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Fehlerhafte Kontosperre durch Bank – Haftung

Eine türkische Kundin erlebt einen finanziellen Albtraum, als ihre Bank ihr Konto wegen eines Geldwäscheverdachts sperrt – und das Gericht rügt das rechtswidrige Vorgehen der Bank scharf. Die Richter stellen klar: Banken dürfen nicht nach Gutdünken Konten sperren, sondern müssen sich an strenge gesetzliche Vorgaben halten. Ein wegweisendes Urteil, das die Rechte von Bankkunden stärkt und Banken in die Schranken weist.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil befasst sich mit der Streitigkeit zwischen einer Privatperson und ihrer Bank bezüglich der Sperrung eines Bankkontos.
  • Die Sperrung erfolgte aufgrund einer Geldwäscheverdachtsmeldung, die mit einer Einzahlung in Verbindung steht.
  • Die Antragstellerin, welche im Ausland lebte, war sich der Gründe für die Kontosperrung nicht bewusst.
  • Die Bank hatte das Konto ohne vorherige Mitteilung gekündigt und gleichzeitig gesperrt.
  • Die Antragstellerin konnte durch einen Anwalt rechtliche Schritte gegen die Kontosperrung einleiten.
  • Das Amtsgericht entschied zunächst zugunsten der Antragstellerin und wies die Bank an, die Sperren aufzuheben.
  • Die Bank legte Widerspruch gegen die Entscheidung ein und führte hierzu interne Begründungen an.
  • Das Gericht entschied, dass die Bank die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, da die Kontosperrung nicht rechtmäßig war.
  • Die Entscheidung zeigt, dass Banken im Verdachtsfall gewisse rechtliche Pflichten gegenüber ihren Kunden haben müssen.
  • Die Auswirkungen des Urteils betreffen ähnliche Fälle, in denen Kunden gegen unrechtmäßige Kontosperrungen vorgehen möchten.

Fehlerhafte Kontosperre: Rechte der Kunden und Schadensersatzansprüche im Fokus

Eine fehlerhafte Kontosperre durch eine Bank kann für die betroffenen Kunden erhebliche Folgen haben. Sie werden oft im unklaren über ihre Kundenrechte bei Kontosperren gelassen und stehen vor der Herausforderung, ihre Bankrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Eine unrechtmäßige Bankkontosperrung kann beispielsweise durch interne Fehler oder ungenaue Informationen verursacht werden, was zu einer Vielzahl von rechtlichen Fragen bezüglich der Haftung der Bank führt. In solchen Fällen fragen sich viele, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche gegenüber der Bank geltend gemacht werden können.

Die rechtlichen Schritte, die aus einer fehlerhaften Kontosperre resultieren können, sind nicht nur zeit- und kostenintensiv, sondern erfordern oft auch rechtliche Beratung. Die Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie möglicherweise Entschädigungen für die Unannehmlichkeiten und finanziellen Einbußen beantragen können, die aus einer fehlerhaften Sperre resultieren. Es ist entscheidend zu verstehen, welche Kontoführungspflichten die Banken haben und welche Konsequenzen sich aus ihrer Missachtung ergeben können.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Kontosperre näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Kontosperre wegen Geldwäscheverdachts: Gericht rügt rechtswidriges Vorgehen einer Bank

Rechtliche Grenzen von Kontosperren bei Geldwäscheverdacht
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main verdeutlicht die strikten rechtlichen Vorgaben für Banken bei Kontosperrungen im Verdachtsfall von Geldwäsche und schützt somit die Rechte der betroffenen Kunden. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.01.2024 hat die Grenzen von Kontosperrungen bei Geldwäscheverdacht deutlich aufgezeigt. Der Fall betraf eine türkische Staatsangehörige, deren Konto von einer deutschen Geschäftsbank gesperrt wurde, nachdem eine Einzahlung von 21.900 Euro aus der Türkei eingegangen war.

Hintergrund und Ablauf der Kontosperre

Die Bank hatte am 11.08.2022 eine Geldwäscheverdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) übermittelt und zeitgleich das Konto gesperrt. Die Kundin, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Türkei aufhielt, konnte plötzlich nicht mehr auf ihre finanziellen Mittel zugreifen. Trotz Anfragen blieb die Kontosperre bestehen, was die Kundin veranlasste, gerichtlich dagegen vorzugehen.

Gerichtliche Entscheidung und Begründung

Das Gericht stellte fest, dass die Kontosperre spätestens drei Werktage nach der Verdachtsmeldung, also am 15.08.2022, hätte aufgehoben werden müssen. Die Bank argumentierte, die Verdachtsmeldung habe sich auf das „gesamte Verhalten“ der Kundin bezogen, was eine längere Sperre rechtfertige. Diese Ansicht wies das Gericht entschieden zurück.

Das Landgericht betonte, dass eine Kontosperre wegen Geldwäscheverdachts einer klaren gesetzlichen Grundlage bedarf. § 46 des Geldwäschegesetzes (GwG) erlaubt eine Sperre nur für eine spezifische Transaktion und für maximal drei Werktage. Eine pauschale, zeitlich unbegrenzte Kontosperre aufgrund eines „allgemeinen Verhaltens“ sei rechtswidrig und verstoße gegen grundlegende Rechte des Bankkunden.

Kritik an der Vorgehensweise der Bank

Die Bank hatte am 01.09.2022 eine weitere Verdachtsmeldung als „Fristfall-Nachmeldung“ eingereicht, was das Gericht als Versuch wertete, die gesetzliche Drei-Tage-Frist zu umgehen. Das Gericht stellte klar, dass dieses Vorgehen nicht mit dem Gesetz vereinbar ist und die Schutzfunktion der Frist aushebeln würde.

Rechtliche Konsequenzen

Das Gericht entschied, dass die Bank die Kosten des Verfahrens tragen muss. Dabei wurde die Haftungsfreistellung nach § 48 GwG einschränkend ausgelegt. Die Richter argumentierten, dass diese Freistellung nicht greife, wenn eine Bank die zwingenden Anordnungen des Geldwäschegesetzes derart missachte.

Bedeutung des Urteils

Die Entscheidung stellt klar, dass Banken bei Geldwäscheverdachtsmeldungen und daraus resultierenden Kontosperren die gesetzlichen Vorgaben strikt einhalten müssen. Sie dürfen Konten nicht länger als gesetzlich erlaubt sperren und müssen jede Sperre auf eine konkrete verdächtige Transaktion beziehen. Das Urteil stärkt die Rechte von Bankkunden und setzt Grenzen für die Befugnisse von Banken im Rahmen der Geldwäscheprävention.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil des Landgerichts Frankfurt stärkt die Rechte von Bankkunden bei Kontosperrungen wegen Geldwäscheverdachts erheblich. Es stellt klar, dass Banken Konten nur für maximal drei Werktage und nur bezogen auf eine konkrete verdächtige Transaktion sperren dürfen. Eine pauschale, zeitlich unbegrenzte Sperre aufgrund eines „allgemeinen Verhaltens“ ist rechtswidrig. Dies begrenzt die Befugnisse der Banken im Rahmen der Geldwäscheprävention und schützt Kunden vor unverhältnismäßigen Eingriffen in ihre Verfügungsrechte.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte als Bankkunde erheblich. Es legt fest, dass Ihre Bank Ihr Konto bei Geldwäscheverdacht maximal drei Werktage sperren darf und dies nur für eine konkrete verdächtige Transaktion. Eine längere oder pauschale Sperre ist rechtswidrig. Sollte Ihre Bank diese Frist überschreiten, können Sie nun schneller rechtliche Schritte einleiten und haben gute Chancen, die Freigabe Ihres Kontos zu erwirken. Zudem müssen Sie bei unrechtmäßiger Kontosperre nicht die Verfahrenskosten tragen. Dies gibt Ihnen mehr Sicherheit im Umgang mit Ihren Finanzen und schützt Sie vor übermäßigen Eingriffen der Bank.


Weiterführende Informationen

Im Kampf gegen Geldwäsche werden immer häufiger Konten gesperrt. Doch wo liegen die rechtlichen Grenzen dieser Maßnahme? Die rechtlichen Grenzen von Kontosperren bei Geldwäscheverdacht sind komplex und lassen viele Fragen offen. In dieser FAQ-Rubrik finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zu diesem Thema und erfahren, welche Rechte Ihnen zustehen, wenn Ihr Konto gesperrt wurde.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Wie lange darf eine Bank mein Konto bei Geldwäscheverdacht sperren?

Bei Geldwäscheverdacht darf eine Bank Ihr Konto zunächst für maximal drei Werktage sperren. Diese Frist ist im Geldwäschegesetz (GwG) festgelegt und dient dazu, den Verdacht zu prüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten.

Gesetzliche Grundlage und Ablauf

Die Sperrfrist von drei Werktagen basiert auf § 46 Abs. 1 GwG. Innerhalb dieser Zeit muss die Bank den Verdacht der zuständigen Behörde melden. Wenn Sie von einer solchen Sperre betroffen sind, bedeutet das konkret:

  • Die Bank darf Transaktionen von Ihrem Konto für bis zu drei Werktage verhindern.
  • In dieser Zeit können Sie möglicherweise nicht auf Ihr Geld zugreifen oder Überweisungen tätigen.
  • Die Bank ist verpflichtet, den Verdacht zu melden und zu prüfen.

Mögliche Verlängerung der Sperrfrist

In bestimmten Fällen kann die Sperrfrist über die drei Werktage hinaus verlängert werden:

  1. Wenn die zuständige Behörde nach der Meldung weitere Untersuchungen für notwendig hält, kann sie die Sperre um bis zu einen Monat verlängern.
  2. In besonders komplexen Fällen oder bei Bedarf an internationaler Zusammenarbeit kann die Frist sogar noch weiter ausgedehnt werden.

Ihre Rechte als Kontoinhaber

Auch wenn die Bank bei Geldwäscheverdacht gesetzlich verpflichtet ist, Ihr Konto zu sperren, haben Sie als Kontoinhaber Rechte:

  • Sie können von der Bank Auskunft über die Gründe der Sperre verlangen.
  • Nach Ablauf der gesetzlichen Frist haben Sie Anspruch auf Aufhebung der Sperre, sofern kein begründeter Verdacht mehr besteht.
  • Bei ungerechtfertigter Verlängerung der Sperre können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Bedenken Sie, dass die Bank in solchen Fällen sehr vorsichtig agieren muss, um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Wenn Sie von einer Kontosperre betroffen sind, ist es ratsam, proaktiv mit Ihrer Bank zu kommunizieren und alle notwendigen Informationen bereitzustellen, um den Verdacht schnellstmöglich auszuräumen.


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Was kann ich tun, wenn mein Konto länger als erlaubt gesperrt bleibt?

Wenn Ihr Konto länger als gesetzlich zulässig gesperrt bleibt, stehen Ihnen mehrere Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

Kontaktaufnahme mit der Bank

Fordern Sie eine schriftliche Begründung für die anhaltende Kontosperrung von Ihrer Bank an. Legen Sie dabei dar, dass die gesetzliche Frist überschritten wurde. In vielen Fällen muss die Bank eine Kontosperrung nach spätestens drei Werktagen aufheben, wenn keine behördliche Anordnung zur Fortführung der Sperrung vorliegt.

Einreichung einer Beschwerde

Sollte die Bank nicht angemessen reagieren, können Sie eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen. Die BaFin prüft, ob die Bank ihre aufsichtsrechtlichen Pflichten verletzt hat und kann gegebenenfalls eingreifen.

Ombudsmann-Verfahren

Als Alternative zur BaFin steht Ihnen das kostenlose Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann der privaten Banken oder der Sparkassen zur Verfügung. Dieses Verfahren ist oft schneller als der Weg über die BaFin und kann zu einer gütlichen Einigung führen.

Rechtliche Schritte

Wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos bleiben, können Sie eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dies ist besonders dann ratsam, wenn Sie durch die Kontosperrung in eine finanzielle Notlage geraten. Beachten Sie, dass hierbei Gerichts- und möglicherweise Anwaltskosten entstehen können.

Dokumentation und Beweissicherung

Dokumentieren Sie sorgfältig alle Kommunikation mit der Bank und bewahren Sie relevante Unterlagen auf. Dies kann in einem möglichen Rechtsstreit von großer Bedeutung sein.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, erhöhen Sie Ihre Chancen, die unrechtmäßige Kontosperrung aufzuheben und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bedenken Sie, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist und die Erfolgsaussichten von den spezifischen Umständen abhängen.


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Welche Informationen muss mir die Bank bei einer Kontosperre mitteilen?

Bei einer Kontosperre ist die Bank grundsätzlich verpflichtet, Sie über die Sperrung zu informieren und Ihnen die Gründe für diese Maßnahme mitzuteilen. Die Bank muss Ihnen dabei so viele Informationen zur Verfügung stellen, dass Sie die Situation nachvollziehen und angemessen darauf reagieren können.

Umfang der Informationspflicht

Die Bank sollte Ihnen folgende Informationen bereitstellen:

  • Den Zeitpunkt der Kontosperrung
  • Die Dauer der Sperrung, sofern diese bekannt ist
  • Den konkreten Grund für die Sperrung, z.B. Verdacht auf Geldwäsche oder ungewöhnliche Kontobewegungen
  • Welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um die Sperrung aufzuheben

Beachten Sie, dass die Bank in bestimmten Fällen, etwa bei einem Verdacht auf Geldwäsche, nicht alle Details offenlegen darf, um laufende Ermittlungen nicht zu gefährden.

Rechtliche Grundlagen

Die Informationspflicht der Bank ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie aus den vertraglichen Nebenpflichten des Girovertrags. Zusätzlich verpflichtet das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) die Banken, ihre Kunden über Kontosperrungen zu informieren.

Vorgehen bei mangelnder Information

Wenn Sie keine oder nur unzureichende Informationen erhalten haben, sollten Sie:

  1. Schriftlich bei Ihrer Bank nachfragen und um detaillierte Auskunft bitten
  2. Eine angemessene Frist zur Beantwortung setzen, üblicherweise 1-2 Wochen
  3. Bei ausbleibender Antwort können Sie sich an die Schlichtungsstelle Ihrer Bank oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden

Wenn Sie eine Kontosperre feststellen, ist es ratsam, umgehend mit Ihrer Bank Kontakt aufzunehmen. Je schneller Sie reagieren und die erforderlichen Informationen bereitstellen, desto eher kann die Situation geklärt und Ihr Konto wieder entsperrt werden.


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Kann ich Schadensersatz fordern, wenn meine Bank das Konto unrechtmäßig gesperrt hat?

Ja, Sie können Schadensersatz fordern, wenn Ihre Bank Ihr Konto unrechtmäßig gesperrt hat. Eine ungerechtfertigte Kontosperrung stellt eine Vertragsverletzung dar, die Schadensersatzansprüche begründen kann.

Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch

Um Schadensersatz geltend zu machen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Unrechtmäßigkeit der Sperrung: Die Bank muss ohne rechtliche Grundlage gehandelt haben.
  2. Verschulden der Bank: Ein fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln muss vorliegen.
  3. Nachweisbarer Schaden: Sie müssen einen konkreten finanziellen Schaden erlitten haben.
  4. Kausalität: Der Schaden muss direkt aus der unrechtmäßigen Kontosperrung resultieren.

Mögliche Schadensarten

Bei einer unrechtmäßigen Kontosperrung können verschiedene Schäden entstehen:

  • Direkte finanzielle Verluste: z.B. durch nicht ausgeführte Überweisungen oder Lastschriften
  • Verzugsschäden: etwa Mahngebühren oder Verzugszinsen
  • Entgangener Gewinn: wenn Geschäfte nicht abgewickelt werden konnten
  • Reputationsschäden: bei geschäftlichen Beziehungen

Beachten Sie, dass auch immaterielle Schäden wie psychische Belastungen in bestimmten Fällen ersatzfähig sein können.

Geltendmachung des Schadensersatzes

Um Ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, die den Schaden belegen.
  2. Schadensberechnung: Stellen Sie eine detaillierte Auflistung aller entstandenen Schäden zusammen.
  3. Schriftliche Aufforderung: Fordern Sie die Bank schriftlich zur Zahlung des Schadensersatzes auf.
  4. Fristsetzung: Setzen Sie der Bank eine angemessene Frist zur Regulierung.

Beweislast und mögliche Hürden

Bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs können Sie auf Herausforderungen stoßen:

  • Die Beweislast für den Schaden und dessen Höhe liegt bei Ihnen als Kontoinhaber.
  • Banken können sich auf Sicherheitsmaßnahmen oder gesetzliche Verpflichtungen berufen.
  • Die Kausalität zwischen Sperrung und Schaden muss eindeutig nachgewiesen werden.

Wichtig ist, dass Sie alle Schritte sorgfältig dokumentieren und Ihre Ansprüche präzise begründen. Je besser Ihre Dokumentation, desto höher sind Ihre Chancen auf Erfolg.

Wenn Sie eine unrechtmäßige Kontosperrung vermuten, sollten Sie umgehend handeln. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte geltend zu machen und den entstandenen Schaden einzufordern.


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Wie kann ich als Kunde Geldwäscheverdacht und Kontosperren vorbeugen?

Um Geldwäscheverdacht und Kontosperren vorzubeugen, können Sie als Bankkunde mehrere Maßnahmen ergreifen:

Transparente Kommunikation mit der Bank

Informieren Sie Ihre Bank proaktiv über ungewöhnliche Transaktionen. Wenn Sie größere Geldbeträge erwarten oder überweisen möchten, kontaktieren Sie Ihr Geldinstitut im Vorfeld. Erklären Sie den Hintergrund der Transaktion und halten Sie entsprechende Nachweise bereit. Dies gilt besonders bei:

  • Erbschaften
  • Immobilienverkäufen
  • Auszahlungen von Lebensversicherungen
  • Gewinnen aus Glücksspielen oder Lotterien

Dokumentation von Geldquellen

Bewahren Sie Belege für die Herkunft größerer Geldbeträge sorgfältig auf. Relevante Dokumente können sein:

  • Kaufverträge bei Immobilien- oder Fahrzeugverkäufen
  • Schenkungsurkunden
  • Erbscheine und Testamente
  • Gewinnbenachrichtigungen von Lotteriegesellschaften

Diese Unterlagen können Sie bei Bedarf der Bank vorlegen, um die Rechtmäßigkeit der Gelder nachzuweisen.

Vorsicht bei Bargeldtransaktionen

Vermeiden Sie wenn möglich größere Bareinzahlungen oder -abhebungen. Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro unterliegen besonderen Meldepflichten. Nutzen Sie stattdessen elektronische Überweisungen, die leichter nachzuverfolgen sind.

Regelmäßige Kontoaktivität

Sorgen Sie für eine regelmäßige und nachvollziehbare Kontoaktivität. Plötzliche, ungewöhnlich hohe Einzahlungen oder lange Inaktivität können Verdachtsmomente auslösen. Ein regelmäßiger Zahlungsverkehr hingegen entspricht dem normalen Nutzungsverhalten.

Vorsicht bei internationalen Transaktionen

Seien Sie besonders aufmerksam bei grenzüberschreitenden Geldtransfers. Überweisungen in oder aus Ländern mit erhöhtem Geldwäscherisiko können schnell Verdacht erregen. Informieren Sie sich vorab über eventuelle Beschränkungen und bereiten Sie erklärende Unterlagen vor.

Umgang mit Kryptowährungen

Gehen Sie besonders umsichtig mit Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowährungen um. Der Handel mit Bitcoin und Co. wird von Banken oft kritisch beäugt. Dokumentieren Sie Ihre Aktivitäten in diesem Bereich sorgfältig und seien Sie auf Nachfragen vorbereitet.

Durch diese präventiven Maßnahmen können Sie das Risiko einer Kontosperrung aufgrund von Geldwäscheverdacht erheblich reduzieren. Eine offene und transparente Kommunikation mit Ihrer Bank ist dabei der Schlüssel zur Vermeidung von Missverständnissen und unerwünschten Konsequenzen.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Kontosperre: Eine Kontosperre bedeutet, dass der Zugang zu einem Bankkonto durch die Bank vorübergehend eingeschränkt oder vollständig blockiert wird. Dies kann z.B. aufgrund von Verdacht auf illegale Aktivitäten wie Geldwäsche geschehen. Während dieser Zeit kann der Kontoinhaber keine Transaktionen durchführen und hat keinen Zugriff auf seine finanziellen Mittel.
  • Geldwäscheverdachtsmeldung: Diese Meldung wird von Banken oder anderen Finanzinstituten an eine zuständige Behörde, wie die Financial Intelligence Unit (FIU), übermittelt, wenn der Verdacht besteht, dass Geld aus illegalen Aktivitäten stammt. Eine solche Meldung löst oft eine Untersuchung und möglicherweise eine vorübergehende Kontosperre aus.
  • Haftungsfreistellung: Haftungsfreistellung bedeutet, dass eine Partei, in diesem Fall die Bank, von der Haftung für bestimmte Handlungen oder Unterlassungen befreit wird. Im Kontext des Geldwäschegesetzes § 48 GwG kann eine Bank vor Haftung geschützt sein, wenn sie eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgegeben hat – allerdings nur, wenn sie gesetzeskonform handelt.
  • Drei-Tage-Frist: Diese Frist ist im Geldwäschegesetz festgelegt und besagt, dass eine Kontosperre bei einem Geldwäscheverdacht maximal drei Werktage dauern darf. Danach muss die Bank das Konto wieder freigeben, sofern kein weiterer konkreter Verdacht besteht. Diese Frist schützt Bankkunden vor unangemessenen und überlangen Kontosperren.
  • Spezifische Transaktion: Bei einer spezifischen Transaktion handelt es sich um eine genau definierte, konkrete Finanztransaktion, die im Verdacht steht, mit illegalen Aktivitäten wie Geldwäsche in Verbindung zu stehen. Das Gesetz schreibt vor, dass Kontosperren nur in Bezug auf solche spezifischen Transaktionen und nicht auf das gesamte Verhalten eines Kunden ausgesprochen werden dürfen.
  • Rechtswidrig: Rechtswidrig beschreibt Handlungen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Im hier beschriebenen Fall handelt die Bank rechtswidrig, wenn sie eine Kontosperre länger als die gesetzlich erlaubten drei Werktage aufrechterhält oder diese nicht auf eine spezifische Transaktion bezieht. Rechtswidrige Maßnahmen können vom Gericht aufgehoben werden, und betroffene Kunden haben Anspruch auf Schadensersatz.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 43 Abs. 1 GwG (Geldwäschegesetz): Diese Vorschrift regelt die Pflicht von Kreditinstituten, Geldwäsche-Verdachtsmeldungen an die FIU (Financial Intelligence Unit) bei der Generaldirektion Zoll zu erstatten, wenn sie Hinweise auf eine Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung haben. Die Meldung kann bei begründetem Verdacht erfolgen, dass eine bestimmte Transaktion mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung steht. Die Bank ist in diesem Fall verpflichtet, die Verdachtsmeldung abzugeben, um die Behörden bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterstützen.
  • § 46 Abs. 1 GwG (Geldwäschegesetz): Dieser Paragraph regelt die Informationspflicht gegenüber dem Kunden, wenn eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung an die FIU abgegeben wurde. Die Bank darf dem Kunden die Sachverhaltsaufklärung und die konkrete Begründung für die Verdachtsmeldung jedoch nur mit Einwilligung der FIU offenlegen. Der Zweck dieser Regelung ist es, den Schutz von Bankgeheimnissen zu gewährleisten und zu verhindern, dass Kunden durch die Offenlegung der Verdachtsmeldung in einem Ermittlungsverfahren benachteiligt werden.
  • § 91a ZPO (Zivilprozessordnung): Dieser Paragraph regelt die Kostentragung im einstweiligen Verfügungsverfahren. Im Falle einer übereinstimmenden Erledigung des Verfahrens kann das Gericht die Kosten des Verfahrens demjenigen auferlegen, der im Hauptverfahren voraussichtlich unterliegen würde. Daher wurden die Kosten des Verfahrens in diesem aktuellen Fall der Antragsgegnerin auferlegt.
  • § 81 ZPO (Zivilprozessordnung): Dieser Paragraf regelt die Anforderungen für die Durchführung von einstweiligen Verfügungen. Im Falle eines dringenden Bedürfnisses kann die Durchführung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ohne vorherige Anhörung des Gegners erfolgen, wenn eine Gefahr im Verzug vorliegt und eine vorherige Anziehung des Gegners nicht möglich ist.
  • § 22 Abs. 1 KWG (Kreditwesengesetz): Diese Vorschrift regelt das Recht der Banken, Konten aus rechtmäßigen Gründen zu sperren. Die Sperrung des Kontos ist erforderlich, wenn die Bank aufgrund von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Kontoaktivitäten des Kunden zu unterbinden, um die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Das vorliegende Urteil

LG Frankfurt – Az.: 2-01 T 26/23 – Beschluss vom 22.01.2024


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