Skip to content

Einfriedung eines Grundstücks – Absprache unter Nachbarn

In einem brandenburgischen Wohngebiet eskalierte ein Nachbarschaftsstreit um einen Zaun, der höher als vereinbart war, und um Heckenwurzeln, die heimlich das Nachbargrundstück eroberten. Das Amtsgericht musste nun in den Kleinkrieg an der Grundstücksgrenze eingreifen, um über Recht und Unrecht zwischen Gartenzwerg und Heckenschere zu entscheiden. Wer wird sich in diesem grünen Duell durchsetzen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Brandenburg
  • Datum: 10.02.2025
  • Aktenzeichen: 30 C 120/23
  • Verfahrensart: Nachbarrechtliche Streitigkeit
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin/Widerbeklagte: Diese Partei machte geltend, dass die Hecke auf ihrem Grundstück Schäden an der angrenzenden Pflasterung verursacht und forderte deren Beseitigung sowie Maßnahmen zur zukünftigen Schadensverhinderung.
    • Beklagter/Widerkläger: Diese Partei wurde verpflichtet, den an der Grundstücksgrenze errichteten Holzbohlenzaun auf eine maximale Höhe von 1,80 m zurückzubauen.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Es bestand ein Streit um bauliche Grenzregelungen zwischen zwei Nachbargrundstücken. Konkret ging es um einen Holzbohlenzaun, dessen Höhe reduziert werden sollte, sowie um eine Hecke, deren Wurzelwerk Schäden an der Pflasterung eines angrenzenden Grundstücks verursachte.
    • Kern des Rechtsstreits: Entscheidungsgegenstand war, welche baulichen Maßnahmen zur Wiederherstellung eines vertragsgemäßen Grundstücksbildes getroffen werden müssen und wer die Verantwortung für die Beseitigung der verursachten Schäden trägt.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Beklagte/Widerkläger wird dazu verurteilt, den Holzbohlenzaun auf eine maximale Höhe von 1,80 m zurückzubauen. Die Klägerin/Widerbeklagte muss die durch das Wurzelwerk der Hecke verursachten Beschädigungen an der Pflasterung beseitigen und zukünftige Beeinträchtigungen verhindern. Die übrigen Ansprüche beider Parteien wurden abgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben. Zudem ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 Euro vorläufig vollstreckbar.
    • Folgen: Beide Parteien sind an die gerichtlich angeordneten Maßnahmen gebunden, ohne dass eine Partei allein die Kosten zu tragen hat. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was im Fall der Nichtumsetzung der Maßnahmen zu entsprechenden Vollstreckungsmaßnahmen führen kann, und der Streitwert wurde auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Der Fall vor Gericht


Nachbarschaftsstreit um Zaunhöhe und Heckenwurzeln: Gericht fällt Urteil im Kleinkrieg an der Grundstücksgrenze

Nachbar zeigt ungläubig auf zu hohen Zaun, während anderer Nachbar zufrieden mit Maßband daneben steht.
Nachbarschaftsstreit um Zaunhöhe und Heckenwurzeln | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Im brandenburgischen Wohngebiet entbrannte ein Nachbarschaftsstreit, der nun vor dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschieden wurde (Az.: 30 C 120/23). Im Zentrum des Konflikts standen ein zu hoher Holzzaun und wuchernde Heckenwurzeln, die das Verhältnis zwischen zwei Grundstücksnachbarn nachhaltig belasteten. Das Gericht musste in seinem Urteil vom 10. Februar 2025 klare Linien ziehen und die Rechte und Pflichten der zerstrittenen Parteien neu definieren. Für juristische Laien mag es sich um eine Bagatelle handeln, doch für die Betroffenen ging es um mehr: um die Wahrung ihrer Grundstücksgrenzen, um nachbarliche Rücksichtnahme und letztlich um ein friedliches Miteinander.

Der Zaunstreit: Vereinbarung gebrochen oder zulässige Höhe überschritten?

Die Klägerin, Eigentümerin des Grundstücks in der …straße 19, und der Beklagte, Eigentümer des Nachbargrundstücks in der …straße 20, hatten eigentlich versucht, den Konflikt im Vorfeld zu lösen. Am 21. März 2022 trafen sie eine schriftliche Vereinbarung. Darin gestattete die Klägerin dem Beklagten, „an der Grenze im Garten einen Holzzaun zu errichten“, jedoch mit einer maximalen Höhe von 1,80 Metern. Diese Vereinbarung sollte den Frieden sichern und klare Verhältnisse schaffen. Doch der Frieden währte nicht lange.

Die Klägerin warf dem Beklagten vor, sich nicht an die getroffene Abmachung gehalten zu haben. Sie argumentierte, dass der errichtete Holzzaun höher als vereinbart sei, nämlich zwischen 2,00 und 2,20 Metern. Zudem bemängelte sie die Ausführung des Zauns. Die Holzbohlen seien so angebracht worden, dass auf ihrer Seite, der Seite der Klägerin, die unschönen Verbindungsleisten und Verschraubungen sichtbar seien. Dies, so die Klägerin, entspreche nicht dem Sinn einer einvernehmlichen Zaunerrichtung, bei der idealerweise beide Seiten eine ansprechende Ansicht haben sollten.

Der Beklagte hingegen sah die Sache anders. Er argumentierte, dass die Zaunhöhe im Rahmen des Zulässigen liege und die Vereinbarung eingehalten sei. Er wies die Forderung der Klägerin nach Rückbau des Zauns zurück und berief sich möglicherweise auf die Ortsüblichkeit von Zäunen dieser Höhe oder auf andere rechtliche Argumente, die im Urteil selbst nicht detailliert ausgeführt werden, da der vollständige Text ausgeblendet ist. Fest steht jedoch, dass die Schiedsstelle des Amtes Z… bereits im Vorfeld eine erfolglose Schlichtung bescheinigt hatte, was den Weg für die gerichtliche Auseinandersetzung ebnete.

Die Hecken-Klage: Wurzelinvasion und Schäden am Nachbargrundstück

Doch nicht nur der Zaun sorgte für Zündstoff. Der Beklagte ging mit einer Widerklage in die Offensive. Er beanstandete eine Hecke auf dem Grundstück der Klägerin, die direkt an der Grundstücksgrenze wuchs. Sein Vorwurf: Die Wurzeln dieser Hecke würden in sein Grundstück eindringen und dort Schäden an der Pflasterung verursachen.

Der Beklagte forderte daher von der Klägerin, die Hecke nicht nur auf eine bestimmte Höhe und Länge zu beschneiden (1,25 Meter Höhe bei 3 Metern Länge), sondern auch die bereits entstandenen Schäden zu beseitigen und zukünftige Beeinträchtigungen zu verhindern. Auch hier ging es um die Wahrung der Grundstücksgrenze und den Schutz des eigenen Eigentums vor Beeinträchtigungen durch den Nachbarn.

Das Urteil des Amtsgerichts: Ein Kompromiss im Nachbarschaftsstreit

Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel fällte ein Urteil, das in beiden Streitpunkten einen Kompromiss suchte und teilweise den Forderungen beider Parteien nachkam, teilweise aber auch abwies.

Zum Zaun: Das Gericht gab der Klage der Klägerin teilweise statt. Der Beklagte wurde verurteilt, den Holzzaun auf eine maximale Höhe von 1,80 Metern zurückzubauen. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der getroffenen Vereinbarung zwischen den Nachbarn. Das Gericht legte offensichtlich die schriftliche Abmachung vom 21. März 2022 zugrunde und sah die vereinbarte Maximalhöhe von 1,80 Metern als verbindlich an. Die Argumentation des Beklagten, die Zaunhöhe sei zulässig oder ortsüblich, fand offenbar keine Berücksichtigung oder wurde als nachrangig gegenüber der individuellen Vereinbarung bewertet. Im Übrigen, also hinsichtlich weiterer Forderungen der Klägerin bezüglich des Zauns (z.B. bezüglich der Ausführung oder des Sichtschutzes), wurde die Klage jedoch abgewiesen. Dies könnte bedeuten, dass das Gericht die Ausführung des Zauns oder andere Aspekte, die über die reine Höhe hinausgingen, als nicht relevant für die Entscheidung oder als nicht ausreichend substantiiert ansah.

Zur Hecke: Auch in Bezug auf die Widerklage des Beklagten entschied das Gericht teilweise zugunsten des Beklagten. Die Klägerin wurde verurteilt, die durch die Heckenwurzeln verursachten Beschädigungen an der Pflasterung des Beklagten zu beseitigen und zukünftige Beeinträchtigungen zu verhindern. Dies bedeutet, dass das Gericht die Verantwortlichkeit der Klägerin für die Wurzelschäden feststellte und ihr die Pflicht auferlegte, diese Schäden zu beheben und Maßnahmen zu ergreifen, um künftige Schäden zu vermeiden. Möglicherweise muss die Klägerin die Hecke zurückschneiden oder eine Wurzelsperre einbauen, um den Konflikt dauerhaft zu lösen. Im Übrigen, also hinsichtlich des geforderten Rückschnitts der Hecke auf eine bestimmte Höhe und Länge, wurde die Widerklage jedoch abgewiesen. Dies könnte darauf hindeuten, dass das Gericht den Umfang des Rückschnitts als unverhältnismäßig ansah oder dass die Beeinträchtigung durch die Hecke sich primär auf die Wurzelschäden beschränkte und nicht auf die Höhe oder Länge der Hecke selbst.

Kostenentscheidung und vorläufige Vollstreckbarkeit: Wer trägt die Last des Streits?

Die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet, dass jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt und die Gerichtskosten geteilt werden. Diese Kostenentscheidung ist typisch für Fälle, in denen beide Parteien teilweise obsiegen und teilweise unterliegen und soll einen fairen Ausgleich schaffen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 Euro vorläufig vollstreckbar. Dies bedeutet, dass sowohl die Klägerin als auch der Beklagte das Urteil vorläufig durchsetzen können, auch wenn noch Rechtsmittel (z.B. Berufung) eingelegt werden sollten. Um die Vollstreckung zu verhindern, kann die jeweils unterlegene Partei eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 Euro hinterlegen.

Fazit: Nachbarschaftliche Rücksichtnahme ist der beste Zaun

Das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel zeigt, dass nachbarliche Streitigkeiten vor Gericht enden können, wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Es verdeutlicht auch die Bedeutung schriftlicher Vereinbarungen zwischen Nachbarn, die im Streitfall als Grundlage für die rechtliche Beurteilung dienen können. Im vorliegenden Fall wurde die vereinbarte Zaunhöhe von 1,80 Metern zum entscheidenden Kriterium. Gleichzeitig zeigt das Urteil, dass auch Beeinträchtigungen durch Pflanzenwurzeln rechtlich relevant sind und zu Schadensersatzansprüchen führen können.

Letztlich lehrt dieser Fall jedoch vor allem eines: Nachbarschaftliche Rücksichtnahme und offene Kommunikation sind der beste Weg, um solche Konflikte zu vermeiden. Ein klärendes Gespräch im Vorfeld, die Bereitschaft zum Kompromiss und die gegenseitige Akzeptanz der jeweiligen Bedürfnisse können viel Ärger, Zeit und Kosten sparen und ein friedliches Zusammenleben in der Nachbarschaft ermöglichen. Denn wie heißt es so schön: Der beste Zaun ist der gute Nachbar.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Gericht bestätigt, dass schriftliche Vereinbarungen zwischen Nachbarn bezüglich Zaunhöhen bindend sind und über gesetzliche Regelungen hinausgehen. Die vereinbarte maximale Höhe von 1,80 m muss vom Beklagten eingehalten und der zu hohe Zaun entsprechend zurückgebaut werden. Bei Hecken müssen Eigentümer Schäden durch Wurzelwerk auf Nachbargrundstücken beseitigen und zukünftig verhindern. Provisorische Sichtschutzlösungen wie Kunststoffplanen sind nicht zulässig, wenn sie das Erscheinungsbild der regulären Einfriedung wesentlich verändern.

Benötigen Sie Hilfe?

Grundstücksgrenzen und Nachbarschaftskonflikte im Blick

Streitigkeiten, wie sie etwa um die genaue Zaunhöhe oder das Eindringen von Heckenwurzeln entstehen, stellen oft komplexe Herausforderungen dar. Bei solchen Auseinandersetzungen kann es entscheidend sein, den Sachverhalt klar zu analysieren und präzise festzulegen, inwieweit getroffene Vereinbarungen beachtet wurden und welche Rechte in der aktuellen Situation greifen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die relevanten Aspekte Ihres Falls professionell zu beurteilen. Mit einer detaillierten und sachlichen Beratung ermöglichen wir Ihnen, Ihre Situation zu durchdringen und zielgerichtet die nächsten Schritte abzuwägen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Ersteinschätzung anfragen

Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Höhe darf ein Gartenzaun maximal haben und wer legt das fest?

Die maximale Höhe eines Gartenzauns wird in Deutschland auf mehreren Ebenen geregelt, wobei die kommunalen Vorschriften stets Vorrang vor dem Landesrecht haben.

Bundesländerregelungen

In den meisten Bundesländern gilt eine Standardhöhe von 1,20 Metern als zulässig. Dies betrifft Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Berlin und Brandenburg sind 1,25 Meter erlaubt, während Sachsen-Anhalt sogar Zäune bis zu 2 Meter Höhe gestattet.

Kommunale Bestimmungen

Die Gemeinden können durch ihre Bebauungspläne eigene Höhenvorgaben festlegen. Wenn der Bebauungsplan beispielsweise eine maximale Höhe von 1,20 Meter vorsieht, müssen Sie diese einhalten – auch wenn das Landesrecht höhere Zäune erlauben würde.

Sonderregelungen für Sichtschutzzäune

Wenn Sie einen Sichtschutzzaun errichten möchten, gelten andere Maße. Diese dürfen in der Regel zwischen 1,70 und 1,90 Meter hoch sein. Zur Straße hin sind Zäune bis zu 1,80 Meter zulässig.

Ortsüblichkeit als wichtiges Kriterium

Ein entscheidendes Kriterium ist die „Ortsüblichkeit“. Wenn in Ihrer Nachbarschaft alle Zäune etwa einen Meter hoch sind, kann ein zwei Meter hoher Zaun als nicht ortsüblich eingestuft werden. Dies bedeutet: Sie müssen sich bei der Zaunhöhe am Erscheinungsbild Ihrer unmittelbaren Umgebung orientieren.


Zurück zur FAQ Übersicht

Wie wird die Schuldfrage bei Unfällen durch gefährliche Überholmanöver rechtlich bewertet?

Bei Unfällen durch gefährliche Überholmanöver erfolgt die rechtliche Bewertung der Schuldfrage anhand der Betriebsgefahr und des individuellen Verschuldens der beteiligten Fahrzeugführer.

Grundsätzliche Haftungsverteilung

Wenn Sie bei unklarer Verkehrslage überholen, begehen Sie einen schwerwiegenden Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO, der zu einer erheblichen Haftungsquote zu Ihren Lasten führen kann. Die Gerichte bewerten dabei besonders streng, wenn Sie eine Fahrzeugkolonne überholen oder die Verkehrssituation nicht eindeutig überschaubar ist.

Verschuldensabhängige Faktoren

Die Haftungsquote wird maßgeblich durch Ihr Verhalten im Straßenverkehr bestimmt. Wenn Sie beispielsweise trotz erkennbarer Risiken überholen, kann dies zu einer Alleinhaftung führen. Besonders schwer wiegen:

  • Überholen bei unklarer Verkehrslage
  • Missachtung von Überholverboten
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

Rechtliche Konsequenzen

Bei einem Unfall durch gefährliches Überholen müssen Sie mit erheblichen Folgen rechnen. Die Rechtsprechung sieht je nach Schwere des Verstoßes verschiedene Sanktionen vor:

Standardfall: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg Bei zusätzlichem Überholverbot: 150 Euro Bußgeld und ein Punkt Bei Gefährdung: 250 Euro und zwei Punkte mit Fahrverbot

In besonders schweren Fällen, wenn Sie etwa eine wartende Fahrzeugkolonne überholen und dabei einen Unfall verursachen, kann die Haftungsquote bis zu 100 Prozent zu Ihren Lasten ausfallen.


Zurück zur FAQ Übersicht

Welche Rechte habe ich bei eindringenden Wurzeln von Nachbars Pflanzen?

Wenn Wurzeln von Nachbars Pflanzen in Ihr Grundstück eindringen, haben Sie als Grundstückseigentümer zwei zentrale Handlungsmöglichkeiten: das Selbsthilferecht und den Beseitigungsanspruch.

Selbsthilferecht nach § 910 BGB

Sie dürfen die eingedrungenen Wurzeln bis zur Grundstücksgrenze abschneiden und entfernen, wenn diese die Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigen. Eine Beeinträchtigung liegt beispielsweise vor, wenn die Wurzeln:

  • beim Rasenmähen stören
  • Pflastersteine hochdrücken
  • Gartenflächen beschädigen

Vor dem Abschneiden der Wurzeln sollten Sie die konkrete Beeinträchtigung dokumentieren und Ihren Nachbarn über die geplante Maßnahme informieren.

Beseitigungsanspruch gegen den Nachbarn

Sie können von Ihrem Nachbarn als Baumeigentümer verlangen, dass er die störenden Wurzeln beseitigt. Der Nachbar muss als Eigentümer des Baumes grundsätzlich dafür sorgen, dass dessen Wurzeln nicht in Ihr Grundstück hinüberwachsen.

Rechtliche Besonderheiten

Bei Schäden durch eindringende Wurzeln ist die Rechtslage wie folgt:

Ein direkter Schadensersatzanspruch gegen den Nachbarn besteht nicht. Stattdessen haben Sie folgende Möglichkeiten:

Sie können die Beseitigung der Wurzeln selbst vornehmen und anschließend die Kosten als Aufwendungsersatz geltend machen. Alternativ können Sie Ihren Nachbarn auf Unterlassung verklagen, damit dieser die Störung durch die Wurzeln beseitigt.

Grenzen der Maßnahmen

Das Recht zum Wurzelschnitt besteht auch dann, wenn dadurch das Absterben des Baumes droht. Der Nachbar kann sich auch nicht darauf berufen, dass Sie eine Wurzelsperre hätten einziehen können – die Verantwortung liegt beim Baumeigentümer.

Beachten Sie: Bei Straßenbäumen gelten besondere Einschränkungen. Zudem müssen Sie vor dem Wurzelschnitt prüfen, ob naturschutzrechtliche Vorgaben zu beachten sind.


Zurück zur FAQ Übersicht

Welche Schritte sind vor einer Klage im Nachbarschaftsstreit verpflichtend?

In vielen Bundesländern müssen Sie vor einer Klage wegen eines Nachbarschaftsstreits zwingend ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchführen. Dies gilt in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In Berlin ist ein solches Verfahren derzeit nicht erforderlich.

Ablauf des Schlichtungsverfahrens

Wenn Sie einen Nachbarschaftsstreit schlichten möchten, läuft das Verfahren typischerweise in folgenden Schritten ab:

Sie wenden sich zunächst an das zuständige Schiedsamt in Ihrer Kommune und stellen einen Antrag auf Schlichtung. Die Schiedsperson nimmt dann Kontakt mit der anderen Partei auf und setzt einen Termin fest. Das persönliche Erscheinen bei diesem Termin ist verpflichtend – bei unentschuldigtem Fernbleiben kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Kosten und Dauer

Ein Schlichtungsverfahren ist deutlich kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. In Bayern beispielsweise entstehen Kosten zwischen 50 und 150 Euro. Die Verhandlung wird üblicherweise in einer Sitzung abgeschlossen, die durchaus drei bis vier Stunden dauern kann.

Unterschied zur Mediation

Im Gegensatz zum Schlichtungsverfahren ist die Mediation ein freiwilliges Verfahren. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass der Mediator keine eigenen Lösungsvorschläge macht, während der Schlichter am Ende einen konkreten Einigungsvorschlag unterbreitet. Die Mediation eignet sich besonders für eine nachhaltige Konfliktlösung, da die Parteien ihre Lösung selbst erarbeiten.

Rechtliche Konsequenzen

Wird in den Bundesländern mit Schlichtungspflicht eine Klage ohne vorheriges Schlichtungsverfahren eingereicht, wird diese als unzulässig abgewiesen. Nach erfolglosem Schlichtungsversuch erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie berechtigt, den Rechtsweg zu beschreiten. Ein nachträglicher Schlichtungsversuch nach Klageerhebung ist nicht möglich.


Zurück zur FAQ Übersicht

Wie werden die Kosten bei einem Rechtsstreit um Grundstücksgrenzen verteilt?

Die Kosten eines Rechtsstreits um Grundstücksgrenzen setzen sich aus Gerichtskosten, Anwaltskosten und Vermessungskosten zusammen. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro fallen für die anwaltliche Vertretung etwa 1.375 Euro an.

Vermessungskosten

Die Kosten für eine Grenzvermessung richten sich nach der Vermessungsgebührenverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Höhe wird durch folgende Faktoren bestimmt:

  • Lage des Grundstücks (Stadt oder Land)
  • Größe des Grundstücks
  • Gewählte Ermittlungsmethode

Gerichtliche Auseinandersetzung

Wenn Sie einen Grenzstreit vor Gericht austragen, müssen Sie mit folgenden Kostenbestandteilen rechnen:

  • Eigene Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Kosten des gegnerischen Anwalts bei Prozessverlust

Kostenteilung bei Grenzfeststellung

Bei einer einvernehmlichen Grenzfeststellung werden die Kosten in der Regel zwischen den Nachbarn geteilt. Das Landgericht Lüneburg hat in einem Präzedenzfall entschieden, dass die Kosten einer Grenzfeststellung nach § 919 Abs. 3 BGB zu gleichen Teilen von beiden Grundstückseigentümern zu tragen sind.

Wenn Sie eine außergerichtliche Einigung anstreben, fallen zusätzlich zur Verfahrensgebühr eine 1,5-fache Einigungsgebühr an. Bei einem Gerichtstermin kommt eine 1,2-fache Termingebühr hinzu.


Zurück zur FAQ Übersicht


Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Streitwert

Der Streitwert bezeichnet den geschätzten Geldwert des Streitgegenstands in einem gerichtlichen Verfahren. Er ist maßgeblich für die Höhe der Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und die sachliche Zuständigkeit des Gerichts. Die Festsetzung erfolgt nach §§ 3-9 ZPO und richtet sich nach dem Interesse des Klägers an der Durchsetzung seines Anspruchs.

Beispiel: Bei einem Nachbarschaftsstreit um einen Zaun wurde der Streitwert auf 5.000 Euro festgesetzt, was typisch für solche Auseinandersetzungen ist.


Zurück zur Glossar Übersicht

Vorläufige Vollstreckbarkeit

Eine gerichtliche Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar, wenn sie bereits vor Rechtskraft des Urteils unter bestimmten Bedingungen durchgesetzt werden kann. Dies ist in §§ 708-720 ZPO geregelt. Häufig muss der Vollstreckungsgläubiger eine Sicherheit leisten, um mögliche Schäden des Schuldners bei einer späteren Aufhebung des Urteils abzusichern.

Beispiel: Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 2.500 Euro vorläufig vollstreckbar, d.h. der Zaun muss schon vor Rechtskraft gekürzt werden.


Zurück zur Glossar Übersicht

Widerklage

Eine Widerklage ist eine eigenständige Klage des Beklagten gegen den Kläger im laufenden Verfahren (§ 33 ZPO). Sie ermöglicht es dem Beklagten, eigene Ansprüche gegen den Kläger im selben Prozess geltend zu machen, statt ein separates Verfahren anzustrengen.

Beispiel: Der wegen des Zauns verklagte Nachbar macht per Widerklage Ansprüche wegen der Heckenwurzeln geltend.


Zurück zur Glossar Übersicht

Sicherheitsleistung

Die Sicherheitsleistung ist eine finanzielle Absicherung, die bei der vorläufigen Vollstreckung eines noch nicht rechtskräftigen Urteils hinterlegt werden muss (§ 709 ZPO). Sie dient dem Schutz des Schuldners vor möglichen Schäden, falls das Urteil später aufgehoben wird.

Beispiel: Die geforderte Sicherheitsleistung von 2.500 Euro muss hinterlegt werden, bevor die Zaunkürzung vollstreckt werden kann.

Zurück zur Glossar Übersicht


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 921 BGB – Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen: Regelt die gemeinschaftliche Nutzung von Einfriedungen an der Grundstücksgrenze durch die Nachbarn. Die Nutzung muss für beide Seiten gleichberechtigt möglich sein. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die einseitige Anbringung der Holzbohlen verstößt gegen den Grundsatz der gemeinschaftlichen Nutzung, da nur eine Seite optisch ansprechend gestaltet wurde.
  • § 311 BGB – Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse: Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Parteien sind bindend, wenn sie hinreichend bestimmt sind und den Willen der Parteien klar zum Ausdruck bringen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die schriftliche Vereinbarung vom 21.03.2022 über die Zaunhöhe von 1,80m ist rechtlich bindend und geht dem Nachbarrecht vor.
  • § 1004 BGB – Beseitigungsanspruch: Wird das Eigentum beeinträchtigt, kann der Eigentümer vom Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Dies gilt auch für zukünftige Beeinträchtigungen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin kann aufgrund der Überschreitung der vereinbarten Zaunhöhe den Rückbau verlangen.
  • § 37 BbgNRG – Einfriedung: Das brandenburgische Nachbarrechtsgesetz regelt Höhe und Beschaffenheit von Einfriedungen zwischen Grundstücken unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die gesetzlichen Regelungen treten hier hinter die private Vereinbarung der Parteien zurück.

Das vorliegende Urteil


AG Brandenburg – Az.: 30 C 120/23 – Urteil vom 10.02.2025


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Ersteinschätzung anfragen: Person tippt auf Smartphone für digitale Anwalts-Ersthilfe.

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(telefonisch werden keine juristischen Auskünfte erteilt!)

Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage >>> per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Hinweis: 

Telefonisch können leider keine Erstanfragen beantwortet werden. Anfragen auf Ersteinschätzung bitte nur über unser Anfrageformular stellen. 

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

 

jetzt bewerben