Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Selbständiges Beweisverfahren: Grundlegende Aspekte zur Zulässigkeit und Kostenentscheidung
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wer trägt die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens?
- Welche Fristen müssen bei der Kostenvorschusszahlung eingehalten werden?
- Was passiert mit den Kosten, wenn nach dem Beweisverfahren Klage erhoben wird?
- Welche Rechtsmittel gibt es gegen einen Kostenbeschluss?
- Wie wirkt sich die Einschaltung einer Rechtsschutzversicherung auf die Kostenentscheidung aus?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Hamm
- Datum: 05.12.2024
- Aktenzeichen: 22 W 12/23
- Verfahrensart: Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung
- Rechtsbereiche: Zivilprozessordnung (ZPO), Kostenrecht
Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Diese Parteien wandten sich gegen die Kostenentscheidung des Landgerichts Münster und erhoben sofortige Beschwerde. Ihr wesentliches Argument war, dass aufgrund der mittlerweile rechtshängigen Klageerhebung keine Kostenentscheidung gemäß § 494a Abs. 2 ZPO mehr erforderlich sei.
- Antragsgegner: Diese Parteien beantragten die Kostenentscheidung und verteidigten den ursprünglichen Beschluss des Landgerichts. Sie waren der Auffassung, dass die sofortige Beschwerde zurückzuweisen und den Antragstellern die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sei.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Antragsteller mussten auf Antrag der Antragsgegner die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens tragen, weil sie innerhalb einer gesetzten Frist keine Klage erhoben hatten. Die Frist begann mit der Zustellung eines Beschlusses, doch die Antragsteller zahlten den Kostenvorschuss verspätet, wodurch die Klageschrift nicht zugestellt werden konnte.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die spätere Rechtshängigkeit einer Klage eine bereits ergangene Kostenentscheidung nach § 494a ZPO aufheben kann, obwohl die ursprünglichen Prozessvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Entscheidung erfüllt waren.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht Hamm hob den Beschluss des Landgerichts Münster auf und wies den Kostenantrag der Antragsgegner zurück.
- Begründung: Die Entscheidung wurde aufgehoben, da zum Zeitpunkt der Beschwerde die Hauptsacheklage rechtshängig war und somit kein Raum mehr für eine isolierte Kostenentscheidung nach § 494a ZPO bestand. Eine nachträgliche Rechtshängigkeit der Klage muss berücksichtigt werden, um der gesetzgeberischen Intention der Vorschrift gerecht zu werden.
- Folgen: Die Antragsteller müssen die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Das Gericht ließ die Rechtsbeschwerde zu, da der Fall grundsätzliche Bedeutung hat und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht erforderlich ist.
Selbständiges Beweisverfahren: Grundlegende Aspekte zur Zulässigkeit und Kostenentscheidung
Das selbständige Beweisverfahren ist ein wichtiges rechtliches Instrument im Zivilprozess, das Parteien die Möglichkeit gibt, Beweise bereits vor einem eigentlichen Gerichtsverfahren zu sichern. Es ermöglicht Antragstellern, potenzielle Beweismittel frühzeitig und effektiv zu dokumentieren, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage für mögliche Rechtsstreitigkeiten zu schaffen.
Die Zulässigkeit und Kostenentscheidung eines solchen Verfahrens hängen von verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen ab. Dabei spielen Faktoren wie der Streitwert, die Beweislast und die Möglichkeiten der Beweisführung eine zentrale Rolle. Das Gericht prüft sorgfältig, ob die Beweisaufnahme zur Klärung rechtlich relevanter Tatsachen geeignet und erforderlich ist.
Im Folgenden wird ein konkreter Gerichtsentscheid näher beleuchtet, der grundlegende Aspekte der Statthaftigkeit und Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren aufzeigt.
Der Fall vor Gericht
Verzögerte Vorschusszahlung gefährdet Rückwirkung der Klagezustellung

Die Zahlung des Gerichtskostenvorschusses muss binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kostenrechnung erfolgen, damit die spätere Zustellung der Klage auf den Zeitpunkt der Klageeinreichung zurückwirkt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss vom 5. Dezember 2024 (Az.: 22 W 12/23) klargestellt.
Fristversäumnis bei Kostenvorschusszahlung
In dem zugrundeliegenden Fall hatten die Antragsteller nach einem selbstständigen Beweisverfahren am 17. Februar 2023 fristgerecht Klage eingereicht. Die Kostenrechnung erhielten sie am 17. März 2023, zahlten den geforderten Vorschuss jedoch erst nach mehr als zweieinhalb Wochen. Das Landgericht Münster erließ daraufhin einen Kostenbeschluss zu ihren Lasten. Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte zunächst keinen Erfolg.
Zweiwochenfrist für Vorschusszahlung
Das OLG Hamm betonte in seinem Beschluss, dass Kläger nach Erhalt der Kostenrechnung den Vorschuss zeitnah einzahlen müssen. Eine Überschreitung der Zweiwochenfrist um vier Tage sei nicht mehr als geringfügig anzusehen. Die Wartezeit auf die Zahlung der Rechtsschutzversicherung entlaste die Kläger nicht, da dies zu einer ungerechtfertigten Besserstellung rechtsschutzversicherter Parteien führen würde.
Spätere Klagezustellung führt zur Aufhebung des Kostenbeschlusses
Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Klage am 3. Mai 2023 zugestellt. Das OLG Hamm hob daraufhin den Kostenbeschluss auf und widersprach damit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte. Nach Ansicht des Senats ist für die Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren nicht die gesetzte Frist entscheidend, sondern das Unterlassen der Klageerhebung. Da die Kläger das Hauptsacheverfahren rechtshängig gemacht haben, bestehe kein rechtliches Interesse mehr an einem isolierten Kostenbeschluss. Über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens werde nun im Hauptsacheverfahren entschieden.
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage
Das OLG Hamm hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Frage, ob das Beschwerdegericht eine nach Erlass der Kostenentscheidung eingetretene Rechtshängigkeit der Hauptsacheklage berücksichtigen darf, hat nach Ansicht des Senats grundsätzliche Bedeutung. Die Entscheidung weicht von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte ab, die eine Aufhebung des Kostenbeschlusses trotz späterer Klageerhebung ablehnen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil stellt klar, dass bei einer Klageerhebung nicht nur die Einreichung der Klageschrift, sondern deren Zustellung entscheidend ist. Eine Rückwirkung der Zustellung auf den Einreichungszeitpunkt ist nur möglich, wenn die Zustellung „demnächst“ erfolgt. Dabei muss der Kostenvorschuss nach Erhalt der Kostenrechnung innerhalb von zwei Wochen eingezahlt werden. Längere Verzögerungen bei der Einzahlung des Kostenvorschusses können zum Verlust der Rückwirkung führen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie eine Klage einreichen, müssen Sie nach Erhalt der Gerichtskostenrechnung schnell handeln. Sie haben maximal zwei Wochen Zeit, um den geforderten Vorschuss zu bezahlen – auch wenn Sie die Rechnung erst später erhalten. Zahlen Sie später, riskieren Sie wichtige Fristen zu versäumen, da das Gericht die Klage erst nach Eingang des Vorschusses zustellt. Dies kann besonders bei Verjährungsfristen oder anderen zeitkritischen Verfahren schwerwiegende Folgen haben. Legen Sie den Vorschussbetrag daher am besten schon bei Klageeinreichung zurück.
Rechtssicherheit bei Klageeinreichung
Die Frist von zwei Wochen für die Zahlung des Gerichtskostenvorschusses ist entscheidend für den Erfolg Ihrer Klage. Versäumen Sie diese Frist, riskieren Sie den Verlust wichtiger Rechte. Gerade bei knappen Fristen, wie z.B. im Verjährungsrecht, ist es wichtig, die Klagezustellung nicht zu gefährden. Wir unterstützen Sie dabei, alle wichtigen Fristen einzuhalten und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer trägt die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens?
Die Kostentragung im selbständigen Beweisverfahren folgt einem mehrstufigen System. Zunächst muss der Antragsteller einen Auslagenvorschuss für die voraussichtlichen Kosten der Beweisaufnahme zahlen.
Grundregel der Kostentragung
Im Regelfall werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens als Teil der Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens behandelt. Dies gilt, wenn die Parteien und der Streitgegenstand in beiden Verfahren identisch oder zumindest teilidentisch sind.
Kostenentscheidung ohne Hauptsacheverfahren
Wenn Sie kein Hauptsacheverfahren einleiten, gibt es mehrere Szenarien für die Kostentragung:
Der Antragsteller trägt die Kosten, wenn er:
- den angeforderten Auslagenvorschuss trotz Erinnerung nicht einzahlt
- seinen Antrag auf Durchführung des Beweisverfahrens zurücknimmt
- nach Fristsetzung durch das Gericht keine Klage in der Hauptsache erhebt
Besondere Konstellationen
Wenn das Beweisverfahren zu den gewünschten Feststellungen führt, aber dennoch kein Hauptsacheverfahren eingeleitet wird – etwa weil sich die Sache anderweitig erledigt hat – können die Kosten auch im Rahmen einer separaten Kostenentscheidung geregelt werden.
Bei einer Einigung zwischen den Parteien können diese die Kostentragung auch abweichend vereinbaren. Wenn Sie sich beispielsweise mit der Gegenseite vergleichen, kann die Kostenverteilung Teil dieser Vereinbarung sein.
Welche Fristen müssen bei der Kostenvorschusszahlung eingehalten werden?
Bei der Zahlung von Kostenvorschüssen gelten unterschiedliche Fristen, die sich nach Art des Verfahrens und der konkreten Situation richten.
Grundsätzliche Zahlungsfristen
Wenn Sie einen Kostenvorschuss vom Gericht angefordert bekommen, steht Ihnen für die Prüfung und Einzahlung eine Regelfrist von einer Woche zu. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kostenrechnung. Dabei werden Wochenenden und Feiertage nicht mitgerechnet.
Verzögerungen und deren Folgen
Eine Verzögerung bei der Vorschusszahlung führt nicht automatisch zum Verlust des Anspruchs. Das Verfahren ruht zunächst, bis der angeforderte Vorschuss gezahlt wird. Eine Zurückweisung des Antrags ist in der Regel nicht zulässig.
Besondere Konstellationen
Bei Sachverständigengutachten gilt: Wenn der Vorschuss nicht fristgerecht eingezahlt wird, unterbleibt die Beweisaufnahme zunächst. Sie können die Zahlung jedoch nachholen, solange sich dadurch das Verfahren nicht verzögert.
Verlängerungsmöglichkeiten
In besonderen Fällen können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Bei komplexen Verfahren oder höheren Beträgen kann das Gericht längere Fristen gewähren. Eine maximale Verzögerung von 14 Tagen wird in der Regel noch als unschädlich angesehen.
Bei zivilrechtlichen Prozessen ist die Vorschusszahlung Voraussetzung für die Verfahrenseröffnung. Eine Ausnahme besteht bei Prozesskostenhilfe und in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten – hier ist kein Gerichtskostenvorschuss erforderlich.
Was passiert mit den Kosten, wenn nach dem Beweisverfahren Klage erhoben wird?
Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens werden grundsätzlich Teil der Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens. Dies bedeutet für Sie: Eine separate Kostenentscheidung im Beweisverfahren entfällt normalerweise.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Entscheidend ist die Identität der Verfahren. Die Kosten werden nur dann vom Hauptsacheverfahren umfasst, wenn:
- Die Parteien in beiden Verfahren identisch sind
- Der Streitgegenstand zumindest teilweise übereinstimmt
Kostenverteilung im Hauptsacheverfahren
Wenn Sie Klage erheben, richtet sich die Verteilung der gesamten Kosten – einschließlich der Kosten des Beweisverfahrens – nach dem Ausgang des Hauptsacheverfahrens. Dies gilt auch dann, wenn nur Teile des Beweisverfahrens zum Gegenstand der Klage gemacht werden.
Besondere Konstellationen
Wenn Sie sich mit der Gegenseite im Hauptsacheverfahren vergleichen, werden die Kosten des Beweisverfahrens automatisch von der Vergleichsregelung mitumfasst. Dies gilt selbst dann, wenn der Vergleich die Kosten des Beweisverfahrens nicht ausdrücklich erwähnt.
Bei unterschiedlichen Streitwerten zwischen Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren gilt: Die Anrechnung der Gebühren erfolgt nach dem niedrigeren Streitwert. Wenn Sie also im Beweisverfahren einen höheren Streitwert hatten als in der späteren Klage, wird nur der Teil der Gebühren angerechnet, der dem Streitwert der Klage entspricht.
Welche Rechtsmittel gibt es gegen einen Kostenbeschluss?
Gegen einen Kostenbeschluss steht Ihnen die sofortige Beschwerde als wichtigstes Rechtsmittel zur Verfügung. Diese müssen Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses einlegen.
Voraussetzungen für die sofortige Beschwerde
Der Beschwerdewert muss mindestens 200 Euro übersteigen. Dies bedeutet, dass die strittige Kostensumme über diesem Betrag liegen muss. Die Beschwerde können Sie schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen.
Ablauf des Beschwerdeverfahrens
Nach Eingang Ihrer Beschwerde prüft zunächst das Gericht, das die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat, ob es der Beschwerde abhilft. Wenn das Gericht nicht abhilft, geht die Sache an das Beschwerdegericht:
- Bei Entscheidungen des Amtsgerichts ist das Landgericht zuständig
- Bei Entscheidungen des Landgerichts entscheidet das Oberlandesgericht
Besonderheiten in verschiedenen Gerichtsbarkeiten
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit steht Ihnen statt der sofortigen Beschwerde das Rechtsmittel der Erinnerung zur Verfügung. In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten die gleichen Regelungen wie in Zivilsachen.
Wenn Sie die Kostenentscheidung für fehlerhaft halten, sollten Sie in der Beschwerdeschrift genau darlegen, weshalb Sie die Entscheidung für unrichtig erachten. Das Beschwerdegericht kann dann entweder:
- die angefochtene Kostenentscheidung zu Ihren Gunsten ändern
- die Kostenentscheidung aufheben und einen neuen Kostenspruch erlassen
- die Beschwerde zurückweisen
Wie wirkt sich die Einschaltung einer Rechtsschutzversicherung auf die Kostenentscheidung aus?
Die Einschaltung einer Rechtsschutzversicherung hat keinen direkten Einfluss auf die gerichtliche Kostenentscheidung. Die Kostenverteilung richtet sich weiterhin nach den prozessrechtlichen Vorschriften.
Grundsätzliche Kostenübernahme
Bei einer Deckungszusage übernimmt die Rechtsschutzversicherung die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten entsprechend der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Versicherung zahlt dabei direkt an Gericht und Anwalt, sodass keine Vorleistung erforderlich ist.
Besonderheiten bei Vergleichen
Bei einem gerichtlichen Vergleich übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten entsprechend der vereinbarten Vergleichsquote. Wenn beispielsweise ein Vergleich über 8.000 Euro bei einer ursprünglichen Forderung von 10.000 Euro geschlossen wird, trägt die Versicherung 20% der Kosten, während die Gegenseite 80% übernehmen muss.
Fristen und Verfahrensablauf
Die Einschaltung einer Rechtsschutzversicherung kann den Verfahrensablauf beeinflussen. Die Versicherung hat nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen maximal drei Wochen Zeit, um über die Deckungszusage zu entscheiden. Wichtige Fristen, wie die zweiwöchige Einspruchsfrist bei Strafbefehlen oder die dreiwöchige Kündigungsschutzklage, müssen unabhängig von der Entscheidung der Versicherung gewahrt werden.
Kostenrisiko bei Ablehnung
Lehnt die Rechtsschutzversicherung die Deckung ab, kann ein Stichentscheid durch einen unabhängigen Rechtsanwalt eingeholt werden. Die Kosten für dieses Verfahren trägt die Versicherung, unabhängig vom Ausgang. Bei endgültiger Ablehnung der Deckung muss der Versicherungsnehmer die Prozesskosten selbst tragen, sofern keine andere Kostenregelung greift.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Selbständiges Beweisverfahren
Ein spezielles Gerichtsverfahren, das es ermöglicht, Beweise bereits vor einem Hauptprozess zu sichern und zu dokumentieren. Es dient dazu, den Sachverhalt frühzeitig aufzuklären und Beweismittel zu sichern, bevor diese verloren gehen können. Geregelt ist dies in §§ 485-494a ZPO. Beispielsweise kann ein Bauherr bei Mängeln am Neubau vor einer möglichen Klage ein selbständiges Beweisverfahren beantragen, um den aktuellen Zustand durch einen Sachverständigen dokumentieren zu lassen.
Rechtshängigkeit
Der Zustand eines Rechtsstreits, der durch die wirksame Zustellung der Klageschrift an den Beklagten eintritt. Die Rechtshängigkeit bewirkt, dass dieselbe Sache nicht zeitgleich bei einem anderen Gericht verhandelt werden kann (§ 261 ZPO). Beispiel: Wenn eine Klage wegen eines Verkehrsunfalls zugestellt wird, kann der Beklagte nicht gleichzeitig an einem anderen Gericht wegen desselben Unfalls klagen.
Gerichtskostenvorschuss
Ein Geldbetrag, den der Kläger vor Beginn des Verfahrens an das Gericht zahlen muss. Er dient der Sicherung der voraussichtlichen Gerichtskosten und ist gesetzlich in § 65 GKG geregelt. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert. Wird der Vorschuss nicht rechtzeitig gezahlt, kann dies negative prozessuale Folgen haben, wie die fehlende Rückwirkung der Klagezustellung.
Rechtsbeschwerde
Ein Rechtsmittel gegen Beschlüsse höherer Gerichte zum Bundesgerichtshof, geregelt in §§ 574-577 ZPO. Sie ist nur zulässig, wenn sie vom Gericht ausdrücklich zugelassen wurde und grundsätzliche Rechtsfragen geklärt werden müssen oder die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des BGH erfordert. Sie unterscheidet sich von der regulären Revision gegen Urteile.
Kostenbeschluss
Eine gerichtliche Entscheidung über die Verteilung der Verfahrenskosten zwischen den Parteien. Er regelt, wer die Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten zu tragen hat, basierend auf §§ 91 ff. ZPO. Im selbständigen Beweisverfahren kann ein separater Kostenbeschluss ergehen, wenn keine Hauptsacheklage folgt.
Streitwert
Der in Geld ausgedrückte Wert des Streitgegenstandes eines Gerichtsverfahrens. Er ist maßgeblich für die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren (§ 3 ZPO). Der Streitwert bestimmt sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers am Verfahren. Beispiel: Bei einer Klage auf Schadenersatz wegen eines Unfalls ist der geforderte Schadenersatzbetrag der Streitwert.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 494a ZPO: Dieser Paragraph regelt die Kostenfestsetzung im vorläufigen Verfahren. Er legt fest, unter welchen Umständen und in welchem Umfang Partei die Kosten eines Verfahrens tragen müssen, insbesondere wenn die Klage nicht innerhalb der gesetzten Frist erhoben wird. Im vorliegenden Fall hat das Landgericht gemäß § 494a Abs. 2 ZPO den Antragstellern die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens auferlegt, da sie die Klagefrist nicht fristgerecht eingehalten haben.
- § 167 ZPO: Diese Vorschrift befasst sich mit der Rückwirkung der Zustellung von gerichtlichen Dokumenten. Sie bestimmt, dass die Zustellung der Klageschrift auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klage zurückwirkt, sofern die Zustellung unverzüglich erfolgt. In dem vorliegenden Fall wurde die Klage zwar eingereicht, aber die Zustellung verzögerte sich aufgrund nicht erfolgter Zahlung des Vorschusses. § 167 ZPO spielt hier eine Rolle, um beurteilen, ob die Zustellung rückwirkend auf die Klageeinreichung anzuwenden ist.
- § 253 ZPO: Dieser Paragraph regelt die Zustellung der Klageschrift und damit die Rechtshängigkeit des Verfahrens. Eine spätere Zustellung bedeutet, dass das Verfahren erst zu diesem Zeitpunkt rechtshängig wird. Im vorliegenden Fall erfolgte die Zustellung der Klage am 03.05.2023, nachdem die Einreichung bereits stattgefunden hatte, was die Rechtshängigkeit ab diesem Zeitpunkt begründete und Auswirkungen auf die Kostenentscheidung hatte.
- § 261 ZPO: § 261 ZPO definiert den Zeitpunkt der Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung und die Folge von Zustellungen. Er stellt sicher, dass die Entscheidungswirkung erst mit der Zustellung eintritt. In diesem Fall beeinflusst § 261 ZPO die Frage, ab wann die Kostenentscheidung wirksam ist und welche Konsequenzen sich aus der verspäteten Zustellung für die Antragsteller ergeben.
- §§ 494a Abs. 1, Abs. 2 ZPO: Diese Absätze konkretisieren die Voraussetzungen und den Ablauf der Kostenfestsetzung im vorläufigen Verfahren. Sie legen fest, unter welchen Bedingungen eine Kostenentscheidung ergehen kann und welche Anforderungen an die Antragstellung gestellt werden. Im vorliegenden Fall wurde diese Vorschrift angewendet, um die Kostenentscheidung des Landgerichts zu bewerten und letztlich aufzuheben, da die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung nicht mehr gegeben waren.
Das vorliegende Urteil
Rückwirkung der Zustellung: Vorschuss ist binnen zwei Wochen einzuzahlen! – OLG Hamm – Az.: 22 W 12/23
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