FG Niedersachsen
Az. 2 K 380/98
Urteil vom 16.01.2002
Revision beim BFH – Az. VI R 22/02
Leitsätze (vom Verfasser – nicht amtlich!):
Der Aufwendungsabzug aufgrund einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung ist bei einer Beschäftigung am selben Ort auf 2 Jahre begrenzt. Wird der doppelte Hausstand lediglich für einen Monat unterbrochen, wird dadurch die Zweijahresfrist nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nicht berührt. Die Zweijahresfrist beginnt mithin nach der einmonatigen Unterbrechung nicht von erneutem!
Entscheidungsgründe:
Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen kann eine kurze Unterbrechung nichts an dieser Rechtsfolge ändern. Denn eine einmonatige Unterbrechung setzt eine neue Zweijahresfrist nicht in Gang.

Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz