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Erkenntnisverfahren – Fristen

TatbestandRechtsbehelfFristdauer
Ablehnung der Deckungszusage durch Rechtsschutzversicherer bei Vereinbarung der ARB 1994I. Antrag auf Durchführung des Schiedsgutachtenverfahrens

Oder

II. Deckungsklage

1 Monat ab Mitteilung der Leistungsablehnung

 

 

 

 

6 Monate ab Mitteilung der Leistungsablehnung bzw. der die Leistungsablehnung bestätigenden Schiedsgutachterentscheidung

Ablehnung der Deckungszusage durch Rechtsschutzversicherung bei Vereinbarung der ARB 2000: Dem Versicherer ist die Wahl gelassen, in seinen Bedingungen entweder A) ein Schiedsgutachtenverfahren oder B) einen Stichentscheid vorzuschreibenA. Bei Aufnahme des Schiedsgutachtenverfahrens I. Antrag auf Durchführung des Schiedsverfahren Oder II. Deckungsverfahren B. bei Aufnahme des Stichentscheids: I. Einholung eines Stichentscheids Oder II. Deckungsklage1 Monat ab Mitteilung der Leistungsablehnung 6 Monate ab Mitteilung der Leistungsablehnung bzw. der die Leistungsablehnung bestätigenden Schiedgutachterentscheidung Versicherer kann dem Versicherungsnehmer 1-Monats-Frist zur Informierung des Rechtsanwalts setzen 6 Monate ab Mitteilung der Leistungsablehnung bzw. des die Leistungsablehnung bestätigenden Stichentscheids
Anordnung des schriftlichen VorverfahrenAnzeige der Verteidigungsbereitschaft2 Wochen ab Zustellung
Übertragung des beim Landgericht anhängigen Verfahrens af die Kammer bzw. auf den Einzelrichterunanfechtbar
RechtswegentscheidungSofortige Beschwerde2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)
Zurückweisung eines Antrags auf GerichtsstandsbestimmungEntscheidung erfolgt durch: a) Landgericht: Sofortige Beschwerde b) Oberlandesgericht: unanfechtbar2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)
Trennung (§ 145 ZPO) oder Verbindung (§ 147 ZPO) von Verfahrenunanfechtbar
Ablehnung bzw. Anordnung der beantragten Aussetzung des VerfahrensSofortige Beschwerde2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)
Aussetzung aufgrund eines StraftatverdachtsTerminsantrag Nach mehr als 1 jähriger Aussetzung
Anberaumung eines Verhandlungstermins zwischen 1.7. und 31. 8Verlegungsantrag1 Woche ab Ladungszugang
Entscheidung über Verlegungsantragunanfechtbar
Gerichtlicher Hinweis im VerhandlungsterminAntrag auf Schriftsatznachlassim Termin
Neuer gegnerischer Vortrag kurz vor oder im VerhandlungsterminAntrag auf Schriftsatznachlassim Termin
Zwischenurteil über Antrag auf Zurückweisung der NebeninterventionSofortige Beschwerde2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestes 5 Monate ab Verkündung)
Befangenheit des RichtersAblehnungsgesuchVor Einlassung in eine Verhandlung oder Antragstellung
Zurückweisung des Gesuchs auf Ablehnung des Richters wegen BefangenheitAblehnungsgesuch betrifft a) Richter der 1.Instanz Sofortige Beschwerde b) Richter der 2. Instanz: Rechtsbeschwerde2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung) 1 Monat ab Zustellung
Feststellung der Befangenheit des Richtersunanfechtbar
Befangenheit eines Sachverständigen oder DolmetschersAblehnungsgesuch2 Wochen ab Zustellung/ Verkündung des Ernennungsbeschlusses
Zurückweisung des Gesuchs auf Ablehnung eines Sachverständigen oder Dolmetschers wegen BefangenheitSofortige Beschwerde2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)
Feststellung der Befangenheit eines Sachverständigen oder Dolmetschersunanfechtbar
Verhängung eines OrdnungsmittelsBeschwerde1 Woche
Protokollberichtigungunanfechtbar
Erlass eines BeweisbeschlussesUnanfechtbar, aber Änderungsantrag möglich
Versäumung einer NotfristWiedereinsetzungsantrag2 Wochen ab Hinderungswegfall; spätestens 1 Jahr nach Fristablauf
Versäumung der WiedereinsetzungsfristWiedereinsetzungsantrag2 Wochen ab Hinderungswegfall; spätestens 1 Jahr nach Fristablauf
Gewährung der Wiedereinsetzungunanfechtbar
Versagung der WiedereinsetzungRechtsmittel, das gegen Hauptsacheentscheidung gegeben ist
Antragsgemäße Verlängerung oder Abkürzung einer disponiblen Fristunanfechtbar
Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung einer disponiblen Fristunanfechtbar
Zurückweisung des Antrags au Abkürzung einer disponiblen FristSofortige Beschwerde2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)
Zwischenurteil über ZeugnisverweigerungsrechtSofortige Beschwerde2 Wochen ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)
Anordnung einer Ausländersicherheit gem. § 110 ZPOunanfechtbar

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