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Darf ich mein Auto zu Hause selbst waschen?

Welche Regeln gelten und welche Strafen drohen?

Jeder Autobesitzer weiß, dass das eigene Fahrzeug sehr viel Pflege benötigt. Ein gepflegtes Auto erfüllt seinen Besitzer mit Stolz, weshalb unzählige Menschen ihr Auto auch regelmäßig selbst waschen. Regelmäßig geschieht der Waschvorgang auf dem heimischen Grundstück. Es stellt sich allerdings die Frage, ob dies überhaupt erlaubt ist.

Die Antwort auf diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da die Thematik komplex ist und zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen sind. Obgleich der Gesetzgeber in Deutschland diesbezüglich keine bundesweit geltenden Gesetze geschaffen hat, existieren dennoch lokale Vorschriften. Werden diese nicht eingehalten, so können Bußgelder respektive Strafen drohen. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik zu erfahren.

Autopflege, Handwäsche, Umweltschutzregelung.
(Symbolfoto: EXTREME-PHOTOGRAPHER/Canva)

Das Wichtigste in Kürze


Obwohl es in Deutschland kein bundesweites Verbot für das Autowaschen zu Hause gibt, sind lokale Vorschriften zum Umwelt- und Gewässerschutz zu beachten. Verstöße können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

  • Keine bundesweite Regelung: In Deutschland existiert kein generelles Gesetz, das das Autowaschen zu Hause verbietet.
  • Lokale Vorschriften beachten: Kommunale Regelungen zum Umwelt- und Gewässerschutz sind maßgeblich und können das Autowaschen einschränken oder verbieten.
  • Straßenverkehrsordnung: Das Waschen am Straßenrand kann gegen die StVO verstoßen, wenn es zu Verkehrsbehinderungen oder Verschmutzungen kommt.
  • Wasserhaushaltsgesetz: Die Einleitung von schädlichem Abwasser in die Kanalisation oder Gewässer ist verboten und kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.
  • Wasserschutzgebiete: In Wasserschutzgebieten gelten besonders strenge Regeln. Oft ist das Waschen dort ganz verboten oder nur unter Auflagen erlaubt.
  • Reinigungsmittel: Die Verwendung von chemischen Reinigungsmitteln ist meist verboten, biologische Mittel können unter Umständen erlaubt sein.
  • Bußgelder: Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes, kann aber bis zu 100.000 Euro betragen.
  • Informationspflicht: Es liegt in der Verantwortung des Autobesitzers, sich über die lokalen Vorschriften zu informieren, bevor er sein Auto zu Hause wäscht.

Die aktuelle Rechtslage in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland kennt keine generell anzuwendende gesetzliche Regelung, durch welche eine Autowäsche zuhause verboten wird. Es existieren jedoch lokal geltende Vorschriften, die sich mit dem Umwelt- sowie Gewässerschutz beschäftigen und diesen gewährleisten sollen. Überdies muss auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) beachtet werden.

Maßgeblich ist der § 326 Abs. 1 StVO. Dieser Paragraf verbietet die Verunreinigung von öffentlichen Straßen, sofern diese vermeidbar ist. Das Auskippen von entsprechenden Flüssigkeiten, die bei einer Autowäsche anfallen, stellt somit einen Verstoß gegen diesen Paragrafen dar.

Das eigene Auto am Straßenrand waschen

Der Waschvorgang des eigenen Fahrzeugs am Straßenrand ist gerade in Wohnsiedlungen, in denen die Fahrzeugbesitzer keine ausreichende eigene Grundstücksfläche zur Verfügung haben, nicht selten zu beobachten. Den wenigsten Menschen ist jedoch bewusst, dass dieser Vorgang rechtlich nicht unproblematisch ist.

Die Straßenverkehrsordnung und geltende lokale Vorschriften

Der Waschvorgang des eigenen Fahrzeugs am Straßenrand kann aus rechtlicher Sicht problematisch werden, da in Deutschland in zahlreichen Kommunen lokale gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bedingt durch den Umstand, dass bei dem Waschvorgang des Fahrzeugs Waschwasser benötigt wird und dieses Wasser sowohl mit Chemikalien als auch mit Schmutz in Berührung kommt, ist ein Abfluss dieser Mischung in die vorhandene Kanalisation nicht ausgeschlossen. Umweltschäden wie eine Grundwasserbelastung sind daher nicht ausgeschlossen.

Ein weiterer Aspekt, der hierbei berücksichtigt werden muss, sind Verkehrsbehinderungen durch den Waschvorgang. Es ist denkbar, dass der Autobesitzer durch das Autowaschen am Straßenrand die Sicht anderer Verkehrsteilnehmer auf die Straße einschränkt oder wichtige Parkplätze blockiert. Dies stellt einen Verstoß gegen die StVO dar und wird entsprechend geahndet.

Das eigene Auto auf privatem Grund waschen

Bei vielen Menschen hat sich der Gedankengang etabliert, dass auf dem privaten Grundstück keine gesetzlichen Regelungen beachtet werden müssen. Ebendarum waschen unzählige Menschen ihr eigenes Auto auch auf dem eigenen Grundstück. Die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes sind nur den wenigsten Autobesitzern bekannt. Gleichermaßen verhält es sich mit den Aspekten, die bei der Autowäsche auf dem eigenen Grundstück beachtet werden müssen.

Zulässigkeit der Autowäsche in Wasserschutzgebieten

In Deutschland unterliegen Wasserschutzgebiete strengen Regelungen, um die Qualität des Grundwassers und damit die Trinkwasserversorgung zu schützen. Diese Gebiete sind in verschiedene Schutzzonen unterteilt, in denen jeweils spezifische Beschränkungen gelten. Die Autowäsche in Wasserschutzgebieten ist ein Beispiel für eine Aktivität, die durch diese Regelungen beeinflusst wird.

In Wasserschutzgebieten ist die Autowäsche auf unbefestigtem Grund grundsätzlich verboten, da das dabei entstehende Abwasser Schadstoffe wie Öle und Reinigungsmittel enthalten kann, die ins Grundwasser gelangen und dieses verunreinigen könnten. Selbst auf befestigtem Grund sind besondere Vorkehrungen notwendig, um sicherzustellen, dass das Abwasser ordnungsgemäß behandelt wird und nicht in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer gelangt. In vielen Fällen wird empfohlen, Fahrzeuge in professionellen Waschanlagen zu waschen, da diese über die notwendigen Einrichtungen zur Wasseraufbereitung und -recycling verfügen.

Die Einstufung eines Gebiets als Wasserschutzgebiet und die damit verbundenen Regelungen werden von den zuständigen Wasserbehörden festgelegt. Diese können auf verschiedenen Verwaltungsebenen angesiedelt sein, wie beispielsweise bei den unteren Wasserbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte. Informationen über die Einstufung und die genauen Regelungen eines Wasserschutzgebiets können bei den zuständigen Wasserwirtschaftsämtern, den Gemeindeverwaltungen oder den Stadtwerken eingeholt werden. Diese Stellen bieten oft auch Kartenmaterial und detaillierte Vorschriften zu den jeweiligen Schutzzonen und den darin geltenden Beschränkungen.

Was besagt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)?

Maßgeblich für die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück ist der § 48 WHG. Dieser Paragraf regelt sämtliche Anforderungen, die an die Abwassereinleitung in deutsche Gewässer gestellt werden. Gem. § 48 Abs. 1 WHG ist dies nur zulässig, wenn zuvor eine behördliche Erlaubnis erteilt wurde. Der § 48 Abs. 2 WHG besagt, dass die Abwasserableitung in die Kanalisation unter der Maßgabe zu erfolgen hat, dass die Gewässerbeeinträchtigung durch schädliche Verunreinigungen ausgeschlossen sind. Problematisch ist hierbei allerdings der Umstand, dass die unterschiedlichen Kommunen die gesetzlichen Regelungen des WHG unterschiedlich auslegen und dass es dementsprechend keine bundeseinheitliche Regelung hierfür gibt. Dies bedeutet, dass die Auslegung der jeweiligen Kommune als geltendes Recht angesehen werden muss.

Was ist beim Autowaschen auf privatem Grund zu beachten?

Wer sein Fahrzeug auf seinem eigenen Grundstück waschen möchte, muss sich vorher mit den lokal geltenden Regelungen auseinandersetzen. Entscheidend hierfür ist, dass es nicht zu einem ungefilterten Abfluss des Waschwassers in die lokale Kanalisation kommt und dass dementsprechend die Gewässerverunreinigung ausgeschlossen wird.

Maßgeblich ist auch, welche Reinigungsmittel bei der Autowäsche zum Einsatz kommen. In der gängigen Praxis gestatten die Kommunen die Autowäsche in Verbindung mit der Anwendung von Reinigungsmitteln auf chemischer Basis nicht, da die Gewässerbelastung nicht ausgeschlossen werden kann. Als Alternative stehen jedoch Reinigungsmittel auf biologischer Basis zur Verfügung. Dies bringt jedoch nicht die Garantie mit sich, dass der Waschvorgang auf dem eigenen Grundstück dadurch erlaubt ist. Da auch bei diesem Waschvorgang die Gefahr von Ölverschmutzungen besteht, kann es in einigen Kommunen verboten sein, sein Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück zu waschen.

Welche Strafen und Bußgelder drohen

Den wenigsten Fahrzeugbesitzern ist der Umstand bewusst, dass die Autowäsche zu Hause Bußgelder oder Strafen nach sich ziehen kann. Diese sollten auf gar keinen Fall unterschätzt werden, da sie unter Umständen wirtschaftlich gravierend ausfallen können.

Die Höhe der Strafen

Das Waschen des eigenen Autos zu Hause kann, sofern es in der jeweiligen Kommune nicht ausdrücklich gestattet ist, Bußgelder nach sich ziehen. Die Höhe dieser Bußgelder hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und variiert von Bundesland zu Bundesland. In der gängigen Praxis bewegt sich das Bußgeld in minderschweren Fällen in einem Rahmen von 20 bis 100 Euro. Dies ist jedoch abhängig davon, ob es sich um eine reine Ordnungswidrigkeit handelt oder ob das Waschen des Fahrzeugs Umweltschäden verursacht hat.

In sehr schwerwiegenden Fällen, die erhebliche Umweltbelastungen nach sich gezogen haben, können die Bußgelder auch merklich höher ausfallen. Gleichermaßen verhält es sich, wenn es zu wiederholten Verstößen durch den Fahrzeugbesitzer gekommen ist. Ein besonders gutes Beispiel hierfür ist das Bundesland Sachsen. In diesem Bundesland wird eine Grundwasserverschmutzung in Verbindung mit als gefährlich einzustufenden Flüssigkeiten mit Bußgeldern bis maximal 100.000 Euro geahndet.

Verhalten im Falle eines Bußgeldbescheids

Wenn ein Bußgeldbescheid wegen unerlaubter Autowäsche zugestellt wird, hat der Betroffene das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einzulegen. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Es ist dabei zu beachten, dass die Frist bereits mit der Niederlegung des Bußgeldbescheids bei der Post oder im Briefkasten des Empfängers zu laufen beginnt, auch wenn der Betroffene nicht persönlich angetroffen wurde.

Der Einspruch muss schriftlich bei der Behörde eingereicht werden, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Es ist empfehlenswert, den Einspruch per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über die fristgerechte Einreichung zu haben. Im Einspruch sollte der Betroffene die Gründe darlegen, warum er der Meinung ist, dass der Bußgeldbescheid unrechtmäßig ist. Es ist jedoch zu bedenken, dass ein Einspruch auch zu einer Verschlechterung der Situation führen kann, da das Gericht nicht an die im Bußgeldbescheid festgesetzte Sanktion gebunden ist und auch eine höhere Strafe verhängen kann.

Wenn der Betroffene nach Einlegung des Einspruchs zu der Überzeugung gelangt, dass der Einspruch nicht erfolgversprechend ist oder wenn er die Auseinandersetzung mit den Behörden vermeiden möchte, kann er den Einspruch zurücknehmen. Dies führt dazu, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird und die darin vorgesehene Sanktion wirksam ist.

Es ist auch möglich, dass ein Bußgeldbescheid inhaltliche Mängel aufweist, die zu seiner Unwirksamkeit führen können. Allerdings tritt die Unwirksamkeit nur bei besonders schwerwiegenden Mängeln ein. Kleinere Fehler, wie eine falsche Schreibweise des Namens oder geringfügige Fehler bei der Bezeichnung von Örtlichkeiten, führen in der Regel nicht zur Unwirksamkeit des Bescheids.

Zusammengefasst hat der Betroffene das Recht, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, sollte er der Ansicht sein, dass der Bescheid fehlerhaft ist. Dabei muss der Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung erfolgen und sollte gut begründet sein. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten und mögliche Risiken eines Einspruchs abzuwägen.

Haben Sie ein Bußgeldbescheid erhalten? Dann lassen Sie ihn von unseren Experten unverbindlich auf die Chancen eines erfolgreichen Widerspruchs prüfen. Hier Bußgeldbescheid zur Überprüfung einreichen.

Wie kann man Strafen vermeiden?

Um derartige Strafen zu vermeiden, ist es besonders ratsam, vor dem Waschen des eigenen Fahrzeugs zuhause zunächst erst einmal eine Anfrage an die zuständigen Behörden zu stellen. Zuständig hierfür ist das regionale Gemeindeamt respektive die Stadtverwaltung. Dort wird der Fahrzeugbesitzer erfahren, ob dies unter Auflagen erlaubt ist oder ob ein generelles Verbot vorherrscht. Im Zweifel sollte der Fahrzeugbesitzer lieber Alternativen ins Auge fassen.

Welche Alternativen zur Autowäsche zu Hause gibt es?

Die Autowäsche zu Hause ist nicht alternativlos. Sollte der Waschvorgang auf dem eigenen Grundstück nicht gestattet sein, so können sowohl SB-Waschboxen als auch eine professionelle Waschanlage eine gute Alternative darstellen.

Das Auto selbst waschen in SB-Waschboxen

In den sogenannten SB-Waschboxen ist die eigenständige Autowäsche für den Fahrzeugbesitzer möglich und es wird ein guter Kompromiss zwischen der Selbstwäsche und professionellem Service bei der Einhaltung von Wasserstandards gewährleistet. Hierbei handelt es sich um Boxen, in die das Fahrzeug eingefahren und gewaschen werden kann. Der Fahrzeugbesitzer zahlt einen geringeren Preis, als es bei der professionellen Waschanlage der Fall ist und muss sich zudem auch nicht um die Schmutzwasserentsorgung kümmern.

Die Nutzung von professionellen Waschanlagen

Die Fahrt in eine professionelle Waschanlage wird hierzulande sehr gern genutzt, da der Autobesitzer auf einen rundum Service zurückgreifen kann und überdies der Waschvorgang auch automatisiert abläuft. Gedanken über die Einhaltung von vorgeschriebenen Wasserqualitätsstandards braucht sich der Fahrzeugbesitzer nicht zu machen, da der Betreiber der Waschanlage diesbezüglich in der Verantwortung steht.

Auch der Kostenfaktor spricht für die professionelle Waschanlage, da die durchschnittlichen Preise je Wäsche bei rund 11 Euro liegen. Die Betreiber bieten jedoch für gewöhnlich unterschiedliche Waschpakete an, sodass die Preise variieren. Die Häufigkeit der Nutzung variiert bei den Autobesitzern ebenfalls, allerdings nutzen rund 40 Prozent aller Autobesitzer einmal monatlich eine professionelle Waschanlage.

Fazit

Das Waschen des eigenen Fahrzeugs zu Hause ist ein Vorgang, der von vielen Autobesitzern durchgeführt wird. Dass es sich hierbei jedoch um ein überaus komplexes Thema handelt und auch Bußgelder nach sich ziehen kann, ist den wenigsten Fahrzeugbesitzern bekannt. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass es keine einheitliche bundesweite Gesetzgebung gibt und dementsprechend lokale gesetzliche Regelungen auf der Kommunalebene zur Anwendung kommen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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