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Eil- und Notgesetze der Bundesregierung

(15. Legislaturperiode – Stand: November 2002)


1. Arbeitslosenversicherung etc.: Der Rentenbeitrag steigt nach einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung zum 01.01.2003 von 19,1 % auf 19,5 %. Ferner will die Bundesregierung in der Arbeitsmarktpolitik durch Kürzungen bei der Arbeitslosenhilfe sowie durch Reformen nach dem Hartz-Konzept im Jahr 2003 5,84 Milliarden € einsparen, hiervon sollen 3,36 Milliarden € auf den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit und der Rest auf den Bundeshaushalt entfallen. Für die Jahre bis 2006 wird mit einem Einsparvolumen von über 7 Milliarden € gerechnet.

Nach der Gesetzesvorlage soll zudem die Arbeitslosen- und die Sozialhilfe mittelfristig zusammengelegt werden. In einem ersten Schritt soll die bislang unterschiedliche Anrechnung von Einkommen der Lebenspartner und von Vermögen angenähert werden.

Bei der Arbeitslosenhilfe wird der Höchstbetrag „für freizustellendes liquides Vermögen“ eines Arbeitslosen und seines Partners zukünftig auf 26.000 € festgesetzt (derzeit 67.600 €). Für allein stehende Arbeitslose wird der Betrag von 33.800 € auf 13.000 € herabgesetzt.

Die bisherige jährliche Dynamisierung der Bemessungsgrundlage bei Arbeitslosen- und Unterhaltsgeld soll abgeschafft werden. Die Zeiten des Bezugs von Unterhaltsgeld sollen zukünftig auf die Dauer eines nachfolgenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld angerechnet werden. Der Mindestanspruch auf Arbeitslosengeld von einem Monat soll erhalten bleiben.

2. Ärzte und Krankenhaus: Die Ausgaben für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser werden auf dem Stand von 2002 eingefroren (keine Grundlohnanpassung von West 0,81 % und Ost 2,9 %). Die Preise für zahntechnische Leistungen sollen um 5 % gesenkt werden. Die Vergütung zahntechnischer Leistungen wird für das Jahr 2003 eingefroren.

Die Pharmafirmen, Arznei-Großhändler und Apotheker sollen den Krankenkassen Rabatte gewähren (6 % bei Pharmafirmen und 3 % bei Großhändlern auf den Herstellerabgabepreis).

3. Eigenheimzulage: Die Voraussetzungen zur Gewährung der Eigenheimzulage werden zum 01.01.2003 geändert. In Zukunft sind nur noch Personen oder Familien mit Kindern berechtigt. Die Grundzulage für Familien oder Ledige ohne Kinder, welche derzeit 8 Jahre lang mit jährlich zu je 2.556 € für Neubauten und 1.278 € für Altbauten gefördert wird, entfällt.

Es soll eine einheitliche Förderung für Neubauten und gekaufte Altbauten in Höhe von jährlich 1.200 € je Kind geben (8 Jahre lang). Diese ersetzt das heutige Baukindergeld i.H.v. jährlich 764 €.

Im Falle einer Förderung kann auch eine ökologische Zusatzförderung beantragt werden. Die Einkunftsgrenze für den Zweijahreszeitraum wird für Alleinstehende auf 70.000 € und für Ehepaare auf 140.000 € abgesenkt. Der zusätzliche Betrag je Kind wird zugleich von 30.000 € auf 20.000 € abgeschmolzen. Die Zulage wird unter gewissen Umständen auch gewährt, wenn Kinder nach Bauantrag oder Kauf der Immobilie geboren werden.

Bei Notarverträgen oder Bauanträgen vor dem 01.01.2003 gilt das alte Recht weiter!

4. Krankenkassen: Den Krankenkassen wird rückwirkend zum 07.11.2002 verboten, bis Ende Dezember 2003 die Beiträge zu erhöhen. Allerdings sind so weitreichende Ausnahmen vorgesehen.

Der Wechsel zu einer privaten Kasse soll in Zukunft erschwert werden. Arbeitnehmer dürfen nun erst ab einem Bruttoeinkommen von 3.825 € im Monat wechseln statt wie bisher ab 3.375 €. Dies soll den Kassen 200 bis 300 Millionen € mehr im nächsten Jahr bringen. Ferner soll für Versicherte das Sterbegeld halbiert (Versicherte 525 € und Familienversicherte 325 €) werden.

5. Mehrwertsteuer: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf bestimmte landwirtschaftliche Produkte sowie auf Blumen und Zierpflanzen soll auf 16 % erhöht werden.

6. Ökosteuer: Der ermäßigte Ökosteuersatz für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, für Strom, Heizöl und Erdgas steigt von 20 % auf 60 % des Normalsatzes. Bei Nachtspeicherheizungen werden ab 01.01.2003 statt 10,20 € nun 12,30 € je Megawattstunde fällig. Die Mineralölsteuer für Erdgas wird bei Verwendung als Heizstoff von 3,47 € auf 5,50 € je Megawattstunde erhöht, für Flüssiggas von 38,34 € auf 60,60 € je Tonne und für schweres Heizöl von 17,89 € auf 25 € je Tonne.

7. Rentenkassen: Auch bei den Rentenkassen stehen Änderungen bevor, so soll die „eiserne Reserve“ der Rentenkassen von 80 % auf 50 % einer Monatsausgabe gesenkt und der Beitragssatz für „Besserverdienende“ erhöht werden (Bemessungsgrenze bis zu der Beiträge anfallen, wurde von 4.500 € [Ost: 3.750 €] auf 5.100 € [Ost: 4.275 €] erhöht). Die „eiserne Reserve“ soll die Zahlungsfähigkeit der Rentenkassen bei schwankenden Einnahmen sichern.

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