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Wann haftet die Crowdfunding-Plattform für Nachrangdarlehen-Risiken?

Ein Anleger investierte 14.500 Euro über eine Crowdfunding-Plattform in Immobilienprojekte, doch die versprochene Rückzahlung blieb aus. Das Gericht verurteilte die Plattform, weil die scheinbare Sicherheit das immense Verlustrisiko völlig verschleierte.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 99/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein Anleger investierte Geld über eine Online-Plattform in Immobilienprojekte. Er bekam sein Geld nicht zurück und warf der Plattform vor, ihn nicht ausreichend über die hohen Risiken seiner Anlage informiert zu haben.
  • Die Rechtsfrage: Musste die Plattform den Anleger umfassender über die Risiken seiner Geldanlage aufklären?
  • Die Antwort: Ja, das Landgericht Ravensburg urteilte, dass die Plattform ihre Informationspflichten verletzte. Der Anleger bekam sein investiertes Geld zurück.
  • Die Bedeutung: Plattformen, die Anlagemöglichkeiten vermitteln, müssen Anleger umfassend über alle Risiken aufklären. Dies gilt besonders für Anlagen mit hohem Verlustrisiko wie das qualifizierte Nachrangdarlehen.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Landgericht Ravensburg
  • Datum: 07.02.2025
  • Aktenzeichen: 2 O 99/24
  • Verfahren: Klageverfahren
  • Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Haftungsrecht, Kapitalmarktrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Anleger, der drei Nachrangdarlehen über eine Crowdfunding-Plattform abschloss. Er forderte die Rückzahlung seiner investierten 14.500 Euro, da er sich unzureichend aufgeklärt fühlte.
  • Beklagte: Die Betreiberin eines Internetportals für Crowdfunding zur Immobilienfinanzierung. Sie bestritt, den Kläger unzureichend informiert zu haben, und beantragte die Abweisung der Klage.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Ein Anleger investierte 14.500 Euro in drei Crowdfunding-Projekte über eine Plattform. Die investierten Beträge wurden bislang nicht zurückgezahlt.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Musste die Crowdfunding-Plattform den Anleger besser über die Risiken seiner Geldanlage aufklären, damit er Anspruch auf Schadensersatz hat?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Die Beklagte wurde zur Zahlung von 14.500 Euro plus Zinsen an den Kläger verurteilt.
  • Zentrale Begründung: Die Plattform hatte ihre Informationspflichten als Anlagevermittlerin verletzt, da sie Kleinanleger nicht verständlich über die hohen Risiken der qualifizierten Nachrangdarlehen aufklärte.
  • Konsequenzen für die Parteien: Die Beklagte muss dem Kläger seinen investierten Betrag von 14.500 Euro plus Zinsen erstatten und die Prozesskosten tragen; im Gegenzug erhält sie die Rechte aus den Darlehen.

Der Fall vor Gericht


Ein Anleger wollte sein Geld nicht einfach nur sparen, er wollte es arbeiten lassen. 14.500 Euro investierte er über eine bekannte Crowdfunding-Plattform in drei vielversprechende Immobilienprojekte. Die Verträge sprachen von Darlehen, von Rückzahlungsfristen und vermeintlicher Sicherheit.

Ein Anleger tätigt online die Investition in ein Nachrangdarlehen über eine Crowdfunding-Plattform, die später wegen der verschleierten Verlustrisiken zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wird.
Landgericht verurteilt Crowdfunding‑Plattform zur Rückzahlung von 14.500 Euro wegen mangelhafter Aufklärung zu qualifizierten Nachrangdarlehen. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Doch als das Geld ausblieb, zeigte sich eine andere Realität: Die feinen Zeilen der sogenannten qualifizierten Nachrangklauseln hatten sein Investment in eine völlig andere Risikoklasse katapultiert, als er je angenommen hatte. Das Landgericht Ravensburg sah sich mit der Frage konfrontiert: Hätte die Plattform das nicht besser erklären müssen?

Was ist hier genau passiert?

Ein Investor suchte über ein Online-Portal – eine Crowdfunding-Plattform – Anlagemöglichkeiten. Er entschied sich für drei sogenannte qualifizierte Nachrangdarlehen, insgesamt 14.500 Euro. Damit unterstützte er Immobilienprojekte, finanzierte sie mit. Die Darlehensgeber sollten ihre Beträge zurückerhalten, plus Zinsen. Doch die Realität sah anders aus: Das Geld kam nicht zurück. Der Investor fühlte sich getäuscht und zog vor Gericht. Er forderte sein gesamtes Geld zurück.

Worum stritten die Parteien vor Gericht?

Der Investor beschuldigte die Crowdfunding-Plattform, ihn unzureichend über die wahren Gefahren seiner Investments informiert zu haben. Er meinte, die Darlehensverträge und die beigefügten Informationsblätter erklärten nicht verständlich, was ein qualifiziertes Nachrangdarlehen eigentlich bedeutet. Besonders bemängelte er die fehlende Aufklärung über das hohe Verlustrisiko, die faktische Unverbindlichkeit der Rückzahlungsfrist und fehlende Informationen zu einer fehlenden Baugenehmigung bei einem Projekt. Hilfsweise stützte er seine Klage auf Verstöße gegen Anlegerschutzgesetze.

Die Plattform wehrte sich. Sie vertrat die Meinung, alle nötigen Informationen stünden in den Unterlagen. Die verwendeten Nachrangklauseln seien wirksam und rechtlich einwandfrei. Eine besondere Genehmigung der Finanzaufsicht BaFin sei nicht nötig gewesen. Für die Plattform war die Sache klar: Der Investor hatte ausreichend Informationen, sein Verlust war Pech.

Welche Rolle spielte die Crowdfunding-Plattform für das Gericht?

Das Gericht blickte zuerst auf die Rolle der Plattform. Es hielt fest: Die Betreiberin des Portals trat als Anlagevermittlerin auf. Sie stellte den Kontakt zwischen Anleger und Projekt her, bot die Darlehen an. Durch die Nutzung der Internetseite entstand so zwischen der Plattform und dem Investor ein Auskunftsvertrag. Ein solcher Vertrag verpflichtet die Plattform, den Anleger umfassend und klar zu informieren. Die obersten Gerichte Deutschlands – allen voran der Bundesgerichtshof – fordern dafür verständliche, vollständige und auf den typischen Kleinanleger zugeschnittene Erläuterungen zu Art, Eigenschaften, Konzept sowie Chancen und Risiken einer Anlage.

Hat die Plattform den Anleger richtig aufgeklärt?

Das Landgericht Ravensburg sah eine klare Verletzung dieser Informationspflicht. Es urteilte: Nein, die Plattform klärte den Investor nicht ausreichend auf. Die zur Verfügung gestellten Dokumente – die Darlehensverträge und die Vermögensanlagen-Informationsblätter – reichten nicht aus. Sie versagten darin, einem durchschnittlichen Kleinanleger das besondere Risiko eines qualifizierten Nachrangdarlehens wirklich verständlich zu machen. Das Gericht fand konkrete und gravierende Mängel.

Wo genau lagen die Informationsfehler?

Das Gericht identifizierte mehrere Schwachstellen in der Aufklärung der Plattform:

  • Die Wesensänderung des Geldes: Das Gericht betonte, ein qualifiziertes Nachrangdarlehen ist kein gewöhnliches Darlehen. Es verwandelt das eingesetzte Geld fast in Eigenkapital. Das bedeutet: Bei finanziellen Schwierigkeiten des Projekts muss der Anleger mit seinem Geld hinter allen anderen Gläubigern zurückstehen. Das Verlustrisiko steigt damit drastisch – noch bevor eine Insolvenz überhaupt eintritt. Dies erklärten die Unterlagen nicht klar.
  • Das erhöhte Totalverlustrisiko: Die Plattform erwähnte ein Maximalrisiko, aber sie versäumte, verständlich darzulegen, dass der Totalausfall gerade durch die Nachrangklausel schon vor einer offiziellen Insolvenz droht. In einem Informationsblatt stand sogar irreführend, der Totalverlust bestünde nur im Insolvenzfall. Das war eine Falschaussage, die ein entscheidendes Risiko verschleierte.
  • Die Eigenkapital-Falle ohne Rechte: Das Gericht fand eine weitere Lücke. Die Unterlagen deuteten ein „unternehmerisches Risiko“ nur pauschal an. Sie erklärten aber nicht: Der Anleger trägt ein Risiko wie ein Gesellschafter, ohne die Vorteile eines Gesellschafters zu besitzen. Er erhält keine Mitwirkungs- oder Kontrollrechte. Eine kurze Bemerkung über fehlende Mitbestimmungsrechte allein genügte nicht ohne die genaue Erklärung der gleichzeitig bestehenden Eigenkapital-Risikolage.
  • Die scheinbare Rückzahlungsfrist: In den Verträgen standen kurze Laufzeiten von nur wenigen Monaten. Das erweckt den Eindruck einer schnellen Liquidierbarkeit. Doch das Gericht stellte fest: Diese Fristen waren wegen der Nachrangklausel faktisch unverbindlich. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann der Darlehensnehmer die Rückzahlung aussetzen. Ein falsches Erwartungsbild über die tatsächliche Verfügbarkeit des Geldes entstand.
  • Die fehlende Baugenehmigung bei einem Projekt: Ein konkretes Projekt (Die Realität S. GmbH) besaß keine Baugenehmigung. Diese zentrale Information – ein rotes Licht für Anleger – war in den Verträgen oder Informationsblättern nicht ausreichend hervorgehoben. Ein bloßer Verweis auf „ergänzende Unterlagen“ reichte hier nicht aus. Bei einem anderen Projekt gab es diese Problematik interessanterweise nicht, dort war die Genehmigung bereits erteilt.

Aufgrund dieser zahlreichen Mängel konnte ein durchschnittlicher Kleinanleger die wahren Konsequenzen seiner Investition nicht überblicken. Der Investor musste nicht beweisen, dass die Plattform schuld war. Das Gesetz sieht eine Vermutung der Schuld vor, wenn vertragliche Aufklärungspflichten verletzt werden. Die Plattform konnte diese Vermutung nicht entkräften.

Wie bewertete das Gericht die Einwände der Plattform?

Die Einwände der Plattform prüfte das Gericht systematisch und wies sie weitgehend zurück:

  • Argument „ausreichende Information“: Die Plattform behauptete, alle Informationen seien in den Vertragsunterlagen vorhanden gewesen. Das Gericht sah dies anders. Die Formulierungen waren missverständlich oder schlicht unrichtig. Sie ließen die spezifischen Risiken des qualifizierten Nachrangdarlehens für Kleinanleger im Dunkeln.
  • Argument „Wirksamkeit der Nachrangklauseln“: Die Plattform betonte, ihre Nachrangklauseln seien wirksam. Das Gericht musste darüber nicht abschließend entscheiden. Es ging nicht darum, ob die Klauseln rechtlich korrekt formuliert waren. Es ging darum, ob der Anleger ausreichend über die wirtschaftlichen Wirkungen dieser – selbst wenn wirksamen – Klauseln aufgeklärt wurde. Die Plattform haftete wegen dieser fehlenden Aufklärung, nicht weil die Klauseln unwirksam gewesen wären.
  • Argumente nach Schutzgesetzen (FinVermV, KWG): Der Investor hatte auch argumentiert, die Plattform habe gegen bestimmte Anlegerschutzgesetze oder Bankenaufsichtsrecht verstoßen. Diese sogenannten deliktischen oder aufsichtsrechtlichen Ansprüche des Investors hatten vor Gericht keinen Erfolg. Das Urteil konzentrierte sich auf die Verletzung der vertraglichen Informationspflicht.

Was bedeutete das Urteil für den Anleger?

Das Landgericht Ravensburg verurteilte die Crowdfunding-Plattform zur Zahlung von 14.500 Euro. Hinzu kamen Zinsen. Der Investor erhält sein Geld jedoch nur Zug-um-Zug. Das bedeutet: Er bekommt die Summe nur, wenn er seine Rechte aus den drei Nachrangdarlehen an die Plattform abtritt. Die Plattform hatte die Annahme dieser Abtretung bereits vorab abgelehnt. Damit befand sie sich zum Zeitpunkt des Urteils in Annahmeverzug. Die Kosten des Rechtsstreits muss die Plattform vollständig tragen.

Die Urteilslogik

Plattformen, die Anlegern Investitionen vermitteln, tragen eine umfassende Aufklärungspflicht und haften für Schäden, wenn sie die wahren Risiken komplexer Finanzprodukte verschleiern.

  • Transparenzpflicht bei Anlagevermittlung: Wer Finanzprodukte vermittelt, muss Anleger über Art, Eigenschaften, Chancen und Risiken einer Anlage vollständig, verständlich und auf deren Kenntnisstand zugeschnitten informieren.
  • Irreführung durch Fachbegriffe: Ein „qualifiziertes Nachrangdarlehen“ wandelt das eingesetzte Geld fast in Eigenkapital um und birgt ein Verlustrisiko, das weit über das eines gewöhnlichen Darlehens hinausgeht und bereits vor einer Insolvenz eintreten kann.
  • Aufklärung über wirtschaftliche Wirkungen: Die Aufklärung muss die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen von Risikoklauseln verständlich machen, darunter das erhöhte Totalverlustrisiko schon vor einer Insolvenz, die Risiken ohne Mitbestimmungsrechte und die faktische Unverbindlichkeit von Rückzahlungsfristen.

Gerichte sichern damit, dass Anleger nur informierte Entscheidungen treffen können und nicht durch komplexe Strukturen überrumpelt werden.


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Wurden Sie bei Crowdfunding-Nachrangdarlehen unzureichend über Risiken aufgeklärt? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Anlage.


Das Urteil in der Praxis

Wie viel Verantwortung trägt eine Crowdfunding-Plattform für das tatsächliche Verständnis ihrer Anleger? Das Landgericht Ravensburg gibt darauf eine unmissverständliche Antwort. Es entlarvt schonungslos: Komplexe Texte allein reichen nicht. Wer qualifizierte Nachrangdarlehen anbietet, muss die tiefgreifende Wesensänderung des Geldes in ein faktisches Eigenkapital ohne Rechte glasklar erklären, sonst droht die volle Haftung. Besonders die mangelhafte Aufklärung über das Totalverlustrisiko – schon vor einer Insolvenz – wird für Betreiber, die mit scheinbar sicheren Fristen werben, zur bitteren Lektion und zwingt die Branche zu radikal ehrlicher Kommunikation.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was genau bedeutet ein qualifiziertes Nachrangdarlehen für mein investiertes Geld?

Ein qualifiziertes Nachrangdarlehen wandelt Ihr Geld von einem sicheren Kredit in ein Investment um, das faktisch wie Eigenkapital des Schuldners behandelt wird, wodurch Sie Ihr gesamtes Geld verlieren können, noch bevor überhaupt eine offizielle Insolvenz eintritt. Juristen nennen das eine Wesensänderung: Ihr Darlehen ist plötzlich kein bevorzugter Anspruch mehr.

Der Grund ist simpel, aber gnadenlos: Bei finanziellen Schwierigkeiten des Projekts muss Ihr Geld hinter allen anderen Gläubigern zurückstehen. Banken, Lieferanten, sogar Angestellte – sie alle werden bedient, bevor Sie auch nur einen Cent sehen. Das erhöht Ihr Totalverlustrisiko dramatisch, denn die Rückzahlung kann bereits ausgesetzt werden, wenn dem Schuldner die Zahlungsunfähigkeit droht, ohne dass eine formelle Insolvenz erfolgt.

Stellen Sie sich vor, Sie verleihen Geld für ein Hausprojekt, aber in den Papieren steht, dass Sie erst nach jedem Handwerker, jeder Bank und jedem Materiallieferanten an die Reihe kommen. Dazu tragen Sie das volle unternehmerische Risiko eines Gesellschafters, ohne jedoch jemals die dazugehörigen Mitbestimmungs- oder Kontrollrechte zu erhalten. Das ist die „Eigenkapital-Falle“: Volles Risiko, null Mitsprache. Auch auf scheinbar kurze Rückzahlungsfristen sollten Sie sich nicht verlassen; die Nachrangklausel kann diese bei Problemen faktisch unverbindlich machen.

Suchen Sie in Ihren Darlehensverträgen oder Informationsblättern die Formulierungen „Nachrangklausel“ und „qualifizierter Nachrang“ und markieren Sie diese Stellen.


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Kann ich mein Geld zurückfordern, wenn die Crowdfunding-Plattform mich nicht richtig aufklärte?

Ja, Sie können Ihr Geld zurückfordern, wenn eine Crowdfunding-Plattform Sie unzureichend über die Risiken eines qualifizierten Nachrangdarlehens aufklärt, da eine Verletzung dieser vertraglichen Informationspflicht eine gesetzliche Vermutung der Schuld der Plattform begründet, die Ihnen den Beweis des Kausalzusammenhangs erspart.

Als Anlagevermittlerin trägt jede Plattform eine weitreichende Verantwortung: Sie muss Anleger umfassend, klar und verständlich über Art, Chancen und alle Risiken eines Investments informieren. Werden diese vertraglichen Pflichten verletzt, steht die Plattform in der Beweispflicht, dass der Anleger auch bei korrekter Aufklärung investiert hätte. Das Gesetz macht klare Vorgaben, sodass Sie als Geschädigter nicht beweisen müssen, ob Sie sich anders entschieden hätten.

Ein Richter nannte dies einmal eine „Informationsschuld“, die schwer zu tilgen ist. Genau das erlebte ein Anleger vor dem Landgericht Ravensburg. Dort wurde eine Crowdfunding-Plattform zur Zahlung von 14.500 Euro verurteilt, weil sie die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Fallstricke qualifizierter Nachrangdarlehen aufklärte. Das Gericht betonte: Der Investor musste nicht beweisen, dass die Plattform schuld war – die gesetzliche Vermutung der Schuld griff, weil die vertraglichen Aufklärungspflichten missachtet wurden. Das Urteil machte deutlich, dass es nicht reicht, Informationen irgendwo zu verstecken; sie müssen explizit und verständlich sein.

Erhalten Sie Recht, bekommen Sie Ihr investiertes Geld samt Zinsen zurück. Einzige Bedingung: Sie müssen im Gegenzug Ihre Rechte aus den Nachrangdarlehen an die Plattform abtreten, eine sogenannte Rückzahlung Zug-um-Zug. Konzentrieren Sie sich dabei auf die Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten, da das Gericht zeigte, dass dies die wirkungsvollste Klagegrundlage darstellt, statt sich in komplizierten aufsichtsrechtlichen Fragen zu verzetteln.

Sammeln Sie jetzt alle Kommunikationen und Unterlagen von der Crowdfunding-Plattform, um Ihre Ansprüche zu untermauern.


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Wie mache ich meine Ansprüche gegen eine Crowdfunding-Plattform richtig geltend?

Um Ihre Ansprüche gegen eine Crowdfunding-Plattform korrekt geltend zu machen, konzentrieren Sie sich darauf, die konkreten Mängel in der Aufklärung über die spezifischen Risiken und die „Wesensänderung“ Ihres qualifizierten Nachrangdarlehens detailliert darzulegen. Juristen sehen darin eine Verletzung des vertraglichen Auskunftsvertrags, da die Plattform als Anlagevermittlerin zur umfassenden, verständlichen und auf Kleinanleger zugeschnittenen Information verpflichtet war.

Die Regel lautet: Crowdfunding-Plattformen gehen mit Ihnen einen Auskunftsvertrag ein, sobald sie Anlageprodukte vermitteln. Dieser Vertrag verpflichtet sie, Ihnen alle relevanten Informationen zu Art, Eigenschaften und Risiken einer Anlage klar und auf Kleinanleger zugeschnitten zu vermitteln. Ignoriert die Plattform diese Pflicht, steht sie in der Schuld. Sie müssen dann nicht beweisen, dass Sie bei richtiger Aufklärung nicht investiert hätten – das Gesetz geht von einer Schuldvermutung aus.

Diese Aufklärungsmängel sind oft gravierend. Das Landgericht Ravensburg hat zum Beispiel identifiziert, dass die „Wesensänderung“ des Darlehens hin zu faktischem Eigenkapital, das erhöhte Totalverlustrisiko schon vor einer Insolvenz und die nur scheinbare Rückzahlungsfrist nicht transparent genug erklärt wurden. Auch fehlende Details zur Baugenehmigung bei Projekten sind rote Lichter, die unzureichend beleuchtet wurden. Die Plattform verschleierte die wirtschaftlichen Wirkungen der Nachrangklauseln.

Kontaktieren Sie deshalb einen spezialisierten Rechtsanwalt für Anlegerschutz, um Ihre Ansprüche fundiert durchzusetzen.


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Was tun, wenn die Crowdfunding-Plattform meine Aufklärung als ausreichend ansieht?

Die Behauptung einer Crowdfunding-Plattform, sie habe ausreichend aufgeklärt, ist vor Gericht nicht tragfähig, wenn die Informationen missverständlich, unrichtig oder für einen durchschnittlichen Kleinanleger nicht verständlich waren und die wirtschaftlichen Wirkungen der Nachrangklausel verschleierten. Entscheidend ist die Qualität der Aufklärung, nicht nur ihre bloße Existenz in irgendwelchen Dokumenten.

Viele Plattformen glauben, mit dem einfachen Bereitstellen von Vertragsunterlagen sei ihre Pflicht getan. Doch Gerichte sehen das anders: Informationen müssen so aufbereitet sein, dass ein Laie selbst komplexe Zusammenhänge – wie die „Wesensänderung“ des investierten Geldes oder das erhöhte Totalverlustrisiko – tatsächlich verstehen kann. Eine rechtlich wirksame Nachrangklausel, die niemand durchschaut, hilft dem Anleger eben nicht weiter.

Genau dies hat das Landgericht Ravensburg bereits klargestellt: Die Einwände der Plattform, dass alle Informationen vorhanden und die Klauseln wirksam seien, wies das Gericht zurück. Für die Richter zählte, ob die wirtschaftlichen Wirkungen der Nachrangklauseln transparent gemacht wurden. War dies nicht der Fall, war die Aufklärung mangelhaft. Eine bloße Verweisung auf vertragliche Formulierungen, die die wahren Konsequenzen verschleierten, genügte nicht.

Gehen Sie Ihre Unterlagen systematisch durch und markieren Sie alle Passagen, die aus Ihrer Sicht unklar, irreführend oder unvollständig bezüglich der echten Risiken des Nachrangdarlehens sind, um die Mängel präzise zu dokumentieren.


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Worauf muss ich bei Nachrangdarlehen-Angeboten von Crowdfunding-Plattformen achten?

Achten Sie besonders darauf, dass Ihnen Crowdfunding-Plattformen die „Wesensänderung“ Ihres Darlehens zu Eigenkapital mit drastisch erhöhtem Verlustrisiko vor Insolvenz sowie die faktische Unverbindlichkeit von Rückzahlungsfristen transparent und verständlich erklären. Viele Angebote sehen auf den ersten Blick verlockend aus, doch Juristen blicken tiefer in die Details.

Der Grund: Ihr Nachrangdarlehen wird bei finanziellen Problemen des Projekts fast wie Eigenkapital behandelt. Das bedeutet, Sie werden als Letzter bedient, noch hinter allen anderen Gläubigern. Das Risiko eines Totalverlusts droht daher nicht erst bei einer offiziellen Insolvenz, sondern bereits dann, wenn der Projektträger durch die Nachrangklausel zahlungsunfähig wird. Kurze Rückzahlungsfristen sind dann oft nur ein Papiertiger.

Verlassen Sie sich nicht blind auf solche scheinbar kurzen Laufzeiten. Ein passender Vergleich ist, als würden Sie ein Haus kaufen, dessen Baugenehmigung nicht klar offengelegt, sondern in schwer zugänglichen „ergänzenden Unterlagen“ versteckt ist. Solche zentralen Projektdetails sind entscheidend.

Fordern Sie vor einer Investition alle „ergänzenden Unterlagen“ explizit an und prüfen Sie diese sorgfältig auf rote Lichter wie fehlende Baugenehmigungen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Annahmeverzug

Wenn ein Gläubiger eine geschuldete Leistung nicht annimmt, obwohl der Schuldner sie ihm ordnungsgemäß anbietet, dann befindet sich dieser Gläubiger im Annahmeverzug. Juristen sprechen hier von einer Weigerung, die bereite Leistung entgegenzunehmen. Das Gesetz will den Schuldner davor schützen, durch die Unwilligkeit des Gläubigers selbst Nachteile zu erleiden. Seine Verpflichtung zur Leistungserbringung bleibt zwar bestehen, aber das Risiko für den zufälligen Untergang der Sache geht auf den Gläubiger über, und der Schuldner kann gegebenenfalls Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.

Beispiel: Die Crowdfunding-Plattform war im Annahmeverzug, weil sie die ihr angebotene Abtretung der Nachrangdarlehensrechte durch den Anleger ablehnte und somit die Leistung des Anlegers nicht annahm.

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Auskunftsvertrag

Ein Auskunftsvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung, die stillschweigend entsteht, wenn jemand gegen Entgelt oder im Rahmen einer Geschäftsbeziehung spezielle Informationen oder Ratschläge erteilt. Diese Art von Vertrag verpflichtet den Auskunftgebenden zu einer umfassenden, korrekten und auf den Empfänger zugeschnittenen Beratung. Das Gesetz schützt damit denjenigen, der auf qualifizierte Informationen vertraut, und stellt sicher, dass er fundierte Entscheidungen treffen kann.

Beispiel: Zwischen der Crowdfunding-Plattform und dem Anleger entstand ein Auskunftsvertrag, weil die Plattform Anlageprodukte vermittelte und hierbei zur umfassenden Aufklärung über die Risiken der Investition verpflichtet war.

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Nachrangklausel

Eine Nachrangklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, die bestimmt, dass Ansprüche eines Gläubigers im Falle einer finanziellen Schieflage oder Insolvenz des Schuldners erst nach den Forderungen aller anderen Gläubiger bedient werden. Diese Bestimmung hat zur Folge, dass das Darlehen des Nachranggläubigers faktisch wie Eigenkapital behandelt wird, obwohl es rechtlich ein Fremdkapital bleibt. Das Gesetz erlaubt solche Klauseln, um Unternehmen alternative Finanzierungsformen zu ermöglichen, ohne die Rechte der regulären Gläubiger zu gefährden.

Beispiel: Die im Darlehensvertrag enthaltene Nachrangklausel führte dazu, dass der Anleger bei finanziellen Schwierigkeiten des Immobilienprojekts sein Geld erst nach Banken und Lieferanten zurückerhalten hätte.

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Qualifiziertes Nachrangdarlehen

Ein Qualifiziertes Nachrangdarlehen ist eine besondere Form der Finanzierung, bei der die Rückzahlungsansprüche des Darlehensgebers im Fall einer drohenden oder eingetretenen Insolvenz des Schuldners hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurücktreten und sogar eine Aussetzung der Rückzahlung möglich ist, bevor überhaupt eine offizielle Insolvenz vorliegt. Dies erhöht das Totalverlustrisiko für den Anleger erheblich, da sein Geld im Grunde wie Eigenkapital des Schuldners behandelt wird, ohne dass er die typischen Gesellschafterrechte besitzt. Das Gesetz regelt solche Darlehen streng, um einerseits Unternehmen flexible Finanzierungsoptionen zu bieten, andererseits Anleger vor unzureichender Aufklärung über die gravierenden Risiken zu schützen.

Beispiel: Bei seinem Investment in die Immobilienprojekte über die Crowdfunding-Plattform hatte der Anleger unwissentlich ein Qualifiziertes Nachrangdarlehen gezeichnet, dessen Risiken er aufgrund mangelnder Aufklärung nicht verstand.

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Schuldvermutung

Eine Schuldvermutung ist eine rechtliche Annahme, die besagt, dass eine bestimmte Partei in einem Rechtsstreit als schuldig gilt, sofern sie nicht das Gegenteil beweisen kann. Juristen sprechen von einer Beweislastumkehr, die eintritt, wenn zum Beispiel vertragliche Aufklärungspflichten verletzt wurden. Diese Regelung dient dem Schutz der schwächeren Partei – hier des Anlegers – und erleichtert ihr die Durchsetzung von Ansprüchen, indem sie die Bürde des Beweises auf die stärkere, informationspflichtige Partei verlagert.

Beispiel: Nachdem die Crowdfunding-Plattform ihre Aufklärungspflichten verletzt hatte, musste der Anleger nicht beweisen, dass die Plattform schuld war, denn die gesetzliche Schuldvermutung traf in diesem Fall zu.

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Zug-um-Zug

Die Leistung Zug-um-Zug beschreibt eine gesetzliche Anordnung, wonach eine Partei eine Leistung nur erbringen muss, wenn die andere Partei gleichzeitig ihre Gegenleistung erbringt. Diese Regelung sorgt für eine gleichzeitige Abwicklung von Forderung und Gegenforderung und schützt beide Vertragspartner davor, in Vorleistung zu treten, ohne die Gewissheit einer späteren Gegenleistung zu haben. Juristen nennen das Prinzip der Gegenseitigkeit, das in vielen Vertragsverhältnissen Anwendung findet, um ein Gleichgewicht der Interessen zu wahren.

Beispiel: Der Anleger erhält sein investiertes Geld von der Crowdfunding-Plattform nur Zug-um-Zug gegen die Abtretung seiner Rechte aus den Nachrangdarlehen an die Plattform.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Auskunftsvertrag und vertragliche Aufklärungspflicht (§ 280 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB)
    Wenn ein Anbieter wie eine Crowdfunding-Plattform Anlegemöglichkeiten vermittelt, entsteht ein Vertrag, der ihn verpflichtet, den Anleger umfassend und verständlich über die Produkte zu informieren.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht sah in der Rolle der Plattform einen solchen Auskunftsvertrag, der die Betreiberin verpflichtetete, den Anleger umfassend, klar und auf den typischen Kleinanleger zugeschnitten über die Risiken der qualifizierten Nachrangdarlehen aufzuklären.
  • Schadensersatz bei Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1 BGB)
    Wer eine vertragliche Pflicht verletzt und dadurch einem anderen einen Schaden zufügt, muss diesen Schaden ersetzen.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Plattform ihre vertragliche Aufklärungspflicht verletzt hatte, musste sie dem Investor den entstandenen Schaden – hier den Verlust seiner Investition – ersetzen.
  • Qualifiziertes Nachrangdarlehen als spezielle Anlageform
    Ein qualifiziertes Nachrangdarlehen ist eine riskante Anlageform, bei der das eingesetzte Geld im Falle finanzieller Schwierigkeiten des Projekts erst nach allen anderen Gläubigern zurückgezahlt wird, was einem hohen Verlustrisiko gleichkommt.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht betonte, dass die Plattform die spezifischen, hohen Risiken dieser Anlageform – insbesondere die „Wesensänderung des Geldes“ hin zu eigenkapitalähnlichen Risiken und die faktisch unverbindlichen Rückzahlungsfristen – nicht ausreichend verständlich erklärt hat.
  • Vermutung der Schuld bei Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB)
    Wenn eine Vertragspartei eine Pflicht verletzt, wird ihr Verschulden (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) in der Regel vermutet, sodass sie beweisen muss, dass sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht ging davon aus, dass die Plattform ihre mangelhafte Aufklärung zu vertreten hatte. Die Plattform konnte nicht beweisen, dass sie die Informationspflichtverletzung nicht verschuldet hatte, was dem Anleger die Beweisführung erheblich erleichterte und zur Haftung der Plattform führte.
  • Annahmeverzug des Gläubigers (§ 293 BGB ff. BGB)
    Wenn ein Gläubiger eine ihm angebotene Leistung nicht annimmt, obwohl er dazu verpflichtet wäre, gerät er in Annahmeverzug, was bestimmte rechtliche Folgen hat.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Investor erhielt sein Geld nur Zug-um-Zug gegen Abtretung seiner Darlehensrechte an die Plattform. Da die Plattform die Annahme dieser Abtretung bereits vorab abgelehnt hatte, befand sie sich zum Zeitpunkt des Urteils im Annahmeverzug, was für die Abwicklung der Zahlung relevant war.

Das vorliegende Urteil


LG Ravensburg – Az.: 2 O 99/24 – Urteil vom 07.02.2025


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