1. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (kurz RegTP) hat wiederum 25.000 Dialerregistrierungen widerrufen. So wurden den Unternehmen Intexus GmbH, Global-Netcom GmbH und Consul Info B.V. von der RepTP insgesamt 25.000 Dialerregistrierungen rückwirkend entzogen. Grund für den Widerruf war, das Fehlen ein sog. „Wegsurfsperre“. Fehlt eine solche Sperre wird die Verbindung zu der vorher angewählten Mehrwertdiensterufnummer des Dialers weiter aufrechterhalten, selbst wenn anschließend kostenfreie oder „günstigere“ Internetseiten besucht werden. Diese Entscheidung ist noch nicht bestandskräftig.
2. Bereits im Oktober 2003 hatte die RegTP fast 400.000 Dialerregistrierungen widerrufen. Der Widerruf dieser Registrierungen ist nunmehr auch bestandskräftig geworden. Ein betroffenes Unternehmen hatte gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt, in der mündlichen Verhandlung jedoch nunmehr die Klage zurück genommen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hatte aufgrund des Mehrwertdienstemissbrauchsgesetzes die Registrierung von 400.000 Dialern zurückgenommen, die den Mindestanforderungen nach dem Mehrwertdienstemissbrauchsgesetz nicht entsprochen haben. Zudem wurde die Abschaltung derjenigen 0190-Nummern angeordnet, unter denen sich diese Dialer eingewählt haben. Außerdem wurde den Netzbetreibern die Rechnungslegung für diese Rufnummern untersagt.
3. Die betroffenen Dialer (Punkt 1 und 2) gelten daher als niemals registriert, es besteht daher keine Zahlungsverpflichtung für Verbindungen, die über diese Dialer zustande gekommen sind.Entdecken Sie auf Ihrer Telefonrechnung Dialerverbindungen, so können Sie über die Dialerdatenbank der RegTP unter:
www.regtp.de/mwdgesetz/start/fs_12.html überprüfen, ob der Dialer überhaupt bei der RegTP registriert ist bzw. war.
Dies ist nur ein Anfang, nun muss weiterhin hart gegen die Dialeranbieter und die unseriösen Telefonmehrwertanbieter vorgegangen werden!
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



