Oberlandesgericht Hamm Az: I-15 W 360/10 Beschluss vom 31.05.2011 Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1. vom 12.11.2009 wird zurückgewiesen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in beiden Instanzen nicht statt. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.000,- € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe: Die nach den §§ 58 ff. … Ehegattentestament – Aufhebung durch Längstlebenden weiterlesen
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Ehegattentestament – Aufhebung durch Längstlebenden
Oberlandesgericht Hamm Az: I-15 W 360/10 Beschluss vom 31.05.2011 Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1. vom 12.11.2009 wird zurückgewiesen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in beiden Instanzen nicht statt. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.000,- € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe: Die nach den §§ 58 ff. … Ehegattentestament – Aufhebung durch Längstlebenden weiterlesen