Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Fristlose Kündigung Darlehensvertrag: Gericht weist Klage wegen angeblicher Täuschung durch Darlehensvermittler ab
- Der Fall vor dem Landgericht: Immobilienerwerb, Finanzierung und plötzliche Kreditkündigung
- Argumentation der Klägerin: Anfechtung des Darlehensvertrages wegen Betrug durch Darlehensvermittler?
- Entscheidung des Landgerichts Heidelberg: Klage auf Vollstreckungsabwehr abgewiesen
- Rechtliche Konsequenzen und Hinweise für Betroffene von Kreditkündigungen
- Fazit: Verbraucherschutz im Darlehensrecht und die Bedeutung sorgfältiger Prüfung
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Voraussetzungen müssen für eine fristlose Kündigung des Darlehensvertrags wegen Täuschung vorliegen?
- Welche Rechtsfolgen hat eine fristlose Kündigung des Darlehensvertrags für den Darlehensnehmer?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Darlehensnehmer, sich gegen eine fristlose Kündigung zu wehren?
- Wer haftet für Schäden durch Täuschung beim Darlehensvertrag – Bank oder Darlehensvermittler?
- Welche Fristen muss der Darlehensnehmer nach einer fristlosen Kündigung beachten?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Heidelberg
- Datum: 11.02.2025
- Aktenzeichen: 2 O 124/24
- Verfahrensart: Vollstreckungsabwehrklage zur Abwehr der Zwangsvollstreckung
- Rechtsbereiche: Verbraucherdarlehensrecht, Immobilienrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Sie wendet sich mit der Klage gegen die Zwangsvollstreckung der im Darlehensvertrag vereinbarten Grundschuld und bestreitet deren Zulässigkeit.
- Tochter: Sie ist gemeinsam mit der Klägerin als Darlehensnehmerin am Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag beteiligt.
- Beklagte: Als Darlehensgeberin und vertraglich Vereinbarte, die die Grundschuld bestellt und das Recht auf sofortige Zwangsvollstreckung eingeräumt hat.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Am 19. Juli 2022 schlossen die Klägerin und ihre Tochter einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag mit der Beklagten zur Finanzierung des Erwerbs eines Anwesens ab. Zur Sicherung des Darlehens wurde eine Grundschuld in Höhe von 630.000 EUR bestellt, die im Vertrag zur sofortigen Zwangsvollstreckung bestimmt wurde.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die vertraglich vereinbarte sofortige Zwangsvollstreckung zulässig ist oder ob sie unzulässig sein muss, wie von der Klägerin behauptet.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
- Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits, und das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Der Fall vor Gericht
Fristlose Kündigung Darlehensvertrag: Gericht weist Klage wegen angeblicher Täuschung durch Darlehensvermittler ab

Das Landgericht Heidelberg hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 2 O 124/24) eine Klage abgewiesen, in der sich eine Darlehensnehmerin gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Immobilienkreditvertrag wehrte. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine fristlose Kündigung des Darlehensvertrages durch die Bank aufgrund einer vermeintlichen Täuschung durch einen Darlehensvermittler rechtmäßig war. Der Fall beleuchtet die komplexen Zusammenhänge im Darlehensrecht und die Rechte von Verbrauchern, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden.
Der Fall vor dem Landgericht: Immobilienerwerb, Finanzierung und plötzliche Kreditkündigung
Die Klägerin, eine Frau, hatte gemeinsam mit ihrer Tochter einen Immobilien-Verbraucherdarlehensvertrag mit der beklagten Bank abgeschlossen. Ziel des Vertrages war die Finanzierung eines Anwesens in B. Der Darlehensnennbetrag belief sich auf 630.000 Euro, bei einem effektiven Jahreszinssatz von 3,86 Prozent. Die Zinsbindung war bis zum 30. August 2032 vereinbart. Dieser Vertrag wurde am 19. Juli 2022 geschlossen.
Offenbar kam es jedoch zu Unstimmigkeiten, die schließlich in der fristlosen Kündigung des Darlehensvertrages durch die Bank mündeten. Gegen diese Kündigung und die daraus resultierende Zwangsvollstreckung wehrte sich die Darlehensnehmerin mit einer sogenannten Vollstreckungsabwehrklage. Eine Vollstreckungsabwehrklage ist ein Rechtsmittel, um eine bereits eingeleitete Zwangsvollstreckung für unzulässig erklären zu lassen. Die Klägerin argumentierte, dass die Kündigung des Darlehensvertrages unrechtmäßig sei und somit auch die Zwangsvollstreckung keinen Bestand haben dürfe.
Argumentation der Klägerin: Anfechtung des Darlehensvertrages wegen Betrug durch Darlehensvermittler?
Die Klägerin machte geltend, dass der Darlehensvertrag aufgrund einer Täuschung durch einen Darlehensvermittler unwirksam sei. Sie argumentierte, dass der Darlehensvermittler im Vorfeld des Vertragsabschlusses falsche oder irreführende Angaben gemacht habe, die sie und ihre Tochter zur Unterschrift unter den Darlehensvertrag veranlasst hätten. Konkret warf sie dem Darlehensvermittler Betrug vor. Sollte diese Täuschung vorliegen, könnte dies gemäß § 123 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine Anfechtung des Darlehensvertrages rechtfertigen. Eine erfolgreiche Anfechtung hätte zur Folge, dass der Vertrag von Anfang an als nichtig angesehen würde. In diesem Fall wäre auch die Kündigung des Darlehensvertrages durch die Bank möglicherweise unberechtigt, und die Zwangsvollstreckung unzulässig.
Es ist wichtig zu verstehen, dass Darlehensvermittler oft eine Schlüsselrolle bei der Vermittlung von Krediten spielen. Sie beraten Kreditinteressenten, suchen passende Angebote heraus und helfen bei der Antragsstellung. Allerdings sind nicht alle Darlehensvermittler seriös. Immer wieder kommt es vor, dass Darlehensvermittler falsche Versprechungen machen oder wichtige Informationen verschweigen, um einen Vertragsabschluss zu erzwingen. Solche Betrugsfälle können für die betroffenen Darlehensnehmer gravierende finanzielle Folgen haben.
Entscheidung des Landgerichts Heidelberg: Klage auf Vollstreckungsabwehr abgewiesen
Das Landgericht Heidelberg folgte der Argumentation der Klägerin jedoch nicht und wies die Vollstreckungsabwehrklage ab. Das Gericht sah offenbar keine ausreichenden Beweise für eine Täuschung durch den Darlehensvermittler, die eine Anfechtung des Darlehensvertrages und damit die Unzulässigkeit der Kreditkündigung gerechtfertigt hätte.
Das Urteil selbst ist in seiner Begründung zwar kurz gehalten, die Entscheidung des Gerichts lässt aber wichtige Rückschlüsse zu. Offensichtlich konnte die Klägerin nicht hinreichend darlegen und beweisen, dass der Darlehensvermittler sie tatsächlich getäuscht hat und diese Täuschung ursächlich für den Abschluss des Darlehensvertrages war. Die Beweislast für eine Täuschung liegt grundsätzlich bei der Partei, die sich auf diese beruft – in diesem Fall also bei der Klägerin.
Rechtliche Konsequenzen und Hinweise für Betroffene von Kreditkündigungen
Mit der Abweisung der Klage bleibt die Kündigung des Darlehensvertrages durch die Bank bestehen, und die Zwangsvollstreckung ist zulässig. Die Klägerin muss die Kosten des Rechtsstreits tragen und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Um die Vollstreckung abzuwenden, müsste die Klägerin eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringen. Eine Sicherheitsleistung dient dazu, die Rechte der Bank zu schützen, falls die Klägerin gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt und dennoch verliert.
Dieses Urteil des Landgerichts Heidelberg verdeutlicht die Schwierigkeiten, sich erfolgreich gegen eine Kreditkündigung und Zwangsvollstreckung zu wehren, wenn die Begründung auf einer vermeintlichen Täuschung durch einen Darlehensvermittler basiert. Für Verbraucher in ähnlichen Situationen ist es entscheidend, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und alle relevanten Fakten und Beweismittel sorgfältig zu dokumentieren.
Was können Betroffene tun?
- Rechtsanwalt für Darlehensrecht konsultieren: Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Darlehensrecht kann die Erfolgsaussichten einer Vollstreckungsabwehrklage einschätzen und die notwendigen Schritte einleiten.
- Vertragsunterlagen und Kommunikation prüfen: Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag und der Kommunikation mit dem Darlehensvermittler und der Bank sollten sorgfältig geprüft werden. Gibt es Anzeichen für falsche Angaben Darlehen oder irreführende Informationen?
- Beweismittel sichern: E-Mails, Gesprächsnotizen, Zeugenaussagen – alles, was die Täuschung durch den Darlehensvermittler belegen könnte, ist wichtig.
- Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung kontaktieren: Diese Stellen bieten oft kostenlose oder kostengünstige Beratung in finanziellen Notlagen und können erste Orientierung geben.
Fazit: Verbraucherschutz im Darlehensrecht und die Bedeutung sorgfältiger Prüfung
Der Fall vor dem Landgericht Heidelberg zeigt, dass der Verbraucherschutz im Darlehensrecht zwar Gesetze und Rechte vorsieht, deren Durchsetzung im Einzelfall aber anspruchsvoll sein kann. Für Darlehensnehmer ist es essenziell, Darlehensverträge und die Tätigkeit von Darlehensvermittlern genau zu prüfen und sich bei Unklarheiten oder Verdachtsmomenten umgehend rechtlich beraten zu lassen. Eine frühzeitige und umfassende Information zur fristlosen Kündigung und den eigenen Rechten kann entscheidend sein, um finanzielle Schäden abzuwenden und die eigenen Interessen zu wahren. Auch die Haftung Darlehensvermittler bei falsche Angaben Darlehen oder Finanzierungsbetrug ist ein komplexes Thema, das im Einzelfall geprüft werden muss. Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit, sich nicht blind auf Versprechungen zu verlassen und seine Rechte im Vertragsrecht Darlehen genau zu kennen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass bei Immobilienfinanzierungen die Vorlage gefälschter Einkommensnachweise oder falscher Angaben in der Selbstauskunft zu schwerwiegenden Konsequenzen führen kann. Die Bank hat in solchen Fällen das Recht zur fristlosen Kündigung des Darlehensvertrags und kann die sofortige Zwangsvollstreckung einleiten. Besonders relevant ist, dass auch die Unterzeichnung einer Selbstauskunft mit falschen Angaben ausreicht, selbst wenn die gefälschten Gehaltsabrechnungen von einem Dritten eingereicht wurden.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie einen Immobilienkredit aufnehmen, müssen Sie bei allen Angaben zu Ihrer finanziellen Situation absolut ehrlich sein – auch wenn ein Vermittler Sie bei der Antragstellung unterstützt. Falsche Angaben in der Selbstauskunft oder manipulierte Einkommensnachweise können zum sofortigen Verlust Ihrer Immobilie durch Zwangsversteigerung führen. Die Bank kann in solchen Fällen das gesamte Darlehen fällig stellen und direkt auf Ihr Vermögen zugreifen. Besonders kritisch ist, dass Sie auch dann haften, wenn die gefälschten Unterlagen von einem Dritten eingereicht wurden, Sie aber die Selbstauskunft unterschrieben haben.
Benötigen Sie Hilfe?
Kompetenz im Umgang mit komplexen Kreditkündigungen
Viele Betroffene erkennen sich in Situationen wieder, in denen ein plötzlich aufgehobener Darlehensvertrag Fragen zu den zugrundeliegenden Umständen aufwirft. Unklarheiten im Zusammenspiel von Vertragsabschluss, vermeintlicher Täuschung und daraus resultierenden Maßnahmen können zu Unsicherheiten führen, insbesondere wenn schnell Entscheidungen getroffen werden müssen. Ein sachliche Prüfung all Ihrer Vertragsunterlagen und der zugrundeliegenden Beweislage ist in solchen Fällen von zentraler Bedeutung.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie darin, Ihre Situation eingehend zu analysieren und Ihre Rechte präzise zu beurteilen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine transparente und nachvollziehbare Beratung, die Ihnen dabei hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihre Interessen zu wahren. Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam zu erörtern, wie die aktuelle Rechtsprechung auf Ihren Einzelfall übertragen werden kann.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Voraussetzungen müssen für eine fristlose Kündigung des Darlehensvertrags wegen Täuschung vorliegen?
Eine fristlose Kündigung des Darlehensvertrags wegen Täuschung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Die Täuschung muss für die Kreditvergabe von erheblicher Bedeutung gewesen sein.
Wesentliche Voraussetzungen
Bei unrichtigen Angaben über die Vermögensverhältnisse steht der Bank ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn diese Angaben für die Kreditentscheidung von erheblicher Bedeutung waren. Bei Verbraucherdarlehen muss der Darlehensnehmer relevante Informationen wissentlich verschwiegen oder gefälscht haben.
Bedeutung der Täuschung
Die Täuschung muss sich auf wesentliche Umstände beziehen. Eine Täuschung über unerhebliche Tatsachen, die für die Darlehensgewährung nicht ausschlaggebend waren, rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Wenn Sie beispielsweise über den Verwendungszweck des Darlehens täuschen, ist dies allein noch kein ausreichender Kündigungsgrund.
Prüfung der Verhältnismäßigkeit
Die Bank muss vor der Kündigung eine umfassende Interessenabwägung vornehmen. Sie muss nachweisen können, dass:
- Die Täuschung zu einem Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat
- Die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die Bank unzumutbar ist
- Eine Abmahnung oder Fristsetzung erfolgt ist, außer wenn diese aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls entbehrlich war
Die Bank muss die Kündigung unverzüglich aussprechen, sobald sie von der Täuschung Kenntnis erlangt. Eine verzögerte Reaktion kann zum Verlust des Kündigungsrechts führen.
Welche Rechtsfolgen hat eine fristlose Kündigung des Darlehensvertrags für den Darlehensnehmer?
Bei einer fristlosen Kündigung des Darlehensvertrags wird die gesamte ausstehende Darlehensvaluta sofort zur Rückzahlung fällig. Dies bedeutet für Sie als Darlehensnehmer eine unmittelbare Zahlungspflicht, die in der Regel innerhalb von 14 Tagen zu erfüllen ist.
Unmittelbare finanzielle Konsequenzen
Bei einer wirksamen Kündigung müssen Sie als Verbraucher die Restschuld in vermindertem Umfang zurückzahlen. Dies umfasst die Darlehensvaluta in der Höhe zum Zeitpunkt der wirksamen Kündigung, jedoch ohne künftige vorausberechnete Zinsen und ohne laufzeitabhängige Kosten.
Können Sie die geforderte Summe nicht fristgerecht begleichen, drohen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändung oder Zwangsversteigerung einer als Sicherheit dienenden Immobilie.
Auswirkungen auf die Bonität
Ein besonders schwerwiegender Effekt ist der negative SCHUFA-Eintrag, der mit einer fristlosen Kündigung in der Regel einhergeht. Dies hat weitreichende Folgen für Ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit:
- Die Aufnahme neuer Kredite wird nahezu unmöglich
- Anschlussfinanzierungen werden erheblich erschwert
- Ihre wirtschaftliche Handlungsfreiheit wird stark eingeschränkt
Rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten
Wenn Sie die Kündigung für unrechtmäßig halten, können Sie sich dagegen wehren. Der Darlehensvertrag besteht ungekündigt fort, wenn die gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen nicht vorlagen. In diesem Fall können Sie:
- Die Feststellung des Fortbestehens des Kreditvertrages gerichtlich erwirken
- Sich gegen eine unzulässige Zwangsvollstreckung wehren
- Die Verwertung von Sicherheiten (wie Lebensversicherungen oder Bausparverträge) verhindern
Während der rechtlichen Auseinandersetzung sollten Sie weiterhin Ihre vertraglichen Pflichten erfüllen, insbesondere die vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen erbringen, um eine weitere Verschärfung der Situation zu vermeiden.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Darlehensnehmer, sich gegen eine fristlose Kündigung zu wehren?
Bei einer fristlosen Kündigung des Darlehensvertrags stehen dem Darlehensnehmer mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um seine Interessen zu wahren.
Prüfung der Kündigungsvoraussetzungen
Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, der es der Bank unzumutbar macht, das Darlehen fortzusetzen. Die Bank muss vor der Kündigung eine umfassende Interessenabwägung vornehmen.
Wichtige Kündigungsgründe können sein:
- Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
- Erhebliche Wertminderung der Sicherheiten
- Zahlungsverzug mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten von mindestens 10% der Darlehensschuld
Sofortige Handlungsmöglichkeiten
Bei einer unberechtigten Kündigung sollten Sie unverzüglich Widerspruch einlegen. Während der rechtlichen Klärung ist es ratsam, die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen weiterhin zu erfüllen.
Rechtliche Verteidigung
Die Bank muss nachweisen, dass:
- Eine wesentliche Vermögensverschlechterung vorliegt
- Die Rückzahlung auch unter Verwertung der Sicherheiten gefährdet ist
- Eine Fortsetzung des Darlehens unzumutbar ist
Eine fristlose Kündigung kann unwirksam sein, wenn:
- Es sich nur um eine vorübergehende Vermögensverschlechterung handelt
- Eine ratenweise Rückführung des Darlehens möglich wäre
- Die Bank bereits vor Vertragsschluss von wirtschaftlichen Schwierigkeiten wusste
Gerichtliche Überprüfung
Die Entscheidung der Bank kann vollständig gerichtlich überprüft werden. Mit einer einstweiligen Verfügung kann die Vollstreckung aus der Kündigung vorläufig gestoppt werden. Im Hauptsacheverfahren wird dann die Rechtmäßigkeit der Kündigung geklärt. Bei erfolgreicher Anfechtung lebt der Darlehensvertrag wieder auf.
Wer haftet für Schäden durch Täuschung beim Darlehensvertrag – Bank oder Darlehensvermittler?
Bei einer Täuschung im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag können sowohl die Bank als auch der Darlehensvermittler haftbar sein. Die Bank haftet in bestimmten Fällen auch für das Verhalten des Vermittlers.
Haftung der Bank
Die Bank haftet direkt, wenn sie ihre eigenen Aufklärungspflichten verletzt. Wenn Sie einen Darlehensvertrag abschließen, muss die Bank Sie insbesondere in folgenden Situationen aufklären:
- Bei einem konkreten Wissensvorsprung über Risiken des Vorhabens
- Bei einer institutionellen Zusammenarbeit mit dem Immobilienverkäufer
- Wenn die Bank sich aktiv am Vertrieb der finanzierten Immobilie beteiligt
- Bei einem Interessenkonflikt durch gleichzeitige Kreditgewährung an Bauträger und Käufer
Haftung für Vermittlerverhalten
Die Bank muss für das Verhalten des Vermittlers einstehen, wenn dieser mit Wissen und Wollen der Bank typische Bankaufgaben übernimmt. Dies ist besonders relevant, wenn der Vermittler:
- Die Kreditverhandlungen für die Bank führt
- Die Finanzierung gegenüber dem Kunden erläutert
- Von der Bank beauftragt wurde, Darlehensverträge vorzubereiten
Arglistige Täuschung durch Vermittler
Wenn Sie durch einen Vermittler arglistig getäuscht wurden, können Sie den Darlehensvertrag anfechten. Eine Täuschung liegt vor, wenn der Vermittler:
- Falsche Angaben über wesentliche Eigenschaften der Finanzierung macht
- Die tatsächliche Höhe der monatlichen Belastungen verschweigt
- Unrichtige Renditeerwartungen vorspiegelt
Die Beweislast für die arglistige Täuschung liegt bei Ihnen als Darlehensnehmer. Wenn Sie die Täuschung nachweisen können, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz nicht nur gegen den Vermittler, sondern unter den genannten Voraussetzungen auch gegen die Bank.
Welche Fristen muss der Darlehensnehmer nach einer fristlosen Kündigung beachten?
Nach einer fristlosen Kündigung des Darlehensvertrags müssen Sie als Darlehensnehmer mehrere wichtige Fristen im Blick behalten.
Rückzahlungsfrist bei variabler Verzinsung
Bei Darlehen mit variablem Zinssatz haben Sie nach der Kündigung zwei Wochen Zeit für die Rückzahlung des offenen Darlehensbetrags. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, wird die Kündigung unwirksam und der Darlehensvertrag läuft unverändert weiter.
Widerspruchsfrist bei ungerechtfertigter Kündigung
Wenn Sie die Kündigung für ungerechtfertigt halten, müssen Sie unverzüglich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch verhindert zunächst, dass die Bank Vollstreckungsmaßnahmen einleiten kann. Während der Klärung der Rechtmäßigkeit der Kündigung sollten Sie die vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen weiter erbringen.
Fristen bei Verbraucherdarlehen
Bei Verbraucherdarlehen gelten besondere Schutzvorschriften. Eine Kündigung ist erst zulässig, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug sind und der Rückstand mindestens 10% des Darlehensnennbetrags (bei Laufzeiten über 3 Jahre: 5%) beträgt. Die Bank muss Ihnen vor der Kündigung eine zweiwöchige Zahlungsfrist setzen.
Sonderfall Widerrufsrecht
Wurden Sie beim Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt, steht Ihnen möglicherweise ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zu. In diesem Fall können Sie den Darlehensvertrag auch heute noch widerrufen, da die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Grundschuld
Eine Grundschuld ist ein Sicherungsmittel für Kredite, das im Grundbuch eingetragen wird und dem Gläubiger das Recht gibt, aus dem Grundstück eine bestimmte Geldsumme zu erhalten. Sie ist eine der wichtigsten Kreditsicherheiten bei Immobilienfinanzierungen. Die Grundschuld ist im § 1191 BGB geregelt und unterscheidet sich von der Hypothek dadurch, dass sie nicht an eine bestimmte Forderung gebunden ist.
Beispiel: Bei einem Hausbau wird eine Grundschuld über 300.000 EUR für die Bank im Grundbuch eingetragen. Kann der Kredit nicht mehr bedient werden, darf die Bank das Haus zwangsversteigern lassen.
Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren (§§ 704 ff. ZPO), bei dem ein Gläubiger seine rechtmäßigen Ansprüche gegen den Willen des Schuldners durchsetzen kann. Sie erfolgt durch staatliche Organe und erfordert einen Vollstreckungstitel wie ein Gerichturteil oder eine notarielle Urkunde.
Beispiel: Wenn ein Kreditnehmer seine Raten nicht mehr zahlt, kann die Bank mit dem Vollstreckungstitel das Haus zwangsversteigern lassen.
Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag
Dies ist ein spezieller Kreditvertrag für Verbraucher zur Immobilienfinanzierung, der durch §§ 491 ff. BGB besonders geregelt ist. Er unterliegt strengen Formvorschriften und Verbraucherschutzbestimmungen, insbesondere bezüglich der vorvertraglichen Informationspflichten und des Widerrufsrechts.
Beispiel: Ein Ehepaar schließt mit der Bank einen Vertrag über 400.000 EUR zur Finanzierung ihres Eigenheims ab.
Vollstreckungsabwehrklage
Diese Klage (§ 767 ZPO) ist ein Rechtsbehelf des Schuldners gegen eine bereits laufende oder drohende Zwangsvollstreckung. Mit ihr kann der Schuldner Einwendungen gegen den Anspruch selbst geltend machen, die erst nach dem ursprünglichen Urteil entstanden sind.
Beispiel: Ein Schuldner klagt gegen die Zwangsvollstreckung, weil er die Forderung bereits bezahlt hat oder ihm ein Zahlungsaufschub gewährt wurde.
Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung ist eine finanzielle Absicherung (§ 108 ZPO), die bei der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils hinterlegt werden muss. Sie dient dem Schutz des Schuldners vor möglichen Schäden durch eine spätere Aufhebung des Urteils.
Beispiel: Das Gericht ordnet eine Sicherheitsleistung von 120% des Streitwerts an, bevor das Urteil vollstreckt werden kann.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 767 ZPO – Vollstreckungsabwehrklage: Ermöglicht dem Schuldner, Einwendungen gegen den titulierten Anspruch geltend zu machen, die erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung entstanden sind. Dies ist das zentrale Rechtsmittel zur Abwehr einer Zwangsvollstreckung aus einem Titel. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin versucht mittels dieser Klage die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde für unzulässig erklären zu lassen.
- § 491 ff. BGB – Verbraucherdarlehensvertrag: Regelt die besonderen Anforderungen an Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen gelten besondere Schutzvorschriften bezüglich der Kreditwürdigkeitsprüfung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte hat als Bank einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag mit der Klägerin abgeschlossen, wodurch die strengen Verbraucherschutzvorschriften Anwendung finden.
- § 123 BGB – Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Ermöglicht die Anfechtung einer Willenserklärung, wenn der Erklärende durch arglistige Täuschung zur Abgabe der Erklärung bestimmt wurde. Die Täuschung kann auch von einem Dritten ausgehen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die gefälschten Verdienstabrechnungen und falschen Angaben in der Selbstauskunft könnten eine arglistige Täuschung durch den Darlehensvermittler darstellen.
- § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO – Vollstreckbare Urkunden: Regelt die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden, in denen sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Dies ist eine häufige Form der Absicherung bei Immobilienfinanzierungen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat sich in der notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen, wodurch die Bank ohne vorheriges Gerichtsurteil vollstrecken kann.
Das vorliegende Urteil
LG Heidelberg – Az.: 2 O 124/24 – Urteil vom 11.02.2025
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz