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Darlehensbeantragung – Rückzahlungspflicht bei Pflichtverstoß gegen Kreditwürdigkeitsprüfung

Eine bevorstehende, lange Haftstrafe – diese brisante Information unterschlug ein Mann, als er bei seiner Bank einen Kredit beantragte. Nur kurz darauf trat er die Verbüßung an, verlor seinen Job und konnte die Raten nicht mehr zahlen. Der Fall eskalierte zum Rechtsstreit, der eine Kernfrage aufwarf: Darf sich jemand auf eine mangelhafte Kreditprüfung berufen, wenn er selbst entscheidende Fakten verschwiegen hat?

Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 U 78/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Oldenburg
  • Datum: 11. September 2024
  • Aktenzeichen: 8 U 78/24
  • Verfahrensart: Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) im Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Verbraucherkreditrecht, Zivilprozessrecht (ZPO), Bürgerliches Recht (BGB), Strafrecht (StGB)

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Klägerin war die Darlehensgeberin, die dem Beklagten ein Darlehen gewährte und später wegen Nichtzahlung die Rückzahlung forderte.
  • Beklagte: Der Beklagte war der Darlehensnehmer, der die Rückzahlung des Darlehens verweigerte und gegen die erstinstanzliche Verurteilung Berufung einlegte, wofür er Prozesskostenhilfe beantragte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Eine Darlehensgeberin schloss einen Vertrag mit einem Darlehensnehmer. Dem Darlehensnehmer war bekannt, dass er bald eine Haftstrafe antreten und seinen Arbeitsplatz verlieren würde, was er der Darlehensgeberin nicht mitteilte. Nachdem er inhaftiert wurde, konnte er die Raten nicht mehr zahlen, woraufhin das Darlehen gekündigt und die Rückzahlung gefordert wurde.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale juristische Streitpunkt war, ob die Darlehensgeberin ihre Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung verletzt hatte und ob der Darlehensnehmer durch vorsätzliches Vorenthalten entscheidender Informationen die rechtlichen Sanktionen für eine solche Pflichtverletzung ausschloss. Es ging auch um die Frage, ob dem Darlehensnehmer Prozesskostenhilfe für seine Berufung gewährt werden sollte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht lehnte den Antrag des Darlehensnehmers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für sein Berufungsverfahren ab. Es kündigte zudem an, dass es die Berufung selbst aller Voraussicht nach zurückweisen werde.
  • Begründung: Die Begründung für die Ablehnung der Prozesskostenhilfe und die wahrscheinliche Zurückweisung der Berufung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet. Das Gericht stellte fest, dass der Darlehensnehmer der Bank vorsätzlich relevante Informationen über seine bevorstehende Haftstrafe und den damit verbundenen Arbeitsplatz- und Einkommensverlust vorenthalten hatte. Durch dieses vorsätzliche Verhalten greifen die gesetzlichen Schutzvorschriften zugunsten des Darlehensnehmers bei einer möglichen Pflichtverletzung der Bank nicht.

Der Fall vor Gericht


Ein Kredit mit Folgen: Wenn bei der Antragsstellung wichtige Informationen fehlen

Einen Kredit aufzunehmen, ist für viele Menschen ein alltäglicher Vorgang – sei es für ein neues Auto, eine größere Anschaffung oder um einen finanziellen Engpass zu überbrücken. Doch was passiert, wenn man der Bank bei der Kreditaufnahme nicht die ganze Wahrheit sagt?

Mann unterzeichnet Kreditvertrag mit gefälschtem Nachweis, Bankmitarbeiter prüft Dokumente
Kreditantrag, Unterschrift, Verschweigen: Haftstrafe beeinflusst Kreditverhandlung und Bankgespräch. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Insbesondere, wenn man schon weiß, dass man die Raten bald nicht mehr zahlen kann? Mit genau so einem Fall musste sich das Oberlandesgericht Oldenburg beschäftigen (Az.: 8 U 78/24, Beschluss vom 11. September 2024). Im Kern ging es um die Frage, ob ein Mann, der seiner Bank eine bevorstehende Haftstrafe und den damit verbundenen Jobverlust verschwiegen hatte, für sein weiteres Gerichtsverfahren staatliche finanzielle Unterstützung bekommen sollte.

Der Weg zum Oberlandesgericht: Streit um einen geplatzten Kredit

Die Vorgeschichte begann am 9. Januar 2019. An diesem Tag schloss ein Mann, nennen wir ihn den Darlehensnehmer, einen Darlehensvertrag (ein Vertrag, bei dem jemand Geld leiht und sich zur Rückzahlung inklusive Zinsen verpflichtet) mit einer Bank, der Darlehensgeberin. Was die Bank zu diesem Zeitpunkt nicht wusste: Bereits Anfang 2018 war der Darlehensnehmer vom Landgericht Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil war seit dem 28. November 2018 Rechtskräftig, das bedeutet, es war endgültig und unanfechtbar, da alle möglichen Rechtsmittel, also Einsprüche oder Berufungen, erfolglos geblieben waren.

Dem Darlehensnehmer war also bei Abschluss des Kreditvertrages vollkommen klar, dass er bald ins Gefängnis muss und dadurch seinen Arbeitsplatz und sein Einkommen verlieren würde. Diese entscheidende Information teilte er der Bank jedoch nicht mit. Stattdessen legte er ihr Lohnabrechnungen für die Monate September bis November 2018 vor, um seine finanzielle Leistungsfähigkeit zu belegen.

Wie erwartet, musste der Darlehensnehmer am 21. Februar 2019 seine Haftstrafe antreten. Aufgrund des damit verbundenen Verlusts seines Arbeitsplatzes und Einkommens konnte er die erste monatliche Darlehensrate (der regelmäßig zu zahlende Betrag zur Tilgung des Kredits) am 1. März 2019 und auch die folgenden Raten nicht bezahlen. Das führte dazu, dass Mahn- und Lastschriftkosten (Gebühren für Zahlungserinnerungen und fehlgeschlagene Abbuchungen) anfielen. Wegen dieser ausbleibenden Zahlungen kündigte die Bank das Darlehen schließlich am 8. Juli 2019. Durch die Kündigung entstanden zusätzlich Verzugszinsen (Zinsen, die bei verspäteter Zahlung fällig werden).

Die Bank hatte ursprünglich mit einem Mahnbescheid (ein gerichtliches Schreiben zur Zahlungsaufforderung) eine Hauptforderung (der eigentliche geschuldete Betrag ohne Nebenkosten) von 10.220,62 Euro geltend gemacht. Dieser Betrag setzte sich aus 10.000 Euro Darlehensrückzahlung und 220,62 Euro Zinsen zusammen. Von den gesamten ursprünglich vereinbarten Vertragszinsen (die Zinsen, die für die gesamte Laufzeit des Kredits anfallen sollten) in Höhe von 1.838,36 Euro wurde eine Gutschrift von 1.617,74 Euro abgezogen, da der Kredit ja vorzeitig gekündigt wurde und Zinsen nur für die tatsächliche Laufzeit anfallen (Laufzeitzinsen). Im darauffolgenden Klageverfahren (dem Gerichtsverfahren zur Klärung der Forderung) hatte der Darlehensnehmer der Hauptforderung nur teilweise, nämlich in Höhe von 7.796,69 Euro, widersprochen. Das Landgericht hatte ihn in der ersten Instanz zur Zahlung dieser 7.796,69 Euro sowie der Vertragszinsen, Verzugszinsen und Kosten verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Darlehensnehmer Berufung ein (er wollte das Urteil von einer höheren Instanz überprüfen lassen) und beantragte dafür Prozesskostenhilfe (PKH). PKH ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Personen, die die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht selbst tragen können. Der Darlehensnehmer argumentierte, die Bank habe ihre Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung (Prüfung, ob ein Kreditnehmer voraussichtlich in der Lage sein wird, den Kredit zurückzuzahlen) verletzt.

Die entscheidende Frage: Hat die Berufung eine Chance auf Erfolg?

Das Oberlandesgericht Oldenburg musste nun also nicht direkt über den Kreditstreit selbst entscheiden, sondern darüber, ob dem Darlehensnehmer Prozesskostenhilfe für sein Berufungsverfahren bewilligt wird. Eine solche Bewilligung hängt entscheidend davon ab, ob die beabsichtigte Verteidigung oder Klage in der Berufung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Das Gericht prüft also vorab: Lohnt es sich überhaupt, dieses Verfahren weiterzuführen, oder ist es eher aussichtslos? Und genau diese Erfolgsaussicht sah das Gericht hier nicht.

Was genau war bei der Kreditvergabe schiefgelaufen?

Um die Entscheidung des Gerichts zu verstehen, müssen wir uns noch einmal die Kernpunkte des Falles vor Augen führen:
Der Darlehensnehmer wusste bei Unterzeichnung des Kreditvertrags, dass er eine zweieinhalbjährige Haftstrafe antreten muss. Er wusste auch, dass er dadurch seinen Job und sein Einkommen verlieren würde. Diese Information, die für jede Bank bei der Entscheidung über eine Kreditvergabe absolut entscheidend ist, hat er der Darlehensgeberin verschwiegen. Stattdessen hat er aktuelle Lohnabrechnungen vorgelegt und so den Eindruck erweckt, er sei zahlungsfähig und werde es auch bleiben. Kurze Zeit später konnte er die Raten wie erwartet nicht mehr zahlen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts: Keine Prozesskostenhilfe und voraussichtliche Zurückweisung der Berufung

Das Oberlandesgericht Oldenburg wies den Antrag des Darlehensnehmers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren zurück. Darüber hinaus kündigte das Gericht an, dass es beabsichtigt, die Berufung selbst ebenfalls zurückzuweisen, und zwar durch einen einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO). Diese Vorschrift erlaubt es Gerichten, eine Berufung ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, wenn sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Dem Darlehensnehmer wurde eine Frist von zwei Wochen gegeben, um zu überlegen, ob er seine Berufung angesichts dieser klaren Ansage des Gerichts und der damit verbundenen Kostenrisiken aufrechterhalten möchte.

Warum entschied das Gericht so? Die detaillierte Begründung

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Berufung des Darlehensnehmers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe. Schauen wir uns die Argumente des Gerichts genauer an:

Grundsatz: Das geliehene Geld muss zurückgezahlt werden – auch bei Fehlern der Bank?

Zunächst stellte das Gericht fest, dass der Darlehensnehmer einen Großteil der geforderten Summe, nämlich 7.576,07 Euro von den eingeklagten 7.796,69 Euro, ohnehin zurückzahlen müsste. Dieser Betrag entspricht der reinen Darlehensvaluta, also dem tatsächlich an ihn ausgezahlten Geldbetrag. Selbst wenn die Bank, wie vom Darlehensnehmer behauptet, ihre Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung verletzt hätte, bliebe diese Rückzahlungspflicht bestehen. Man kann also nicht einfach das geliehene Geld behalten, nur weil die Bank bei der Prüfung vielleicht nicht sorgfältig genug war. Das Argument des Darlehensnehmers, dass er ja bereits Zahlungen geleistet habe, die nach § 367 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (eine Vorschrift, die regelt, wie Zahlungen auf verschiedene Schulden verrechnet werden) anzurechnen seien, lief ins Leere. Denn, so stellte das Gericht klar, es war unbestritten, dass der Darlehensnehmer bisher überhaupt keine Zahlungen auf das Darlehen geleistet hatte.

Und was ist mit den Zinsen? Eine kleine Chance für den Darlehensnehmer?

In der Hauptforderung der Bank waren auch 220,62 Euro an Zinsen enthalten. Hier sah das Gericht eine theoretische, aber sehr geringe Möglichkeit für den Darlehensnehmer. Angenommen, die Bank hätte tatsächlich ihre Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung verletzt und es gäbe keinen Grund, der die sonst üblichen Folgen (Sanktionen) ausschließen würde – ein Punkt, auf den wir gleich noch kommen. Dann würde nach § 505d Abs. 1 Nr. 1 BGB der vereinbarte Zinssatz auf einen marktüblichen Zinssatz reduziert. Dieser marktübliche Zinssatz für Anlagen in Hypothekenbriefe und öffentliche Pfandbriefe betrug laut den Angaben des Darlehensnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nur 0,55 %.

Was bedeutet das konkret? Bei diesem niedrigeren Zinssatz würde für den relevanten Zeitraum vom 22. Januar 2019 (Auszahlung des Darlehens) bis zum 7. Juli 2019 (kurz vor Kündigung) ein Zinsbetrag von lediglich 25,16 Euro anfallen. Die Berufung könnte also, was die Zinsen in der Hauptforderung angeht, allenfalls in Höhe von 195,46 Euro (die Differenz zwischen den geforderten 220,62 Euro und den hypothetisch geschuldeten 25,16 Euro) Erfolg haben. Eine sehr geringe Summe im Vergleich zum Gesamtstreit.

Das Kernproblem: Vorsätzliches Verschweigen hebt Schutzregeln auf

Wirklich entscheidend für die Aussichtslosigkeit der Berufung war jedoch ein anderer Punkt: der sogenannte Sanktionsausschluss nach § 505d Abs. 3 BGB. Aber was verbirgt sich dahinter?

Normalerweise hat es für eine Bank negative Folgen, wenn sie ihre Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung verletzt. Nach § 505d Abs. 2 BGB kann die Bank dann zum Beispiel keine Ansprüche wegen Pflichtverletzungen des Darlehensnehmers (wie Nichtzahlung der Raten) geltend machen, wenn diese Pflichtverletzung auf einem Umstand beruht, den die Bank bei korrekter Prüfung hätte erkennen und deshalb den Kredit gar nicht hätte vergeben dürfen. Im vorliegenden Fall beruhte die Nichtzahlung der Raten ja auf der Inhaftierung des Darlehensnehmers und dem Verlust seines Einkommens. Hätte die Bank davon gewusst, hätte sie den Kredit wohl nicht gewährt. Grundsätzlich könnte hier also diese Schutzregel für den Verbraucher greifen.

Aber – und das ist der springende Punkt – § 505d Abs. 3 BGB sagt: Diese Schutzregeln (sowohl die Zinsreduktion aus Absatz 1 als auch der Anspruchsausschluss aus Absatz 2) gelten nicht, wenn der Mangel bei der Kreditwürdigkeitsprüfung darauf beruht, dass der Darlehensnehmer der Bank vorsätzlich oder grob fahrlässig (also besonders leichtfertig) wichtige Informationen falsch mitgeteilt oder vorenthalten hat.

Und genau das sah das Gericht hier als gegeben an:

  • Welche Information wurde vorenthalten? Dem Darlehensnehmer war bei Abschluss des Kreditvertrags bekannt, dass er eine rechtskräftige Verurteilung zu einer langen Haftstrafe hatte und diese bald antreten musste. Er wusste auch, dass er dadurch seinen Job und sein Einkommen verlieren würde. Diese Information ist für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit absolut zentral.
  • Handelte der Darlehensnehmer vorsätzlich? Das Gericht bejahte dies klar. Für jeden normal informierten und verständigen Verbraucher sei es offensichtlich, dass ein regelmäßiges Einkommen ein entscheidender Faktor für die Kreditvergabe ist, besonders wenn keine anderen Sicherheiten (wie eine Immobilie) vorhanden sind. Dass der Darlehensnehmer Lohnabrechnungen vorlegte, zeige ja gerade, dass er wusste, wie wichtig das Einkommen für die Bank ist. Einem solchen Verbraucher sei auch klar, dass es der Bank nicht nur um das vergangene, sondern vor allem um das zukünftige Einkommen geht. Die Tatsache, dass er die bevorstehende Haft und den damit verbundenen Jobverlust verschwieg, lasse nur den Schluss zu, dass er dies absichtlich tat. Warum? Um den Kredit zu bekommen, obwohl er wusste, dass er die Raten nicht würde zahlen können.
  • Die Bedeutung der vorgelegten Lohnabrechnungen: Durch die Vorlage der Lohnabrechnungen hat der Darlehensnehmer nach Ansicht des Gerichts konkludent (also durch sein Verhalten, ohne es ausdrücklich zu sagen) erklärt, dass ihm keine Umstände bekannt seien, die zu einem baldigen Wegfall seines Arbeitseinkommens führen würden. Es sei nicht Aufgabe der Bank gewesen, explizit nach einer möglichen negativen Einkommensentwicklung zu fragen, wenn der Kunde durch sein Verhalten bereits eine positive Prognose suggeriert.
  • Die Folge des Verschweigens: Hätte die Bank von der bevorstehenden Inhaftierung und dem damit verbundenen Einkommensverlust gewusst, wäre ihre Kreditwürdigkeitsprüfung negativ ausgefallen und sie hätte den Darlehensvertrag nicht abgeschlossen. Es bestand also ein direkter Zusammenhang (Kausalität) zwischen dem Verschweigen und der Kreditvergabe.

Die Konsequenz dieses vorsätzlichen Vorenthaltens wichtiger Informationen ist, dass der Darlehensnehmer sich nicht auf die Schutzvorschriften des § 505d BGB berufen kann. Weder wird der Zinssatz reduziert, noch kann er einwenden, die Bank dürfe wegen der Zahlung


Die Schlüsselerkenntnisse

Wer bei einem Kreditantrag wichtige Informationen verschweigt, kann sich später nicht auf den rechtlichen Schutz für Verbraucher berufen. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass ein Mann, der seiner Bank eine bevorstehende Haftstrafe und den damit verbundenen Jobverlust verheimlichte, das geliehene Geld vollständig zurückzahlen muss – obwohl die Bank möglicherweise ihre Prüfpflichten verletzt hat. Das Gericht sah das bewusste Verschweigen als so schwerwiegend an, dass dadurch alle Verbraucherschutzregeln außer Kraft gesetzt werden. Die Entscheidung macht deutlich: Ehrlichkeit bei der Kreditbeantragung ist nicht nur moralisch geboten, sondern auch rechtlich entscheidend – wer bewusst täuscht, verliert jeden rechtlichen Schutz und muss mit den vollen finanziellen Konsequenzen rechnen.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt die Pflicht zur Kreditrückzahlung auch dann, wenn die Bank meine Bonität nicht richtig geprüft hat?

Die Pflicht zur Kreditrückzahlung besteht grundsätzlich auch dann, wenn die Bank Ihre Bonität – also Ihre Kreditwürdigkeit – nicht oder nicht ausreichend geprüft hat. Der Grundsatz lautet: Wer Geld geliehen hat, muss es in der Regel auch zurückzahlen.

Warum bleibt die Rückzahlungspflicht bestehen?

Ein Kreditvertrag ist ein Darlehensvertrag. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich die Bank, Ihnen einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, und Sie als Kreditnehmer verpflichten sich, diesen Betrag zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Wenn Sie das Geld erhalten haben, ist dies eine klare Vereinbarung. Die sogenannte Darlehensvaluta – also der ursprünglich ausgezahlte Kreditbetrag – muss zurückgeführt werden.

Die Rolle der Bank bei der Bonitätsprüfung

Banken haben die Pflicht, die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu prüfen. Dies dient dazu, Sie als Kreditnehmer vor einer möglichen Überschuldung zu schützen und auch die Bank vor Kreditausfällen zu bewahren. Diese Pflicht zur sorgfältigen Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, besonders bei Verbraucherkrediten. Wenn eine Bank diese Prüfung nicht oder nur mangelhaft vornimmt, kann dies rechtliche Konsequenzen für die Bank haben.

Was sind mögliche Folgen einer fehlerhaften Prüfung für die Bank?

Eine fehlerhafte Bonitätsprüfung durch die Bank führt jedoch in der Regel nicht dazu, dass Sie den Kredit nicht mehr zurückzahlen müssen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Rückführung des geliehenen Kapitals bleibt meist unberührt. Allerdings kann eine nachweislich schuldhafte Pflichtverletzung der Bank – zum Beispiel bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Falschprüfung – andere rechtliche Folgen nach sich ziehen. Dazu könnten gehören:

  • Mögliche Reduzierung von Zinsansprüchen: In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Bank einen Teil oder alle Zinsen nicht mehr fordern darf, wenn sie ihre Pflichten massiv verletzt hat. Die Hauptforderung, also das tatsächlich geliehene Geld, bleibt davon aber unberührt.
  • Schadensersatzansprüche des Kreditnehmers: Wenn Ihnen durch die nachweislich fehlerhafte Prüfung der Bank ein Schaden entstanden ist (beispielsweise Kosten, die über die Rückzahlung des Kredits hinausgehen und direkt aus der unverantwortlichen Kreditvergabe resultieren), könnten unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen die Bank bestehen. Solche Ansprüche sind aber komplex und von vielen Faktoren abhängig.

Für Sie als Kreditnehmer bedeutet dies: Das erhaltene Geld müssen Sie grundsätzlich zurückzahlen. Fehler der Bank können zwar Konsequenzen für die Bank haben, entbinden Sie aber in der Regel nicht von Ihrer primären Rückzahlungspflicht des Kreditbetrags.


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Welche Konsequenzen drohen mir, wenn ich bei der Kreditbeantragung vorsätzlich wichtige finanzielle Umstände verschweige?

Wenn Sie bei einem Kreditantrag bewusst wichtige Informationen über Ihre finanzielle Situation verschweigen oder falsch angeben, hat das schwerwiegende Konsequenzen. Solches Verhalten wird rechtlich als Täuschung bewertet und kann dazu führen, dass der Kreditvertrag und die damit verbundenen Schutzrechte, die Ihnen als Verbraucher zustehen, nicht mehr greifen oder sogar zu strafrechtlichen Ermittlungen führen.

Mögliche zivilrechtliche Folgen

Ein Kreditvertrag basiert auf Vertrauen und der Annahme, dass beide Seiten ehrliche Angaben machen. Wenn die Bank feststellt, dass Sie vorsätzlich getäuscht haben, stehen ihr mehrere Wege offen:

  • Anfechtung des Kreditvertrags: Die Bank kann den Kreditvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Das bedeutet, der Vertrag wird so behandelt, als hätte er nie existiert. Für Sie hat dies die unmittelbare Folge, dass der gesamte Kreditbetrag sofort fällig wird, und zwar ab dem Zeitpunkt der Auszahlung, nicht erst nach Kündigung. Das betrifft oft auch Zinsen, die Sie bereits gezahlt haben.
  • Kündigung des Kreditvertrags: Unabhängig von einer Anfechtung hat die Bank in der Regel das Recht, den Kreditvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn sie feststellt, dass Sie bei der Kreditbeantragung wichtige, kreditrelevante Umstände vorsätzlich verschwiegen haben. Auch hier wird der gesamte ausstehende Betrag sofort zur Rückzahlung fällig.
  • Verlust von Schutzrechten: Normalerweise prüft die Bank Ihre Kreditwürdigkeit, um Sie vor Überschuldung zu schützen. Wenn Sie die Bank jedoch vorsätzlich täuschen, können Sie sich im Nachhinein nicht auf diese Schutzvorschriften berufen. Sie können beispielsweise nicht argumentieren, die Bank hätte Ihre Kreditwürdigkeit nicht ausreichend geprüft, da Sie selbst die Grundlage für eine korrekte Prüfung entzogen haben.
  • Schadensersatzansprüche: Die Bank kann zusätzlich zum fälligen Kreditbetrag auch Schadensersatz von Ihnen fordern. Dazu gehören beispielsweise die Kosten, die der Bank durch die Eintreibung des Geldes entstehen (z.B. Mahngebühren, Anwaltskosten, Gerichtskosten).

Mögliche strafrechtliche Folgen

Das vorsätzliche Verschweigen wichtiger finanzieller Umstände zur Erlangung eines Kredits kann in bestimmten Fällen den Straftatbestand des Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch) erfüllen. Dies ist der Fall, wenn durch Ihre falschen Angaben oder das Verschweigen von Tatsachen bei der Bank ein Vermögensschaden entsteht. Ein solcher Schaden kann bereits dann vorliegen, wenn die Bank den Kredit aufgrund Ihrer Täuschung gewährt hätte, obwohl sie ihn bei Kenntnis der wahren Verhältnisse nicht oder nur zu schlechteren Konditionen gewährt hätte. Die Konsequenzen können von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe reichen.

Auswirkungen auf zukünftige Kredite

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Speicherung negativer Informationen bei Auskunfteien wie der Schufa. Wenn ein Kreditvertrag aufgrund von Täuschung gekündigt oder angefochten wird, führt dies in der Regel zu einem negativen Eintrag. Dies kann es für Sie in der Zukunft extrem schwierig machen, weitere Kredite, Mietverträge oder andere Verträge zu erhalten, die eine Bonitätsprüfung voraussetzen.


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Welche persönlichen und finanziellen Informationen sind bei einem Kreditantrag entscheidend und müssen der Bank mitgeteilt werden?

Wenn Sie einen Kredit bei einer Bank beantragen, ist es für die Bank entscheidend, Ihre sogenannte Kreditwürdigkeit (oder Bonität) zu beurteilen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet Kreditwürdigkeit die Fähigkeit und Bereitschaft, den Kredit wie vereinbart zurückzuzahlen. Um dies einschätzen zu können, benötigt die Bank umfassende Informationen über Ihre persönliche und finanzielle Situation. Die Bank ist sogar gesetzlich verpflichtet, Ihre Kreditwürdigkeit sorgfältig zu prüfen, bevor sie einen Kredit vergibt.

Persönliche Angaben und Identifikation

Zunächst benötigt die Bank grundlegende persönliche Daten, um Ihre Identität festzustellen und Sie zu kontaktieren. Dazu gehören:

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Geburtsort
  • Aktuelle Wohnadresse
  • Familienstand (z.B. ledig, verheiratet) und Informationen zu unterhaltspflichtigen Personen (Kinder), da dies Ihre monatlichen Ausgaben beeinflusst.
  • Staatsangehörigkeit und bei Nicht-EU-Bürgern der Aufenthaltsstatus.
  • Identifikationsdokumente, wie Personalausweis oder Reisepass.

Finanzielle Situation: Einkommen und Ausgaben

Die Bank möchte verstehen, ob Ihr regelmäßiges Einkommen ausreicht, um die monatlichen Kreditraten sowie Ihre laufenden Lebenshaltungskosten zu decken. Hier sind detaillierte Angaben wichtig:

  • Einkommensnachweise: Das können die Gehaltsabrechnungen der letzten Monate sein (oft drei), Einkommensteuerbescheide, Rentenbescheide oder für Selbstständige und Freiberufler Bilanzen und Gewinn-und-Verlust-Rechnungen. Es geht darum, ein stabiles und ausreichendes Einkommen nachzuweisen.
  • Bestehende Ausgaben: Dazu zählen Ihre monatlichen Miete oder die Raten für ein Eigenheim, Versicherungsbeiträge, aber auch pauschale Schätzungen für Lebenshaltungskosten.
  • Andere Einnahmen: Wenn Sie regelmäßige zusätzliche Einkünfte haben, etwa aus Vermietung oder Nebentätigkeiten, sollten Sie diese ebenfalls angeben.

Berufliche Situation und Arbeitsverhältnis

Ihre berufliche Stabilität spielt eine große Rolle für die Bank. Sie möchte wissen, wie sicher Ihr Einkommen in der Zukunft ist:

  • Art des Arbeitsverhältnisses: Sind Sie fest angestellt, befristet, in der Probezeit, selbstständig oder freiberuflich tätig?
  • Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers.
  • Dauer des aktuellen Arbeitsverhältnisses. Ein langjähriges und unbefristetes Arbeitsverhältnis wird oft als Zeichen für mehr Stabilität gewertet.

Bestehende Verpflichtungen und Schulden

Die Bank muss wissen, welche finanziellen Verpflichtungen Sie bereits haben. Diese mindern den Betrag, der Ihnen für die Kreditrückzahlung zur Verfügung steht:

  • Andere Kreditverbindlichkeiten: Dazu gehören bestehende Ratenkredite, Autokredite, Baufinanzierungen oder eingeräumte Dispokredite auf Girokonten.
  • Kreditkartenverbindlichkeiten: Offene Beträge auf Kreditkarten.
  • Bürgschaften: Wenn Sie für Kredite anderer Personen bürgen, ist dies ebenfalls eine potenzielle finanzielle Belastung.

Informationen zur Kreditvergangenheit (Schufa & Co.)

Um ein umfassendes Bild Ihrer Kreditwürdigkeit zu erhalten, holt die Bank in der Regel Informationen bei Auskunfteien wie der Schufa (SCHUFA Holding AG) ein. Dies geschieht nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Die Auskunfteien speichern Daten über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten, wie zum Beispiel:

  • Bestehende Kreditverträge, Kreditkarten und Girokonten.
  • Informationen über Zahlungsausfälle oder -störungen (z.B. nicht gezahlte Rechnungen, Inkassoverfahren).

Diese Informationen helfen der Bank, Ihr bisheriges finanzielles Verhalten einzuschätzen.

Absehbare Änderungen in Ihrer Situation

Es ist wichtig, der Bank auch vorausschauende Änderungen in Ihrer persönlichen oder finanziellen Lage mitzuteilen, die Ihre Fähigkeit zur Kreditrückzahlung beeinflussen könnten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Eine geplante Elternzeit oder ein Jobwechsel mit erwarteter Gehaltsminderung.
  • Eine bevorstehende Arbeitslosigkeit oder das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses.
  • Eine anstehende Pensionierung.

Die Bank stützt ihre Kreditentscheidung auf die Informationen, die Sie ihr zur Verfügung stellen. Daher ist es von Bedeutung, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Falsche oder unvollständige Informationen können dazu führen, dass der Kreditvertrag später angefochten oder gekündigt wird, was für Sie finanzielle Nachteile haben kann.


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Muss ich die Bank über absehbare zukünftige Einkommensverluste informieren, wenn ich einen Kredit beantrage?

Informationspflicht bei der Kreditbeantragung Wenn Sie einen Kredit beantragen, sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, der Bank alle Informationen wahrheitsgemäß und vollständig offenzulegen, die für deren Entscheidung über die Kreditvergabe relevant sind. Dies betrifft nicht nur Ihre aktuelle finanzielle Situation, sondern auch absehbare zukünftige Ereignisse, die Ihr Einkommen und damit Ihre Fähigkeit zur Kreditrückzahlung wesentlich beeinflussen könnten.

Warum zukünftige Einkommensverluste wichtig sind Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers sorgfältig zu prüfen. Sie müssen einschätzen, ob Sie in der Lage sein werden, den Kredit vertragsgemäß zurückzuzahlen. Absehbare Einkommensverluste, wie zum Beispiel eine bevorstehende Elternzeit, ein geplanter Jobwechsel mit geringerem Gehalt, der Eintritt in den Ruhestand oder andere bekannte Umstände, die Ihr Einkommen erheblich mindern, sind für diese Einschätzung von zentraler Bedeutung. Verschweigen Sie solche bekannten Umstände, kann die Bank ihre gesetzliche Pflicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit nicht korrekt erfüllen.

Mögliche Folgen bei Nichtmitteilung Das Verschweigen von relevanten und absehbaren Einkommensverlusten kann weitreichende Konsequenzen haben:

  • Die Bank kann unter bestimmten Umständen das Kreditverhältnis vorzeitig kündigen. Dies würde bedeuten, dass Sie den gesamten offenen Kreditbetrag sofort zurückzahlen müssten.
  • Es kann die Möglichkeit bestehen, dass die Bank den Kreditvertrag wegen sogenannter arglistiger Täuschung anficht. Dies hätte zur Folge, dass der Vertrag von Anfang an als nichtig angesehen wird und Sie den erhaltenen Kreditbetrag sofort zurückzahlen müssen.
  • Sollte die Bank nachweisen können, dass der Kredit aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben gewährt wurde, könnten bestimmte gesetzliche Schutzrechte, die Ihnen als Kreditnehmer zustehen, eingeschränkt werden, da die Bank möglicherweise nicht mehr an die ursprünglichen Vertragsbedingungen gebunden ist.

Es ist daher im eigenen Interesse, Transparenz über Ihre finanzielle Situation und deren absehbare Entwicklung zu zeigen, um spätere Probleme und unerwartete Forderungen zu vermeiden.


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Welche Bedeutung hat die Kreditwürdigkeitsprüfung für mich als Kreditnehmer?

Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist für Sie als Kreditnehmer von großer Bedeutung und dient nicht nur der Bank, sondern vor allem auch Ihrem eigenen Schutz. Sie ist ein zentraler Bestandteil des verantwortungsvollen Umgangs mit Krediten und hilft, finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden.

Schutz vor Überschuldung

Der Hauptzweck der Kreditwürdigkeitsprüfung aus Ihrer Sicht ist der Schutz vor Überschuldung. Stellen Sie sich vor, Sie nehmen einen Kredit auf, dessen Raten Sie auf Dauer nicht bezahlen können. Dies würde Ihre finanzielle Situation stark belasten, möglicherweise zu Zahlungsausfällen führen und negative Einträge in Ihrer Kreditakte zur Folge haben. Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Kreditwürdigkeit sorgfältig zu prüfen. Dies soll verhindern, dass Sie sich finanziell überfordern.

Was wird geprüft und warum?

Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung bewertet die Bank, ob Sie in der Lage sein werden, die Kreditraten pünktlich und vollständig zurückzuzahlen. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • Ihre Einnahmen und Ausgaben: Die Bank prüft, wie viel Geld Ihnen monatlich zur Verfügung steht, nachdem Ihre fixen Kosten (Miete, Lebenshaltungskosten, andere Verpflichtungen) beglichen sind. Das hilft festzustellen, ob ein finanzieller Puffer für die Kreditrate vorhanden ist.
  • Bestehende Verpflichtungen: Andere Kredite, Leasingverträge oder Bürgschaften werden berücksichtigt, da diese Ihre finanzielle Belastbarkeit beeinflussen.
  • Ihre Zahlungshistorie: Über Auskunfteien wie die Schufa erhält die Bank Informationen über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten. Dies gibt Aufschluss darüber, wie zuverlässig Sie in der Vergangenheit finanzielle Verpflichtungen erfüllt haben. Ein positives Zahlungsverhalten ist ein wichtiger Indikator für Ihre Kreditwürdigkeit.

Diese umfassende Prüfung dient dazu, für Sie eine realistische und nachhaltige Kreditentscheidung zu treffen. Sie stellt sicher, dass der aufgenommene Kredit zu Ihrer finanziellen Situation passt und Sie nicht in eine Schuldenfalle geraten.

Die Folgen einer sorgfältigen oder mangelhaften Prüfung

Eine sorgfältige Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Bank und auch durch Sie selbst (indem Sie realistische Angaben machen und Ihre eigene Zahlungsfähigkeit einschätzen) kann Ihnen auf verschiedene Weisen zugutekommen:

  • Zugang zu passenden Krediten: Wenn Ihre Kreditwürdigkeit positiv bewertet wird, erhalten Sie Zugang zu Krediten, die Sie sich leisten können.
  • Vermeidung finanzieller Engpässe: Eine Ablehnung kann Sie davor bewahren, eine Verpflichtung einzugehen, die Ihre finanzielle Stabilität gefährden würde. Auch wenn eine Ablehnung im Moment enttäuschend sein mag, ist sie oft ein Schutzsignal für Ihre finanzielle Zukunft.

Eine mangelhafte Prüfung – sei es, weil die Bank ihre Pflichten vernachlässigt hat oder weil Sie unvollständige oder falsche Angaben gemacht haben – kann weitreichende finanzielle Probleme zur Folge haben. Wenn Sie einen Kredit erhalten, den Sie objektiv nicht zurückzahlen können, kann dies zu Zahlungsschwierigkeiten, Mahnverfahren, negativen Schufa-Einträgen, der Kündigung des Kredits und letztlich einer Überschuldung führen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist somit ein essenzielles Werkzeug, um Ihre finanzielle Gesundheit zu sichern.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Darlehensvertrag

Ein Darlehensvertrag ist ein rechtlicher Vertrag, bei dem eine Partei (der Darlehensgeber, meist eine Bank) einer anderen Partei (dem Darlehensnehmer) einen Geldbetrag zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich im Gegenzug, diesen Betrag zuzüglich vereinbarter Zinsen innerhalb einer bestimmten Zeit zurückzuzahlen. Der Vertrag regelt unter anderem die Höhe der Kreditsumme, die Laufzeit, den Zinssatz und die Modalitäten der Rückzahlung. Beispiel: Wenn Sie bei einer Bank einen Kredit für ein Auto aufnehmen, kommt ein Darlehensvertrag zustande.


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Rechtskräftig

Ein Urteil oder eine gerichtliche Entscheidung ist rechtskräftig, wenn es endgültig und unanfechtbar geworden ist. Das bedeutet, dass keine Rechtsmittel wie Berufung oder Revision mehr möglich sind, entweder weil die Frist dafür abgelaufen ist oder weil sie von den Parteien nicht eingelegt wurden. Eine rechtskräftige Entscheidung ist bindend und kann vollstreckt werden, zum Beispiel wenn ein Gericht einen Kreditnehmer zur Rückzahlung verurteilt hat. Beispiel: Wenn ein Gerichtsurteil zwei Monate alt ist und keine Berufung eingelegt wurde, gilt es als rechtskräftig.


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Kreditwürdigkeitsprüfung

Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist der Prozess, mit dem eine Bank bewertet, ob ein Kreditnehmer voraussichtlich in der Lage sein wird, den Kredit samt Zinsen fristgerecht zurückzuzahlen. Dabei analysiert die Bank die finanzielle Situation des Antragstellers, etwa Einkommen, bestehende Schulden und Ausgaben, um das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 18 Abs. 1a Verbraucherkreditrichtlinie, umgesetzt in § 491 BGB i.V.m. §§ 505 ff. BGB). Beispiel: Wenn Sie einen Kredit beantragen, prüft die Bank, ob Ihr Gehalt ausreicht, um die monatlichen Raten zu zahlen.


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Sanktionsausschluss nach § 505d Abs. 3 BGB

§ 505d Abs. 3 BGB regelt, dass bestimmte gesetzliche Schutzregeln für Kreditnehmer nicht gelten, wenn diese bei der Kreditwürdigkeitsprüfung Informationen vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig angegeben haben. Dies bedeutet konkret, dass bei einem solchen Verschweigen oder einer Täuschung keine Reduzierung der Zinsen oder keine Einschränkung der Rückzahlungsansprüche für den Kreditnehmer greift. Die Bank kann also trotz möglicher Pflichtverletzung weiterhin den vollen Kreditbetrag samt Zinsen einfordern. Beispiel: Wenn ein Kreditnehmer eine bevorstehende Haftstrafe verschweigt, kann er sich nicht auf die Schutzvorschriften gegen falsche Kreditprüfungen berufen.


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Prozesskostenhilfe (PKH)

Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Personen, die sich ein Gerichtsverfahren nicht leisten können. Sie übernimmt ganz oder teilweise die Gerichts- und Anwaltskosten, damit auch finanziell schwächere Menschen ihre Rechte vor Gericht wahrnehmen können. Voraussetzung für die Gewährung von PKH ist, dass das Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig betrieben wird (§§ 114 ff. ZPO). Beispiel: Wenn jemand gegen eine Forderung klagen will, aber kein Geld für Anwaltskosten hat, kann er PKH beantragen, um trotzdem vor Gericht ziehen zu können.


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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 505d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Regelt die Kreditwürdigkeitsprüfung und deren Folgen bei Pflichtverletzungen der Bank sowie den Ausschluss von Schutzvorschriften bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Darlehensnehmers. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Darlehensnehmer hat vorsätzlich die bevorstehende Haftstrafe verschwiegen, wodurch er sich nicht auf die Schutzvorschriften des § 505d Abs. 1 und 2 berufen kann; die Bank darf daher weiterhin Zinsen und Forderungen geltend machen.
  • § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO (Zivilprozessordnung): Ermöglicht die Zurückweisung einer Berufung ohne mündliche Verhandlung, wenn diese offensichtlich aussichtslos ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Oberlandesgericht Oldenburg nutzte diese Norm, um die Berufung des Darlehensnehmers als offensichtlich erfolglos zurückzuweisen und somit keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen.
  • Darlehensvertrag (vertragliches Schuldverhältnis): Vertrag über die Überlassung von Geld, das mit vereinbarten Zinsen zurückgezahlt werden muss; Erfüllungspflicht des Kreditnehmers liegt in der Rückzahlung von Kapital und Zinsen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Darlehensnehmer hat die wesentlichen Pflichten aus dem Kreditvertrag nicht erfüllt, da er die Raten nach Haftantritt nicht zahlte, begründet durch sein verschwiegenes Wissen bei Vertragsschluss.
  • Rechtskraft eines Urteils (§§ 197 ff. StPO und ZPO): Ein rechtskräftiges Urteil ist endgültig und unanfechtbar; hier lag ein rechtskräftiges Hafturteil vor, das dem Darlehensnehmer bekannt war. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Wissen um die bevorstehende Haftstrafe war dem Darlehensnehmer bei Vertragsschluss bekannt und somit eine entscheidende, aber verschwiegenen Information bei der Kreditvergabe.
  • Kreditwürdigkeitsprüfung (Verbraucherschutzrecht, §§ 492 ff. BGB): Die Bank ist verpflichtet, vor Vertragsabschluss die Bonität des Kreditnehmers zu prüfen, um Zahlungsrisiken zu minimieren. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Bank hat die Kreditwürdigkeit offensichtlich nicht korrekt eingeschätzt, was der Darlehensnehmer jedoch durch vorsätzliches Verschweigen wichtiger Umstände verursachte.
  • § 367 BGB (Verrechnung von Zahlungen): Regelt, wie gezahlte Beträge auf mehrere Forderungen angerechnet werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stellte fest, dass keine Zahlungen erfolgt sind, somit entfiel die Argumentation des Darlehensnehmers bezüglich Anrechnung von Zahlungen auf die Hauptforderung.

Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Oldenburg – Az.: 8 U 78/24 – Beschluss vom 11.09.2024


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