Eine Polizeibeamtin forderte die Anerkennung ihrer schweren anaphylaktischen Reaktion nach der Corona-Impfung als Dienstunfall, da der Termin vom Dienstherrn vermittelt wurde. Obwohl der Dienstherr den Impftermin organisierte und Arbeitszeit gewährte, galt die erfolgte Impfung plötzlich als allgemeines Lebensrisiko.
Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Dienstunfall nach Corona-Impfung: Wann zahlt der Staat?
- Was genau führte zum Streit um den Impfschaden?
- Was ist ein Dienstunfall nach § 45 LBeamtVGBW?
- Warum war die Impfung im KIZ kein Dienstunfall?
- Die Kernfrage: Wer trug die Verantwortung für die Impfung?
- War das Impfzentrum ein vorübergehender Dienstort?
- Fehlte der Stempel des Dienstherrn auf der Veranstaltung?
- Warum der Vergleich mit der Grippeimpfung scheiterte
- Spielte das Infektionsschutzgesetz eine Rolle?
- Die Anordnung: Klage abgewiesen, Kosten für die Klägerin
- Was bedeutet das Urteil für Beamte mit Impfschäden?
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Gilt meine Corona-Impfung in einem öffentlichen Impfzentrum überhaupt als Dienstunfall?
- Welche Ansprüche auf Versorgung habe ich als Beamter, wenn der Impfschaden nicht als Dienstunfall anerkannt wird?
- Wie weise ich die organisatorische Herrschaft meines Dienstherrn für die Anerkennung der Impfung nach?
- Was muss ich tun, wenn mein Dienstherr die Anerkennung des Impfschadens als Dienstunfall ablehnt?
- Wann gilt eine Impfung als Dienstunfall, weil der Dienstherr die Durchführung kontrolliert hat?
- Glossar
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 K 3268/21 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Verwaltungsgericht Freiburg
- Datum: 02.05.2023
- Aktenzeichen: 3 K 3268/21
- Verfahren: Klage auf Anerkennung als Dienstunfall
- Rechtsbereiche: Dienstunfallrecht, Infektionsschutzrecht
- Das Problem: Eine Polizeibeamtin erlitt nach einer COVID-19-Impfung in einem öffentlichen Impfzentrum eine schwere allergische Reaktion. Sie verlangte, dass dieser Körperschaden als Dienstunfall anerkannt wird, was ihr Dienstherr ablehnte.
- Die Rechtsfrage: War die freiwillige COVID-19-Impfung, die im öffentlichen Kreisimpfzentrum stattfand, noch so eng mit dem Dienst verbunden, dass der Schaden als Dienstunfall zählt?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht lehnte die Klage ab, weil die Impfung Teil einer gesamtstaatlichen Aktion war und es ihr am erforderlichen engen formellen und materiellen Dienstbezug fehlte.
- Die Bedeutung: Schäden aus COVID-19-Impfungen, die in staatlich organisierten Impfzentren stattfanden, gelten für Beamte grundsätzlich nicht als Dienstunfall, selbst wenn die Dienststelle bei der Terminvereinbarung half.
Dienstunfall nach Corona-Impfung: Wann zahlt der Staat?
Eine Polizeibeamtin erleidet nach einer Corona-Impfung eine schwere allergische Reaktion. Da ihre Dienststelle den Termin in einem öffentlichen Impfzentrum organisiert hatte, sieht sie den Vorfall als Arbeitsunfall. Doch ist eine staatlich organisierte Impfkampagne wirklich mit einer betrieblichen Maßnahme gleichzusetzen? Das Verwaltungsgericht Freiburg musste in seinem Urteil vom 2. Mai 2023 (Az.: 3 K 3268/21) einen schmalen Grat zwischen dienstlicher Fürsorge und allgemeinem Gesundheitsrisiko ziehen. Die Entscheidung zeigt, wie entscheidend die Frage der Kontrolle und Verantwortung für die Anerkennung eines Dienstunfalls ist.
Was genau führte zum Streit um den Impfschaden?
Der Fall beginnt am 13. März 2021. Die Klägerin, eine Beamtin im gehobenen Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, erhält an diesem Tag in einem Kreisimpfzentrum eine Impfung mit dem AstraZeneca-Vakzin. Der Termin wurde zentral über ihre Dienststelle vereinbart, denn im Frühjahr 2021 gehörten Polizeibedienstete zu den priorisierten Gruppen. Für die Wahrnehmung des Termins gewährte der Dienstherr eine pauschale Arbeitszeitgutschrift von zwei Stunden. Eine Pflicht zur Impfung bestand jedoch nicht.
Wenige Stunden nach der Impfung tritt bei der Beamtin eine anaphylaktische Reaktion auf. Sie leidet unter einer Zungenschwellung und einem Engegefühl, wird notärztlich versorgt und muss vom 13. bis zum 17. März 2021 stationär im Krankenhaus behandelt werden. Ihre Arbeitsunfähigkeit dauert bis zum 28. März 2021 an. Am 3. Mai 2021 beantragt sie bei ihrem Dienstherrn die Anerkennung des Vorfalls als Dienstunfall. Ein polizeiärztlicher Dienst bestätigt am 21. Juni 2021 den kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und der schweren allergischen Reaktion.
Trotzdem lehnt die Hochschule für Polizei den Antrag mit Bescheid vom 19. Juli 2021 ab. Die Begründung: Die Impfung sei keine dienstliche Veranstaltung gewesen. Sie habe außerhalb der Sphäre des Dienstherrn stattgefunden, da die Impfzentren eine gesamtstaatliche Maßnahme waren und der Bund die Kosten für den Impfstoff trug. Auch der Widerspruch der Beamtin vom 5. August 2021 wird am 13. Oktober 2021 zurückgewiesen. Daraufhin erhebt die Beamtin am 15. November 2021 Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Sie will die Aufhebung der Bescheide und die Anerkennung des Impfschadens als Dienstunfall erreichen.
Was ist ein Dienstunfall nach § 45 LBeamtVGBW?

Die zentrale Rechtsnorm in diesem Fall ist § 45 Absatz 1 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg (LBeamtVGBW). Ein Dienstunfall ist demnach ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis, das einen Körperschaden verursacht und sich „in Ausübung oder infolge des Dienstes“ ereignet hat. Der Knackpunkt ist fast immer das letzte Kriterium: die enge Verbindung zum Dienst, der sogenannte Dienstbezug.
Das Gesetz hilft bei der Auslegung und stellt in § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 LBeamtVGBW klar, dass auch die Teilnahme an einer „dienstlichen Veranstaltung“ als Dienstausübung gilt. Doch was macht eine Veranstaltung zu einer dienstlichen? Die Rechtsprechung, allen voran das Bundesverwaltungsgericht, hat hierzu klare Kriterien entwickelt. Eine Veranstaltung muss nicht nur inhaltlich dienstlichen Zwecken dienen (Materieller Dienstbezug), sondern auch von der Autorität des Dienstherrn getragen und in seinem organisatorischen Verantwortungsbereich durchgeführt werden (Formeller Dienstbezug).
Das Prinzip dahinter ist die Beamtenrechtliche Unfallfürsorge. Der Dienstherr übernimmt eine besondere Verantwortung für Risiken, denen er seine Beamten aussetzt. Diese Fürsorge greift aber nur dann, wenn der Unfall im vom Dienstherrn beherrschbaren Risiko- und Einflussbereich stattfindet. Ereignet sich ein Unfall im allgemeinen Lebensbereich, der für jeden Bürger gleich ist, handelt es sich um einen Fall für die private oder gesetzliche Krankenversicherung, nicht um einen Dienstunfall.
Warum war die Impfung im KIZ kein Dienstunfall?
Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klage der Polizeibeamtin ab. Obwohl der ursächliche Zusammenhang zwischen Impfung und Gesundheitsschaden unstrittig war, fehlte nach Ansicht der Richter die entscheidende Voraussetzung für einen Dienstunfall: der enge Bezug zum Dienst. Die Argumentation des Gerichts lässt sich in mehreren Schritten nachvollziehen.
Die Kernfrage: Wer trug die Verantwortung für die Impfung?
Im Zentrum der richterlichen Prüfung stand nicht die medizinische Kausalität, sondern die organisatorische Hoheit. Das Gericht musste klären, ob die Impfung im Kreisimpfzentrum der Risikosphäre des Dienstherrn – der Polizei – oder der allgemeinen Risikosphäre des Staates zuzuordnen war. Die Antwort auf diese Frage entschied darüber, ob die spezielle beamtenrechtliche Unfallfürsorge greifen konnte oder ob es sich um ein allgemeines Lebensrisiko handelte, das jeden Bürger treffen konnte, der sich impfen ließ.
War das Impfzentrum ein vorübergehender Dienstort?
Die Klägerin argumentierte, dass sie die Impfung auf Veranlassung ihres Dienstherrn wahrgenommen habe. Das Gericht prüfte daher, ob das Kreisimpfzentrum für die Dauer der Impfung zu einem vorübergehenden Dienstort wurde, ähnlich einer Dienstreise. Dies verneinte es klar. Eine dienstliche Verpflichtung, das Impfzentrum aufzusuchen, gab es nicht. Die Beamtin hatte die freie Wahl, das Terminangebot ihrer Dienststelle anzunehmen oder sich privat um einen Termin zu bemühen. Die Terminvermittlung war ein Service, kein Befehl. Dadurch verlagerte sich der Dienstort nicht auf das Impfzentrum; die Beamtin handelte in diesem Moment als Privatperson, nicht als Amtsträgerin in Ausübung ihres Dienstes.
Fehlte der Stempel des Dienstherrn auf der Veranstaltung?
Damit die Impfung als „dienstliche Veranstaltung“ hätte gelten können, hätte sie vom Dienstherrn maßgeblich geprägt sein müssen. Das Gericht fand dafür keine Anhaltspunkte. Die Corona-Schutzimpfungen waren Teil einer gesamtstaatlichen Strategie, die sich an die gesamte Bevölkerung richtete. Die Polizei nutzte lediglich die bestehenden Strukturen der öffentlichen Impfzentren. Sie stellte weder den Impfstoff noch das medizinische Personal oder die Räumlichkeiten zur Verfügung. Der gesamte Ablauf, von der Aufklärung bis zur Durchführung, lag in der alleinigen Verantwortung des Impfzentrums. Die organisatorische Hilfe bei der Terminbuchung und die zweistündige Arbeitszeitgutschrift reichten nicht aus, um einer gesamtstaatlichen Maßnahme den „Stempel“ einer polizeiinternen Veranstaltung aufzudrücken.
Warum der Vergleich mit der Grippeimpfung scheiterte
Das stärkste Argument der Klägerin war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 (Az.: 2 C 1.12). Damals wurde eine Grippeschutzimpfung als Dienstunfall anerkannt. Das Verwaltungsgericht Freiburg sah hier jedoch einen entscheidenden Unterschied. Im Fall der Grippeimpfung hatte der Dienstherr die Impfaktion vollständig selbst organisiert: Er hatte den Impfstoff beschafft, die Ärzte beauftragt und die Impfung in den eigenen Diensträumen durchführen lassen. Er hatte die volle Kontrolle und damit die volle Verantwortung für das Geschehen. Im vorliegenden Fall der Corona-Impfung fehlte diese Organisatorische Herrschaft komplett. Der Dienstherr war lediglich ein Vermittler zu einem externen, öffentlichen Angebot. Dieser Mangel an Kontrolle war der entscheidende Grund, warum der Vergleich nicht zog und das frühere Urteil nicht auf diesen Fall übertragbar war.
Spielte das Infektionsschutzgesetz eine Rolle?
Der Beklagte, das Land Baden-Württemberg, brachte ein weiteres Argument vor: Für Impfschäden gebe es mit § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine spezielle Regelung. Diese sei als „Lex Specialis“ vorrangig und schließe Ansprüche aus dem Beamtenrecht aus. Interessanterweise folgte das Gericht dieser Argumentation nicht. Es analysierte die Entstehungsgeschichte des Gesetzes und kam zu dem Schluss, dass § 60 IfSG als zusätzlicher Schutzschirm gedacht war, der andere Versorgungsansprüche nicht verdrängt. Die Regelungen könnten nebeneinander bestehen. Diese Feststellung half der Klägerin im Ergebnis jedoch nicht, da ihr Anspruch bereits an den Voraussetzungen des Dienstunfallrechts scheiterte. Die Entscheidung fiel allein aufgrund der fehlenden dienstlichen Verbindung.
Die Anordnung: Klage abgewiesen, Kosten für die Klägerin
Da die Klage unbegründet war, wies das Gericht sie ab. Gemäß § 154 Absatz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wurde auf 5.000 Euro festgesetzt. Die Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Was bedeutet das Urteil für Beamte mit Impfschäden?
Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg ist eine wichtige Abgrenzung getroffen: Die Teilnahme an einer gesamtstaatlichen, öffentlichen Impfaktion stellt keinen Dienstunfall dar, auch wenn der Dienstherr die Terminvereinbarung erleichtert oder eine Zeitgutschrift gewährt. Der entscheidende Faktor für die Anerkennung eines Dienstunfalls bleibt die organisatorische Herrschaft und Verantwortung des Dienstherrn über die Maßnahme.
Das Urteil schafft Klarheit für Fälle, in denen Beamte Angebote nutzen, die primär der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Solange der Dienstherr nicht selbst als Veranstalter auftritt und die wesentlichen Aspekte wie Ort, Personal und Durchführung kontrolliert, befindet sich der Beamte außerhalb der dienstlichen Risikosphäre. Betroffene sind in solchen Fällen nicht schutzlos, müssen ihre eventuellen Versorgungsansprüche aber auf anderer gesetzlicher Grundlage, wie dem Infektionsschutzgesetz, geltend machen. Der besondere und oft vorteilhaftere Weg über die Anerkennung als Dienstunfall ist ihnen in dieser Konstellation jedoch versperrt.
Die Urteilslogik
Die Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Dienstunfall scheitert, sobald der Dienstherr die organisatorische Hoheit über die schadensauslösende Maßnahme verliert.
- Organisatorische Hoheit definiert die Dienstbezogenheit: Der Dienstherr trägt die Verantwortung und die Unfallfürsorge ausschließlich für Maßnahmen, die er in seinem eigenen Risikobereich inhaltlich gestaltet, organisiert und kontrolliert.
- Erleichterung ersetzt nicht die Dienstpflicht: Eine gesamtstaatliche Gesundheitsmaßnahme qualifiziert nicht als dienstliche Veranstaltung, auch wenn der Dienstherr die Teilnahme durch Terminvermittlung oder Arbeitszeitgutschrift aktiv unterstützt.
Die beamtenrechtliche Unfallfürsorge schützt Beamte vor dienstspezifischen Risiken, versagt aber bei der Wahrnehmung öffentlicher Angebote, die dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen sind.
Benötigen Sie Hilfe?
Kämpfen Sie als Beamter ebenfalls um die Anerkennung eines Impfschadens als Dienstunfall? Kontaktieren Sie uns, um eine professionelle rechtliche Ersteinschätzung Ihres Falls zu erhalten.
Experten Kommentar
Wenn der Dienstherr den Impftermin organisiert und dafür sogar Arbeitszeit gutschreibt, dann denken viele: Das ist doch Chefsache und damit abgesichert. Dieses Urteil zieht aber eine klare rote Linie: Die bloße Erleichterung oder Priorisierung einer gesamtstaatlichen Maßnahme reicht für die Anerkennung eines Dienstunfalls nicht aus. Der Knackpunkt ist die sogenannte organisatorische Hoheit. Solange der Dienstherr nicht selbst den Impfstoff, das Personal und die Räume kontrolliert, bleibt das Impfgeschehen außerhalb der spezifischen dienstlichen Risikosphäre. Für Beamte bedeutet das: Die spezielle Unfallfürsorge greift nur, wenn der Arbeitgeber wirklich Veranstalter ist, ansonsten sind Betroffene auf den Weg über das Infektionsschutzgesetz verwiesen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt meine Corona-Impfung in einem öffentlichen Impfzentrum überhaupt als Dienstunfall?
Nein, in den meisten Fällen erkennen Gerichte dies nicht als Dienstunfall an. Obwohl Ihr Dienstherr den Termin vermittelt und Sie priorisiert hat, fehlt das entscheidende Kriterium der organisatorischen Kontrolle. Öffentliche Impfzentren galten als gesamtstaatliche Maßnahmen, weshalb der Vorfall dem allgemeinen Lebensrisiko zugerechnet wird. Die Gerichte fordern die organisatorische Herrschaft durch den Dienstherrn, damit die spezielle beamtenrechtliche Fürsorge greift.
Die gerichtliche Entscheidung hängt maßgeblich davon ab, wessen Risikosphäre der Vorfall zuzuordnen ist. Eine Impfung gilt nur dann als dienstliche Veranstaltung, wenn der Dienstherr diese inhaltlich und organisatorisch aktiv prägt. Die bloße Gewährung einer Arbeitszeitgutschrift oder die zentrale Terminvermittlung reichen hierfür nicht aus. Solche Serviceleistungen verlagern eine externe Einrichtung wie das Kreisimpfzentrum nicht in den direkten Verantwortungsbereich des Dienstherrn.
Der Dienstherr muss die volle Kontrolle über die Durchführung der Maßnahme innehaben, was bei den öffentlichen Impfzentren fehlte. Dies bedeutet, er müsste das medizinische Personal stellen, den Impfstoff selbst beschaffen und die Impfung in seinen Diensträumen organisiert haben. Da die Impfzentren in alleiniger Verantwortung des Staates betrieben wurden, handelten Beamte bei der Impfung nicht als Amtsträger in Ausübung ihres Dienstes.
Suchen Sie alle internen Memos zu Ihrem Impftermin und prüfen Sie, ob die Kommunikation eine unmissverständliche Anordnung oder lediglich ein Service-Angebot enthielt.
Welche Ansprüche auf Versorgung habe ich als Beamter, wenn der Impfschaden nicht als Dienstunfall anerkannt wird?
Sie verlieren Ihren Versorgungsanspruch keineswegs vollständig. Wenn der Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsrecht abgelehnt wird, verschiebt sich die Anspruchsgrundlage. Der Staat bietet für Impfschäden einen speziellen Schutzschirm, der im Infektionsschutzgesetz verankert ist. Betroffene müssen sofort auf diesen alternativen Rechtsweg wechseln, um ihre Ansprüche zu sichern.
Ihr Anspruch richtet sich dann primär nach den Regelungen zur staatlichen Entschädigung für Impfschäden, die in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) festgelegt sind. Diese gesetzliche Grundlage ersetzt die beamtenrechtliche Unfallfürsorge, die im Landesbeamtenversorgungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes verankert ist. Das Verwaltungsgericht Freiburg stellte in einem vergleichbaren Fall klar, dass das IfSG als zusätzlicher staatlicher Schutzschirm dient und andere Versorgungsansprüche nicht automatisch verdrängt.
Die Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz ist zwar oft nicht so umfassend oder vorteilhaft wie eine anerkannte Dienstunfallversorgung. Sie sichert Ihnen aber die notwendige Grundversorgung für den erlittenen Impfschaden. Wer nach einer Ablehnung des Dienstunfalls aufgibt, begeht einen verbreiteten und unnötigen Irrtum. Betroffene sind nicht schutzlos; sie müssen lediglich die gesetzliche Basis für ihre Ansprüche schnell und korrekt wechseln.
Identifizieren Sie umgehend die in Ihrem Bundesland zuständige Versorgungsbehörde (häufig Landesämter für Gesundheit oder Soziales) und fordern Sie dort das spezifische Antragsformular für Impfschäden an.
Wie weise ich die organisatorische Herrschaft meines Dienstherrn für die Anerkennung der Impfung nach?
Sie weisen die organisatorische Herrschaft Ihres Dienstherrn nach, indem Sie die vollständige Kontrolle über die Impfaktion belegen. Hierfür müssen Sie dokumentarisch zeigen, dass der Dienstherr Ort, medizinisches Personal und Impfstoff aktiv gestellt und verantwortet hat. Das gelingt nur durch formelle Beweise, nicht durch Empfehlungen oder mündliche Zusagen von Vorgesetzten.
Der Nachweis zielt darauf ab, Ihren Fall vom gescheiterten Präzedenzfall der Polizistin im externen Impfzentrum abzugrenzen. Entscheidend ist die eindeutige Zuordnung der Impfmaßnahme zur spezifischen Risikosphäre des Dienstherrn. Nur wenn der Dienstherr die logistische und medizinische Hoheit über die Durchführung innehatte, kann die Impfung als dienstliche Veranstaltung gelten. Der erfolgreiche Vergleich mit der Grippeimpfung zeigte, dass der Dienstherr die volle Verantwortung übernahm, indem er die Aktion in seinen Diensträumen durchführen ließ und die Ärzte selbst beauftragte.
Konkret benötigen Sie Belege für die drei notwendigen Kontrollbereiche. Prüfen Sie die Dokumente zum Ort: Fand die Impfung innerhalb der behördlichen Risikosphäre statt, beispielsweise in den eigenen Dienstgebäuden? Wichtig ist auch die Beauftragung des Personals. Lag die Verantwortung für das medizinische Personal klar beim Dienstherrn (z.B. Betriebsarzt) oder handelte es sich um externe Ärzte des Kreisimpfzentrums? Zuletzt müssen Sie die Beschaffung des Impfstoffes klären, um die volle Produktverantwortung des Dienstherrn zu beweisen.
Sammeln Sie alle formalen Unterlagen zur Logistik der Impfaktion, insbesondere Verträge, Rechnungen und die Beauftragung des impfenden Arztes.
Was muss ich tun, wenn mein Dienstherr die Anerkennung des Impfschadens als Dienstunfall ablehnt?
Der Ablehnungsbescheid löst sofortigen Handlungsbedarf aus, denn Ihre oberste Priorität ist die Fristwahrung. Sie müssen gegen die Entscheidung umgehend Widerspruch einlegen, um den Rechtsweg offen zu halten. Diese erste Reaktion ist entscheidend, da das Versäumen der Frist Ihren Anspruch auf Anerkennung als Dienstunfall dauerhaft beenden kann. Handeln Sie schnell und fehlerfrei, um diesen wichtigen formellen Schritt korrekt zu vollziehen.
Der Widerspruch ist der vorgeschriebene erste Schritt im Beamtenrecht gegen einen ablehnenden Verwaltungsakt. Richten Sie das Schreiben direkt an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beträgt in der Regel nur einen Monat ab dem Tag der Zustellung des Ablehnungsbescheids. Dokumentieren Sie den Zugang revisionssicher, indem Sie den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein versenden. Dies verhindert spätere Zweifel am Eingangsdatum.
Warten Sie nicht, bis Sie alle detaillierten juristischen Begründungen zusammengetragen haben. Die Frist muss gewahrt bleiben. Legen Sie Widerspruch ein, indem Sie die Ablehnung in vollem Umfang anfechten. Erhalten Sie anschließend einen negativen Widerspruchsbescheid, steht Ihnen der nächste Schritt offen: die Anfechtungsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Die Klägerin aus dem Fall musste diesen Weg ebenfalls beschreiten, um eine gerichtliche Überprüfung ihres Anspruchs zu erzwingen.
Suchen Sie das Kuvert mit dem Zustellungsdatum heraus, berechnen Sie die genaue Frist und reichen Sie den Widerspruch unverzüglich ein.
Wann gilt eine Impfung als Dienstunfall, weil der Dienstherr die Durchführung kontrolliert hat?
Eine Impfung gilt als Dienstunfall, wenn der Dienstherr die Maßnahme in voller Organisationshoheit durchführt. Dies bedeutet, dass die Aktion als interne dienstliche Veranstaltung gewertet werden muss, da der Dienstherr die gesamte Logistik steuert. Die entscheidende Voraussetzung ist die Übernahme der vollen Verantwortung für den Ort, das Personal und den Impfstoff.
Gerichte prüfen, ob das Geschehen zur Risikosphäre der Behörde gehört. Der Dienstherr muss aktiv das medizinische Personal, beispielsweise Betriebsärzte, beauftragen und die Räumlichkeiten für die Impfung bereitstellen. Nur wenn die Behörde sämtliche organisatorischen Fäden in der Hand hält, übernimmt sie die besondere Fürsorgepflicht für eventuelle Impfschäden. Ein bloßes Angebot zur Teilnahme oder eine Arbeitszeitgutschrift für einen externen Termin reichen dafür nicht aus.
Ein wichtiger Präzedenzfall des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte dies bei einer früheren Grippeschutzimpfung. Dort hatte der Dienstherr den Impfstoff selbst beschafft und die Durchführung in den eigenen Diensträumen durch internes oder beauftragtes Personal organisiert. Solange die medizinische Veranstaltung primär der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Dienststelle dient, kann die Anerkennung als Dienstunfall erfolgen.
Prüfen Sie alle behördlichen Dokumente auf einen expliziten Auftrag, der Ort, Personal und Impfstoff als interne Maßnahme des Dienstherrn festlegt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Beamtenrechtliche Unfallfürsorge
Die beamtenrechtliche Unfallfürsorge ist eine besondere Absicherung für alle Staatsbediensteten, die den Dienstherrn zur Leistung verpflichtet, wenn ein Gesundheitsschaden in direkter Folge des Dienstes eintritt. Dieses besondere Haftungssystem existiert, weil der Staat als Dienstherr eine erhöhte Fürsorgepflicht für die Risiken übernimmt, denen er seine Bediensteten bei der Dienstausübung aussetzt. Das Ziel ist die schnelle und umfassende Versorgung der Betroffenen.
Beispiel: Die Beamtin strebte die beamtenrechtliche Unfallfürsorge an, da die Leistungen aus dem Landesbeamtenversorgungsgesetz vorteilhafter sind als die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Dienstbezug
Der Dienstbezug beschreibt die zwingend erforderliche enge kausale Verbindung zwischen der dienstlichen Tätigkeit und dem schädigenden Ereignis, die für die Anerkennung eines Dienstunfalls notwendig ist. Gerichte nutzen den Dienstbezug, um Ereignisse, die der privaten Lebenssphäre oder dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen sind, von jenen abzugrenzen, die in der Verantwortungssphäre des Dienstherrn liegen.
Beispiel: Im Fall der Corona-Impfung verneinte das Verwaltungsgericht Freiburg den Dienstbezug, weil die Teilnahme am Impfzentrum freiwillig war und die Maßnahme primär der gesamten Bevölkerung diente.
Dienstunfall
Juristen nennen einen Dienstunfall ein plötzliches, äußeres Ereignis, das während oder infolge der Dienstausübung eintritt und bei dem ein Beamter einen Körperschaden erleidet, wie es in § 45 LBeamtVGBW definiert ist. Diese Definition schützt Beamte vor den spezifischen Gefahren ihrer beruflichen Tätigkeit und sichert ihre Versorgung; ohne diese strenge Abgrenzung müsste der Dienstherr für jedes gesundheitliche Problem aufkommen.
Beispiel: Obwohl der kausale Zusammenhang zwischen Impfung und allergischer Reaktion unstrittig war, lehnte das Gericht die Anerkennung als Dienstunfall ab, da der notwendige Dienstbezug fehlte.
Formeller Dienstbezug
Der Formelle Dienstbezug ist das organisatorische Kriterium, das festlegt, ob eine dienstliche Veranstaltung in der verantwortlichen Hoheit und Kontrolle des Dienstherrn stattfand. Dieses Kriterium stellt sicher, dass der Dienstherr nur für Risiken haftet, die er selbst durch seine organisatorische Macht schafft und beeinflussen kann.
Beispiel: Das Verwaltungsgericht Freiburg verneinte den Formellen Dienstbezug der Impfaktion, da die Polizei weder das medizinische Personal noch die Räumlichkeiten des externen Kreisimpfzentrums stellte.
Lex Specialis
Die Lex Specialis (lateinisch für „spezielleres Gesetz“) ist eine juristische Regel, wonach eine spezifische Rechtsnorm Vorrang vor einer allgemeineren Rechtsnorm genießt. Dieses Prinzip dient dazu, im Falle von sich überschneidenden Regelungen die präzisere und passendere Norm zur Anwendung zu bringen, was die Rechtsklarheit erhöht.
Beispiel: Das Land Baden-Württemberg argumentierte, dass das Infektionsschutzgesetz in Bezug auf Impfschäden die allgemeineren beamtenrechtlichen Vorschriften als Lex Specialis verdrängen müsse, was das Gericht jedoch ablehnte.
Materieller Dienstbezug
Der Materielle Dienstbezug beschreibt die inhaltliche Verknüpfung, wonach eine Maßnahme oder Veranstaltung primär einem dienstlichen Zweck dienen muss, um als Dienstausübung gewertet zu werden. Das Gesetz fordert, dass der Inhalt der Aktivität klar der Aufgabenerfüllung der Behörde zuzuordnen ist und nicht vorrangig privaten Interessen dient.
Beispiel: Eine Impfaktion könnte den Materiellen Dienstbezug aufweisen, wenn sie explizit zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Dienststelle, beispielsweise durch den Schutz der Belegschaft vor Ansteckung, angeordnet wird.
Organisatorische Herrschaft
Organisatorische Herrschaft meint die umfassende logistische und administrative Kontrolle, die der Dienstherr über die Durchführung einer Maßnahme ausüben muss, um diese seiner Risikosphäre zuzuordnen. Ohne die volle organisatorische Herrschaft kann der Dienstherr die potenziellen Gefahren einer Veranstaltung nicht beherrschen, weshalb die Gerichte die Übernahme der Unfallfürsorge ablehnen.
Beispiel: Die fehlende Organisatorische Herrschaft der Polizei über das öffentliche Impfzentrum war der entscheidende Grund, warum die Richter den Corona-Impffall nicht mit dem Präzedenzfall der intern organisierten Grippeimpfung gleichsetzten.
Das vorliegende Urteil
Verwaltungsgericht Freiburg – Az.: 3 K 3268/21 – Urteil vom 02.05.2023
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz





