Skip to content

Fehlerhafte Kontosperre über mehrere Wochen durch Bank – Geldwäschegesetz

In einem bedeutenden Urteil hat das Landgericht Frankfurt die Rechte von Bankkunden gestärkt, indem es klargestellt hat, dass Kontosperrungen wegen Verdachtsmeldungen zur Geldwäsche nur maximal drei Werktage andauern dürfen. In einem konkreten Fall musste eine Bank die Verfahrenskosten tragen, nachdem sie das Konto einer Kundin unrechtmäßig für fast einen Monat gesperrt hatte, was die Kundin in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten brachte. Dieses richtungsweisende Urteil setzt Banken klare Grenzen und betont den verfassungsrechtlichen Schutz der Kundenrechte gegen übermäßige Einschränkungen ihrer Freiheit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Frankfurt
  • Datum: 22.01.2024
  • Aktenzeichen: 2/1 T 26/23
  • Verfahrensart: Beschluss im Zusammenhang mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Kostenrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragstellerin: Privatperson, türkische Staatsangehörige, die aufgrund der Sperrung ihres bei der Geschäftsbank geführten Kontos gerichtliche Maßnahmen (einstweiliges Verfügungsverfahren) einleitete, um den Zugang zu ihren finanziellen Mitteln zu sichern.
    • Antragsgegnerin: Private deutsche Geschäftsbank, welche das Konto der Antragstellerin ohne Angabe von Gründen gekündigt und gesperrt hat, wobei eine Geldwäscheverdachtsmeldung der Hintergrund war.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Antragstellerin ergriff aufgrund der unberechtigten Sperrung ihres Kontos gegen die Geschäftsbank ein einstweiliges Verfügungsverfahren, um den Zugang zu ihrem Gehalt und anderen finanziellen Mitteln wiederherzustellen. Ein Streitpunkt war die Kostentragung, nachdem die Hauptsache erledigt war.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, wie die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens und des anschließenden Beschwerdeverfahrens verteilt werden, nachdem die Hauptsache einvernehmlich erledigt worden war.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Nach Erledigung der Hauptsache wurden der Geschäftsbank die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens auferlegt. Zudem wurde die Geschäftsbank verpflichtet, auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wurde mit 5.000 Euro festgesetzt.
    • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Durchführung des einstweiligen Verfügungsverfahrens und die damit verbundenen Kosten aufgrund der Kontosperrung von der Geschäftsbank zu tragen sind, nachdem die Hauptsache erledigt wurde.
  • Folgen: Die Geschäftsbank muss sowohl die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens als auch die des Beschwerdeverfahrens tragen. Der festgesetzte Streitwert von 5.000 Euro präzisiert den finanziellen Rahmen des Beschwerdeverfahrens.

Rechtliche Probleme bei Kontosperrungen: Kundenrechte und Geldwäschegesetz im Fokus

Kunden geraten immer häufiger in rechtliche Probleme, wenn das Bankkonto gesperrt wird. Eine fehlerhafte Kontosperre über mehrere Wochen, die oft auf Verdacht einer Kontosperrung wegen Geldwäsche zurückgeführt wird, wirft Fragen zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes Deutschland und der Informationspflichten Banken auf. Dabei stehen rechtliche Schritte bei Kontosperre und Kundenrechte Bank im Fokus. Im Folgenden wird ein konkreter Fall analysiert.

Der Fall vor Gericht


Rechtswidrige Kontosperrung: Landgericht Frankfurt stärkt Kundenrechte bei Geldwäscheverdacht

Bankmitarbeiter blickt konzentriert auf seinen Computer, während er ein verdächtiges Konto überprüft.
Rechtswidrige Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht | Symbolbild: Imagen3 gen.

Das Landgericht Frankfurt hat in einem wegweisenden Beschluss (Az.: 2/1 T 26/23 vom 22.01.2024) die Rechte von Bankkunden bei Kontosperrungen wegen Geldwäscheverdachts gestärkt. Die Richter stellten klar, dass Banken Konten nach einer Geldwäscheverdachtsmeldung maximal drei Werktage sperren dürfen. In dem konkreten Fall musste eine Bank die Verfahrenskosten tragen, nachdem sie das Konto einer Kundin für etwa einen Monat gesperrt hatte.

Monatelange Kontosperre nach Auslandsüberweisung

Die türkische Staatsangehörige hatte eine Einzahlung von 21.900 Euro aus der Türkei auf ihrem deutschen Bankkonto erhalten. Als Herkunft der Gelder gab sie einen Immobilienverkauf an, konnte dies jedoch zunächst nicht durch Dokumente belegen. Die Bank erstattete daraufhin am 11.08.2022 eine Geldwäscheverdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) und sperrte zeitgleich das Konto der Kundin vollständig.

Die Betroffene hielt sich zu diesem Zeitpunkt in der Türkei auf und hatte plötzlich keinerlei Zugriff mehr auf ihre finanziellen Mittel. Über das Konto liefen ihr Gehalt sowie wichtige Zahlungen wie Miete und Versicherungen. Nach erfolglosen Anfragen zur Kontosperre schaltete sie einen Anwalt ein.

Gericht sieht mehrfachen Rechtsverstoß der Bank

Das Landgericht Frankfurt stellte mehrere Rechtsverstöße der Bank fest. Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) darf eine Bank ein Konto nach einer Verdachtsmeldung nur für maximal drei Werktage sperren, sofern keine ausdrückliche behördliche Untersagung erfolgt. Die Bank hätte das Konto also spätestens am 15.08.2022 wieder freigeben müssen.

Die Bank argumentierte, die Sperre sei wegen des „gesamten verdächtigen Verhaltens“ der Kundin erfolgt. Diese Begründung wies das Gericht deutlich zurück: Eine Kontosperre sei nur für konkrete verdächtige Transaktionen zulässig, nicht aber aufgrund eines allgemeinen Verhaltens. Die Bank könne sich auch nicht auf eine weitere „Fristfall-Nachmeldung“ vom 01.09.2022 berufen.

Grundrechtseingriff erfordert klare gesetzliche Grundlage

Das Gericht betonte die erhebliche Grundrechtsrelevanz von Kontosperrungen. Betroffen seien das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die allgemeine Handlungsfreiheit sowie häufig die Berufs- und Eigentumsfreiheit. Eine zeitlich unbegrenzte Kontosperre ohne klare gesetzliche Grundlage sei verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Auch die Arbeitsüberlastung der FIU könne keine längere Sperrung rechtfertigen.

Die Bank berief sich auf ihre Haftungsfreistellung nach dem Geldwäschegesetz. Das Gericht sah dies jedoch als nicht anwendbar an, da die Bank die gesetzlichen Vorgaben eklatant missachtet hatte. Die Kosten des Verfahrens muss daher die Bank tragen. Die Kundin hatte keine andere Möglichkeit als den Rechtsweg zu beschreiten, um wieder Zugriff auf ihr Konto zu erhalten.

Haben Sie noch Fragen zu dem Fall oder der rechtlichen Einordnung?


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil stellt klar, dass Banken bei Geldwäscheverdacht zwar berechtigt sind, Konten vorübergehend zu sperren, diese Sperrung aber nach spätestens drei Werktagen wieder aufheben müssen, wenn keine anderslautende Anordnung der Behörden vorliegt. Die Bank muss dabei transparent mit dem Kunden kommunizieren und darf die Sperre nicht unnötig verlängern. Besonders wichtig ist die Erkenntnis, dass Bankkunden bei unrechtmäßiger Kontosperrung einen Anspruch auf Kostentragung durch die Bank haben, wenn sie rechtliche Schritte einleiten mussten.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Ihr Konto wegen eines Geldwäscheverdachts gesperrt wird, muss die Bank die Sperrung nach drei Werktagen wieder aufheben, sofern keine behördliche Anordnung dagegen spricht. Sie haben das Recht, gegen eine ungerechtfertigte Kontosperrung rechtlich vorzugehen – die Kosten dafür muss die Bank tragen, wenn sich die Sperrung als unrechtmäßig herausstellt. Wichtig ist, dass Sie bei ungewöhnlichen Kontobewegungen oder größeren Geldtransfers vorsorglich Nachweise über die Herkunft des Geldes bereithalten, um Verdachtsmomente schnell ausräumen zu können. Im Falle einer Kontosperrung sollten Sie umgehend schriftlich Kontakt mit der Bank aufnehmen und die Aufhebung der Sperre verlangen.

Benötigen Sie Hilfe?

Unberechtigte Kontosperrungen souverän angehen?

Erhebliche Einschränkungen im Zahlungsverkehr können gravierende Konsequenzen haben. Wer sich in einer Situation wiederfindet, in der das Konto ohne nachvollziehbare Grundlage längerfristig gesperrt wurde, sieht sich oft mit organisatorischen und finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Eine klare Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der eigenen Rechte ist in solchen Fällen essenziell.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine fundierte Analyse Ihrer individuellen Situation. Mit präziser und verständlicher Beratung tragen wir dazu bei, den Sachverhalt systematisch zu prüfen und Ihre Ansprüche zu wahren. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um in komplexen Vertrags- und Kontosachverhalten die richtigen Schritte einzuleiten.

Ersteinschätzung anfragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für eine Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht erfüllt sein?

Eine Kontosperre wegen Geldwäscheverdacht ist nur unter streng definierten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Die Bank darf das Konto ausschließlich bei konkreten Verdachtsmomenten und nur für maximal drei Werktage sperren.

Gesetzliche Grundlagen

Die Berechtigung zur Kontosperre basiert auf § 46 des Geldwäschegesetzes (GwG). Eine Sperre ist nur zulässig, wenn sie sich auf spezifische verdächtige Transaktionen bezieht. Eine pauschale Kontoumsatzsperre ohne konkrete Verdachtsmomente ist unzulässig.

Konkrete Verdachtsmomente

Eine Kontosperre kann bei folgenden Auffälligkeiten erfolgen:

  • Ungewöhnliche Transaktionen, insbesondere bei Auslandsüberweisungen
  • Bargeldeinzahlungen über 2.500 Euro bei Neukunden
  • Ungeklärte Geldeingänge in auffälliger Höhe

Formale Anforderungen

Die Bank muss bei einer Kontosperre folgende Vorgaben einhalten:

  • Die Sperre darf nur für die konkret verdächtige Transaktion verhängt werden
  • Eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) muss erfolgen
  • Die Sperrung muss dem Kontoinhaber mitgeteilt werden, soweit dies die Ermittlungen nicht gefährdet

Eine Verlängerung der Dreitage-Frist ist nur möglich, wenn die zuständige Behörde dies anordnet. Die Bank muss die Sperre unverzüglich aufheben, wenn der Verdacht ausgeräumt wurde oder die gesetzliche Frist abgelaufen ist.


zurück

Wie lange darf eine Bank das Konto bei Geldwäscheverdacht maximal sperren?

Bei einem Geldwäscheverdacht darf die Bank Ihr Konto zunächst für maximal drei Werktage sperren. Diese Frist beginnt mit dem Abgang der Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU).

Gesetzliche Grundlage der Drei-Tages-Frist

Die Drei-Tages-Regelung basiert auf § 46 des Geldwäschegesetzes (GwG). Nach dieser Vorschrift darf die Bank eine verdächtige Transaktion nur dann ausführen, wenn entweder die FIU oder die Staatsanwaltschaft ihre Zustimmung erteilt haben oder wenn drei Werktage seit der Verdachtsmeldung ohne behördliche Untersagung verstrichen sind.

Verlängerung der Sperrfrist

Eine Verlängerung der Drei-Tages-Frist ist nur in zwei Fällen zulässig:

  • Wenn die FIU oder Staatsanwaltschaft ausdrücklich eine längere Sperrung anordnet
  • Wenn sich der Verdacht auf eine konkrete einzelne Transaktion bezieht und nicht auf das gesamte Kontoverhalten

Rechtswidrige Kontosperren

Eine pauschale, zeitlich unbegrenzte Kontosperre aufgrund eines „allgemeinen Verhaltens“ ist rechtswidrig. Das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass § 46 GwG sich ausdrücklich nur auf einzelne Transaktionen bezieht und keine Grundlage für eine umfassende Kontosperre bietet.

Wenn die Bank die Drei-Tages-Frist missachtet und das Konto über einen längeren Zeitraum sperrt, verstößt sie gegen das Geldwäschegesetz. In diesem Fall können Sie gegen die unrechtmäßige Sperrung vorgehen, da die Bank die gesetzlichen Grenzen ihrer Befugnisse überschreitet.


zurück

Welche Rechtsschutzmöglichkeiten haben Betroffene bei einer ungerechtfertigten Kontosperrung?

Bei einer ungerechtfertigten Kontosperrung können Sie einen formellen Widerspruch gegen die Sperrung einlegen. Dieser sollte schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an die Bank gesendet werden, um den Erhalt nachweisen zu können.

Sofortmaßnahmen

Ein Antrag auf einstweilige Verfügung stellt eine schnelle Sofortlösung dar, um zunächst wieder Zugriff auf das gesperrte Konto zu erhalten. Diese Option ist besonders relevant, wenn Sie dringend auf Ihr Geld angewiesen sind.

Schadensersatzansprüche

Wenn durch die ungerechtfertigte Sperrung finanzielle Schäden entstanden sind, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies umfasst:

  • Erstattung entstandener Mahngebühren
  • Ausgleich entgangener Zinsen
  • Kompensation weiterer finanzieller Einbußen

Rechtliche Durchsetzung

Die Kontosperrung muss auf gesetzlichen Vorgaben oder vertraglichen Vereinbarungen basieren. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte können Sie folgende Schritte unternehmen:

Eine Beschwerde bei der Bankenaufsicht einreichen, wenn die direkte Kommunikation mit der Bank erfolglos bleibt. Die Aufsichtsbehörde kann eine unabhängige Überprüfung des Falls veranlassen.

Für die Wahrung Ihrer Rechte ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Dokumente und Nachweise sorgfältig zusammenstellen. Dazu gehören:

  • Identitätsnachweise
  • Nachweise über die Herkunft der eingefrorenen Gelder
  • Sämtliche Korrespondenz mit der Bank bezüglich der Sperrung

zurück

Welche Schadensersatzansprüche bestehen bei einer rechtswidrigen Kontosperrung?

Bei einer rechtswidrigen Kontosperrung können Sie verschiedene Schadensersatzansprüche geltend machen. Eine unrechtmäßige Kontosperrung stellt eine Vertragsverletzung dar, die Schadensersatzansprüche begründet.

Materielle Schäden

Wenn Ihre Bank Ihr Konto ungerechtfertigt sperrt, können Sie folgende finanzielle Verluste ersetzt verlangen:

Direkte Kosten durch die Sperrung:

  • Entstandene Mahngebühren wegen nicht ausgeführter Zahlungen
  • Verzugszinsen bei nicht rechtzeitig bezahlten Rechnungen
  • Entgangene Zinserträge auf dem gesperrten Konto

Indirekte finanzielle Schäden:

  • Kosten für alternative Zahlungsmöglichkeiten
  • Geschäftliche Verluste durch nicht durchführbare Transaktionen
  • Zusätzliche Aufwendungen zur Schadensbegrenzung

Immaterielle Schäden

Neben den finanziellen Verlusten können auch nicht-materielle Schäden geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Reputationsschäden und psychische Belastungen, die durch die Kontosperrung entstanden sind.

Voraussetzungen für Schadensersatz

Um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

Die Kontosperrung muss rechtswidrig sein. Dies ist der Fall, wenn die Bank ohne triftigen Grund oder ohne rechtliche Grundlage gehandelt hat.

Ein konkreter Schaden muss nachweisbar sein. Sie müssen belegen können, welche Kosten und Nachteile Ihnen durch die Sperrung entstanden sind.

Es muss ein Kausalzusammenhang bestehen. Die entstandenen Schäden müssen direkt auf die unrechtmäßige Kontosperrung zurückzuführen sein.

Dokumentation und Nachweis

Wenn Ihr Konto ungerechtfertigt gesperrt wurde, sollten Sie:

Alle entstehenden Kosten sorgfältig dokumentieren und Belege für zusätzliche Ausgaben aufbewahren.

Den zeitlichen Ablauf der Sperrung festhalten und alle Kommunikation mit der Bank dokumentieren.

Geschäftliche Einbußen nachvollziehbar aufzeichnen, etwa durch Dokumentation entgangener Aufträge oder verzögerter Zahlungseingänge.

Ein aktuelles Urteil bestätigt diese Ansprüche: Bei einer ungerechtfertigten Kontosperrung durch die N26 Bank wurden dem Kläger Schadensersatz und Verzugszinsen in Höhe von 2.124,32 Euro zugesprochen.


zurück

Welche präventiven Maßnahmen können Bankkunden ergreifen, um eine Kontosperrung zu vermeiden?

Eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Kontoaktivitäten und die sorgfältige Dokumentation aller Transaktionen sind die wichtigsten Präventivmaßnahmen, um Kontosperrungen zu vermeiden.

Dokumentation und Transparenz

Dokumentieren Sie akribisch alle größeren Transaktionen und bewahren Sie entsprechende Nachweise auf. Bei ungewöhnlichen oder größeren Zahlungseingängen sollten Sie die Herkunft der Gelder nachweisen können.

Halten Sie Ihre persönlichen Daten stets aktuell. Eine regelmäßige Aktualisierung Ihrer Kontaktdaten und persönlichen Informationen bei der Bank verhindert Missverständnisse und potenzielle Sicherheitsüberprüfungen.

Kommunikation mit der Bank

Informieren Sie Ihre Bank proaktiv bei außergewöhnlichen Transaktionen oder größeren Geldeingängen. Dies gilt besonders bei:

  • Größeren Bargeldeinzahlungen
  • Internationalen Überweisungen
  • Ungewöhnlichen Zahlungsmustern

Sicherheitsmaßnahmen

Schützen Sie Ihre Kontodaten und befolgen Sie grundlegende Sicherheitsrichtlinien. Vermeiden Sie verdächtige Transaktionen und prüfen Sie sorgfältig die Identität von Geschäftspartnern bei größeren Zahlungen.

Führen Sie regelmäßige Kontoprüfungen durch, um ungewöhnliche Aktivitäten frühzeitig zu erkennen. Eine zeitnahe Reaktion auf verdächtige Transaktionen kann eine Kontosperrung verhindern.

Finanzielle Absicherung

Richten Sie ein zweites Konto bei einer anderen Bank ein, um im Notfall handlungsfähig zu bleiben. Ein ausreichendes Finanzpolster auf verschiedenen Konten gewährleistet Ihre finanzielle Flexibilität auch bei unerwarteten Kontosperrungen.


zurück


Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Financial Intelligence Unit (FIU)

Die FIU ist die zentrale deutsche Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie nimmt Verdachtsmeldungen von Banken und anderen Verpflichteten entgegen, analysiert diese und leitet sie bei konkretem Verdacht an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter. Die FIU wurde 2017 vom Bundeskriminalamt zum Zollkriminalamt verlagert und ist dem Bundesfinanzministerium unterstellt.

Beispiel: Eine Bank meldet eine verdächtige Auslandsüberweisung an die FIU, welche dann prüft, ob tatsächlich ein Geldwäscheverdacht besteht.


Zurück

Geldwäscheverdachtsmeldung

Eine gesetzlich vorgeschriebene Meldung an die FIU, die Banken und andere Verpflichtete erstatten müssen, wenn Anhaltspunkte für Geldwäsche vorliegen. Die rechtliche Grundlage findet sich in §43 Geldwäschegesetz. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und kann zu einer temporären Kontosperre führen.

Beispiel: Eine Bank meldet ungewöhnlich hohe Bareinzahlungen ohne plausible Herkunftsnachweise.


Zurück

Grundrechtseingriff

Ein staatlicher Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte eines Bürgers. Solche Eingriffe sind nur auf Basis einer klaren gesetzlichen Grundlage und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig. Die Rechtsgrundlage ist das Grundgesetz, insbesondere Art. 1-19.

Beispiel: Eine mehrwöchige Kontosperre greift in das Grundrecht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit ein.


Zurück

Haftungsfreistellung

Eine rechtliche Regelung, die Banken von der Haftung für Schäden freistellt, die durch Geldwäscheverdachtsmeldungen entstehen können. Sie gilt nach §48 GwG nur bei rechtmäßigem Handeln der Bank im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Beispiel: Eine Bank haftet nicht für Verzögerungen durch eine dreitägige Kontosperre nach korrekter Verdachtsmeldung.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Geldwäschegesetz (GwG) § 43 Abs. 1): Dieses Gesetz verpflichtet Finanzinstitute, Verdachtsfälle von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung unverzüglich der Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden. Es dient der Prävention und Aufklärung illegaler Finanzströme im Rahmen der Geldwäschebekämpfung. Im vorliegenden Fall meldete die Antragsgegnerin die Einzahlung von 21.900 Euro aus der Türkei als Verdachtsfall gemäß § 43 Abs. 1 GwG.
  • Geldwäschegesetz (GwG) § 46 Abs. 1): Dieser Paragraph regelt die Frist und die Bedingungen, unter denen die FIU eine Verdachtsmeldung gegenüber dem betroffenen Kunden offenlegen darf. Ziel ist es, die Rechte des Kunden zu schützen und Missbrauch bei der Offenlegung zu verhindern. Im vorliegenden Fall ersuchte das Amtsgericht die FIU um Erlaubnis zur Offenlegung der Verdachtsmeldung gegenüber der Antragstellerin, was gemäß § 46 Abs. 1 GwG erfolgt ist.
  • Zivilprozessordnung (ZPO) §§ 703 ff. (Einstweilige Verfügung): Diese Vorschriften ermöglichen es Parteien, in dringenden Fällen vorläufigen Rechtsschutz zu erlangen, um irreparable Schäden zu vermeiden. Eine einstweilige Verfügung kann schnell erlassen werden, ohne dass alle Beweise vollständig vorliegen. Hier beantragte die Antragstellerin eine einstweilige Verfügung zur sofortigen Aufhebung der Kontosperre, die das Amtsgericht auch ohne vorherige Anhörung erließ.
  • Zivilprozessordnung (ZPO) § 91a): Dieser Paragraph regelt die Kostentragung im Zivilprozess, insbesondere wer die Verfahrenskosten zu tragen hat. In der Regel trägt die unterliegende Partei die Kosten, wobei besondere Umstände berücksichtigt werden können. Das Amtsgericht legte im vorliegenden Verfahren die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens der Antragsgegnerin und die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Antragstellerin gemäß § 91a ZPO auf.
  • Zivilprozessordnung (ZPO) § 703a): Dieser Abschnitt behandelt die Voraussetzungen und den Ablauf für die Erteilung einer einstweiligen Verfügung, einschließlich der notwendigen Dringlichkeit und der Vorlage einer Begründung. Eine wirksame einstweilige Verfügung erfordert konkrete Anhaltspunkte für den Anspruch und die Dringlichkeit der Maßnahme. Im konkreten Fall wurde die einstweilige Verfügung erlassen, weil die Antragstellerin sofortigen Zugang zu ihren finanziellen Mitteln benötigte, um ihre Lebensumstände zu sichern.

Das vorliegende Urteil


LG Frankfurt – Az.: 2/1 T 26/23 – Beschluss vom 22.01.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(telefonisch werden keine juristischen Auskünfte erteilt!)

Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage >>> per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Hinweis: 

Telefonisch können leider keine Erstanfragen beantwortet werden. Anfragen auf Ersteinschätzung bitte nur über unser Anfrageformular stellen. 

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

 

jetzt bewerben