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Änderung der Finanzgerichtsordnung (Gesetzentwurf: 14/4061 vom 11.09.2000)

Das bestehende „Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzgerichtshofs“ vom 08.07.1975 läuft zum Ende des Jahres 2000 aus. Es soll zum 01.01.2001 durch eine umfassende Novellierung des Revisionsrechts in der Finanzgerichtsordnung abgelöst werden. Zur Verbesserung des Rechtsschutzes wird insbesondere der zu enge Zugang zum Bundesfinanzgerichtshof, soweit dies im Rahmen der Kapazitäten des Gerichts möglich ist, erweitert.

Weiterhin wird die Regelung, dass sich eine Revision gegen ein Finanzgerichtsurteil nach der Höhe des Streitwertes bemisst, geändert.

Ferner werden weitere Verfahrensverbesserungen für die Finanzgerichte eingeführt:

  • § Videokonferenzen bei mündlichen Verhandlungen

  • § Finanzgerichte entscheiden über die Zulassung zur Revision

  • § Gegen die Nichtzulassung ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzgerichtshof möglich

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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