Skip to content

Bußgeldverfahren – Akteneinsicht in Bedienungsanleitung

Landgericht Dessau

Az: 6 Qs 393 Js 23360/10 (101/11)

Beschluss vom 24.05.2011


In der Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hat das Landgericht Dessau-Roßlau am 24. 5. 2011 beschlossen:

Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichtes Bitterfeld-Wolfen vom 13.04.2011 – AZ: 2 Owi 393 Js 23360/10 (498/10) – aufgehoben.

Es wird angeordnet, dass dem Verteidiger der Betroffenen die Bedienungsanleitung der Einseitensensormessanlage ES 3.0 im Original zur Einsicht in seine Kanzlei übersandt wird, soweit dieses Exemplar aus behördentechnischen Gründen benötigt wird, hat die vollständige Übersendung einer beglaubigten Kopie zu erfolgen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.

Gründe:

Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Der angegriffene Beschluss ist grob rechtswidrig und mit dem Recht der Betroffenen auf eine ordnungsgemäße Verteidigung nicht in Einklang zu bringen.

Grundsätzlich kann jeder Betroffene bzw. Angeklagte über seinen Verteidiger Akteneinsicht nehmen, ohne dass das Gesetz hierfür irgendwelche Einschränkungen kennt. Die Annahme, dass die Übersendung Urheberrechte verletze ist abwegig. Selbst wenn solche Urheberrechte bestanden hätten, so sind sie durch den Erwerb auf das Land Sachsen-Anhalt übergegangen. Selbstverständlich ist jede nach dem Zweck des Erwerbes zu erwartende Verwendung des Kaufgegenstandes auch eine berechtigte Nutzung durch den Erwerber. Es ist abstrus anzunehmen, dass das Land Sachsen-Anhalt eine Bedienungsanleitung für ein technisches Gerät erworben hat, wobei diese Bedienungsanleitung nur von einzelnen Polizeibeamten oder nur einer Behörde, dem technischen Polizeiamt, genutzt werden darf. Abstrus ist diese Überlegung auch, weil offensichtlich eine Einsichtnahme innerhalb der Behörde, also eine Kenntnisnahme des angeblich urheberrechtlich geschützten Inhalts für zulässig gehalten wird.

Die Kammer weist noch darauf hin, dass die übliche Vorgehensweise ist, dass eine entsprechende Kopie zur Akte angefordert wird, mithin Aktenbestandteil wird, und sodann die Akte dem Verteidiger übersandt wird mit dem Ergebnis, dass sowohl Gericht als auch Verteidigung in der Hauptverhandlung über dasselbe Aktenmaterial verfügen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 467 StPO.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos