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Einstweiliger Rechtsschutz im Bürgergeld: Formfehler beim Online-Fax vermeiden

Die Miete an die Verwandten ist überfällig, das Jobcenter lässt auf sich warten. In ihrer Not greift die Empfängerin zum Online-Fax, um per Eilantrag ans Sozialgericht Landshut Geld zu erzwingen. Doch das Gericht fordert eine Absender-Faxnummer – und ohne die droht der Antrag schon an der Form zu scheitern.
Faxgerät gibt Dokument aus, dessen Kopfzeile eine E-Mail-Adresse statt einer Faxnummer zeigt, Überschrift Eilantrag.
Formfehler bei der Einreichung: Eine fehlende Faxnummer im Dokumentenkopf kann zur Unzulässigkeit eines Eilantrags im Bürgergeld-Rechtsstreit führen. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: S 7 AS 226/26 ER

Das Wichtigste im Überblick

Gericht lehnt Eilantrag ab, weil der Fax-Antrag keine Absender-Faxnummer enthielt.
  • Die Antragstellerin verlor, weil ihr Eilantrag unzulässig war.
  • Das Gericht sah keine wirksame Schriftform bei der Übermittlung per E-Mail-to-Fax.
  • Im Fax stand nur eine E-Mail-Adresse, keine Faxnummer des Absenders.
  • Ohne formwirksamen Antrag prüfte das Gericht die höheren Wohnkosten nicht.

  • Gericht: Sozialgericht Landshut, 7. Kammer
  • Datum: 27.04.2026
  • Aktenzeichen: S 7 AS 226/26 ER
  • Verfahren: Eilverfahren
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Bürgergeld, einstweiliger Rechtsschutz
  • Relevant für: Bürgergeld-Empfänger, Antragsteller im Eilverfahren, Gerichte bei Fax-Übermittlung

Wie ist der einstweilige Rechtsschutz im Bürgergeld geregelt?

Wer finanzielle Hilfen in einem Eilverfahren gerichtlich durchsetzen möchte, muss bei der Antragstellung strenge formale Vorgaben beachten. Gemäß dem Sozialgerichtsgesetz (§ 90 SGG) müssen entsprechende Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz grundsätzlich in Schriftform eingereicht werden. Alternativ erlaubt das Gesetz nach § 65a SGG eine elektronische Übermittlung, sofern bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sind. Auch das klassische Telefax ist als Einreichungsweg zulässig, verlangt jedoch zwingend, dass der verantwortliche Absender sowie eine zugehörige Faxnummer unmissverständlich auf dem übermittelten Dokument erscheinen.

Das bedeutet konkret: Der einstweilige Rechtsschutz ist ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht, bei dem innerhalb weniger Tage oder Wochen eine vorläufige Entscheidung ergeht – anders als im normalen Klageverfahren, das oft Monate dauert. Er kommt immer dann in Betracht, wenn jemand nicht auf das reguläre Urteil warten kann, weil sonst existenzielle Nachteile drohen, etwa der Verlust der Wohnung oder das Fehlen von Geld für Lebensmittel.

Eine chronisch erkrankte Bürgergeld-Bezieherin scheiterte am Sozialgericht Landshut mit ihrem Eilantrag, weil das Gericht diesen als unzulässig abgewiesen hat (Az. S 7 AS 226/26 ER). Die Frau hatte im Wege der einstweiligen Anordnung gefordert, dass die Sozialbehörde ihr die vollen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie neu angefallene Mietkosten in Höhe von 380,00 Euro auszahlt. Zur Begründung ihres Eilantrags trug die Frau vor, sie sei absolut mittellos und auf die sofortige finanzielle Unterstützung angewiesen, da ihr auch der Verlust des eigenen Krankenversicherungsschutzes drohe.

Redaktionelle Leitsätze

  1. Die rechtswirksame Einreichung eines gerichtlichen Antrags über einen E-Mail-to-Fax-Dienst setzt voraus, dass in dem übermittelten Dokument zwingend eine Faxnummer des Absenders ausgewiesen ist.
  2. Weist das Fax-Dokument anstelle der erforderlichen Faxnummer lediglich eine E-Mail-Adresse auf, ist die sichere Zuordnung zum Absender nicht gewährleistet, sodass der gerichtliche Antrag wegen Nichtwahrung der gesetzlichen Schriftform unzulässig ist.
Infografik: Ein gerichtlicher Antrag per E-Mail-to-Fax ist nur wirksam und wahrt die Schriftform, wenn im übermittelten Dokument zwingend eine Faxnummer des Absenders angegeben ist; eine bloße E-Mail-Adresse reicht nicht aus.
Faxnummer fehlt? Antrag wirksam einreichen

Warum scheiterte der Eilantrag?

Das Gesetz schreibt in § 90 SGG unmissverständlich vor, dass ein gerichtlicher Antrag entweder klassisch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gericht eingereicht werden muss. Wird für die Übermittlung ein Telefax genutzt, verlangt die Rechtsprechung als absolute Mindestanforderung, dass eine Faxnummer des genutzten Anschlusses oder des entsprechenden Nutzerkontos angegeben wird. Nur so lässt sich der Absender zweifelsfrei identifizieren. Enthält ein solches Faxdokument lediglich eine E-Mail-Adresse und vermisst eine echte Faxnummer, ist das gesetzliche Schriftformerfordernis nicht erfüllt.

Die betroffene Leistungsempfängerin hatte für die Übermittlung ihres Schreibens an das Gericht den Online-Dienst „Simple-Fax“ genutzt. Das beim Gericht eingegangene Dokument wies jedoch an keiner Stelle eine Faxnummer der Absenderin auf, sondern nannte lediglich eine E-Mail-Adresse als Kontakt. Das Sozialgericht bewertete die Antragstellung aufgrund dieses Umstands als formunwirksam und wies das gesamte Begehren der Frau als unzulässig ab.

Warum scheiterte E-Mail-to-Fax?

Bei der Verwendung schriftformähnlicher Dokumente verlangt der Gesetzgeber, dass das jeweilige Schreiben einer bestimmten Person zweifelsfrei und sicher zugeordnet werden kann. Ein gültiges elektronisches Dokument im Sinne des § 65a SGG liegt erst dann vor, wenn die strengen gerichtlich definierten technischen Anforderungen an die elektronische Form eingehalten werden. Fehlt bei der Nutzung eines externen Versanddienstes die Faxnummer des versendenden Nutzerkontos, liegt keine wirksame Antragstellung vor.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird dabei auch die Übermittlung im sog. E-Mail-to-Fax-Verfahren bzw. durch vergleichbare technische Verfahren, in denen elektronische Dateien von einem Anbieter umgewandelt und sodann als Telefax übermittelt werden, als zulässig erachtet; dies setzt aber unter anderem voraus, dass der verantwortliche Absender in dem Telefax mit der von ihm angegebenen Faxnummer erscheint, unter der er auch erreichbar ist. – so das Sozialgericht Landshut

In seiner Entscheidung aus dem April 2026 ließ das Gericht ausdrücklich offen, ob E-Mail-to-Fax-Dienste vor Gericht überhaupt grundsätzlich eine zulässige Übermittlungsform darstellen. Im Fall der Betroffenen verneinten die Richter die Wirksamkeit jedoch ohnehin, da die zwingend erforderliche Absender-Faxnummer fehlte. Da somit die klaren Formvorgaben des § 90 SGG nicht erfüllt waren, erfolgte die formelle Ablehnung des Eilantrags. Zu einer inhaltlichen Prüfung der geforderten Mietkosten und der finanziellen Notlage durch die Richter kam es durch diesen Formfehler gar nicht erst.

Die Übermittlung eines Dokuments mittels E-Mail-to-Fax-Service ohne Angabe einer Faxnummer des Anschlusses bzw. Nutzerkontos, von dem das Fax versandt worden ist, ermöglicht keine sicherere Zuordnung des Schreibens zu dem Absender als im Fall einer einfachen E-Mail, welche die Form des § 90 SGG ebenfalls nicht wahrt. – so das Sozialgericht Landshut

Wer einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen muss, sollte Online-Fax-Dienste wie Simple-Fax meiden, wenn diese keine eigene Faxnummer im Dokumentenkopf ausweisen. Sichere Alternativen sind: der klassische Brief per Einwurf-Einschreiben, die persönliche Abgabe bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts gegen Empfangsbestätigung oder die elektronische Einreichung über das besondere elektronische Bürgerpostfach (beBPo) mit qualifizierter elektronischer Signatur. Prüfen Sie vor jeder Übermittlung, dass Ihr Name und eine eindeutige Absenderkennung – bei Fax zwingend die Faxnummer, nicht nur eine E-Mail-Adresse – auf dem Dokument stehen.

Achtung Falle: Online-Fax-Dienste

Viele Web-Fax-Dienste drucken im Header des Dokuments lediglich die E-Mail-Adresse des Absenders oder eine interne Kundennummer aus. Das reicht vor dem Sozialgericht nicht aus. Damit die Schriftform gewahrt ist, muss zwingend eine Faxnummer als Absenderkennung auf dem Papier stehen. Fehlt diese, wird der Eilantrag formal abgelehnt – völlig egal, wie dringend die finanzielle Notlage tatsächlich ist.

Warum wurden Unterkunftskosten abgelehnt?

Damit der Staat die Kosten für Unterkunft und Heizung übernimmt, muss die antragstellende Person einer ernsthaften und rechtlich wirksamen Mietzinsforderung ausgesetzt sein. Der Verdacht auf ein bloßes Scheingeschäft unter Verwandten liegt für Behörden besonders dann nahe, wenn behauptete Mietzahlungen zuvor nicht nachweislich regelmäßig, pünktlich und in voller Höhe geleistet wurden. Die vertragliche Ernsthaftigkeit wird zudem häufig angezweifelt, wenn familiäre Mietverträge völlig überraschend erst während eines laufenden Sozialleistungsbezugs abgeschlossen werden. Ein Scheingeschäft bedeutet dabei: Ein Vertrag existiert zwar auf dem Papier, aber beide Seiten wollen das Vereinbarte – hier also ein echtes Mietverhältnis mit tatsächlicher Zahlungspflicht – in Wirklichkeit gar nicht. Die Behörden prüfen deshalb besonders streng, ob hier wirklich Miete geschuldet wird oder ob der Vertrag nur geschlossen wurde, um höhere Sozialleistungen zu erhalten.

Vorgetragene Mietkosten blieben inhaltlich ungeprüft

Hintergrund des Rechtsstreits war ein neu geschlossener Mietvertrag, den die Tochter im März 2026 vorlegte und der eine Pauschalmiete von 380,00 Euro für ein 20-Quadratmeter-Zimmer im Elternhaus vorsah. Die zuständige Behörde hatte die Übernahme dieser Kosten vehement abgelehnt und argumentiert, dass die Leistungsbezieherin bereits seit August 2022 im elterlichen Haus lebe, ohne dass in der gesamten Zeit regelmäßige Mietzahlungen geflossen seien. Gegen die Plausibilität der plötzlichen Zahlungsaufforderung sprach aus Sicht der Behörde zudem die Tatsache, dass ein ebenfalls im Haus lebender Bruder mietfrei wohnen durfte und die Eltern genau gewusst hätten, dass ihre Tochter die neu geforderten Beträge aus eigenen Mitteln gar nicht aufbringen konnte.

Was folgt aus dem Beschluss?

Das Sozialgericht Landshut hat als erstinstanzliches Gericht entschieden – ein Beschluss auf dieser untersten Gerichtsebene bindet andere Sozialgerichte in ihren Verfahren nicht formell. Das bedeutet: Ein anderes Sozialgericht könnte in einem gleichgelagerten Fall theoretisch zu einer anderen Bewertung kommen, etwa die Fax-Formanforderungen anders auslegen. Nur Entscheidungen höherer Instanzen wie der Landessozialgerichte oder des Bundessozialgerichts schaffen verbindliche Rechtsprechung, an die sich alle nachgeordneten Gerichte halten müssen. Die strengen Schriftform-Anforderungen nach §§ 90, 65a SGG gelten jedoch bundesweit an jedem Sozialgericht. Wer im Eilverfahren Leistungen durchsetzen will, muss die Formvorgaben erfüllen, bevor das Gericht überhaupt die Notlage prüft. Nutzen Sie für Eilanträge ausschließlich postalischen Versand mit Nachweis, die persönliche Abgabe bei der Rechtsantragsstelle oder ein elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur – und verzichten Sie auf Web-Fax-Dienste, die keine Faxnummer im Header ausweisen.

Für Mietverträge unter Verwandten zeigt der Fall: Jobcenter und Gerichte prüfen hier besonders streng. Wer Unterkunftskosten für ein Zimmer im Elternhaus geltend macht, sollte einen schriftlichen Mietvertrag zu ortsüblichen Konditionen vorlegen, regelmäßige Zahlungen per Überweisung nachweisen können und das Mietverhältnis idealerweise nicht erst während laufenden Leistungsbezugs begründen. Fehlt diese Dokumentation, werden die Kosten als Scheingeschäft abgelehnt – unabhängig von der tatsächlichen Wohnsituation.


Eilantrag im Bürgergeld: Formfehler jetzt vermeiden

Ein formaler Fehler wie eine fehlende Faxnummer kann dazu führen, dass Ihr Eilantrag beim Sozialgericht ungeprüft abgewiesen wird – selbst wenn Ihre finanzielle Notlage dringend ist. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, alle gesetzlichen Formvorgaben sicher einzuhalten und Ihre Ansprüche auf Bürgergeld fristgerecht und rechtssicher geltend zu machen.

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Experten Kommentar

Gerichte nutzen formale Fehler oft dankbar als Abkürzung, um überlastete Dezernate zu entlasten. Gerade im einstweiligen Rechtsschutz, wo Richter unter enormem Zeitdruck entscheiden müssen, filtert die strikte Einhaltung von Formvorschriften unvollständige Anträge sofort heraus. Wer hier unsauber arbeitet, liefert dem Gericht die perfekte Steilvorlage, ein eigentlich berechtigtes Begehren ohne mühsame inhaltliche Prüfung abzuweisen.

In existenziellen Notlagen verbieten sich daher jegliche technische Experimente mit vermeintlich bequemen Online-Diensten. Der sicherste Weg führt im Zweifel immer noch über die Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts. Dort nehmen Rechtspfleger den Eilantrag direkt vor Ort zu Protokoll auf – das ist nicht nur absolut rechtssicher, sondern zwingt die Kammer zur sofortigen inhaltlichen Befassung.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie reiche ich meinen Eilantrag beim Sozialgericht rechtssicher ein?

Am sichersten reichen Sie den Eilantrag per persönlicher Abgabe bei der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts gegen Empfangsbestätigung oder per Einwurf-Einschreiben bei der Post ein. So stellen Sie die fristwahrende Übermittlung und die Zuordnung zu Ihrer Person am zuverlässigsten sicher.

Bei einem Eilantrag vor dem Sozialgericht muss die Schriftform nach § 90 SGG oder die elektronische Form nach § 65a SGG gewahrt sein. Praktisch bedeutet das: Das Gericht muss Ihren Antrag eindeutig als Ihren Antrag erkennen können, ohne technische Zweifel an Absender oder Urheberschaft. Eine persönliche Abgabe mit Empfangsbestätigung ist deshalb besonders sicher, weil das Gericht den Eingang unmittelbar bestätigt. Ein Einwurf-Einschreiben ist ebenfalls verlässlich, weil der Versand und der Einwurf dokumentiert werden und Sie einen Nachweis über die Aufgabe und Zustellung haben. Eine einfache E-Mail genügt dafür nicht.

Wenn Sie elektronisch einreichen wollen, ist das besondere elektronische Bürgerpostfach nur dann sicher, wenn die technischen Voraussetzungen eingehalten werden und die Signatur wirksam ist. Für die meisten Betroffenen ist dieser Weg deshalb nicht der schnellste, sondern nur dann sinnvoll, wenn das System bereits eingerichtet ist und fehlerfrei genutzt werden kann. Web-Fax- oder E-Mail-to-Fax-Dienste sollten Sie nicht verwenden, wenn sie keine echte Faxnummer des Absenders ausweisen, weil dann Formfehler drohen.


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Gilt mein Eilantrag auch, wenn ich ihn per Online-Fax sende?

In den meisten Fällen nein, weil Online-Fax-Dienste oft keine echte Absender-Faxnummer im übermittelten Dokument ausweisen und der Eilantrag dann die Schriftform nicht wahrt. Ein „Versendet“-Hinweis des Anbieters belegt nur den technischen Versand, nicht die formelle Wirksamkeit beim Gericht.

Für einen wirksamen Fax-Antrag muss das Gericht den Absender sicher identifizieren können. Deshalb reicht es nicht aus, dass ein Dienst E-Mails in Faxe umwandelt; im Faxkopf muss eine zuordenbare Faxnummer stehen, die dem Absender eindeutig zugeordnet werden kann. Fehlt diese Angabe und erscheint nur eine E-Mail-Adresse oder eine Kundennummer, behandelt das Gericht das Schreiben regelmäßig wie eine formlose E-Mail. Dann ist der Eilantrag unzulässig, selbst wenn der Dienst den Versand technisch bestätigt hat.

Prüfen Sie deshalb vor dem Absenden die Vorschau des Faxdienstes und nicht nur den Sendebericht. Steht dort Ihre Faxnummer nicht klar im Header, sollten Sie den Antrag anders einreichen, etwa persönlich bei der Rechtsantragsstelle oder über einen zulässigen elektronischen Übermittlungsweg.


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Was muss auf dem Fax stehen, damit die Schriftform gewahrt bleibt?

Zwingend erforderlich ist die Absender-Faxnummer im Dokumentenkopf; Name, E-Mail-Adresse oder Kundennummer reichen dafür nicht aus. Nur so ist das Fax dem verantwortlichen Absender sicher zuzuordnen und die Schriftform gewahrt.

Bei einem Telefax genügt nicht irgendeine Kontaktangabe, weil das Gericht prüfen können muss, von welchem Anschluss das Schreiben stammt. Die Rechtsprechung verlangt deshalb eine sichere Zuordnung des Dokuments zu einer bestimmten Person oder einem bestimmten Nutzerkonto. Eine E-Mail-Adresse ist dafür ungeeignet, weil sie weder den Faxanschluss noch die Erreichbarkeit über dieses Medium belegt. Steht auf dem Fax also keine echte Absender-Faxnummer, liegt ein Formmangel vor, und der Antrag ist unwirksam.

Nutzen Sie einen Web-Fax-Dienst, muss die Nummer im versandten Dokument sichtbar erscheinen, etwa als Vermerk unter der Unterschrift oder im Kopfbereich. Fehlt diese Angabe, hilft auch eine handschriftliche Unterschrift nicht weiter, weil die Zuordnung gerade über die Faxnummer erfolgen muss.


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Kann das Gericht meinen Antrag wegen eines Formfehlers sofort ablehnen?

JA, ein Formfehler kann dazu führen, dass das Gericht den Antrag sofort als unzulässig abweist, ohne die finanzielle Notlage inhaltlich zu prüfen. Die Eilbedürftigkeit oder ein drohender Mietverlust helfen dann nicht weiter, wenn die gesetzliche Form des Antrags nicht gewahrt ist.

Im Sozialgerichtsverfahren kommt vor jeder Sachprüfung zuerst die Zulässigkeit, also die Frage, ob der Antrag überhaupt wirksam eingereicht wurde. § 90 SGG verlangt die richtige Form, und bei elektronischer oder faxähnlicher Übermittlung müssen die technischen Vorgaben eingehalten werden, damit der Absender sicher zugeordnet werden kann. Fehlt etwa die erforderliche Faxnummer oder ist der Versandweg rechtlich nicht anerkannt, ist der Antrag formunwirksam. Dann prüft das Gericht nicht mehr, ob die geltend gemachte Notlage nach § 86b SGG oder die beantragten Leistungen inhaltlich begründet sind.


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Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

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Das vorliegende Urteil


SG Landshut – Az.: S 7 AS 226/26 ER – Beschluss vom 27.04.2026




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