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Filesharing Abmahnung: Welche Fristen sind jetzt entscheidend?

Die Filesharing Abmahnung trifft Sie unerwartet und stellt Sie sofort vor eine juristische Zerreißprobe. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist eine Falle, deren sehr kurze Frist Sie unter maximalen Zeitdruck setzt und die Gefahr einer teuren einstweiligen Verfügung birgt. Doch neben dieser dringenden Deadline gibt es noch weitere Fristen für die Verjährung oder den gerichtlichen Mahnbescheid. Welche juristischen Deadlines sind wirklich entscheidend und wie reagieren Sie strategisch richtig, um die teuersten Fallen zu umgehen?

Übersicht:

Ein geschocktes Paar sitzt am Küchentisch und starrt fassungslos auf ein Abmahnschreiben mit einer hervorgehobenen, kurzen Frist.

Auf einen Blick

  • Worum es geht: In Abmahnschreiben werfen Ihnen Anwaltskanzleien vor, als Inhaber eines Internetanschlusses urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal über Tauschbörsen verbreitet zu haben. Die Kanzleien fordern hohe Geldbeträge als Entschädigung und setzen Sie durch sehr kurze Fristen massiv unter Druck.
  • Das größte Risiko: Das größte Risiko besteht darin, die erste, sehr kurze Frist für die Unterlassungserklärung zu verpassen, die oft nur eine Woche beträgt. Wenn Sie diese Frist versäumen, kann die Gegenseite eine sehr teure gerichtliche Eilentscheidung erwirken, deren Kosten Sie tragen müssen. Ebenso riskant ist es, die beiliegende Erklärung voreilig zu unterschreiben, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkommt.
  • Die wichtigste Regel: Unterschreiben oder bezahlen Sie niemals die beigefügten Dokumente. Sie müssen innerhalb der kurzen Frist eine juristisch angepasste Unterlassungserklärung abgeben. Diese schützt Sie vor einer gerichtlichen Eilentscheidung, ohne dass Sie Ihre Schuld oder die Höhe der Geldforderung anerkennen.
  • Typische Situationen: Häufig betrifft das Problem Anschlussinhaber, die die Tat nicht selbst begangen haben, etwa weil Kinder, Mitbewohner oder Gäste den Internetanschluss nutzten. In solchen Fällen müssen Sie glaubhaft darlegen, wer stattdessen als Täter infrage kommt, um die volle Haftung zu vermeiden.
  • Erste Schritte: Bleiben Sie ruhig und markieren Sie sofort die Frist für die Unterlassungserklärung. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der gegnerischen Kanzlei auf und unterschreiben Sie nichts. Unsere Rechtsanwälte für Urheberrecht erstellen die nötige modifizierte Unterlassungserklärung fristgerecht für Sie.
  • Häufiger Irrtum: Viele glauben, die Zahlungsforderung sei nach drei Jahren automatisch verjährt. Dies stimmt oft nicht, da die Kanzleien die Verjährung durch einen gerichtlichen Mahnbescheid stoppen können oder unter Umständen sogar bis zu zehn Jahre lang Ansprüche geltend machen können.

Warum ist eine Filesharing-Abmahnung ein Wettlauf gegen die Zeit?

Sie halten einen Brief in den Händen, der Ihr Leben auf den Kopf stellt. Absender ist eine Anwaltskanzlei, von der Sie noch nie gehört haben. Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzung durch Filesharing. Auf mehreren Seiten wirft die Kanzlei Ihnen vor, einen Film, ein Musikalbum oder ein Computerspiel illegal in einer Tauschbörse angeboten zu haben. Die Forderung ist oft vierstellig und setzt sich aus Anwaltskosten und Schadensersatz zusammen. Doch die wahre Gefahr lauert nicht in der Höhe der Summe, sondern in den winzig klein gedruckten Fristen.

Dieses Schreiben ist strategisch so gestaltet, dass es Sie unter maximalen Zeitdruck setzt. Es zielt darauf ab, Sie zu einer unüberlegten, panischen Reaktion zu verleiten. Die Kanzleien wissen genau: Wer Angst hat, macht Fehler. Und der größte Fehler ist, die beiliegende Unterlassungserklärung voreilig zu unterschreiben oder den Brief komplett zu ignorieren.

Dieser Artikel ist Ihr Fahrplan durch das Minenfeld der Fristen. Er erklärt Ihnen präzise, welche Uhr wann zu ticken beginnt, welche Frist Sie unbedingt einhalten müssen und welche Ihnen mehr Zeit lässt, als Sie vielleicht denken. Sie lernen, die Taktik der Gegenseite zu verstehen und die richtigen Schritte zur richtigen Zeit einzuleiten.

Was ist die wichtigste Frist und warum darf ich sie nicht verpassen?

Die dringlichste und gefährlichste Frist in der gesamten Abmahnung betrifft die beigefügte Unterlassungserklärung. Die Kanzleien setzen hierfür eine sehr kurze Zeitspanne an, oft nur sieben bis maximal vierzehn Tage. Wenn Sie diesen Termin verstreichen lassen, eskalieren die Kanzleien die Situation fast immer gerichtlich.

Konkret bedeutet das: Die Gegenseite wird bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Das ist ein Eilverfahren, das für Sie mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden ist und Ihre Verhandlungsposition von Anfang an massiv schwächt.

Warum ist diese Frist so kurz?

Das mag erst einmal unfair klingen, schließlich hatten Sie nicht vor, die Tat zu wiederholen. Das Gesetz muss an dieser Stelle aber auf Nummer sicher gehen.

Um die fortgesetzte Verbreitung der Werke zu stoppen, gibt das Gesetz den Rechteinhabern einen scharfen Unterlassungsanspruch an die Hand. Das Gesetz vermutet nach einer Rechtsverletzung eine sogenannte ‚Wiederholungsgefahr‘. Das bedeutet konkret: Das Rechtssystem unterstellt, dass die Gefahr besteht, Sie könnten die Tat wiederholen, solange Sie sich nicht durch eine strafbewehrte Erklärung vom Gegenteil verpflichten.

Um diese Gefahr schnellstmöglich auszuräumen, verlangt die Gegenseite von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mit Ihrer Unterschrift versprechen Sie, die vorgeworfene Handlung nie wieder zu begehen. Bei einem Verstoß gegen dieses Versprechen würde eine hohe Vertragsstrafe fällig. Die kurze Frist soll den Druck erhöhen, diese Wiederholungsgefahr schnellstmöglich zu beseitigen. Versäumen Sie die Frist, kann die Kanzlei bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Das ist ein gerichtliches Eilverfahren, das für Sie mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden ist und Ihre Verhandlungsposition massiv schwächt.

Warum ist die mitgeschickte Erklärung eine Falle?

Ein Anwalt erklärt einem besorgten Mandanten in seiner Kanzlei die Fallstricke in einer Unterlassungserklärung.
Der entscheidende strategische Zug: Ein Anwalt erarbeitet eine modifizierte Unterlassungserklärung, um eine teure Eskalation zu vermeiden. Symbolbild: KI

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist strategisch nachteilig für Sie formuliert. Sie ist bewusst zu weit gefasst und enthält Klauseln, die über das juristisch Notwendige hinausgehen. In der Regel kommt die Unterzeichnung einem Schuldeingeständnis gleich. Damit würden Sie nicht nur die grundsätzliche Schuld, sondern auch die Höhe der geforderten Anwaltskosten und des Schadensersatzes anerkennen.

Deshalb gilt die eiserne Regel: Unterschreiben Sie niemals leichtfertig und ohne juristischen Rat die beigefügte Unterlassungserklärung.

Stattdessen müssen Sie fristgerecht eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Dies ist eine von einem spezialisierten Anwalt angepasste Version, die zwar die Wiederholungsgefahr juristisch wirksam ausräumt, aber keinerlei Schuldeingeständnis enthält. Sie geben damit den Anspruch auf Unterlassung ab, ohne die Zahlungsforderung zu akzeptieren. Das ist der entscheidende strategische Zug, um die Gefahr einer teuren einstweiligen Verfügung abzuwehren und gleichzeitig alle Optionen für die Abwehr der Geldforderung offenzuhalten. Die Einhaltung dieser ersten, kurzen Frist mit einer modifizierten Erklärung ist Ihr wichtigster erster Schritt.

Welche Fristen gelten für die geforderte Zahlung?

Neben der Frist für die Unterlassungserklärung finden Sie im Abmahnschreiben eine zweite Frist für die Zahlung der geforderten Summe. Diese ist oft etwas länger bemessen. Bei der Geldforderung sollten Sie Ruhe bewahren, denn hier gelten völlig andere rechtliche Spielregeln und vor allem deutlich längere Verjährungsfristen.

Haftungsfrage: Wer muss zahlen?

Für die Verteidigung gegen die Geldforderung ist die Unterscheidung zwischen Täter und Störer entscheidend. Zunächst wird immer vermutet, dass der Anschlussinhaber der Täter ist.

  • Täterhaftung: Sie haben die Tat selbst begangen. In diesem Fall haften Sie für den vollen Schaden und die Anwaltskosten.
  • Haftung für Dritte (früher „Störerhaftung“): Eine andere Person (Kind, Mitbewohner, Gast) hat die Tat über Ihren Anschluss begangen. Sie haften in der Regel nicht für den Schadensersatz, wenn Sie glaubhaft darlegen können, wer als Täter infrage kommt (sog. sekundäre Darlegungslast). Die reine Störerhaftung für den Anschlussinhaber wurde für Privatpersonen weitgehend abgeschafft.

Ihre Hauptaufgabe ist es also, die Vermutung der Täterschaft zu widerlegen, indem Sie nachweisen, wer sonst noch Zugriff auf Ihren Anschluss hatte.

Wann verjährt die Geldforderung?

Im Gegensatz zur kurzen Frist der Unterlassungserklärung verjähren die finanziellen Ansprüche nicht innerhalb weniger Tage. Hier greift die regelmäßige Verjährungsfrist aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 195 BGB). Diese beträgt drei Jahre.

Entscheidend ist jedoch, wann diese Frist zu laufen beginnt. Gemäß § 199 BGB startet die Verjährung am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Rechteinhaber (die Kanzlei) von Ihrem Verstoß Kenntnis erlangt hat.

Ein konkretes Beispiel: Die angebliche Urheberrechtsverletzung fand am 15. Mai 2025 statt. Die Kanzlei hat Ihre IP-Adresse ermittelt und Ihren Namen erfahren. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt dann nicht sofort, sondern erst am 31. Dezember 2025 um 24:00 Uhr. Die Forderung wäre also erst am 1. Januar 2029 endgültig verjährt.

Wie können Kanzleien die Verjährung stoppen?

Verlassen Sie sich aber nicht darauf, dass die Kanzleien diese Frist tatenlos verstreichen lassen. Kurz bevor die Verjährung droht, ziehen die meisten einen juristischen Joker, um die Uhr anzuhalten: den gerichtlichen Mahnbescheid.

Verjährungsfristen im Überblick: 3 vs. 10 Jahre

Die finanziellen Forderungen aus einer Filesharing-Abmahnung verjähren nicht einheitlich. Es ist entscheidend, die zwei unterschiedlichen Fristen zu kennen, um die Taktik der Gegenseite zu verstehen und nicht unnötig unter Druck zu geraten.


AnspruchVerjährungsfristBeginn der FristRelevanz in der Praxis
Anwaltskosten & Schadensersatz3 Jahre (Regelmäßige Verjährung gem. § 195 BGB)Am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand und die Kanzlei von Ihrer Person Kenntnis erlangte.Dies sind die Hauptforderungen der Abmahnung. Kanzleien unterbrechen diese Verjährung oft kurz vor Ablauf durch einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Bereicherungsanspruch (Fiktive Lizenzgebühr)10 Jahre (gem. § 102 S. 2 UrhG, § 852 BGB)Auf den Tag genau ab dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung.Dieser 'Restanspruch' ist in der Regel deutlich niedriger als der Schadensersatz. Er wird von Kanzleien strategisch genutzt, um auch nach über drei Jahren noch Zahlungsdruck aufzubauen.

Welche Fristen gelten, wenn ein Mahnbescheid oder eine Klage kommt?

Eine erfahrene Abmahnkanzlei wird die Verjährung ihrer Forderungen nicht einfach eintreten lassen. Kurz bevor die dreijährige Frist abläuft, wird sie aktiv, um die Uhr anzuhalten. Das gängigste Mittel hierfür ist der gerichtliche Mahnbescheid.

Was ist ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Eine Person hält mit erschrockenem Gesichtsausdruck einen gelben, offiziellen Umschlag eines Gerichts in der Hand.
Die nächste Eskalationsstufe: Der gelbe Umschlag eines gerichtlichen Mahnbescheids stoppt die Verjährung und erfordert sofortiges Handeln. Symbolbild: KI

Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist ein Schreiben vom Amtsgericht, das Ihnen in einem gelben Umschlag zugestellt wird. Er wirkt offiziell und einschüchternd – und das soll er auch. Mit diesem Bescheid macht die Kanzlei ihre Forderung gerichtlich geltend und hemmt damit wirksam die Verjährung.

Jetzt beginnt für Sie eine neue, sehr wichtige Frist zu laufen: Sie haben ab der Zustellung des Mahnbescheids genau zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Versäumen Sie diese Zwei-Wochen-Frist, begehen Sie einen schwerwiegenden Fehler. Denn ohne Ihren Widerspruch kann die Kanzlei einen sogenannten Vollstreckungsbescheid beantragen.

Eine Person füllt am Schreibtisch konzentriert das Widerspruchsformular eines gerichtlichen Mahnbescheids aus.
Kontrolle zurückgewinnen: Der fristgerechte Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist ein entscheidender Schritt, um eine Zwangsvollstreckung abzuwehren. Symbolbild: KI

Dieser hat die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil. Damit kann die Gegenseite den Gerichtsvollzieher beauftragen und die Zwangsvollstreckung (z.B. eine Kontopfändung) einleiten. Sie müssen daher zwingend rechtzeitig Widerspruch einlegen. Diesen müssen Sie nicht begründen – es genügt, das entsprechende Kreuz auf dem Formular zu setzen und es fristgerecht an das Gericht zurückzusenden.

Ihr Widerspruch zwingt die gegnerische Kanzlei, Farbe zu bekennen. Sie muss nun entscheiden, ob sie den Aufwand und das Kostenrisiko einer echten Klage eingehen will. In vielen Fällen, insbesondere wenn die Forderung strittig oder die Beweislage dünn ist, schrecken die Kanzleien davor zurück und die Sache ist damit erledigt. Ein Widerspruch beendet zunächst das Mahnverfahren. Er ist also keine Eskalation, sondern ein entscheidender Test, wie ernst es die Gegenseite meint. Erst wenn danach eine Klageschrift folgt, beginnt das eigentliche Gerichtsverfahren.

Was passiert, wenn die Kanzlei wirklich klagt?

Nach Ihrem Widerspruch gegen den Mahnbescheid hat die Kanzlei die Wahl: Entweder sie lässt die Sache auf sich beruhen, oder sie reicht eine Klage bei Gericht ein, um ihre Forderung durchzusetzen. In diesem Fall erhalten Sie eine Klageschrift vom Gericht.

Ab diesem Moment gelten die vom Gericht gesetzten Fristen. In der Regel bekommen Sie zunächst eine Frist von zwei Wochen, um Ihre Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen, und eine weitere, längere Frist (oft vier Wochen oder mehr), um auf die Klage schriftlich zu erwidern (die sogenannte Klageerwiderung). Diese Fristen müssen Sie oder Ihr Anwalt unbedingt einhalten, um das Verfahren nicht zu verlieren. Ein Gerichtsverfahren gibt Ihnen zwar mehr Zeit zur Beweisführung, erhöht aber auch das Kostenrisiko erheblich.

Was müssen Eltern beachten, wenn ihre Kinder den Anschluss nutzten?

Was bedeutet der Begriff „sekundäre Darlegungslast“?

Dieser juristische Begriff klingt sperrig, meint aber etwas Alltägliches: Stellen Sie sich vor, in Ihrer Einfahrt wurde ein fremdes Auto angefahren. Man weiß nur, es war jemand aus Ihrem Haushalt. Die ’sekundäre Darlegungslast‘ verlangt nun nicht, dass Sie den Schuldigen finden. Aber Sie müssen dem Gericht erklären, wer alles Zugriff auf den Autoschlüssel hatte. Schweigen Sie, geht das Gericht davon aus, Sie saßen selbst am Steuer. Genauso ist es hier mit Ihrem Internetanschluss.

Zwei besorgte Eltern sprechen in ihrem Wohnzimmer ernst mit ihrem Teenager-Sohn, der schuldbewusst zu Boden blickt.
Die Haftungsfrage in der Familie: Eltern müssen ihrer Darlegungslast nachkommen, wenn sie vermuten, dass ihre Kinder den Anschluss nutzten. Symbolbild: KI

Ein häufiger Fall betrifft Familien, in denen neben den Eltern auch Kinder oder Jugendliche den Internetanschluss nutzen. Viele Anschlussinhaber glauben, sie seien aus dem Schneider, wenn sie nachweisen können, dass sie zur Tatzeit nicht zu Hause waren. Doch so einfach ist es nicht. Die Gerichte haben hierfür das Konzept der sekundären Darlegungslast entwickelt.

Was müssen Eltern konkret beweisen?

Das bedeutet: Behaupten Sie als Anschlussinhaber, die Tat nicht begangen zu haben, reicht dies allein nicht aus, um der Haftung zu entgehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) fordert, dass Sie Ihrer „sekundären Darlegungslast“ nachkommen. Sie müssen also substantiiert (d.h. begründet) darlegen, wer außer Ihnen Zugriff auf den Anschluss hatte und als Täter in Betracht kommt. Pauschale Hinweise genügen nicht. Im Rahmen des Zumutbaren sind Sie zu Nachforschungen verpflichtet. Haben Sie durch diese Nachforschungen erfahren, welches Familienmitglied die Tat begangen hat, müssen Sie dessen Namen offenlegen, um eine eigene Verurteilung zu vermeiden (BGH, Az. I ZR 19/16 – „Loud“). Eine Pflicht, Familienmitglieder auszuspionieren oder deren Computer ohne Anlass zu durchsuchen, besteht jedoch nicht (BGH, Az. I ZR 154/15 – „Afterlife“).

Eine explizite gesetzliche Frist hierfür gibt es nicht. Sie müssen dieser Darlegungslast aber im Rahmen Ihrer Reaktion auf die Abmahnung oder spätestens im Gerichtsverfahren nachkommen. Je früher und detaillierter Sie plausibel machen können, dass eine andere Person für die Tat verantwortlich sein könnte, desto stärker ist Ihre Verhandlungsposition. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, nehmen die Gerichte an, dass Sie als Anschlussinhaber doch selbst der Täter waren.

Checkliste: Die 5 Sofortmaßnahmen nach Erhalt der Abmahnung

  1. Ruhe bewahren: Nicht in Panik handeln. Die Gegenseite spekuliert auf Ihre Furcht. Ein überlegtes Vorgehen ist jetzt entscheidend.
  2. Fristen markieren: Suchen Sie sofort die Frist für die Unterlassungserklärung (meist 7-14 Tage) und tragen Sie diese in Ihren Kalender ein. Dies ist die einzige Deadline mit höchster Priorität.
  3. Keinen Kontakt aufnehmen: Rufen Sie die abmahnende Kanzlei unter keinen Umständen an oder schreiben Sie ihr. Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden.
  4. Nichts unterschreiben, nichts bezahlen: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist ein Schuldeingeständnis. Lassen Sie daher immer das beigefügte Schreiben von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen. Leisten Sie keine Zahlung, da dies ebenfalls als Anerkennung der Schuld gewertet wird.
  5. Anwalt für Urheberrecht kontaktieren: Holen Sie umgehend professionelle Hilfe. Nur ein spezialisierter Anwalt kann die Lage korrekt einschätzen und eine modifizierte Unterlassungserklärung fristgerecht für Sie abgeben.

Warum ist anwaltliche Hilfe bei einer Abmahnung unerlässlich?

Die Auseinandersetzung mit einer Filesharing-Abmahnung ist ein Kampf gegen die Zeit und juristische Fallstricke. Die verschiedenen Fristen – von den kritischen sieben Tagen für die Unterlassungserklärung über die lange dreijährige Verjährung bis hin zu den starren Gerichtsfristen – bilden ein komplexes System, das für Laien kaum zu durchschauen ist.

Jeder Fehler, insbesondere das Versäumen einer Frist, kann Ihre rechtliche und finanzielle Situation dramatisch verschlechtern. Der Versuch, die Angelegenheit ohne anwaltliche Hilfe zu regeln, ist sehr riskant. Unsere Rechtsanwälte für Urheberrecht wahren nicht nur alle entscheidenden Fristen für Sie. Sie prüfen auch die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und entwickeln eine Strategie, um die Forderungen abzuwehren oder zu reduzieren. Investieren Sie in professionelle Beratung – es ist der sicherste und letztlich kostengünstigste Weg, um diese belastende Situation zu bewältigen.


Filesharing-Abmahnung? Jetzt fristgerecht handeln

Die knappe Frist der Unterlassungserklärung ist die größte Falle einer Filesharing-Abmahnung. Unsere Rechtsanwälte für Urheberrecht erstellen für Sie die juristisch sichere modifizierte Unterlassungserklärung. So wehren Sie die teuerste Eskalation ab und wahren alle Fristen, ohne eine Schuld anzuerkennen.

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Die Grundregeln

Gerichtliche Abmahnschreiben zielen bewusst darauf ab, durch sehr kurze Fristen eine panische Fehlreaktion beim Empfänger zu provozieren, die seine Verhandlungsposition dauerhaft schwächt.

Warum hat die Unterlassungspflicht oberste Priorität?

Das Rechtssystem erkennt in einer begangenen Urheberrechtsverletzung grundsätzlich eine Wiederholungsgefahr, weshalb es eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit äußerster Dringlichkeit (oft innerhalb von 7 bis 14 Tagen) verlangt.

Welche Fristen müssen strategisch unterschieden werden?

Während die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung kurz und zwingend einzuhalten ist, unterliegen die finanziellen Ansprüche (Schadensersatz, Anwaltskosten) der regulären Verjährungsfrist von drei Jahren, die erst am Ende des Jahres der Kenntniserlangung zu laufen beginnt.

Was bedeutet die gestaffelte Haftung und Darlegungslast?

Das Recht unterscheidet zwischen Täter- und Störerhaftung; der Anschlussinhaber muss seiner sekundären Darlegungslast nachkommen und substantiiert darlegen, welche andere Person als Täter infrage kommt, um die eigene Täterhaftung abzuwehren.

Warum ist die Verjährung ein mehrstufiges Risiko?

Obwohl Schadensersatzansprüche nach drei Jahren verjähren können, besteht der Bereicherungsanspruch des Rechteinhabers auf Herausgabe des Erlangten bis zu zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung fort.

Wer juristisch geschickt vorgeht, trennt die Unterlassungspflicht strikt von der Zahlungsforderung und gibt proaktiv eine modifizierte Erklärung ab, um eine gerichtliche Eskalation zu vermeiden.


Experten Kommentar

Betroffene nehmen in Filesharing-Fällen die finanzielle Forderung oft als größte Bedrohung wahr, doch das ist ein strategischer Trugschluss. Die entscheidenden Weichen für den Fallverlauf stellen Sie durch Ihr Management der sehr kurzen Frist für die Unterlassungserklärung. Ein Versäumnis an dieser Stelle eskaliert die Situation juristisch sofort und schwächt die eigene Position massiv, während die Klärung der Zahlungsansprüche einem völlig anderen, deutlich längeren Zeitplan folgt.


Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange habe ich Zeit, auf die Abmahnung wegen Filesharing zu reagieren und welche Fristen sind entscheidend?

Die Abmahnung setzt Sie absichtlich unter starken Druck, doch Sie müssen die Fristen für die Abgabe der Erklärung und die Zahlung der Geldforderung strikt trennen. Die wirklich kritische Frist liegt meist nur bei 7 bis 14 Tagen und betrifft ausschließlich die Abgabe der Unterlassungserklärung. Die Frist für die Zahlung des geforderten Schadensersatzes und der Anwaltskosten ist davon getrennt und beträgt drei Jahre. Ignorieren Sie deshalb niemals die erste und kurz bemessene Frist.

Die kurze Frist von meist nur 7 bis 14 Tagen gilt ausschließlich für die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Diese ist die dringlichste Anforderung, denn sie soll die juristisch fortbestehende Wiederholungsgefahr beseitigen. Versäumen Sie diesen kurzen Zeitraum, droht die Gegenseite mit einem gerichtlichen Eilverfahren, der einstweiligen Verfügung. Diese Maßnahme führt automatisch zu erheblich höheren Kosten für Sie und schwächt Ihre Verteidigungsposition massiv im weiteren Verfahren.

Die finanziellen Forderungen – Schadensersatz und Anwaltskosten – haben hingegen die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt erst am 31. Dezember des Jahres, in dem der angebliche Verstoß stattfand und die Kanzlei davon Kenntnis erlangte. Es existiert zusätzlich ein sekundärer Bereicherungsanspruch, der eine absolute Verjährung von zehn Jahren ab der Tat kennt. Verwechseln Sie die Zahlungsfrist nicht mit der Abgabefrist der Unterlassungserklärung, um eine voreilige Überweisung zu vermeiden.

Markieren Sie die Frist für die Unterlassungserklärung (meist 7-14 Tage) sofort rot im Kalender und suchen Sie parallel umgehend juristischen Rat.


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Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben oder welche Alternative schützt mich am besten?

Sie sollten die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung niemals unterschreiben. Dieses vorformulierte Dokument ist eine juristische Falle, die einem umfassenden Schuldeingeständnis gleichkommt. Die Annahme der Erklärung impliziert fast immer die Akzeptanz der gesamten finanziellen Forderung. Unterschreiben Sie daher nicht, um Ihre strategischen Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Geldforderung zu wahren.

Die Kanzleien gestalten die Standarderklärung absichtlich zu weit. Sie dient nicht nur dazu, die juristisch notwendige Wiederholungsgefahr für die Zukunft auszuräumen, sondern umfasst oft Klauseln, die Ihre Haftung festschreiben. Dies ist so formuliert, dass Sie automatisch die Schuld an der Tat und die Begründetheit der hohen Zahlungsforderungen anerkennen. Wenn Sie die Erklärung unterschreiben, legen Sie Ihre Haftung fest und erschweren eine spätere Abwehr der Forderungen für Anwaltskosten und Schadensersatz massiv.

Ihre strategische Alternative ist die fristgerechte Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese von einem Anwalt angepasste Version räumt die Wiederholungsgefahr wirksam aus, ohne ein Schuldeingeständnis oder die Anerkennung der finanziellen Forderung zu enthalten. Dadurch wehren Sie die unmittelbare Gefahr einer teuren einstweiligen Verfügung durch das Gericht ab. Gleichzeitig halten Sie sich alle Optionen offen, um die Forderungen nach Schadensersatz und Anwaltskosten später vollständig abzuwehren oder zu reduzieren.

Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt, damit dieser vor Ablauf der knappen Frist eine juristisch wirksame, modifizierte Erklärung für Sie erstellt.


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Muss ich den vollen Schadensersatz zahlen, wenn jemand anderes meinen Internetanschluss für Filesharing nutzte?

Nein, als Anschlussinhaber müssen Sie in der Regel nicht den vollen Schadensersatz zahlen, wenn Sie die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen haben. Das Gesetz unterscheidet klar zwischen der Täterhaftung (direkt handelnde Person) und der Störerhaftung (Person, die die Nutzung ermöglichte). Die Reduzierung Ihrer Haftung hängt jedoch davon ab, ob Sie Ihren Pflichten im Verfahren ausreichend nachkommen.

Die volle Schadensersatzforderung trifft nur den tatsächlichen Täter. Um als Anschlussinhaber der eigenen Haftung als Täter zu entgehen, müssen Sie die Vermutung, selbst der Täter zu sein, aktiv entkräften. Gelingt es Ihnen, im Rahmen Ihrer sekundären Darlegungslast plausibel aufzuzeigen, dass eine andere Person (z.B. Ihr volljähriges Kind) die Tat begangen hat, scheidet eine eigene Haftung als Täter aus. Die frühere „Störerhaftung“, bei der Anschlussinhaber unter Umständen für die reinen Anwaltskosten der Abmahnung haften konnten, wurde durch die BGH-Rechtsprechung für Konstellationen innerhalb der Familie oder mit anderen volljährigen Nutzern stark eingeschränkt und spielt in der Praxis kaum noch eine Rolle, solange keine Belehrungspflichten (z.B. gegenüber Minderjährigen) verletzt wurden.

Um dieser vollen Haftung zu entgehen, genügt es jedoch nicht, pauschal zu behaupten, unschuldig zu sein. Sie müssen vielmehr Ihrer sekundären Darlegungslast nachkommen. Konkret: Legen Sie plausibel dar, wer zum fraglichen Zeitpunkt selbstständigen Zugriff auf Ihren Anschluss hatte. Bei volljährigen Familienmitgliedern oder Mitbewohnern besteht laut BGH-Rechtsprechung grundsätzlich keine Pflicht, diese vorab über die Illegalität von Filesharing zu belehren oder sie zu überwachen, solange keine konkreten Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorlagen. Eine solche Belehrungspflicht besteht jedoch gegenüber Minderjährigen. Versäumen Sie Ihre Darlegung, nehmen Gerichte an, Sie seien selbst der Täter gewesen, und verurteilen Sie zur vollen Zahlung des Schadensersatzes.

Das bedeutet für Sie in der Praxis: Sie müssen dem Gericht einen konkreten, alternativen Geschehensablauf präsentieren. Nennen Sie die Personen, die Zugriff hatten (z.B. Partner, Kinder, Mitbewohner) und erklären Sie, ob diese Personen über die Illegalität von Filesharing belehrt wurden. Können Sie glaubhaft machen, dass eine dieser Personen die Tat eher begangen hat als Sie, entfällt Ihre Haftung als Täter.

Erstellen Sie sofort eine chronologische Liste aller Personen, die zum Datum der Tat Zugang zu Ihrem Internetanschluss hatten.


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Wenn die kurze Frist von meist nur sieben bis vierzehn Tagen für die Unterlassungserklärung verstreicht, verlieren Sie sofort die Kontrolle über das Verfahren. Die abmahnende Kanzlei kann dann ohne weitere Vorwarnung eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht beantragen. Dieses gerichtliche Eilverfahren erhöht die Kosten automatisch massiv und verschlechtert Ihre gesamte Verhandlungsposition.

Das Urheberrecht geht bei einer festgestellten Verletzung grundsätzlich von einer fortdauernden Wiederholungsgefahr aus. Da Sie diese Gefahr nicht durch die fristgerechte Abgabe einer Erklärung beseitigt haben, sieht die Gegenseite den dringenden Bedarf für ein schnelles Eingreifen. Die einstweilige Verfügung dient dazu, den Unterlassungsanspruch im gerichtlichen Eilverfahren rechtsverbindlich festzustellen. Die Gegenseite nutzt diesen juristischen Hebel fast immer, um den Druck auf Sie maximal zu erhöhen.

Erlässt das Gericht die einstweilige Verfügung, müssen Sie zusätzlich die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Diese Aufwendungen können die Gesamtforderung beträchtlich steigern. Zudem stellt das Gericht damit den Unterlassungsanspruch bereits fest, was Ihre strategischen Möglichkeiten zur Abwehr der Geldforderung massiv schwächt. Reichen Sie die Erklärung jetzt nicht mehr nachträglich ein, da dies meist ignoriert wird, sobald der Antrag bei Gericht liegt.

Eine Schutzschrift ist ein präventiver Schriftsatz, der bei Gericht hinterlegt wird, bevor die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragt. Sie legt Ihre Sicht der Dinge dar und soll das Gericht davon überzeugen, die Verfügung nicht ohne eine mündliche Verhandlung zu erlassen.

Kontaktieren Sie sofort einen spezialisierten Anwalt und informieren Sie ihn über die abgelaufene Frist, damit dieser die Einreichung einer Schutzschrift prüfen kann.


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Wann genau verjähren die finanziellen Forderungen aus einer Filesharing-Abmahnung (nach 3 Jahren oder erst nach 10 Jahren)?

Die Verjährung finanzieller Ansprüche aus einer Filesharing-Abmahnung ist juristisch zweigeteilt, was oft zu Verwirrung führt. Die primären Forderungen – also der geforderte Schadensersatz und die Anwaltskosten – unterliegen der regelmäßigen Frist von drei Jahren. Allerdings existiert daneben ein sekundärer Anspruch, der die finanzielle Gefahr unter Umständen bis zu zehn Jahre aufrechterhalten kann.

Die dreijährige Frist gilt für die Hauptforderungen nach der Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches. Entscheidend ist der Startpunkt: Die Verjährung beginnt erst am 31. Dezember des Jahres, in dem die Urheberrechtsverletzung stattfand. Die abmahnenden Kanzleien warten diese Frist jedoch fast nie tatenlos ab. Kurz vor Ablauf hemmen sie die Verjährung wirksam, indem sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Passiv abzuwarten, birgt daher ein hohes Risiko.

Die längere Zehn-Jahres-Frist betrifft den sogenannten Bereicherungsanspruch gemäß § 852 BGB. Dieser sekundäre Anspruch ermöglicht es dem Rechteinhaber, das herauszuverlangen, was der Täter durch die Tat ungerechtfertigt erlangt hat. Wichtig dabei: Die zehnjährige Frist beginnt direkt am Tag der Tat und nicht erst am Jahresende. Darum können Sie theoretisch auch nach Ablauf der dreijährigen Frist noch belangt werden, falls die Kanzlei lediglich den Anspruch auf Lizenzanalogie geltend macht.

Überprüfen Sie das Datum des angeblichen Verstoßes in Ihrem Abmahnschreiben, um den 31. Dezember des jeweiligen Jahres als maßgeblichen Startpunkt für die dreijährige Frist festzuhalten.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.

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