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Erforderlichkeit von Gutachterkosten für Darlegung des Haushaltsführungsschadens

Ein Mann erleidet nach einem Unfall Verletzungen, die ihn im Haushalt einschränken. Seine Versicherung weigert sich, die Kosten für ein Gutachten zu übernehmen, das den Schaden beziffern soll – doch das Landgericht Hof stellt sich auf die Seite des Geschädigten. Gutachterkosten zur Ermittlung des Haushaltsführungsschadens müssen demnach erstattet werden, wenn ein verständiger Mensch diese Beauftragung für sinnvoll erachtet hätte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Hof
  • Datum: 15.04.2024
  • Aktenzeichen: 42 S 64/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Person, die Schadenersatz für Haushaltsführungsschaden fordert, da sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage ist, den Haushalt ohne Unterstützung zu führen. Der Kläger argumentiert, dass die Einschaltung eines Sachverständigen zur Ermittlung dieses Schadens notwendig war.
  • Beklagter (Berufungsführer): Partei, die gegen das Urteil des Amtsgerichts Hof Berufung eingelegt hat. Die Beklagte argumentiert, dass die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens keine sachverständige Begutachtung erfordert und die Kosten hierfür nicht erstattungsfähig seien.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger hat aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen einen Sachverständigen zur Ermittlung eines Haushaltsführungsschadens beauftragt. Die Beklagte bestritt die Notwendigkeit der sachverständigen Einschätzung und die Erstattungsfähigkeit der dafür entstandenen Kosten.
  • Kern des Rechtsstreits: Ist die Beauftragung eines Sachverständigen zur Ermittlung eines Haushaltsführungsschadens notwendig und sind die dafür anfallenden Kosten von der Gegenseite zu erstatten?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung wurde zurückgewiesen. Das Landgericht Hof bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts, dass die Kosten für den Sachverständigen erstattungsfähig sind.
  • Begründung: Das Gericht argumentierte, dass die Einschaltung eines Sachverständigen berechtigt war, da ein verständiger und wirtschaftlich denkender Geschädigter dies für geboten halten dürfte. Die Ermittlung der genauen Haushaltsführungskosten sei nicht die ureigenste Aufgabe eines Rechtsanwalts und erfordere spezielle Kenntnisse, insbesondere im Hinblick auf die gesundheitlichen Einschränkungen des Klägers.
  • Folgen: Die Beklagte ist zur Zahlung von 3.062,20 € nebst Zinsen verurteilt. Die Berufung wurde als aussichtslos betrachtet, und die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil stärkt die Position von Klägern, die in vergleichbaren Konstellationen sachverständige Unterstützung in Anspruch nehmen.

Gutachterkosten im Fokus: Schadensersatzansprüche bei Haushaltsführungsschäden

Im Schadensersatzrecht spielt die Ermittlung von Gutachterkosten eine bedeutende Rolle, insbesondere wenn es um die Feststellung von Haushaltsführungsschäden geht. Ein Haushaltsführungsschaden entsteht, wenn eine Person nach einem Unfall nicht mehr in der Lage ist, ihre üblichen Tätigkeiten im Haushalt auszuführen, was zu einer finanziellen Belastung führt. Für die Schadensbewertung sind in vielen Fällen Expertenberichte unerlässlich, da sie als Beweismittel dienen und die Nachweise zum Schadensumfang und -höhe liefern.

Um Ansprüche auf Kostenerstattung geltend zu machen, müssen Betroffene die Erforderlichkeit der Gutachterkosten nachweisen. Dies betrifft nicht nur die unmittelbaren Unfallfolgen, sondern auch alle Kosten, die mit der Schadensdokumentation und -analyse verbunden sind. Der folgende Beitrag beleuchtet einen konkreten Fall, in dem die Notwendigkeit von Gutachterkosten zur Darlegung eines Haushaltsführungsschadens im Mittelpunkt steht.

Der Fall vor Gericht


Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten bei Haushaltsführungsschaden bestätigt

Mann mit unfallbedingten Einschränkungen hat Schwierigkeiten beim Wäsche aufhängen
(Symbolfoto: Flux gen.)

Das Landgericht Hof hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss die Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten zur Ermittlung eines Haushaltsführungsschadens bekräftigt. In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Geschädigter nach einem Schadensereignis eine Sachverständige beauftragt, um seinen Haushaltsführungsschaden zu ermitteln. Die Versicherung des Schädigers weigerte sich, die Kosten für das Gutachten in Höhe von 3.062,20 Euro zu übernehmen.

Streit um Notwendigkeit des Sachverständigengutachtens

Die Haftpflichtversicherung des Beklagten hatte zunächst einen deutlich geringeren Schadenersatz angeboten und war von einem wöchentlichen Zeitbedarf von 16 Stunden bei einem Stundensatz von 8 Euro ausgegangen. In der weiteren Korrespondenz bot sie lediglich Beträge von 300 bis 400 Euro an. Diese erhebliche Differenz in den Vorstellungen über die Schadenshöhe führte schließlich zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Gericht sieht Gutachterkosten als erforderlich an

Das Landgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Hof und betonte, dass die Aufwendungen für einen Sachverständigen dann zu ersetzen sind, wenn ein verständiger und wirtschaftlich denkender Geschädigter die Einschaltung des Sachverständigen für geboten halten dürfte. Die Richter stellten klar, dass die fundierte Beurteilung gesundheitlicher Einschränkungen in Bezug auf die Haushaltsführung nicht zur typischen Expertise eines Rechtsanwalts gehöre. Vielmehr sei dies Aufgabe eines entsprechend ausgebildeten Sachverständigen, der genau beurteilen könne, in welchem Umfang welche Leistungen im Haushalt erforderlich seien.

Persönlicher Ortstermin als notwendiger Bestandteil der Begutachtung

Das Gericht befand auch die Kosten für einen persönlichen Ortstermin der Sachverständigen für angemessen. Die Sachverständige musste sich vor Ort ein Bild von den körperlichen Beeinträchtigungen des Geschädigten machen. Die Gesamthöhe der Sachverständigenkosten hielt einer Plausibilitätskontrolle stand.

Bedeutung der sachverständigen Einschätzung für die Schadensregulierung

Das Gericht hob hervor, dass die Einschaltung eines Sachverständigen dem Geschädigten nicht nur eine realistische Einschätzung der Schadenshöhe ermöglichte, sondern auch eine wichtige Argumentationshilfe bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Versicherung darstellte. Die vorgerichtliche Korrespondenz hatte gezeigt, dass die Vorstellungen der Parteien über die Höhe des Haushaltsführungsschadens weit auseinanderlagen und umfangreiche Verhandlungen erforderlich waren.

Das Landgericht wies die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte die Verurteilung zur Zahlung der vollen Gutachterkosten in Höhe von 3.062,20 Euro nebst Zinsen. Die Revision wurde nicht zugelassen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stärkt die Position von Geschädigten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Haushaltsführungsschaden. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten sind vollständig erstattungsfähig, wenn die Einschaltung eines Experten aus Sicht eines vernünftig denkenden Menschen geboten erscheint. Das Gericht stellt klar, dass die Beurteilung gesundheitlicher Einschränkungen und deren Auswirkungen auf die Haushaltsführung nicht zur Expertise eines Rechtsanwalts gehört, sondern fundierte hauswirtschaftliche und medizinische Fachkenntnisse erfordert.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie durch einen Unfall oder eine Verletzung in Ihrer Haushaltsführung eingeschränkt sind, können Sie ohne finanzielles Risiko einen Sachverständigen einschalten, um Ihren Schaden zu ermitteln – auch wenn die Versicherung zunächst nur ein geringes Angebot macht. Der Sachverständige verschafft Ihnen nicht nur Klarheit über die tatsächliche Höhe Ihres Schadens, sondern liefert auch wichtige Argumente für die Verhandlungen mit der Versicherung. Die Kosten für das Gutachten einschließlich eines Ortstermins muss die Versicherung übernehmen, wenn die Einschaltung des Experten aus Ihrer Sicht nachvollziehbar war.


Benötigen Sie Hilfe?

Als Geschädigter nach einem Unfall stehen Sie vor der komplexen Aufgabe, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen – gerade wenn die Versicherung nur ein niedriges Angebot macht. Wir unterstützen Sie dabei, die volle Höhe Ihres Haushaltsführungsschadens zu ermitteln und helfen Ihnen, Ihre Rechte konsequent wahrzunehmen. Unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Versicherungen und in der Zusammenarbeit mit qualifizierten Sachverständigen ermöglicht es uns, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer trägt die Kosten für ein Gutachten zur Ermittlung des Haushaltsführungsschadens?

Die Kosten für ein Gutachten zur Ermittlung des Haushaltsführungsschadens muss grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung tragen. Ab einem zu erwartenden Schaden von 700 Euro dürfen Sie einen Gutachter beauftragen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Einholung eines Gutachtens muss erforderlich sein, um den Haushaltsführungsschaden nachzuweisen und zu beziffern. Dies ist besonders dann der Fall, wenn Sie detailliert darlegen müssen, welche konkreten Tätigkeiten Sie vor dem Schadensereignis ausgeführt haben und nun nicht mehr ausführen können.

Umfang der erstattungsfähigen Kosten

Die Versicherung muss die angemessenen Kosten für das Gutachten übernehmen. Das Gutachten sollte folgende Aspekte abdecken:

  • Die konkrete Arbeitsleistung vor dem Schadensereignis
  • Den zeitlichen Umfang der Tätigkeiten
  • Die Beeinträchtigungen nach dem Schadensereignis
  • Die Umverteilung der Arbeit in der Familie

Besonderheiten bei der Gutachterbeauftragung

Wenn Sie einen Gutachter beauftragen möchten, sollten Sie die Beweissicherung nicht zu lange hinauszögern. Ein frühzeitiges Gutachten kann besonders wichtig sein, wenn der Unfallhergang oder die Schadenshöhe später strittig werden könnten.


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Welche Qualifikationen muss ein Sachverständiger für die Begutachtung eines Haushaltsführungsschadens mitbringen?

Für die Begutachtung eines Haushaltsführungsschadens müssen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige herangezogen werden. Diese Qualifikation ist eine grundlegende Voraussetzung für die gerichtliche Verwertbarkeit des Gutachtens.

Fachliche Kompetenzen

Der Sachverständige muss über fundierte Kenntnisse des Hohenheimer Verfahrens verfügen, da dieses die Basis für die professionelle Ermittlung des Haushaltsschadens bildet. Mit diesem Verfahren erstellt der Gutachter anhand eines detaillierten Fragebogens ein Haushaltsprofil und ordnet dieses verschiedenen Haushaltstypen zu.

Methodische Anforderungen

Der Sachverständige muss in der Lage sein, folgende Aspekte fachgerecht zu bewerten:

  • Die konkrete Ermittlung des Umfangs der Haushaltsführung vor der Verletzung
  • Die präzise Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs des Geschädigten
  • Die genaue Berechnung des Zeitaufwands für verschiedene Haushaltstätigkeiten

Dokumentationskompetenz

Eine besondere Bedeutung kommt der Dokumentationsfähigkeit zu. Der Sachverständige muss die Beeinträchtigungen detailliert und nachvollziehbar erfassen können. Dies umfasst die genaue Aufschlüsselung der einzelnen Tätigkeiten, den dafür erforderlichen Zeitaufwand und die konkreten Einschränkungen nach dem Schadensereignis.


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Ab wann ist ein Gutachten zum Haushaltsführungsschaden sinnvoll und notwendig?

Ein Gutachten zum Haushaltsführungsschaden wird dann erforderlich, wenn die konkrete Darlegung der Beeinträchtigungen im Haushalt nicht mehr durch einfache Dokumentation nachgewiesen werden kann.

Voraussetzungen für die Notwendigkeit eines Gutachtens

Die Erstellung eines Gutachtens ist besonders angezeigt, wenn detaillierte Ausführungen zur bisherigen Haushaltsführung erforderlich sind. Dies umfasst die genaue Dokumentation der Zeitaufwendungen für einzelne Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen oder Wäschewaschen vor dem Schadensfall.

Anforderungen an den Gutachter

Für die Begutachtung des Haushaltsführungsschadens dürfen ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige herangezogen werden. Die Beauftragung eines Arztes oder selbsternannten Gutachters ist nicht ausreichend, da diese nicht über die erforderliche Fachkompetenz zur Beurteilung der Haushaltsführung verfügen.

Bedeutung für die Schadensregulierung

Ein Sachverständigengutachten ist insbesondere dann notwendig, wenn der Umfang der Beeinträchtigung der Haushaltsführung schwer zu ermitteln ist. Ohne ein fundiertes Gutachten oder eine vergleichbare Grundlage für die Schadensermittlung gestaltet sich die Durchsetzung der Ansprüche auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens äußerst schwierig.

Bei der Begutachtung wird ein detailliertes Profil des Haushalts erstellt. Dies geschieht beispielsweise durch das „Hohenheimer Verfahren“, bei dem der Verletzte einen speziellen Fragebogen ausfüllt. Anhand dieser Informationen erfolgt eine Zuordnung zu bestimmten Haushaltstypen, wodurch sich der monatliche Haushaltsführungsschaden ermitteln lässt.


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Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens zum Haushaltsführungsschaden?

Die Erstellung eines Gutachtens zum Haushaltsführungsschaden nimmt in der Regel 4 bis 8 Wochen in Anspruch. Bei der Verwendung des Hohenheimer Verfahrens ist mit einer umfangreichen Datenerhebung zu rechnen, die eine sorgfältige Bearbeitung zahlreicher Formulare erfordert.

Faktoren für die Bearbeitungsdauer

Der zeitliche Aufwand wird maßgeblich durch die Komplexität des Einzelfalls bestimmt. Für eine vollständige Erfassung müssen detaillierte Informationen über die Haushaltsführung vor und nach dem Schadensereignis dokumentiert werden.

Erforderliche Dokumentation

Die Gutachtenerstellung erfordert eine präzise Aufstellung aller Haushaltstätigkeiten. Dabei müssen die konkreten Tätigkeiten, der jeweilige Zeitaufwand und die Einschränkungen durch die Verletzung genau dargelegt werden. Das OLG Hamm hat klargestellt, dass eine reine Bezugnahme auf Tabellen nicht ausreicht.

Besonderheiten des Verfahrens

Bei Anwendung des Schulz-Borck/Hofmann-Verfahrens ist eine detaillierte Analyse verschiedener Faktoren notwendig, wie etwa:

  • Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
  • Der übliche Zeitaufwand für Haushaltstätigkeiten
  • Die prozentuale Auswirkung der Verletzung auf einzelne Tätigkeiten

Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn zusätzliche Unterlagen nachgefordert werden müssen oder wenn die EDV-gestützte Datenerhebung beim Hohenheimer Verfahren besonders umfangreich ausfällt.


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Was wird bei einem Gutachten zum Haushaltsführungsschaden genau untersucht?

Bei der Begutachtung des Haushaltsführungsschadens wird ein detailliertes Profil des betroffenen Haushalts erstellt. Im Rahmen des Hohenheimer Verfahrens füllt die verletzte Person einen speziellen Fragebogen aus, der die Grundlage für die Zuordnung zu bestimmten Haushaltstypen bildet.

Konkrete Untersuchungsbereiche

Die Begutachtung konzentriert sich auf die täglichen Haushaltsaktivitäten vor und nach dem Schadensereignis. Dabei wird genau erfasst, welche Tätigkeiten in welchem zeitlichen Umfang ausgeführt wurden, beispielsweise für Einkaufen, Kochen oder Wäschewaschen.

Zeitliche Komponenten

Die Untersuchung berücksichtigt verschiedene Zeitfenster, die sich an der gesundheitlichen und familiären Entwicklung orientieren. Dabei wird die haushaltsspezifische Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung (MdH) für jedes Zeitfenster individuell ermittelt.

Sachverständige Expertise

Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind für die Begutachtung des Haushaltsführungsschadens qualifiziert. Die Begutachtung durch Ärzte im Rahmen einer medizinischen Abschlussbegutachtung ist nicht ausreichend, da hier die spezifische Fachkompetenz für die Beurteilung der Haushaltsführung fehlt.

Individuelle Faktoren

Die Untersuchung berücksichtigt die persönlichen Lebensumstände wie:

  • Schwere und Lokalisation der Verletzung
  • Konkrete Auswirkungen auf einzelne Haushaltstätigkeiten
  • Familiäre Situation und Haushaltsgröße
  • Veränderungen in der Haushaltsstruktur

Die Begutachtung muss eine präzise Darstellung der Beeinträchtigungen liefern und nachweisen, welche Tätigkeiten nicht mehr oder nur eingeschränkt ausgeführt werden können. Dabei wird auch untersucht, ob eine interne Umverteilung der Aufgaben möglich ist.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Haushaltsführungsschaden

Ein finanzieller Schaden, der entsteht, wenn eine Person aufgrund eines Unfalls oder einer Verletzung ihre gewöhnlichen Haushaltstätigkeiten nicht mehr selbst ausführen kann. Dies umfasst Tätigkeiten wie Putzen, Kochen, Waschen oder Gartenarbeit. Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine Ersatzkraft oder auf eine pauschale Entschädigung. Die Schadenshöhe bemisst sich nach dem Umfang der Einschränkung und den ortsüblichen Kosten für Haushaltshilfen (§ 843 BGB). Beispiel: Eine Hausfrau kann nach einem Unfall drei Monate lang nicht mehr putzen und muss eine Reinigungskraft engagieren.


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Schadensersatzrecht

Der Rechtsbereich, der regelt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein Schädiger dem Geschädigten den verursachten Schaden ersetzen muss. Grundlage ist das Prinzip der Naturalrestitution (§ 249 BGB): Der Geschädigte soll so gestellt werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde. Dies umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden. Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall muss der Unfallverursacher die Reparaturkosten, Mietwagen und auch Verdienstausfall bezahlen.


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Sachverständigengutachten

Eine fachliche Beurteilung durch einen qualifizierten Experten zur Klärung von Tatsachenfragen, die besondere Fachkenntnisse erfordern (§§ 402 ff. ZPO). Der Sachverständige untersucht den Sachverhalt neutral und objektiv und erstellt einen detaillierten schriftlichen Bericht. Das Gutachten dient als wichtiges Beweismittel vor Gericht. Im Schadensersatzrecht helfen Gutachten dabei, die Schadenshöhe zu ermitteln und Ansprüche zu begründen. Beispiel: Ein medizinisches Gutachten zur Beurteilung der Verletzungsfolgen nach einem Unfall.


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Erstattungsfähigkeit

Bezeichnet im Schadensersatzrecht die rechtliche Pflicht des Schädigers, bestimmte Kosten zu übernehmen, die dem Geschädigten entstanden sind. Die Kosten müssen dabei erforderlich, angemessen und zweckmäßig sein (§ 249 BGB). Nicht jeder Aufwand muss ersetzt werden – entscheidend ist die Sicht eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Situation des Geschädigten. Beispiel: Gutachterkosten sind erstattungsfähig, wenn sie zur Schadensfeststellung notwendig waren.


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Plausibilitätskontrolle

Eine rechtliche Prüfung, ob Kosten oder Aufwendungen der Höhe nach nachvollziehbar und angemessen sind. Das Gericht überprüft dabei, ob die geforderten Beträge im üblichen Rahmen liegen und ob sie durch die konkreten Umstände gerechtfertigt sind. Die Kontrolle dient dem Schutz vor überhöhten oder missbräuchlichen Forderungen. Beispiel: Prüfung, ob Sachverständigenkosten von 3.000 Euro für ein Haushaltsgutachten angemessen sind.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 522 Abs. 2 ZPO: Dieser Paragraph regelt die Möglichkeit des Berufungsgerichts, eine Berufung ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, wenn sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Kammer kann feststellen, dass die Berufung nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung notwendig ist. Im vorliegenden Fall sah die Kammer die Berufung des Beklagten als unbegründet an, was zu der Entscheidung führte, diese ohne weitere Verhandlung zurückzuweisen.
  • § 513 Abs. 1 ZPO: Nach diesem Paragraphen kann die Berufung nur dann auf Rechtsverletzungen basieren oder auf Tatsachen, die im ersten Verfahren nicht berücksichtigt wurden und eine andere Entscheidung rechtfertigen. Dieser rechtliche Rahmen verdeutlicht, dass die Berufung nicht einfach als Möglichkeit zur Wiederholung des Verfahrens genutzt werden kann. Im vorliegenden Fall war die Berufung auf solche Rechtsverletzungen nicht gestützt, was zur Ablehnung führte.
  • § 529 ZPO: Dieser Paragraph stellt fest, dass das Berufungsgericht die Tatsachen des Erstgerichts als Grundlage für seine Entscheidung annimmt, es sei denn, es bestehen konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit der Tatsachen aufwerfen. Die Kammer war der Auffassung, dass keine derartigen Zweifel vorlagen und die Tatsachen des Erstgerichts korrekt waren, weshalb eine erneute Tatsachenfeststellung nicht notwendig war.
  • Haftungsrecht (§ 823 BGB): Im Rahmen des Schadensersatzrechts regelt § 823 BGB, dass der Geschädigte einen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn sein Recht durch eine unerlaubte Handlung verletzt wurde. Der Hinweisbeschluss bezieht sich auf die Schadensersatzansprüche des Klägers und unterstreicht, dass zur Ermittlung von Schadensersatzforderungen, wie dem Haushaltsführungsschaden, die Einschaltung eines Sachverständigen notwendig ist. Dies verdeutlicht den Zusammenhang zwischen dem vorliegenden Fall und dem Recht auf Schadensersatz.
  • Sachverständigenkosten (§ 249 BGB): Dieser Paragraph behandelt den Grundsatz der Naturalrestitution, wonach der Geschädigte so zu stellen ist, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Dazu zählen auch die Kosten für die Einschaltung von Sachverständigen, wenn diese aus Sicht eines verständigen Geschädigten notwendig sind. Der Fall zeigt, dass die Kammer die Notwendigkeit der Sachverständigenkosten als gegeben ansah und diese als erstattungsfähig anerkannte, was den Kläger im Rahmen seiner Schadensersatzansprüche unterstützt.

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Das vorliegende Urteil

LG Hof – Az.: 42 S 64/23 – Hinweisbeschluss vom 15.04.2024


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