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Fußballspiel – Haftungsausschluss für Verletzungen im Zweikampf

Blutgrätsche im Amateurspiel, Knochenbruch und die Frage nach dem Schmerzensgeld. Ein aktuelles Urteil aus München macht deutlich: Nicht jedes Foul im Fußball führt automatisch zur Haftung. Wer auf dem Platz hart einsteckt, muss vor Gericht noch lange nicht gewinnen. Für Amateurfußballer gelten bei Verletzungen im Zweikampf strenge Regeln, wenn es um Schadensersatz geht.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 U 3374/24 e | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG München
  • Datum: 30.01.2025
  • Aktenzeichen: 19 U 3374/24 e
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren (Hinweisbeschluss)
  • Rechtsbereiche: Haftungsrecht (Sportunfälle), Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der bei einem Fußballspiel verletzte Spieler, der im Berufungsverfahren Schadensersatz fordert.
  • Beklagte: Der Spieler, der die Verletzung verursacht haben soll und gegen dessen Haftung sich der Kläger wendet.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Kläger verlangte Schadensersatz, nachdem er bei einem Zweikampf während eines Fußballspiels durch einen anderen Spieler verletzt wurde.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der verletzende Spieler für die Verletzung haftet oder ob ein Haftungsausschluss greift, weil Verletzungen beim Fußballspielen typischerweise in Kauf genommen werden. Entscheidend war, ob dem verletzenden Spieler ein schwerer Regelverstoß oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht kündigte an, die Berufung des Klägers zurückzuweisen und damit die Entscheidung der Vorinstanz (Landgericht München II, Az. 8 O 5274/20 vom 05.09.2024) zu bestätigen.
  • Begründung: Grundsätzlich nehmen Teilnehmer an gefährlichen Sportarten wie Fußball das Risiko von Verletzungen in Kauf, auch durch regelkonformes oder leicht regelwidriges Verhalten anderer Spieler. Eine Haftung besteht nur bei schwerwiegenden Regelverstößen oder grober Fahrlässigkeit. Ein normaler Zweikampf, auch mit Sturz oder Treffer am Bein, oder eine Grätsche allein reichen dafür nicht aus. Entscheidend ist, ob der Angriff auf den Ball zielte oder nur auf den Gegner, weil der Ball unerreichbar war. Der verletzte Kläger trägt die Beweislast für einen solchen schweren Verstoß oder grobe Fahrlässigkeit, was hier offenbar nicht gelang.
  • Folgen: Die Berufung des Klägers wird voraussichtlich erfolglos bleiben. Das Urteil des Landgerichts wird bestätigt, und der Kläger erhält keinen Schadensersatz für seine Verletzung.

Der Fall vor Gericht


Haftung bei Fußballverletzungen: OLG München bestätigt hohen Maßstab

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Haftung bei Fußballverletzungen im Amateurbereich | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss (Az.: 19 U 3374/24 e) die Grundsätze zur Haftung bei Verletzungen im Amateurfußball bekräftigt. Die Entscheidung verdeutlicht, unter welchen engen Voraussetzungen ein Spieler für die Verletzung eines Gegenspielers im Zweikampf auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden kann. Der Senat beabsichtigt, die Berufung eines verletzten Spielers zurückzuweisen.

Der Vorfall auf dem Spielfeld

Das Geschehen aus Klägersicht

Am 8. Oktober 2017 ereignete sich während eines Amateur-Fußballspiels der Vorfall, der zum Rechtsstreit führte. Der Kläger, Spieler des A… e.V., schilderte, er sei einem hohen Ball aus der gegnerischen Abwehr nachgelaufen. Plötzlich habe ihn der Beklagte, Spieler des W… e.V., von rechts hinten kommend mit gestrecktem Bein am rechten Unterschenkel getroffen. Der Kläger betonte, der Beklagte habe keine Chance gehabt, den Ball zu erreichen; es habe sich um ein schweres, vorsätzliches Foul, eine sogenannte „Blutgrätsche“, gehandelt.

Die Darstellung des Beklagten

Der beklagte Spieler stellte den Hergang anders dar. Der hohe Ball sei ein Abschlag des Torwarts des Klägers gewesen. Beide Spieler seien dem Ball entgegengelaufen. Er, der Beklagte, habe den Ball zuerst erreicht und ins Seitenaus gespielt. Der Kläger sei bei seinem Versuch, den Ball zu erreichen, gestürzt und dabei unglücklich mit seinem Bein auf den Unterschenkel des Beklagten gefallen. Eine Grätsche habe es nicht gegeben; Grätschen seien zudem eine übliche Technik, sofern sie dem Ball gelten.

Schwere Verletzungsfolgen

Unstrittig erlitt der Kläger durch den Vorfall einen offenen Schien- und Wadenbeinbruch in der Mitte des rechten Unterschenkels. In der Folge traten zudem ein posttraumatisches Kompartmentsyndrom (eine gefährliche Schwellung im Muskelgewebe) und eine Schwäche des Großzehenhebers auf. Diese schweren Verletzungen begründeten die Forderung nach materiellem Schadensersatz und einem angemessenen Schmerzensgeld.

Der Rechtsstreit: Wer haftet für die Verletzung?

Der Kläger machte vor dem Landgericht München II Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend. Er warf dem Beklagten vor, die Verletzung durch ein grob regelwidriges und rücksichtsloses Verhalten verursacht zu haben. Das Landgericht wies die Klage jedoch mit Urteil vom 05.09.2024 (Az. 8 O 5274/20) ab. Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung beim OLG München ein.

Grundsatz: Haftungsausschluss im Sport

Akzeptanz typischer Sportgefahren

Das OLG München stellte in seinem Hinweisbeschluss klar, dass Teilnehmer an sportlichen Wettkämpfen wie Fußball grundsätzlich bestimmte Risiken in Kauf nehmen. Bei Kampfsportarten mit erheblichem Gefahrenpotenzial bestehe typischerweise die Gefahr gegenseitiger Verletzungen, selbst wenn alle Regeln eingehalten werden oder nur geringfügige Regelverstöße vorliegen. Dieses generelle Risiko akzeptiere jeder, der an einem solchen Spiel teilnimmt.

Grenzen der Haftungsbefreiung

Eine Haftung des Schädigers komme daher nur in Ausnahmefällen in Betracht. Entscheidend sei, ob dem Schädiger ein gewichtiger Regelverstoß oder Grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden könne. Dabei müsse ein besonderer Maßstab angelegt werden, der die Eigenarten des Fußballsports berücksichtigt. Ein einfaches Foul oder eine unglückliche Aktion reichen für eine Haftung in der Regel nicht aus. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird.

Bewertung von Zweikämpfen und Fouls

Der Zweikampf um den Ball sei ein wesentliches Element des Fußballs. Allein die Tatsache, dass ein Spieler dabei zu Fall kommt oder am Unterschenkel getroffen wird, begründe noch keinen relevanten Sorgfaltspflichtverstoß. Auch eine Grätsche („Grätschsprung“) sei nicht per se haftungsbegründend. Entscheidend sei vielmehr die Intention und die konkrete Spielsituation.

Das Gericht unterscheidet: War der Angriff darauf gerichtet, den Ball zu spielen, ging aber unabsichtlich fehl? Oder war es für den angreifenden Spieler offensichtlich aussichtslos, den Ball noch zu erreichen, sodass sein Einsatz faktisch nur noch dem Gegenspieler galt, um ihn zu stoppen? Nur im letzteren Fall könne von einem haftungsrelevanten Verschulden ausgegangen werden.

Die Beweislast liegt beim Verletzten

Eine zentrale Aussage des Gerichts betrifft die Beweislast. Der verletzte Spieler (Kläger) trägt die volle Beweislast dafür, dass der Schädiger (Beklagte) einen Regelverstoß begangen hat. Er muss nicht nur den Verstoß selbst, sondern auch dessen Gewichtigkeit (also dass es sich nicht nur um ein leichtes Foul handelte) und die grobe Fahrlässigkeit des Schädigers beweisen. Gelingt dieser Beweis nicht, greift der grundsätzliche Haftungsausschluss im Sport.

Die Entscheidung des OLG München im konkreten Fall

Auf Basis dieser Grundsätze kam das OLG München zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die Berufung des Klägers keine Aussicht auf Erfolg hat. Auch wenn die detaillierte Begründung des Ersturteils hier nicht vorliegt, deuten die Leitsätze und die Absicht der Berufungszurückweisung darauf hin: Das Gericht sieht es offenbar als nicht ausreichend bewiesen an, dass der Beklagte einen schweren Regelverstoß oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Die unterschiedlichen Schilderungen des Unfallhergangs durch die Parteien dürften eine entscheidende Rolle gespielt haben. Wenn nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, dass der Beklagte absichtlich oder grob rücksichtslos gegen den Kläger vorging, weil er den Ball nicht mehr erreichen konnte, bleibt die Verletzung als tragisches, aber hinzunehmendes Risiko des Fußballsports folgenlos für den Schädiger.

Bedeutung für Betroffene: Was Fußballer wissen müssen

Diese Entscheidung des OLG München hat erhebliche Bedeutung für alle aktiven Fußballerinnen und Fußballer, insbesondere im Amateurbereich. Sie bestätigt, dass das Verletzungsrisiko im Fußball sportimmanent ist und Spieler für Verletzungen ihrer Gegenspieler nur unter sehr strengen Voraussetzungen haften.

Wer im Zweikampf verletzt wird, muss nachweisen können, dass der Gegner nicht nur gefoult hat, sondern dass dieses Foul besonders schwerwiegend war oder aus grober Rücksichtslosigkeit erfolgte. Ein normales Foul, eine unglückliche Grätsche oder ein Zusammenprall im Kampf um den Ball führen in der Regel nicht zu Schadensersatzansprüchen.

Für Sportler bedeutet dies, dass sie einen Großteil des Verletzungsrisikos selbst tragen. Eine gute private Unfallversicherung kann daher existenziell wichtig sein, um die finanziellen Folgen schwerer Sportverletzungen abzufedern. Vereine sollten ihre Mitglieder über diese Rechtslage aufklären.

Ausblick: Wie geht es weiter?

Der Beschluss des OLG München ist ein sogenannter Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO. Das bedeutet, das Gericht hat seine vorläufige Rechtsauffassung mitgeteilt und dem Kläger die Möglichkeit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen. Theoretisch könnte der Kläger noch Argumente vorbringen, die das Gericht umstimmen. In der Praxis ist die Zurückweisung der Berufung nach einem solchen Hinweis jedoch sehr wahrscheinlich. Das Urteil des Landgerichts München II würde dann rechtskräftig.


Die Schlüsselerkenntnisse

Bei Sportverletzungen im Fußball greift ein Haftungsausschluss, solange kein schwerwiegender Regelverstoß oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Für Schadensersatzansprüche muss der verletzte Spieler beweisen, dass der Gegenspieler nicht den Ball spielen wollte, sondern absichtlich den Spieler attackierte. Ein normaler Zweikampf um den Ball oder ein Grätschen, selbst wenn dabei ein Spieler verletzt wird, begründet noch keine Haftung, da solche Situationen zum typischen Risiko des Fußballspiels gehören.

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Haftung im Amateurfußball: Was Spieler wissen sollten

Beim Fußballspiel besteht ein hohes Risiko für Verletzungen, das grundsätzlich von allen Spielern akzeptiert wird. Nur in Ausnahmefällen kann ein Spieler für die Verletzung eines Gegners haftbar gemacht werden, wenn ein schwerer Regelverstoß oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Unsere Kanzlei kann Sie in solchen Fällen unterstützen, indem wir Ihre Interessen sachkundig vertreten und Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten im Falle einer Sportverletzung zu verstehen. Durch unsere langjährige Erfahrung im Sportrecht bieten wir Ihnen eine fundierte rechtliche Begleitung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.

Ersteinschätzung anfragen

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Rolle spielt die Einhaltung der Fußballregeln bei der Beurteilung der Haftung für Verletzungen?

Die Einhaltung der Fußballregeln ist ein zentraler Punkt, wenn geprüft wird, ob jemand für eine Verletzung haftet, die sich ein anderer Spieler im Spiel zugezogen hat. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass nicht jeder Regelverstoß automatisch dazu führt, dass der foulende Spieler für die Verletzung haften muss.

Grundsätzlich ist es so: Wer an einem Fußballspiel teilnimmt, akzeptiert stillschweigend, dass dieser Sport gewisse Risiken birgt. Dazu gehören auch Verletzungen, die durch Zweikämpfe oder unbeabsichtigte Fouls entstehen können, solange diese im Rahmen des Üblichen bleiben. Man spricht hier vom allgemeinen Spielrisiko. Für Verletzungen, die sich aus solchen typischen Spielsituationen ohne einen schwerwiegenden Regelverstoß ergeben, wird in der Regel nicht gehaftet.

Wann ein Regelverstoß zur Haftung führen kann

Ob ein Regelverstoß zu einer Haftung führt, hängt maßgeblich von der Schwere des Verstoßes ab:

  • Leichte Regelverstöße: Stellen Sie sich einen normalen Zweikampf vor, bei dem ein Spieler zwar den Gegner trifft und ein Foul verursacht, dies aber ohne übermäßige Härte oder Absicht geschieht. Solche Fouls gehören zum typischen Spielgeschehen und fallen meist unter das akzeptierte Risiko. Eine Haftung ist hier unwahrscheinlich.
  • Grobe Regelverstöße: Ganz anders wird es bewertet, wenn ein Spieler die Regeln schwerwiegend missachtet. Das ist der Fall bei besonders rücksichtslosen oder sogar absichtlichen Fouls, die weit über das normale Maß hinausgehen. Denken Sie zum Beispiel an eine Grätsche von hinten in die Beine ohne jede Chance auf den Ball oder eine Tätlichkeit abseits des Spielgeschehens. Solche Aktionen sind nicht mehr vom allgemeinen Spielrisiko gedeckt. Bei groben Regelverstößen ist die Wahrscheinlichkeit einer Haftung deutlich höher.

Wichtig ist zudem: Für eine Haftung muss der Regelverstoß auch die direkte Ursache für die eingetretene Verletzung sein. Es muss also ein klarer Zusammenhang zwischen dem Foul und dem Schaden bestehen.

Im Amateurfußball, wo dieses Thema häufig relevant wird, gelten prinzipiell die gleichen rechtlichen Maßstäbe. Gerichte können zwar berücksichtigen, dass das technische Niveau und die Koordinationsfähigkeit im Amateurbereich oft niedriger sind als bei Profis, was zu mehr unbeabsichtigten Fehlern führen kann. Das bedeutet aber nicht, dass grobe Unsportlichkeiten oder rücksichtslose Fouls folgenlos bleiben. Wer im Amateurfußball einen Mitspieler durch einen groben Regelverstoß verletzt, kann dafür ebenfalls haftbar gemacht werden.

Die rechtliche Grundlage für eine solche Haftung findet sich meist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB). Dort ist geregelt, dass jemand, der vorsätzlich oder fahrlässig den Körper oder die Gesundheit eines anderen verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Ein grober Regelverstoß im Fußball kann als eine solche rechtswidrige und schuldhafte Handlung angesehen werden.


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Was bedeutet „typische Sportgefahr“ im Zusammenhang mit Verletzungen im Amateurfußball und wie beeinflusst sie mögliche Schadensersatzansprüche?

Der Begriff „typische Sportgefahr“ beschreibt die Risiken, die mit der Ausübung einer bestimmten Sportart – in diesem Fall Amateurfußball – naturgemäß und üblicherweise verbunden sind. Wenn Sie Fußball spielen, setzen Sie sich bewusst bestimmten Gefahren aus, die auch bei fairem und regelkonformem Spiel nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

Das bedeutet: Wer am Fußballspiel teilnimmt, akzeptiert stillschweigend ein gewisses Verletzungsrisiko. Körperkontakt, Zweikämpfe um den Ball, schnelle Antritte und Stopps, Grätschen oder auch Stürze ohne Fremdeinwirkung gehören zum Spiel dazu. Verletzungen, die aus solchen spieltypischen Situationen entstehen, gelten daher oft als Unglücksfälle, die im Rahmen des Sports leider passieren können.

Was sind typische Verletzungsrisiken im Fußball?

Unter die typische Sportgefahr fallen in der Regel Verletzungen, die aus Situationen entstehen, die dem Charakter des Fußballspiels entsprechen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Ein verstauchter Knöchel, weil Sie im Zweikampf um den Ball unglücklich aufkommen.
  • Ein blauer Fleck oder eine Prellung durch einen Zusammenprall mit einem Gegenspieler bei einer normalen Spielaktion.
  • Eine Zerrung durch eine schnelle Bewegung oder einen Sprint.
  • Verletzungen durch einen Sturz beim Versuch, den Ball zu erreichen, auch wenn ein Gegenspieler beteiligt war, solange dessen Verhalten den Regeln entsprach.

Wann liegt keine typische Sportgefahr mehr vor?

Die Grenze der typischen Sportgefahr ist überschritten, wenn eine Verletzung nicht mehr die Folge des normalen Spielgeschehens ist, sondern auf einem deutlichen Regelverstoß oder besonders rücksichtslosem Verhalten eines anderen Spielers beruht.

  • Grobe Regelverstöße: Hierzu zählen Fouls, die weit über das hinausgehen, was im Kampf um den Ball noch als „normal“ oder auch nur „hart“ angesehen werden kann. Ein Beispiel wäre eine absichtliche Grätsche von hinten in die Beine des Gegners, ohne jede Chance, den Ball zu spielen.
  • Vorsätzliche Verletzungen: Wenn ein Spieler einen anderen absichtlich verletzt, etwa durch einen Schlag, Tritt oder eine andere Tätlichkeit, die nichts mehr mit dem Spiel zu tun hat, liegt dies klar außerhalb der typischen Sportgefahr.
  • Außergewöhnliche Rücksichtslosigkeit: Auch ein Verhalten, das zwar nicht direkt gegen eine spezifische Regel verstößt, aber extrem rücksichtslos ist und die Verletzung anderer billigend in Kauf nimmt, kann die Grenze überschreiten.

Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche

Die Unterscheidung ist wichtig für die Frage, ob ein verletzter Spieler Schadensersatz (z.B. Schmerzensgeld, Ersatz von Behandlungskosten oder Verdienstausfall) von dem Spieler verlangen kann, der die Verletzung verursacht hat.

  • Entsteht die Verletzung im Rahmen der typischen Sportgefahr, sind Schadensersatzansprüche gegen den anderen Spieler in der Regel ausgeschlossen. Der Grund liegt darin, dass alle Teilnehmer durch ihre Teilnahme am Spiel diese typischen Risiken bewusst eingehen. Juristisch wird dies oft als eine Art stillschweigende Einwilligung in das Risiko verstanden.
  • Nur wenn die Verletzung auf einem Verhalten beruht, das klar über die typische Sportgefahr hinausgeht (also ein grober Regelverstoß, Vorsatz oder besondere Rücksichtslosigkeit vorliegt), können Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen Spieler grundsätzlich möglich sein. Der verletzte Spieler muss dann aber nachweisen können, dass ein solches Fehlverhalten vorlag und ursächlich für die Verletzung war.

Für Sie bedeutet das: Nicht jede Verletzung, die Sie beim Amateurfußball erleiden und die durch einen anderen Spieler verursacht wurde, führt automatisch zu einem Anspruch auf Schadensersatz. Es kommt entscheidend darauf an, ob die Verletzung eine Folge des normalen Spielrisikos war oder ob sie auf einem inakzeptablen, grob regelwidrigen oder gar vorsätzlichen Verhalten beruhte.


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Unter welchen Umständen kann ein Fußballspieler für die Verletzung eines Gegenspielers haftbar gemacht werden?

Nicht jede Verletzung, die sich beim Fußball ereignet, führt automatisch dazu, dass der verursachende Spieler dafür haftbar gemacht wird, also beispielsweise Schmerzensgeld oder Schadensersatz zahlen muss. Wer Fußball spielt, nimmt grundsätzlich bestimmte Risiken in Kauf, die mit diesem Sport verbunden sind. Das gilt besonders für Verletzungen, die durch typische Spielsituationen entstehen.

Gerichte gehen davon aus, dass die Teilnehmer eines Fußballspiels stillschweigend vereinbaren, für Verletzungen durch einfache Regelverstöße oder leichte Unachtsamkeit (sogenannte einfache Fahrlässigkeit) gegenseitig nicht zu haften. Ein normales Foul im Kampf um den Ball, auch wenn es schmerzhaft ist und eine Verletzung nach sich zieht, begründet daher in der Regel keine Haftung.

Wann eine Haftung dennoch möglich ist

Eine Haftung des Gegenspielers kommt jedoch in Betracht, wenn sein Verhalten deutlich über das hinausgeht, was im Fußball als üblich oder hinnehmbar gilt. Entscheidend sind hierbei vor allem zwei Aspekte: der Regelverstoß und das Verschulden.

  • Schwerwiegender Regelverstoß: Die Haftung kann eintreten, wenn die Verletzung durch einen schweren oder besonders rücksichtslosen Verstoß gegen die Spielregeln verursacht wurde. Dabei kommt es nicht nur darauf an, ob eine Regel verletzt wurde, sondern wie schwer dieser Verstoß wiegt. Ein einfaches Stolperbein im Mittelfeld wird anders bewertet als eine Grätsche von hinten in die Beine ohne jede Chance auf den Ball.
  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Der Spieler muss die Verletzung entweder vorsätzlich (also absichtlich) herbeigeführt haben oder grob fahrlässig gehandelt haben.
    • Vorsatz liegt vor, wenn der Spieler den Gegenspieler bewusst verletzen wollte. Das ist im Sport sehr selten und schwer nachzuweisen. Ein Beispiel wäre ein gezielter Schlag oder Tritt gegen den Körper des Gegners, der nichts mit dem Spielgeschehen zu tun hat.
    • Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass der Spieler die Sorgfalt in einem besonders schweren Maße verletzt hat. Er hat also etwas getan oder unterlassen, was jedem vernünftigen Spieler in dieser Situation hätte klar sein müssen, dass es extrem gefährlich ist. Stellen Sie sich vor: Ein Spieler grätscht mit gestrecktem Bein und offener Sohle auf Kniehöhe in den Gegner, obwohl der Ball schon längst weg ist. Ein solch rücksichtsloses Einsteigen kann als grob fahrlässig gewertet werden.

Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls

Ob im konkreten Fall eine Haftung besteht, hängt immer von den genauen Umständen der Spielsituation ab. Gerichte prüfen beispielsweise:

  • Wie genau ist die Verletzung entstanden?
  • Handelte es sich um einen Kampf um den Ball?
  • Wie schwer war der Regelverstoß? War die Aktion besonders unfair oder brutal?
  • Konnte der Spieler die Gefahr erkennen und hätte er anders handeln können?
  • Welches Spielniveau hatte die Partie (Amateurbereich, Profiliga)? Im Amateurbereich gelten zwar dieselben Grundsätze, die Anforderungen an das technische Können und die Antizipation von Gefahren können aber anders bewertet werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Haftung für Verletzungen im Amateurfußball ist die Ausnahme. Sie kommt nur dann in Frage, wenn ein Spieler seinen Gegenspieler absichtlich verletzt oder durch einen besonders schweren und rücksichtslosen Regelverstoß (grobe Fahrlässigkeit) eine Verletzung verursacht hat. Normale Fouls und unglückliche Zweikampfsituationen führen in der Regel nicht zu einer Haftung.


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Wie unterscheidet sich die Beurteilung von Fahrlässigkeit im Amateurfußball im Vergleich zum Profifußball, wenn es um Haftungsfragen geht?

Der wesentliche Unterschied bei der Beurteilung von Fahrlässigkeit im Amateur- gegenüber dem Profifußball liegt im unterschiedlichen Maßstab an die erwartete Sorgfalt (Sorgfaltsmaßstab), den die Gerichte an das Verhalten der Spieler anlegen. Das bedeutet, dass nicht jede Aktion, die zu einer Verletzung führt, automatisch als fahrlässig und somit haftungsbegründend eingestuft wird.

Der erwartete Sorgfaltsmaßstab: Was wird von Spielern erwartet?

Stellen Sie sich den Sorgfaltsmaßstab wie eine Art Messlatte für vorsichtiges Verhalten vor. Diese Messlatte liegt im Profi- und Amateurbereich unterschiedlich hoch.

  • Im Amateurfußball: Hier wird der Maßstab an dem orientiert, was man von einem durchschnittlichen, vernünftigen Spieler der jeweiligen Spielklasse erwarten kann. Es wird berücksichtigt, dass technische Fähigkeiten, Spielübersicht und körperliche Kontrolle oft geringer sind als im Profibereich. Fehler und Ungeschicklichkeiten passieren häufiger. Spieler im Amateurbereich kennen dieses geringere Niveau und nehmen daher unausgesprochen ein höheres allgemeines Spielrisiko in Kauf. Eine Haftung wegen Fahrlässigkeit kommt daher meist nur bei schwerwiegenden Regelverstößen in Betracht, die über das typische Maß hinausgehen – also bei Aktionen, die auch für einen Amateurspieler als grob unsportlich oder rücksichtslos erkennbar waren.
  • Im Profifußball: Von Profis wird aufgrund ihrer Ausbildung, ihres Trainingszustands und ihrer überlegenen technischen und taktischen Fähigkeiten ein deutlich höherer Sorgfaltsmaßstab erwartet. Sie können Spielsituationen besser einschätzen, ihre Bewegungen präziser steuern und die möglichen Folgen ihres Handelns besser vorhersehen. Eine Aktion, die im Amateurbereich vielleicht noch als unglücklicher Zufall oder typische Ungeschicklichkeit durchgeht, kann im Profibereich eher als fahrlässig bewertet werden, weil vom Profi erwartet wird, dass er eine solche gefährliche Situation hätte vermeiden können oder müssen.

Bewertung von Spielsituationen: Wann ist ein Foul fahrlässig?

Die Beurteilung, ob ein Foul oder eine spielbedingte Aktion fahrlässig war, hängt stark vom jeweiligen Kontext und dem anwendbaren Sorgfaltsmaßstab ab.

  • Im Amateurfußball: Gerichte sind hier tendenziell zurückhaltender mit der Annahme von Fahrlässigkeit. Ein ungestümer Zweikampf, ein falsch berechneter Ball oder eine unkoordinierte Bewegung, die zu einer Verletzung führt, wird oft als Teil des im Amateurbereich hingenommenen Risikos betrachtet. Für eine Haftung muss das Verhalten des Schädigers in der Regel deutlich vom normalen Spielgeschehen abweichen und eine erhebliche Rücksichtslosigkeit gegenüber der Gesundheit des Gegners zeigen. Einfache Regelverstöße reichen oft nicht aus.
  • Im Profifußball: Die Bewertung ist strenger. Aufgrund der höheren Erwartungen an Können und Kontrolle kann bereits ein Foul, das zwar im Eifer des Gefechts passiert, aber objektiv unnötig gefährlich war (z.B. ein rücksichtsloses Einsteigen von hinten ohne reelle Chance auf den Ball), schneller als fahrlässig eingestuft werden. Man geht davon aus, dass der Profi die Gefahr hätte erkennen und sein Verhalten entsprechend anpassen müssen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Während die Grundprinzipien der Fahrlässigkeit (§ 276 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch) gleich bleiben, sind die konkreten Erwartungen an die Spieler im Amateur- und Profibereich unterschiedlich hoch. Dies führt dazu, dass im Amateurbereich eine höhere Schwelle für die Annahme von haftungsbegründender Fahrlässigkeit bei Spielverletzungen gilt als im Profibereich.


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Welche Beweismittel sind erforderlich, um nachzuweisen, dass ein anderer Spieler für meine Verletzung im Fußball verantwortlich ist?

Wenn Sie nach einer Verletzung im Fußball einen anderen Spieler verantwortlich machen möchten, müssen Sie grundsätzlich beweisen, dass dieser Spieler die Verletzung verursacht hat und dafür rechtlich einzustehen hat. Das nennt man Beweislast. Sie tragen also die Verantwortung dafür, die notwendigen Fakten nachzuweisen.

Welche Beweise können helfen?

Um die Verantwortlichkeit eines anderen Spielers nachzuweisen, können verschiedene Beweismittel wichtig sein. Hier sind einige Beispiele:

  • Zeugenaussagen: Personen, die das Foul oder den Vorfall beobachtet haben, können als Zeugen aussagen. Das können Mitspieler, Gegenspieler, der Schiedsrichter oder auch Zuschauer sein. Ihre Aussagen können helfen, den genauen Ablauf des Geschehens zu klären, insbesondere wie das Foul begangen wurde.
  • Videoaufnahmen: Falls das Spiel gefilmt wurde, sind Videoaufnahmen oft ein sehr aussagekräftiges Beweismittel. Sie können den Vorfall objektiv zeigen und helfen zu beurteilen, ob das Verhalten des anderen Spielers über ein normales Foul hinausging.
  • Ärztliche Unterlagen: Atteste, Arztberichte oder medizinische Gutachten sind entscheidend, um die Art und Schwere Ihrer Verletzung nachzuweisen. Sie können auch belegen, dass die Verletzung tatsächlich durch den beschriebenen Vorfall verursacht wurde (man spricht hier von Kausalität).
  • Schiedsrichterbericht oder Spielberichtsbogen: Diese offiziellen Dokumente können Informationen über das Foul enthalten, zum Beispiel ob der Schiedsrichter eine Karte (Gelb oder Rot) gegeben hat und wie er die Situation bewertet hat.
  • Ihre eigene Schilderung: Auch Ihre eigene detaillierte Beschreibung des Vorfalls ist ein wichtiges Element, um den Hergang aus Ihrer Sicht darzulegen.

Besonderheit beim Fußball: Nicht jedes Foul führt zur Haftung

Es ist wichtig zu verstehen, dass im Fußball (gerade im Amateurbereich) nicht jedes Foul automatisch dazu führt, dass der foulende Spieler für eine Verletzung haften muss. Fußball ist ein Kontaktsport mit einem gewissen Verletzungsrisiko, auf das sich jeder Spieler grundsätzlich einlässt. Eine Haftung kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn der andere Spieler besonders rücksichtslos gehandelt hat. Das bedeutet, er muss entweder:

  • einen groben Regelverstoß begangen haben (also deutlich über ein normales Foul hinausgegangen sein, zum Beispiel durch ein besonders brutales oder sinnloses Foul abseits des Balles) oder
  • vorsätzlich gehandelt haben (also die Verletzung beabsichtigt oder zumindest billigend in Kauf genommen haben).

Die genannten Beweismittel dienen also vor allem dazu, genau diesen groben Regelverstoß oder das vorsätzliche Handeln nachzuweisen. Es reicht meist nicht aus, nur zu beweisen, dass ein Foul stattgefunden hat und Sie sich dabei verletzt haben. Der Fokus liegt auf der Schwere des Regelverstoßes und der Art und Weise des Handelns des anderen Spielers.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Schadensersatz

Schadensersatz ist der rechtliche Anspruch auf Ausgleich für einen erlittenen Schaden. Ziel ist es grundsätzlich, den Zustand finanziell wiederherzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde (vgl. § 249 BGB). Im Text fordert der verletzte Spieler Ersatz für materielle Nachteile (Vermögensschäden), die ihm durch den Beinbruch entstanden sind, wie zum Beispiel Behandlungskosten oder Verdienstausfall. Dies umfasst alle finanziell messbaren Verluste, die direkt auf die Verletzung zurückzuführen sind.

Beispiel: Wenn jemand Ihr Fahrrad beschädigt, umfasst der Schadensersatz die Kosten für die Reparatur oder, falls eine Reparatur nicht möglich ist, den Wert des Fahrrads vor der Beschädigung.


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Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist eine besondere Form des Schadensersatzes für Schäden, die keine reinen Vermögensschäden sind, sondern körperliche oder seelische Beeinträchtigungen betreffen (sogenannte immaterielle Schäden, vgl. § 253 Abs. 2 BGB). Es soll einen finanziellen Ausgleich für erlittene Schmerzen, Leiden und den Verlust an Lebensqualität bieten. Im vorliegenden Fall fordert der Kläger Schmerzensgeld für die erheblichen Schmerzen und die Beeinträchtigungen durch den komplizierten Beinbruch und dessen Folgen. Die Höhe wird vom Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Schwere und Dauer der Verletzung, festgelegt.

Beispiel: Nach einem unverschuldeten Autounfall mit Schleudertrauma kann der Verletzte neben dem Ersatz der Reparaturkosten (Schadensersatz) auch eine Geldsumme für die erlittenen Schmerzen und Nackenbeschwerden (Schmerzensgeld) verlangen.


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Haftungsausschluss

Ein Haftungsausschluss bedeutet, dass jemand grundsätzlich nicht für einen verursachten Schaden verantwortlich gemacht werden kann, obwohl normalerweise eine Haftung bestehen würde. Im Sport, wie im Text beim Fußball beschrieben, wird oft von einem stillschweigenden (konkludenten) Haftungsausschluss ausgegangen. Teilnehmer akzeptieren die typischen Gefahren des Sports und verzichten damit auf Ansprüche bei Verletzungen, die sich aus dem spieltypischen Risiko ergeben und nicht auf einem besonders schweren Regelverstoß beruhen. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Schädigers.

Beispiel: Beim Box-Training treffen sich zwei Sparringspartner. Einer erleidet durch einen regelkonformen Treffer ein blaues Auge. Hier greift der Haftungsausschluss, da solche leichten Verletzungen typisch für den Sport sind und hingenommen werden.


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Grob fahrlässiges Verhalten

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Umgang mit anderen erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Es bedeutet, dass man ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das missachtet, was jedem in der Situation hätte einleuchten müssen (vgl. § 276 Abs. 2 BGB, der Fahrlässigkeit definiert; grobe Fahrlässigkeit ist eine Steigerung davon). Im Text ist dies entscheidend: Nur wenn dem beklagten Fußballer nachgewiesen wird, dass er grob fahrlässig (oder sogar vorsätzlich) gehandelt hat, also zum Beispiel extrem rücksichtslos und gefährlich gefoult hat, könnte er trotz des grundsätzlichen Haftungsausschlusses im Sport haften. Ein normales Foul oder ein unglücklicher Zweikampf erfüllen diese Schwelle in der Regel nicht.

Beispiel: Ein Autofahrer überfährt eine rote Ampel, obwohl er sie deutlich sehen konnte und keine Eile geboten war. Dies ist in der Regel grob fahrlässig. Bezogen auf den Fußball: Eine Grätsche von hinten mit gestrecktem Bein auf Kniehöhe, obwohl der Ball bereits weit weg ist, könnte als grob fahrlässig gewertet werden.


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Beweislast

Die Beweislast regelt, wer im Zivilprozess die Tatsachen beweisen muss, auf die er sich zur Begründung seines Anspruchs oder seiner Verteidigung beruft. Kann eine Partei die für sie günstigen Tatsachen nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts beweisen (Zweifel bleiben bestehen), wirkt sich dies zu ihren Lasten aus; sie verliert in diesem Punkt. Im Text trägt der Kläger (der verletzte Spieler) die volle Beweislast dafür, dass der Beklagte nicht nur irgendeinen Regelverstoß begangen hat, sondern dass dieser besonders schwerwiegend war und auf grober Fahrlässigkeit beruhte. Gelingt ihm dieser schwierige Beweis nicht, wird seine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld abgewiesen, auch wenn er verletzt wurde.

Beispiel: Wenn Sie behaupten, jemand habe Ihnen Geld geliehen und es nicht zurückgezahlt, müssen Sie als Kläger beweisen, dass der Darlehensvertrag zustande kam und das Geld übergeben wurde. Gelingt Ihnen das nicht, wird Ihre Klage abgewiesen.


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Hinweisbeschluss

Ein Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) ist eine Mitteilung des Berufungsgerichts an die Prozessparteien. Darin legt das Gericht dar, dass es beabsichtigt, die Berufung (das Rechtsmittel gegen das Urteil der ersten Instanz) einstimmig als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen. Dies geschieht, wenn das Gericht die Berufung für aussichtslos hält, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und eine mündliche Verhandlung nicht erforderlich ist. Die Parteien, insbesondere der Berufungskläger, erhalten die Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor das Gericht endgültig entscheidet. Im Text signalisiert das OLG München dem Kläger mit diesem Beschluss, dass seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts voraussichtlich keinen Erfolg haben wird.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Sportrechtliche Haftung / Haftungsausschluss im Sport: Im Sportrecht gilt ein besonderer Haftungsmaßstab. Teilnehmer an Sportarten mit Gefahrenpotential nehmen gewisse Verletzungsrisiken in Kauf. Eine Haftung ist daher bei typischen Sportverletzungen eingeschränkt, solange keine groben Regelverstöße oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht betont, dass Fußball ein Kampfspiel mit Gefahrenpotential ist und ein Haftungsausschluss greifen kann, wenn kein schwerwiegender Regelverstoß des Beklagten nachweisbar ist.
  • § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Schadensersatzpflicht: Diese Norm bildet die Grundlage für Schadenersatzansprüche bei Verletzungen. Wer rechtswidrig und schuldhaft das Leben, den Körper, die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Für eine Haftung muss ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) vorliegen. Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger stützt seinen Anspruch auf § 823 BGB, da er eine Körperverletzung durch den Beklagten erlitten hat. Entscheidend ist, ob dem Beklagten ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten nachgewiesen werden kann.
  • Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit im Sport: Im Sportrecht wird zwischen einfacher Fahrlässigkeit, die im Rahmen des üblichen Spielgeschehens oft nicht haftungsbegründend ist, und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, etwa bei rücksichtslosem oder gefährlichem Spielverhalten außerhalb des normalen Spielablaufs. Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht prüft, ob das Verhalten des Beklagten als grob fahrlässig einzustufen ist. Ein normaler Zweikampf um den Ball, selbst mit Verletzungsfolge, reicht in der Regel nicht aus, um grobe Fahrlässigkeit zu begründen.
  • Beweislast im Zivilprozess (§ 286 Zivilprozessordnung (ZPO)): Im Zivilprozess trägt grundsätzlich der Kläger die Beweislast für die Tatsachen, die seinen Anspruch begründen. Das bedeutet, der Kläger muss beweisen, dass der Beklagte einen Regelverstoß begangen hat, dass dieser Regelverstoß ursächlich für seine Verletzung war und dass den Beklagten ein Verschulden trifft. Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht weist darauf hin, dass der Kläger die Beweislast für einen Regelverstoß, dessen Gewicht und die grobe Fahrlässigkeit des Beklagten trägt. Gelingt dem Kläger dieser Beweis nicht, wird seine Klage abgewiesen.

Hinweise und Tipps

Praxistipps für Amateurfußballer bei Haftung und Schmerzensgeld nach Verletzungen im Spiel

Du wurdest beim Fußballspiel gefoult und verletzt? Ein Knochenbruch oder eine andere schwere Verletzung ist die Folge. Jetzt fragst du dich, ob du Schmerzensgeld vom Gegenspieler verlangen kannst.

Hinweis: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Kanzlei. Jeder Einzelfall kann Besonderheiten aufweisen, die eine abweichende Einschätzung erfordern.

Tipp 1: Grundsätzliche Risikoübernahme verstehen
Wer Fußball spielt, nimmt das übliche Verletzungsrisiko in Kauf, auch durch Fouls. Nicht jeder Foulpfiff oder jede Verletzung führt automatisch zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Gegenspieler. Gerichte gehen davon aus, dass Teilnehmer an riskanten Sportarten wie Fußball stillschweigend in typische Verletzungsgefahren einwilligen.


Tipp 2: Nur bei schweren Regelverstößen oder grober Fahrlässigkeit gibt es Geld
Eine Haftung des Gegenspielers kommt nur in Betracht, wenn er die Regeln besonders schwer verletzt hat oder grob fahrlässig handelte. Das ist deutlich mehr als ein normales Foul. Entscheidend kann sein, ob der Angriff klar dem Spieler galt, obwohl der Ball unerreichbar war, oder ob eine besonders rücksichtslose Aktion vorlag, die weit über das übliche Maß hinausgeht.


Tipp 3: Beweislast liegt beim Verletzten
Sie müssen als verletzter Spieler nachweisen, dass der Gegenspieler einen solchen schweren Regelverstoß oder grobe Fahrlässigkeit begangen hat. Dies ist oft die größte Hürde vor Gericht. Sammeln Sie daher unmittelbar nach dem Vorfall Beweise wie Zeugenaussagen (Mitspieler, Schiedsrichter, Zuschauer) oder eventuell vorhandene Videoaufnahmen.

Beispiel: Wenn der Gegenspieler Sie von hinten umgrätscht, obwohl der Ball schon lange weg war, und dies von mehreren Zeugen bestätigt wird, steigen Ihre Chancen.

⚠️ ACHTUNG: Können Sie den schweren Regelverstoß oder die grobe Fahrlässigkeit nicht beweisen, wird Ihre Klage auf Schmerzensgeld sehr wahrscheinlich abgewiesen, auch wenn Sie schwer verletzt wurden. Sie tragen dann auch die Prozesskosten.


Tipp 4: Ein „normales“ Foul oder eine Grätsche reicht meist nicht
Auch ein Foul, das zu einer Verletzung führt (z.B. ein Knochenbruch nach einer Grätsche im Kampf um den Ball), begründet nicht automatisch einen Anspruch. Solange der Zweikampf noch dem Ball galt und nicht ausschließlich und rücksichtslos auf den Mann abzielte, greift oft der Haftungsausschluss unter Sportlern. Das Gericht prüft genau, ob die Aktion noch als Teil des Spielgeschehens gewertet werden kann.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Der entscheidende Punkt ist die Abgrenzung zwischen einem harten, aber noch spieltypischen Einsatz (auch wenn er regelwidrig war und zu einer Verletzung führte) und einem grob unsportlichen Verhalten, das die Grenze des Akzeptierten deutlich überschreitet. Die Gerichte legen hier einen strengen Maßstab an. Allein die Tatsache, dass der Schiedsrichter ein Foul gepfiffen oder eine Karte gezeigt hat, genügt für die Annahme einer Haftung in der Regel nicht.

Checkliste: Prüfung von Schmerzensgeldansprüchen nach Fußballverletzung

  • War die Aktion des Gegenspielers ein Foulspiel?
  • Handelte es sich dabei um einen schwerwiegenden Regelverstoß (weit über ein normales Foul hinausgehend)?
  • Oder handelte der Gegenspieler grob fahrlässig (d.h. hat er die gebotene Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt)?
  • Galt der Angriff primär dem Ball oder gezielt und rücksichtslos dem Spieler, obwohl der Ball nicht erreichbar war?
  • Gibt es Beweise für einen solchen schwerwiegenden Verstoß (Zeugen, Video, Schiedsrichterbericht mit entsprechender Bewertung)?

Das vorliegende Urteil


OLG München – Az.: 19 U 3374/24 e – Hinweisbeschluss vom 30.01.2025


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