Das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum beläuft sich für Alleinstehende 2003 auf 6.948 Euro im Jahr. Für Ehepaare wurden 11.640 Euro, für Kinder 3.636 Euro errechnet. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss dem Steuerpflichtigen von seinen Einkünften so viel verbleiben, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und desjenigen seiner Familie bedarf.
Grundfreibetrag
Der auf dem Existenzminimum beruhende steuerliche Grundfreibetrag beträgt 2003 7.426 Euro für Alleinstehende und 14.853 Euro für Ehepaare. Der Grundfreibetrag für Kinder beläuft sich auf 3.648 Euro.
Existenzminimum: Das Existenzminimum setzt wie folgt zusammen:
bei Alleinstehenden:
Regelsatz von 3.564 Euro
einmalige Leistungen von 540 Euro
Kosten der Unterkunft von 2.304 Euro
Heizkosten von 540 Euro
bei Ehepaaren:
Regelsatz von 6.420 Euro
einmalige Leistungen von1.008 Euro
Kosten der Unterkunft von3.516 Euro
Heizkosten von 696 Euro
bei Kindern
Regelsatz von 2.316 Euro
einmalige Leistungen von 468 Euro
Kosten der Unterkunft von 708 Euro
Heizkosten von 144 Euro
Der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird im Jahr 2003 mit 2.160 Euro angesetzt, so dass die Summe der Freibeträge für Kinder 5.808 Euro beträgt.
Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz



