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Feststellungsklage gegen Ausschluss eines Vereinsmitglieds

Im Vereinsleben brodelt es: Ein Mitglied fühlte sich zu Unrecht vor die Tür gesetzt. Doch war der Rauswurf überhaupt rechtens, oder wurde hier mit unsauberen Mitteln gespielt und die Satzung missachtet?

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamm
  • Datum: 06.01.2025
  • Aktenzeichen: 8 W 36/24
  • Verfahrensart: Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss
  • Rechtsbereiche: Vereinsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Verfolgte die Feststellung, dass seine Mitgliedschaft im Verein fortbesteht und sein Ausschluss unwirksam ist. Er wurde per E-Mail über den Ausschlussantrag informiert und zur Stellungnahme aufgefordert, wobei eine von ihm beantragte Fristverlängerung nicht gewährt wurde.
    • Beklagte: Der Verein, in dem der Kläger Mitglied ist, veranlasste auf Antrag des Q. e.V. den Ausschluss des Klägers und legte daraufhin eine sofortige Beschwerde ein, die zurückgewiesen wurde. Zudem trägt der Verein die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Kläger wollte seine fortbestehende Mitgliedschaft im Verein gerichtlich feststellen lassen, nachdem ein Ausschlussantrag – initiiert durch den Q. e.V. – gegen ihn veranlasst wurde. Der Verein informierte ihn per E-Mail und forderte ihn zur Stellungnahme auf, verweigerte jedoch eine Fristverlängerung.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Ausschluss des Klägers aus dem Verein rechtmäßig begründet war und ob die angewandte Verfahrensweise (Benachrichtigung und Fristsetzung) den satzungsmäßigen und rechtlichen Anforderungen entsprach.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die sofortige Beschwerde des Vereins wurde zurückgewiesen. Der Verein trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, und der Beschwerdewert wurde auf 4.102,70 EUR festgesetzt.
  • Folgen: Das Urteil bestätigt die Entscheidung des Landgerichts Hagen, wodurch der Kläger seine Mitgliedschaft im Verein behält. Der Verein muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens übernehmen.

Der Fall vor Gericht


Feststellungsklage gegen den Ausschluss eines Vereinsmitglieds: OLG Hamm Urteil im Detail

Konflikt während eines deutschen Vereinsmitgliedstreffens; Vorsitzende kündigt Ausschluss eines Mitglieds an.
Ausschluss eines Vereinsmitglieds und rechtliche Prüfung | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte im Januar 2025 über eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Ausschluss eines Mitglieds aus einem Verein zu entscheiden (Az.: 8 W 36/24). Im Kern ging es um die Frage, ob der Ausschluss des Klägers durch den beklagten Verein rechtmäßig war. Der vorliegende Beschluss des OLG Hamm befasst sich vor allem mit verfahrensrechtlichen Aspekten.

Hintergrund des Falls: Ein Ausschlussantrag und seine Folgen

Der Kläger, der Beschwerdegegner im Verfahren, wehrte sich gegen seinen Ausschluss aus dem beklagten Verein. Auslöser war ein Antrag des Q. e.V., der selbst Mitglied des beklagten Vereins ist. Dieser Antrag wurde gleich zweimal gestellt, jeweils durch den ersten Vorsitzenden des Q. e.V., zuerst am 20.03.2023 und dann, mit ausführlicherer Begründung, am 17.04.2023.

Der beklagte Verein informierte den Kläger per E-Mail über den Ausschlussantrag und räumte ihm eine Frist zur Stellungnahme ein. Eine vom Kläger erbetene Fristverlängerung wurde jedoch abgelehnt. Nachdem der Kläger Stellung bezogen hatte, beschloss der Vorstand des beklagten Vereins seinen Ausschluss. Gegen diesen Beschluss wehrte sich der Kläger mit einer Feststellungsklage vor dem Landgericht Hagen, mit dem Ziel festzustellen, dass er weiterhin Mitglied des Vereins sei und der Ausschluss unwirksam ist. Das Landgericht gab der Klage statt. Dagegen legte der beklagte Verein Beschwerde beim OLG Hamm ein.

Die Argumentation des Beklagten und die Entscheidung des OLG Hamm

Der Beklagte argumentierte im Wesentlichen, dass der Ausschluss rechtmäßig erfolgt sei. Er rügte die Entscheidung des Landgerichts Hagen. Das OLG Hamm wies die sofortige Beschwerde des Beklagten jedoch zurück und bestätigte damit im Ergebnis die Entscheidung des Landgerichts.

Die Begründung des OLG Hamm konzentrierte sich auf formale Aspekte des Ausschlussverfahrens. Ein zentraler Punkt war die Frage der Vertretungsbefugnis des Q. e.V. bei der Antragstellung zum Ausschluss des Klägers. Laut Satzung des Q. e.V. wird dieser nämlich vertreten „durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils mit dem Kassenwart oder dem Geschäftsführer oder deren Stellvertreter“. Das OLG wies darauf hin, dass der Ausschlussantrag jedoch nur durch den ersten Vorsitzenden des Q. e.V. gestellt wurde, ohne Beteiligung der weiteren in der Satzung genannten Personen. Damit lag ein Verstoß gegen die Vertretungsregelung in der Vereinssatzung vor.

Das OLG Hamm führte weiter aus, dass dieser Mangel in der Vertretung nicht heilbar sei. Es bestehe keine Möglichkeit, die fehlende Vertretung nachträglich zu legitimieren. Dies bedeutet, dass der Ausschlussantrag von Anfang an ungültig war und der darauf basierende Ausschlussbeschluss des beklagten Vereins somit ebenfalls unwirksam ist.

Wesentliche Rechtsgrundlagen und ihre Bedeutung

Im vorliegenden Fall spielen mehrere Rechtsnormen eine Rolle, auch wenn sie im Beschluss des OLG Hamm nicht explizit genannt werden.

  • § 39 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraph regelt die Mitgliederrechte im Verein und die Voraussetzungen für einen Ausschluss. Ein Ausschluss ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
  • Vereinssatzung: Die Vereinssatzung ist das grundlegende Regelwerk eines Vereins. Sie legt unter anderem fest, wie der Verein vertreten wird, welche Organe es gibt und wie Beschlüsse gefasst werden.
  • Allgemeine Grundsätze des Vereinsrechts: Hierzu gehört beispielsweise der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitglieder und das Gebot, dass ein Ausschlussverfahren fair und transparent ablaufen muss.

Die Entscheidung des OLG Hamm unterstreicht die Bedeutung der Vereinssatzung und die Einhaltung der darin festgelegten Regeln. Ein Verstoß gegen die Satzung kann zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen, wie im vorliegenden Fall des Ausschlusses.

Die Konsequenzen des Urteils für den Kläger und den Verein

Für den Kläger bedeutet die Entscheidung des OLG Hamm, dass er weiterhin Mitglied des beklagten Vereins ist. Der Ausschlussbeschluss ist unwirksam.

Für den beklagten Verein bedeutet das Urteil, dass er den Kläger nicht wirksam ausschließen konnte. Sollte der Verein weiterhin den Ausschluss des Klägers anstreben, müsste er ein neues, satzungsgemäßes Verfahren einleiten. Dabei müsste insbesondere sichergestellt werden, dass der Ausschlussantrag von den satzungsgemäß vertretungsberechtigten Personen gestellt wird.

Bedeutung für Betroffene und Ausblick

Das Urteil des OLG Hamm zeigt, wie wichtig es ist, die formellen Anforderungen an einen Ausschluss aus einem Verein genau zu beachten. Ein Ausschluss muss auf einer rechtmäßigen Grundlage beruhen und das Verfahren muss fair und transparent sein. Andernfalls kann der Ausschluss gerichtlich angefochten werden.

Für Mitglieder, die von einem Ausschluss bedroht sind oder bereits ausgeschlossen wurden, ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Eine Überprüfung des Ausschlussverfahrens durch einen Anwalt kann ergeben, ob formelle Fehler vorliegen oder ob der Ausschluss aus anderen Gründen unwirksam ist. In solchen Fällen kann eine Anfechtungsklage oder eine Feststellungsklage vor Gericht sinnvoll sein, um die Mitgliederrechte zu schützen.

Im vorliegenden Fall hat das OLG Hamm die Bedeutung der Einhaltung der Vereinssatzung bei der Antragstellung zum Ausschluss eines Mitglieds betont. Dies sollte Vereinen Anlass geben, ihre Satzungen regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Es gilt der Grundsatz: Nur ein formal korrekt gestellter Antrag kann zu einem wirksamen Ausschluss führen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht die hohen formellen Anforderungen an einen Vereinsausschluss. Wesentlich sind dabei die ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs sowie die korrekte Vertretung des Vereins gemäß Satzung bei der Ausschlussentscheidung. Ein Vereinsausschluss muss zudem inhaltlich ausreichend begründet sein und darf nicht auf vage Vorwürfe oder nachgeschobene Gründe gestützt werden. Die Entscheidung stärkt die Rechtsposition von Vereinsmitgliedern gegenüber willkürlichen Ausschlüssen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie von einem Vereinsausschluss bedroht sind, haben Sie das Recht auf eine angemessene Frist zur Stellungnahme – eine zu kurze Frist macht den Ausschluss unwirksam. Der Verein muss Ihnen konkret darlegen, was genau man Ihnen vorwirft – pauschale Anschuldigungen reichen nicht aus. Achten Sie darauf, dass der Ausschluss von den laut Vereinssatzung dafür zuständigen Personen ausgesprochen wird. Sie können sich gegen einen fehlerhaften Ausschluss sowohl vereinsintern als auch vor Gericht wehren, wobei Sie die in der Satzung vorgesehenen Fristen einhalten müssen.

Benötigen Sie Hilfe?

Sicherung Ihrer Vereinsmitgliederrechte

In Situationen, in denen ein Mitglied aufgrund eines fehlerhaften Ausschlussverfahrens von seinen Vereinsrechten betroffen ist, können erhebliche Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten entstehen. Gerade wenn formale Vorgaben der Vereinssatzung nicht eingehalten werden, bietet sich ein Anlass, den Sachverhalt genau zu analysieren – um die Wirksamkeit des Ausschlusses und den damit verbundenen Schutz der Mitgliederrechte zu überprüfen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihr individuelles Verfahren einer präzisen rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Mit einem strukturierten Ansatz und fundierter Analyse helfen wir Ihnen, etwaige Verfahrensmängel zu identifizieren und Ihre Position zu stärken. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um in komplexen Satzungsverfahren die bestmögliche Grundlage für Ihre Rechte zu schaffen.

Ersteinschätzung anfragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche rechtlichen Mittel habe ich gegen einen Vereinsausschluss?

Bei einem Vereinsausschluss stehen Ihnen mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um sich gegen die Entscheidung zu wehren. Als erste Instanz können Sie vereinsinterne Rechtsbehelfe nutzen, die in der Satzung vorgesehen sind.

Vereinsinterne Rechtsmittel

Zunächst sollten Sie die Vereinssatzung prüfen. Diese regelt häufig ein internes Beschwerdeverfahren. Dabei können Sie sich an verschiedene Gremien wenden, wie etwa ein Vereinsgericht, eine Ausschlusskommission oder die Mitgliederversammlung.

Gerichtliche Überprüfung

Wenn die vereinsinternen Rechtsmittel ausgeschöpft sind oder die Satzung keine internen Rechtsmittel vorsieht, können Sie den Vereinsausschluss vor einem ordentlichen Zivilgericht anfechten. Das Gericht prüft dann:

  • Die formelle Rechtmäßigkeit: Wurden alle Satzungsbestimmungen zum Ausschlussverfahren eingehalten?
  • Die materielle Rechtmäßigkeit: Liegt ein ausreichender Grund für den Ausschluss vor?
  • Die Verhältnismäßigkeit: War der Ausschluss nicht grob unbillig oder willkürlich?

Wichtige Fristen

Beachten Sie unbedingt die Monatsfrist: Nach der Rechtsprechung des OLG Saarbrücken haben Sie nur einen Monat Zeit, um Ihre Anfechtung zu erklären. Versäumen Sie diese Frist, verwirken Sie Ihr Klagerecht.

Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten einer Anfechtung sind besonders gut, wenn:

  • Der Anlass für den Ausschluss unverhältnismäßig war
  • Die Vorwürfe nicht ausreichend begründet oder bewiesen wurden
  • Andere Mitglieder für vergleichbares Verhalten nicht sanktioniert wurden
  • Ihnen keine faire Chance zur Stellungnahme gegeben wurde
  • Der Ausschluss nur von einzelnen Vorstandsmitgliedern und nicht vom zuständigen Gremium beschlossen wurde

Der Ausschluss bleibt zunächst wirksam, bis ein Gericht ihn für nichtig erklärt. Im Erfolgsfall wird der Beschluss jedoch rückwirkend aufgehoben.


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Was sind wichtige Gründe für einen rechtmäßigen Vereinsausschluss?

Ein Vereinsausschluss ist bei wichtigen Gründen möglich, die das weitere Verbleiben eines Mitglieds im Verein untragbar machen. Wenn Sie als Verein ein Mitglied ausschließen möchten, kommen folgende Hauptgründe in Betracht:

Konkrete Ausschlussgründe

Leicht nachweisbare Verstöße rechtfertigen einen unmittelbaren Ausschluss:

  • Wiederholte Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen trotz Mahnung
  • Nachgewiesene gewalttätige Übergriffe im Vereinskontext
  • Strafrechtliche Verurteilung wegen Straftaten im Vereinskontext

Verhaltensbedingte Ausschlussgründe

Bei vereinsschädigendem Verhalten muss eine derart schwere Störung vorliegen, dass dem Verein die weitere Mitgliedschaft nicht mehr zuzumuten ist. Darunter fallen:

  • Grobe Satzungsverstöße
  • Verleumdungen von Vorstandsmitgliedern
  • Verursachung erheblicher Zwistigkeiten unter den Mitgliedern
  • Schwere Pflichtverletzungen bei Organmitgliedern

Verfahrensanforderungen

Die Wirksamkeit des Ausschlusses hängt von der korrekten Durchführung ab. Ein rechtssicherer Ausschluss erfordert:

  • Konkrete Benennung der ausschlussrelevanten Tatsachen
  • Gewährung rechtlichen Gehörs für das betroffene Mitglied
  • Sachgerechte Aufklärung aller für und gegen das Mitglied sprechenden Umstände
  • Nachvollziehbare Begründung der Entscheidung

Die Gerichte prüfen bei einer Anfechtung, ob der Ausschluss eine Grundlage in der Satzung hat und nicht willkürlich erfolgte. Abstrakte Gründe wie „Verstoß gegen Vereinsinteressen“ erfordern dabei eine besonders sorgfältige Begründung und Beweisführung.


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Welche Rechte habe ich während des Ausschlussverfahrens?

Als Vereinsmitglied haben Sie während eines Ausschlussverfahrens das grundlegende Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren.

Recht auf Anhörung

Sie haben das Recht auf eine angemessene Anhörung, bevor eine Entscheidung über Ihren Ausschluss getroffen wird. Der Verein muss Ihnen die konkreten Vorwürfe detailliert mitteilen und Sie müssen die Möglichkeit erhalten, Ihre Sicht der Dinge darzustellen.

Informationsrechte

Der Verein muss Ihnen alle relevanten Informationen zum Ausschlussverfahren zur Verfügung stellen:

  • Die genauen Gründe für den beabsichtigten Ausschluss
  • Die konkreten Vorwürfe und Beweise
  • Das geplante Verfahren und die zuständigen Gremien

Verteidigungsmöglichkeiten

Sie haben das Recht, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Die Stellungnahme kann je nach Satzungsregelung schriftlich oder mündlich erfolgen. Wenn die Mitgliederversammlung über den Ausschluss entscheidet, haben Sie das Recht, dort persönlich zu erscheinen und Ihre Position darzulegen.

Fristen

Der Verein muss Ihnen angemessene Fristen zur Stellungnahme einräumen. Diese Fristen müssen so bemessen sein, dass Sie ausreichend Zeit haben, sich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen und eine fundierte Verteidigung vorzubereiten.

Rechtliche Überprüfung

Wenn Sie mit dem Ausschluss nicht einverstanden sind, können Sie den Beschluss gerichtlich überprüfen lassen. Das Gericht prüft dann:

  • Ob der Ausschluss eine Grundlage in der Satzung hat
  • Ob das zuständige Vereinsorgan entschieden hat
  • Ob das Ausschlussverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde
  • Ob der Beschluss willkürlich ist

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Welche Rolle spielt die Vereinssatzung beim Ausschlussverfahren?

Die Vereinssatzung ist das zentrale Dokument für jeden Vereinsausschluss und bestimmt maßgeblich dessen Rechtmäßigkeit. Sie legt die konkreten Ausschlussgründe und das erforderliche Verfahren verbindlich fest.

Grundlegende Regelungsinhalte

Die Satzung muss unmissverständlich festlegen, welches Vereinsorgan für den Ausschluss zuständig ist und unter welchen Bedingungen ein Mitglied ausgeschlossen werden kann. Typische Ausschlussgründe in der Satzung sind grobe Satzungsverstöße, vereinsschädigendes Verhalten oder Nichtzahlung von Beiträgen.

Bedeutung für das Verfahren

Ein in der Satzung geregeltes Ausschlussverfahren muss rechtsstaatlich fair gestaltet sein. Dies bedeutet insbesondere, dass dem betroffenen Mitglied vor dem Ausschluss rechtliches Gehör gewährt werden muss.

Fehlende Satzungsregelungen

Wenn die Satzung keine spezifischen Regelungen zum Ausschluss enthält, ist ein Ausschluss nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 314 BGB möglich. In diesem Fall unterliegt der Ausschluss jedoch einer vollständigen gerichtlichen Überprüfung, während bei vorhandenen Satzungsregelungen die gerichtliche Kontrolle eingeschränkt ist.

Vereinfachtes Ausschlussverfahren

Die Satzung kann auch ein vereinfachtes Ausschlussverfahren vorsehen, das bei klar feststellbaren Verstößen, wie etwa Beitragsrückständen, eine schnelle Streichung aus der Mitgliederliste ermöglicht. Dies setzt jedoch eine entsprechende Regelung in der Satzung voraus.

Die gerichtliche Überprüfung eines Ausschlusses beschränkt sich bei vorhandenen Satzungsregelungen darauf, ob der Ausschluss eine Grundlage in der Satzung hat, das zuständige Organ entschieden hat und das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Feststellungsklage

Eine gerichtliche Klage, mit der verbindlich festgestellt werden soll, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht. Sie ist in § 256 ZPO geregelt und dient der Klärung streitiger Rechtsfragen, ohne dass direkt eine Leistung eingeklagt wird. Der Kläger muss ein besonderes rechtliches Interesse an der Feststellung nachweisen.

Beispiel: Ein ausgeschlossenes Vereinsmitglied klagt auf Feststellung, dass der Ausschluss unwirksam ist und die Mitgliedschaft weiterhin besteht.


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Vereinssatzung

Das grundlegende Regelwerk eines Vereins, das die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Organisation des Vereins festlegt. Sie ist nach § 25 BGB verpflichtend und bildet die „Verfassung“ des Vereins. Die Satzung muss bestimmte Mindestangaben enthalten und wird mit der Vereinsgründung beim Registergericht eingereicht.

Beispiel: Die Satzung regelt, unter welchen Bedingungen und in welchem Verfahren ein Mitglied ausgeschlossen werden kann.


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Vereinsausschluss

Die schwerwiegendste Sanktion gegen ein Vereinsmitglied, die zur Beendigung der Mitgliedschaft gegen den Willen des Betroffenen führt. Der Ausschluss muss nach § 39 BGB einen wichtigen Grund haben und unter Einhaltung der in der Satzung festgelegten Verfahrensregeln erfolgen. Die Gründe müssen schwerwiegend sein und das Vertrauensverhältnis nachhaltig stören.

Beispiel: Ein Mitglied wird wegen vereinsschädigenden Verhaltens oder grober Verstöße gegen die Vereinsinteressen ausgeschlossen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 23 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Ausschluss von Mitgliedern: Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für den Ausschluss eines Mitglieds aus einem Verein. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, die das Fortbestehen der Mitgliedschaft unzumutbar machen. Im vorliegenden Fall stützt sich der Verein den Ausschluss des Klägers auf dessen Verhalten in der „H. Community“, was als wichtiger Grund für den Ausschluss angesehen wurde.
  • Satzung des Vereins, § 5 Ziffer 2 – Vertretung des Vereins: Die Vereinssatzung bestimmt, wie der Verein nach außen vertreten wird. Hier wird festgelegt, dass der Verein durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart oder Geschäftsführer vertreten wird. Im Fall des Ausschlusses handelte der 1. Vorsitzende des Vereins alleine, was möglicherweise gegen die satzungsgemäßen Vertretungsregeln verstoßen hat und somit ein formeller Fehler im Ausschlussverfahren darstellen könnte.
  • § 26 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Vorstand: Dieser Paragraph definiert die Aufgaben und Vertretungsbefugnisse des Vorstands eines Vereins. Der geschäftsführende Vorstand, wie im Fall des Beklagten, hat die Befugnis, Entscheidungen im Interesse des Vereins zu treffen, einschließlich des Ausschlusses von Mitgliedern. Die Entscheidung des Vorstands, den Kläger auszuschließen, basiert auf dieser gesetzlichen Grundlage und der Satzung des Vereins.
  • Verfahrensvorschriften der Vereinsordnung – Anhörungsrecht und Fristen: Vereinsinterne Regelungen legen häufig fest, wie Ausschlussverfahren durchzuführen sind, einschließlich der Rechte des betroffenen Mitglieds, sich zu äußern, und der Fristen für Stellungnahmen. Im vorliegenden Fall wurde dem Kläger eine Frist zur Stellungnahme gesetzt, und eine erbetene Fristverlängerung wurde abgelehnt. Die Einhaltung dieser verfahrensrechtlichen Vorgaben ist entscheidend für die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses.
  • § 19 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Mitgliederversammlung: Dieser Paragraph behandelt die Befugnisse der Mitgliederversammlung, einschließlich der Beschlussfassungen über Mitgliederangelegenheiten. Obwohl der Ausschluss durch den Vorstand beschlossen wurde, müssen solche Entscheidungen im Einklang mit den Rechten der Mitglieder zur Teilhabe und Kontrolle durch die Mitgliederversammlung stehen. Der Kläger beantragte die Feststellung seiner Mitgliedschaft, was die Bedeutung der ordnungsgemäßen Einbindung der Mitgliederversammlung in solche Entscheidungen unterstreicht.

Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Hamm – Az.: 8 W 36/24 – Beschluss vom 06.01.2025


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