Dialer (kostenpflichtige) dürfen ab dem 14.12.2003 nur noch über die Rufnummern (0)900 9…. betrieben werden. Die bislang in unter den Rufnummern (0)190….. und (0)900….. bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registrierten Dialer müssen nun zu dieser „Rufnummerngasse“ überführt und dort registriert sein, andernfalls werden sie „illegal“ betrieben. Betreiber die weiterhin versuchen Dialer über die Rufnummern (0)190…. und (0)900 …. zu betreiben, bekommen diese Rufnummern von der Regulierungsbehörde entzogen. Sollte sich auf Ihrem Computer in Zukunft eine Dialerverbindung über eine 0190er, 0900er oder eine andere Rufnummer aufbauen, so besteht Ihrerseits hierfür keine Zahlungsverpflichtung, da diese Dialer nicht bei der Regulierungsbehörde registriert sind und mithin illegal betrieben werden. Bis zum 12.12.2003 wurde bereits 507 Dialer in der neuen „Rufnummerngasse“ (0)900 9….. von der Regulierungsbehörde registriert. Vergleichen Sie daher Ihre Telefonrechnung in Zukunft auf das Auftauchen einer 0900 9……..-Nummer. Sie sollten daher die Rufnummerngasse der 0900 9…..-Nummern sperren lassen, falls Sie keine unliebsamen Überraschungen erleben wollen.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



