Für viele Menschen gilt der Sonntag als schönster Tag der Woche, da an diesem Tag Ruhe und Frieden gesetzlich garantiert sind. Die Freizeit kann auf beliebige Art und Weise genutzt werden und der eigene Garten spielt hierbei nicht selten eine wichtige Rolle. Die Ruhe und der Frieden kann jedoch schnell durch einen Menschen gestört werden, der an diesem Tag seinen Rasen mäht. Es stellt sich die Frage, ob dies überhaupt erlaubt ist. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik zu erfahren.
Übersicht:
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen ist in Deutschland aufgrund des Lärmschutzes und der Ruhezeiten in der Regel verboten, es sei denn, es liegt ein Notfall oder zwingender wichtiger Grund vor.
- Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten
- Grund für das Verbot: Lärmschutz und Ruhezeiten für Erholung und Entspannung
- Gesetzliche Grundlage: Geräte- und Maschinenschutzverordnung (BimSchV), § 7
- Ausnahmen nur bei Notfällen oder zwingenden Gründen (z.B. Brandgefahr durch hohes Gras)
- Werktags Rasenmähen nur zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt, Mittagsruhe beachten
- Strengere Lärmschutzvorschriften für motorisierte Rasenmäher als für elektrische/manuelle Modelle
- Mähroboter rechtlich in Grauzone, teils in Bundesländern an Sonn-/Feiertagen verboten
- Bußgelder bei Verstößen bis zu 50.000 Euro (in Brandenburg bis 65.000 Euro)
- Nachbarn können Abmahnungen, Kündigungen oder Unterlassungsklagen erwirken
- Keine einheitliche Rechtsprechung, Entscheidungen stets im Einzelfall
Bedeutung der Ruhezeiten und Lärmschutz am Sonntag
Der Lärmschutz sowie die Ruhezeiten haben an einem Sonntag eine besondere Bedeutung, da die Entspannung sowie Erholung der Menschen an diesem Tag im Vordergrund steht. Dies alles dient auch der Aufrechterhaltung von dem sozialen Frieden, der innerhalb einer Gesellschaft vorherrschen soll. Der Gesetzgeber sieht den Sonntag als Gelegenheit für jeden Bürger, die stressige Arbeitswoche hinter sich zu lassen und neue Kräfte für die kommende Arbeitswoche zu sammeln.
Ein wichtiges Kriterium der Erholung ist der Lärmschutz. An Sonntagen kommen im gesamten Bundesgebiet generell besondere Lärmschutzregelungen zur Anwendung. Problematisch ist allerdings der Umstand, dass die einzelnen Bundesländer diese Lärmschutzregelungen unterschiedlich auslegen. Dem reinen Grundsatz nach gilt jedoch, dass sich jeder Mensch an die in dem Bundesland vorherrschenden Regelungen zu halten hat, damit die Erholung für die gesamte Bevölkerung gewährleistet ist.
Rechtlicher Rahmen für das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen
Den rechtlichen Rahmen für das Rasenmähen stellt die Geräte- und Maschinenschutzverordnung (BimSchV) dar. In dieser Verordnung sind die Einsatzzeiten von Maschinen sowie Gerätschaften geregelt, sodass auch das Rasenmähen an Sonn- sowie Feiertagen unmittelbar davon betroffen ist. Maßgeblich ist insbesondere der § 7 BimSchV. Dieser Paragraf untersagt den Betrieb von motorbetriebenen Maschinen an Sonn- sowie Feiertagen grundsätzlich. Dementsprechend ist das Rasenmähen an Sonn- sowie Feiertagen verboten.
Regelungen und Ausnahmen
Kein Verbot ohne Ausnahmen. Diese Maxime kommt auch bei dem Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen zur Anwendung. Ein gutes Beispiel für eine derartige Ausnahme ist der klassische Notfall respektive das Rasenmähen aus einem zwingenden wichtigen Grund heraus. Ein Beispiel für einen Notfall wäre, wenn das Gras in Zeiten einer besonderen Dürre besonders hochgewachsen ist und von dem Grundstück des Eigentümers eine Brandgefahr für andere Grundstücke oder Personen ausgehen würde.
Zeitfenster für das Rasenmähen
Auch an Werktagen darf der Rasenmäher nur von 7:00 bis 20:00 Uhr genutzt werden. In einigen Bundesländern gibt es zusätzlich eine Mittagsruhe zwischen 13:00 und 15:00 Uhr. In Mischgebieten mit Wohnhäusern und Gewerbe sind die Regelungen meist flexibler.
Unterschiede zwischen motorisierten und mechanischen Rasenmähern
Für motorisierte Rasenmäher mit Verbrennungsmotor gelten strengere Lärmschutzvorschriften als für manuelle oder elektrische Modelle, da sie einen höheren Lärmpegel verursachen.
Spezialfälle und technologische Entwicklungen
Die technologische Entwicklung bleibt nicht stehen. Sowohl im Bereich der motorisierten Rasenmähermodelle als auch bei den mechanischen respektive elektrischen Modellen gibt es immer wieder Neuentwicklungen. Die neueren Modelle oder sogar gänzlich neuen technologischen Innovationen können rechtliche Spezialfälle generieren, auf die der Gesetzgeber früher oder später reagieren muss.
Mähroboter: Eine rechtliche Grauzone
Immer häufiger sind in den Gärten der Menschen sogenannte Mähroboter anzutreffen, die in einer Art Dauerbetrieb den Rasen auf dem gewünschten Höhenniveau halten. Aus rechtlicher Sicht stellen diese Mähroboter eine Grauzone dar, da wichtige rechtliche Fragen bezüglich der Nutzung der Mähroboter an Sonn- sowie Feiertagen noch nicht abschließend geklärt sind.
Fakt ist, dass auch diese kleinen Mähroboter eine Lärmbelästigung für andere Menschen darstellen können. Demzufolge haben bereits einige Bundesländer die Nutzung an Sonn- oder Feiertagen durch entsprechende Regelungen entweder eingeschränkt oder sogar gänzlich verboten. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen. In diesem Bundesland ist der Betrieb der Mähroboter an Sonn- oder Feiertagen lediglich dann gestattet, wenn der Lärmpegel des Betriebes 55 Dezibel nicht überschreitet. Ähnlich halten es auch die Bundesländer Niedersachsen und Bayern.
Lärmschutz und moderne Technologien
Der technologische Fortschritt kann einen ganz erheblichen Einfluss auf die aktuell geltenden Lärmschutzstandards nehmen. So ist die Absenkung der geltenden Grenzwerte denkbar, da modernere Modelle mit erheblich leiseren Motoren die Durchschnittslärmbelastung reduzieren können. Dies könnte zu einer Neuüberprüfung der Standards durch den Gesetzgeber und zu einer Neuanpassung führen.
Generell ist es in Deutschland üblich, dass der Gesetzgeber auf sich verändernde Rahmenbedingungen einstellt. Durch leisere Motoren bei den Gartengeräten könnten auch bereits bestehende Lärmschutzmaßnahmen überprüft und angepasst werden. Ein gutes Beispiel hierfür sind Lärmschutzeinrichtungen, die durch leisere Motoren überflüssig werden könnten.
Rechtliche Konsequenzen und Bußgelder
Aktuell gilt, dass an Sonn- und Feiertagen die vorherrschenden Lärmschutzregelungen eingehalten werden müssen. Wer sich nicht daran hält, sieht sich schnell mit rechtlichen Konsequenzen in Form von Bußgeldern oder Strafen konfrontiert. Diese Konsequenzen sollten nicht leichtfertig abgetan werden.
Mögliche Bußgelder und Strafen
Das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen ist in Deutschland generell verboten und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Laut der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) dürfen in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen von 20:00 bis 7:00 Uhr unter anderem Rasenmäher und Rasentrimmer nicht betrieben werden.
Bei Verstößen gegen dieses Verbot drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. In Brandenburg können die Bußgelder sogar bis zu 65.000 Euro betragen. Das Verbot gilt für motorbetriebene Rasenmäher. Handmäher ohne Motor, die kaum Lärm verursachen, dürfen auch sonntags benutzt werden.
Auch andere lärmverursachende Gartengeräte wie Laubbläser, Motorsägen und Heckenscheren sind an Sonn- und Feiertagen sowie während der Nachtruhe verboten. Manche Kommunen haben zusätzlich weitere Ruhezeiten wie eine Mittagsruhe festgelegt, in denen Rasenmähen ebenfalls untersagt ist.
Wenn sich Nachbarn durch unerlaubtes Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen gestört fühlen, können sie sich beim Vermieter oder Ordnungsamt beschweren. Dann drohen dem Verursacher Abmahnungen, Kündigungen oder Bußgelder. Um hohe Strafen und Ärger zu vermeiden, sollte man sich unbedingt an die vorgeschriebenen Ruhezeiten halten und an Sonn- und Feiertagen auf laute Gartenarbeit verzichten.
Rechtsschutz und Beratung
Die Lärmbelästigung gilt in Deutschland als einer der häufigsten Gründe für nachbarschaftliche Konflikte. Diese führen nicht selten zu gerichtlichen Streitigkeiten, die in vielen Fällen vermeidbar gewesen wären.
Rolle eines Anwalts bei Nachbarschaftskonflikten
Ein Rechtsanwalt kann bei nachbarschaftlichen Konflikten eine große Hilfe darstellen. Insbesondere dann, wenn die zwischenmenschliche Kommunikation der Nachbarn untereinander nicht mehr möglich ist, kann durch einen Rechtsanwalt auch außergerichtlich eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Der Rechtsanwalt kann auch als Mediator fungieren, da er eine objektive Sicht auf die Angelegenheit hat.
Tipps für die Einhaltung der Gesetze und Vermeidung von Streitigkeiten
Die beste Art, Streit zu vermeiden, ist stets die Kommunikation. Das viel berühmte Bier am Gartenzaun kann angespannte Situationen auflockern und beiden Seiten dabei helfen, die Sichtweise der jeweilig anderen Seite zu verstehen. Nehmen alle Beteiligten in einer angemessenen Form Rücksicht aufeinander, so wird es auch nicht zu Streitigkeiten kommen.
Fazit
Ein gepflegter Rasen trägt wesentlich zu einem schönen Garten bei. Doch beim Rasenmähen ist zu beachten, dass die Benutzung des Rasenmähers Lärm verursacht. Um die Ruhe der Nachbarn zu schützen, müssen daher bestimmte Zeiten eingehalten werden.
In Deutschland gilt: An Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen grundsätzlich verboten. Wer sich nicht an diese Regel hält, riskiert Konflikte mit Nachbarn sowie Bußgelder und Strafen.
Um solche Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte man die vorgeschriebenen Ruhezeiten unbedingt einhalten. Lässt sich ein Streit mit den Nachbarn nicht verhindern, ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn man sonntags Rasen mäht?
Wer sonntags ohne Sondergenehmigung den Rasen mäht, verstößt gegen das allgemeine Verbot nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des BImSchV. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann je nach Bundesland mit einem Bußgeld zwischen 50 und 2500 Euro geahndet werden.
Ist Gartenarbeit am Sonntag erlaubt?
An Sonntagen gilt ganztägig das Verbot der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Obwohl der Sonntag generell als Tag der Arbeitsruhe gilt, sind nicht gewerbsmäßige Gartenarbeiten davon ausgenommen, sofern sie die Öffentlichkeit nicht stören.
Was tun, wenn der Nachbar sonntags Rasen mäht?
Wenn der Nachbar bei einem anderen Vermieter wohnt, kann man sich bei sonntäglichem Rasenmähen an das Ordnungsamt wenden. Für Haus- oder Wohnungseigentümer gelten die gleichen Regeln wie für Mieter: Lautes Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen ist nicht erlaubt.
Sind Mähroboter sonntags erlaubt?
Für den Einsatz von Mährobotern gelten andere Regeln, da sie nicht der Geräte- und Lärmschutzordnung unterliegen wie beispielsweise Benzinrasenmäher. Es ist nicht generell verboten, den Mähroboter auch am Sonntag einzusetzen, da er offiziell nicht als Mäher eingestuft wird.
Ist Rasenmähen mit Elektrorasenmäher am Sonntag erlaubt?
Wenn man einen leisen Elektrorasenmäher, einen Mähroboter oder einen mechanischen Mäher verwendet oder den Rasen per Hand schneidet, entsteht keine Lärmbelästigung. In diesen Fällen ist das Rasenmähen auch am Sonntag erlaubt.