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Geld in der Familie verleihen – Unbedingt beachten

Geldleihe an Familienmitgliedern: Was Sie wissen sollten.

Blut ist dicker als Wasser. Diese Weisheit ist letztlich so alt wie die Menschheit selbst und schon immer wurde sich innerhalb der Familie gegenseitig ausgeholfen. Sei es die praktische Hilfe bei dem Bau eines Hauses oder im Haushalt selbst oder aber die finanzielle Hilfe, wenn es bei einem Familienmitglied wirtschaftlich mal sehr eng wird. Obgleich diese Hilfsbereitschaft innerhalb der Familie eine Selbstverständlichkeit ist, so sollte bei der Geldleihe innerhalb der Familie auch eine gewisse Vorsicht an den Tag gelegt und gewisse Dinge beachtet werden. Es ist niemals gänzlich ausgeschlossen, dass es innerhalb der Familie zu Streitigkeiten oder sogar Zerwürfnissen kommt, sodass die Geldleihe am Ende für die leihende Person zu einem gänzlichen Reinfall verkommt. Damit dies nicht geschieht, sollten gewisse Rahmenumstände bei dem Thema Geld in der Familie verleihen eingehalten werden.

Aus der rein juristischen Betrachtungsweise heraus ist die Geldleihe ein Darlehensvertrag zwischen mindestens zwei Personen. Diese rechtliche Betrachtungsweise gilt auch dann, wenn die Parteien miteinander verwandt sind. Dies bringt natürlich die Konsequenz mit sich, dass der Darlehensnehmer das geliehene Geld an den Geldverleiher wieder zurückzahlen muss. Diese Rückzahlung muss innerhalb einer gewissen Frist erfolgen, welche beide Parteien zuvor miteinander vereinbart haben.

Die entsprechenden Rahmenbedingungen sollten schriftlich festgelegt werden

Geld leihen in der Familie
In der Familie hilft man sich. Aber auf was sollte man auch hier bei einem Privatdarlehen unter Verwandte beachten? (Symbolfoto: Christian Horz/Shutterstock.com)

Natürlich herrscht in einer funktionierenden Familie stets der Gedankengang vor, dass ein Darlehen zwischen zwei Familienmitgliedern keinerlei schriftliche Regelung erforderlich ist. Die Rückzahlung des geliehenen Geldes wird ein Stück weit als „Ehrensache“ angesehen, was ja in gewisser Weise auch nachvollziehbar ist. Rational betrachtet ist dieser Gedankengang jedoch enorm gefährlich, da sich Streitigkeiten niemals vorhersehen lassen. Dementsprechend sollten auch Familienmitglieder untereinander auf jeden Fall die Geldleihe im Rahmen eines schriftlichen Darlehensvertrages festhalten und in diesem Darlehensvertrag auch die Fragen der Rückzahlung sowie den Grund des Darlehens niederschreiben. Bei dieser Angelegenheit muss auch die Frage berücksichtigt werden, wie nahe sich die Familienmitglieder letztlich stehen und wie schwer ein Ausfall des Geldes für den Darlehensgeber ins Gewicht fallen würde. Betrachten beide Familienmitglieder die Frage rational, ob eine Bank das geplante Ansinnen so in dieser Form finanzieren würde, so nimmt dies auf jeden Fall bereits im Vorwege etwaig auftretende Spannungen aus der ganzen Angelegenheit.

Der Darlehensvertrag steht

Wenn sich beide Familienmitglieder auf einen Darlehensvertrag geeinigt haben, sollte der Darlehensgeber das Geld auf jeden Fall an den Darlehensnehmer überweisen. In dieser Überweisung sollte auch der Zweck der Überweisung, sprich das Darlehen, angegeben werden. Durch diese Form der Zahlung kann kein Zweifel offenbleiben, dass es sich um ein Darlehen und nicht um eine Schenkung handelt.

Wenn die Zahlung als Überweisung, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich ist, sollte sich der Darlehensgeber die Barzahlung an den Darlehensnehmer durch eine Unterschrift auf einem Beleg bestätigen lassen. Diese Vorgehensweise lässt keinen Zweifel daran offen, dass das Darlehen auch wirklich ausgezahlt wurde.

Ein Darlehensvertrag ist, wie es der Name bereits beinhaltet, ein Vertrag und unterliegt der Vertragsfreiheit. Es ist dementsprechend möglich, den Inhalt des Vertrages frei zu verhandeln. Zinsen sowie auch weitergehende Rückzahlungsmodalitäten sind letztlich ebenso eine Verhandlungssache zwischen den Vertragsparteien wie beispielsweise Zahlungsstundungen. Als Faustregel gilt: Auch innerhalb der Familie sollte der Darlehensvertrag so genau wie möglich gehalten werden. Überdies sollten auch gewisse Sicherheiten ein fester Bestandteil des Darlehensvertrages sein, da jedem Menschen unerwartet ein Unfall ereilen kann. Geschieht eine derartige Tragödie, so bleibt der Darlehensgeber in der Regel auf seinem Geld sitzen und erhält nur in den seltensten Fällen eine Rückzahlung.

Diese Punkte sollten in dem Darlehensvertrag enthalten sein

  • der Name des Darlehensgebers nebst Anschrift
  • der Name des Darlehensnehmers nebst Anschrift
  • die Höhe des Darlehensbetrages
  • die Höhe der etwaig festgelegten Zinsen
  • die Art der Zahlung
  • die Rückzahlungsmodalitäten (monatlich oder als ganzer Betrag)
  • die Rückzahlungsfrist
  • der Zweck des Darlehens
  • etwaig vorhandene Sicherheiten

Im Zweifel auf das Risiko verzichten

Es heißt immer so schön, dass bei Geld die Freundschaft aufhört. Diese Maxime kann durchaus auch in der Familie zur Anwendung kommen. Insbesondere dann, wenn ein Familienmitglied mit einem Darlehen ein aberwitziges oder vollkommen verrücktes Projekt finanzieren möchte und finanziell selbst eher unsicher ist, sollten Familienmitglieder eine gewisse Skepsis an den Tag legen. Es kommt in diesem Zusammenhang jedoch auch sehr stark auf die Höhe des Darlehens an. Handelt es sich um einen Betrag, der dem Darlehensgeber durchaus weh tut, sollte lieber zweimal über das Ansinnen nachgedacht werden. Bei kleineren Beträgen kann ein Ausfall durchaus verkraftet werden, auch wenn es trotzdem ärgerlich ist.

Der Darlehensgeber sollte sich stets die Frage stellen, warum der Darlehensnehmer überhaupt Geld in der Familie leihen möchte. Diese Frage sollte insbesondere auch bei kleineren Beträgen unter 1000 Euro gestellt werden. Fragt ein Familienmitglied beispielsweise danach, ob ein anderes Familienmitglied einen Betrag von 400 Euro für einen Urlaub leihen kann, sollte die Frage im Raum stehen, warum das Familienmitglied nicht in der Lage ist, diesen überschaubaren Betrag für den Urlaub selbst anzusparen. Dies lässt schon sehr deutlich darauf schließen, dass es finanziell eben doch nicht ganz so gut um das Familienmitglied gestellt ist und dass mit dem Darlehen dementsprechend auch ein gewisses Risiko einhergeht. Sollte jedoch das Geld für eine wichtige Reparatur oder für die Bildung der Kinder gedacht sein, so wird das Darlehen gleich mit anderen Augen betrachtet.

Das Familienmitglied zahlt den geliehenen Betrag nicht zurück

Heikel wird es im Zusammenhang mit der Thematik Geld in der Familie verleihen immer erst dann, wenn das Familienmitglied den geliehenen Betrag nicht gemäß der Vereinbarung zurückzahlt. In derartigen Fällen steht der Darlehensgeber vor einem Dilemma, da ein Familienmitglied eben doch ein wenig anders behandelt wird als ein gewöhnlicher Schuldner. Trotz dieses Hintergrundes sollte der Darlehensgeber dennoch freundlich daran erinnern, dass eine Rückzahlung des Geldbetrages aussteht. Sollte darauf keine Reaktion erfolgen, hilft nur noch der Gang zu einem Rechtsanwalt.

Im schlimmsten Fall muss die Pfändung angestrengt werden, um auf diese Weise das geliehene Geld zurückzubekommen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Darlehensnehmer auch tatsächlich über pfändbares Vermögen verfügt. Ist dies nicht der Fall, so muss das Geld wohl abgeschrieben werden. Dies kann durchaus auch zu Unstimmigkeiten in der Familie führen.

Kommunikation ist alles

Innerhalb der Familie sollte das Thema Geld leihen keinen Grund für Streitigkeiten darstellen. Sicherlich wird innerhalb einer Familie auch erheblich häufiger und mehr verziehen, wenn gewisse Dinge nicht so wie gewünscht funktionieren. Im absoluten Zweifel sollte jedoch lieber von dem Geschäft Abstand genommen werden. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass Darlehen auch Auswirkungen auf spätere etwaig anstehende Erbauseinandersetzungen nehmen können. Dies wäre dann wirklich eine Thematik, bei welcher die Dienste eines erfahrenen Rechtsanwalts erforderlich werden. Es ist ja grundsätzlich nicht verboten, innerhalb der Familie Geld zu verleihen, dies sollte jedoch auf gar keinen Fall leichtfertig erfolgen. Als Darlehensnehmer sollte, sofern überraschende Ereignisse die Rückzahlung des Geldes verzögern oder gar unmöglich werden lassen, auf jeden Fall das Gespräch gesucht werden. Eine Lösung lässt sich dann für gewöhnlich immer finden.

Vorsicht vor der Schenkungssteuer

Wird unter Freunden oder in der Familie Geld ohne Zinsen verliehen, kann unter Umständen in eine Steuerfalle geraten. Das Finanzamt kann bei einem solchen zinslosen Leihgeschäft die entgangene Zinseinnahmen als Schenkung auslegen und dafür eine entsprechende Schenkungssteuer verlangen. Dies kann auch bei viel zu niedrigen Zinsen, also unterhalb eines fiktiven Zinssatzes (derzeit 5,5 Prozent pro Jahr), der Fall sein. Bei einem Zinssatz von unter 3 Prozent geht das Finanzamt häufig von einer Schenkung aus.

In einem Urteil des Finanzgerichts Münster (Az. 3 K 3819/10) wird die aufgezeigte Rechtslage aktuell bekräftigt. Allerdings muss hier noch der Bundesfinanzhof darüber entscheiden, ob der gesetzliche Zinssatz von 5,5 Prozent pro Jahr auch dann rechtmäßig ist, wenn der marktübliche Zinssatz deutlich geringer ausfällt.

Werden zudem die Forderungen über eine längere Zeit nicht zurückbezahlt, kann auch hier eine Schenkungssteuer anfallen. Eine Steuernachzahlung kann dabei sowohl den Geldverleiher als auch den Geldempfänger treffen. Ein Privatdarlehen an Ehepartner, Kinder oder Enkel ist aber in der Regel meistens unproblematisch, da es hier entsprechende Freibeträge bei der Schenkungssteuer gibt. Anders sieht es jedoch bei Leihgeschäften unter weiteren Verwandten oder Freunden aus. Hier liegt der Freibetrag nur bei 20.000 Euro. Das gilt für alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren. Bei zinslosen Privatdarlehen an Verwandte oder Freunde ist in dieser Hinsicht also Vorsicht geboten. Lassen Sie sich im Zweifel im Vorfeld von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten um nicht am Ende eine böse Überraschung beim Finanzamt zu erleben.

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