Urteile und Beiträge zur Corona-Krise 2020-2022
Willkommen auf unserer Themen Seite zum Coronavirus SARS-CoV-2
Wir möchten Sie hier umfassend über die rechtliche Situation im Zusammenhang mit Covid-19 informieren. Dazu finden Sie hier regelmäßig aktuelle Urteile und auch informative Artikel. Das Ausmaß und die Vielzahl der juristischen Auswirkungen wird sich sicher erst in den kommenden Monaten und Jahren zeigen. Wir bleiben für Sie “am Ball”.
BayObLG – Az.: 202 ObOWi 1158/21 – Beschluss vom 05.10.2021 I. Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts vom 10.06.2021 mit den Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgerichts zurückverwiesen. Gründe I. Die Stadt D. verhängte gegen die Betroffene mit Bußgeldbescheid […]
Entschädigungsanspruch § 56 Abs. 1 IfSG OLG Köln – Az.: 7 U 1/21 – Beschluss vom 20.09.2021 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln (5 O 108/20) vom 15.12.2020 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 19.566,00 EUR […]
OVG Lüneburg – Az.: 13 OB 385/21 – Beschluss vom 27.10.2021 Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg – 7. Kammer – vom 23. August 2021 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Rechtsstreit an das Landgericht Hannover verwiesen wird. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die weitere Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht wird nicht […]
OLG Hamm – Az.: 5 RBs 224/21 – Beschluss vom 07.09.2021 Die Sache wird auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich der Vorsitzenden übertragen (Alleinentscheidung des mitunterzeichnenden Einzelrichters). Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an […]
LG Köln – Az.: 90 O 11/21 – Urteil vom 23.07.2021 In dem Rechtsstreit hat die 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 02.07.2021 für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, die auf anliegendem Plan rot markierte, auf dem ### Platz in ### vor den Ein-/Ausgängen zum Hauptbahnhof gelegene Fläche zu räumen […]
BayObLG – Az.: 202 ObOWi 704/21 – Beschluss vom 28.06.2021 I. Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 04.03.2021 wird als unbegründet verworfen. II. Die Betroffene hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen. Gründe Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der allein mit der Sachrüge begründeten Rechtsbeschwerde hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen ergeben […]
BayObLG – Az.: 201 ObOWi 907/21 – Beschluss vom 23.08.2021 I. Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts vom 08.04.2021 mit den Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen. Gründe I. Die Stadt X verhängte gegen den Betroffenen mit Bußgeldbescheid […]
BayObLG – Az.: 202 ObOWi 860/21 – Beschluss vom 09.08.2021 I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts vom 18.02.2021 aufgehoben. II. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen. Gründe I. Mit Urteil vom 18.02.2021 verwarf das Amtsgericht gemäß § […]
Oberlandesgericht in Bremen – Az.: 3 U 9/21 – Urteil vom 16.09.2021 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bremen vom 25. Februar 2021 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch […]
Ende der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Corona Quarantäne beschlossen Bei einer angeordneten Corona-Quarantäne sollen Impfverweigerer spätestens ab dem 01. November keine Verdienstausfälle mehr entschädigt bekommen. Darauf haben sich nunmehr Bund und Bundesländer trotz kontroverser Standpunkte geeinigt. Dies gelte jedoch ausdrücklich nicht bei Menschen die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht Impfen lassen können. Was das Ende […]
OVG Lüneburg – Az.: 13 MN 369/21 – Beschluss vom 15.09.2021 Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Gründe I. Der sinngemäß gestellte Antrag (vgl. Schriftsatz des Antragstellers vom 26.8.2021, S. 1 f.), § 4 Abs. 1 Satz 1 und § 4 Abs. 1 Satz 2 […]
Hausarzt will nicht-geimpfte und Impfverweigerer nicht mehr behandeln Kaum eine andere Thematik spaltet aktuell die Meinungen der Gesellschaft so stark wie die Frage nach der Corona-Impfung. Offensichtlich ist es gängige Praxis geworden geimpfte und ungeimpfte Personen gegeneinander auszuspielen. Während die eine Seite als ausdrücklicher Befürworter der Impfung verschärfende Maßnahmen gegen diejenigen Personen befürwortet, welche sich […]
OVG Lüneburg – Az.: 13 MN 384/21 – Beschluss vom 09.09.2021 Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Gründe I. Der sinngemäß gestellte Antrag, § 16 Abs. 1 Satz 4 der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom […]
Zurück vom Homeoffice ins Büro oder den Betrieb trotz anhaltender Corona-Pandemie: Darf das der Arbeitgeber verlangen? Im Zuge der Corona-Pandemie wurde auf ein Werkzeug zur Bekämpfung der Infektionskette zurückgegriffen, welches bereits seit längerer Zeit in gewissen Unternehmen für die Mitarbeiter angeboten wurde. Die Rede ist an dieser Stelle von dem Homeoffice, bei welchem der Arbeitnehmer […]
AG Hannover – Az.: 540 C 2255/21 – Urteil 28.06.2021 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 922,25 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.06.2020 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 Euro nebst Zinsen in Höhe von […]
Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer verworfen. GRÜNDE I. Die Vorsitzende der Jugendkammer 2 des Landgerichts Hannover hat am 9. Juli 2021 für die am 12. August 2021 beginnende Hauptverhandlung eine Sicherheitsverfügung erlassen, wonach Verfahrensbeteiligte, Zeugen und Zuschauer nur mit negativem Coronatest in den Saal einzulassen sind und für den Nachweis ein tagesaktueller Schnelltest […]
LG Hannover – Az.: 8 O 1/21 – Urteil vom 20.08.2021 Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Kläger begehren Schmerzensgeld für eine Quarantänemaßnahme. Am 22.05.2020 erließ das beklagte Land unter Berufung auf […]
OLG Köln – Az.: 1 U 9/21 – Urteil vom 14.05.2021 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 29. Oktober 2020 – 86 O 21/20 – abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.230,40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz […]
OVG Nordrhein-Westfalen – Az.: 13 B 1332/21.NE – Beschluss vom 13.08.2021 Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe Die Antragstellerin betreibt ein Hotel im Kreis H. . Da die 7-Tage-Inzidenz dort an acht aufeinanderfolgenden Tagen über 35 lag, gilt für den Kreis ab dem 13. […]
Cronona-Pandemie: Weigerung einen Mund-Nasen-Schutz bei der Arbeit zu tragen führte zur Kündigung trotz Attest Durch die Corona-Pandemie wurden Arbeitgeber zu einer Umstellung des Arbeitsbetriebes gezwungen, welche letztlich auch die Arbeitnehmer des Unternehmens betrafen. Nicht selten stoßen derartige Umstellungen nicht unbedingt auf die Gegenliebe der Arbeitnehmer, jedoch müssen sich die Arbeitnehmer in erster Linie an die […]
Antworten auf die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Thematik

Die Corona-Pandemie hat in Deutschland Ausmaße erreicht, die noch niemals zuvor in dieser Form dagewesen sind. Dementsprechend groß ist auch die Herausforderung, der sich insbesondere die Bundesregierung und auch die deutsche Wirtschaft gegenüber sah. Da bislang in diesem Zusammenhang noch keinerlei Erfahrungswerte bestanden galt es für die Bundesregierung, eine wahre Vielzahl von verschiedenen Fragestellungen zu klären und zu prüfen, in welcher Form Hilfestellungen für die Wirtschaft sowie auch Schutzmaßnahmen für die allgemeine Bevölkerung getroffen werden müssen und wie sich diese Maßnahmen praktisch umsetzen lassen.
Zwar konnte die Bundesregierung in der Kürze der Zeit eine wahre Masse an verschiedenen Maßnahmen unbürokratisch ins Leben rufen, doch wurden bei Weitem nicht alle Fragen rund um diese Thematik abschließend geklärt. Die mediale Landschaft in Deutschland hat zwar verständlicherweise die Corona-Thematik als Thema Nummer eins aufgegriffen, doch unterschieden sich die Berichterstattungen der jeweiligen Medien zum Teil sehr stark voneinander, sodass in der Bevölkerung eine Unsicherheit im Hinblick auf das eigene Verhalten entstanden ist. Viele Bürger fragten sich, was jetzt überhaupt noch erlaubt ist und was gesetzlich verboten wurde. Ein anderer Bereich, der ebenfalls von der Corona-Pandemie sehr stark betroffen war, ist die Stellung des Bürgers als Arbeitnehmer. Hier brachte Corona sehr viele Veränderungen im alltäglichen Berufsleben mit sich, jedoch haben sich die arbeitsrechtlichen Gesetzesbestimmungen weitestgehend nicht verändert. Dieser Umstand ist es, der noch immer für Verunsicherung bei den Arbeitnehmern sorgt.
Coronavirus SARS-CoV-2 – Die Existenz steht auf dem Spiel
Nicht nur Arbeitnehmer waren verunsichert im Hinblick auf die aktuelle Corona-Pandemie, auch Arbeitgeber haben die Auswirkungen der weltweiten Gesundheitskrise sehr stark zu spüren bekommen. Durch den Umstand, dass die Regierungen auf der ganzen Welt mit Abschottungsmaßnahmen reagiert haben, gerieten Lieferwege ins Stocken und die ganze Produktionslandschaft kam regelrecht zum Erliegen. Ebenfalls davon betroffen war natürlich auch die Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen der jeweiligen Unternehmen auf den jeweiligen Märkten, sodass die Umsätze dementsprechend auch eingebrochen sind. Die fast schon logische Folge war, dass viele Unternehmen finanziell an den Rand der Existenz gebracht wurden. Dies ist auch in Deutschland nicht anders, sodass die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert war. Die Bundesregierung hat auch sehr schnell reagiert und eine Reihe von Hilfsmaßnahmen ins Leben gerufen, mit welchen die Unternehmen finanziell abgesichert und auch die Arbeitsplätze erhalten bleiben sollten.
Maßnahmen wie
- das unbürokratische Kurzarbeitergeld
- spezielle Förderungsmaßnahmen für Unternehmen in Form von Steuerstundungen
- Sofortzahlungen für Unternehmen
sollten innerhalb von kürzester Zeit zur Verfügung stehen, ohne dass hierfür ein langwieriger bürokratischer Aufwand erforderlich ist. Die Anträge dafür wurden in einigen Bundesländern auf den Internetpräsenzen der jeweilig zuständigen Behörden online zur Verfügung gestellt, was jedoch auch Betrüger auf den Plan gerufen hat. In Nordrhein-Westfalen wurden Betrugswebseiten ins Netz gestellt, auf denen Unternehmer ihre sensiblen Daten eingeben mussten, um in den vermeintlichen Genuss der unbürokratischen Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen zu kommen. Glücklicherweise wurde der Betrug sehr schnell entdeckt, sodass sich der wirtschaftliche Schaden dieser Betrugsmasche in sehr starken Grenzen gehalten hat. Trotzdem sind die Unternehmer sowie auch die Bundesregierung gewarnt und wer als Unternehmer die Soforthilfemaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen in Anspruch nehmen möchte steht nach wie vor in der Pflicht, bei dem Antragsverfahren die erforderliche Sorgfalt an den Tag zu legen.
Gern wird dabei vergessen, dass sich das Antragsverfahren für Soforthilfemaßnahmen an sich nicht nennenswert verändert hat. Es wurde lediglich aufgrund der aktuell vorherrschenden Ausnahmesituation seitens der Bundesregierung beschleunigt. Nach wie vor findet für jedes Antragsverfahren eine genaue behördliche Prüfung statt, ob und in welchem Umfang ein Unternehmen überhaupt Anspruch auf die Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen hat. Die Prüfung findet jedoch jetzt aktuell erst nach der Auszahlung der Hilfsgelder statt. Dieser Umstand ist natürlich ein Stück weit verlockend, jedoch sollten die Einschränkungen sowie Antragsvoraussetzungen dabei nicht vergessen werden. Als wichtigste Einschränkung bzw. Voraussetzung für einen Antrag auf die sofortige finanzielle Hilfe für das Unternehmen gilt dabei, dass die wirtschaftliche Notlage des Unternehmens auch wirklich durch die Corona-Pandemie entstanden ist. Unternehmen, die bereits vor dem 31.12.2019 finanzielle Schwierigkeiten hatten, haben ausdrücklich keinen Anspruch auf die finanzielle Soforthilfe der Bundesregierung und sollten dementsprechend auch keinen Antrag auf die Hilfsmaßnahme stellen.
Es können strafrechtliche Konsequenzen drohen
Diejenigen Unternehmer, die aktuell in dem Glauben leben, dass die zuständigen Behörden aufgrund der aktuellen Situation schon nicht so genau prüfen werden, irren sich. Wie bereits erwähnt findet eine Prüfung jedes einzelnen Antrags auf die Soforthilfemaßnahmen auch künftig statt und die Unternehmer stehen als Antragssteller in der Verantwortung. Wer also jetzt einen Antrag als Unternehmer ausfüllt muss dabei auch belegen können, dass die finanzielle Notlage durch die Pandemie entstanden ist.
Unkorrekte oder gar unvollständige Angaben in dem Antrag können sehr gravierende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hierbei ist insbesondere der Straftatbestand des Subventionsbetruges zu nennen, da die Soforthilfemaßnahmen als Subventionen dargestellt werden.
Das Ende ist noch nicht in Sicht
Zwar wurde zu Beginn des Monats Mai 2020 von den Bundesländern eine weitestgehende Lockerung von dem bundesweiten Lockdown beschlossen, jedoch befindet sich Deutschland in einer enorm trügerischen Sicherheit. Viele Virologen betonen in den Medien immer wieder aufs Neue, dass sich die Welt mitnichten schon am Ende der gefährlichen Pandemie befindet, sondern vielmehr erst am Anfang. Auch die Bundeskanzlerin Angela Merkel mahnt bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu einem vorsichtigen Handeln, da ansonsten viele kleine bereits erreichte Erfolge sehr schnell wieder verspielt werden können. Dementsprechend werden sich auch weiterhin viele Arbeitnehmer in der Homeoffice-Maßnahme befinden und sich an die bestehenden Kontakteinschränkungen der jeweiligen Bundesländer halten müssen. Diese Situation ist für viele Arbeitnehmer absolutes Neuland, sodass rechtliche Unsicherheit vorherrscht. Fakt ist jedoch, dass es in Deutschland weder einen Anspruch auf die Homeoffice-Maßnahme gibt noch überhaupt ein rechtlicher Rahmen für diese Maßnahme existiert. Das Homeoffice ist somit eine ausdrückliche Sondervereinbarung, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getroffen wird. Wenn der Arbeitgeber das Homeoffice in seinem Unternehmen nicht anbietet, so besteht seitens des Arbeitnehmers auch in Zeiten der Corona-Krise eine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung.
Viele Arbeitgeber berufen sich sehr gern auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Natürlich hat der Arbeitgeber die Verpflichtung der Fürsorgepflicht, allerdings kann diese Verpflichtung nicht pauschalisiert auf die aktuelle Corona-Situation angewendet werden. Der betriebliche Gesundheitsschutz ist daher im Einzelfall zu prüfen und ein Zweifel daran gibt einem Arbeitnehmer nicht das Recht, die vertragliche Arbeitsleistungspflicht zu verweigern oder einzustellen.
Verstöße gegen die Verhaltensmaßnahmen
Im Hinblick auf die zu treffenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wurde deutschlandweit in den unterschiedlichsten Medienlandschaften sowie auch seitens der Bundesregierung sehr viel diskutiert. Eine Maßnahme, die direkt verhängt wurde, war die Kontakteinschränkung bzw. auch einige Ausgangssperren. Diese Maßnahmen wurde von allen Seiten als wirkungsvoll aufgefasst, sodass die Bürger sich auch mit Ausnahme von sehr wenigen Einzelfällen an diese Maßnahmen gehalten haben. Mittlerweile befindet sich Deutschland gerade in dem Prozess, die verhängten Maßnahmen langsam wieder aufzulockern. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die verhängten Maßnahmen keine rechtliche Wirkung mehr entfalten bzw. dass ein Bürger in Deutschland sich daran nicht mehr zu halten braucht. Was viele Bürger sehr gern vergessen ist der Umstand, dass ein Verstoß gegen diese Maßnahmen durchaus auch mit einem gravierenden Bußgeld belegt werden kann. Auch hier gilt es wieder, den Einzelfall zu beleuchten und die entsprechenden Konsequenzen abzuwägen. Die Kontrollen der jeweilgen Maßnahmen obliegt für gewöhnlich dem Ordnungsamt, welches dieser Verpflichtung in vielen Teilen Deutschlands auch sehr gewissenhaft nachgekommen ist.
Die Reiselust der deutschen Bevölkerung ist ebenfalls von der aktuellen Situation betroffen und die Bundesregierung hat bereits sehr früh deutlich gemacht, dass der Sommer 2020 mit keinem Sommer der Vergangenheit verglichen werden kann. Urlaubsreisen wurden von den Reiseveranstaltern bereits sehr frühzeitig storniert, was wiederum rechtliche Auswirkungen auf jeden Einzelnen hatte. Zwar zeigten sich die Reiseveranstalter im Hinblick auf die Rückerstattung der Reisekosten gegenüber den Kunden äußerst zuvorkommend, allerdings gibt es auch Angriffsfläche für rechtliche Streitigkeiten bzw. Ansatzpunkte für eine rechtliche Verunsicherung. Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei machen jedoch deutlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen Reiserechts sehr eindeutig formuliert und abgesteckt sind. Die Frage ist jetzt nur, ob bei Ihrer Reise auch wirklich das deutsche Reiserecht zur Anwendung kommen kann. Es ist daher auf jeden Fall erforderlich, dass auch bei dieser Thematik eine sehr exakte Einzelfallprüfung vorgenommen wird damit Sie als Reisender in den Genuss einer vollständigen Rückerstattung Ihrer Reisekosten kommen können.
Auf Toleranz zu hoffen ist im Hinblick auf die Gesamtsituation mit Sicherheit nicht der richtige Ansatz. Wenn Sie als Unternehmer einen Antrag auf eine Soforthilfe stellen möchten oder wenn Sie als Arbeitnehmer Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber haben sind wir mit unserem großem Team aus erfahrenen und engagierten Fachanwälten genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Unabhängig davon, welches Rechtsgebiet Ihr Anliegen tangiert, stehen wir sehr gern für Sie auch in Zeiten von Corona zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über unsere Internetpräsenz, per E-Mail oder fernmündlich und wir werden Ihr Anliegen für Sie mit der größtmöglichen Sorgfalt binnen kürzester Zeit prüfen. Selbstverständlich bieten wir auch in diesen Ausnahmezeiten für Sie eine kompetente Fachberatung an und übernehmen auch sehr gern die Kommunikation mit der Gegenseite, damit Ihr Anliegen schnell zu einem guten Ende gebracht werden kann.
Steigende Zahl an Strafverfahren wegen unrechtmäßig beantragten Coronasoforthilfen
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