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Flugstornierung – Rechte der Reisenden

Ihr Flug wurde storniert? Welche Rechte haben Sie jetzt als Reisender?

Immer wieder kommt es vor, dass bei Flugreisen etwas schiefgeht. Damit der nächste Urlaub ein voller Erfolg werden kann, sollten die betroffenen Reisenden einige wichtige Regeln beachten. Vor allem die Insolvenz von Air Berlin hat bei vielen Verbrauchern in Deutschland Fragen aufgeworfen. Um zu wissen, was die Pleite für die bereits gebuchten Flüge oder generell für Pauschalreisen bedeutet, lohnt es sich für Reisende, über ihre Rechte informiert zu sein.

Die Flugstornierung des Passagiers

Flugstornierung - Das sind Ihre Rechts als Reisender
Wurde Ihr Flug storniert und ersatzlos gestrichen? Das sind Ihre Rechts als Reisender. Was Urlauber und andere Reisende jetzt wissen sollten! Symbolfoto: Maridav/Bigstock

Die Gründe für eine Flugstornierung kann vielfältig sein. Zunächst muss unterschieden werden, ob die Stornierung von der Fluggesellschaft oder vom Reisenden selbst vorgenommen wurde. Trotz einer akribischen Vorbereitung kann es passieren, dass etwas Unvorhersehbares geschieht und der Flug nicht angetreten werden kann. So kann ein schon lange gebuchter beispielsweise nicht wahrgenommen werden, weil der Fluggast erkrankt ist oder aus welchen Gründen auch immer den Abflug schlichtweg verpasst hat. Doch selbst in diesem Fall hat der Verbraucher die Chance, den gesamten Ticketpreis zurückzubekommen. Laut BGH handelt es sich bei einem sogenannten Flugbeförderungsvertrag nicht um einen Reise- sondern um einen Werkvertrag. Da ein Werkvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen jederzeit kündbar ist, gilt das auch für den Flugbeförderungsvertrag. Dieses Recht kann auch nicht einseitig durch AGBs ausgeschlossen werden. Sollte die Fluggesellschaft also nicht nachweisen können, wie hoch der Schaden durch den Nichtantritt des Fluges tatsächlich ist, spielt der Grund für den nicht wahrgenommenen Flug keine Rolle. Wer sich hier direkt an die Fluggesellschaft wendet hat also gute Chancen, die gesamten Kosten erstattet zu bekommen.

Die Flugstornierung der Airline

Verspätete Abflüge oder gar eine komplette Flugstornierung gehört heute zum Leidwesen vieler Passagiere fast schon zur Tagesordnung. Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden können die betroffenen Passagiere einen finanziellen Ausgleich von der Fluggesellschaft verlangen, welche sie befördern sollte. Die Höhe der Entschädigung hängt dabei von der Flugentfernung ab. Je nach Länge des Fluges beträgt der finanzielle Ausgleich entweder 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro pro Person. Die gleichen Regelungen gelten, wenn der Flug ohne vorherige Information annulliert wurde oder dem Geschädigten das Einsteigen in das Flugzeug aufgrund einer Überbuchung verweigert wird. Die Airline muss allerdings keine Entschädigung zahlen, sofern sie nicht für die Verspätung bzw. die Annullierung verantwortlich ist. In solch einem Fall liegen „außergewöhnliche Umstände“ vor und die Fluggesellschaft kann nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Umstände der höheren Gewalt

Zu den außergewöhnlichen Umständen, die häufig auch als Umstände der höheren Gewalt bezeichnet werden, zählen unter anderem

  • streikendes Personal
  • eisige Temperaturen
  • Einschränkungen wegen Vulkanasche
  • technische Probleme wie Radarausfall

Der Wegfall von finanziellen Entschädigungen kommt jedoch nur in Betracht, wenn die Airline alles in ihrer Macht Stehende getan hat, um die Verspätung bzw. den Ausfall zu verhindern. Sollte der Flugbeförderungsvertrag trotz aller Bemühungen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, sich um ihre Passagiere zu kümmern. So muss der Betreiber in etwa für eine angemessene Verpflegung sorgen und zwei Telefonate pro Geschädigten ermöglichen. Bei sehr langen Verspätungen ist auch die Unterbringung in einem Hotel Pflicht.

Die Insolvenz von Air Berlin

Durch die im Sommer 2017 bekannt gegebene Insolvenz von Air Berlin sind zahlreiche Reisende verunsichert. Fragen zur aktuellen Lage werden widersprüchlich beantwortet und sind nach wenigen Tagen oftmals nicht mehr aktuell. Generell gilt, dass der Flugbetrieb von Air Berlin gemäß dem laufenden Insolvenzverfahren ab dem 28.10.2017 nicht mehr möglich ist. Da die Tochtergesellschaft NIKI nicht von der Insolvenz betroffen ist, wird der dortige Flugverkehr fortgeführt. Trotz der Einstellung des Flugverkehrs unter dem IATA-Airline-Code AB im eröffneten Insolvenzverfahren bleiben die Tickets von Air Berlin allerdings gültig. Somit gelten auch die daraus resultierenden Rechte für die Reisenden bestehen. Darüber hinaus gilt, dass die Insolvenz auf den Flugbetrieb keinen Einfluss hat. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt es im Ermessen des Insolvenzverwalters, ob der Flugbetrieb fortgesetzt oder eingestellt wird. Bei einer guten Zukunftsprognose wird der Betrieb in aller Regel fortgeführt.

Die Erstattung der Ticketpreise

Flugausfall - Fluggastrechte
Einen Flugausfall müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Welche Rechte auf Entschädigung steht Ihnen zu? Symbolfoto: Dragon Images/Bigstock

Die Rechte der Flugreisenden bleiben zudem bestehen, wenn Air Berlin von einer anderen Airline übernommen wird. Durch eine etwaige Übernahme werden die Rechte der Fluggäste nicht beeinträchtigt. Werden die Flüge jedoch nicht von einem Mitbewerber übernommen und der Flugbetrieb daraufhin eingestellt, kann es für einige Kunden problematisch werden. Vor allem Reisende, die ihr Ticket auf eigene Faust und nicht über einen Reiseveranstalter gebucht haben, könnten die Leidtragenden sein. So hätten Reisende, die ihr Ticket vor dem Insolvenzantrag am 15.082017 gebucht haben, kaum Chancen, ihr Geld zurückzubekommen. Die betroffenen Passagiere könnten dann ihre Forderung nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden. Erfahrungsgemäß haben Privatkunden, die in der Reihe der Gläubiger jedoch ganz hinten stehen, ihr Geld verloren.

Die Vorteile von Pauschalreisenden

Pauschalreisende hätten hier mehr Glück; ihr Reiseveranstalter ist verpflichtet, einen Ersatzflug anzubieten. Diese Tatsache kommt den Pauschalreisenden auch in der Air-Berlin-Krise zu Gute. Sollte der Flug von Air Berlin aufgrund der Insolvenz tatsächlich ausfallen, muss der Reiseveranstalter den Reisenden auf einen anderen Flug umbuchen. Zudem müssen die Kunden von Pauschalreisen ihre Ansprüche nicht bei Air Berlin bzw. dem Insolvenzverwalter geltend machen, sondern können ihre Rechte direkt beim zuständigen Reiseveranstalter anmelden. Pauschalreisende, die ihren Flug bei Air Berlin gebucht haben, müssen allerdings damit rechnen, dass ihre Hin- und Rückreise wegen möglichen Flugumbuchungen anders verlaufen könnte als geplant. Haben Sie im Nachgang zu einer Flugreise durch beispielsweise eine Flugstornierung Probleme? Dann wenden Sie sich an uns. Wir sorgen für Ihr gutes Recht.

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