Privat Geld zu verleihen, ist üblich – vor allem im Familien- und Freundeskreis. Schließlich ist es normal, sich gegenseitig zu unterstützen, wenn jemand finanziell in der Klemme steckt. Egal, ob für Angehörige, enge Freunde oder gute Bekannte: Ein Darlehen ist schnell zugesagt in der Annahme, dass schon alles gut gehen wird. Doch so selbstverständlich der Wunsch nach Beistand ist, beim Thema Geld sind ein paar Vorsichtsmaßnahmen sinnvoll. Denn was passiert, wenn der Schuldner das geliehene Geld nicht zurückzahlen kann? Dann ist schnell Ärger und böses Blut programmiert.
Zum Glück lässt sich dieses Risiko mit etwas Umsicht von vornherein minimieren. Worauf es bei privaten Darlehen aus rechtlicher Sicht ankommt und was Sie unbedingt beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag. So steht einem unkomplizierten Darlehen unter Verwandten, im Freundes- oder Bekanntenkreis nichts im Wege.
✔ Das Wichtigste in Kürze
- Geld an Familienmitglieder zu verleihen ist üblich, dennoch sollte man gewisse Regeln beachten
- Ein schriftlicher Darlehensvertrag mit allen wichtigen Details schützt beide Seiten
- Größere Darlehen oder Kredite für riskante Vorhaben kritisch prüfen
- Bei Problemen mit der Rückzahlung frühzeitig das Gespräch suchen
- Zinslose oder niedrig verzinste Darlehen können Schenkungssteuer auslösen – Vorsicht bei hohen Beträgen außerhalb der engsten Familie
Beratung bei Rechtsanwalt Dr. Kotz
Dr. Christian Gerd Kotz verfügt über jahrelange Erfahrung im Vertragsrecht und familiären Vermögensangelegenheiten. Seine Expertise kann helfen, rechtliche Probleme bei der Geldleihe von Anfang an zu vermeiden. Für eine individuelle Beratung stehen auf Ihnen alle Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
Übersicht:
Rechtliche Grundlagen
Ob Familienmitglied, bester Freund oder guter Bekannter: Wann immer einer Person Geld geliehen wird, handelt es sich rechtlich gesehen um einen Darlehensvertrag zwischen Gläubiger und Schuldner. Der Gläubiger stellt dem Schuldner einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung, den dieser innerhalb einer festgelegten Frist zurückzahlen muss. Auch wenn es unter Freunden und Verwandten üblich ist, solche Vereinbarungen mit Handschlag zu besiegeln, empfiehlt sich zumindest bei größeren Summen ein schriftlicher Vertrag.
Denn selbst wenn anfangs noch eitel Sonnenschein herrscht: Ob sich die guten Beziehungen über Jahre oder gar Jahrzehnte halten, lässt sich schwer voraussagen. Und im Fall einer Verstimmung wird es ohne schriftliche Unterlagen schwierig, Ansprüche geltend zu machen. In einem Darlehensvertrag werden Eckpunkte wie Höhe, Rückzahlungsfrist und Verzinsung festgehalten. Dadurch schützen sich beide Seiten und schaffen klare Verhältnisse.
Wichtige Punkte im Darlehensvertrag
Ein Darlehensvertrag unterliegt grundsätzlich keinen Formvorschriften, kann also auch mündlich geschlossen werden. Trotzdem ist eine schriftliche Fixierung empfehlenswert, gerade wenn es um mehr als nur einen kleinen Gefallen geht. Folgende Punkte sollten in jedem Fall enthalten sein:
- Name und Anschrift von Darlehensgeber und -nehmer
- Höhe des Darlehensbetrags
- Vereinbarte Zinsen (sofern gewünscht)
- Auszahlungsdatum und Auszahlungsweg (bar oder Überweisung)
- Rückzahlungsmodalitäten (Ratenzahlung oder Einmalzahlung, Fälligkeit)
- Vertragsdauer bzw. Kündigungsfristen
- Sicherheiten (z.B. Bürgschaft, Pfand)
- Unterschriften beider Parteien
Möchte der Darlehensnehmer den Vertrag später ändern, z.B. die Rückzahlung verschieben, sollte auch dies unbedingt schriftlich festgehalten werden. Bei Überweisungen empfiehlt es sich für den Darlehensgeber, als Verwendungszweck das Darlehen zu vermerken. So lässt sich im Zweifelsfall leichter nachweisen, dass es sich nicht um eine Schenkung handelt. Wird der Darlehensbetrag bar übergeben, sollte der Empfänger den Erhalt schriftlich quittieren.
Mögliche Risiken beim privaten Geldverleihen
Wer einem Angehörigen oder Bekannten Geld leiht, sollte sich immer bewusst machen, dass ein Totalausfall drohen kann. Selbst wenn der Schuldner den besten Willen hat, das Darlehen pünktlich zurückzuzahlen: Es gibt keine Garantie, dass seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse über die gesamte Vertragslaufzeit unverändert bleiben.
Mögliche Risikofaktoren
- Arbeitslosigkeit
- Krankheit
- Unfall oder Tod des Darlehensnehmers
- Überschuldung
- Fehlinvestitionen
Generell gilt: Je höher der Darlehensbetrag und je länger die Laufzeit, desto größer ist das Risiko für den Vertragspartner.
Deshalb ist es ratsam, vor allem bei größeren Summen innezuhalten und sich diese drei Fragen zu stellen:
- Würde eine Bank dem Darlehensnehmer für den gewünschten Zweck Geld leihen?
- Ist der Kreditnehmer bereits anderweitig verschuldet?
- Handelt es sich um ein riskantes Vorhaben?
Im Zweifel ist es besser, nein zu sagen, als eine Forderung abschreiben zu müssen – und damit womöglich auch die Beziehung zum Schuldner zu belasten. Eine sorgfältige Risikoabwägung im Vorfeld kann späteren Ärger ersparen.
Was tun, wenn die Rückzahlung ausbleibt?
Zahlt der Schuldner vereinbarte Raten nicht oder gar nicht zurück, ist guter Rat teuer. Zwar stehen dem Gläubiger rechtliche Möglichkeiten offen, seinen Anspruch durchzusetzen – in der Familie oder im Freundeskreis wird man diesen Weg aber nur im äußersten Notfall beschreiten wollen. Der erste Schritt sollte immer ein klärendes Gespräch sein, um die Gründe für die ausbleibende Rückzahlung zu erfahren.
Oft lässt sich eine für beide Seiten gesichtswahrende Lösung finden, zum Beispiel
- eine Stundung der Raten
- eine Anpassung der Ratenhöhe
- eine Verlängerung der Laufzeit
- die (teilweise) Verrechnung mit Dienstleistungen oder Sachleistungen
Lässt der Schuldner jedoch jede Kooperationsbereitschaft vermissen, bleibt nur der Gang zum Anwalt. Dieser kann nach einer Prüfung des Sachverhalts gerichtliche Schritte einleiten:
- Erwirken eines Vollstreckungsbescheids
- Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Pfändung von Einkommens- und Vermögenswerten
- Im Extremfall: Beantragung eines Insolvenzverfahrens
Jedoch gilt auch hier: Selbst ein Gerichtsurteil nützt nur, wenn der Schuldner tatsächlich über Mittel verfügt, um seine Verbindlichkeiten zu begleichen. Andernfalls bleibt die Forderung womöglich auf Dauer unerfüllt.
Vorsicht vor der Schenkungssteuer
Während bei Darlehen unter Fremden die steuerliche Behandlung in der Regel kein Thema ist, müssen Angehörige und enge Freunde aufpassen: Gewährt der Darlehensgeber einen Zinsvorteil, etwa durch einen besonders niedrigen oder ganz ausbleibenden Zinssatz, kann das Finanzamt darin eine Schenkung sehen und Schenkungssteuer erheben.
Hintergrund
- Liegt der Zinssatz unter 0,5% (Stand 2023), geht der Fiskus von einer Schenkungsabsicht aus
- Auch ein Zinssatz deutlich unter dem marktüblichen Niveau kann problematisch sein
- Gleiches gilt bei sehr langen Laufzeiten ohne Besicherung
Zwar gibt es hohe Freibeträge für Ehepartner (500.000 €), Kinder (400.000 €) und Enkel (200.000 €). Bei Geschwistern, Nichten/Neffen oder Lebensgefährten liegt der Freibetrag aber nur bei 20.000 €. Überschreitet der Zinsvorteil diese Grenze, fällt Schenkungssteuer an. Auch wenn das Darlehen nicht oder nicht vollständig zurückgezahlt wird, drohen steuerliche Konsequenzen.
Verwandtschaftsverhältnis | Freibetrag |
---|---|
Ehepartner | 500.000 € |
Kinder | 400.000 € |
Enkel | 200.000 € |
Urenkel | 100.000 € |
Eltern und Großeltern | 100.000 € |
Geschwister, Nichten/Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder/-eltern, geschiedener Ehepartner | 20.000 € |
Andere Personen (z.B. Lebensgefährten, Freunde) | 20.000 € |
Wichtig: Die Freibeträge gelten pro Schenker und Beschenktem innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren. Überschreitet der Zinsvorteil diese Grenze innerhalb des Zeitraums, fällt Schenkungssteuer an. Auch wenn das Darlehen nicht oder nicht vollständig zurückgezahlt wird, drohen steuerliche Konsequenzen.
Praxis-Tipps
- Vereinbaren Sie einen fremdüblichen, marktgerechten Zins – auch unter Verwandten
- Halten Sie die Laufzeit und Ratenhöhe angemessen
- Nicht benötigtes Geld lieber verschenken, vererben oder die Zinsen selbst versteuern
- Im Zweifel vorab steuerlichen Rat einholen
Mit einer gewissenhaften Vorgehensweise lassen sich also auch steuerliche Fallstricke vermeiden.
Fazit
Geld an Verwandte oder Freunde zu verleihen, ist ein heikles Thema. Die Gefahr, dass finanzielle Streitigkeiten die Beziehung belasten, ist nicht von der Hand zu weisen. Andererseits gehört es für viele zum guten Ton, Angehörigen oder engen Freunden in einer Notlage unter die Arme zu greifen. Letztlich muss jeder für sich entscheiden, ob und in welcher Höhe er bereit ist, privat Geld zu verleihen.
Steht die Entscheidung, sollten unbedingt einige Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden:
- Darlehensvertrag schriftlich aufsetzen
- Höhe, Laufzeit und Ratenzahlungen festlegen
- Nach Möglichkeit Sicherheiten vereinbaren
- Zinssatz nicht zu niedrig ansetzen (Schenkungssteuer!)
- Tilgungsplan aufstellen
- Zweck des Darlehens hinterfragen und prüfen
Trotz allem gilt: Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Wer privat Geld verleiht, sollte sich immer bewusst sein, dass er es im Zweifel auch abschreiben muss. Dieses Risiko lässt sich zwar durch kluge Vorkehrungen verringern, aber nie ganz ausschließen.
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✔ Wichtige Fragen und Zusammenhänge kurz erklärt
- Muss ich auch private Darlehen versteuern?
Grundsätzlich unterliegen Darlehen nicht der Einkommensteuer. Zinserträge müssen jedoch als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden, wenn sie einen Betrag von 1.000 € pro Jahr (bei Zusammenveranlagung: 2.000 €) übersteigen. - Ist ein zinsloses Darlehen eine Schenkung?
Ja, denn für den Fiskus stellt der ersparte Zinsaufwand eine Zuwendung dar, die der Schenkungssteuer unterliegt. - Was passiert, wenn der Schuldner stirbt?
Im Todesfall geht die Darlehensschuld auf die Erben über. Diese haften aber nur mit dem geerbten Vermögen, ein darüber hinausgehendes Risiko besteht für sie nicht. Hat der Verstorbene kein nennenswertes Vermögen hinterlassen, bleibt der Gläubiger oft auf seinem Verlust sitzen. - Wie lange hat man Zeit, ein privates Darlehen einzufordern?
Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus einem Darlehensvertrag nach 3 Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde. Die Verjährungsfrist kann aber durch schriftliche Mahnung oder Klageerhebung unterbrochen werden. - Wie viel Geld darf man privat verleihen?
Gesetzlich gibt es keine Obergrenze für private Darlehen. Allerdings kann ab einem bestimmten Betrag eine Schenkungssteuer anfallen, wenn das Darlehen zinslos oder zinsgünstig gewährt wird. Die Höhe des steuerfrei Betrags richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Bei hohen Summen ist eine steuerliche Prüfung ratsam. - Ist eine Kontovollmacht eine Alternative zur Darlehensvergabe?
Ja und nein. Eine Kontovollmacht ermöglicht es, Geld unbürokratisch zur Verfügung zu stellen, ohne gleich einen Darlehensvertrag aufsetzen zu müssen. Es ist aber schwer nachzuvollziehen, wofür das Geld verwendet wurde. Im Streitfall kann das Probleme bereiten. - Sind Privatdarlehen steuerpflichtig?
Nicht das Darlehen selbst, aber die Zinserträge daraus sind steuerpflichtig. Fällig werden 25% Abgeltungssteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. 5-9% Kirchensteuer. - Wo finde ich Musterverträge für ein privates Darlehen?
Im Internet finden sich diverse Vorlagen für private Darlehensverträge. Es empfiehlt sich aber, einen individuellen Vertrag von einem Anwalt aufsetzen zu lassen, der auf die konkreten Bedürfnisse zugeschnitten ist. Nur so lassen sich böse Überraschungen zuverlässig vermeiden.