Das neue Erbschaftsteuergesetz ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Bei Erbfällen (nicht bei Schenkungen) die nach dem 31.12.2006 und vor dem 01.01.2009 eingetreten sind, kann man als Erbe wählen, ob altes oder neues Recht Anwendung finden soll. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass das Wahlrecht nicht die neuen persönlichen Freibeträge umfaßt, sondern immer nur die bisherigen alten persönlichen Freibeträge. Das Wahlrecht kann bis zum 30.06.2009 ausgeübt werden.
Freibeträge: |
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Steuerklasse |
Personen: |
Freibetrag alt |
Freibetrag neu |
I |
Ehegatte |
307.000 € |
500.000 € |
|
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder |
205.000 € |
400.000 € |
|
Enkelkinder |
51.200 € |
200.000 € |
|
Eltern und Großeltern bei Erbschaften |
51.200 € |
100.000 € |
II |
Eltern und Großeltern bei Schenkungen; Geschwister, Neffen und Nichten; Stiefeltern, Schwiegereltern; geschiedene Ehegatten |
10.300 € |
20.000 € |
III |
alle übrigen Beschenkten und Erwerber (z. B. Tanten, Onkel); Zweckzuwendungen |
5.200 € |
20.000 € |
III |
gleichgeschlechtlicher Lebenspartner bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft |
5.200 € |
500.000 € |
In Zukunft werden sich in Abhängigkeit der Steuerklasse und des steuerpflichtigen Erwerbs nachfolgende Steuersätze ergeben:
Erbschaftssteuersätze § 19 Abs. 1 ErbStG: |
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Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich |
Prozentsatz in der Steuerklasse alt/neu |
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bisher |
neu |
I |
II |
III |
52.000 € |
75.000 € |
7 / 7 |
12 / 30 |
17 / 30 |
256.000 € |
300.000 € |
11 / 11 |
17 / 30 |
23 / 30 |
512.000 € |
600.000 € |
15 / 15 |
22 / 30 |
29 / 30 |
5.113.000 € |
6.000.000 € |
19 / 19 |
27 / 30 |
35 / 30 |
12.783.000 € |
13.000.000 € |
23 / 23 |
32 / 50 |
41 / 50 |
25.565.000 € |
26.000.000 € |
27 / 27 |
37 / 50 |
47 / 50 |
über 25.565.000 € |
über 26.000.000 € |
30 / 30 |
40 / 50 |
50 / 50 |

Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz