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Fahrradunfall – Haushaltsführungsschaden

Eine Radfahrerin wurde von einem Fahrradkurier überholt und schwer verletzt. Nun erhält sie über 46.000 Euro Schadensersatz für die erlittenen Verletzungen, den Verdienstausfall und die Einschränkungen im Alltag. Das Gericht sah den Fahrradkurier zu 80 Prozent für den Unfall verantwortlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Würzburg
  • Datum: 13.04.2021
  • Aktenzeichen: 72 O 1647/13
  • Verfahrensart: Zivilverfahren (Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall)
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Die Klägerin forderte vom Beklagten Schadensersatz in Höhe von 76.612,35 €, ein angemessenes Schmerzensgeld, Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten und Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden aufgrund eines Unfalls am 31.08.2012 in Würzburg. Sie erlitt Verletzungen und Sachschäden durch den Unfall sowie Verdienstausfälle und einen Haushaltsführungsschaden.
  • Beklagter: Der Beklagte, tätig als Fahrradkurier, wurde in einen Unfall mit der Klägerin verwickelt. Er bestritt die Höhe der geforderten Schmerzensgeldansprüche und argumentierte, dass bei der Berechnung der Ersatzansprüche Abschläge vorgenommen werden müssten (z.B. „neu für alt“ bei Sachbeschädigungen).

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Bei einem Fahrradunfall am 31.08.2012 stieß der Beklagte die Klägerin, was zu schweren körperlichen Verletzungen der Klägerin führte, einschließlich einer Unterschenkelfraktur, die operativ versorgt werden musste. Neben körperlichen Schäden behauptete die Klägerin Auslagen für beschädigte persönliche Gegenstände und Verdienstausfälle aufgrund ihrer langen Genesungszeit. Weiter verlangte die Klägerin Schmerzensgeld und die Feststellung, dass der Beklagte 80% der zukünftigen Schäden zu tragen hat.
  • Kern des Rechtsstreits: Schwerpunkt des Verfahrens war die Frage, in welchem Umfang der Beklagte Schadensersatz in Form von Sachschäden, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden an die Klägerin zu leisten hatte. Eine weitere Frage war, ob Vergünstigungen (z.B. Abschlagszahlungen und Drittleistungen) abgezogen werden müssen und die Verteilung der Haftungsquote zwischen den Parteien.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, der Klägerin 35.513,15 € Schadensersatz und ein weiteres Schmerzensgeld von 8.000 € zu zahlen. Zudem wurde festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, 80% aller zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Dritte übergehen. Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten wurden der Klägerin zugesprochen, und die Klage wurde in anderen Punkten abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht bestätigte, dass der Beklagte für den Unfall zu 80% haftet, basierend auf früheren Entscheidungen. Die Ermittlung der Schadenssumme erfolgte unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen und der Anrechnung von Drittleistungen. Das Schmerzensgeld wurde unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Verletzungen und der Verzögerung der Schadensregulierung bemessen.
  • Folgen: Der Beklagte muss die festgelegten Zahlungen leisten und die Kosten für die Rechtsverfolgung der Klägerin übernehmen. Der Fall illustriert die Bedeutung der Haftungsquote und standardisierter Berechnungen in Schadensersatzfällen im Zusammenhang mit Unfällen.

Fahrradunfall: Rechtsansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz klären

Ein Fahrradunfall kann für die Betroffenen erhebliche Folgen haben, nicht nur körperlich, sondern auch finanziell. Oftmals müssen Unfallopfer nicht nur Schmerzensgeld geltend machen, sondern auch Schadensersatz für Haushaltsführungsschäden, die durch die Verletzung entstehen. Ein solcher Schaden kann beispielsweise dann entstehen, wenn aufgrund von Unfallfolgen die Fähigkeit zur Führung des Haushalts beeinträchtigt ist, was wiederum zu einem Einnahmeausfall führen kann.

Die rechtlichen Ansprüche, die sich aus einem Fahrradunfall ergeben, sind vielfältig. Dazu gehören unter anderem die Schadensmeldung bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers sowie die Ermittlung der Schäden durch Gutachten. Um die Belastungen und Folgen eines Unfalls effektiv zu bewältigen, ist es entscheidend, die rechtlichen Schritte zur Sicherung der eigenen Versicherungsansprüche zu kennen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall genauer untersucht, der eine besondere juristische Fragestellung zu diesem Thema aufwirft.

Der Fall vor Gericht


Radfahrerin erhält über 46.000 Euro Schadensersatz nach Kollision mit Fahrradkurier

Radfahrerin am D.-Platz in Würzburg sitzt am Rand, prüft ihr angeschlagenes Bein, während ein besorgter Radfahrer daneben steht.
Schadensersatzansprüche nach Fahrradunfall | Symbolfoto: Ideogram gen.

Ein Würzburger Gericht hat einer Radfahrerin nach einem Zusammenstoß mit einem Fahrradkurier insgesamt 46.343,33 Euro Schadensersatz zugesprochen. Der Unfall ereignete sich am 31. August 2012 auf dem D.-platz in Würzburg, als der als Fahrradkurier tätige Beklagte die Klägerin beim Überholen zu Fall brachte.

Schwere Verletzungen erfordern mehrere Operationen

Bei dem Sturz erlitt die Radfahrerin eine komplizierte Unterschenkelfraktur mit Tibiakopffraktur am linken Bein. Die Verletzung musste operativ mit einer Stützplatte versorgt werden, die in einem weiteren Eingriff wieder entfernt wurde. Die Behandlung umfasste einen stationären Krankenhausaufenthalt sowie eine anschließende stationäre Rehabilitation. Die Verletzungsfolgen führten zu dauerhaften Beeinträchtigungen – die Betroffene kann Treppen nur noch mit Geländer bewältigen und ist auf das permanente Tragen einer Kniebandage angewiesen.

Gericht bestätigt 80-prozentige Haftung des Fahrradkuriers

Das Landgericht Würzburg sprach der Klägerin einen Anteil von 80 Prozent des entstandenen Schadens zu. Dies umfasst neben einem Schmerzensgeld von 16.000 Euro auch den Ersatz von Sachschäden an Fahrrad, Helm und Kleidung in Höhe von 861,52 Euro sowie weitere Auslagen von über 2.000 Euro für Fahrtkosten und medizinische Behandlungen.

Erhebliche finanzielle Einbußen durch Berufsunfähigkeit

Besonders schwer wiegen die beruflichen Folgen des Unfalls. Die als IT-Systemadministratorin tätige Klägerin kann ihren Beruf aufgrund der Knieverletzung nicht mehr ausüben. Ihr Arbeitsplatz erforderte ein hohes Maß an Mobilität, da sie für die Betreuung verschiedener Außenstellen zuständig war. Das Gericht sprach ihr einen Verdienstausfall von 22.219,61 Euro zu.

Zusätzliche Belastungen im Haushalt berücksichtigt

Die unfallbedingten Einschränkungen wirken sich auch auf die Haushaltsführung aus. Nach Aussage des Ehemanns konnte seine Frau die zuvor von ihr erledigten Hausarbeiten nur noch eingeschränkt ausführen. Das Gericht erkannte einen Haushaltsführungsschaden von 10.368 Euro an, basierend auf einer 30-prozentigen Beeinträchtigung bei der Haushaltsarbeit.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil zeigt, dass bei Fahrradunfällen auch eine Teilschuld des Geschädigten berücksichtigt wird, hier 20% Eigenverschulden. Dennoch können substanzielle Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden – sowohl für materielle Schäden (Behandlungskosten, Verdienstausfall) als auch Schmerzensgeld. Besonders wichtig ist die umfassende Dokumentation aller unfallbedingten Kosten und Verletzungsfolgen, um diese später geltend machen zu können.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Unfallopfer haben Sie gute Chancen auf Entschädigung, auch wenn Sie eine Teilschuld trifft. Sie können sowohl konkrete Kosten wie Behandlungszuzahlungen als auch Verdienstausfälle ersetzt bekommen. Wichtig ist, dass Sie alle Belege sorgfältig aufbewahren und Ihre Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen. Auch spätere Folgeschäden können noch geltend gemacht werden, wie die Feststellungsklage im Urteil zeigt. Lassen Sie sich am besten frühzeitig anwaltlich beraten, um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen.


Ihr Recht nach einem Fahrradunfall

Unfälle passieren schnell, und oft ist die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt. Gerade bei Fahrradunfällen ist es wichtig, die Haftung und die Höhe des Schadensersatzes genau prüfen zu lassen. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen, sei es bei Sachschäden, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Sprechen Sie uns an, um Ihre Situation individuell zu besprechen und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Schadensersatzansprüche können Radfahrer nach einem Unfall geltend machen?

Nach einem Fahrradunfall haben Sie als Radfahrer Anspruch auf umfassenden Schadensersatz, wenn der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde.

Materielle Schäden

Bei Sachschäden steht Ihnen der Ersatz für das beschädigte Fahrrad zu. Dies umfasst entweder die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Auch beschädigte Kleidung und mitgeführte Gegenstände werden ersetzt.

Personenschäden und Schmerzensgeld

Bei Verletzungen können Sie Schmerzensgeld nach § 253 BGB beanspruchen. Dies gilt sowohl für körperliche als auch für psychische Beeinträchtigungen wie posttraumatische Störungen oder Ängste. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzungen und dem Heilungsverlauf.

Verdienstausfall

Wenn Sie arbeitsunfähig werden, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber weiter. Danach erhalten Sie Krankengeld, und die Differenz zum normalen Gehalt muss die gegnerische Versicherung ausgleichen.

Haushaltsführungsschaden

Können Sie aufgrund der Verletzungen Ihren Haushalt nicht wie gewohnt führen, steht Ihnen nach § 843 Abs. 1 BGB ein Haushaltsführungsschaden zu. Dies umfasst die Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine angemessene Entschädigung für die Hilfe durch Angehörige.

Weitere Ansprüche

Bei dauerhaften Beeinträchtigungen können Sie auch vermehrte Bedürfnisse geltend machen, etwa für:

  • Hilfskräfte und Pflegepersonal
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Umbaukosten für Wohnung oder Fahrzeug
  • Kurkosten

Die Ansprüche richten sich gegen den Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung. Bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen können Sie die Versicherung direkt in Anspruch nehmen.


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Wie wird ein Haushaltsführungsschaden nach einem Fahrradunfall berechnet?

Ein Haushaltsführungsschaden entsteht, wenn Sie nach einem Fahrradunfall Ihre üblichen Tätigkeiten im Haushalt nicht mehr oder nur eingeschränkt ausführen können. Die Berechnung dieses Schadens erfolgt in mehreren Schritten:

Ermittlung des Umfangs der Haushaltstätigkeiten vor dem Unfall

Zunächst wird festgestellt, wie viel Zeit Sie vor dem Unfall für Haushaltstätigkeiten aufgewendet haben. Hierfür können Tabellenwerke wie die Schulz-Borck / Hofmann-Tabelle herangezogen werden. Beispielsweise ergibt sich für einen Drei-Personen-Haushalt mit zwei berufstätigen Erwachsenen und einem Kind unter 6 Jahren eine wöchentliche Arbeitszeit von etwa 42 Stunden.

Bestimmung des Beeinträchtigungsgrades

Der nächste Schritt ist die Feststellung, wie stark Sie in der Ausführung Ihrer Haushaltstätigkeiten beeinträchtigt sind. Dies kann von einer vollständigen Unfähigkeit (100% Einschränkung) bis hin zu geringfügigen Einschränkungen (z.B. 15%) reichen. Wenn Sie beispielsweise nach dem Unfall drei Wochen im Krankenhaus verbringen, beträgt die Einschränkung in dieser Zeit 100%.

Berechnung des Schadens

Die Schadenshöhe wird anhand folgender Formel berechnet:

Anzahl der Wochen x Stunden Hausarbeit vor Unfall x Grad der Einschränkung x Stundensatz

Der Stundensatz für eine Ersatzkraft wird oft mit etwa 10 Euro angesetzt, kann aber je nach Region variieren.

Dokumentation und Nachweis

Für die Geltendmachung des Haushaltsführungsschadens ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Stellen Sie sich vor, Sie müssen folgende Informationen sammeln:

  • Größe und Ausstattung Ihres Haushalts
  • Konkrete Arbeitsleistung vor dem Unfall (Art der Tätigkeiten und Zeitaufwand)
  • Tätigkeiten, die Sie nach dem Unfall nicht mehr oder nur eingeschränkt ausführen können
  • Zeitliche Differenz zwischen der Tätigkeit vor und nach dem Unfall
  • Umverteilung der Arbeit in der Familie

Rolle von ärztlichen Attesten und Gutachten

Ärztliche Atteste und Gutachten spielen eine zentrale Rolle bei der Berechnung des Haushaltsführungsschadens. Sie dienen als wichtige Beweismittel für den Grad und die Dauer Ihrer Beeinträchtigung.

Berücksichtigung der zeitlichen Dimension

Der Haushaltsführungsschaden kann sowohl für einen vorübergehenden als auch für einen dauerhaften Zeitraum geltend gemacht werden. Bei einer dauerhaften Beeinträchtigung kann sogar ein Rentenanspruch bestehen.

Wichtig: Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist komplex und kann in der Praxis zu Streitigkeiten führen. Eine detaillierte und nachvollziehbare Darlegung Ihrer Situation ist entscheidend für eine erfolgreiche Geltendmachung des Anspruchs.


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Welche Fristen müssen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Fahrradunfall beachtet werden?

Die reguläre Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche nach einem Fahrradunfall beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Unfall stattgefunden hat und Sie Kenntnis von Ihrem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt haben.

Beginn und Berechnung der Verjährungsfrist

Wenn Sie beispielsweise im März 2024 einen Fahrradunfall erleiden und den Verursacher kennen, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2024 und endet am 31.12.2027. In diesem Zeitraum müssen Sie Ihre Ansprüche geltend machen oder gerichtlich durchsetzen.

Besondere Fristen bei unbekanntem Unfallverursacher

Bei einem unbekannten Unfallverursacher gilt eine verlängerte Frist von 30 Jahren für Personenschäden. Diese längere Frist gibt Ihnen die Möglichkeit, den Verursacher ausfindig zu machen. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall erst mit dem Ende des Jahres, in dem Sie die Identität des Schädigers erfahren.

Fristen für Sachschäden

Für reine Sachschäden am Fahrrad gilt bei unbekanntem Schädiger eine maximale Verjährungsfrist von 10 Jahren. Diese Frist beginnt direkt mit der Entstehung des Schadens, unabhängig von Ihrer Kenntnis des Schädigers.

Wichtige erste Schritte nach dem Unfall

Um Ihre Ansprüche zu sichern, sollten Sie unmittelbar nach dem Unfall folgende Schritte einleiten:

  1. Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten
  2. Bei Personenschäden oder schweren Sachschäden die Polizei verständigen
  3. Beweise sichern: Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen und Ihren Verletzungen
  4. Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen aufnehmen
  5. Ärztliche Untersuchung durchführen lassen, auch bei vermeintlich leichten Verletzungen

Meldefristen bei Versicherungen

Wenn Sie eine private Unfallversicherung haben, müssen Sie den Unfall in der Regel innerhalb einer Woche melden. Bei anderen Versicherungen, wie einer Rechtsschutzversicherung, sollten Sie sich so schnell wie möglich nach dem Unfall melden, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Verlängerung der Verjährungsfrist bei Folgeschäden

Bei möglichen Folgeschäden können Sie durch einen Feststellungsantrag bei Gericht die Verjährungsfrist auf bis zu 30 Jahre verlängern. Dies ist besonders wichtig, wenn sich die gesundheitlichen Folgen des Unfalls erst später zeigen könnten.

Beachten Sie, dass die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Fahrradunfall komplex sein kann. Die rechtzeitige und korrekte Einhaltung der Fristen ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


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Welche Beweise und Dokumentationen sind für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Fahrradunfall erforderlich?

Für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Fahrradunfall ist eine umfassende Beweissicherung unmittelbar nach dem Unfall entscheidend. Folgende Beweise und Dokumentationen sollten Sie sichern:

Unfallbeteiligte und Zeugen

Notieren Sie die Personalien aller Unfallbeteiligten und Zeugen. Machen Sie wenn möglich ein Foto vom Personalausweis des Unfallgegners. Bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug ist es ausreichend, sich das Kennzeichen zu notieren.

Fotodokumentation

Fertigen Sie detaillierte Fotos von der Unfallstelle, allen Schäden und beteiligten Fahrzeugen an. Fotografieren Sie insbesondere:

  • Die genaue Unfallposition
  • Eventuelle Spuren auf der Straße
  • Schäden am Fahrrad
  • Schäden an Ihrer Kleidung, dem Helm und anderen Gegenständen
  • Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners (diese können Aufschluss über den Unfallhergang geben)

Medizinische Dokumentation

Lassen Sie sich ärztlich untersuchen, auch wenn Sie zunächst keine schweren Verletzungen feststellen. Für die spätere Geltendmachung von Schmerzensgeld sind folgende Unterlagen wichtig:

  • Arztberichte
  • Atteste
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Erst- und Folgebescheinigungen)
  • Fotos der Verletzungen (diese müssen Sie in der Regel selbst anfertigen)

Führen Sie zudem ein Schmerztagebuch, in dem Sie täglich Ihre Beschwerden, Einschränkungen und eventuell eingenommene Medikamente notieren. Dies kann für die Bemessung des Schmerzensgeldes relevant sein.

Polizeibericht

Bei Personenschäden oder unklarem Unfallhergang sollten Sie die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuziehen. Das polizeiliche Unfallprotokoll ist ein wichtiges Beweismittel.

Sachschäden dokumentieren

Für die Bezifferung der Sachschäden benötigen Sie:

  • Originalbelege für die Anschaffung der beschädigten Gegenstände
  • Kostenvoranschläge für Reparaturen
  • Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden: Nachweis über den Zeitwert des Fahrrads

Unfallskizze

Erstellen Sie eine detaillierte Skizze des Unfallhergangs. Notieren Sie dabei auch die Wetterbedingungen, Tageszeit und Sichtverhältnisse.

Wenn Sie diese Beweise und Dokumentationen sorgfältig zusammentragen, verbessern Sie Ihre Chancen erheblich, Ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen. Denken Sie daran: Je mehr relevante Informationen Sie sammeln, desto einfacher wird es, den Unfallhergang zu rekonstruieren und Ihre Ansprüche zu belegen.


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Ab welchem Grad der Beeinträchtigung besteht Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens?

Ein Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens besteht grundsätzlich ab jeder nachweisbaren Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Haushaltsführung. Es gibt keinen festen Schwellenwert oder Mindestgrad der Beeinträchtigung, ab dem ein Anspruch entsteht. Entscheidend ist vielmehr, dass Sie konkret darlegen können, wie und in welchem Umfang Sie durch die Verletzung in Ihrer Haushaltsführung eingeschränkt sind.

Bewertungskriterien

Für die Bemessung des Haushaltsführungsschadens ist die konkrete haushaltsspezifische Behinderung maßgeblich. Folgende Faktoren werden dabei berücksichtigt:

  • Art und Schwere der Verletzung
  • Dauer der Beeinträchtigung
  • Umfang der vor dem Unfall geleisteten Haushaltsarbeit
  • Größe und Zusammensetzung des Haushalts
  • Technische Ausstattung des Haushalts

Typische Beispiele für anerkannte Beeinträchtigungen

Wenn Sie nach einem Fahrradunfall beispielsweise:

  • nicht mehr schwer heben können und dadurch beim Einkaufen oder Wäsche aufhängen eingeschränkt sind
  • aufgrund von Schmerzen nur noch eingeschränkt putzen oder staubsaugen können
  • wegen einer Armverletzung nicht mehr kochen oder bügeln können
  • durch eine Beinverletzung keine Gartenarbeit mehr verrichten können

In solchen Fällen können Sie einen Haushaltsführungsschaden geltend machen, selbst wenn die Beeinträchtigung nur geringfügig erscheint.

Nachweis und Berechnung

Um Ihren Anspruch durchzusetzen, müssen Sie detailliert darlegen, welche Tätigkeiten Sie vor dem Unfall in welchem Umfang ausgeführt haben und wie Sie nun darin eingeschränkt sind. Je genauer Sie dies beschreiben können, desto besser sind Ihre Chancen auf Ersatz.

Die Berechnung erfolgt dann anhand der prozentualen Minderung Ihrer Haushaltsführungsfähigkeit. Wenn Sie beispielsweise vor dem Unfall 30 Stunden pro Woche Hausarbeit geleistet haben und nun nur noch 20 Stunden leisten können, beträgt die Minderung 33,33%. Dieser Prozentsatz wird dann mit einem angemessenen Stundensatz (oft zwischen 10 und 12 Euro) multipliziert, um den ersatzfähigen Schaden zu ermitteln.

Beachten Sie, dass auch bei geringen Beeinträchtigungen von z.B. nur 10-15% ein Anspruch bestehen kann, wenn dieser über einen längeren Zeitraum andauert. Selbst vorübergehende Einschränkungen können ersatzfähig sein, wenn sie erheblich sind.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Haushaltsführungsschaden

Ein finanzieller Ausgleich für die eingeschränkte Fähigkeit, den eigenen Haushalt zu führen. Dieser Schaden entsteht, wenn eine Person durch eine Verletzung ihre Haushaltsaufgaben nicht mehr oder nur eingeschränkt ausführen kann. Die Berechnung erfolgt nach § 843 BGB und berücksichtigt den Umfang der Beeinträchtigung sowie den Wert der nicht mehr leistbaren Hausarbeit. Beispiel: Eine verletzte Person kann nicht mehr putzen oder kochen und muss dafür Hilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten für eine Haushaltshilfe oder der Wertverlust der nicht mehr selbst erbrachten Leistungen sind ersatzfähig.


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Schmerzensgeld

Eine finanzielle Entschädigung für körperliche und seelische Schmerzen sowie andere immaterielle Beeinträchtigungen nach § 253 Abs. 2 BGB. Die Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzungen sowie deren Folgen. Berücksichtigt werden auch dauerhafte Beeinträchtigungen und psychische Belastungen. Beispiel: Bei einer schweren Knieverletzung mit mehreren Operationen und bleibenden Schäden kann das Schmerzensgeld, wie im Text beschrieben, 16.000 Euro betragen.


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Verdienstausfall

Ein Anspruch auf Ersatz des entgangenen Einkommens nach §§ 249, 252 BGB, wenn jemand durch eine Verletzung zeitweise oder dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Umfasst sowohl den konkreten Einkommensverlust als auch zukünftige Verdiensteinbußen durch Berufsunfähigkeit. Beispiel: Eine IT-Systemadministratorin kann ihren Beruf wegen einer Knieverletzung nicht mehr ausüben und erhält Ersatz für den dadurch entstehenden Einkommensausfall.


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Haftungsquote

Der prozentuale Anteil der Schadensersatzpflicht, den ein Unfallbeteiligter zu tragen hat. Die Quote wird nach § 254 BGB bestimmt und berücksichtigt das Maß der Verantwortung jeder Partei am Unfall. Ein Mitverschulden des Geschädigten führt zur Minderung seiner Ansprüche. Beispiel: Bei 80% Haftung des Verursachers erhält der Geschädigte 80% seiner nachgewiesenen Schäden ersetzt.


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Schadensmeldung

Die formelle Mitteilung eines Schadensereignisses an die zuständige Versicherung nach § 30 VVG. Sie ist Voraussetzung für die Regulierung des Schadens und muss zeitnah erfolgen. Die Meldung sollte alle relevanten Informationen zum Unfallhergang, den Beteiligten und den entstandenen Schäden enthalten. Bei verspäteter Meldung kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die allgemeine Schadensersatzpflicht. Er besagt, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Im vorliegenden Fall hat der Fahrradkurier durch sein fahrlässiges Verhalten beim Überholen die Gesundheit der Klägerin verletzt und muss daher für die entstandenen Schäden aufkommen.
  • § 253 Abs. 2 BGB (Schmerzensgeld): Dieser Paragraph regelt das Schmerzensgeld als Ausgleich für erlittene körperliche und seelische Schmerzen. Das Schmerzensgeld soll den immateriellen Schaden ausgleichen, der durch die Verletzung entstanden ist. Im vorliegenden Fall hat die Klägerin aufgrund ihrer Verletzungen erhebliche Schmerzen erlitten und erhält deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von 16.000 Euro.
  • §§ 249 ff. BGB (Schadensersatz): Diese Paragraphen regeln den Umfang des Schadensersatzes. Der Schädiger hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Dazu gehören neben den Behandlungskosten auch materielle Schäden wie z.B. an Kleidung und Fahrrad sowie der Verdienstausfall. Im vorliegenden Fall erhält die Klägerin Ersatz für die beschädigten Gegenstände, die Behandlungskosten und den entgangenen Verdienst.
  • § 840 BGB (Gesamtschuld): Dieser Paragraph regelt die Haftung mehrerer Personen für denselben Schaden. Im vorliegenden Fall könnte § 840 BGB relevant werden, wenn neben dem Fahrradkurier noch weitere Personen (z.B. der Arbeitgeber des Kuriers) für den Unfall verantwortlich wären. Dann hafteten sie als Gesamtschuldner. Die Klägerin könnte dann von jedem Einzelnen den vollen Schadensersatz verlangen.
  • § 254 BGB (Mitverschulden): Dieser Paragraph regelt die Haftung bei Mitverschulden des Geschädigten. Hat der Geschädigte zu dem Schaden beigetragen, wird der Schadensersatzanspruch nach dem Grad des Mitverschuldens gekürzt. Im vorliegenden Fall könnte geprüft werden, ob die Klägerin durch ihr eigenes Verhalten zum Unfall beigetragen hat (z.B. durch unachtsames Fahren). Das Gericht hat jedoch eine Haftung des Fahrradkuriers zu 80 % festgestellt, was bedeutet, dass der Klägerin ein Mitverschulden von 20 % angelastet wird.

Das vorliegende Urteil


LG Würzburg – Az.: 72 O 1647/13 – Endurteil vom 13.04.2021


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