Skip to content

Gebäudeabriss auf Nachbargrundstück – Nachbaranspruch auf Sicherungsmaßnahmen

Abrissbirne bringt Nachbarschaft zum Beben: In Sachsen-Anhalt drohen Häuser nach dem Abriss benachbarter Gebäude abzurutschen. Ein Grundstückseigentümer klagt, nachdem die Fundamente seiner Gebäude freigelegt wurden und nun in luftiger Höhe an einer steilen Böschung hängen. Das Oberlandesgericht Naumburg sieht eine mögliche Verletzung der Bauordnung und schickt den Fall zur erneuten Prüfung zurück ans Landgericht.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kläger beantragt Sicherungsmaßnahmen, da er eine Gefährdung der Standsicherheit seines Grundstücks aufgrund des Abrisses des Nachbargebäudes befürchtet.
  • Das Landgericht hat in erster Instanz die Klage abgewiesen und keine Ansprüche des Klägers festgestellt.
  • Der Grund für die Abweisung der Klage war, dass die abgerissene Außenmauer nicht als Grenzanlage im Sinne des Nachbarrechts betrachtet wurde.
  • Es stellte sich heraus, dass die Beseitigung des Gebäudes keine unmittelbaren Einwirkungen auf das Grundstück des Klägers verursachte.
  • Der Kläger konnte auch keine Ansprüche auf Grundlage nachbarrechtlicher Sondervorschriften wie dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz geltend machen.
  • Die Gerichtszustimmung zu der Einschätzung, dass der Abriss keine Standsicherheitsprobleme verursachte, basierte auf einem Gutachten, das keine Risiken feststellte.
  • Ein Rückgriff auf allgemeine Vorschriften über Schadensersatz scheiterte ebenfalls, da keine Gefährdungen nachweislich vorlagen.
  • Das Oberlandesgericht hat das Urteil des Landgerichts aufgehoben und den Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.
  • Die bisherige Entscheidung über die Kosten bleibt dem Landgericht vorbehalten, was eine Unsicherheit für die Beteiligten schafft.
  • Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils deutet darauf hin, dass der Kläger weiterhin rechtliche Schritte in Betracht ziehen kann, um seine Interessen zu wahren.

Nachbarrechtsansprüche im Zusammenhang mit einem Gebäudeabbruch prüfen

Der Gebäudeabriss ist nicht nur eine zukunftsweisende Maßnahme in der Stadtentwicklung, sondern birgt auch verschiedene rechtliche Herausforderungen, insbesondere wenn er angrenzende Nachbargrundstücke betrifft. Im Rahmen des Nachbarrechts sind die Eigentumsrechte und die Grundstücksnutzung zentrale Aspekte, die bei der Planung von Abbrucharbeiten beachtet werden müssen. So können Nachbarn rechtliche Ansprüche geltend machen, um sich vor möglichen Schäden zu schützen, die während des Abbruchs oder der anschließenden Bauarbeiten entstehen könnten.

Ein zentraler Punkt in dieser Thematik ist die Verantwortung des Abrissunternehmens für ausreichende Sicherungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um Unfallverhütung und die Sicherheit der Nachbargrundstücke zu gewährleisten. Zudem sieht die Bauordnung bestimmte Vorgaben vor, die im Rahmen des Risikomanagements beachtet werden müssen. Bei Missachtung dieser Vorgaben kann es schnell zu Nachbarklagen und Schadensersatzansprüchen kommen, die sowohl für die Bauherren als auch für die Nachbarn weitreichende Folgen haben können.

Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, in dem es um die Ansprüche eines Nachbarn im Zusammenhang mit den sicherungsrechtlichen Anforderungen beim Gebäudeabriss geht.

Der Fall vor Gericht


Standsicherheitsstreit nach Abriss von Nachbargebäuden

Ein Grundstückseigentümer in Sachsen-Anhalt klagt gegen seine Nachbarin wegen Gefährdung der Standsicherheit seiner Gebäude.

Nachbaransprüche bei Gebäudeabriss
Nach einem Gebäudeabriss klagt ein Nachbar wegen Gefährdung der Standsicherheit seiner Gebäude und erhält im Berufungsverfahren Recht, da das Landgericht den Sachverhalt unzureichend aufklärte und ein gerichtliches Gutachten zur Standsicherheit fehlt. (Symbolfoto: Flux gen.)

Nach dem Abriss mehrerer 11 bis 13 Meter hoher Gebäude auf dem Nachbargrundstück im Herbst 2013 seien die Fundamente seiner in etwa sechs Meter Höhe an einer steilen Böschung befindlichen Gebäude freigelegt worden. Der Kläger fordert Sicherungsmaßnahmen, um die Standsicherheit seiner Gebäude dauerhaft zu gewährleisten.

Landgericht weist Klage ab – Berufung hat vorläufig Erfolg

Das Landgericht Magdeburg wies die Klage zunächst ab. Es sah keinen Anspruch auf Beseitigung oder Ausgleichsleistungen nach verschiedenen geprüften Rechtsgrundlagen. Das Oberlandesgericht Naumburg gab der Berufung des Klägers nun vorläufig statt. Es hob das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung ans Landgericht zurück.

Möglicher Anspruch aus Verletzung der Bauordnung

Das OLG sieht einen möglichen Anspruch des Klägers aus § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB und § 12 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Diese Vorschrift verbietet die Gefährdung der Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und der Tragfähigkeit des Baugrundes von Nachbargrundstücken. Sie gilt nach Ansicht des OLG auch für Abrissarbeiten.

Unzureichende Sachverhaltsaufklärung im ersten Verfahren

Das Landgericht hatte nach Auffassung des OLG den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt. Es stützte seine Entscheidung allein auf vom Kläger vorgelegte private Gutachten, ohne ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen. Dies sei ein wesentlicher Verfahrensmangel.

Zurückverweisung an Landgericht

Das OLG verwies den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück. Dort muss nun durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten geklärt werden, ob tatsächlich eine Gefährdung der Standsicherheit der Gebäude des Klägers bzw. der Tragfähigkeit seines Grundstücks durch den Abriss der Nachbargebäude vorliegt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung verdeutlicht, dass nachbarrechtliche Ansprüche bei Abrissarbeiten auch aus baurechtlichen Vorschriften resultieren können. Die Standsicherheitsklausel der Landesbauordnung gilt nicht nur für die Errichtung, sondern auch für den Abriss von Gebäuden. Bei komplexen technischen Fragen zur Gefährdung der Standsicherheit ist die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens unerlässlich, um den Sachverhalt ausreichend aufzuklären und eine fundierte rechtliche Beurteilung zu ermöglichen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Grundstückseigentümer, dessen Gebäude möglicherweise durch Abrissarbeiten auf dem Nachbargrundstück gefährdet wurde, eröffnet dieses Urteil neue Perspektiven für Ihre Rechte. Es unterstreicht, dass die Standsicherheitsklausel der Bauordnung auch für Abrissarbeiten gilt. Das bedeutet, dass Ihr Nachbar bei Abrissarbeiten die Standsicherheit Ihres Gebäudes nicht gefährden darf. Sollten Sie eine solche Gefährdung vermuten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Sicherungsmaßnahmen. Wichtig ist dabei, dass Sie die Gefährdung nicht selbst nachweisen müssen – ein gerichtliches Sachverständigengutachten kann angeordnet werden, um den Sachverhalt zu klären. Dies stärkt Ihre Position in möglichen Auseinandersetzungen mit Ihrem Nachbarn erheblich.


Weiterführende Informationen

Herzlich willkommen in unserer FAQ-Rubrik. Hier finden Sie prägnante Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Ihnen helfen, sich in rechtlichen Belangen besser zurechtzufinden. Besonders im Fokus stehen die Nachbaransprüche bei Gebäudeabriss, die oftmals zu Unklarheiten führen können. Informieren Sie sich und profitieren Sie von unserem Fachwissen, um Ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Welche rechtlichen Ansprüche haben Nachbarn bei Gefährdung der Standsicherheit durch Abrissarbeiten?

Bei Gefährdung der Standsicherheit durch Abrissarbeiten auf dem Nachbargrundstück stehen Ihnen als betroffener Nachbar verschiedene rechtliche Ansprüche zu:

Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB

Sie können vom Nachbarn die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Dieser Anspruch greift, wenn durch die Abrissarbeiten eine konkrete Gefahr für Ihr Gebäude entsteht. Stellen Sie sich vor, Risse in Ihrer Hauswand auftreten oder sich Ihr Fundament absenkt – in solchen Fällen können Sie die Beseitigung dieser Schäden und die Wiederherstellung eines sicheren Zustands fordern.

Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB

Sie haben das Recht, weitere Beeinträchtigungen zu verhindern. Wenn die Abrissarbeiten noch nicht abgeschlossen sind und eine Gefährdung Ihres Gebäudes droht, können Sie die Unterlassung bestimmter gefährdender Tätigkeiten verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Nachbar keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen ergriffen hat.

Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB

Bei bereits eingetretenen Schäden können Sie Schadensersatz fordern. Voraussetzung hierfür ist, dass der Nachbar schuldhaft gehandelt hat, also die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Wenn beispielsweise notwendige Abstützungen oder Sicherungsmaßnahmen unterlassen wurden, kann dies einen Schadensersatzanspruch begründen.

Aufopferungsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog

In bestimmten Fällen steht Ihnen ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch zu. Dieser greift, wenn die Beeinträchtigung Ihres Grundstücks zwar rechtmäßig ist, aber das zumutbare Maß überschreitet. Stellen Sie sich vor, die Abrissarbeiten sind genehmigt, führen aber zu unvermeidbaren Schäden an Ihrem Gebäude – in einem solchen Fall können Sie einen angemessenen finanziellen Ausgleich verlangen.

Anspruch auf Sicherungsmaßnahmen

Sie können vom Nachbarn die Ergreifung angemessener Sicherungsmaßnahmen fordern. Dies ergibt sich aus der nachbarrechtlichen Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Wenn der Abriss beispielsweise eine gemeinsame Grenzwand freilegt, muss der Nachbar diese gegen Witterungseinflüsse schützen.

Bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist es wichtig, die Gefährdung oder Schädigung Ihres Gebäudes nachzuweisen. Dokumentieren Sie alle Veränderungen sorgfältig, etwa durch Fotos oder ein Sachverständigengutachten. In dringenden Fällen, wenn unmittelbare Gefahr für Ihr Eigentum droht, können Sie auch eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht beantragen, um schnell Schutzmaßnahmen durchzusetzen.


zurück

Wie kann die Gefährdung der Standsicherheit durch Abrissarbeiten nachgewiesen werden?

Die Gefährdung der Standsicherheit durch Abrissarbeiten lässt sich am besten durch Sachverständigengutachten nachweisen. Dabei unterscheidet man zwischen privaten und gerichtlichen Gutachten:

Private Sachverständigengutachten

Wenn Sie eine Gefährdung der Standsicherheit Ihres Gebäudes durch Abrissarbeiten auf dem Nachbargrundstück befürchten, können Sie selbst einen Sachverständigen beauftragen. Dieser wird den Zustand Ihres Gebäudes vor Beginn der Abrissarbeiten dokumentieren und mögliche Risiken bewerten. Ein solches Privatgutachten dient als wichtiges Beweismittel, falls es später zu Schäden kommt.

Gerichtliche Sachverständigengutachten

Im Falle eines Rechtsstreits kann das Gericht einen neutralen Sachverständigen bestellen. Dessen Gutachten hat vor Gericht in der Regel mehr Gewicht als ein Privatgutachten, da es als unparteiisch gilt. Der gerichtliche Sachverständige untersucht den Sachverhalt und bewertet, ob die Abrissarbeiten tatsächlich die Standsicherheit gefährden oder bereits Schäden verursacht haben.

Bedeutung der Beweissicherung

Eine frühzeitige Beweissicherung ist entscheidend. Dokumentieren Sie den Zustand Ihres Gebäudes vor Beginn der Abrissarbeiten ausführlich:

  • Fertigen Sie detaillierte Fotos und Videos an
  • Notieren Sie vorhandene Risse oder andere Schäden
  • Lassen Sie einen Sachverständigen eine Bestandsaufnahme durchführen

Diese Dokumentation ermöglicht es Ihnen, später nachzuweisen, dass bestimmte Schäden erst durch die Abrissarbeiten entstanden sind.

Technische Nachweise

Zur Beurteilung der Standsicherheit können verschiedene technische Methoden zum Einsatz kommen:

  • Statische Berechnungen: Ein Statiker kann berechnen, wie sich der Abriss des Nachbargebäudes auf die Stabilität Ihres Hauses auswirkt.
  • Erschütterungsmessungen: Während der Abrissarbeiten können Sensoren die Stärke der Erschütterungen messen und dokumentieren.
  • Setzungsmessungen: Diese zeigen, ob sich Ihr Gebäude durch die Arbeiten absenkt oder verschiebt.

Stellen Sie sich vor, Sie bemerken während der Abrissarbeiten neue Risse in Ihren Wänden. In einem solchen Fall ist es wichtig, diese sofort zu dokumentieren und einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann beurteilen, ob die Risse auf die Abrissarbeiten zurückzuführen sind und eine Gefahr für die Standsicherheit darstellen.


zurück

Welche Pflichten hat der Nachbar bei Abrissarbeiten hinsichtlich der Sicherheit angrenzender Grundstücke?

Der Nachbar, der Abrissarbeiten durchführt, hat umfangreiche Pflichten zur Sicherung angrenzender Grundstücke. Diese ergeben sich aus dem Nachbarrecht, dem öffentlichen Baurecht und den allgemeinen Verkehrssicherungspflichten.

Informationspflichten

Vor Beginn der Abrissarbeiten muss der Nachbar die angrenzenden Grundstückseigentümer rechtzeitig und umfassend informieren. Dies beinhaltet Angaben zum geplanten Zeitraum, Umfang und Art der Arbeiten. Stellen Sie sich vor, Sie planen einen Abriss – dann müssen Sie Ihre Nachbarn mindestens einen Monat im Voraus schriftlich benachrichtigen.

Sicherungsmaßnahmen

Der abreißende Nachbar ist verpflichtet, alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um Schäden am Nachbargrundstück zu verhindern. Dazu gehören:

  • Errichtung von Schutzzäunen und Absperrungen
  • Installation von Staubschutzwänden
  • Sicherung von Baugruben und Fundamenten
  • Schutz vor herabfallenden Teilen durch Netze oder Gerüste

Wenn Ihr Nachbar beispielsweise ein Haus abreißt, das direkt an Ihrer Grundstücksgrenze steht, muss er dafür sorgen, dass keine Trümmer auf Ihr Grundstück fallen können.

Verkehrssicherungspflicht

Der Nachbar trägt die Verantwortung für die Sicherheit im Umfeld der Abrissarbeiten. Er muss Gefahrenquellen beseitigen und Dritte vor möglichen Schäden schützen. Dies gilt nicht nur für das eigene Grundstück, sondern auch für angrenzende Bereiche, die durch die Arbeiten beeinträchtigt werden könnten.

Genehmigungen und Auflagen

Vor Beginn der Abrissarbeiten muss der Nachbar alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen einholen. Die darin enthaltenen Auflagen, insbesondere zum Schutz der Nachbargrundstücke, sind strikt einzuhalten. In einem solchen Fall kann die Baubehörde beispielsweise die Erstellung eines Beweissicherungsgutachtens für angrenzende Gebäude vorschreiben.

Haftung für Schäden

Der abreißende Nachbar haftet für alle Schäden, die durch die Abrissarbeiten an Nachbargrundstücken entstehen. Dies umfasst sowohl direkte Schäden, etwa durch herabfallende Teile, als auch indirekte Schäden wie Rissbildungen durch Erschütterungen. Wenn Sie als Nachbar einen Schaden feststellen, sollten Sie diesen umgehend dokumentieren und dem Verursacher melden.

Beweissicherung

Es ist ratsam, vor Beginn der Abrissarbeiten eine Beweissicherung durchzuführen. Dabei wird der Zustand der angrenzenden Gebäude und Grundstücke dokumentiert. Dies erleichtert im Schadensfall die Feststellung, ob Schäden tatsächlich durch die Abrissarbeiten verursacht wurden.

Nachsorge

Nach Abschluss der Abrissarbeiten muss der Nachbar sicherstellen, dass keine Gefahren von der Abrissstelle ausgehen. Dazu gehört die ordnungsgemäße Verfüllung von Baugruben, die Beseitigung von Trümmern und die Wiederherstellung beschädigter Bereiche auf Nachbargrundstücken.


zurück

Welche vorbeugenden Maßnahmen können Grundstückseigentümer treffen, um sich bei Abrissarbeiten auf Nachbargrundstücken abzusichern?

Als Grundstückseigentümer können Sie mehrere vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um sich bei Abrissarbeiten auf Nachbargrundstücken abzusichern:

Dokumentation des Gebäudezustands

Führen Sie vor Beginn der Abrissarbeiten eine umfassende Dokumentation des Zustands Ihres Gebäudes durch. Fertigen Sie detaillierte Fotos und Videos an, die den aktuellen Zustand Ihres Hauses, insbesondere der dem Abrissgrundstück zugewandten Seite, festhalten. Achten Sie dabei besonders auf bereits vorhandene Risse oder andere Schäden. Diese Dokumentation dient als Beweismittel, falls es später zu Streitigkeiten über die Ursache von Schäden kommt.

Einholung eines Sachverständigengutachtens

Lassen Sie den Zustand Ihres Gebäudes von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten. Ein solches Gutachten kann als neutrale Bestandsaufnahme dienen und im Streitfall als Beweismittel herangezogen werden. Der Sachverständige kann auch potenzielle Schwachstellen Ihres Gebäudes identifizieren und Empfehlungen für Schutzmaßnahmen geben.

Kommunikation mit dem Nachbarn

Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Nachbarn oder dem beauftragten Abrissunternehmen. Informieren Sie sich über den geplanten Ablauf der Abrissarbeiten und äußern Sie Ihre Bedenken. Vereinbaren Sie schriftlich, welche Schutzmaßnahmen für Ihr Gebäude getroffen werden sollen. Eine offene Kommunikation kann spätere Konflikte vermeiden und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit erhöhen.

Rechtliche Absicherung

Prüfen Sie, ob die geplanten Abrissarbeiten den baurechtlichen Vorschriften entsprechen. Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Sicherheit der Arbeiten haben, können Sie bei der zuständigen Baubehörde Einsicht in die Genehmigungsunterlagen beantragen. In begründeten Fällen können Sie auch Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen oder eine einstweilige Verfügung beantragen, um potenziell gefährliche Arbeiten zu stoppen.

Versicherungsschutz prüfen

Überprüfen Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz. Stellen Sie sicher, dass Ihre Gebäudeversicherung auch Schäden abdeckt, die durch Arbeiten auf Nachbargrundstücken entstehen können. Erwägen Sie gegebenenfalls den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung für den Zeitraum der Abrissarbeiten.

Durch diese vorbeugenden Maßnahmen können Sie als Grundstückseigentümer Ihre Interessen schützen und das Risiko von Schäden und rechtlichen Auseinandersetzungen minimieren. Bedenken Sie, dass eine gute Vorbereitung und offene Kommunikation oft der Schlüssel zur Vermeidung von Konflikten sind.


zurück

Wie läuft ein typisches Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten um die Standsicherheit nach Abrissarbeiten ab?

Ein Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten um die Standsicherheit nach Abrissarbeiten beginnt in der Regel mit einer Klage des betroffenen Nachbarn vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Wenn Sie als Nachbar Bedenken bezüglich der Standsicherheit Ihres Gebäudes nach Abrissarbeiten auf dem Nachbargrundstück haben, können Sie zunächst einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Damit können Sie einen vorläufigen Baustopp erwirken, bis die Rechtmäßigkeit der Baumaßnahmen geklärt ist.

Ablauf des Hauptsacheverfahrens

Im Hauptsacheverfahren prüft das Gericht, ob die Abrissarbeiten rechtmäßig durchgeführt wurden und ob eine Gefährdung der Standsicherheit vorliegt. Hierbei spielen Sachverständigengutachten eine zentrale Rolle. Das Gericht wird in der Regel einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, um die Standsicherheit Ihres Gebäudes zu beurteilen.

Die Verfahrensdauer kann je nach Komplexität des Falls mehrere Monate bis zu einem Jahr oder länger betragen. Während dieser Zeit finden Schriftsatzwechsel zwischen den Parteien statt, in denen Argumente und Beweise ausgetauscht werden.

Mögliche gerichtliche Entscheidungen

Das Gericht kann verschiedene Entscheidungen treffen:

  • Abweisung der Klage, wenn keine Gefährdung der Standsicherheit festgestellt wird.
  • Anordnung von Sicherungsmaßnahmen, falls eine Gefährdung vorliegt.
  • Schadensersatz zugunsten des Klägers, wenn bereits Schäden eingetreten sind.

Kosten und Rechtsmittel

Die Verfahrenskosten richten sich nach dem Streitwert und können erheblich sein. Sie umfassen Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Sachverständigenkosten. Wenn Sie das Verfahren gewinnen, muss die Gegenseite in der Regel Ihre Kosten tragen.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts können Sie Berufung zum Oberverwaltungsgericht einlegen, wenn diese zugelassen wird. In seltenen Fällen ist auch eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich.

Außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten

Vor oder während des Gerichtsverfahrens besteht die Möglichkeit einer gütlichen Einigung. Das Gericht kann einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Alternativ können Sie auch eine Mediation in Betracht ziehen, um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden.

Beachten Sie, dass die Gerichte bei Fragen der Standsicherheit nach Abrissarbeiten hohe Anforderungen an den Nachweis einer konkreten Gefährdung stellen. Eine pauschale Behauptung reicht in der Regel nicht aus. Stattdessen müssen Sie konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Standsicherheit Ihres Gebäudes darlegen.


zurück


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Bauordnung: Eine Bauordnung ist ein Regelwerk, das Vorschriften über die Planung, Errichtung, Änderung und den Abriss von baulichen Anlagen enthält. Sie legt fest, welche baulichen Anforderungen erfüllt werden müssen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, wie etwa die Einhaltung von Grenzabständen, Brandschutz und Standsicherheit. In Deutschland gibt es sowohl bundesweite Regelungen wie die Musterbauordnung (MBO) als auch landesspezifische Bauordnungen, die jeweils individuelle Besonderheiten berücksichtigen.
  • Nachbarrecht: Das Nachbarrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Grundstücksnachbarn. Es umfasst Vorschriften, die sich mit den gegenseitigen Rechten und Pflichten befassen, wie z.B. den Schutz vor unzulässiger Immissionen (Lärm, Gerüche), Abstandsflächen von Gebäuden, Überhang von Zweigen oder der Verpflichtung zu Sicherungsmaßnahmen beim Abbrucharbeiten. Nachbarliche Ansprüche können unter anderem auf Unterlassung, Beseitigung oder Schadensersatz gerichtet sein und sind oft in verschiedenen Gesetzen wie dem BGB oder den Landesbauordnungen verankert.
  • Standsicherheit: Die Standsicherheit beschreibt die Fähigkeit einer baulichen Anlage, stabil zu bleiben und nicht einzustürzen. Sie ist ein zentrales Element im Bauwesen und bedeutet, dass Gebäude und Konstruktionen so geplant und errichtet werden, dass sie den auftretenden Lasten (wie Eigengewicht, Nutzlasten, Wind, Schnee) sicher standhalten. Eine Gefährdung der Standsicherheit, wie z.B. durch Abrissarbeiten auf einem Nachbargrundstück, kann zu erheblichen Schäden oder sogar Einstürzen führen und erfordert Maßnahmen zur Sicherung der betroffenen Bauten.
  • Sachverständigengutachten: Ein Sachverständigengutachten ist eine fachliche Expertise, die von einem anerkannten Experten erstellt wird. Im Kontext von Bau- und Abrissarbeiten wird ein solches Gutachten genutzt, um die Standsicherheit von Gebäuden zu bewerten oder Schäden zu dokumentieren. Es kann im Rahmen eines Gerichtsverfahrens angefordert werden, um objektive und unabhängige Informationen zu liefern, die zur Klärung eines Sachverhalts beitragen. Gerichtliche Gutachten haben einen besonderen Stellenwert und können entscheidend für die Urteilsfindung sein.
  • Schadensersatzanspruch: Ein Schadensersatzanspruch ist das Recht eines Geschädigten, von einem Schädiger Ersatz für einen erlittenen Schaden zu verlangen. Im Falle von Bauarbeiten kann ein solcher Anspruch entstehen, wenn durch unsachgemäße Arbeiten auf einem Grundstück Schäden an einem Nachbargrundstück entstehen. Der Schadensersatz umfasst die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder eine finanzielle Entschädigung. Zentral ist hierbei der Nachweis, dass der Schaden durch das Verhalten des Schädigers verursacht wurde und dass ein Verschulden vorliegt.
  • Verfahrensmangel: Ein Verfahrensmangel liegt vor, wenn im Verlauf eines Gerichtsverfahrens wesentliche Verfahrensvorschriften verletzt wurden, die das rechtliche Gehör oder die Erhebung und Würdigung von Beweisen betreffen. Solche Mängel können dazu führen, dass ein Urteil aufgehoben und der Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen wird. Ein Beispiel ist die fehlende Einholung eines gerichtlich bestellten Sachverständigengutachtens, obwohl dies zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts notwendig gewesen wäre.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1004 BGB: Bietet Eigentümern die Möglichkeit, einen Störer zu verpflichten, Beeinträchtigungen ihres Eigentums zu beseitigen und zu unterlassen. Dies greift ein, wenn eine Sache in ihrem Eigentum gestört wird, ohne dass der Störer ein Recht zur Beeinträchtigung hat. Im vorliegenden Fall wurde die Klage auf Sicherungsmaßnahmen des Eigentümers aufgrund der Abrissarbeiten abgewiesen, da keine unmittelbare Beeinträchtigung durch die Abrissarbeiten festgestellt wurde.
  • § 906 BGB: Regelt die Duldungspflicht von unwesentlichen Einwirkungen durch den Nachbarn, wie Lärm, Gerüche oder andere Immissionen, soweit diese die Nutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall wurde argumentiert, dass keine Immissionen vorliegen, die eine Einwirkung im Sinne von § 906 BGB darstellen würden, da keine Substanzen auf das Grundstück des Klägers gelangt sind.
  • § 909 BGB: Verbietet einem Grundstückseigentümer, sein Grundstück derart zu verändern, dass die Standsicherheit des Nachbargrundstücks gefährdet wird, insbesondere durch eine Vertiefung. Hier wurde entschieden, dass diese Norm nicht anwendbar ist, da das Grundstück der Beklagten durch den Abriss nicht vertieft wurde und somit keine Vertiefung vorliegt.
  • § 922 BGB: Regelt das gemeinschaftliche Eigentum an Grenzanlagen und die Rechte und Pflichten der Nachbarn bezüglich dieser Anlagen. Absatz 3 legt fest, dass bei Beseitigung oder wesentlicher Veränderung einer Grenzanlage einer der Parteien gegenüber der anderen zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet ist. Der Kläger hat keinen Anspruch nach § 922 BGB, da die abgerissene Mauer keine Grenzanlage war.
  • BauO LSA § 12 Abs. 1 Satz 2: Besagt, dass bauliche Anlagen so errichtet und erhalten werden müssen, dass sie die Sicherheit und Tragfähigkeit des Nachbargrundstücks nicht gefährden. Im Fall wurde festgestellt, dass der Abriss keine unmittelbare Gefährdung der Standsicherheit des Nachbargebäudes verursachte, und daher keine Ansprüche nach dieser Vorschrift bestehen.

Das vorliegende Urteil

OLG Naumburg – Az.: 12 U 75/23 – Beschluss vom 29.01.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelle Jobangebote


Stand: 25.06.2024

Rechtsanwaltsfachangestellte (n) / Notarfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit

 

jetzt bewerben

 


 

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)

als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

 

mehr Infos