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Einspruch gegen Steuerbescheid

In der gängigen Praxis werden in Deutschland die Steuerbescheide jedes Jahr von dem regional zuständigen Finanzamt an die steuerpflichtige Person versandt, damit die steuerpflichtige Person auf diese Weise einen Überblick über die tatsächlich bestehende Steuerpflicht gegenüber dem Staat erhält. Hierbei sind zwei Szenarien denkbar. Zum einen kann es vorkommen, dass die steuerpflichtige Person im vorangegangenen Jahr zu viele Steuern entrichtet hat und dementsprechend eine Rückzahlung von dem Staat erhält.

Fehlerhafte Steuerbescheide: Was Betroffene wissen sollten

Steuerbescheid Einspruch
In Deutschland ist es üblich, dass Steuerbescheide vom Finanzamt ausgestellt werden, um die Steuerschuld eines Bürgers festzulegen. Doch was passiert, wenn man mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden ist oder Fehler darin entdeckt? Hier kommt der Einspruch gegen den Steuerbescheid ins Spiel. (Symbolfoto: MP_Foto/Shutterstock.com)

Zum anderen kann es jedoch auch vorkommen, dass die steuerpflichtige Person im vorangegangenen Jahr nicht ausreichend Steuern an den Staat entrichtet hat. In diesem Fall muss die steuerpflichtige Person dann eine Nachzahlung an das Finanzamt leisten. Viele steuerpflichtige Personen sind jedoch mit dem Steuerbescheid, den sie von dem Finanzamt erhalten, nicht einverstanden oder finden fehlerhafte Bescheide vor. In diesem Fall ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid möglich. Der Einspruch ist kostenlos und muss in schriftlicher Form an das Finanzamt gerichtet werden, damit eine Änderung des Steuerbescheides erfolgen kann.

Was Sie über Einspruch und Änderung des Steuerbescheids wissen sollten

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist in Deutschland keine Seltenheit. Auch der Erfolg dieser Maßnahme ist nicht selten, da gem. Statistik rund zwei Drittel aller eingelegten Einsprüche letztlich zum Erfolg führen. Es ist im Zusammenhang mit der Änderung des Steuerbescheides wichtig zu wissen, dass diese Änderung auch seitens des Finanzamtes ohne Einspruch der steuerpflichtigen Person erfolgen kann. Ebenfalls wichtig ist das Wissen, dass das zuständige Finanzamt im Fall eines Einspruchs eine vollständige Überprüfung des Steuerbescheides vornimmt und dass diese Überprüfung auch negative Folgen für die steuerpflichtige Person haben kann. Um dieses Risiko zu minimieren, ist es auch möglich, lediglich einen Antrag auf die Änderung des Steuerbescheides an das Finanzamt zu richten. Dieser Antrag kann sowohl telefonisch als auch per E-Mail gestellt werden. Die sogenannte schlichte Änderung unterscheidet sich von dem Einspruch dahin gehend, dass lediglich der von dem Bürger genannte Punkt überprüft wird, während hingegen der Einspruch den ganzen Steuerbescheid betrifft. In diesem Artikel sind sämtliche wichtigen Fakten zu dieser Thematik enthalten.

Gründe für einen Einspruch

Es kann in der gängigen Praxis eine wahre Vielzahl an Gründen für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid geben. Sei es der Umstand, dass das Finanzamt eine fehlerhafte Steuerberechnung vorgenommen hat oder dass in dem Steuerbescheid unvollständige oder fehlerhafte Daten mit Bezug auf die steuerpflichtige Person enthalten sind, oder auch der Umstand, dass etwa bestehende Freibeträge oder auch steuerliche Abzüge von dem Finanzamt nicht anerkannt wurden, der Einspruch bietet der steuerpflichtigen Person die Möglichkeit der Interaktion.

Schwierige Steuerbescheide: Einspruch oft sinnvoll

Unzählige Menschen in Deutschland verrichten die jährlich zu absolvierende Aufgabe der Steuererklärung mithilfe einer Software oder auch eines Internetdienstes. Wird diese Hilfe genutzt, so wird in der Regel am Ende der Steuererklärung ein Ergebnis präsentiert, welches zu erwarten ist. Die meisten Menschen richten sich bereits innerlich darauf ein, dass dieses Ergebnis sich so in dieser Form am Ende auch in dem Steuerbescheid wiederfindet. Ist dies nicht der Fall, so ist der Ärger in der Regel groß. In derartigen Fällen gilt es dann, den Steuerbescheid selbst zu überprüfen und den Fehler zu finden. Diese Aufgabe gestaltet sich jedoch nicht selten als schwierig, da der Steuerbescheid überaus unübersichtlich ausgestaltet ist. Der Einspruch ist jedoch im Zweifel eine gute Entscheidung, wenn das Ergebnis im Steuerbescheid massiv von dem Ergebnis der Steuersoftware oder des Steuerdienstes im Internet abweicht und das Finanzamt keine Begründung hierfür liefert.

Fristen und Formalitäten beim Einspruch

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist für die steuerpflichtige Person kostenfrei. Er muss jedoch in schriftlicher Form bei dem Finanzamt eingereicht werden. Überdies sind jedoch noch weitere Aspekte zu beachten. Der wichtigste Aspekt im Zusammenhang mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid stellt dabei die Frist dar. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Steuerbescheides bei dem ausstellenden Finanzamt eingereicht werden. Die Frist ist jedoch nur ein Aspekt, welcher beachtet werden muss. Ein weiterer Aspekt ist, dass es auf jeden Fall einen Einspruchsgrund geben muss. Dies ist etwa der Fall, wenn das Finanzamt seitens der steuerpflichtigen Person geltend gemachte Aufwendungen als solche nicht anerkannt hat. Vereinfacht gesagt kann festgehalten werden, dass der Einspruch möglich ist, wenn ein Einspruchsgrund vorhanden und die Frist für den Einspruch noch nicht abgelaufen ist. Der Einspruch muss auf jeden Fall begründet werden und eine gute sowie schlüssige Begründung ist auch immens wichtig, da diese die Chancen auf den Erfolg des Einspruchs merklich steigert. Der Einspruch sollte zudem einige Daten auf jeden Fall enthalten.

Diese Daten gehören in den Einspruch

Wenn ein Steuerzahler einen Fehler im Steuerbescheid entdeckt oder mit dem Ergebnis der Steuerberechnung durch das Finanzamt nicht einverstanden ist, kann er Einspruch einlegen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids erfolgen. Doch welche Daten müssen im Einspruch angegeben werden?

Zunächst sollten die Kontaktdaten des Steuerzahlers, also Name, Adresse und Telefonnummer, im Einspruch genannt werden. Diese Angaben sind wichtig, damit das Finanzamt den Steuerzahler bei Rückfragen erreichen kann.

Außerdem muss das zuständige Finanzamt genannt werden, welches den Steuerbescheid erlassen hat. Hierfür benötigt man die genaue Adresse des Finanzamtes sowie die zugehörige Steuernummer.

Die Bezeichnung des Steuerbescheides sollte ebenfalls im Einspruch enthalten sein, zusammen mit der Steuer-ID des Steuerzahlers. Hierdurch kann das Finanzamt eindeutig zuordnen, um welchen Steuerbescheid es sich handelt und welche Person Einspruch einlegt.

Schließlich ist die Einspruchsbegründung das wichtigste Element des Einspruchs. Hier sollte der Steuerzahler ausführlich darlegen, warum er mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden ist. Hier können etwa Fehler in der Berechnung oder unberücksichtigte Kosten oder Ausgaben angegeben werden. Es ist empfehlenswert, die Einspruchsbegründung so detailliert wie möglich zu verfassen, um dem Finanzamt eine möglichst gute Grundlage für eine Entscheidung zu geben.

Zusammenfassend gehören in den Einspruch also die Kontaktdaten des Steuerzahlers und des zuständigen Finanzamtes, die Bezeichnung des Steuerbescheides sowie die Einspruchsbegründung. Wenn der Einspruch innerhalb der Frist und mit den richtigen Daten und Angaben eingelegt wird, hat der Steuerzahler gute Chancen, eine Korrektur des Steuerbescheides zu erreichen.

Einspruch per Einschreiben mit Rückschein ans Finanzamt senden

Der Einspruch sollte auf jeden Fall aus Gründen der Fristwahrung per Einschreiben mit Rückschein an das Finanzamt übermittelt werden. Auf diese Weise kann die steuerpflichtige Person nachweisen, dass der Einspruch fristgerecht das Finanzamt erreicht hat.

Ablauf des Einspruchsverfahrens

Dem reinen Grundsatz nach kann jeder Steuerzahler, der einen Steuerbescheid erhalten hat, gegen diesen Steuerbescheid auch den Einspruch einlegen. Das zuständige Finanzamt wird dann eine erneute Prüfung des Steuerbescheides vornehmen und entweder dem Einspruch zustimmen oder dem Einspruch in Teilen zustimmen. Aich eine vollständige Einspruchsablehnung ist möglich. Beachtet werden muss allerdings der Umstand, dass der Einspruch gegen den Steuerbescheid zunächst erst einmal steuerrechtlich betrachtet keinerlei aufschiebende Wirkung auf die Steuerpflicht des Steuerzahlers hat. Dementsprechend müssen die in dem Steuerbescheid festgesetzten Steuern auch an das Finanzamt entrichtet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist.

Unterlässt der Steuerzahler die Zahlung der festgesetzten Steuern an das Finanzamt, so können Säumniszuschläge festgelegt werden.

Abänderung des Steuerbescheides

Sollte das Finanzamt dem Einspruch zustimmen, so erfolgt eine Abänderung des Steuerbescheides. Gleichermaßen verhält es sich auch, wenn das Finanzamt dem Einspruch in Teilen zustimmt. Der Steuerzahler wird dann einen neuen Steuerbescheid erhalten, in welcher die korrekte Steuerfestsetzung enthalten ist. Der alte Steuerbescheid ist dann als hinfällig zu betrachten.

Rücknahme des Einspruchs: Alte Steuerfestsetzung bleibt gültig

Sollte das Finanzamt den Einspruch ablehnen und eine sogenannte Verböserung eintreten, so hat der Steuerzahler die Möglichkeit der Rücknahme des Einspruchs. In derartigen Fällen behält der alte Steuerbescheid, gegen den ein Einspruch eingelegt wurde, seine rechtliche Gültigkeit. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu bestreiten. Hierfür wäre eine Klage erforderlich, durch welche bei dem zuständigen Finanzgericht der Steuerbescheid angefochten wird. Dieser Weg ist jedoch mit weitergehenden Kosten wie Gerichtsgebühren sowie auch Rechtsanwaltsgebühren verbunden. Vor dem Finanzgericht herrscht keinerlei Rechtsanwaltszwang, sodass die Rechtsanwaltsgebühren als optional anzusehen sind. Die Mandatierung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Steuerrecht erhöhen jedoch die Chancen auf einen Klageerfolg um ein Vielfaches und sollte daher auf jeden Fall erfolgen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen Steuerbescheid?

Wie bereits erwähnt, führen in Deutschland rund zwei Drittel aller Einsprüche gegen einen Steuerbescheid zum Erfolg. Dennoch sollte sich der Steuerzahler stets die Frage stellen, ob der Einspruch gegen den Steuerbescheid lohnenswert ist. Dies ist für gewöhnlich dann der Fall, wenn durch den Steuerbescheid aufgrund von Fehlern des Finanzamtes wirtschaftliche Nachteile entstehen. Hierbei muss jedoch im Vorfeld der Steuerbescheid sehr genau geprüft werden, da durch einen Einspruch eine vollständige Überprüfung des Steuerbescheides seitens des Finanzamtes erfolgt. Dies kann auch dazu führen, dass eben jene Fehler des Finanzamtes überprüft werden, welche für den Steuerzahler vorteilhaft gewesen sind. In diesem Zusammenhang muss der Steuerzahler dann die Abwägung vornehmen, ob nicht im schlimmsten Fall mit einer sogenannten Verböserung zu rechnen ist. Dies würde dann eine noch größere Verschlechterung der Situation darstellen, sodass der Einspruch dann für den Steuerzahler eben nicht lohnenswert gewesen ist.

Tipps und Empfehlungen

Die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch lassen sich bereits mit einer sehr schlüssigen Einspruchsbegründung merklich steigern. Eine gute Vorbereitung auf das Einspruchsverfahren ist ebenfalls enorm wichtig, sodass der Steuerzahler sämtliche wichtigen Nachweise sowie Dokumente, welche die Schlüssigkeit des Einspruchs belegen können, zur Hand haben und dem Einspruch beifügen sollte. In besonders komplizierten Fällen ist der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt für Steuerrecht auf jeden Fall empfehlenswert.

Fazit

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann lohnenswert sein, sofern das Finanzamt wirklich relevante Fehler begangen hat und das Risiko einer Verböserung als gering anzusehen ist. Der Steuerzahler sollte jedoch in der Lage sein, diesen Einspruch einwandfrei zu begründen und auch entsprechende Nachweise liefern zu können. Unter gewissen Umständen ist der Einspruch jedoch nicht die beste Wahl, da es auch die Möglichkeit des Antrags auf Abänderung gibt.

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