Verfasser: Dr. Christian Gerd Kotz
Das dritte Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes, das am 26.10.2000 verkündet wurde (BGBl. I 2000 S. 1426 ff.) und am 01.01.2001 in Kraft tritt, sieht folgende Änderungen vor:
§ Der Zeitraum, in dem Erziehungsgeld gezahlt wird, wird auf 24 Monate erhöht (§ 4 Abs.1)
§ Das monatliche Erziehungsgeld beträgt bei einer beantragten Zahlung für längstens 12 Monate – 900 DM
§ Das monatliche Erziehungsgeld beträgt bei einer beantragten Zahlung für längstens 24 Monate – 600 DM
§ Die Einkommensgrenzen sowie die Kinderzuschläge für jedes weitere Kind wurden erhöht (§ 5)
§ Die unschädliche wöchentliche Arbeitszeit wurde auf 30 Stunden erhöht (§ 2 Abs.1)
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



