Das bestehende „Gesetz zur Entlastung des Bundesfinanzgerichtshofs“ vom 08.07.1975 läuft zum Ende des Jahres 2000 aus. Es soll zum 01.01.2001 durch eine umfassende Novellierung des Revisionsrechts in der Finanzgerichtsordnung abgelöst werden. Zur Verbesserung des Rechtsschutzes wird insbesondere der zu enge Zugang zum Bundesfinanzgerichtshof, soweit dies im Rahmen der Kapazitäten des Gerichts möglich ist, erweitert.
Weiterhin wird die Regelung, dass sich eine Revision gegen ein Finanzgerichtsurteil nach der Höhe des Streitwertes bemisst, geändert.
Ferner werden weitere Verfahrensverbesserungen für die Finanzgerichte eingeführt:
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§ Videokonferenzen bei mündlichen Verhandlungen
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§ Finanzgerichte entscheiden über die Zulassung zur Revision
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§ Gegen die Nichtzulassung ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzgerichtshof möglich
Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz



