Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Intime Videos im Netz: Gericht spricht prominenter Frau hohe Geldentschädigung zu
- Hintergrund des Falls: Vertrauensbruch und Verletzung der Intimsphäre
- Unerwartete Veröffentlichung intimer Videos auf Pornoplattformen
- Klage vor dem Landgericht Düsseldorf: Unterlassung, Geldentschädigung und Schadensersatz
- Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf: Klare Kante gegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- Kernpunkte des Urteils: Unterlassung, Geldentschädigung und Schadensersatz
- Die Begründung des Gerichts: Schutz der Intimsphäre und des Persönlichkeitsrechts
- Bedeutung des Urteils für Betroffene: Stärkung der Rechte bei Verletzung der Intimsphäre
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wann gilt eine Veröffentlichung von Videos als unerlaubt und welche Rechte werden dadurch verletzt?
- Welche Arten von Entschädigung kann ich bei unerlaubter Veröffentlichung intimer Videos fordern?
- Wie hoch kann eine Geldentschädigung bei der Veröffentlichung von intimen Videos ausfallen?
- Welche Schritte muss ich unternehmen, um gegen die unerlaubte Veröffentlichung vorzugehen?
- Kann ich die Löschung der Videos im Internet erreichen und wie funktioniert das?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Düsseldorf
- Datum: 14.06.2023
- Aktenzeichen: 12 O 55/22
- Verfahrensart: Unterlassungs‑ und Schadenersatzklage
- Rechtsbereiche: Zivilrecht, Persönlichkeitsrecht, Medienrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Verlangt, dass die rechtswidrige Veröffentlichung von Videos, in denen sie nackt oder bei sexuellen Handlungen dargestellt wird, unterlassen wird, und fordert Schadensersatz sowie den Ersatz zukünftiger Schäden.
- Beklagter: Handelte durch das Veröffentlichen der Videos auf den Internetseiten www.Y..com und www.I..com; er wurde zur Unterlassung verpflichtet und muss Schadensersatz sowie Kosten und Zinsen zahlen.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Im Zeitraum vom 12.02.2021 bis zum 07.06.2021 veröffentlichte der Beklagte Videos, in denen die Klägerin nackt und/oder bei sexuellen Handlungen zu sehen ist, auf den genannten Internetseiten.
- Kern des Rechtsstreits: Es wurde geprüft, ob der Beklagte zur Unterlassung der unautorisierten Publikation verpflichtet ist und ob er Schadensersatz sowie die Haftung für zukünftige Schäden zu tragen hat.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, die Veröffentlichung der genannten Videos zu unterlassen – bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgeld oder Ordnungshaft –, sowie an die Klägerin 6.009,14 EUR für vorprozessuale Rechtsverfolgungskosten und 120.000,00 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Zudem wurde festgestellt, dass er künftig für alle durch derartige Handlungen entstehenden Schäden haftet. Die übrigen Klageanträge wurden abgewiesen, und die Kosten des Rechtsstreits werden zu 87% dem Beklagten und zu 13% der Klägerin auferlegt.
- Folgen: Der Beklagte muss bei Zuwiderhandlung mit empfindlichen Ordnungsgeldern bzw. Ordnungshaft rechnen, trägt hohe finanzielle Belastungen durch die zu zahlenden Beträge und die Kostenübernahme und bleibt langfristig für zukünftige Schadensfälle haftbar.
Der Fall vor Gericht
Intime Videos im Netz: Gericht spricht prominenter Frau hohe Geldentschädigung zu

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem aufsehenerregenden Urteil einem Klägerin, einer ehemaligen Prominenten, eine hohe Geldentschädigung von 120.000 Euro zugesprochen. Grundlage war die unerlaubte Veröffentlichung intimer Videos der Frau durch den Beklagten auf diversen Pornoplattformen im Internet. Das Gericht verurteilte den Beklagten zudem zur Unterlassung weiterer Veröffentlichungen und zur Zahlung von vorgerichtlichen Anwaltskosten.
Hintergrund des Falls: Vertrauensbruch und Verletzung der Intimsphäre
Die Klägerin, eine öffentlich bekannte Persönlichkeit und alleinerziehende Mutter, hatte den Beklagten über eine Dating-App kennengelernt. Im Laufe der Online-Beziehung tauschten beide intime Nachrichten und Videos aus. Dabei betonte die Klägerin, dass die Videos ausschließlich für den Beklagten bestimmt seien und keinesfalls veröffentlicht werden dürften. Der Beklagte gewann ihr Vertrauen und erhielt so die intimen Aufnahmen.
Unerwartete Veröffentlichung intimer Videos auf Pornoplattformen
Nachdem der Beklagte den Kontakt plötzlich abbrach, entdeckte die Klägerin zu ihrem Entsetzen, dass mehrere ihrer intimen Videos auf verschiedenen Pornoplattformen im Internet hochgeladen worden waren. Die Videos waren nicht nur öffentlich zugänglich, sondern enthielten auch ihren Vor- und Nachnamen in der URL und Videobeschreibung, was die Sache für sie noch demütigender machte. Die Videos waren bereits tausendfach aufgerufen worden.
Klage vor dem Landgericht Düsseldorf: Unterlassung, Geldentschädigung und Schadensersatz
Die Klägerin reagierte umgehend und reichte Klage beim Landgericht Düsseldorf ein. Sie forderte vom Beklagten die Unterlassung der weiteren Verbreitung der Videos, eine angemessene Geldentschädigung für die erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzung, die Feststellung der Schadensersatzpflicht für zukünftige Schäden sowie die Erstattung ihrer vorgerichtlichen Anwaltskosten.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf: Klare Kante gegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage der Frau in weiten Teilen statt und verurteilte den Beklagten umfassend. Das Gericht sah in der unerlaubten Veröffentlichung der intimen Videos eine schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin, insbesondere ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und ihres Rechts am eigenen Bild.
Kernpunkte des Urteils: Unterlassung, Geldentschädigung und Schadensersatz
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
- Unterlassung: Der Beklagte wurde dazu verurteilt, es zu unterlassen, die Videos der Klägerin weiterhin zu veröffentlichen oder verbreiten zu lassen. Bei Zuwiderhandlung drohen ihm hohe Ordnungsgelder oder sogar Ordnungshaft.
- Geldentschädigung: Das Gericht sprach der Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 120.000 Euro zu. Diese Summe soll den immateriellen Schaden ausgleichen, den die Klägerin durch die massive Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts erlitten hat.
- Schadensersatzfeststellung: Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin auch alle zukünftigen Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Veröffentlichung der Videos noch entstehen könnten.
- Erstattung vorgerichtlicher Kosten: Der Beklagte muss der Klägerin die Kosten für die vorgerichtliche Rechtsverfolgung in Höhe von 6.009,14 Euro erstatten.
Die Begründung des Gerichts: Schutz der Intimsphäre und des Persönlichkeitsrechts
In seiner Urteilsbegründung betonte das Gericht die Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung. Die Klägerin habe dem Beklagten die intimen Videos in höchstpersönlicher und vertraulicher Atmosphäre anvertraut. Der Beklagte habe dieses Vertrauen missbraucht und die Videos ohne Zustimmung der Klägerin der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Das Gericht stellte heraus, dass jeder Mensch das Recht hat, selbst darüber zu bestimmen, welche persönlichen Informationen von ihm öffentlich gemacht werden. Die Veröffentlichung intimer Videos ohne Zustimmung stelle einen gravierenden Eingriff in dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.
Schutz der Intimsphäre im digitalen Zeitalter
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des Schutzes der Intimsphäre im digitalen Zeitalter. Gerade in Zeiten von Social Media und einfacher Verbreitung von Inhalten über das Internet ist es wichtig, dass persönliche und intime Aufnahmen nicht ohne Zustimmung der Betroffenen veröffentlicht werden dürfen. Das Gericht setzte mit der hohen Geldentschädigung ein deutliches Zeichen gegen solche Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Bedeutung des Urteils für Betroffene: Stärkung der Rechte bei Verletzung der Intimsphäre
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist von erheblicher Bedeutung für alle Personen, die Opfer von unerlaubter Veröffentlichung intimer Aufnahmen im Internet geworden sind. Es stärkt die Rechte von Betroffenen in mehrfacher Hinsicht:
- Hohe Geldentschädigung als Signalwirkung: Die zugesprochene Geldentschädigung von 120.000 Euro ist ein deutliches Signal und zeigt, dass Gerichte solche Persönlichkeitsrechtsverletzungen sehr ernst nehmen und empfindliche Strafen verhängen. Dies kann abschreckend wirken und potenzielle Täter davon abhalten, intime Aufnahmen unerlaubt zu verbreiten.
- Unterlassungsanspruch: Betroffene haben einen klaren Anspruch auf Unterlassung der weiteren Verbreitung der Aufnahmen. Gerichte können die Täter dazu verpflichten, die Veröffentlichung zu stoppen und gegebenenfalls die Löschung der Inhalte zu veranlassen.
- Schadensersatzanspruch: Neben der Geldentschädigung für den immateriellen Schaden können Betroffene auch Schadensersatz für materielle Schäden geltend machen, die ihnen durch die Veröffentlichung entstanden sind.
- Feststellung zukünftiger Schäden: Die Feststellung der Schadensersatzpflicht für zukünftige Schäden gibt Betroffenen die Sicherheit, dass sie auch für eventuelle langfristige Folgen der Veröffentlichung entschädigt werden können.
Das Urteil macht deutlich, dass das Recht auf Intimsphäre und das Persönlichkeitsrecht auch im digitalen Raum umfassend geschützt werden. Wer intime Aufnahmen ohne Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Betroffene sollten sich nicht scheuen, ihre Rechte juristisch durchzusetzen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass das unerlaubte Veröffentlichen intimer Videos eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, die mit hohen Entschädigungszahlungen (hier 120.000 Euro) geahndet werden kann. Es zeigt, dass Betroffene von Rachepornografie rechtlich wirksam gegen die Täter vorgehen können, wobei sowohl Unterlassungsansprüche als auch erhebliche finanzielle Entschädigungen durchsetzbar sind. Die Entscheidung signalisiert einen starken rechtlichen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und stärkt die Position von Personen, deren intime Aufnahmen ohne Einwilligung verbreitet wurden.
Benötigen Sie Hilfe?
Schutz Ihrer Intimsphäre – Sachkundige Unterstützung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Die unerlaubte Verbreitung intimer Inhalte erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung, die sowohl die individuellen Rechte als auch den Schutz der Privatsphäre in den Mittelpunkt stellt. Eine unbefugte Veröffentlichung kann gravierende Folgen nach sich ziehen und den Betroffenen vor komplexe Herausforderungen stellen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre persönliche Situation genau zu analysieren und Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten darzustellen, die sich in solchen Fällen eröffnen. Vertrauen Sie auf eine fundierte, sachliche Beratung, die den Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte nachhaltig in den Vordergrund stellt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann gilt eine Veröffentlichung von Videos als unerlaubt und welche Rechte werden dadurch verletzt?
Eine Veröffentlichung von Videos gilt als unerlaubt, wenn sie ohne Einwilligung der abgebildeten Person erfolgt. Das Recht am eigenen Bild ist ein grundlegendes Persönlichkeitsrecht, das in §§ 22-24 des Kunsturhebergesetzes (KUG) verankert ist. Wenn Sie in einem Video zu sehen sind, haben Sie grundsätzlich das Recht, selbst zu bestimmen, ob und wo dieses Video veröffentlicht werden darf.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Durch eine unerlaubte Veröffentlichung werden mehrere Rechte verletzt:
- Recht am eigenen Bild: Sie haben die Kontrolle darüber, wie Ihr Abbild verwendet wird.
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Dieses schützt Ihre Privatsphäre und Intimsphäre.
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Sie entscheiden, wer welche Informationen über Sie erhält und verwendet.
Besondere Schutzwürdigkeit intimer Aufnahmen
Bei intimen Videos oder Aufnahmen aus Ihrem privaten Lebensbereich gilt ein besonders strenger Schutz. Wenn Sie sich beispielsweise in Ihrer Wohnung, im Badezimmer oder in anderen geschützten Räumen befinden, ist eine Aufnahme ohne Ihre Zustimmung grundsätzlich verboten.
Strafbarkeit unerlaubter Aufnahmen und Veröffentlichungen
Stellen Sie sich vor, jemand macht heimlich Aufnahmen von Ihnen in intimen Situationen oder veröffentlicht solche Aufnahmen ohne Ihre Erlaubnis. In solchen Fällen kann dies sogar strafbar sein:
- Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe drohen bei Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB).
- Die Verbreitung solcher Aufnahmen ist ebenfalls strafbar, auch wenn sie ursprünglich mit Ihrer Zustimmung gemacht wurden.
Ausnahmen von der Einwilligungspflicht
Es gibt Situationen, in denen eine Veröffentlichung auch ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung erlaubt sein kann:
- Bei öffentlichen Veranstaltungen oder für Personen des öffentlichen Lebens gelten teilweise andere Regeln.
- Wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung besteht, kann dies die Veröffentlichung rechtfertigen.
Bedenken Sie: Selbst wenn Sie einmal einer Aufnahme zugestimmt haben, können Sie diese Einwilligung für die Zukunft widerrufen, insbesondere wenn sich die Umstände geändert haben, wie etwa nach dem Ende einer Beziehung.
Welche Arten von Entschädigung kann ich bei unerlaubter Veröffentlichung intimer Videos fordern?
Bei der unerlaubten Veröffentlichung intimer Videos können Sie verschiedene Arten von Entschädigung fordern:
Geldentschädigung (Schmerzensgeld)
Sie haben Anspruch auf eine Geldentschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Eingriffs in Ihre Persönlichkeitsrechte. Gerichte haben in solchen Fällen Entschädigungen zwischen 500 Euro und 120.000 Euro zugesprochen. Faktoren, die die Höhe beeinflussen, sind:
- Anzahl und Inhalt der veröffentlichten Videos
- Dauer der Abrufbarkeit im Internet
- Erkennbarkeit Ihrer Person
- Reichweite der Veröffentlichung
- Vorsätzlichkeit des Täters
Wichtig: Um eine Geldentschädigung zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie durch die Veröffentlichung psychische oder gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten haben.
Materieller Schadensersatz
Zusätzlich können Sie Ersatz für konkrete finanzielle Schäden fordern, die Ihnen durch die Veröffentlichung entstanden sind. Dazu gehören:
- Kosten für die Rechtsverfolgung (z.B. Anwaltskosten)
- Aufwendungen für die Entfernung der Videos aus dem Internet
- Verdienstausfälle, falls Sie aufgrund der Veröffentlichung Ihre Arbeit verloren haben
Beachten Sie: Für materielle Schäden müssen Sie den konkreten Schaden und den Kausalzusammenhang zur Veröffentlichung nachweisen.
Herausgabe des Gewinns
Wenn der Täter durch die Veröffentlichung Ihrer Videos Einnahmen erzielt hat, können Sie die Herausgabe dieses Gewinns verlangen. Dies erfordert, dass Sie Auskunft über die erzielten Einnahmen fordern.
Feststellungsklage für zukünftige Schäden
Sie können gerichtlich feststellen lassen, dass der Täter verpflichtet ist, Ihnen auch zukünftige materielle und immaterielle Schäden zu ersetzen, die aus der Veröffentlichung resultieren. Dies ist besonders wichtig, da manche Folgen erst später eintreten können.
Wenn Sie Opfer einer unerlaubten Veröffentlichung intimer Videos geworden sind, sollten Sie umgehend handeln. Dokumentieren Sie alle Beweise für die Veröffentlichung und deren Auswirkungen auf Ihr Leben. Je detaillierter Sie die Verletzung Ihrer Rechte und die daraus resultierenden Schäden nachweisen können, desto höher sind Ihre Chancen auf eine angemessene Entschädigung.
Wie hoch kann eine Geldentschädigung bei der Veröffentlichung von intimen Videos ausfallen?
Die Höhe einer Geldentschädigung bei der unerlaubten Veröffentlichung von intimen Videos ist stark einzelfallabhängig und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wichtige Einflussfaktoren
Die Gerichte berücksichtigen bei der Bemessung der Entschädigungssumme unter anderem folgende Aspekte:
- Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung: Besonders gravierend sind Fälle, in denen die absolut geschützte Intimsphäre verletzt wird, etwa durch die Veröffentlichung von Nackt- oder Sexvideos.
- Reichweite der Veröffentlichung: Je größer die Verbreitung, etwa durch Uploads auf frei zugängliche Websites mit hoher Nutzerzahl, desto höher fällt die Entschädigung aus. Beispielsweise wurden Videos in einem Fall weltweit auf mehreren Porno-Websites veröffentlicht und tausendfach angesehen.
- Erkennbarkeit der betroffenen Person: Ist das Gesicht sichtbar oder wird die Person durch andere Merkmale wie Stimme, Name oder persönliche Details identifizierbar gemacht, erhöht dies die Schwere des Eingriffs.
- Motivation des Täters: Veröffentlichungen aus Rache oder anderen niederträchtigen Beweggründen werden besonders schwer gewichtet.
- Folgen für das Opfer: Private, berufliche und finanzielle Konsequenzen, wie Rufschädigung oder psychische Belastungen, beeinflussen die Höhe der Entschädigung.
Beispiele aus der Rechtsprechung
- 120.000 Euro Schadensersatz: Das Landgericht Düsseldorf sprach einer Frau diese Summe zu, nachdem ihr Ex-Partner intime Videos ohne ihre Zustimmung auf Porno-Websites hochgeladen hatte. Die Videos waren weltweit abrufbar und enthielten sowohl explizite sexuelle Inhalte als auch ihren Namen und ihr Gesicht. Das Gericht bewertete den Fall als besonders schweren Eingriff in die Intimsphäre.
- 3.000 Euro Schadensersatz: In einem anderen Fall erhielt eine Frau diese Summe für die Veröffentlichung eines kurzen Videos mit sexuellen Handlungen. Die geringere Höhe resultierte aus der begrenzten Reichweite und Erkennbarkeit der Aufnahmen.
- 2.500 Euro Schadensersatz: Ein Gericht sprach diese Entschädigung zu, nachdem intime Bilder über WhatsApp weitergeleitet wurden. Die geringe Verbreitung und fehlende Sichtbarkeit des Gesichts führten zu einer niedrigeren Summe.
Rechtliche Grundlagen
Die Entschädigung basiert auf § 823 Abs. 1 BGB (Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG sowie § 22 KunstUrhG. Sie dient dazu, das Opfer für immaterielle Schäden zu entschädigen und eine abschreckende Wirkung gegenüber dem Täter zu erzielen.
Orientierung für Betroffene
Wenn Sie betroffen sind, können Entschädigungen je nach Schwere des Falls zwischen einigen Tausend Euro bis hin zu sechsstelligen Beträgen variieren. Besonders schwerwiegende Fälle mit weltweiter Verbreitung und identifizierbaren Merkmalen führen zu höheren Summen.
Welche Schritte muss ich unternehmen, um gegen die unerlaubte Veröffentlichung vorzugehen?
Um gegen die unerlaubte Veröffentlichung intimer Videos oder Bilder vorzugehen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
Beweise sichern
Dokumentieren Sie umgehend alle relevanten Informationen. Erstellen Sie Screenshots von Webseiten, auf denen die Inhalte zu sehen sind. Notieren Sie URLs, Datum und Uhrzeit der Entdeckung. Diese Beweise sind für rechtliche Schritte unerlässlich.
Löschung beantragen
Kontaktieren Sie umgehend die Betreiber der Plattformen, auf denen die Inhalte veröffentlicht wurden. Fordern Sie die sofortige Löschung unter Berufung auf Ihr Persönlichkeitsrecht und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Viele Plattformen bieten spezielle Formulare für solche Anträge.
Strafanzeige erstatten
Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die unerlaubte Veröffentlichung intimer Aufnahmen kann nach § 201a StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Eine zeitnahe Anzeige erhöht die Chancen auf Ermittlungserfolge.
Zivilrechtliche Schritte einleiten
Sie haben das Recht, zivilrechtlich gegen den Verursacher vorzugehen. Dies umfasst:
- Unterlassungsanspruch: Fordern Sie den Täter auf, die Verbreitung sofort zu unterlassen und künftig zu unterlassen.
- Löschungsanspruch: Verlangen Sie die vollständige Löschung aller Kopien der Aufnahmen.
- Schadensersatz und Schmerzensgeld: Sie können Entschädigung für materielle und immaterielle Schäden fordern. Gerichte haben in solchen Fällen Schmerzensgelder von bis zu 120.000 Euro zugesprochen.
Fristen beachten
Handeln Sie schnell, um Ihre Rechte zu wahren. Die Verjährungsfrist für strafrechtliche Verfolgung beträgt fünf Jahre. Zivilrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben.
Wenn Sie diese Schritte konsequent und zeitnah umsetzen, erhöhen Sie Ihre Chancen, erfolgreich gegen die unerlaubte Veröffentlichung vorzugehen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Kann ich die Löschung der Videos im Internet erreichen und wie funktioniert das?
Die Löschung von unerlaubt veröffentlichten intimen Videos im Internet ist grundsätzlich möglich, kann aber herausfordernd sein. Sie haben einen Anspruch auf Löschung, wenn die Veröffentlichung Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Dies ist bei intimen Aufnahmen in der Regel der Fall, insbesondere wenn Sie der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben.
Rechtliche Grundlagen für einen Löschanspruch
Der Löschanspruch basiert auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG). Selbst wenn Sie ursprünglich der Aufnahme zugestimmt haben, können Sie diese Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nach dem Ende einer Beziehung ein Anspruch auf Löschung intimer Aufnahmen besteht, wenn die Einwilligung konkludent auf die Dauer der Beziehung beschränkt war.
Vorgehen zur Durchsetzung des Löschanspruchs
- Kontaktaufnahme mit dem Uploader: Fordern Sie die Person, die das Video hochgeladen hat, zur Löschung auf. Setzen Sie eine angemessene Frist.
- Meldung an die Plattform: Nutzen Sie die Meldefunktionen der Plattformen wie YouTube oder sozialen Netzwerken. Viele bieten spezielle Formulare für die Meldung von Rechtsverletzungen an.
- Rechtliche Schritte: Wenn die vorherigen Schritte erfolglos bleiben, können Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung in Betracht ziehen.
Herausforderungen bei der Löschung
Die vollständige Löschung aus dem Internet kann schwierig sein, da Videos möglicherweise bereits kopiert und auf anderen Seiten gespiegelt wurden. Zudem können Plattformen in anderen Ländern ansässig sein, was die Durchsetzung erschwert.
Alternative Strategien
Wenn eine vollständige Löschung nicht möglich ist, können Sie Suchmaschinenoptimierung (SEO) nutzen, um die unerwünschten Inhalte in den Suchergebnissen nach hinten zu verdrängen. Dies geschieht durch die Erstellung und Optimierung positiver Inhalte, die in den Suchergebnissen höher ranken.
Wenn Sie von der Veröffentlichung intimer Videos betroffen sind, ist schnelles Handeln wichtig. Je länger die Inhalte online sind, desto schwieriger kann ihre Entfernung werden. Dokumentieren Sie alle Schritte und sammeln Sie Beweise für die unerlaubte Veröffentlichung, da diese für mögliche rechtliche Schritte nützlich sein können.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Persönlichkeitsrecht
Das Persönlichkeitsrecht schützt die persönliche und private Sphäre eines Menschen vor unbefugten Eingriffen. Es umfasst unter anderem das Recht am eigenen Bild, das Recht auf Privatsphäre und die sexuelle Selbstbestimmung. Grundlage sind Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes, die die Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantieren. Im Zivilrecht wird es durch §§ 823, 1004 BGB geschützt. Eine Verletzung kann zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen.
Beispiel: Wenn jemand ohne Erlaubnis intime Bilder oder Videos einer Person veröffentlicht, verletzt er deren Persönlichkeitsrecht, da jeder Mensch selbst entscheiden darf, ob und wie private Aufnahmen genutzt werden.
Unterlassung
Eine Unterlassung ist eine gerichtliche Anordnung, die einer Person verbietet, eine bestimmte Handlung vorzunehmen oder fortzusetzen. Sie wird häufig bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Urheberrechtsverletzungen oder im Wettbewerbsrecht angeordnet. Das Ziel ist, weiteren Schaden vom Betroffenen abzuwenden. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 BGB. Der Anspruch kann durch eine Unterlassungsklage durchgesetzt werden.
Beispiel: Das Gericht verpflichtet den Beklagten, keine weiteren intimen Videos der Klägerin zu veröffentlichen und bereits veröffentlichte Videos zu entfernen.
Geldentschädigung
Eine Geldentschädigung wird bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen zugesprochen, wenn andere Formen der Wiedergutmachung nicht ausreichen. Sie erfüllt sowohl eine Genugtuungsfunktion für den Verletzten als auch eine Präventionsfunktion. Die Höhe orientiert sich an der Schwere der Verletzung, dem Verschulden des Täters und den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Parteien. Anders als der Schadensersatz kompensiert sie immaterielle Schäden wie seelisches Leid und Rufschädigung.
Beispiel: Der Klägerin wurden 120.000 Euro als Ausgleich für die erlittene Demütigung und den Eingriff in ihre Intimsphäre durch die Veröffentlichung privater Videos zugesprochen.
Schadensersatz
Schadensersatz bezeichnet die finanzielle Kompensation für einen erlittenen materiellen Schaden. Anders als die Geldentschädigung, die für immaterielle Schäden gewährt wird, bezieht sich der Schadensersatz auf konkrete finanzielle Einbußen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in den §§ 249 ff. BGB, insbesondere bei unerlaubten Handlungen in § 823 BGB. Ziel ist die Wiederherstellung der Vermögenslage, die ohne das schädigende Ereignis bestehen würde.
Beispiel: Wenn die Klägerin durch die Veröffentlichung der Videos berufliche Nachteile erleidet, etwa durch Verlust von Aufträgen oder ihres Jobs, kann sie diese finanziellen Einbußen als Schadensersatz geltend machen.
Ordnungsgeld/Ordnungshaft
Ordnungsgeld und Ordnungshaft sind Zwangsmittel, die ein Gericht verhängen kann, wenn jemand gegen eine gerichtliche Anordnung (wie eine Unterlassungsverfügung) verstößt. Das Ordnungsgeld kann bis zu 250.000 Euro betragen. Wird es nicht bezahlt oder ist es nicht wirksam, kann Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angeordnet werden. Diese Maßnahmen dienen nicht der Bestrafung, sondern sollen die Befolgung gerichtlicher Anordnungen erzwingen. Rechtsgrundlage ist § 890 Zivilprozessordnung (ZPO).
Beispiel: Wenn der Beklagte trotz gerichtlicher Unterlassungsanordnung weitere intime Videos der Klägerin veröffentlicht, kann das Gericht ein Ordnungsgeld verhängen oder sogar Ordnungshaft anordnen.
Rachepornografie
Rachepornografie bezeichnet die Verbreitung intimer Bilder oder Videos einer Person ohne deren Einwilligung, oft nach dem Ende einer Beziehung oder aus Rache. Diese Handlung stellt eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und kann seit 2021 gemäß § 201a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Zudem können zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung, Geldentschädigung und Schadensersatz geltend gemacht werden.
Beispiel: Ein Ex-Partner veröffentlicht nach der Trennung private Nacktaufnahmen auf Pornoplattformen, um sich zu rächen oder die andere Person zu demütigen und bloßzustellen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG): Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Würde des Menschen. Es gewährleistet den Schutz der Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild, was bedeutet, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und wie sein Bildnis öffentlich gemacht wird. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat ein Recht darauf, dass intime Videos von ihr nicht ohne ihre Einwilligung veröffentlicht werden. Die unbefugte Verbreitung der Videos durch den Beklagten stellt eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.
- § 22 Kunsturhebergesetz (KUG): Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Diese Norm konkretisiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Hinblick auf Bildnisse und statuiert ein Erfordernis der Zustimmung für deren Veröffentlichung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die intimen Videos der Klägerin fallen unter den Begriff des Bildnisses im Sinne des KUG. Da die Klägerin keine Einwilligung zur Veröffentlichung der Videos erteilt hat, ist die Verbreitung durch den Beklagten auch nach dem KUG rechtswidrig.
- § 201a Strafgesetzbuch (StGB): Diese Vorschrift stellt das unbefugte Herstellen und Verbreiten von Bildaufnahmen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person verletzen, unter Strafe. Der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs und die Verhinderung von Voyeurismus und Bloßstellung stehen hier im Vordergrund. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das heimliche Anfertigen und Verbreiten der intimen Videos durch den Beklagten könnte den Tatbestand des § 201a StGB erfüllen, da diese Videos die Klägerin in höchstpersönlichen Situationen zeigen und ohne ihre Zustimmung verbreitet wurden. Dies unterstreicht die Schwere der Rechtsverletzung.
- § 1004 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB: Diese Vorschriften bilden die Grundlage für den Unterlassungsanspruch bei Verletzung von Rechten. § 1004 BGB gewährt einen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung bei Eigentumsbeeinträchtigungen, der analog auf andere absolute Rechte wie das Persönlichkeitsrecht angewendet wird, in Verbindung mit dem Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB bei Rechtsgutverletzungen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Auf Basis dieser Vorschriften kann die Klägerin vom Beklagten die Unterlassung der weiteren Verbreitung der Videos verlangen. Das Gericht hat den Beklagten antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt, um zukünftige Verletzungen des Persönlichkeitsrechts der Klägerin zu verhindern.
- § 253 Abs. 2 BGB: Diese Norm ermöglicht die Zuerkennung einer Geldentschädigung für immaterielle Schäden, wenn eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt und diese nicht auf andere Weise, wie z.B. durch eine Unterlassungserklärung, hinreichend ausgeglichen werden kann. Die Geldentschädigung soll Genugtuung für das Opfer schaffen und weitere Rechtsverletzungen präventiv verhindern. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hat der Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 120.000 Euro zugesprochen, da die Verbreitung der intimen Videos eine schwerwiegende Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts darstellt, die nicht allein durch die Unterlassungsverpflichtung angemessen kompensiert wäre.
Das vorliegende Urteil
LG Düsseldorf – Az.: 12 O 55/22 – Urteil vom 14.06.2023
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Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz





