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Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen im Diesel: Wer darf klagen?

Wegen der Finanzierung eines Mercedes GLC 250 d geriet die Klägerin in Stuttgart in einen Konflikt um die Abtretung von Schadensersatzansprüchen im Diesel. Obwohl sie selbst klagte, musste das Gericht die unerwartete Frage klären, wem dieser Anspruch überhaupt noch zustand.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 U 1426/21 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
  • Datum: 21.12.2022
  • Aktenzeichen: 23 U 1426/21
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: AGB-Recht (Sicherungsabtretung), Schadensersatz (Diesel), Kaufvertragsrecht

  • Das Problem: Eine Käuferin forderte wegen angeblicher Abschalteinrichtungen in ihrem Mercedes-Diesel Schadensersatz vom Verkäufer. Das Landgericht hatte die Klage bereits abgewiesen.
  • Die Rechtsfrage: Durfte die Käuferin überhaupt klagen und Leistung an sich selbst verlangen, wenn sie alle Schadensersatzansprüche an ihre finanzierende Bank abgetreten hatte?
  • Die Antwort: Nein, die Berufung wurde als unbegründet abgewiesen. Das Gericht sah die Abtretungsklausel im Darlehensvertrag als wirksam an und erkannte die fehlende Klagebefugnis der Käuferin.
  • Die Bedeutung: Wer seine Ansprüche aus dem Kaufvertrag an eine Bank abtritt, kann später nicht selbst im eigenen Namen gegen den Verkäufer oder Hersteller auf Schadensersatz klagen.

Wem gehört der Schadensersatz? Wie eine Klausel zur Abtretung von Schadensersatzansprüchen im Diesel-Skandal eine Klage zu Fall brachte

Ein Autokauf, der im Gerichtssaal endet, ist im Kontext des Dieselskandals keine Seltenheit. Doch der Fall einer Käuferin eines Mercedes-Benz GLC 250 d, der vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 23 U 1426/21) verhandelt wurde, beleuchtet eine oft übersehene, aber entscheidende Hürde: die Finanzierung des Fahrzeugs. In seiner Entscheidung vom 21. Dezember 2022 zeigte das Gericht auf, wie eine unscheinbare Klausel in einem Darlehensvertrag die gesamte Klage auf Schadensersatz aushebeln kann. Der Fall verwandelt sich so von einer reinen Auseinandersetzung um unzulässige Abschalteinrichtungen in eine juristische Lektion über Vertragsgestaltung und die Frage, wer am Ende überhaupt berechtigt ist, einen Anspruch geltend zu machen.

Was genau war der Auslöser des Rechtsstreits?

Im Dezember 2017 erwarb eine Frau von einem Autohaus einen gebrauchten Mercedes-Benz GLC 250 d für 44.250 Euro. Um den Kaufpreis zu stemmen, schloss sie einen Darlehensvertrag mit einer Bank ab. Das Fahrzeug, ausgestattet mit dem Dieselmotor OM 651 (Euro 6), wurde später Gegenstand eines verpflichtenden Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

Eine Frauenhand unterzeichnet routiniert einen dicken Stapel Finanzierungsdokumente neben einem glänzenden Autoschlüssel.
Sicherungsabtretungsklausel im Darlehensvertrag hob Schadensersatzansprüche im Dieselskandal aus. | Symbolbild: KI

Die Käuferin war überzeugt, dass in ihrem Fahrzeug mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut waren – darunter das bekannte „Thermofenster“, das die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen reduziert, sowie weitere komplexe Steuerungsmechanismen. Diese würden, so ihre Argumentation, im realen Straßenverkehr zu deutlich höheren Stickoxid-Emissionen führen als auf dem Prüfstand. Sie verklagte daher das Autohaus auf Rückabwicklung des Kaufvertrags beziehungsweise auf Schadensersatz.

Das Landgericht Stuttgart wies die Klage in erster Instanz ab. Die Begründung war zweigeteilt: Vertragliche Ansprüche auf Rückabwicklung seien verjährt. Ansprüche aus Deliktsrecht, wie etwa wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, stünden der Klägerin nicht zu, da sie diese im Rahmen ihres Darlehensvertrags wirksam an die finanzierende Bank abgetreten habe. Ihr fehle somit die sogenannte Aktivlegitimation – das Recht, diese Ansprüche im eigenen Namen einzuklagen. Unzufrieden mit diesem Ergebnis legte die Käuferin Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart ein.

Welche juristischen Weichenstellungen bestimmten den Fall?

Dieser Fall dreht sich im Kern nicht nur um die Technik von Dieselmotoren, sondern um fundamentale zivilrechtliche Prinzipien. Um die Logik des Gerichts zu verstehen, sind drei Begriffe entscheidend:

Die Sicherungsabtretung (§ 398 BGB): Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, verlangt die Bank Sicherheiten. Eine gängige Form ist die Sicherungsabtretung. Dabei übertragen Sie der Bank als Sicherheit vorübergehend das Eigentum an bestimmten Rechten oder Ansprüchen. Im konkreten Fall enthielten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank eine Klausel, wonach die Darlehensnehmerin ihre Ansprüche „gleich aus welchem Rechtsgrund“ im Zusammenhang mit dem Fahrzeug an die Bank abtritt. Dies sollte die Bank absichern, falls die Darlehensnehmerin ihre Raten nicht mehr zahlen kann.

Die AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB): Das Gesetz schützt Verbraucher vor missbräuchlichen Klauseln in Standardverträgen. Gerichte prüfen solche Klauseln auf Herz und Nieren. Eine Klausel kann unwirksam sein, wenn sie für den Kunden überraschend ist (§ 305c BGB) oder ihn unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB). Die Klägerin argumentierte, die Abtretungsklausel sei genau das.

Die Aktivlegitimation: Dies ist ein prozessualer Begriff, der eine einfache Frage beantwortet: Ist die Person, die klagt, auch die Person, der der geltend gemachte Anspruch zusteht? Wenn Sie einen Anspruch an jemand anderen abgetreten haben, sind Sie nicht mehr der Inhaber dieses Anspruchs. Folglich fehlt Ihnen die Aktivlegitimation, um ihn vor Gericht durchzusetzen. Genau dies war der zentrale Einwand des beklagten Autohauses.

Warum entschied das Gericht so – und nicht anders?

Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung der Klägerin zurück. Die Richter zerlegten die Argumente der Klägerin systematisch und kamen zu dem Schluss, dass keiner ihrer Ansprüche durchsetzbar war. Ihre Begründung folgte einer klaren, mehrstufigen Logik.

Hürde 1: Der fehlgeschlagene Rücktritt vom Kaufvertrag

Zunächst prüfte das Gericht die vertraglichen Ansprüche, also das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Hier scheiterte die Klägerin an einer grundlegenden Voraussetzung des deutschen Kaufrechts: dem Vorrang der Nacherfüllung. Bevor ein Käufer vom Vertrag zurücktreten kann, muss er dem Verkäufer grundsätzlich eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen (§ 323 Abs. 1 BGB). Die Klägerin hatte dies versäumt. Sie argumentierte zwar, eine Nacherfüllung sei unmöglich oder unzumutbar, legte dafür aber keine stichhaltigen Beweise vor. Ohne diese gesetzlich vorgeschriebene Fristsetzung war der Weg zur Rückabwicklung des Vertrags von vornherein versperrt.

Hürde 2: Die wirksame Abtretung der Schadensersatzansprüche

Das Herzstück der Entscheidung betraf die deliktischen Ansprüche, insbesondere den Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB). Hier stellte sich die entscheidende Frage: Waren diese Ansprüche wirksam an die finanzierende Bank abgetreten worden? Das Gericht bejahte dies und stützte sich dabei auf die Klausel im Darlehensvertrag.

Die Richter prüften die Wirksamkeit dieser Klausel intensiv nach den Regeln der AGB-Kontrolle. Die Klägerin hatte argumentiert, die Klausel sei überraschend im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB. Dem widersprach das Gericht entschieden. Es führte an, dass solche Globalabtretungen von Ansprüchen in der Kreditpraxis ein absolut übliches und anerkanntes Sicherungsmittel seien. Ein durchschnittlicher Darlehensnehmer müsse mit einer solchen Regelung rechnen.

Auch eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB sahen die Richter nicht. Sie zeigten zwei mögliche Auslegungswege auf: Entweder man versteht die Klausel so, dass sie nur Ansprüche erfasst, die direkt mit dem finanzierten Fahrzeug zu tun haben – dann wäre sie ohnehin unbedenklich. Oder man legt sie sehr weit aus, als Abtretung fast aller denkbaren Ansprüche. Doch selbst dann, so das Gericht, sei die Klägerin geschützt, da eine andere Klausel im Vertrag (Ziff. II. 6) einen Anspruch auf Freigabe der Sicherheiten vorsah, sobald der Sicherungszweck entfällt. Dies schütze sie vor einer sogenannten Übersicherung. Die Klausel war also wirksam.

Der entscheidende Unterschied: Warum die Offenlegung der Abtretung alles änderte

Mit der Feststellung der wirksamen Abtretung war der Anspruch von der Klägerin auf die Bank übergegangen. Nun kam ein weiterer, entscheidender Punkt hinzu: die Unterscheidung zwischen einer stillen und einer offenen Abtretung.

Solange die Abtretung „still“ erfolgt, also der Schuldner (hier das Autohaus) nichts davon weiß, kann der ursprüngliche Gläubiger (die Klägerin) den Anspruch weiterhin im eigenen Namen einklagen. Sobald die Abtretung aber offengelegt wird – wie hier im Prozess geschehen –, ändert sich die Lage fundamental. Das Autohaus wusste nun, dass die Bank die neue, wahre Gläubigerin der Schadensersatzforderung war. Hätte das Autohaus jetzt an die Klägerin gezahlt, wäre es das Risiko eingegangen, von der Bank ein zweites Mal zur Kasse gebeten zu werden.

Aus diesem Grund, so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, verliert der ursprüngliche Gläubiger nach Offenlegung der Abtretung das Recht, Leistung an sich selbst zu verlangen. Die Klägerin hätte stattdessen Zahlung an die Bank fordern müssen. Da sie in ihrer Klage aber weiterhin Zahlung an sich selbst begehrte, war ihre Klage unbegründet.

Die letzte Chance: Warum die Klägerin ihre Ansprüche nicht „zurückholte“

Das Gericht hatte die Klägerin im Verfahren sogar ausdrücklich auf dieses Problem hingewiesen und ihr die Gelegenheit gegeben, darzulegen, ob die Bank ihr die Ansprüche möglicherweise zurückübertragen hatte (sogenannte Rückabtretung). Eine solche Rückabtretung hätte ihre Aktivlegitimation wiederhergestellt. Doch die Klägerin konnte keinen entsprechenden Vortrag leisten. Sie hatte es versäumt, sich die für den Prozess notwendigen Rechte von der Bank zurückzuholen.

Kein Aufschub in Sicht: Warum auch neue EuGH-Urteile nicht geholfen hätten

Schließlich lehnte das Gericht auch den Antrag ab, das Verfahren auszusetzen, um auf möglicherweise günstige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) oder des Bundesgerichtshofs (BGH) zu warten. Die Richter argumentierten, dass selbst wenn diese Gerichte Käufern neue, weitreichendere Ansprüche zusprechen würden, dies am Kernproblem nichts ändere: Die Klägerin hatte ihre Ansprüche, welche auch immer das sein mochten, wirksam an die Bank abgetreten. Die prozessuale Hürde der fehlenden Aktivlegitimation bliebe bestehen.

Welche Lehren lassen sich aus diesem Urteil ziehen?

Dieses Urteil des OLG Stuttgart ist mehr als nur eine weitere Entscheidung im Diesel-Abgasskandal. Es verdeutlicht eindrücklich, wie eng materielle Rechtsansprüche und prozessuale Voraussetzungen miteinander verwoben sind und welche Bedeutung die Vertragsdetails einer Fahrzeugfinanzierung haben können.

Die erste zentrale Erkenntnis ist, dass das „Kleingedruckte“ in einem Darlehensvertrag weitreichende Konsequenzen hat. Eine Sicherungsabtretungsklausel ist kein bloßes Formular-Detail, sondern ein echter Rechtsakt. Sie überträgt das Eigentum an einem potenziellen Schadensersatzanspruch auf die Bank. Wer einen solchen Vertrag unterzeichnet, gibt damit die Befugnis aus der Hand, diese Ansprüche ohne Weiteres im eigenen Namen einzuklagen. Es ist entscheidend zu verstehen, dass die Bank zur neuen Inhaberin der Forderung wird.

Zweitens zeigt der Fall, dass es im Zivilprozess nicht nur darum geht, im Recht zu sein, sondern auch darum, sein Recht korrekt geltend zu machen. Die Unterscheidung zwischen einer Klage auf Leistung an sich selbst und einer Klage auf Leistung an einen Dritten (hier die Bank) mag für Laien spitzfindig klingen, ist aber prozessual von entscheidender Bedeutung. Nachdem die Abtretung offengelegt war, war der Klageantrag der Klägerin schlicht falsch formuliert und musste scheitern. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer präzisen prozessualen Strategie.

Drittens macht das Urteil die Trennung verschiedener Anspruchsarten deutlich. Die vertraglichen Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer scheiterten an prozeduralen Fehlern wie der fehlenden Fristsetzung. Die deliktischen Ansprüche, die sich potenziell gegen den Hersteller richten, scheiterten an der wirksamen Abtretung an die Bank. Jede Anspruchsgrundlage hat ihre eigenen Hürden, die unabhängig voneinander überwunden werden müssen. Das Urteil ist somit eine Mahnung, bei rechtlichen Auseinandersetzungen nicht nur den vermeintlichen Mangel in den Fokus zu nehmen, sondern die gesamte vertragliche und prozessuale Landschaft zu analysieren.

Die Urteilslogik

Eine wirksame Sicherungsabtretung von Schadensersatzansprüchen in einem Finanzierungsvertrag entzieht dem Darlehensnehmer die Befugnis, diese Rechte im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen.

  • Wirksamkeit von Sicherungsklauseln: Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Globalabtretung von Sicherungsansprüchen an die finanzierende Bank vorsehen, halten der gerichtlichen AGB-Kontrolle stand, solange eine Freigabeklausel den Darlehensnehmer vor einer unangemessenen Übersicherung schützt.
  • Verlust der Aktivlegitimation: Ein abgetretener Anspruch kann nach der Offenlegung der Abtretung an den Schuldner nicht mehr durch den ursprünglichen Gläubiger selbst eingeklagt werden, da dieser das Recht verliert, Leistung an sich selbst zu verlangen.
  • Prozessuale Folgen der Abtretung: Klagen auf Leistung an den ursprünglichen Kläger müssen scheitern, wenn die Aktivlegitimation durch eine wirksame Abtretung auf einen Dritten (die Bank) übergegangen ist und der Kläger es versäumt, die Rückabtretung der Ansprüche zu erwirken.

Die Durchsetzung eines materiellen Rechtsanspruchs scheitert, wenn die prozessualen Voraussetzungen der Aktivlegitimation nicht erfüllt sind oder der Anspruch falsch formuliert wird.


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Besteht bei Ihrem Fahrzeug ebenfalls eine Sicherungsabtretung der Schadensersatzansprüche an die Bank? Lassen Sie Ihre individuelle Situation prüfen und erhalten Sie eine vertrauliche Ersteinschätzung.


Experten Kommentar

Wenn Sie einen Schadensersatzanspruch haben, ist das eine Sache – aber wem dieser Anspruch juristisch gehört, ist eine andere. Dieses Urteil zieht eine klare rote Linie und bestätigt, dass die Klausel zur Sicherungsabtretung in Darlehens-AGB im Dieselskandal absolut wirksam ist. Die Klägerin scheiterte konsequent nicht am manipulierten Auto, sondern an der Finanzierung, da ihr die Aktivlegitimation für die Klage fehlte. Es ist die klare Lektion für jeden, der sein Diesel-Fahrzeug über eine Bank finanziert hat: Ohne eine Rückabtretung der Rechte muss zwingend Leistung an die Bank verlangt werden, sonst steht man trotz eines berechtigten Anspruchs mit leeren Händen da.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum scheitert meine Klage auf Schadensersatz, wenn ich mein Auto finanziert habe?

Es ist äußerst frustrierend, wenn ein berechtigter Anspruch wegen eines prozessualen Fehlers scheitert. Ihre Klage wird abgewiesen, weil Sie die Schadensersatzansprüche unwissentlich an die finanzierende Bank abgetreten haben. Diese Übertragung erfolgt über eine Standardklausel im Darlehensvertrag, die sogenannte Sicherungsabtretung. Dadurch verlieren Sie die notwendige Aktivlegitimation, also das Recht, die Forderung im eigenen Namen einzuklagen.

Banken nutzen die Sicherungsabtretung als gängiges Instrument, um den gewährten Kredit abzusichern. Sie übertragen damit das Eigentum an potenziellen Schadensersatzforderungen automatisch auf die Bank. Diese Übertragung gilt umfassend und erfasst typischerweise alle Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem finanzierten Fahrzeug entstehen – dies beinhaltet auch die deliktischen Ansprüche aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB). Die Bank wird mit diesem Rechtsübergang zur wahren Inhaberin der Forderung.

Sobald Ihr Darlehensvertrag im Gerichtsprozess offengelegt wird, erfährt der Beklagte von dieser Abtretung. Mit der Offenlegung verlieren Sie prozessual das Recht, die Zahlung an sich selbst zu verlangen. Gerichte wie das Oberlandesgericht Stuttgart haben bestätigt, dass die Klage in dieser Konstellation zwingend abzuweisen ist. Die Klage scheitert damit nicht am mangelnden Anspruch, sondern an Ihrer fehlenden Berechtigung, diesen Anspruch selbst durchzusetzen.

Überprüfen Sie deshalb sofort Ihren Darlehensvertrag unter den Punkten „Sicherheiten“ oder „Abtretung“ auf eine Klausel zur Globalabtretung von Ansprüchen.


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Ist die Sicherungsabtretung meiner Diesel-Schadensersatzansprüche an die Bank rechtlich bindend?

Die Regel: Ja, die Sicherungsabtretung von Schadensersatzansprüchen im Darlehensvertrag ist in der Regel wirksam und bindend. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) bestätigte die Wirksamkeit solcher Klauseln, selbst wenn sie weitreichend formuliert sind. Entscheidend für die Gerichte ist, dass diese Globalabtretung in der modernen Kreditpraxis als übliches Sicherungsmittel gilt. Darlehensnehmer können diese Abtretung deshalb nicht einfach als unwirksam anfechten.

Viele Darlehensnehmer hoffen, die Abtretung sei unwirksam, weil sie unerwartet im Kleingedruckten stand. Das OLG verneinte jedoch die Annahme, die Klausel sei überraschend im Sinne der AGB-Kontrolle (§ 305c BGB). Ein durchschnittlicher Kunde muss mit der Forderung nach Sicherheiten durch die finanzierende Bank schlicht rechnen, wenn er einen Kreditvertrag unterzeichnet. Die Übertragung von Ansprüchen stellt eine Standardprozedur dar.

Die Klausel führt auch nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden (§ 307 BGB). Dies gilt, solange der Darlehensvertrag ergänzend eine Freigabeklausel enthält. Dieser Schutzmechanismus verhindert eine unzulässige Übersicherung der Bank. Die Bank muss die Sicherheiten an den Kunden zurückgeben, sobald der Sicherungszweck, etwa die Tilgung des Kredits, entfällt. Nur wenn diese Freigabemöglichkeit fehlt, kann die Klausel unwirksam sein.

Prüfen Sie unbedingt, ob Ihr Darlehensvertrag neben der Abtretung auch eine ergänzende Freigabeklausel beinhaltet, die Ihre Rechte bei vollständiger Rückzahlung regelt.


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Wie erhalte ich die abgetretenen Schadensersatzansprüche von der Bank für meine Klage zurück?

Sie müssen aktiv die Rückabtretung Ihrer Ansprüche von der finanzierenden Bank einfordern. Die ursprüngliche Sicherungsabtretung im Darlehensvertrag hat die Bank zum Inhaber der Forderungen gemacht. Damit Sie im Prozess wieder Leistung an sich selbst verlangen dürfen, ist diese formelle Rückübertragung der Rechte zwingend notwendig. Versäumen Sie diesen Schritt, können Sie das Verfahren nicht gewinnen, da Ihnen die prozessuale Berechtigung fehlt.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, sind die Schadensersatzansprüche durch die Sicherungsabtretung automatisch auf die Bank übergegangen. Die Bank ist juristisch der wahre Gläubiger der Forderung. Wird dieser Umstand im Klageverfahren offengelegt, verlieren Sie die Befugnis, Leistung an sich selbst zu fordern, was zur fehlenden Aktivlegitimation führt. Selbst wenn Ihr Anspruch gegen den Hersteller materiell berechtigt ist, kann das Gericht die Klage abweisen, solange Sie prozessual nicht der Inhaber des Anspruchs sind.

Gerichte geben Klägern oft die Gelegenheit, diesen Fehler im laufenden Verfahren zu heilen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte der Klägerin in einem Fall aus dem Diesel-Skandal die Möglichkeit eingeräumt, die Ansprüche von ihrer Bank zurückzufordern. Weil sie diese Chance zur Rückabtretung ignorierte und den formellen Schritt versäumte, blieb die Bank Inhaberin der Rechte und die Klage scheiterte. Sie dürfen nicht davon ausgehen, dass das Problem von selbst verschwindet oder das Gericht es stillschweigend korrigiert.

Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Bank schriftlich und fordern Sie die formelle Rückabtretung aller Ansprüche im Zusammenhang mit dem finanzierten Fahrzeug.


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Was bedeutet fehlende Aktivlegitimation, wenn die Abtretung meiner Ansprüche im Prozess offengelegt wird?

Fehlende Aktivlegitimation bedeutet in dieser Situation, dass Sie das Recht verloren haben, die Leistung oder Zahlung an sich selbst zu verlangen. Sobald die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche an die finanzierende Bank im Prozess offengelegt wird, sind Sie nicht mehr der rechtmäßige Forderungsinhaber. Das Gericht betrachtet die Bank als den wahren Gläubiger. Dieser Umstand ändert die prozessuale Strategie grundlegend und verhindert, dass Sie die Forderung in Ihrem eigenen Namen durchsetzen.

Solange eine Sicherungsabtretung „still“ vollzogen wird, weiß der beklagte Schuldner, beispielsweise der Fahrzeughersteller, nichts von der Übertragung der Forderung. In diesem Fall kann der ursprüngliche Gläubiger die Leistung weiterhin an sich selbst verlangen. Wird die Abtretung jedoch im Gerichtsverfahren thematisiert und damit „offen“ gelegt, ändert sich die Rechtslage fundamental. Der Schuldner muss nun die Existenz der Bank als neuen Gläubiger berücksichtigen und ist schutzbedürftig.

Das Hauptproblem liegt in der Gefahr der Doppelzahlung. Würde das beklagte Unternehmen nach der Offenlegung der Abtretung immer noch an Sie zahlen, wäre es das Risiko eingegangen, von der Bank ein zweites Mal zur Kasse gebeten zu werden. Aus diesem Grund muss der Klageantrag zwingend umgestellt werden. Sie dürfen nicht mehr Zahlung an sich selbst, sondern müssen Zahlung an die Bank (die Zedentin) fordern. Wer weiterhin Leistung an sich selbst verlangt, obwohl die Abtretung bekannt ist, begeht einen prozessualen Formfehler, der die Abweisung der gesamten Klage nach sich zieht.

Weisen Sie Ihren Anwalt darauf hin, dass er den Klageantrag sofort auf „Leistung an die Zedentin [Bank]“ umstellen muss, falls die Abtretung im Prozess bereits thematisiert wurde.


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Welche Klauseln im Darlehensvertrag muss ich vor einer Klage gegen den Hersteller unbedingt prüfen?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, müssen Sie Ihren Darlehensvertrag gründlich auf zwei entscheidende Regelungen untersuchen. Primär prüfen Sie die Klausel zur Sicherungsabtretung, welche Ihre möglichen Schadensersatzansprüche an die finanzierende Bank überträgt. Zusätzlich ist die ergänzende Klausel zur Freigabe der Sicherheiten relevant, die Sie vor einer Übersicherung durch die Bank schützen soll. Diese Klauseln bestimmen maßgeblich, ob Sie überhaupt berechtigt sind, den Hersteller zu verklagen.

Suchen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer Bank nach dem Abschnitt „Sicherheiten“ oder „Abtretung“. Relevant sind Formulierungen wie „Abtretung von Ansprüchen gleich aus welchem Rechtsgrund“ im Zusammenhang mit dem finanzierten Fahrzeug. Eine solche weite Formulierung erfasst nicht nur vertragliche, sondern auch deliktische Schadensersatzansprüche (z. B. nach § 826 BGB), die für Klagen gegen den Fahrzeughersteller entscheidend sind. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Abtretung nur vertragliche Ansprüche betrifft.

Prüfen Sie unbedingt, ob der Vertrag eine Regelung enthält, die Ihnen einen Anspruch auf Freigabe der Sicherheiten gewährt, sobald der Sicherungszweck entfällt. Diese Freigabeklausel verhindert eine unangemessene Benachteiligung und stellt sicher, dass die Rechte bei vollständiger Kredittilgung an Sie zurückübertragen werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte, dass Abtretungsklauseln, die diesen Schutz bieten, in der Regel wirksam sind.

Nehmen Sie Ihren Darlehensvertrag zur Hand und markieren Sie alle Abschnitte unter ‚AGB‘, die die Wörter ‚Sicherheit‘, ‚Abtretung‘ oder ‚Forderung‘ in Verbindung mit dem finanzierten Kaufgegenstand enthalten.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

AGB-Kontrolle

Die AGB-Kontrolle ist der gesetzlich vorgeschriebene Mechanismus, mit dem deutsche Gerichte Standardvertragsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ihre Wirksamkeit prüfen. Die §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches sollen Verbraucher vor Formulierungen schützen, die überraschend oder unangemessen benachteiligend sind, weil sie einseitig von einer Vertragspartei gestellt werden, und stellt damit sicher, dass die Vertragsfreiheit nicht zur Ausbeutung führt.

Beispiel: Das Oberlandesgericht Stuttgart unterzog die Klausel zur Sicherungsabtretung einer intensiven AGB-Kontrolle, um festzustellen, ob diese den Darlehensnehmer in unzulässiger Weise benachteiligte.

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Aktivlegitimation

Aktivlegitimation beschreibt im Zivilprozess die notwendige Befugnis des Klägers, einen geltend gemachten Anspruch tatsächlich im eigenen Namen einklagen zu dürfen. Wenn jemand klagt, muss er nachweisen, dass er der wahre Inhaber der Forderung ist; fehlt ihm dieses Recht, wird die Klage abgewiesen, da der Beklagte sonst Gefahr liefe, doppelt zahlen zu müssen.

Beispiel: Weil die Klägerin ihre Schadensersatzansprüche wirksam an die Bank abgetreten hatte, fehlte ihr die Aktivlegitimation, um Zahlung an sich selbst vom beklagten Autohaus zu verlangen.

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Nacherfüllung

Die Nacherfüllung ist das grundlegende Recht im deutschen Kaufrecht, bei einem Mangel der Kaufsache vom Verkäufer die Reparatur oder Ersatzlieferung des mangelfreien Gutes zu verlangen. Bevor ein Käufer vom gesamten Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückfordern darf, muss er dem Verkäufer grundsätzlich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Das Gesetz räumt dem Verkäufer damit eine zweite Chance ein, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen.

Beispiel: Die Klägerin scheiterte mit ihrem Rücktrittsbegehren, weil sie dem Autohaus vor Klageerhebung keine Frist zur Nacherfüllung des angeblich mangelhaften Diesel-Fahrzeugs gesetzt hatte.

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Rückabtretung

Juristen verstehen unter einer Rückabtretung die formelle Übertragung eines Rechtsanspruchs vom aktuellen Inhaber (Zessionar), meist einer finanzierenden Bank, zurück auf den ursprünglichen Gläubiger (Zedent). Im Falle einer Sicherungsabtretung ist dieser formelle Schritt zwingend notwendig, um die prozessuale Aktivlegitimation wiederherzustellen, damit der ursprüngliche Kunde seine Forderung selbst vor Gericht durchsetzen kann.

Beispiel: Die Klägerin hätte ihre Aktivlegitimation wiederherstellen können, wenn sie die Rückabtretung der Ansprüche von der finanzierenden Bank beweisen und damit den prozessualen Fehler geheilt hätte.

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Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung (§ 398 BGB) ist ein Vertrag, bei dem ein Schuldner (Kunde) zur Absicherung eines Kredits seine Forderungen als Sicherheit vorübergehend an den Gläubiger (Bank) überträgt. Dieses gängige Instrument dient der Kreditabsicherung der Bank, indem sie Eigentümerin von potenziellen Werten wie Schadensersatzansprüchen wird, falls der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.

Beispiel: Im Darlehensvertrag war die Sicherungsabtretung umfassend formuliert und erfasste alle Ansprüche „gleich aus welchem Rechtsgrund“, wodurch auch die deliktischen Ansprüche aus dem Diesel-Skandal auf die Bank übergingen.

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Übersicherung

Eine Übersicherung liegt vor, wenn der Wert der Sicherheiten, die eine Bank vom Kunden erhalten hat (z. B. durch Sicherungsabtretung), den tatsächlich gesicherten Kreditbetrag unverhältnismäßig hoch übersteigt. Das deutsche Recht schützt den Schuldner vor einer Ausnutzung seiner Abhängigkeit, weshalb eine Übersicherung nach der AGB-Kontrolle zur Unwirksamkeit der gesamten Sicherungsklausel führen kann.

Beispiel: Die Richter des OLG Stuttgart verneinten eine unangemessene Benachteiligung der Klägerin, weil eine Freigabeklausel im Vertrag die Gefahr der Übersicherung durch die Bank ausschloss.

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Das vorliegende Urteil


OLG Stuttgart – Az.: 23 U 1426/21 – Urteil vom 21.12.2022


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