Skip to content

Gaslieferungsvertrag – Annahme der Gaslieferung und Zahlung der monatlichen Vorauszahlungen

LG Osnabrück – Az.: 4 S 447/17 – Beschluss vom 01.10.2018

Die Berufung des Beklagten gegen das am 25.10.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bad Iburg wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das genannte Urteil wird ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 2.500,- € festgesetzt.

Gründe

Die zulässige Berufung des Beklagten hat in der Sache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Zur Begründung nimmt die Kammer auf die Darstellung des Sach- und Streitstandes in dem Hinweisbeschluss vom 04.09.2018 Bezug.

Der Schriftsatz vom 17.09.2018 bietet keinen Anlass zu einer anderweitigen Würdigung der Sach- und Rechtslage. Weiterhin legt der Beklagte nicht dar, warum sein Widerruf rechtzeitig erfolgt sei. Lediglich auf den – von ihm bestrittenen – Vortrag zum Vertragsschluss per Telefon zu verweisen, stellt keinen substantiellen Vortrag dar, der zumindest die Art und den Zeitpunkt des Vertragsschlusses erfordern würde, zumal nach dem bisherigen Sach- und Streitstand auch ein konkludenter Vertragsschluss durch Annahme der Gaslieferungen vorliegen kann, dessen Widerrufsmöglichkeit sich von einem Fernabsatzgeschäft unterscheidet.

Aber selbst wenn ein Widerruf in Betracht zu ziehen wäre, wäre es dem Beklagten nach den vorliegenden Umständen nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB verwehrt, sich auf ein etwaiges Widerrufsrecht zu berufen, da der Widerruf erst mehr als fünf Jahre nach Beginn der Gaslieferung und mehr als vier Jahre nach Ende der Gaslieferung erklärt wurde. Im Übrigen wiederholt und vertieft der Beklagte lediglich sein bisheriges Vorbringen.

Da die Sache im Übrigen keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keine Entscheidung der Kammer erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist, war die Berufung wie angekündigt gem. § 522 Abs. 2 ZPO mit der sich aus § 97 ZPO ergebenden Kostenfolge zurückzuweisen. Das angefochtene Urteil war ferner gem. § 708 Nr. 10 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Ersteinschätzung anfragen: Person tippt auf Smartphone für digitale Anwalts-Ersthilfe.

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(telefonisch werden keine juristischen Auskünfte erteilt!)

Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage >>> per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:

Montags bis Donnerstags von 8-18 Uhr
Freitags von 8-16 Uhr

Individuelle Terminvereinbarung:
Mo-Do nach 18 Uhr und Samstags möglich.
Wir richten uns flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten.

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Hinweis: Telefonisch können leider keine Erstanfragen beantwortet werden. Anfragen auf Ersteinschätzung bitte nur über unser Anfrageformular stellen. 

Aktuelle Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

jetzt bewerben