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Gefährdungshaftungsansprüche gemäß Art. 17 des Montrealer Übereinkommens

Ein Familienausflug in die Karibik endete vor Gericht: Eine Klage auf Schadenersatz wegen eines angeblichen Porzellansplitters im Essen an Bord und Wasserschäden in der Kabine wurde vom Landgericht Rostock abgewiesen. Die Richter sahen die Vorwürfe der Familie als nicht ausreichend bewiesen an und stuften die Beeinträchtigungen als nicht schwerwiegend genug ein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Rostock
  • Datum: 08.10.2021
  • Aktenzeichen: 1 O 111/21
  • Verfahrensart: Zivilverfahren zur Durchsetzung reisevertraglicher Ansprüche und Schadensersatz
  • Rechtsbereiche: Reiserecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Familienvater, der im Namen seiner minderjährigen Tochter und seiner Ehefrau reisevertragliche Ansprüche gegen die Beklagte geltend macht. Er argumentiert, dass seine Tochter an Bord eines Fluges einen Porzellansplitter verschluckt habe, was zu Verletzungen geführt habe. Dazu erhebt er Ansprüche auf Schmerzensgeld, Entschädigung und Reiseminderung.
  • Beklagte: Die Reiseveranstalterin und die Fluggesellschaft. Sie widerspricht der Behauptung, dass ihr Porzellan für den Schaden verantwortlich sei, und bestreitet jegliche Verkehrsicherungspflichtverletzung.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger und seine Familie erlitten während einer Kreuzfahrt und dem entsprechenden Flug diverse Unannehmlichkeiten. Angeblich verschluckte die minderjährige Tochter des Klägers einen Porzellansplitter, was zu Verletzungen führte. Ein Wassereinbruch in der Kabine während der Kreuzfahrt führte ebenfalls zu Problemen.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentrale Fragen waren, ob eine Gefährdungshaftung gemäß dem Montrealer Übereinkommen besteht, ob die Beklagten eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht begangen haben, und ob der Kläger Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung hat.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits zu gleichen Teilen.
  • Begründung: Die Beweisaufnahme konnte nicht hinreichend sicherstellen, dass ein Porzellansplitter von den Beklagten gestellt wurde und die behaupteten Verletzungen verursachte. Es fehlten hinreichende Beweise für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Zudem wurde der Wasserschaden als bloße Unannehmlichkeit ohne Reisemangel bewertet.
  • Folgen: Der Kläger hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, Reisepreisminderung oder Erstattung der Behandlungskosten. Das Urteil festigt die Anforderungen an die Beweislast im Rahmen von Gefährdungshaftung nach dem Montrealer Übereinkommen und setzt Maßstäbe für die Erfüllung vertraglicher Nebenasprüche im Reiserecht.

Gefährdungshaftung im Luftrecht: Passagierrechte und Schadensersatz im Fokus

Die Gefährdungshaftung im Luftrecht stellt einen wichtigen Aspekt dar, wenn es um die Haftung bei Flugreisen geht. Insbesondere das Montrealer Übereinkommen regelt diese Rechtsansprüche und schützt Passagiere im internationalen Luftverkehr. Dieses Übereinkommen definiert klare Haftungsgrundlagen für Luftfahrtunternehmen und legt fest, unter welchen Umständen Passagiere bei Flugverspätungen, Schäden oder Gepäckverlust Anspruch auf Schadensersatz haben.

Fluggesellschaften tragen demnach eine entscheidende Verantwortung, um die Rechte ihrer Kunden zu wahren. Bei Verletzungen dieser Rechte können Passagiere auf Schadenersatz bestehen. Im folgenden Abschnitt wird ein prägnanter Fall vorgestellt, der die Anwendung des Art. 17 des Montrealer Übereinkommens veranschaulicht und die juristischen Implikationen näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Gericht weist Klage nach Flugzeugvorfall und Kreuzfahrtproblemen ab

Dampfer Kabine mit feuchtem Teppich und rissiger Kaffeetasse auf Nachttisch.
Haftung und Schadensersatz bei Flugreisen | Symbolfoto: Flux gen.

Eine Familie scheiterte mit ihrer Klage vor dem Landgericht Rostock, in der sie Schadenersatz für einen Zwischenfall während eines Fluges sowie Reisemängel bei einer Karibik-Kreuzfahrt geltend gemacht hatte. Der Fall betraf eine Pauschalreise mit einem Preis von 12.720 Euro für eine 14-tägige Karibik-Kreuzfahrt inklusive An- und Abreise im Januar 2020.

Keine Beweise für Verletzung durch Porzellansplitter

Die Kläger hatten vorgebracht, ihre damals eineinhalbjährige Tochter habe während des Hinflugs einen Porzellansplitter im Bordessen verschluckt und sich dabei erheblich im Rachenraum verletzt. Das Gericht sah jedoch den erforderlichen Nachweis nicht als erbracht an. Nach der Beweisaufnahme stand lediglich fest, dass sich das Kind verschluckt hatte. Der behandelnde Arzt konnte in seiner Untersuchung keine Verletzung im Rachenraum feststellen. Ein vermeintlicher Fremdkörper wurde nie gefunden.

Strenge Voraussetzungen für Fluggasthaftung

Das Gericht betonte, dass für eine Gefährdungshaftung nach dem Montrealer Übereinkommen ein bei der Fluggastbetreuung eingesetzter Gegenstand oder eine Handlung des Bordpersonals nachweislich ursächlich für die Gesundheitsstörung sein müsse. Diese Voraussetzung war nicht erfüllt. Das vorgelegte Foto eines beschädigten Bordgeschirrs bot keine ausreichenden Anhaltspunkte, da weder der Zeitpunkt der Beschädigung noch die Zuordnung zum konkreten Vorfall nachgewiesen werden konnten.

Wasserschaden als bloße Unannehmlichkeit eingestuft

Auch mit ihrer Forderung nach Minderung des Reisepreises wegen eines Wasserschadens in der Kabine drangen die Kläger nicht durch. Der am vorletzten Reisetag aufgetretene Schaden wurde innerhalb von zwei Stunden behoben. Das zur Trocknung eingesetzte Gerät wertete das Gericht als zumutbare Unannehmlichkeit, die keine Minderung rechtfertige.

Beweisanträge als unzulässig zurückgewiesen

Mehrere Beweisanträge der Kläger, nicht namentlich benannte Zeugen wie eine Mitreisende oder den Bordarzt zu vernehmen, wies das Gericht als unzulässig zurück. Nach der Rechtsprechung müssen Zeugen grundsätzlich namentlich benannt werden und eine Ladungsfähige Anschrift vorliegen. Die pauschale Benennung nicht identifizierbarer Personen genüge nicht den prozessualen Anforderungen.


Die Schlüsselerkenntnisse


„Das Urteil verdeutlicht, dass bei Gesundheitsschäden während eines Fluges der eindeutige Nachweis einer Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen dem Handeln der Fluggesellschaft und der Verletzung erbracht werden muss. Eine reine Vermutung über einen Fremdkörper im Essen reicht nicht aus. Außerdem müssen Zeugen konkret benannt werden – ein unspezifischer Verweis auf nicht namentlich genannte Personen ist rechtlich unzulässig.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Reisender müssen Sie bei gesundheitlichen Vorfällen während eines Fluges umgehend Beweise sichern und die Situation genau dokumentieren. Sammeln Sie Namen von Zeugen wie Flugbegleitern oder anwesenden Ärzten und lassen Sie sich Vorfälle schriftlich bestätigen. Fotografieren Sie verdächtige Gegenstände oder Verletzungen. Ohne konkrete Beweise und identifizierbare Zeugen haben Sie kaum Chancen auf Schadenersatz – auch wenn Sie überzeugt sind, dass die Airline eine Mitschuld trägt. Bei Verletzungen sollten Sie sich direkt an das Bordpersonal wenden und den Vorfall im Bordbuch dokumentieren lassen.


Gerade bei komplexen Sachverhalten im Reiserecht ist es wichtig, rechtliche Ansprüche korrekt geltend zu machen und Fristen zu wahren. Eine frühzeitige Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu sichern und unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden. Im Zweifel sollten Sie lieber zu früh als zu spät den Rat von erfahrenen Rechtsanwälten einholen, die sich auf Reiserecht spezialisiert haben. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden und Sie im Falle eines Rechtsstreits optimal vorbereitet sind.
Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen müssen für Schadenersatzansprüche bei Verletzungen während eines Fluges erfüllt sein?

Grundlegende Anspruchsvoraussetzungen

Ein Schadenersatzanspruch bei Verletzungen während eines Fluges setzt voraus, dass sich der Unfall an Bord des Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen ereignet hat. Die Fluggesellschaft haftet dabei im Rahmen einer Gefährdungshaftung für Personenschäden.

Erforderlicher Unfallzusammenhang

Der Schaden muss in einem spezifischen Zusammenhang mit luftfahrttypischen Gefahren stehen. Dies umfasst Risiken, die sich aus der typischen Beschaffenheit eines Flugzeugs oder aus luftfahrttechnischen Einrichtungen ergeben. Dabei ist es unerheblich, ob der Unfall vorhersehbar war.

Zeitliche und örtliche Komponenten

Die Haftung erstreckt sich auf den gesamten Zeitraum vom Einsteigen bis zum Verlassen des Flugzeugs. Dies schließt auch die Nutzung von Fluggastbrücken und Einstiegshilfen ein. Beispielsweise haftet die Fluggesellschaft auch bei einem Sturz auf einer feuchten Stelle der Fluggastbrücke.

Schadensumfang und Entschädigung

Bei Körperverletzungen umfasst der Schadenersatz:

  • Heilungskosten
  • Vermögensnachteile durch vorübergehende oder dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
  • Schmerzensgeld als billige Entschädigung

Die Entschädigung wird in Form einer Geldrente geleistet, die quartalsweise im Voraus zu zahlen ist. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann stattdessen eine Kapitalabfindung verlangt werden.

Dokumentation und Nachweis

Als geschädigter Fluggast müssen Sie nicht beweisen, warum oder durch wen die Verletzung verursacht wurde. Allerdings ist eine unverzügliche Dokumentation des Vorfalls wichtig. Ab dem 28. Dezember 2024 gelten zudem neue, erhöhte Haftungsgrenzen für internationale Flüge.


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Was zählt als ausreichender Beweis für eine Verletzung während des Fluges?

Als ausreichender Beweis für eine Verletzung während des Fluges zählen medizinische Nachweise, die eine schwere oder intensive psychische Beeinträchtigung belegen, welche ärztlich behandelt werden muss und sich auf die Gesundheit allgemein auswirkt. Wenn Sie während eines Fluges verletzt wurden, sollten Sie folgende Beweise sammeln:

Medizinische Dokumentation

Ein medizinisches Gutachten ist ein zentrales Beweismittel. Es sollte detailliert die Art und den Umfang Ihrer Verletzung beschreiben sowie den Zusammenhang mit dem Flugereignis herstellen. Ergänzend dazu sind Belege über eine ärztliche Behandlung wichtig, die darlegen, dass Ihre psychische Integrität beeinträchtigt wurde.

Unfallbericht

Melden Sie den Vorfall umgehend dem Flugpersonal und lassen Sie einen offiziellen Unfallbericht erstellen. Dieser dokumentiert den Zeitpunkt und die Umstände des Vorfalls und dient als wichtiges Beweisdokument.

Zeugenaussagen

Bitten Sie Mitreisende oder Flugbegleiter, die den Vorfall beobachtet haben, um ihre Kontaktdaten. Zeugenaussagen können Ihre Darstellung des Geschehens unterstützen und sind vor Gericht oft ausschlaggebend.

Fotodokumentation

Wenn möglich, fotografieren Sie Ihre Verletzungen sowie den Ort des Geschehens. Visuelle Beweise können sehr überzeugend sein und Ihre Schilderung des Vorfalls untermauern.

Beachten Sie, dass für eine erfolgreiche Schadensersatzforderung ein Zusammenhang zwischen der Verletzung und einer luftfahrttypischen Gefahr nachgewiesen werden muss. Es muss sich um Risiken handeln, die sich aus der typischen Beschaffenheit eines Flugzeugs oder aus einer beim Ein- oder Aussteigen verwendeten luftfahrttechnischen Einrichtung ergeben.

Wenn Sie diese Beweise sorgfältig sammeln und dokumentieren, erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Schadensersatzforderung erheblich. Denken Sie daran, dass die Fluggesellschaft nach dem Montrealer Übereinkommen eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung trägt, solange sich der Unfall an Bord des Flugzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen ereignet hat.


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Welche Rolle spielt das Bordpersonal bei der Dokumentation von Zwischenfällen?

Das Bordpersonal ist bei der Dokumentation von Zwischenfällen während eines Fluges der erste und wichtigste Ansprechpartner. Wenn Sie während des Fluges einen Schaden erleiden oder bemerken, müssen Sie diesen unverzüglich dem Bordpersonal melden.

Dokumentationspflichten des Bordpersonals

Das Bordpersonal ist verpflichtet, jeden gemeldeten Vorfall zu protokollieren. Bei Personenschäden erstellt die Crew einen detaillierten Unfallbericht, der für spätere Ansprüche nach Art. 17 des Montrealer Übereinkommens relevant ist.

Ihre Mitwirkungspflicht als Passagier

Sie sollten während des Fluges folgende Schritte einleiten:

  • Den Vorfall sofort dem Bordpersonal melden
  • Auf einer schriftlichen Dokumentation bestehen
  • Namen und Kontaktdaten von Zeugen notieren
  • Fotos von sichtbaren Schäden oder der Situation anfertigen

Bedeutung für Ihre Ansprüche

Die Dokumentation durch das Bordpersonal ist ein wichtiges Beweismittel für Ihre späteren Ansprüche. Ohne eine entsprechende Dokumentation müssen Sie später selbst nachweisen, dass der Schaden während des Fluges entstanden ist. Das Montrealer Übereinkommen sieht vor, dass die Fluggesellschaft für Schäden haftet, die sich während der Beförderung an Bord ereignen.


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Wie lange haben Passagiere Zeit, Schadenersatzansprüche nach einem Flugvorfall geltend zu machen?

Bei internationalen Flügen nach dem Montrealer Übereinkommen beträgt die Ausschlussfrist für Schadenersatzansprüche wegen Personen- und Gepäckschäden zwei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Flugzeug am Bestimmungsort angekommen ist oder hätte ankommen sollen.

Nationale Unterschiede bei Entschädigungsansprüchen

Für Entschädigungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung gelten je nach Land unterschiedliche Verjährungsfristen:

  • Deutschland: 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Vorfall stattfand
  • Frankreich und Spanien: 5 Jahre ab Flugproblem
  • Schweden: 10 Jahre, wobei Sie sich innerhalb von 2 Monaten an die Airline wenden müssen

Besondere Fristen bei Gepäckproblemen

Wenn Sie Gepäckprobleme haben, gelten folgende spezifische Meldefristen:

  • Bei beschädigtem Gepäck: Unverzügliche Meldung, spätestens innerhalb von 7 Tagen
  • Bei verspätetem Gepäck: Innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt
  • Bei verlorenem Gepäck: Sofortige Meldung am Flughafen, dann 2 Jahre Zeit für Schadenersatzforderungen

Wichtige Berechnungsdetails

Die Fristberechnung erfolgt nach dem Recht des angerufenen Gerichts. Wenn Sie beispielsweise einen Flugvorfall am 15. Juni 2024 haben, läuft in Deutschland die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2027 ab. Die Ausschlussfrist nach dem Montrealer Übereinkommen kann weder verlängert noch verkürzt werden, da es sich um eine zwingende Regelung handelt.


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Welche Besonderheiten gelten bei Schadenersatzansprüchen für Kinder während eines Fluges?

Bei Schadenersatzansprüchen für Kinder während eines Fluges gelten besondere Regelungen, die Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte kennen sollten.

Anspruchsgrundlage und Haftung

Kinder haben grundsätzlich die gleichen Ansprüche auf Schadenersatz wie Erwachsene. Die Haftung der Fluggesellschaft für Personenschäden bei Kindern richtet sich nach Artikel 17 des Montrealer Übereinkommens. Dies bedeutet, dass die Airline verschuldensunabhängig für Verletzungen oder den Tod eines Kindes haftet, wenn sich der Unfall an Bord des Flugzeugs oder beim Ein- und Aussteigen ereignet hat.

Besonderheiten bei der Schadenshöhe

Die Höhe des Schadenersatzes für Kinder kann von der für Erwachsene abweichen. Bei der Bemessung des Schadens werden beispielsweise mögliche Auswirkungen auf die zukünftige Erwerbsfähigkeit des Kindes berücksichtigt. Auch immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld können bei Kindern anders bewertet werden als bei Erwachsenen.

Nachweis und Geltendmachung

Wenn Ihr Kind während eines Fluges verletzt wurde, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Dokumentieren Sie den Vorfall so genau wie möglich. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Umstände des Unfalls.
  • Lassen Sie die Verletzungen Ihres Kindes umgehend ärztlich untersuchen und dokumentieren.
  • Melden Sie den Vorfall unverzüglich der Fluggesellschaft. Viele Airlines haben hierfür spezielle Formulare.
  • Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, wie Bordkarten, ärztliche Atteste und Korrespondenz mit der Airline.

Verjährung und Fristen

Beachten Sie, dass Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden müssen. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Ankunft am Zielort oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen.

Wenn Sie mit Ihrem Kind reisen und es zu einem Zwischenfall kommt, ist es wichtig, dass Sie zügig und sorgfältig handeln, um die Rechte Ihres Kindes zu wahren und mögliche Schadenersatzansprüche zu sichern.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Gefährdungshaftung

Eine besondere Form der Haftung, bei der ein Schädiger auch ohne eigenes Verschulden für Schäden aufkommen muss, die durch eine gefährliche Tätigkeit oder Anlage entstehen. Im Luftverkehr bedeutet dies, dass Fluggesellschaften für Personenschäden ihrer Passagiere grundsätzlich haften, ohne dass diesen ein Fehler nachgewiesen werden muss. Diese Haftungsform ist in §§ 44-47 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und im Montrealer Übereinkommen geregelt. Beispiel: Ein Passagier verletzt sich durch eine Turbulenz – die Airline haftet, auch wenn sie die Turbulenz nicht verschuldet hat.


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Montrealer Übereinkommen

Ein internationales Abkommen, das die Haftung von Fluggesellschaften im internationalen Luftverkehr regelt. Es legt einheitliche Regeln für Schadenersatzansprüche bei Personenschäden, Gepäckschäden und Verspätungen fest. Das Übereinkommen gilt für alle internationalen Beförderungen zwischen Vertragsstaaten und schützt Passagierrechte durch festgelegte Haftungshöchstgrenzen. Basis ist in Deutschland Art. 2 EGBGB in Verbindung mit dem Montrealer Übereinkommen. Beispiel: Bei Gepäckverlust haftet die Airline bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.


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Beweisaufnahme

Ein zentraler Teil des Gerichtsverfahrens, bei dem alle relevanten Beweise für die Entscheidungsfindung gesammelt und geprüft werden. Dies umfasst Zeugenaussagen, Dokumente, Gutachten oder Augenschein. Geregelt in §§ 355-494a ZPO. Das Gericht bewertet dabei die Glaubwürdigkeit und Beweiskraft aller vorgelegten Beweise. Beispiel: Im Text wurde durch ärztliche Untersuchung bewiesen, dass keine Verletzung im Rachenraum vorlag.


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Minderung

Eine Herabsetzung des vereinbarten Preises bei mangelhafter Leistung, insbesondere bei Reisemängeln. Der Kunde hat das Recht, den Preis entsprechend der Schwere des Mangels zu reduzieren. Geregelt in § 651m BGB für Pauschalreisen. Die Minderung muss dem Verhältnis zwischen dem Wert der mangelfreien und der tatsächlich erbrachten Reiseleistung entsprechen. Beispiel: Ein defekter Pool während des gesamten Urlaubs kann eine Preisminderung von 10-20% rechtfertigen.


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Ladungsfähige Anschrift

Die vollständige und korrekte Adresse einer Person, unter der sie für gerichtliche Zustellungen erreichbar ist. Dies ist nach § 130 ZPO eine prozessuale Voraussetzung für die wirksame Benennung von Zeugen. Die Anschrift muss so genau sein, dass eine Zustellung von Gerichtsdokumenten möglich ist. Beispiel: „Eine Mitreisende“ reicht nicht aus – Name und Adresse müssen konkret benannt werden.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Art. 17 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ): Dieser Artikel regelt die Gefährdungshaftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen an Bord eines Luftfahrzeugs. Erforderlich ist, dass der Unfall durch einen bei der Fluggastbetreuung eingesetzten Gegenstand oder eine Handlung bzw. ein pflichtwidriges Unterlassen des Bordpersonals verursacht wurde. Eine Gesundheitsstörung allein reicht nicht aus, wenn die Kausalität nicht nachgewiesen werden kann.
    Im vorliegenden Fall wurde nicht eindeutig nachgewiesen, dass die Gesundheitsbeeinträchtigung des Kindes durch einen Porzellansplitter aus dem Bordgeschirr verursacht wurde. Somit greift Art. 17 Abs. 1 MÜ nicht.
  • § 286 ZPO (Freie Beweiswürdigung): Diese Norm regelt, dass das Gericht seine Überzeugung nach freier Beweiswürdigung gewinnen muss. Die volle Überzeugung von einem Sachverhalt ist nur gegeben, wenn keine vernünftigen Zweifel bestehen bleiben.
    Im vorliegenden Fall konnte das Gericht nicht feststellen, dass ein Fremdkörper aus dem Bordessen die Verletzung verursacht hat. Die vorhandenen Beweise, einschließlich der Zeugenaussagen, waren nicht ausreichend für eine zweifelsfreie Feststellung.
  • § 241 Abs. 2 BGB (Nebenpflichten bei Verträgen): Diese Vorschrift verpflichtet Vertragspartner, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen zu nehmen. Daraus folgt auch eine Verkehrssicherungspflicht für Luftfahrtunternehmen, um Gefahren für die Passagiere zu vermeiden.
    Die Kläger argumentierten, dass das verwendete Porzellangeschirr nicht verkehrssicher gewesen sei. Das Gericht stellte jedoch fest, dass keine konkreten Anhaltspunkte vorlagen, die auf eine Verletzung dieser Pflicht durch die Beklagte hindeuten.
  • § 651n Abs. 2 BGB (Minderung bei Reisemängeln): Diese Norm ermöglicht es Reisenden, den Reisepreis zu mindern, wenn während der Reise ein Mangel auftritt, der den Gebrauchswert der Reise erheblich beeinträchtigt.
    Im vorliegenden Fall wurde ein Wasserschaden in der Kabine der Kläger angezeigt. Das Gericht wertete dies jedoch als bloße Unannehmlichkeit, die keinen Anspruch auf Minderung begründet.
  • Art. 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte): Diese Verordnung regelt die Rechte von Passagieren bei Problemen im Luftverkehr. Sie erfasst jedoch nur Fälle wie Annullierungen, Verspätungen oder Überbuchungen und keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Servicemängel.
    Der Fall der Kläger fällt nicht unter die VO (EG) Nr. 261/2004, da es sich nicht um eine der erfassten Situationen handelt. Es ist daher keine direkte Grundlage für Ansprüche gegeben.

Das vorliegende Urteil


LG Rostock – Az.: 1 O 111/21 – Urteil vom 08.10.2021


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