Landgericht Hannover
Az: 40 KLs 6/13
Urteil vom 27.02.2014
Das Landgericht Hannover hat den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff freigesprochen. Der 1959 geborene Politiker war von der Staatsanwaltschaft wegen Vorteilsannahme angeklagt worden. Das Urteil werden wir zu gegebener Zeit auf unserer Homepage veröffentlichen.
In dem Prozess entschied die zweite Große Strafkammer des Landgerichts Hannover, dass es nicht erwiesen sei, dass Christian Wulff illegale Zuwendungen durch den Filmunternehmer David Groenewold zu einer Zeit, als er niedersächsischer Ministerpräsident war, angenommen hat.
Hintergrund des Prozess war ein Besuch des Münchener Oktoberfestes der Familie Wulff im Jahre 2008. Der Filmunternehmer David Gronewold hatte einen Teil der Hotelkosten des Besuchs der Familie Wulff übernommen. Insgesamt ging es um einen Betrag von ca. 720,00 Euro. Die Staatsanwaltschaft Hannover war der Ansicht, dass Wulff durch die teilweise Übernahme der Hotelkosten dazu bewegt werden sollte bei Siemens für eine Unterstützung des Films „John Rabe“ zu werben.
§ 331 des Strafgesetzbuches lautet:
Vorteilsannahme.
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen läßt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt.