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Doppeleinreichung einer Klageschrift

Wegen eines technischen Missverständnisses reichte ein Anwalt versehentlich zweimal die gleiche Klage ein und muss nun die doppelten Gerichtskosten tragen. Das Landgericht Frankfurt lehnte seinen Antrag auf Kostenniederschlagung ab, da er den Übermittlungsstatus der Klage nicht ausreichend geprüft hatte. Der Fall unterstreicht die Sorgfaltspflichten von Anwälten im Umgang mit elektronischer Kommunikation im Rechtsverkehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Frankfurt
  • Datum: 21.10.2024
  • Aktenzeichen: 2-23 O 200/24
  • Verfahrensart: Antrag auf Niederschlagung von Kosten
  • Rechtsbereiche: Kostenrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Sie reichte eine Klageschrift ein und beantragte später die Niederschlagung der dadurch entstandenen Kosten, da sie die Klage aufgrund eines Fehlers in ihrer Anwaltssoftware doppelt eingereicht hatte. Ihr Argument war, dass eine Unverschuldete Unkenntnis bestand, da keine Versendequittung für die erste Einreichung generiert wurde.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin reichte am 10. Juni 2024 eine Klageschrift ein, die offenbar nicht erfolgreich übertragen wurde, da keine Bestätigung der Anwaltssoftware erfolgte. Am 12. Juni 2024 reichte sie dieselbe Klageschrift erneut ein. Nachdem auf Kosten durch das Gericht hingewiesen wurde, beantragte sie die Niederschlagung der Kosten mit der Begründung, die doppelte Einreichung war unverschuldet- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Klägerin die Kosten für die doppelte Einreich der Klageschrift zu tragen hat und ob sie unul in Unkennt über die tatsäch erfolgreichereichung derage war.

Was wurde?**

-Entscheidung Der auf Niederschlag der Kosten zurückgew.

  • gründung: Gericht stellte, dass diekenntnis nichtverschdet war, da dem Klägervertreter zumutbar war, sich vor der erneuten Einreichung Klageschrift zu vergewissern, Klageschrift erfolgreich eingereicht wurde. Es wurde aufgezeigt, dass durch die Nutzung be-Webanwendung eine erfolgreiche Übermittlung überprü werden können, was der Klägervertreter aber unter.
  • Folgen: Klägerin muss Kosten selbst tragen. Der verdeutlicht Notwendigkeit, sich bei elektronischen Einreichungen über den erfolgreichen Eingang der Dokumentegewissern, insbesondere wenn automatis Bestigungen fehlen.

Vorsicht vor Doppeleinreichung: Risiken und Herausforderungen bei Klagen

Die Klageeinreichung ist ein sensibler Prozess im rechtlichen Verfahren, bei dem jeder Schritt sorgfältig geplant werden muss. Eine Doppeleinreichung einer Klageschrift kann unbeabsichtigt zu komplexen juristischen Komplikationen führen, die das gesamte Gerichtsverfahren gefährden können.

Rechtssuchende müssen daher genau verstehen, welche Schritte bei der Klageerhebung zu beachten sind. Die präzise Einhaltung der Formvorschriften und Fristen bei der Klageeinreichung ist entscheidend, um rechtliche Nachteile zu vermeiden und einen reibungslosen Prozessablauf zu gewährleisten. Im Folgenden wird ein konkreter Fall näher beleuchtet, der die rechtlichen Herausforderungen einer potenziellen Doppelklage verdeutlicht.

Der Fall vor Gericht


Klägervertreter scheitert mit Antrag auf Kostenniederschlagung bei doppelter Klageeinreichung

Laptop mit Bestätigung einer Klageeinreichung, umgeben von rechtlichen Dokumenten und einem Kaffeebecher.
Doppelte Klageeinreichung und Kostenniederschlagung | Symbolfoto: Ideogram gen.

Das Landgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom 21. Oktober 2024 (Az.: 2-23 O 200/24) den Antrag einer Klägerin auf Niederschlagung von Gerichtskosten zurückgewiesen. Die Kosten waren durch eine doppelte Einreichung derselben Klage entstanden.

Technische Probleme bei elektronischer Klageeinreichung

Der Klägervertreter hatte am 10. Juni 2024 eine Klage über die Anwaltssoftware RA-Micro eingereicht. Da die Klageschrift nicht wie üblich aus dem Postausgang verschwand und keine Zustellbestätigung durch die Software generiert wurde, ging der Anwalt von einer fehlgeschlagenen Übermittlung aus. Er veranlasste daraufhin seine Mitarbeiterin, die Klageschrift aus dem Postausgang zu löschen und reichte sie am 12. Juni 2024 erneut ein. Diese zweite Einreichung wurde bei der 20. Zivilkammer des Landgerichts registriert.

Strenge Anforderungen an Prüfungspflichten

Das Gericht stellte in seiner Begründung klar, dass nach § 21 Abs. 1 S. 3 GKG eine Kostenniederschlagung nur möglich ist, wenn der Antrag auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruht. Diese Voraussetzung sah das Gericht nicht als erfüllt an. Der Klägervertreter hätte vor der Neueinreichung über die beA-Webanwendung prüfen müssen, ob die erste Klageeinreichung tatsächlich erfolglos war.

Pflicht zur sorgfältigen Überprüfung des Übermittlungsstatus

Das Gericht verwies auf die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten. Demnach ist ein elektronisches Dokument eingegangen, sobald es auf der Empfangseinrichtung des Gerichts gespeichert ist. Dies wird durch eine automatische Eingangsbestätigung mit dem Meldetext „Request executed“ und dem Übermittlungsstatus „Erfolgreich“ in der beA-Webanwendung dokumentiert. Der Klägervertreter hätte sich nicht allein auf die fehlende Zustellbestätigung seiner Anwaltssoftware verlassen dürfen, sondern war verpflichtet, den Übermittlungsstatus im beA-System zu überprüfen. Da er diese zumutbare Überprüfung unterlassen hatte, lag keine unverschuldete Unkenntnis vor, die eine Kostenniederschlagung rechtfertigen würde.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stellt klar, dass bei der elektronischen Einreichung einer Klage über eine Anwaltssoftware besondere Sorgfaltspflichten bestehen. Wenn eine Einreichung nicht als erfolgreich angezeigt wird, muss vor einer erneuten Einreichung gründlich geprüft werden, ob die erste Übermittlung tatsächlich fehlgeschlagen ist. Eine vorschnelle Zweiteinreichung ohne ausreichende Prüfung kann dazu führen, dass die dadurch entstehenden doppelten Gerichtskosten nicht niedergeschlagen werden können.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie eine Klage einreichen, müssen Sie oder Ihr Anwalt besonders sorgfältig mit elektronischen Übermittlungen umgehen. Bei Unsicherheiten über den erfolgreichen Versand sollten Sie nicht vorschnell eine zweite Einreichung vornehmen, sondern zunächst beim Gericht nachfragen oder die Eingangsbestätigung abwarten. Eine voreilige Zweiteinreichung kann zu doppelten Gerichtskosten führen, die Sie selbst tragen müssen. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt bestätigen, dass die Klageeinreichung erfolgreich war und dokumentieren Sie den Vorgang sorgfältig.


Rechtssicher im digitalen Zeitalter

Die elektronische Klageeinreichung birgt Fallstricke, wie das aktuelle Urteil zeigt. Gerade bei technischen Problemen ist eine sorgfältige Vorgehensweise entscheidend, um unnötige Kosten zu vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte im digitalen Rechtsverkehr effektiv und rechtssicher wahrzunehmen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur elektronischen Klageeinreichung haben oder Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Gericht benötigen.
Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die rechtlichen Folgen einer doppelten Klageeinreichung?

Eine doppelte Klageeinreichung führt zur Unzulässigkeit des zeitlich später eingereichten Verfahrens. Wenn Sie also versehentlich dieselbe Klage zweimal einreichen, wird das zweite Verfahren als unzulässig abgewiesen.

Prozessuale Konsequenzen

Die doppelte Rechtshängigkeit stellt ein Prozesshindernis dar, das von Amts wegen zu beachten ist. Das Gericht muss die später eingereichte Klage als unzulässig abweisen, ohne sich mit dem eigentlichen Inhalt zu befassen. Entscheidend ist dabei ausschließlich, welche der beiden Klagen zuerst rechtshängig geworden ist.

Finanzielle Auswirkungen

Bei einer doppelten Klageeinreichung können zusätzliche Gerichtskosten entstehen. Selbst wenn die zweite Einreichung auf einem Versehen beruht, müssen die Gerichtsgebühren für beide Verfahren bezahlt werden. Die Gerichte sind nicht verpflichtet, Doppelvorgänge zu erkennen und zuzuordnen.

Besondere Situationen

Wenn Sie eine Klage versehentlich doppelt eingereicht haben, sollten Sie die später eingereichte Klage umgehend zurücknehmen. Eine Klagerücknahme führt allerdings dazu, dass Sie die Verfahrensgebühren in Höhe eines Satzes von 1,0 tragen müssen.

Die doppelte Rechtshängigkeit tritt nur ein, wenn beide Klagen denselben Streitgegenstand betreffen. Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag und den zugrundeliegenden Lebenssachverhalt bestimmt. Unterschiedliche Anträge bei identischem Sachverhalt schließen eine doppelte Rechtshängigkeit aus.


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Welche Prüfpflichten bestehen bei der elektronischen Klageeinreichung?

Bei der elektronischen Klageeinreichung müssen Sie mehrere wichtige Prüfschritte beachten, um eine wirksame Übermittlung sicherzustellen.

Vor der Übermittlung

Die Klageeinreichung muss über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen. Als Steuerberater nutzen Sie das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt), als Rechtsanwalt das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Das elektronische Dokument muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • PDF-Format, druckbar und kopierbar
  • Bei Bedarf zusätzliche Bilddarstellungen im TIFF-Format
  • Maximale Nachrichtengröße von 100 Megabyte
  • Höchstens 200 Anlagen

Während der Übermittlung

Der Versandvorgang muss aktiv überwacht werden. Kontrollieren Sie insbesondere die automatisierte Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO. Diese Bestätigung muss den Vermerk „request executed“ und unter „Übermittlungsstatus“ die Meldung „erfolgreich“ enthalten.

Nach der Übermittlung

Eine Frist darf erst nach Erhalt und Kontrolle der automatisierten Eingangsbestätigung gestrichen werden. Bleibt die Eingangsbestätigung aus, müssen Sie unverzüglich eine erneute Übermittlung veranlassen.

Bei technischen Problemen

Wenn die elektronische Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend unmöglich ist, können Sie ausnahmsweise eine Ersatzeinreichung vornehmen. Nach einer erfolgreichen Ersatzeinreichung müssen Sie das elektronische Dokument nur auf ausdrückliche gerichtliche Anforderung nachreichen.

Das Gericht ist verpflichtet, Sie unverzüglich auf offensichtliche Formfehler hinzuweisen. Bei Erhalt eines solchen Hinweises müssen Sie umgehend reagieren und den Mangel beheben, um die Wirksamkeit der Klageeinreichung sicherzustellen.


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Unter welchen Voraussetzungen ist eine Kostenniederschlagung möglich?

Eine Kostenniederschlagung nach § 21 GNotKG kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht.

Grundvoraussetzungen für die Kostenniederschlagung

Die Nichterhebung von Kosten ist möglich, wenn diese bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären. Dies trifft in zwei Hauptfällen zu:

  • Bei einem offensichtlich schweren Verfahrensfehler oder einer eindeutigen Verkennung des materiellen Rechts
  • Bei Auslagen durch eine von Amts wegen veranlasste Terminverlegung oder Vertagung einer Verhandlung

Unverschuldete Unkenntnis

Wenn Sie einen Antrag zurücknehmen, können die Kosten erlassen werden, sofern der Antrag auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruhte. Die Unkenntnis muss dabei nachweisbar unverschuldet sein. Wenn Sie sich beispielsweise nur auf unzuverlässige Informationsquellen gestützt haben, gilt die Unkenntnis als verschuldet.

Verfahren der Kostenniederschlagung

Die Entscheidung über die Nichterhebung trifft das zuständige Gericht. Stellen Sie einen formlosen Antrag, in dem Sie konkret darlegen, welche Kosten auf einer unrichtigen Sachbehandlung beruhen. Das Gericht prüft dann, ob die Kosten bei richtiger Behandlung tatsächlich nicht entstanden wären.

Wichtige Einschränkungen

Die Kostenniederschlagung dient nicht dazu, den Beteiligten einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Wenn bei richtiger Sachbehandlung die gleichen Kosten entstanden wären, kommt eine Niederschlagung nicht in Betracht. Dies gilt auch dann, wenn zwar ein Verfahrensfehler vorliegt, dieser aber keinen Einfluss auf die Höhe der entstandenen Kosten hatte.


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Wie funktioniert die Eingangsbestätigung bei elektronischen Klagen?

Bei der elektronischen Einreichung einer Klage erhalten Sie eine automatisierte gerichtliche Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO, die den erfolgreichen Zugang Ihres Schriftsatzes beim Gericht dokumentiert.

Bestandteile der Eingangsbestätigung

Die Eingangsbestätigung enthält mehrere wichtige Elemente:

  • Den Meldetext „request executed“
  • Das Eingangsdatum
  • Den Zusatz „Erfolgreich“

Prüfpflichten bei der Eingangsbestätigung

Wenn Sie einen fristgebundenen Schriftsatz elektronisch einreichen, müssen Sie die Eingangsbestätigung sorgfältig kontrollieren. Dabei ist es nicht ausreichend, nur den Meldetext und den Übermittlungsstatus zu überprüfen.

Sie müssen zusätzlich anhand des Dateinamens prüfen, ob sich die Eingangsbestätigung tatsächlich auf den konkreten Schriftsatz bezieht, den Sie übermitteln wollten. Die Bestätigung einer beliebigen Nachricht oder eines anderen Schriftsatzes genügt nicht.

Technische Details der Eingangsbestätigung

Die Eingangsbestätigung dokumentiert:

Wer (Absender des Postfachs) Was (Hashwerte, Dateinamen, Prüfergebnisse) Wann (Zeitstempel des Eingangs) Wie (Angaben zum Übermittlungsweg) An wen (Empfängerpostfach)

Ein Dokument gilt als eingegangen, wenn die Nachricht auf dem OSCI-Intermediär des Empfängers eingetroffen ist. Der tatsächliche Abruf der Nachricht ist dafür nicht relevant.

Häufige Fehlerquellen

Eine von der Kanzleisoftware generierte „Zustellbestätigung“ entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO. Wenn Sie sich allein auf solche Software-Bestätigungen verlassen, riskieren Sie die Unwirksamkeit Ihrer Einreichung.

Bei der Prüfung der Eingangsbestätigung müssen Sie auch die Liste der übermittelten Anhänge kontrollieren. Wenn ein wichtiger Anhang in der Bestätigung nicht aufgeführt ist, wurde dieser nicht erfolgreich übermittelt.


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Welche Rechtsmittel gibt es gegen einen ablehnenden Beschluss zur Kostenniederschlagung?

Gegen einen ablehnenden Beschluss zur Kostenniederschlagung steht Ihnen als primäres Rechtsmittel die Beschwerde zur Verfügung.

Voraussetzungen der Beschwerde

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn:

  • der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt oder
  • das Gericht die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage ausdrücklich zulässt.

Begründung und Erfolgsaussichten

Bei der Begründung der Beschwerde müssen Sie einen offensichtlich schweren Verfahrensfehler oder eine eindeutige Verkennung des materiellen Rechts durch das Gericht darlegen. Die Erfolgsaussichten sind dabei stark von der Schwere des Fehlers abhängig. Ein Fehler muss:

  • gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen
  • offen erkennbar sein
  • bei richtiger Behandlung zu geringeren Kosten geführt haben.

Verfahrensablauf

Die Beschwerde durchläuft folgende Stationen:

  • Einreichung beim Gericht, das die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat
  • Prüfung durch das Beschwerdegericht
  • Bei Verwaltungsentscheidungen muss zunächst der Verwaltungsweg ausgeschöpft werden.

Die Einlegung der Beschwerde muss innerhalb einer Woche nach Zustellung der ablehnenden Entscheidung erfolgen. Eine verspätete Einreichung führt zur Unzulässigkeit der Beschwerde.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Klageschrift

Ein formeller Schriftsatz, mit dem ein Kläger ein Gerichtsverfahren einleitet und sein Begehren gegenüber dem Gericht darlegt. Die Klageschrift muss bestimmte Formvorschriften nach § 253 ZPO erfüllen, wie die Bezeichnung der Parteien, des Gerichts und des Streitgegenstands. Ein typisches Beispiel wäre eine Klageschrift auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, in der der Geschädigte seine Forderungen darlegt. Die elektronische Einreichung erfolgt heute meist über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).


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Kostenniederschlagung

Die teilweise oder vollständige Aufhebung der Verpflichtung zur Zahlung von Gerichtskosten durch das Gericht. Nach § 21 GKG ist dies möglich, wenn die Erhebung der Kosten nach Lage des Falles unbillig wäre. Eine Kostenniederschlagung kommt etwa in Betracht, wenn jemand unverschuldet und ohne eigenes Verschulden in eine kostenauslösende Situation geraten ist. Die Hürden sind jedoch sehr hoch.


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Unverschuldete Unkenntnis

Ein Rechtsbegriff, der beschreibt, dass jemand trotz angemessener Sorgfalt bestimmte Tatsachen oder rechtliche Zusammenhänge nicht kennen konnte. Nach § 21 GKG ist dies eine zentrale Voraussetzung für die Kostenniederschlagung. Die Person muss nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um sich Kenntnis zu verschaffen. Ein Beispiel wäre ein falscher Gerichtskostenbescheid aufgrund eines Verwaltungsfehlers.


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Elektronischer Rechtsverkehr

Das System zur digitalen Kommunikation zwischen Gerichten, Anwälten und anderen Verfahrensbeteiligten. Geregelt in der ERVV (Elektronischer-Rechts-Verkehr-Verordnung) und verschiedenen Prozessordnungen. Zentrale Komponente ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Die Übermittlung von Dokumenten erfolgt verschlüsselt und mit elektronischer Signatur. Die erfolgreiche Übermittlung wird durch eine automatische Eingangsbestätigung dokumentiert.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG: Diese Vorschrift des Gerichtskostengesetzes regelt die Möglichkeit der Niederschlagung von Gerichtskosten unter bestimmten Bedingungen. Sie ermöglicht es, die Kosten für eine Klageeinreichung ganz oder teilweise zu erlassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im vorliegenden Fall strebt die Klägerin an, die für dieelte Einreichung der Klage gemäß dieser Regelung nicht tragen zu müssen, da die zweite Einreichung auf einem Fehler der Rechtsanwaltssoftware beruhte.
  • § 79 ZPO: Dieser Paragraph der Zivilprozessordnung behandelt die elektronische Einreichung von Klageschriften und anderen Prozessdokumenten über das besondere Anwaltspostfach (beA). legt fest, dass elektronische Einreichungen gleichen rechtlichen Status wieliche Dokumente haben. Im vorliegenden Fall ist ordnungäße elektronische Einreichung entscheid, da die fehler Anzeige der erfolgreichen Einreichung zur Doppelereich der Klage führte.
  • § 78 ZPO: Die Vorsch regelt die elektronische Zustellung von Schriftstücken im Zivilprozess. Sie stellt sicher, dass elektronische Dokumente ordsgemäß zugestellt werden und rechtswirksam sind. Im aktuellen Fall ist die korrekte elektronische Zustellung ersten Klagereichung relevant, um festzustellen, ob tatsächlich ein technischer Fehler vorlag, der doppelte Einung verursachte.
  • § 12 GKG: Dieser Paragraph definiert dieungen zu denskosten im Zivilverfahren. Er legt fest, welche Kostenarten anfallen und unter welchen diese zu tragen sind. Im vorliegenden ist diese Vorschrift wichtig, um zu bestimmen, ob die Kosten für die doppelte Klageeinreichung gemäß den gesetzlichen Best erstattet oder weitergegeben werden müssen.
  • Rechtsanwalts (RAO), §43: Diese Vorschrift der Rechtsantsordnung regelt dielichten von Rechtsanwälten bei der ordnungsgemäßen Abwicklung von Mandatsangelegenheiten, einschließlich sorgfältigen Einreichung von Klchriften. konkreten Fall ist die Einhaltung dieserlichten relevant, da ein Fehler im Kanziprozess zur Doppeleinreichung derage führte, Auswirkungen auf die Kostenübernahme hat.

Das vorliegende Urteil


LG Frankfurt – Az.: 2-23 O 200/24 – Beschluss vom 21.10.2024


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