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eBay Auktion – Rechte als Käufer und Verkäufer – Info-Flyer zu eBay-Kaufverträgen


Anmerkung des Bearbeiters

Dieser Beitrag informiert über die bis zum 13.06.2014 geltende Rechtslage im Hinblick auf Kaufverträge, die im Wege einer eBay Auktion geschlossen werden. Nach Änderung der Rechtslage werden wir auf unserer Homepage einer überarbeiteten und aktualisierten Artikel über Ihre Rechte und Pflichten bei einer eBay Auktion veröffentlichen.
Diesen Beitrag können Sie auch als pdf-Datei aufrufen, downloaden und ausdrucken. In der Kategorie „kostenlose Info-Flyer“ finden Sie weitere Info-Flyer aus anderen Rechtsbereichen.
Wir erstellen regelmäßig neue oder überarbeitete Info-Flyer zu verschiedenen rechtlichen Themen, um insbesondere Verbrauchern einen Überblick über die Rechtlage in einem bestimmten Bereich zu verschaffen.  Werfen Sie einfach einen Blick auf die Kategorie „kostenlose Info-Flyer“ auf unserer Homepage, um zu erfahren, welche Info-Flyer kürzlich veröffentlicht wurden.

eBay


Auktionsbeschreibung

Der Verkäufer muss nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay die angebotene Ware vollständig und den Tatsachen entsprechend beschreiben sowie Mängel / Fehler der Ware ungefragt offenbaren. Die  bei einer eBay Auktion verwendeten Fotos müssen die angebotene Ware darstellen. Man darf in seiner eBay Auktion nur Fotos verwenden, an denen man ein Urheber-/Nutzungsrecht inne hat, sonst drohen eine Abmahnung sowie Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche.


Ausschluss der Gewährleistung bei einer eBay Auktion

Privatverkäufer können die Gewährleistung grundsätzlich durch einen deutlichen sichtbaren Hinweis in der Artikelbeschreibung einer eBay Auktion ausschließen. Entspricht die Ware nicht der Artikelbeschreibung, muss der Verkäufer die Ware jedoch auf Verlangen des Käufers in den beschriebenen Zustand versetzen oder Schadensersatz leisten.


Kaufvertragsschluss bei einer eBay Auktion

Der Verkäufer gibt nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay ein verbindliches Angebot ab, indem er die Ware anbietet. Dieses wird durch Klick auf den Sofort-Kaufen-Button oder durch die Abgabe eines Gebotes angenommen. Ein Vertrag kommt jedoch nur mit dem zum Zeitpunkt des Ablaufs der eBay Auktion Höchstbietenden zustande. Bricht der Verkäufer ohne gesetzlich dazu berechtigt zu sein eine eBay Auktion ab, kommt ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande. Der Käufer kann dann Lieferung verlangen.


Wer trägt die Gefahr des Warenuntergangs bei der Versendung an den Käufer?

Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (=Verbrauchsgüterkauf), so trägt der Unternehmer das Risiko, dass die Sache auf dem Versandweg gestohlen oder beschädigt wird. In diesem Fall muss er ggf. kostenfrei erneut liefern. Bei Privatverkäufen bei einer eBay Auktion trägt der Käufer in der Regel die Gefahr des Warenuntergangs auf dem Versandweg.


Widerrufsfrist bei einer eBay Auktion

Die Widerrufsfrist beträgt bei einem Kauf im Wege einer eBay Auktion bei ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform 14 Tage ab Lieferung der Ware. Für einen fristgerechten Widerruf genügt die fristgemäße Absendung der Ware. Alternativ kann dem Verkäufer fristgerecht eine Widerrufserklärung zugesendet werden. Ein Widerrufsrecht besteht nur bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Wurde der Käufer nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, erlischt dieses nicht. Das Widerrufsrecht besteht unabhängig davon, ob Neuware oder gebrauchte Ware gekauft wird. Ausnahmsweise kein Widerrufsrecht existiert für entsiegelte Datenträger, Videos, Zeitschriften, Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die sich nicht zur Rücksendung eignen. Eine Rücksendung der Ware in der Originalverpackung ist für einen ordnungsgemäßen Widerruf nicht erforderlich. Zudem muss der Käufer, wenn er  widerruft, angefallene eBay-Gebühren nicht erstatten.


Was ist ein Rückgaberecht?

Alternativ zum Widerrufsrecht kann der Verkäufer dem Käufer ein Rückgaberecht einräumen. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Eine Erklärung des Käufers, dass er vom Rückgaberecht Gebrauch machen möchte, ist nicht ausreichend. Räumt der Verkäufer dem Käufer ein Rückgaberecht ein, trägt der Verkäufer in jedem Fall die Rücksendekosten der Ware.


Wer trägt im Fall des Widerrufs die Rücksendekosten?

Grundsätzlich trägt der Verkäufer die Versendungskosten. Allerdings dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt. In der Regel werden dem Käufer die Rücksendungskosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers auferlegt. Unabhängig davon gilt: Unfrei zurückgesendete Ware darf der Verkäufer nicht zurückweisen. Die Versandgefahr trägt der Verkäufer. Der Unternehmer kann im Fall des Widerrufs / der Rückgabe der Ware die Kosten der ursprünglichen Sendung der Ware an den Verbraucher nicht erstattet verlangen.


Ist bei Rücksendung der Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs Wert- oder Nutzungsersatz zu leisten?

Wert- oder Nutzungsersatz sind ggf. zu leisten, wenn der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht und wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und ordnungsgemäß über sein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht belehrt wurde.


Die im Wege einer eBay Auktion ersteigerte Ware wird nicht geliefert – Was kann der Käufer tun?

In diesem Fall sollte der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung setzen und schriftlich ankündigen, dass er bei fruchtlosem Ablauf der Frist vom Kaufvertrag zurücktritt. Nach Ablauf der Frist kann er dann vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Käufer Vorkasse geleistet, sollte er dem Verkäufer ebenfalls eine Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises setzen. Selbstverständlich kann er den Verkäufer ggf. auch auf Lieferung und / oder Schadensersatz verklagen.


Der Käufer zahlt nach Ende der eBay Auktion nicht – Was kann der Verkäufer tun?

Zahlt der Käufer nicht, sollte der Verkäufer ihn unter Setzung einer Frist zur Zahlung auffordern. Nach fruchtlosem Fristablauf kann er auf Zahlung klagen. Alternativ kann er zurücktreten und / oder ggf. Nutzungs- oder  Wertersatz vom Käufer verlangen.


Mangelhafte Ware – Welche Rechte hat der Käufer?

Ist die Ware bereits bei Lieferung mangelhaft kann der Käufer bei einem Verbrauchsgüterkauf den Vertrag widerrufen. Alternativ kann er Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Die Gewährleistungszeit beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Sie kann bei gebrauchter Ware auf ein Jahr verkürzt werden. Bei einem Kauf von einem Verbraucher kann sie sogar gänzlich ausgeschlossen werden. Trotzdem muss die Ware der Artikelbeschreibung entsprechen.
Beim Internetauktionshaus eBay darf nur Originalware verkauft werden. Bei Kauf eines Plagiats kann der Käufer auch bei einem vereinbarten Gewährleistungsausschluss vom Vertrag zurücktreten. Wird gestohlene Ware gekauft, muss diese auf Verlangen an den Eigentümer herausgegeben werden.


Ein Spaßbieter hat meine bei einer eBay Auktion angebotene Ware gekauft!

Da, auch wenn ein Spaßbieter ein Angebot bei einer eBay Auktion abgibt, ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt, hat der Verkäufer einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung. Ebenso kann er vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Ein Schadensersatzklausel in der Artikelbeschreibung in Höhe von 25% des Auktionspreises wurde vom Landgericht Aurich bei einmaliger Verwendung als wirksam angesehen (Urteil vom 12.12.2008 – Aktenzeichen: 1 S 244/08).


Bewertungsportal

Bewertungen nach einer eBay Auktion müssen den Tatsachen entsprechen und dürfen nicht beleidigend sein. Ggf. besteht ein Löschungsanspruch. Dieser muss allerdings in der Regel gerichtlich durchgesetzt werden. Auch wenn eine Bewertung nicht den Tatsachen entspricht hat der Verkäufer bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer nicht das Recht den Kaufpreis zurückzubehalten bis die Bewertung geändert wird.


(alle Angaben ohne Gewähr)


Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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