Am 22.10.2003 wurde ein Richtlinienvorschlag zur Änderung der europäischen Rechtsvorschriften vorgestellt. Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll innerhalb der EU ein Plastikkartenführerschein nach EU-Muster eingeführt werden. Ferner sollen die Führerscheine eine begrenzte Gültigkeitsdauer bekommen (alle neuen Führerscheine der Klassen A [Krafträder] und B [Pkw] eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren bzw. 5 Jahren, wenn der Inhaber über 65 Jahre alt ist. Alle neuen Führerscheine der Klassen C [Lkw] und D [Busse] sollen 5 Jahre gültig sein bzw. 1 Jahr, wenn der Inhaber über 65 Jahre alt ist). Für die bisherigen Papierführerscheine soll es jedoch kein Umtauschzwang geben und mithin auch keine begrenze Gültigkeit.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



