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Gemeindeklage auf Beseitigung einer Grundstücksbeeinträchtigung

Ein Hauseigentümer wollte sein Grundstück verschönern und baute kurzerhand auf städtischem Boden. Das Landgericht Lübeck machte dem eigenmächtigen Bauherrn einen Strich durch die Rechnung und verpflichtet ihn nun zum Rückbau. Der Fall zeigt: Auch wenn es um Verschönerung geht, fremdes Eigentum bleibt tabu.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Beklagte hat unbefugt auf dem Grundstück der Klägerin gebaut, indem er erhebliche bauliche Veränderungen vornahm.
  • Die Klägerin, Eigentümerin des angrenzenden Strandabschnitts, forderte die Beseitigung der Überbauungen und den Rückbau auf ihr Grundstück.
  • Schwierigkeiten ergeben sich aus der unklaren Abgrenzung von Eigentumsrechten und der Erhaltung öffentlicher Zugänglichkeit zum Strand.
  • Das Gericht entschied, dass der Beklagte die baulichen Maßnahmen zu beseitigen hat und den vorherigen naturbelassenen Zustand herzustellen.
  • Die Entscheidung beruht auf der Feststellung, dass die Änderungen ohne rechtliche Grundlage auf dem fremden Grundstück erfolgten.
  • Es wurde eine Schadensersatzforderung in Form von Zahlungen an die Klägerin ausgesprochen.
  • Das Gericht stellte klar, dass der Beklagte die Kosten für den Rechtsstreit zu tragen hat.
  • Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils schützt die Interessen der Klägerin nach erfolgtem Urteil.
  • Die Entscheidung verstärkt die Bedeutung von Eigentumsrechten und führt zu einer klareren Abgrenzung von privaten Bauvorhaben an angrenzenden Grundstücken.
  • Diese Urteil hat potenziell präventive Wirkungen für zukünftige Besitzstreitigkeiten und unbefugte Baumaßnahmen.

Gemeindeklage: Rechtsinstrument gegen Grundstücksbeeinträchtigungen im Fokus

Im Bereich des Verwaltungsrechts spielt die Gemeindeklage eine entscheidende Rolle, wenn es um die Beseitigung von Grundstücksbeeinträchtigungen geht. Diese Form der Klage ist ein wichtiges Instrument für Gemeinden, um öffentliche Interessen zu wahren und rechtliche Schritte gegen möglicherweise schädliche Aktivitäten einzuleiten. Oftmals entstehen Konflikte bei der Grundstücksnutzung, die sowohl die Eigentumsrechte von Privatpersonen als auch die Ansprüche der Gemeinde betreffen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Lärmschutz und die Einhaltung von Flächennutzungsplänen von Bedeutung, um eine verträgliche und nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Die rechtlichen Grundlagen für solche Klagen finden sich in verschiedenen Bereichen des Rechts, darunter Nachbarrecht, Servitutenrecht und Grundstücksrecht. Gemeinden sind insbesondere dann gefordert, wenn die Nutzung eines Grundstücks zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung anderer Grundstücke führt. Hier können sie Abhilfeansprüche geltend machen und sich auf Fördermittel für Gemeinden stützen, um ihre Vorhaben durchzusetzen. Die Herausforderungen, die sich aus solchen Rechtsstreitigkeiten ergeben, erfordern eine fundierte Auseinandersetzung mit den einzelnen Aspekten des Bauordnungsrechts und Umweltschutzes.

Ein konkreter Fall wird im Folgenden analysiert, der die Facetten einer Gemeindeklage zur Beseitigung von Grundstücksbeeinträchtigungen eindrucksvoll verdeutlicht.

Der Fall vor Gericht


Unbefugter Grundstücksüberbau führt zu Rechtsstreit zwischen Hauseigentümer und Stadt

Gemeindeklage: Beseitigung von Grundstücksbeeinträchtigungen
Das Urteil des Landgerichts Lübeck unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Grundstücksgrenzen und die Rechte von Eigentümern, selbst bei eigenmächtigen Veränderungen auf fremdem Grund, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können (Symbolfoto: Flux gen.)

Ein Hauseigentümer in X muss bauliche Veränderungen auf städtischem Grund rückgängig machen. Dies entschied das Landgericht Lübeck in einem Urteil vom 26. Juni 2023. Der Beklagte hatte nach dem Erwerb seines Grundstücks im Jahr 2017 umfangreiche Umgestaltungen auf einem angrenzenden, der Stadt gehörenden Uferstreifen vorgenommen.

Umfangreiche Umgestaltungen auf städtischem Grund

Ende 2020 ließ der Beklagte zunächst das Gehölz auf dem städtischen Grundstück entfernen und errichtete eine Stützmauer aus Granitsteinen. Diese befindet sich 1,1 bis 2,3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt auf städtischem Boden. Im Juni 2021 folgten weitere Baumaßnahmen: Der Beklagte ließ eine siebenstufige Granittreppe und einen Plattenweg in Richtung Ostsee anlegen. Zudem wurde der Bereich hinter der Stützmauer auf einer Breite von etwa 5 Metern mit Sand aufgeschüttet und mit Strandhafer bepflanzt.

Vergebliche Einigungsversuche

Bereits im April 2021 hatte sich eine Immobilienmaklerin im Auftrag des Beklagten an die Stadt gewandt, um die Möglichkeit eines Kaufs oder einer Pacht des betreffenden Grundstücksteils zu klären. In späteren Schreiben bat der Beklagte die Stadt um eine „gütliche Lösung“ und verwies darauf, dass auch Nachbarn ähnliche Vereinbarungen mit der Stadt getroffen hätten.

Gerichtliche Entscheidung zugunsten der Stadt

Das Landgericht gab der Klage der Stadt in vollem Umfang statt. Es verpflichtete den Beklagten, sämtliche baulichen Veränderungen auf dem städtischen Grundstück zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Zudem muss er die Kosten für eine von der Stadt in Auftrag gegebene Grenzvermessung in Höhe von 1.606,19 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten erstatten.

Begründung des Gerichts

Das Gericht sah in den Baumaßnahmen des Beklagten eine Beeinträchtigung des städtischen Eigentums. Eine Duldungspflicht der Stadt wurde verneint. Weder bestand ein Pachtvertrag, noch konnte sich der Beklagte auf die Regelungen zum Überbau berufen. Das Gericht betonte, dass der Beklagte die Umgestaltungen trotz Kenntnis seiner fehlenden Berechtigung vorgenommen hatte.

Die Stadt habe ein berechtigtes Interesse daran, ihre Grundstücksgrenzen zu schützen und eine „negative Vorbildwirkung“ zu verhindern. Das Argument des Beklagten, die Beseitigung sei unverhältnismäßig kostspielig, ließ das Gericht nicht gelten. Es verwies darauf, dass der Beklagte die Umgestaltungen in Kenntnis der unklaren Rechtslage vorgenommen hatte.

Bedeutung des Urteils

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Grundstücksgrenzen und die Rechte von Eigentümern – auch wenn es sich um eine öffentliche Körperschaft handelt. Es zeigt zudem, dass eigenmächtige Veränderungen auf fremdem Grund, selbst wenn sie der Verschönerung dienen, rechtliche Konsequenzen haben können.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bekräftigt den grundlegenden Schutz des Eigentums, unabhängig davon, ob der Eigentümer eine Privatperson oder eine öffentliche Körperschaft ist. Es verdeutlicht, dass eigenmächtige Veränderungen auf fremdem Grund, selbst wenn sie der Verschönerung dienen, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Entscheidung unterstreicht zudem die Bedeutung der sorgfältigen Prüfung von Eigentumsrechten vor der Durchführung von Baumaßnahmen und die Grenzen der Verhältnismäßigkeitsabwägung bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Eigentumsbeeinträchtigungen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Hauseigentümer, die Baumaßnahmen an Grundstücksgrenzen planen. Es unterstreicht die Notwendigkeit, vor jeglichen Bauarbeiten die genauen Grundstücksgrenzen zu kennen und erforderliche Genehmigungen einzuholen – selbst wenn es sich beim Nachbargrundstück um öffentliches Eigentum handelt. Das Gericht machte deutlich, dass unbefugte Baumaßnahmen auf fremdem Grund, unabhängig von den entstehenden Kosten, rückgängig gemacht werden müssen. Zudem können Sie als Verursacher zur Kostenübernahme für Vermessungen und Rechtskosten verpflichtet werden. Um kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, vor Baubeginn alle Eigentumsrechte zu klären und schriftliche Vereinbarungen mit den Nachbarn zu treffen.


Weiterführende Informationen

In unserer FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Informationen zu häufig gestellten Fragen rund um das Thema Gemeindeklage: Beseitigung von Grundstücksbeeinträchtigungen. Hier erhalten Sie prägnante Antworten und wertvolle Einblicke, die Ihnen dabei helfen, rechtliche Herausforderungen besser zu verstehen und informierte Entscheidungen zu treffen. Entdecken Sie die wichtigsten Aspekte und stärken Sie Ihr Wissen über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Thematik.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei unbefugten Baumaßnahmen auf Nachbargrundstücken?

Bei unbefugten Baumaßnahmen auf Nachbargrundstücken drohen erhebliche rechtliche Konsequenzen. Betroffene Nachbarn oder Gemeinden können verschiedene rechtliche Schritte einleiten, um ihre Rechte zu schützen und die Beseitigung der Beeinträchtigung zu erwirken.

Zivilrechtliche Folgen

Wenn Sie unbefugt auf einem Nachbargrundstück bauen, können Sie mit einem Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch konfrontiert werden. Der betroffene Nachbar kann gemäß § 1004 BGB verlangen, dass Sie die Störung unterlassen und bereits errichtete Bauwerke entfernen. Dies kann bedeuten, dass Sie auf eigene Kosten Gebäude oder Anlagen abreißen müssen.

Zusätzlich können Schadensersatzansprüche auf Sie zukommen. Wenn durch Ihre unbefugten Baumaßnahmen Schäden am Nachbargrundstück entstanden sind, müssen Sie für deren Beseitigung aufkommen. Dies kann erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen.

Öffentlich-rechtliche Konsequenzen

Neben zivilrechtlichen Folgen drohen auch behördliche Maßnahmen. Die Bauaufsichtsbehörde kann eine Baueinstellungsverfügung erlassen, die Sie zur sofortigen Einstellung der Bauarbeiten zwingt. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Zwangsgelder.

In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde eine Beseitigungsanordnung erlassen. Sie müssen dann das unbefugt Errichtete auf eigene Kosten entfernen. Kommen Sie dieser Anordnung nicht nach, droht die Ersatzvornahme durch die Behörde auf Ihre Kosten.

Strafrechtliche Konsequenzen

In bestimmten Fällen können unbefugte Baumaßnahmen sogar strafrechtliche Relevanz haben. Wenn Sie beispielsweise vorsätzlich ohne Baugenehmigung bauen, kann dies als Ordnungswidrigkeit oder in schweren Fällen sogar als Straftat gewertet werden.

Finanzielle Belastungen

Die rechtlichen Konsequenzen gehen oft mit erheblichen finanziellen Belastungen einher. Neben möglichen Schadensersatzforderungen und Bußgeldern müssen Sie mit Kosten für den Rückbau, Anwalts- und Gerichtskosten sowie eventuellen Gutachterkosten rechnen.

Wenn Sie Baumaßnahmen auf einem Nachbargrundstück planen, ist es daher ratsam, vorab alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die Rechte der Nachbarn zu respektieren. Im Zweifelsfall sollten Sie das Gespräch mit den betroffenen Nachbarn suchen, um Konflikte frühzeitig zu vermeiden.


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Wie kann ich als Hauseigentümer vor Baumaßnahmen sicherstellen, dass ich nicht versehentlich fremdes Eigentum beeinträchtige?

Als Hauseigentümer können Sie durch sorgfältige Vorbereitung und Planung das Risiko minimieren, bei Baumaßnahmen versehentlich fremdes Eigentum zu beeinträchtigen:

Überprüfung der Grundstücksgrenzen

Lassen Sie einen Vermessungsingenieur die exakten Grundstücksgrenzen ermitteln. Dies ist besonders wichtig, wenn die Grenzen unklar sind oder Grenzsteine fehlen. Der Vermessungsingenieur kann auch einen aktuellen Lageplan erstellen, der für die Bauplanung unerlässlich ist.

Einsicht ins Grundbuch

Verschaffen Sie sich Klarheit über bestehende Rechte und Belastungen, indem Sie einen aktuellen Grundbuchauszug beantragen. Hier finden Sie Informationen zu Wegerechten, Leitungsrechten oder anderen Belastungen, die Ihre Baumaßnahmen beeinflussen könnten.

Prüfung von Bebauungsplänen und Bauvorschriften

Informieren Sie sich bei der zuständigen Baubehörde über geltende Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften. Diese regeln unter anderem Abstandsflächen, Bauhöhen und Nutzungsarten. Die Einhaltung dieser Vorschriften hilft, Konflikte mit Nachbarn und Behörden zu vermeiden.

Kommunikation mit den Nachbarn

Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Nachbarn über Ihre Baupläne. Informieren Sie sie über den geplanten Umfang und Zeitrahmen der Arbeiten. Dies kann nicht nur potenzielle Konflikte entschärfen, sondern auch wertvolle Hinweise zu möglichen Problemstellen liefern.

Beweissicherung

Dokumentieren Sie den Zustand angrenzender Gebäude und Grundstücke vor Baubeginn. Lassen Sie gegebenenfalls ein Beweissicherungsgutachten erstellen. Dies schützt Sie vor ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen und erleichtert die Klärung tatsächlich verursachter Schäden.

Prüfung unterirdischer Leitungen

Klären Sie die Lage von Versorgungsleitungen und unterirdischen Anlagen. Kontaktieren Sie die zuständigen Versorgungsunternehmen und die Gemeinde, um Informationen über Wasser-, Gas-, Strom- und Telekommunikationsleitungen zu erhalten. Dies verhindert kostspielige Schäden und Unterbrechungen der Versorgung.

Berücksichtigung von Nachbarrechten

Beachten Sie die im Nachbarrechtsgesetz festgelegten Bestimmungen. Diese regeln unter anderem Grenzabstände für Pflanzen, Zäune und Gebäude sowie Rechte und Pflichten bei grenznahen Baumaßnahmen.

Einholung erforderlicher Genehmigungen

Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Baugenehmigungen und Zustimmungen eingeholt haben, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen. Dies umfasst nicht nur die Baugenehmigung selbst, sondern gegebenenfalls auch Sondergenehmigungen für Arbeiten im öffentlichen Raum oder an denkmalgeschützten Gebäuden.

Durch diese vorbereitenden Maßnahmen minimieren Sie als Hauseigentümer das Risiko, bei Ihren Baumaßnahmen versehentlich fremdes Eigentum zu beeinträchtigen. Sie schaffen eine solide Grundlage für ein rechtlich sicheres und nachbarschaftlich verträgliches Bauprojekt.


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Welche Möglichkeiten zur gütlichen Einigung gibt es bei versehentlichen Grundstücksüberschreitungen?

Bei versehentlichen Grundstücksüberschreitungen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur gütlichen Einigung zur Verfügung:

Direkte Verhandlungen

Der erste Schritt ist oft ein offenes Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Erklären Sie die Situation und zeigen Sie Bereitschaft, eine Lösung zu finden. Mögliche Vereinbarungen könnten sein:

  • Eine Duldungsvereinbarung, bei der der Nachbar die Überschreitung für einen bestimmten Zeitraum akzeptiert
  • Ein Nießbrauchsrecht oder eine Grunddienstbarkeit, die Ihnen die Nutzung des überbauten Teils erlaubt
  • Eine Grenzkorrektur durch Landvermessung und notarielle Beurkundung

Halten Sie getroffene Vereinbarungen schriftlich fest, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Mediationsverfahren

Wenn direkte Gespräche nicht zum Ziel führen, kann ein Mediationsverfahren hilfreich sein. Ein neutraler Mediator unterstützt Sie und Ihren Nachbarn dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Vorteile sind:

  • Geringere Kosten im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren
  • Schnellere Lösungsfindung
  • Erhalt der nachbarschaftlichen Beziehung

Das Mediationsgesetz bildet hierfür den rechtlichen Rahmen.

Pacht- oder Kaufvereinbarungen

Eine weitere Option ist der Abschluss eines Pachtvertrags für die überbaute Fläche. Dies ermöglicht Ihnen die legale Nutzung, ohne dass Ihr Nachbar sein Eigentum aufgeben muss. Alternativ können Sie auch über einen Kauf des betroffenen Grundstücksteils verhandeln. Beachten Sie dabei:

  • Die Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung beim Grundstückskauf
  • Mögliche Kosten für Vermessung und Grundbucheintragung
  • Steuerliche Auswirkungen, insbesondere bei größeren Flächen

Einschaltung der Schiedsstelle

Viele Gemeinden verfügen über Schiedsstellen oder Schlichtungsausschüsse. Diese können bei Nachbarschaftskonflikten vermitteln und eine kostengünstige Alternative zum Gerichtsverfahren bieten.

Bei allen Einigungsversuchen ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben des Nachbarrechts zu beachten. Diese können je nach Bundesland variieren und regeln unter anderem Fragen zu Grenzabständen und Überbau.

Sollten alle gütlichen Einigungsversuche scheitern, bleibt als letzter Ausweg der Gang vor Gericht. Hier kann ein Richter im Rahmen eines Güteverfahrens nochmals versuchen, eine Einigung herbeizuführen.

Bedenken Sie, dass eine gütliche Einigung in der Regel für alle Beteiligten vorteilhaft ist. Sie spart Zeit, Geld und Nerven und trägt dazu bei, ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu bewahren oder wiederherzustellen.


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Wann besteht ein Anspruch auf Duldung von Grundstücksüberschreitungen durch den Nachbarn?

Ein Anspruch auf Duldung von Grundstücksüberschreitungen durch den Nachbarn besteht in bestimmten Fällen nach § 912 BGB. Diese Vorschrift regelt den sogenannten entschuldigten Überbau.

Voraussetzungen für eine Duldungspflicht

Eine Duldungspflicht des Grundstückseigentümers liegt vor, wenn:

  1. Ein Gebäude über die Grundstücksgrenze gebaut wurde.
  2. Der Überbau ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit erfolgte.
  3. Der Eigentümer des überbauten Grundstücks nicht vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.

Stellen Sie sich vor, Ihr Nachbar errichtet ein Haus und überschreitet dabei unwissentlich um wenige Zentimeter die Grundstücksgrenze. Wenn Sie dies bemerken und nicht umgehend widersprechen, können Sie zur Duldung verpflichtet sein.

Bedeutung des entschuldigten Überbaus

Der entschuldigte Überbau soll einen Interessenausgleich zwischen den Nachbarn schaffen. Er verhindert, dass geringfügige Grenzüberschreitungen zu unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Folgen führen, wie etwa dem Abriss eines Gebäudes.

Grenzen der Duldungspflicht

Die Duldungspflicht entfällt, wenn:

  • Der Überbau offenkundig ist und der Bauherr den Grenzverlauf vor Baubeginn nicht ermittelt hat.
  • Über die Grenzüberschreitung hinaus weitere Beeinträchtigungen bestehen, z.B. durch Verletzung öffentlichen Baurechts.
  • Der Eigentümer des überbauten Grundstücks rechtzeitig Widerspruch erhoben hat.

Rechtsfolgen bei Duldungspflicht

Besteht eine Duldungspflicht, hat dies folgende Konsequenzen:

  • Der Eigentümer des überbauten Grundstücks kann keine Beseitigung des Überbaus verlangen.
  • Er hat stattdessen Anspruch auf eine jährliche Geldrente als Entschädigung (§ 912 Abs. 2 BGB).
  • Der Überbau wird Teil des Grundstücks, auf dem das Gebäude hauptsächlich steht (§ 946 BGB).

Wenn Sie als Grundstückseigentümer von einem Überbau betroffen sind, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Duldungspflicht vorliegen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, frühzeitig Widerspruch zu erheben, um Ihre Rechte zu wahren.


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Welche besonderen rechtlichen Aspekte sind zu beachten, wenn das betroffene Nachbargrundstück einer Gemeinde gehört?

Wenn das betroffene Nachbargrundstück einer Gemeinde gehört, gelten besondere rechtliche Aspekte, die Sie als Nachbar berücksichtigen müssen. Gemeinden unterliegen als öffentlich-rechtliche Körperschaften speziellen Regelungen, die sich auf den Umgang mit Grundstücksangelegenheiten auswirken.

Öffentlich-rechtliche Sonderstellung der Gemeinde

Gemeinden nehmen eine Doppelrolle ein: Sie sind einerseits Grundstückseigentümer, andererseits aber auch Träger öffentlicher Aufgaben. Dies bedeutet, dass sie bei der Nutzung und Verwaltung ihrer Grundstücke sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Vorschriften beachten müssen.

Besondere Pflichten der Gemeinde

Als öffentliche Einrichtung hat die Gemeinde erweiterte Pflichten gegenüber der Allgemeinheit. Sie muss bei allen Entscheidungen das öffentliche Interesse berücksichtigen. Dies kann bedeuten, dass die Gemeinde in bestimmten Fällen weniger flexibel auf Ihre Anliegen reagieren kann als ein privater Eigentümer.

Formelle Anforderungen

Der Umgang mit einer Gemeinde als Nachbar erfordert oft die Einhaltung formeller Verfahren. Beschwerden oder Anträge müssen in der Regel schriftlich eingereicht werden und durchlaufen möglicherweise mehrere Verwaltungsebenen. Dies kann zu längeren Bearbeitungszeiten führen.

Rechtsschutz und Klagemöglichkeiten

Sollten Sie sich durch Handlungen oder Unterlassungen der Gemeinde in Ihren Rechten verletzt fühlen, stehen Ihnen besondere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Neben dem Zivilrechtsweg können in bestimmten Fällen auch verwaltungsrechtliche Klagen in Betracht kommen. Die Wahl des richtigen Rechtswegs hängt davon ab, ob die Gemeinde in ihrer Eigenschaft als Grundstückseigentümer oder als Hoheitsträger gehandelt hat.

Beachten Sie, dass Gemeinden oft über spezielle Rechtsabteilungen verfügen. Dies kann einerseits zu einer professionellen Handhabung von Konflikten führen, andererseits aber auch eine stärkere juristische Gegenwehr bedeuten.

Bei Grundstücksbeeinträchtigungen durch gemeindliche Nachbargrundstücke ist es wichtig, zunächst das Gespräch mit der zuständigen Behörde zu suchen. Oft können Probleme auf dieser Ebene bereits geklärt werden. Dokumentieren Sie alle Kommunikationsschritte sorgfältig, da dies im Falle einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung von Bedeutung sein kann.

Bedenken Sie auch, dass Gemeinden häufig an langfristigen Lösungen interessiert sind, die dem Gemeinwohl dienen. Dies kann Chancen für kooperative Ansätze eröffnen, bei denen sowohl Ihre Interessen als auch die der Allgemeinheit berücksichtigt werden.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Gemeindeklage: Dies ist eine besondere Form der Klage, die von Gemeinden erhoben wird, um öffentliche Interessen zu wahren und gegen schädliche Aktivitäten vorzugehen. Sie wird oft genutzt, wenn es darum geht, Beeinträchtigungen auf Grundstücken zu beseitigen, die die Nutzung öffentlicher Flächen stören oder das Gemeinwohl beeinträchtigen können. Beispiele hierfür können sein, wenn eine Person auf Gemeindegrund ein Gebäude errichtet oder Umweltvorschriften verletzt, was die Gemeinde dann gerichtlich untersagen lassen kann.
  • Flächennutzungsplan: Ein Flächennutzungsplan ist ein behördlich erstelltes Dokument, das die Art der Nutzung von Grundstücken innerhalb einer Gemeinde festlegt. Es zeigt beispielsweise, welche Flächen als Wohngebiete, Gewerbegebiete oder Grünflächen vorgesehen sind. Der Plan dient dazu, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Zum Beispiel darf auf eine als Grünfläche ausgewiesene Fläche nicht einfach ein Haus gebaut werden.
  • Rückbau: Dies bedeutet, dass bauliche Veränderungen wieder entfernt oder rückgängig gemacht werden müssen. Im juristischen Kontext handelt es sich dabei oft um Maßnahmen, die ohne die erforderlichen Genehmigungen oder auf fremdem Grundstück vorgenommen wurden. Ein Beispiel ist, wenn jemand ohne Erlaubnis eine Mauer auf einem Grundstück errichtet hat und diese nun wieder abreißen muss, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
  • Abhilfeansprüche: Dies sind rechtliche Ansprüche, die eine Person oder juristische Person geltend machen kann, um eine Störung oder Beeinträchtigung zu beseitigen. Im Kontext von Grundstücksnutzungen können dies Ansprüche der Gemeinde sein, die auf die Beseitigung unrechtmäßiger baulicher Maßnahmen auf öffentlichen Flächen gerichtet sind. Beispielsweise kann eine Gemeinde verlangen, dass eine ohne Erlaubnis errichtete Garage wieder abgerissen wird.
  • Servitutenrecht: Das ist ein spezieller Bereich des Zivilrechts, der sich mit sogenannten Dienstbarkeiten befasst. Eine Dienstbarkeit erlaubt es jemandem, das Grundstück eines anderen in bestimmter Weise zu nutzen. Ein Beispiel ist das Wegerecht, das es einem Nachbarn erlaubt, einen Weg über ein fremdes Grundstück zu nutzen, um zu seiner eigenen Immobilie zu gelangen. Hier ist es besonders relevant, wenn solche Rechte durch Baumaßnahmen beeinträchtigt werden.
  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Dieser rechtliche Grundsatz besagt, dass Maßnahmen, die in Rechte anderer eingreifen, angemessen sein und einem legitimen Ziel dienen müssen. Sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist und müssen stets das mildeste Mittel darstellen. Im vorliegenden Fall bezieht sich dies auf die Entscheidung des Gerichts, dass der Beklagte die Baumaßnahmen rückgängig machen muss, obwohl dies kostspielig ist, weil die Maßnahme dennoch als verhältnismäßig anzusehen ist, um das Eigentum der Stadt zu schützen.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 903 BGB (Eigentum): Dieser Paragraph besagt, dass der Eigentümer einer Sache alle Rechte an dieser Sache hat und sie nach Belieben nutzen darf. Im vorliegenden Fall betrifft dies das Grundstück der Klägerin, auf dem der Beklagte ohne Erlaubnis gebaut hat.
  • § 1004 BGB (Beseitigung einer rechtswidrigen baulichen Anlage): Dieser Paragraph regelt die Beseitigung von baulichen Anlagen, die ohne die erforderliche Genehmigung errichtet wurden. Da der Beklagte ohne Einwilligung der Klägerin auf deren Grundstück gebaut hat, kann sie die Beseitigung dieser Bauwerke verlangen.
  • § 823 BGB (Schadensersatz): Der Beklagte kann nach § 823 BGB für den entstandenen Schaden der Klägerin haftbar gemacht werden. Der Schaden umfasst die Kosten für die Grenzvermessung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Grundstücks.
  • § 861 BGB (Verhalten des Besitzers bei Störung des Besitzes): Dieser Paragraph behandelt die Folgen eines Besitzverlustes. Da der Beklagte den Besitz der Klägerin an ihrem Grundstück durch den Bau der Terrasse, der Treppe und der Rasenfläche beeinträchtigt hat, kann sie nach diesem Paragraphen die Beseitigung dieser baulichen Anlagen verlangen.
  • § 873 BGB (Entfernung eines Baumes): Dieser Punkt bezieht sich auf die Entfernung von Bäumen oder Sträuchern, die auf ein fremdes Grundstück ragen. Da der Beklagte die Hecken am Hang entfernt hat, die zuvor auf das Grundstück der Klägerin ragten, könnte dieser Paragraph Anwendung finden.

Das vorliegende Urteil

 

LG Lübeck – Az.: 10 O 298/22 – Urteil vom 26.06.2023


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