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Neuer Bußgeldkatalog 2021 – So teuer wird es!

Neuer Bußgeldkatalog tritt im November 2021 in Kraft

Wie kaum ein Gesetz hat die Straßenverkehrsordnung in der jüngeren Vergangenheit polarisiert, da es seitens des Gesetzgebers Veränderungen gegeben hatte. Erst im Jahr 2020, genauer gesagt im April, wurde seitens des Gesetzgebers eine neue Novelle der StVO veröffentlicht. Problematisch aus Sicht des Gesetzgebers war lediglich, dass diese Novelle gerichtlich als verfassungswidrig angesehen wurde. Dementsprechend mussten sich sowohl Bund als auch die Länder wieder an die StVO heransetzen und die Formfehler, welche die letzte Novelle verfassungswidrig werden ließ, beseitigen.

Erfahrene Autofahrer werden aus leidvoller Erfahrung heraus wissen, dass derartige Veränderungen niemals zugunsten der Autofahrer ausfallen und sie sollten recht behalten. Ein neuer Bußgeldkatalog wurde seitens Bund und Ländern ins Leben gerufen und mit diesem Bußgeldkatalog gehen zahlreiche Strafverschärfungen für Verstöße im Straßenverkehr einher. Auto-Poser sowie Raser müssen sich auf etwas gefasst machen, aber auch Falschparker werden sehr viel stärker zur Kasse gebeten.

Änderungen im Bußgeldkatalog 2021
(Symbolfoto: orig. Von yogenystocker/Shutterstock.com)

Der neue Bußgeldkatalog 2021 ist das Resultat eines sehr langen Ringens, das zwischen dem Bund und den Ländern stattgefunden hat. Dieses Ringen begann im Februar des Jahres 2020. Insbesondere die Verschärfungen waren Teil der emotionalen Diskussionen.

Besonders hervorgetan in den Diskussionen hat sich der Plan, dass bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit 21 Km/h zu einem einmonatigen Fahrverbot führen sollte. Dies gilt für Geschwindigkeitsverstöße innerorts. Aber auch die zahlreichen Bußgelderhöhungen wurden kontrovers diskutiert. Es wurde dann letztlich zwischen dem Bund und den Ländern ein Kompromiss gefunden, mit dem Autofahrer auf Deutschlands Straßen mit Sicherheit auch nicht glücklich sein werden. Für den Kompromiss fehlte letztlich nur noch die Zustimmung des Bundesrates, welche am 08.10.2021 erfolgte.

Somit konnte der neue Bußgeldkatalog 2021 auf seinen weiteren Weg geschickt werden. Die Unterschrift des umstrittenen Bundesverkehrsministers Scheuer sowie die Eintragung in das Bundesgesetzblatt fehlen zwar noch, allerdings handelt es sich hierbei um eine reine Formsache. Es wird daher davon ausgegangen, dass der Bußgeldkatalog 2021 im November 2021 endgültig ins Leben gerufen wird.

Ein verbesserter Schutz für Fußgänger sowie Fahrradfahrer

Ein wesentlicher Aspekt des neuen Bußgeldkataloges 2021 ist der Schutz der Fußgänger und Fahrradfahrer, welche durch erhöhte Bußgelder für Autofahrer gewährleistet werden soll.

So werden künftig die folgenden Verstöße stärker und vor allen Dingen auch teurer sanktioniert:

  • widerrechtliches Parken auf Geh- sowie Radwegen
  • Parken oder Stoppen des Fahrzeugs in der zweiten Reihe
  • die unerlaubte Nutzung von Fußgängerwegen durch ein Fahrzeug
  • die Nichteinhaltung von der Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegevorgang von LKWs
  • Lärm- oder Abgasbelästigung durch unnötige Fahrten

Auffällig dabei ist, dass sich nahezu alle Bußgelder in dem neuen Bußgeldkatalog 2021 mehr als nur verdoppeln. Kostete das sogenannte Auto-Posing in dem alten Bußgeldkatalog noch 20 Euro Bußgeld, so wird dieses Vergehen in dem neuen Bußgeldkatalog 2021 mit 100 Euro sanktioniert. Das Parken in der zweiten Reihe wird bei einer Sachbeschädigung künftig mit 110 Euro sanktioniert. Sollte ein LKW-Fahrer mit einer höheren Geschwindigkeit als mit der Schrittgeschwindigkeit den Abbiegevorgang durchführen, so wird dies ein Bußgeld von 70 Euro nach sich ziehen. Ein derartiges Bußgeld gab es in dem alten Bußgeldkatalog überhaupt noch nicht.

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Weitere Erhöhungen

Autofahrer müssen künftig auf der Grundlage des Bußgeldkataloges 2021 auch bei diesen Ordnungswidrigkeiten mit höheren Bußgeldern rechnen:

  • das Parken des Fahrzeugs auf einem für behinderte Menschen vorbehaltenen Parkplatz
  • das Parken des Fahrzeugs in einer Feuerwehrzufahrt
  • der sogenannte einfache Parkverstoß

Wer auf einem sogenannten Behindertenparkplatz parkt muss künftig 55 Euro anstatt wie in früheren Tagen 35 Euro bezahlen. Das Parken in einer Feuerwehrzufahrt wird künftig 100 Euro Strafe nach sich ziehen anstatt 65 Euro.

Der sogenannte einfache Parkverstoß wird im Vergleich besonders teuer. Bislang kostete ein einfacher Parkverstoß lediglich 15 Euro. Auf der Grundlage des neuen Bußgeldkataloges 2021 wird ein derartiger Parkverstoß ein Bußgeld über 55 Euro nach sich ziehen.

Ebenfalls neu ist der Parkverstoß auf einer Fläche, die als Ladeplatz für ein E-Fahrzeug oder auch als Parkplatz für sogenannte Carsharing-Fahrzeuge ausgewiesen sind. Sollte ein Autofahrer sein Fahrzeug dort parken wird dies 55 Euro Bußgeld kosten.

Durchaus auch sinnvolle Neuerungen

Über die Erhöhungen der Bußgelder in dem neuen Bußgeldkatalog mag ein Autofahrer durchaus unterschiedliche Meinungen haben, es gibt jedoch durchaus auch sehr sinnvolle Bußgelderhöhungen bzw. Strafen. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Bilden einer Rettungsgasse, welche auf Deutschlands Straßen immer wieder problematisch ist. Es gibt zu viele Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden und dadurch Menschenleben an einer Unfallstelle dahingehend gefährden, als dass die Rettungskräfte nicht schnell genug zu der Einsatzstelle gelangen können. Diesem leidvollen Problem wurde in dem neuen Bußgeldkatalog 2021 Rechnung dahingehend getragen, als dass diejenige Person, welche keine Rettungsgasse bildet und somit den Einsatzkräften den Weg zum Einsatzort erschwert, 200 Euro Bußgeld bezahlen muss und überdies auch ein einmonatiges Fahrverbot erhält.

Diejenigen Autofahrer, welche eine gebildete Rettungsgasse widerrechtlich nutzen, erfahren eine deutlich härtere Strafe. Als Strafe für ein derartiges Verhalten drohen ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro sowie ein Fahrverbot über einen Monat nebst zwei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Raser besonders aufgepasst!

In der ursprünglichen Novelle aus dem Jahr 2020 war ein Fahrverbot für die sogenannten Raser enthalten, welches bereits mit der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 Km/h innerorts oder 26 Km/h außerorts drohen sollte. Dieser Aspekt wurde aus dem neuen Bußgeldkatalog 2021 aufgrund einer fehlenden Einigung zwischen Bund und Ländern herausgenommen. Als Kompromiss wurde jedoch eine deutliche Bußgelderhöhung in den neuen Bußgeldkatalog 2021 hereingenommen.

Folgende Änderungen wird es für Geschwindigkeitsüberschreitungen geben

  • bis zu 10 Km/h zu schnell: innerorts bislang 15 Euro / neu 30 Euro, außerorts bislang 10 Euro / neu 20 Euro
  • 11 bis 15 Km/h zu schnell: innerorts bislang 25 Euro / neu 50 Euro, außerorts bislang 20 Euro / neu 40 Euro
  • 16 bis 20 Km/h zu schnell: innerorts bislang 35 Euro / neu 70 Euro, außerorts bislang 30 Euro / neu 60 Euro
  • 21 bis 25 Km/h zu schnell: innerorts bislang 80 Euro / neu 115 Euro, außerorts bislang 70 Euro / neu 100 Euro
  • 26 bis 30 km/h zu schnell: innerorts bislang 100 Euro / neu 180 Euro, außerorts bislang 80 Euro / neu 150 Euro
  • 31 bis 40 Km/h zu schnell: innerorts bislang 160 Euro / neu 260 Euro, außerorts bislang 120 Euro / neu 200 Euro
  • 41 bis 50 Km/h zu schnell: innerorts bislang 200 Euro / neu 400 Euro, außerorts bislang 160 Euro / neu 320 Euro
  • 51 bis 60 Km/h zu schnell: innerorts bislang 280 Euro / neu 560 Euro, außerorts bislang 240 Euro / neu 480 Euro
  • 61 bis 70 Km/h zu schnell: innerorts bislang 480 Euro / neu 700 Euro, außerorts bislang 440 Euro / neu 600 Euro
  • über 70 Km/h zu schnell: innerorts bislang 680 Euro / neu 800 Euro, außerorts bislang 600 Euro / neu 700 Euro

Fahrverbote gibt es laut dem Bußgeldkatalog 2021 ebenfalls. Innerorts gilt hierbei die Grenze von 31 Km/h zu schnell als Ersttäter und 26 Km/h für Wiederholungstäter während hingegen außerorts die Grenze von 41 Km/h für Ersttäter und 26 Km/h für Wiederholungstäter.

Ein Punkt in dem Verkehrszentralregister in Flensburg droht als Strafe, wenn eine Ordnungswidrigkeit mit einem Mindestbußgeld von 60 Euro in Verbindung mit einer besonderen Schwere zugrunde liegt. Die besondere Schwere ist dabei mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekoppelt. Aktuell ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Einträge in dem Verkehrszentralregister in Flensburg merklich erhöhen werden. Wenn Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben oder eine rechtsanwaltliche Vertretung aufgrund eines Verstoßes gegen die StVO benötigen, stehen wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei sehr gern für Sie zur Verfügung.

Eine ausführlichere Version des Bußgeldkatalogs mit allen Änderungen und Neuerungen finden Sie auf Bussgeldsiegen.de.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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