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Gebrauchtwagengarantie – Örtliche Zuständigkeit für Klage eines Unternehmers

Ein Unternehmen scheitert mit seiner Klage gegen eine Kfz-Garantieversicherung wegen eines Motorschadens an einem gebrauchten Mercedes-Benz Transporter. Das Landgericht wies die Klage ab, da es für den Fall nicht zuständig war – ein teurer Irrtum für die Klägerin, die nun vor einem anderen Gericht klagen muss. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Feinheiten von Garantieversicherungen im Kfz-Handel.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • In diesem Fall ging es um eine Gebrauchtwagengarantie, die eine Klägerin von der Beklagten beanspruchen wollte.
  • Die Klägerin hatte ein Fahrzeug erworben und darauf eine Garantie abgeschlossen, die jedoch an bestimmte Wartungsanforderungen geknüpft war.
  • Die Garantie verlangte, dass Wartungen in vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt werden mussten; eine Überschreitung war nur bis 5.000 km zulässig.
  • Die Klägerin überschritt diese Intervalle um mehr als die erlaubten 5.000 km, was dazu führte, dass ein Motorschaden auftrat.
  • Das Gericht entschied, dass die Überschreitungen der Wartungsintervalle die Ursache für den Schaden waren und wies die Klage der Klägerin ab.
  • Das Urteil bedeutet, dass die Beklagte die Reparaturen nicht übernehmen muss, da die Garantiebedingungen nicht eingehalten wurden.
  • Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Wartungspflichten, um Garantieansprüche geltend machen zu können.
  • Für Versicherungsnehmer ist es essenziell, sicherzustellen, dass alle Vertragsbedingungen genau befolgt werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Gerichtsurteil stärkt Verbraucherschutz bei Gebrauchtwagengarantie und AGBs

Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann für Verbraucher sowohl ein aufregendes als auch ein riskantes Unterfangen sein. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung und Garantie, die oft einen zentralen Punkt im Kaufvertrag darstellen. Eine Gebrauchtwagengarantie kann Käufern zusätzlichen Schutz bieten, indem sie Mängel und Schäden abdeckt, die nach dem Kauf auftreten können. Dennoch wirft die Durchsetzung von Garantieansprüchen zahlreiche rechtliche Fragen auf, insbesondere wenn es um die örtliche Zuständigkeit geht und welche Rechte im Rahmen des Verbraucherschutzrechts geltend gemacht werden können.

Wenn ein Unternehmer gegen einen Verkäufer oder einer Garantiegesellschaft klagt, spielt die Gerichtsstandregelung eine entscheidende Rolle. Die Gerichtsstandbestimmungen können erheblichen Einfluss auf die Strategie und den Verlauf eines Abwicklungsverfahrens haben. Insbesondere die AGBs, die bei Gebrauchtwagengarantie eine wichtige Rolle spielen, können darüber entscheiden, wo und wie Klagen für Schadensersatzforderungen erhoben werden können. Um ein besseres Verständnis für diese komplexe Materie zu entwickeln, ist es hilfreich, sich mit konkreten Fällen auseinanderzusetzen, in denen die rechtliche Einordnung und die Zuständigkeit vor Gericht thematisiert wurden.

Der Fall vor Gericht


Gerichtliche Abweisung einer Klage gegen Kfz-Garantieversicherung

Klageabweisung wegen fehlender Zuständigkeit
Die Klage eines Unternehmens gegen eine Kfz-Garantieversicherung wurde wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit abgewiesen, da Käufer nicht die gleichen Rechte wie Versicherungsnehmer haben. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Landgericht in Schleswig-Holstein hat die Klage eines Unternehmens gegen eine Kfz-Garantieversicherung als unzulässig abgewiesen. Die Klägerin hatte von der Beklagten die Zahlung von knapp 4.800 Euro sowie die Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz weiterer Schäden gefordert.

Hintergrund des Rechtsstreits

Die Klägerin hatte im Oktober 2020 einen gebrauchten Mercedes-Benz Transporter erworben und dafür eine 24-monatige Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Diese Garantie war durch einen Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Mercedes-Benz AG und der beklagten Versicherung abgesichert.

Im November 2022 erlitt das Fahrzeug in Tschechien einen Motorschaden. Die Versicherung lehnte eine Regulierung des Schadens ab, woraufhin die Klägerin Klage erhob.

Fehlende örtliche Zuständigkeit des Gerichts

Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab, da es an der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Landgerichts fehlte. Weder der besondere Gerichtsstand für Versicherungssachen nach § 215 VVG noch andere Gerichtsstände seien hier einschlägig.

Der Gerichtsstand des § 215 VVG sei nur für den Versicherungsnehmer selbst anwendbar, nicht aber für Dritte wie die klagende Gebrauchtwagenkäuferin. Eine analoge Anwendung auf die Klägerin lehnte das Gericht ebenfalls ab, da diese nicht gleichermaßen schutzwürdig sei wie ein Versicherungsnehmer.

Keine Verweisung an zuständiges Gericht möglich

Da die Klägerin trotz gerichtlichen Hinweises nur die Verweisung an ein ebenfalls unzuständiges Gericht beantragt hatte, war auch keine Verweisung an das eigentlich zuständige Landgericht in Stuttgart möglich. Das Gericht sah sich daher gezwungen, die Klage durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen.

Bedeutung für Garantieversicherungen im Kfz-Handel

Das Urteil verdeutlicht die Besonderheiten von Garantieversicherungen im Kfz-Handel. Anders als von der Klägerin angenommen, ist bei diesen Versicherungen nicht das Interesse des Käufers, sondern das Risiko des Garantiegebers versichert. Käufer können sich daher nicht auf die besonderen Gerichtsstände des Versicherungsrechts berufen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil klärt die rechtliche Stellung von Gebrauchtwagenkäufern bei Garantieversicherungen im Kfz-Handel. Es verdeutlicht, dass der besondere Gerichtsstand nach § 215 VVG nicht auf Dritte wie Käufer anwendbar ist, da bei diesen Versicherungen das Risiko des Garantiegebers, nicht das Interesse des Käufers versichert wird. Dies schränkt die prozessualen Möglichkeiten von Käufern ein und unterstreicht die Notwendigkeit, bei Klagen sorgfältig das zuständige Gericht zu wählen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat wichtige Konsequenzen für Käufer von Gebrauchtwagen mit Garantieversicherung. Wenn Sie als Unternehmer einen Gebrauchtwagen mit einer solchen Versicherung erwerben, müssen Sie bei Problemen sehr sorgfältig vorgehen. Anders als viele denken, sind Sie nicht direkt Versicherungsnehmer und können daher nicht an Ihrem Wohnort klagen. Stattdessen müssen Sie sich an das zuständige Gericht am Sitz der Versicherung wenden – oft weit entfernt. Dies kann Ihre Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen, erheblich erschweren und verteuern. Achten Sie daher besonders auf die Einhaltung aller Garantiebedingungen und lassen Sie sich im Streitfall frühzeitig rechtlich beraten, um keine Fehler bei der Wahl des Gerichtsstands zu machen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Bedeutung hat die örtliche Zuständigkeit bei einer Klage gegen eine Kfz-Garantieversicherung?

Die örtliche Zuständigkeit bei einer Klage gegen eine Kfz-Garantieversicherung ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg Ihres Rechtsstreits. Sie bestimmt, welches Gericht für Ihre Klage zuständig ist und hat damit direkten Einfluss auf den Verlauf und möglicherweise auch den Ausgang des Verfahrens.

Gesetzliche Grundlage

Für Klagen gegen eine Kfz-Garantieversicherung ist § 215 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) maßgeblich. Diese Vorschrift regelt den besonderen Gerichtsstand für Versicherungsstreitigkeiten.

Vorteile für Versicherungsnehmer

Als Versicherungsnehmer haben Sie einen entscheidenden Vorteil: Sie können Ihre Klage nicht nur am Sitz der Versicherungsgesellschaft einreichen, sondern auch an Ihrem eigenen Wohnsitz. Dies bedeutet, dass das Gericht an Ihrem Wohnort ebenfalls örtlich zuständig ist.

Stellen Sie sich vor, Sie wohnen in München und Ihre Kfz-Garantieversicherung hat ihren Sitz in Hamburg. In diesem Fall können Sie wählen, ob Sie Ihre Klage in München oder in Hamburg einreichen möchten. Diese Wahlmöglichkeit kann Ihnen erhebliche Vorteile bringen, wie geringere Reisekosten und eine bessere Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen Sie

Beachten Sie: Wenn die Versicherung gegen Sie klagen möchte, ist ausschließlich das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Dies schützt Sie als Versicherungsnehmer vor möglichen Nachteilen durch weit entfernte Gerichtsstände.

Bedeutung für den Prozessverlauf

Die Wahl des richtigen Gerichtsstands kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Prozess haben:

  • Zeitersparnis: Ein nahegelegenes Gericht ermöglicht Ihnen kürzere Anfahrtswege zu Gerichtsterminen.
  • Kostenersparnis: Geringere Reisekosten und möglicherweise niedrigere Anwaltskosten, wenn Sie einen ortsansässigen Anwalt beauftragen.
  • Vertrautheit mit lokalen Gepflogenheiten: Örtliche Gerichte und Anwälte kennen oft die regionalen Besonderheiten besser.

Besonderheiten bei Wohnsitzwechsel

Wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz verlegen, kann eine abweichende Vereinbarung zum Gerichtsstand zulässig sein. Dies gilt auch, wenn Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Die örtliche Zuständigkeit bei einer Klage gegen eine Kfz-Garantieversicherung bietet Ihnen als Versicherungsnehmer wichtige Vorteile. Sie ermöglicht es Ihnen, den für Sie günstigsten Gerichtsstand zu wählen und schützt Sie gleichzeitig vor möglichen Nachteilen. Indem Sie diese Regelungen kennen und nutzen, können Sie Ihre Position in einem möglichen Rechtsstreit stärken.


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Wer gilt als Versicherungsnehmer bei einer Kfz-Garantieversicherung?

Bei einer Kfz-Garantieversicherung ist in der Regel nicht der Käufer des Gebrauchtwagens der Versicherungsnehmer, sondern der Garantiegeber selbst. Dies kann der Autohändler oder ein spezialisierter Garantieversicherer sein.

Rolle des Garantiegebers

Der Garantiegeber schließt als Versicherungsnehmer einen Gruppenversicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen ab. Dieser Vertrag deckt alle Fahrzeuge ab, für die der Garantiegeber eine Garantie ausstellt. Wenn Sie als Käufer eines Gebrauchtwagens eine Garantie erwerben, werden Sie lediglich als versicherte Person in diesen bestehenden Gruppenvertrag aufgenommen.

Konsequenzen für den Käufer

Diese Konstellation hat wichtige Auswirkungen auf Ihre Rechtsstellung als Käufer:

  1. Sie haben keinen direkten Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsunternehmen.
  2. Ihre Ansprüche richten sich primär gegen den Garantiegeber, nicht gegen den Versicherer.
  3. Bei Streitigkeiten über Garantieleistungen müssen Sie sich an den Garantiegeber wenden.

Besonderheiten bei der Geltendmachung von Ansprüchen

Wenn Sie einen Garantiefall geltend machen möchten, müssen Sie sich an die im Garantievertrag festgelegten Verfahren halten. Typischerweise beinhaltet dies:

  • Meldung des Schadens beim Garantiegeber innerhalb einer bestimmten Frist
  • Durchführung der Reparatur in einer vom Garantiegeber autorisierten Werkstatt
  • Vorlage der Reparaturrechnung beim Garantiegeber zur Erstattung

Beachten Sie, dass der Garantiegeber als Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, die Bedingungen der Garantieversicherung mit dem Versicherer auszuhandeln. Dies kann Auswirkungen auf den Umfang und die Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche haben.


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Welche Möglichkeiten haben Gebrauchtwagenkäufer, wenn die Garantieversicherung einen Schaden ablehnt?

Wenn die Garantieversicherung einen Schaden an Ihrem Gebrauchtwagen ablehnt, stehen Ihnen als Käufer mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Prüfung der Ablehnungsgründe

Zunächst sollten Sie die Ablehnungsgründe der Versicherung genau prüfen. Oft berufen sich Versicherungen auf Ausschlussklauseln in den Garantiebedingungen. Vergleichen Sie die Begründung der Ablehnung sorgfältig mit den Garantiebedingungen Ihres Vertrags.

Einspruch bei der Versicherung

Sind Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden, können Sie Einspruch bei der Versicherung einlegen. Legen Sie dar, warum Sie die Ablehnung für ungerechtfertigt halten und fügen Sie Beweise wie Gutachten oder Reparaturrechnungen bei. Viele Versicherungen haben ein internes Beschwerdemanagement, das Ihren Fall nochmals prüft.

Ansprüche gegen den Verkäufer prüfen

Unabhängig von der Garantieversicherung können Sie möglicherweise Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Die gesetzliche Gewährleistung besteht neben der Garantie und kann nicht ausgeschlossen werden, wenn Sie von einem Händler gekauft haben. Prüfen Sie, ob der Schaden bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorlag.

Schlichtungsstelle anrufen

Bei Streitigkeiten mit Versicherungen können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Versicherungen wenden. Dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.

Gerichtliche Klärung

Als letzter Ausweg bleibt die Möglichkeit einer Klage. Hierbei können Sie sowohl gegen die Versicherung als auch gegen den Verkäufer vorgehen, je nachdem, wo Ihre Ansprüche begründet sind. Bedenken Sie jedoch, dass ein Gerichtsverfahren mit Kosten und Risiken verbunden ist.

Dokumentation und Beweise

Unabhängig davon, welchen Weg Sie wählen, ist eine sorgfältige Dokumentation des Schadens und aller Kommunikation mit Versicherung und Verkäufer entscheidend. Sammeln Sie Beweise wie Fotos, Gutachten und Reparaturkostenvoranschläge, um Ihre Position zu stärken.

Beachten Sie, dass die Erfolgsaussichten Ihrer Bemühungen stark vom Einzelfall abhängen. Die genaue Formulierung der Garantiebedingungen, die Art des Schadens und der Zeitpunkt seines Auftretens spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung Ihrer Ansprüche.


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Wie unterscheidet sich eine Garantieversicherung von einer normalen Kfz-Versicherung?

Eine Garantieversicherung und eine normale Kfz-Versicherung unterscheiden sich grundlegend in ihrem Zweck und ihrer rechtlichen Grundlage.

Zweck und Leistungsumfang

Die Garantieversicherung deckt Reparaturkosten für bestimmte Fahrzeugteile ab, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach dem Kauf auftreten. Sie greift unabhängig davon, ob der Mangel bei der Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden war oder erst später entstanden ist. Wenn Sie beispielsweise ein gebrauchtes Auto kaufen und nach einigen Monaten ein Getriebeschaden auftritt, könnte die Garantieversicherung die Reparaturkosten übernehmen.

Die normale Kfz-Versicherung hingegen schützt vor finanziellen Folgen von Unfällen, Diebstahl oder Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie umfasst in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie optional Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen. Stellen Sie sich vor, Sie verursachen einen Unfall – in diesem Fall würde die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners abdecken.

Vertragspartner und Abschluss

Bei der Garantieversicherung schließen Sie den Vertrag meist mit dem Fahrzeughändler oder einem spezialisierten Versicherungsunternehmen ab. Der Abschluss erfolgt in der Regel beim Kauf des Fahrzeugs oder kurz danach.

Die normale Kfz-Versicherung wird direkt mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Sie können diese jederzeit für Ihr Fahrzeug abschließen, unabhängig vom Kaufzeitpunkt.

Rechtliche Grundlage

Die Garantieversicherung basiert auf einem freiwilligen Vertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter. Sie ergänzt die gesetzliche Gewährleistung, ersetzt diese aber nicht.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist dagegen gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz). Ohne sie dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

Laufzeit und Kündigung

Garantieversicherungen haben meist eine begrenzte Laufzeit, die an das Alter oder die Laufleistung des Fahrzeugs gekoppelt ist. Wenn Ihr Auto beispielsweise älter als 10 Jahre ist oder mehr als 150.000 km gelaufen hat, kann eine Garantieversicherung oft nicht mehr abgeschlossen werden.

Kfz-Versicherungen laufen in der Regel ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht gekündigt werden. Sie können das Fahrzeug grundsätzlich so lange versichern, wie es zugelassen ist.

Kosten und Selbstbeteiligung

Bei Garantieversicherungen zahlen Sie oft einen einmaligen Betrag beim Abschluss. Die Höhe richtet sich nach Faktoren wie Fahrzeugalter und -modell. Häufig ist eine Selbstbeteiligung bei Reparaturen vorgesehen.

Kfz-Versicherungen werden meist jährlich oder monatlich bezahlt. Die Beiträge hängen von vielen Faktoren ab, wie Fahrzeugtyp, Schadenfreiheitsklasse und gewähltem Versicherungsumfang.


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Welche Rechte haben Unternehmer bei Klagen gegen Garantieversicherungen im Vergleich zu Verbrauchern?

Unternehmer haben bei Klagen gegen Garantieversicherungen grundsätzlich weniger Schutzrechte als Verbraucher. Dies wirkt sich sowohl auf die materiellen Rechte als auch auf die prozessualen Möglichkeiten aus.

Unterschiede in den materiellen Rechten

Wenn Sie als Unternehmer eine Garantieversicherung abschließen, gelten für Sie strengere Anforderungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen. Im Gegensatz zu Verbrauchern müssen Sie als Unternehmer kürzere Fristen für die Meldung von Schäden beachten. Zudem sind die Beweislastregelungen für Sie ungünstiger. Während bei Verbrauchern in den ersten zwölf Monaten nach Übergabe der Sache vermutet wird, dass ein auftretender Mangel bereits bei Übergabe vorlag, müssen Sie als Unternehmer dies von Anfang an selbst beweisen.

Prozessuale Unterschiede

Im Prozessrecht ergeben sich ebenfalls Nachteile für Sie als Unternehmer. So können Sie in der Regel nicht vor dem Gericht an Ihrem Wohnsitz klagen, sondern müssen sich nach dem Gerichtsstand des Versicherers richten. Verbraucher hingegen haben oft die Möglichkeit, an ihrem Wohnort zu klagen. Auch bei der Wahl des anwendbaren Rechts haben Sie als Unternehmer weniger Spielraum. Während bei Verbrauchern häufig zwingende Schutzvorschriften ihres Heimatlandes zur Anwendung kommen, können Versicherer im Geschäftsverkehr mit Unternehmern leichter ein für sie günstigeres Recht vereinbaren.

Ausschluss bestimmter Klauseln

Als Unternehmer müssen Sie damit rechnen, dass bestimmte Klauseln in Garantieversicherungen wirksam sind, die gegenüber Verbrauchern als unwirksam gelten würden. Dazu gehören beispielsweise strengere Obliegenheiten oder weitreichendere Leistungsausschlüsse. Wenn Sie eine solche Versicherung abschließen, sollten Sie die Bedingungen daher besonders sorgfältig prüfen.

Keine Anwendbarkeit des Verbraucherschutzrechts

Viele verbraucherschützende Vorschriften, wie etwa das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen oder bestimmte Informationspflichten, gelten für Sie als Unternehmer nicht. Das bedeutet, dass Sie nach Vertragsschluss in der Regel keine Möglichkeit haben, sich ohne Weiteres vom Vertrag zu lösen.

Verhandlungsspielraum und Individualvereinbarungen

Ein Vorteil für Sie als Unternehmer kann sein, dass Sie möglicherweise mehr Verhandlungsspielraum bei der Gestaltung der Versicherungsbedingungen haben. Während Verbraucher meist standardisierte Verträge akzeptieren müssen, können Sie als Unternehmer eher individuelle Vereinbarungen treffen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Gewährleistung

Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für die Mängelfreiheit einer verkauften Sache einzustehen. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 434 ff. BGB. Wenn ein Gebrauchtwagen innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Mangel aufweist, muss der Verkäufer diesen beheben, z.B. durch Reparatur oder Austausch. Beispiel: Ein Käufer entdeckt kurz nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens, dass die Bremsen nicht ordnungsgemäß funktionieren; dies wäre ein Fall für die Gewährleistung.

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Garantie

Eine Garantie ist eine freiwillige, über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Zusicherung eines Herstellers oder Verkäufers, dass ein Produkt eine bestimmte Zeit lang eine bestimmte Beschaffenheit behält oder bestimmte Eigenschaften erfüllt. Im Gegensatz zur Gewährleistung ist eine Garantie nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann im Umfang variieren. Beispiel: Ein Automobilhersteller könnte eine 2-jährige Garantie auf alle mechanischen Teile eines neuen Fahrzeugs anbieten.

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Gerichtsstand

Der Gerichtsstand bezeichnet den Ort, an dem ein rechtlicher Streit vor Gericht ausgetragen werden muss. Dabei unterscheidet man zwischen allgemeinem und besonderem Gerichtsstand. Im Fall der Garantieversicherung ist der Gerichtsstand oft der Sitz der Versicherungsgesellschaft, wie im § 215 VVG beschrieben. Beispiel: Wenn ein Käufer einen Anspruch gegen eine Garantieversicherung durchsetzen will, muss er unter Umständen an einem weit entfernten Ort klagen, wenn dort der Gerichtsstand des Versicherers liegt.

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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt. Sie regeln viele Einzelheiten dazu, wie der Vertrag abgewickelt werden soll. Im Autokauf und bei Garantieversicherungen bestimmen sie beispielsweise, welche Versicherungsfälle abgedeckt sind und wo rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Beispiel: In den AGB einer Gebrauchtwagengarantie könnte stehen, dass Mängel durch einen Händler geprüft werden müssen, bevor eine Reparatur gedeckt wird.

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Verbraucherschutzrecht

Das Verbraucherschutzrecht umfasst alle gesetzlichen Vorschriften, die Verbraucher in ihren rechtlichen Beziehungen gegenüber Unternehmen schützen sollen. Es greift beispielsweise bei irreführender Werbung oder unfairen Vertragsklauseln ein. Bei Problemen mit einer Garantieversicherung können spezielle Rechte des Verbraucherschutzes Anwendung finden, um Ansprüche durchzusetzen. Beispiel: Ein Verbraucher könnte sich darauf berufen, dass ihm wichtige Informationen zur Garantie nicht ordnungsgemäß mitgeteilt wurden.

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Gruppenversicherungsvertrag

Ein Gruppenversicherungsvertrag ist eine Versicherungspolice, die verschiedene Einzelversicherungen eines bestimmten Versichertenkreises in einem Vertrag bündelt. Der Versicherungsnehmer ist oft eine Organisation oder ein Unternehmen, welches die Versicherung für ihre Mitglieder oder Kunden abschließt. Beispiel: Bei einem Autokauf könnte der Händler für die Käufer eine solche Gruppenversicherung abschließen, die dann eine Gebrauchtwagengarantie abdeckt. Dabei sind die eigentlichen Autokäufer selbst nicht Versicherungsnehmer, sondern begünstigte Dritte.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1 Ziff. 1 der Garantiebedingungen: Dieser Paragraph definiert, dass die Garantie der Beklagten die durch die Verkäuferin gewährte Gebrauchtwagengarantie absichert. Es wird klargestellt, dass die Klägerin die Garantieansprüche auch direkt gegenüber der Beklagten geltend machen kann. In diesem Fall ist es relevant, da die Klägerin Ansprüche aus der gedeckten Garantie gegen die Beklagte erhebt.
  • § 4 der Garantievereinbarung: Dieser Paragraph legt die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Garantieansprüchen fest. Speziell wird darauf hingewiesen, dass die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten vom Käufer in anerkannten Werkstätten durchgeführt werden müssen. Dieser Punkt ist entscheidend, da die Beklagte die Regulierung des Schadens mit der Begründung abgelehnt hat, dass die Klägerin die Wartungsintervalle überschritten hat.
  • § 6 Abs. 3 der Garantiebedingungen: Hier wird geregelt, dass die Klägerin die Rechte aus der Garantie auch selbständig gegenüber der Beklagten geltend machen kann. Dies ist wichtig, weil es der Klägerin ermöglicht, ihre Ansprüche direkt und ohne Zustimmung der Verkäuferin durchzusetzen. Im aktuellen Fall hat die Klägerin diesen Paragraphen genutzt, um ihre Forderungen an die Beklagte zu richten.
  • § 2 Ziff. 1 der Garantievereinbarung: Dieser Paragraph beschreibt die Art der Schäden, die von der Garantie abgedeckt sind, beispielsweise die Instandsetzung eines bestimmten Bauteils. Der Zusammenhang zu diesem Fall ist, dass der Motorschaden des Fahrzeugs in den Bereich der Garantieansprüche fällt, die die Klägerin geltend machen möchte.
  • BGB § 280 Abs. 1 (Schadensersatzpflicht): Nach dieser Vorschrift kann ein Schuldner, der seine vertraglichen Pflichten verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet werden. In diesem Fall könnte die Klägerin argumentieren, dass durch die Ablehnung der Regulierung von Seiten der Beklagten ein Schaden entstanden ist, den sie geltend machen möchte, da sie nach ihrer Ansicht einen Anspruch auf die Leistungen aus der Gebrauchtwagengarantie hat.

Das vorliegende Urteil

LG Flensburg – Az.: 4 O 71/23 – Urteil vom 28.12.2023


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