Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Streit ums Girokonto: Wenn die Zustimmung zu neuen AGB verweigert wird
- Der lange Weg zur Kündigung: Was genau ist passiert?
- Ein Eilantrag vor Gericht: Der Kunde wehrt sich
- Die zentrale Frage: Durfte die Sparkasse das Konto einfach kündigen?
- Die Begründung des Gerichts: Warum die Weigerung des Kunden ausreichte
- Das endgültige Ergebnis: Die Beschwerde wird zurückgewiesen
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was passiert, wenn ich den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Preislisten meiner Bank nicht zustimme?
- Darf meine Bank mein Girokonto kündigen, nur weil ich neuen Vertragsbedingungen nicht zustimme?
- Welche Kündigungsfristen muss meine Bank einhalten, wenn sie mein Girokonto beenden will?
- FAQ-Frage: 4. Gilt das Recht der Bank zur Kündigung bei verweigerter Zustimmung für alle Banken, oder gibt es Unterschiede (z.B. bei Sparkassen)?
- Was tun, wenn die Bank neue AGB schickt und um Zustimmung bittet?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 3 T 1/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: LG Flensburg
- Datum: 28.03.2023
- Aktenzeichen: 3 T 1/23
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren (sofortige Beschwerde)
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Kunde, dessen Girokonto von der Sparkasse gekündigt wurde und der die Fortführung des Kontos im Wege einstweiligen Rechtsschutzes begehrte.
- Beklagte: Eine Sparkasse, die dem Kunden wegen fehlender Zustimmung zu aktualisierten Geschäftsbedingungen das Girokonto gekündigt hatte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Der Kunde unterhielt ein Girokonto bei der Sparkasse. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs forderte die Sparkasse den Kunden wiederholt zur Zustimmung zu ihren geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf. Da der Kunde nicht zustimmte, kündigte die Sparkasse das Girokonto. Der Kunde beantragte einstweiligen Rechtsschutz gegen die Kündigung, was das Amtsgericht ablehnte. Daraufhin legte der Kunde sofortige Beschwerde beim Landgericht ein.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob eine Sparkasse ein Girokonto ordentlich kündigen darf, wenn der Kunde den nach einem BGH-Urteil notwendigen aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen trotz mehrfacher Aufforderung nicht zugestimmt hat, und ob der Kunde in einem solchen Fall einen Anspruch auf Fortführung des Kontos im Wege einer einstweiligen Verfügung hat.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die sofortige Beschwerde des Kunden gegen den Beschluss des Amtsgerichts wurde zurückgewiesen. Der Kunde hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
- Begründung: Das Landgericht wies die Beschwerde ab, weil dem Kunden kein Anspruch auf Fortführung des Kontos zustand. Die Sparkasse hatte den der Kontoführung zugrundeliegenden Vertrag wirksam ordentlich gekündigt, da ihr dieses Kündigungsrecht aus den AGB und dem Gesetz zustand. Die fehlende Zustimmung des Kunden zu den aktualisierten Geschäftsbedingungen trotz mehrfacher Aufforderung stellte einen sachgerechten Grund für die Ordentliche Kündigung dar, da der Zahlungsverkehr ein Massengeschäft ist und die Rationalisierung durch AGB unerlässlich ist.
Der Fall vor Gericht
Streit ums Girokonto: Wenn die Zustimmung zu neuen AGB verweigert wird
Jeder mit einem Bankkonto kennt es: Regelmäßig flattern Briefe oder E-Mails von der eigenen Bank ins Haus, in denen neue allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB, also das „Kleingedruckte“ eines Vertrags) angekündigt werden. Oft wird um Zustimmung gebeten. Doch was passiert eigentlich, wenn man diese Zustimmung einfach nicht erteilt? Ignoriert man die Schreiben oder lehnt die neuen Regeln aktiv ab? Genau mit dieser Frage musste sich das Landgericht Flensburg beschäftigen, nachdem eine Sparkasse einem Kunden das Konto gekündigt hatte, weil dieser sich weigerte, die neuen Vertragsbedingungen zu akzeptieren.
Der lange Weg zur Kündigung: Was genau ist passiert?

Ein Kunde unterhielt bei einer Sparkasse seit Längerem ein Girokonto. Die Geschäftsbeziehung lief unauffällig, bis ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (des höchsten deutschen Zivilgerichts) im April 2021 die Bankenwelt veränderte. Dieses Urteil besagte, dass Banken ihre AGB nicht mehr einfach ändern können, indem sie davon ausgehen, dass Kunden zustimmen, wenn sie nicht widersprechen. Stattdessen müssen Banken seitdem die aktive und ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen.
Ab Oktober 2021 forderte die Sparkasse den Kunden deshalb mehrfach auf, den neuen Geschäftsbedingungen, den Sonderbedingungen und der neuen Preisliste zuzustimmen. Sie schickte ihm wiederholt Briefe, doch der Kunde reagierte nicht. Im Juli 2022 erfolgte die letzte schriftliche Aufforderung. Einen Monat später, im August 2022, suchte der Kunde die Sparkasse persönlich auf. Die Bank teilte ihm daraufhin schriftlich mit, man werde die Angelegenheit klären und sich bei ihm melden. Dies geschah jedoch nicht.
Da weiterhin keine Zustimmung vorlag, zog die Sparkasse Konsequenzen. Mit einem Schreiben vom 1. November 2022 sprach sie die ordentliche Kündigung für das Girokonto zum 31. Januar 2023 aus. Als Begründung führte sie an, dass eine funktionierende Geschäftsbeziehung eine gemeinsame und sichere vertragliche Grundlage benötige. Ohne die Zustimmung des Kunden zu den aktuellen Bedingungen sei diese nicht mehr gegeben. Gleichzeitig machte die Sparkasse ein Angebot: Sollte der Kunde doch noch zustimmen, würde die Kündigung einfach verfallen.
Ein Eilantrag vor Gericht: Der Kunde wehrt sich
Der Kunde war mit der Kündigung nicht einverstanden. Nach weiterem Schriftverkehr, in dem die Sparkasse bei ihrer Entscheidung blieb, aber weiterhin die Möglichkeit zur nachträglichen Zustimmung offenließ, zog der Kunde vor Gericht. Er beantragte beim Gericht eine sogenannte Einstweilige Verfügung. Das ist eine Art gerichtlicher Eilentscheidung, die eine vorläufige Regelung trifft, um einen drohenden Nachteil abzuwenden – in diesem Fall sollte die Sparkasse gezwungen werden, das Konto vorerst weiterzuführen.
Das zuerst angerufene Amtsgericht wies seinen Antrag jedoch zurück. Die Richter dort waren der Meinung, der Kunde habe zu lange gewartet, bevor er gerichtliche Hilfe suchte. Er wusste seit Anfang November von der Kündigung, reichte seinen Eilantrag aber erst Mitte Januar ein. Dadurch habe er selbst gezeigt, dass die Sache für ihn nicht so eilig sein könne. Gegen diese Entscheidung legte der Kunde eine sofortige Beschwerde ein. Dies ist das Rechtsmittel, mit dem man eine schnelle Überprüfung einer gerichtlichen Eilentscheidung durch die nächsthöhere Instanz, hier das Landgericht Flensburg, verlangt.
Die zentrale Frage: Durfte die Sparkasse das Konto einfach kündigen?
Das Landgericht Flensburg musste nun endgültig entscheiden. Dabei ließ es die Frage, ob der Kunde zu lange gewartet hatte, bewusst offen. Stattdessen konzentrierten sich die Richter auf die viel grundlegendere Frage: Hatte der Kunde überhaupt einen rechtlichen Anspruch darauf, dass die Sparkasse das Konto weiterführt? Um das zu klären, musste das Gericht die Kündigung der Sparkasse ganz genau unter die Lupe nehmen. War sie wirksam?
Das Recht zur ordentlichen Kündigung
Grundsätzlich kann sowohl der Kunde als auch die Bank einen Kontovertrag kündigen. Der Vertrag, der die Beziehung zwischen Bank und Kunde regelt, nennt sich im Juristendeutsch Zahlungsdiensterahmenvertrag. Sowohl das Gesetz als auch die AGB der Sparkassen sehen vor, dass die Bank die gesamte Geschäftsbeziehung mit einer Frist von mindestens zwei Monaten ordentlich kündigen kann.
Stellen Sie es sich wie bei einem Mietvertrag oder einem Handyvertrag vor: Auch hier gibt es Kündigungsfristen, an die sich beide Seiten halten müssen. Die Sparkasse hatte diese Frist eingehalten. Sie kündigte am 1. November 2022 zum 31. Januar 2023 und gab dem Kunden damit sogar drei Monate Zeit. Rein formal war die Kündigung also korrekt.
Der „sachgerechte Grund“: Warum eine Sparkasse nicht willkürlich handeln darf
Bei einer Sparkasse gibt es jedoch eine Besonderheit. Da sie eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist – also eine Einrichtung, die dem Staat und der Allgemeinheit dient –, unterliegt sie dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Das bedeutet, sie darf niemanden ohne triftigen Grund benachteiligen oder willkürlich behandeln. Eine Kündigung ohne einen nachvollziehbaren Anlass wäre daher unwirksam. Juristen sprechen hier von einem notwendigen „sachgerechten Grund“.
Was aber ist ein solcher Sachgerechter Grund? Es muss kein schwerwiegender Vertragsbruch des Kunden sein, wie etwa Betrug, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Es reicht ein Anlass, bei dem ein objektiver Beobachter sagen würde: „Ja, ich kann verstehen, warum die Bank so gehandelt hat, das ist nachvollziehbar und nicht einfach nur eine Laune.“
Die Begründung des Gerichts: Warum die Weigerung des Kunden ausreichte
Genau einen solchen sachgerechten Grund sah das Landgericht Flensburg im Verhalten des Kunden. Die Tatsache, dass er sich über ein Jahr lang trotz mehrfacher Bitten weigerte, den neuen, rechtlich notwendigen Vertragsbedingungen zuzustimmen, war für das Gericht der entscheidende Punkt.
Das Massengeschäft und die AGB
Die Richter erklärten, warum das so wichtig ist: Das Führen von Girokonten ist ein Massengeschäft. Banken haben Millionen von Kunden. Damit dieses Geschäft effizient und für alle zu vertretbaren Preisen funktioniert, braucht es einheitliche Regeln – die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es wäre für eine Bank praktisch unmöglich und wirtschaftlich nicht tragbar, für jeden einzelnen Kunden, der einer Änderung nicht zustimmt, die alten Vertragsversionen herauszusuchen und die Geschäftsbeziehung auf dieser veralteten Basis individuell weiterzuführen. Der gesamte Vorteil der Standardisierung wäre dahin.
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Banken gezwungen, die aktive Zustimmung einzuholen. Weigert sich ein Kunde, bleibt der Bank keine andere Wahl, als die Geschäftsbeziehung zu beenden, um nicht in einem unüberschaubaren Chaos aus verschiedenen Vertragsversionen zu versinken. Die Kündigung ist in so einem Fall also keine Strafe, sondern die logische Konsequenz, um die eigene Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Kein unfairer Druck: Wie das Gericht das Vorgehen der Bank bewertete
Der Kunde hatte noch argumentiert, die Sparkasse hätte ihn unter Druck gesetzt. Er verwies auf eine Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in der stand, dass Banken keine unfairen Mittel anwenden dürften, um eine Zustimmung zu erzwingen.
Das Gericht schaute sich diese Mitteilung aber genauer an und stellte fest, dass der Kunde einen entscheidenden Teil ausgelassen hatte. Die BaFin hatte nämlich auch erklärt, dass sie es ausdrücklich begrüßt, wenn Banken ihre Kunden anschreiben und um Zustimmung bitten, um die Verträge auf eine saubere rechtliche Grundlage zu stellen. Genau das hatte die Sparkasse getan. Sie hatte nicht etwa das Konto gesperrt, um den Kunden zu zwingen, sondern ihm über ein Jahr lang Zeit gegeben und mehrfach freundlich nachgefragt. Selbst nach der Kündigung hielt sie ihm die Tür für eine Fortsetzung des Vertrags bei nachträglicher Zustimmung offen. Von unfairem Druck, so das Gericht, könne hier keine Rede sein.
Das endgültige Ergebnis: Die Beschwerde wird zurückgewiesen
Da die Kündigung der Sparkasse rechtmäßig war, hatte der Kunde keinen Anspruch auf eine Fortführung seines Kontos. Sein Antrag auf eine einstweilige Verfügung war somit unbegründet. Das Landgericht Flensburg wies seine Beschwerde daher zurück. Die Entscheidung des Amtsgerichts wurde bestätigt, und der Kunde musste die Kosten für das gesamte Gerichtsverfahren tragen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil macht klar: Banken dürfen Kundenkonten kündigen, wenn diese sich weigern, neuen Geschäftsbedingungen zuzustimmen – vorausgesetzt sie gehen dabei fair vor und halten die Kündigungsfristen ein. Sparkassen als öffentliche Einrichtungen benötigen für Kündigungen zwar einen nachvollziehbaren Grund, aber die anhaltende Verweigerung der Zustimmung zu rechtlich notwendigen AGB-Änderungen reicht dafür aus. Die Entscheidung zeigt, dass Banken im Massengeschäft auf einheitliche Vertragsbedingungen angewiesen sind und nicht verpflichtet werden können, mit jedem Kunden nach individuellen, veralteten Regelungen zu arbeiten. Kunden sollten daher Aufforderungen zur Zustimmung zu neuen AGB ernst nehmen, da eine dauerhafte Verweigerung letztendlich zur Kontokündigung führen kann.
Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn ich den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Preislisten meiner Bank nicht zustimme?
Wenn Ihre Bank neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Preislisten einführt und Sie diesen nicht zustimmen, bedeutet Ihr Schweigen in der Regel keine automatische Zustimmung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Banken für Änderungen an wesentlichen Vertragsbestandteilen oder neuen AGB die aktive Zustimmung ihrer Kunden benötigen. Das bedeutet: Sie müssen die Änderungen ausdrücklich bejahen, zum Beispiel durch eine Rückmeldung an die Bank oder die Nutzung bestimmter Dienste unter den neuen Bedingungen, falls dies als konkludente Zustimmung klar kommuniziert wird.
Was geschieht bei fehlender Zustimmung?
Stimmen Sie den neuen Bedingungen nicht zu, bleiben die bisherigen, alten Vereinbarungen zwischen Ihnen und der Bank grundsätzlich weiterhin gültig. Die Bank kann die neuen AGB oder Preise nicht gegen Ihren Willen durchsetzen. Das führt jedoch zu einer Situation, in der Ihre Bank möglicherweise unterschiedliche Bedingungen für verschiedene Kunden anwenden müsste, was aus Sicht der Bank zu Ineffizienzen und rechtlichen Komplexitäten führen kann.
Das Kündigungsrecht der Bank
Um solche Inkonsistenzen zu vermeiden und ihre Geschäftsprozesse auf einer einheitlichen Basis zu halten, haben Banken in der Regel ein ordentliches Kündigungsrecht für Girokonten oder andere Dauerschuldverhältnisse. Wenn Sie den neuen AGB oder Preislisten nicht zustimmen, kann die Bank von diesem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet, dass sie das Vertragsverhältnis mit Ihnen – beispielsweise Ihr Girokonto – unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist beenden kann.
Für Sie als Kunde bedeutet dies, dass Ihr Konto nach Ablauf der Kündigungsfrist geschlossen wird. In diesem Fall müssten Sie sich bei einer anderen Bank nach einem neuen Konto umsehen. Die Bank nutzt das Kündigungsrecht somit als letzten Schritt, um entweder eine Zustimmung zu den neuen Bedingungen zu erreichen oder das Vertragsverhältnis mit Kunden zu beenden, die diese nicht akzeptieren. Die Kündigung ist eine Maßnahme, um eine einheitliche Grundlage für die Geschäftsbeziehungen zu schaffen.
Darf meine Bank mein Girokonto kündigen, nur weil ich neuen Vertragsbedingungen nicht zustimme?
Grundsätzlich haben Banken das Recht, eine bestehende Geschäftsbeziehung, wie ein Girokonto, zu kündigen. Dies ist im sogenannten ordentlichen Kündigungsrecht verankert, das es jeder Vertragspartei ermöglicht, einen Vertrag unter Einhaltung einer Frist zu beenden, sofern keine besonderen Gründe dagegen sprechen.
Kündigungsrecht und Zustimmung zu AGB
Wenn Ihre Bank neue Vertragsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB) vorschlägt und Sie diesen nicht zustimmen, kann dies für die Bank ein wichtiger Grund zur Kündigung sein. Banken, insbesondere im Massengeschäft, müssen sicherstellen, dass alle Kunden auf einer einheitlichen und aktuellen rechtlichen Grundlage geführt werden. Wenn Sie neuen AGB nicht zustimmen, entsteht eine Abweichung von diesen einheitlichen Regeln.
Der „sachgerechte Grund“ bei Sparkassen und ähnlichen Instituten
Bei Sparkassen und anderen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ist die Situation etwas spezieller. Aufgrund ihrer öffentlichen Aufgabe ist ihr Kündigungsrecht oft enger gefasst. Eine Kündigung darf hier nicht willkürlich erfolgen, sondern erfordert in der Regel einen „sachgerechten Grund“. Dieser Grund muss objektiv nachvollziehbar und nicht nur vorgeschoben sein.
Die Weigerung, notwendigen und angemessenen neuen AGB zuzustimmen, kann als ein solcher sachgerechter Grund angesehen werden. Stellen Sie sich vor, die Bank muss neue gesetzliche Vorgaben oder geänderte technische Rahmenbedingungen in ihren AGB abbilden. Wenn ein Kunde diese Anpassungen nicht akzeptiert, kann die Bank das Konto unter den neuen Umständen oft nicht mehr sinnvoll oder rechtssicher weiterführen. In solchen Fällen ist die Kündigung für die Bank eine Möglichkeit, die rechtliche Einheitlichkeit und Funktionsfähigkeit ihres Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.
Für Sie bedeutet das: Auch wenn eine Kündigung durch die Bank zunächst überraschend wirken mag, so ist die Verweigerung der Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen in der Regel ein rechtlich tragfähiger Grund für die Bank, die Geschäftsbeziehung zu beenden.
Welche Kündigungsfristen muss meine Bank einhalten, wenn sie mein Girokonto beenden will?
Wenn Ihre Bank Ihr Girokonto kündigen möchte, muss sie in den meisten Fällen eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben, um Sie als Kunden zu schützen und Ihnen ausreichend Zeit für die notwendige Umstellung zu geben.
Die allgemeine Kündigungsfrist
Grundsätzlich gilt für die Kündigung eines Girokontos durch die Bank eine Frist von zwei Monaten. Das bedeutet, dass Ihr Konto nicht sofort geschlossen werden kann, sondern erst, wenn diese zwei Monate nach Erhalt der Kündigung verstrichen sind. Die Bank ist verpflichtet, Ihnen die Kündigung schriftlich mitzuteilen.
Für Sie ist diese Frist von großer Bedeutung: Sie haben dadurch ausreichend Zeit, um ein neues Girokonto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Zudem können Sie in dieser Zeit alle wichtigen Zahlungen umstellen, wie zum Beispiel:
- Daueraufträge (Miete, Versicherungen, Sparraten)
- Lastschriften (Telefonrechnung, Strom, Abonnements)
- Ihre Bankverbindung bei Ihrem Arbeitgeber, Rententräger oder anderen wichtigen Stellen ändern.
So stellen Sie sicher, dass Ihre finanziellen Angelegenheiten weiterhin reibungslos funktionieren und es nicht zu Zahlungsausfällen kommt.
Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Es gibt eine wichtige Ausnahme von der zweimonatigen Kündigungsfrist: In bestimmten, schwerwiegenden Fällen kann die Bank Ihr Girokonto auch fristlos kündigen. Dies ist nur möglich, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund bedeutet, dass der Bank die Fortführung der Geschäftsbeziehung nicht mehr zugemutet werden kann. Beispiele hierfür sind:
- Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen vertragliche Pflichten, wie die Nutzung des Kontos für betrügerische Zwecke.
- Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bei dem die Bank gesetzlich verpflichtet ist, sofort zu handeln.
- Vorsätzliche Falschangaben bei der Kontoeröffnung.
In diesen Ausnahmefällen darf die Bank das Konto sofort und ohne Einhaltung einer Frist schließen. Dies dient dem Schutz der Bank und des Finanzsystems.
Wann die Kündigung wirksam wird
Die Kündigungsfrist beginnt zu laufen, sobald Sie das Kündigungsschreiben Ihrer Bank erhalten haben. Die Kündigung wird dann nach Ablauf der genannten Frist – in der Regel nach zwei Monaten – tatsächlich wirksam. Das bedeutet, dass Ihnen das Konto bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist für Ihre Bankgeschäfte zur Verfügung steht.
FAQ-Frage: 4. Gilt das Recht der Bank zur Kündigung bei verweigerter Zustimmung für alle Banken, oder gibt es Unterschiede (z.B. bei Sparkassen)?
Das Recht einer Bank, ein Konto zu kündigen, wenn Kunden geänderten Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zustimmen, gilt grundsätzlich für alle Banken in Deutschland. Dies wurde durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt. Für Sie als Kunde bedeutet das: Wenn eine Bank ihre AGB ändert und Sie diesen Änderungen nicht zustimmen, kann die Bank in der Regel die Geschäftsbeziehung ordentlich beenden.
Besondere Situation bei Sparkassen
Obwohl das Kündigungsrecht im Allgemeinen für alle Banken gilt, gibt es bei Sparkassen eine wichtige Besonderheit. Sparkassen sind oft sogenannte „Anstalten des öffentlichen Rechts“. Im Gegensatz zu privaten Geschäftsbanken oder Genossenschaftsbanken unterliegen Sparkassen als öffentliche Einrichtungen bestimmten zusätzlichen Regeln, die aus dem öffentlichen Recht stammen.
Eine dieser Regeln ist der Gleichheitsgrundsatz. Dieser besagt, dass alle Bürger vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind. Auf Sparkassen bezogen bedeutet das, dass sie bei ihren Entscheidungen, auch im privaten Geschäftsverkehr mit ihren Kunden, nicht willkürlich handeln dürfen. Eine Kündigung muss sachlich begründet sein und darf nicht diskriminierend wirken. Stellen Sie sich vor, die Bank müsste bei einer Kündigung zeigen, dass es einen nachvollziehbaren, objektiven Grund für die Beendigung gibt, der für alle vergleichbaren Kunden gelten würde.
Auswirkungen des Gleichheitsgrundsatzes auf die Kündigung
Für die Kündigung bei verweigerter Zustimmung zu AGB-Änderungen bedeutet dies:
- Grundsatz bleibt bestehen: Auch eine Sparkasse hat das grundsätzliche Recht, das Konto zu kündigen, wenn ein Kunde den neuen AGB nicht zustimmt. Hierin unterscheiden sie sich nicht von anderen Banken.
- Striktere Begründung: Die Art und Weise der Kündigung und deren Begründung könnten bei einer Sparkasse unter einer genaueren Prüfung stehen. Sie muss sicherstellen, dass die Kündigung nicht als willkürlich oder diskriminierend empfunden wird und einem objektiven Maßstab standhält. Dies ist ein Schutz für Sie als Kunde, um sicherzustellen, dass die Sparkasse ihre öffentliche Stellung nicht missbraucht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Recht zur Kündigung bei verweigerter Zustimmung zu AGB-Änderungen für alle Banken besteht. Bei Sparkassen kommt jedoch der Gleichheitsgrundsatz hinzu, der die Ausübung dieses Rechts in Bezug auf Objektivität und Nicht-Willkür stärker beeinflusst.
Was tun, wenn die Bank neue AGB schickt und um Zustimmung bittet?
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und Ihrer Bank. Wenn Ihre Bank neue AGB zusendet und Sie um Zustimmung bittet, ist dies eine wichtige Situation, da diese Bedingungen die Regeln für Ihr Bankkonto oder andere Produkte festlegen.
Die Bedeutung der Zustimmung zu neuen AGB
Neue AGB stellen ein Angebot der Bank zur Vertragsänderung dar. Damit diese Änderungen wirksam werden, ist Ihre Zustimmung erforderlich. Dies ist insbesondere seit einer wichtigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021 klar geregelt: Stillschweigen oder das bloße Weiternutzen von Diensten gilt bei wesentlichen Änderungen nicht mehr automatisch als Zustimmung. Die Bank muss Ihre aktive Zustimmung einholen. Das bedeutet, dass Sie die neuen Bedingungen ausdrücklich akzeptieren müssen, damit sie für Ihr Vertragsverhältnis gelten.
Wichtige Schritte beim Erhalt neuer AGB
Wenn Sie Post von Ihrer Bank mit neuen AGB erhalten, ist es entscheidend, diese genau zu prüfen. Fragen Sie sich:
- Was ändert sich konkret? Achten Sie besonders auf Änderungen bei Gebühren, Leistungen, Kündigungsfristen oder dem Umfang der angebotenen Dienste. Für Sie als Kunde könnten beispielsweise neue Entgelte für bisher kostenlose Leistungen oder Änderungen bei den Bedingungen für Dispokredite von Bedeutung sein.
- Welche Auswirkungen haben diese Änderungen auf mich? Überlegen Sie, ob die neuen Bedingungen für Ihre persönliche Nutzung der Bankprodukte weiterhin passend und vorteilhaft sind.
Mögliche Konsequenzen bei fehlender Zustimmung
Wenn Sie den neuen AGB nicht zustimmen, kann dies verschiedene Folgen haben. Die Bank hat in der Regel die Möglichkeit, das bestehende Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen zu beenden. Das bedeutet, dass Ihr Konto oder Ihr Vertrag bei dieser Bank gekündigt werden könnte. In diesem Fall müssten Sie eine andere Bank suchen, um Ihre Bankgeschäfte fortzusetzen. Ein offenes Gespräch mit der Bank kann zudem helfen, Unklarheiten zu beseitigen oder die genauen Auswirkungen der Änderungen auf Ihr persönliches Verhältnis zu erfahren.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei (z. B. eine Bank) der anderen Partei (dem Kunden) bei Abschluss oder Änderung eines Vertrags stellt. Sie regeln wichtige Aspekte des Vertragsverhältnisses für alle Kunden einheitlich, wie z. B. Rechte, Pflichten oder Preise. Damit AGB wirksam Teil des Vertrags werden, müssen Kunden diesen ausdrücklich zustimmen, insbesondere bei wesentlichen Änderungen – seit 2021 gilt hier eine aktive Zustimmungspflicht laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Beispiel: Wenn Ihre Bank neue AGB versendet und Sie diesen nicht aktiv zustimmen, können die geänderten Bedingungen nicht ohne Weiteres automatisch gelten.
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Der Zahlungsdiensterahmenvertrag ist der rechtliche Vertrag, der die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunden für Zahlungsdienste wie Girokonten regelt. Er umfasst die Rechte und Pflichten beider Seiten z. B. wie Kontoführung, Überweisungen oder Lastschriften. Besonders wichtig ist dieser Vertrag für die Frage, wann und wie die Bank ihn kündigen darf und wie AGB-Änderungen in diesem Kontext behandelt werden.
Beispiel: Der Vertrag, den Sie unterschreiben, wenn Sie ein Girokonto eröffnen, ist ein Zahlungsdiensterahmenvertrag, der festlegt, wie Ihre Bankgeschäfte ablaufen.
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist die vertragliche Möglichkeit, ein Dauerschuldverhältnis (z. B. ein Konto) mit Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Auch Banken dürfen ein Konto ordentlich kündigen, typischerweise mit einer Frist von mindestens zwei Monaten, um dem Kunden Zeit zu geben, seine finanziellen Angelegenheiten umzustrukturieren. Eine ordentliche Kündigung bedarf keiner besonderen Begründung, darf aber bei öffentlich-rechtlichen Instituten wie Sparkassen nicht willkürlich erfolgen.
Beispiel: Wenn Ihre Bank Ihnen am 1. November schriftlich kündigt, kann das Konto frühestens zum 31. Januar des folgenden Jahres geschlossen werden.
Sachgerechter Grund
Der sachgerechte Grund ist ein objektiv nachvollziehbarer, triftiger Anlass, warum eine öffentlich-rechtliche Bank wie eine Sparkasse einen Vertrag kündigen darf. Er stellt eine Beschränkung des Kündigungsrechts dar, um Willkür oder ungerechtfertigte Benachteiligungen zu verhindern. Ein sachgerechter Grund muss für einen neutralen Beobachter verständlich sein und kann z. B. in der Weigerung des Kunden liegen, zu notwendigen Vertragsänderungen (wie neuen AGB) zuzustimmen.
Beispiel: Die Sparkasse darf das Konto kündigen, wenn der Kunde sich über längere Zeit weigert, die neuen Vertragsbedingungen anzuerkennen, weil dadurch die sichere und einheitliche Geschäftsgrundlage entfällt.
Einstweilige Verfügung
Eine einstweilige Verfügung ist eine schnelle gerichtliche Entscheidung, die vorläufigen Rechtsschutz gewährt, um einen drohenden, nicht wiedergutzumachenden Nachteil zu verhindern, bis ein endgültiges Urteil ergeht. Im vorliegenden Fall beantragte der Kunde eine solche Verfügung, um die Kündigung des Kontos vorübergehend auszusetzen und das Konto weiterzuführen. Die einstweilige Verfügung ist ein instrumentelles Mittel in Eilverfahren, geregelt z. B. in der Zivilprozessordnung (ZPO).
Beispiel: Wenn die Bank kündigt und man dringend sofort Weiterbenutzung des Kontos braucht, kann man eine einstweilige Verfügung beantragen, damit die Bank vorläufig keine Maßnahmen ergreift.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 675c BGB (Zahlungsdiensterahmenvertrag): Regelt die Pflichten der Zahlungsdienstleister und die Vertragsgrundlagen zwischen Bank und Kunde. Eine Änderung der Vertragsbedingungen bedarf hier grundsätzlich der Zustimmung des Kunden und darf nicht einseitig ohne dessen Willen vorgenommen werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die aktiven Zustimmungsanforderungen der Sparkasse basieren auf dieser Vorschrift, da Änderungen der AGB im Zahlungsdiensterahmenvertrag nur mit Einwilligung des Kunden rechtlich wirksam sind.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gemäß §§ 305 ff. BGB: Bestimmen, wie vorformulierte Vertragsbedingungen wirksam in Vertragsverhältnisse einbezogen werden, insbesondere die Anforderungen an Transparenz, Verständlichkeit und wirksame Zustimmungen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Bank durfte die neuen AGB nur wirksam verwenden, wenn der Kunde diesen ausdrücklich zugestimmt hat; das Urteil des BGH zur aktiven Zustimmung stützt sich auf diese Regelungen.
- § 314 BGB (Fristlose Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund) und Kündigungsfristen (§ 675c Abs. 6 BGB analog): Das Gesetz sieht Kündigungsrechte der Parteien bei Dauerschuldverhältnissen vor, unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Fristen. Für den Zahlungsdiensterahmenvertrag gilt die ordentliche Kündigung mit angemessener Frist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Sparkasse kündigte das Konto unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist ordnungsgemäß, sodass die formelle Wirksamkeit der Kündigung gewahrt ist.
- Grundsatz der sachgerechten Kündigung bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen (Grundgesetz Art. 3 Abs. 1, Gleichheitsgrundsatz): Öffentliche Anstalten wie Sparkassen dürfen nicht willkürlich oder ohne sachlichen Grund kündigen, sondern benötigen einen nachvollziehbaren Anlass für die Kündigung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Weigerung des Kunden, den neuen Vertragsbedingungen zuzustimmen, begründet nach Auffassung des Gerichts einen solchen sachgerechten Kündigungsgrund, der die rechtmäßige Kündigung der Sparkasse stützt.
- BaFin-Rundschreiben und Verhaltensregeln der Finanzdienstleistungsaufsicht: Regelt den Umgang von Banken mit Kunden bei AGB-Änderungen und fordert faire Verfahren ohne unzulässigen Druck bei der Einholung von Einwilligungen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Sparkasse handelte im Einklang mit den Vorgaben der BaFin, da sie den Kunden mehrfach und freundlich um Zustimmung bat, ohne Druck auszuüben, was die Rechtmäßigkeit ihres Handelns bestätigt.
- Gerichtsverfahrensrecht – einstweilige Verfügung (§§ 935 ff. ZPO): Regelt Eilverfahren zur vorläufigen Sicherung von Rechten bei drohenden Nachteilen, wobei Dringlichkeit und Erfolgsaussichten zu prüfen sind. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht verneinte den Anspruch auf einstweilige Verfügung, weil die Kündigung der Sparkasse rechtswirksam war und der Kunde zudem zu spät reagierte, was kein ausreichendes Eilverlangen begründete.
Das vorliegende Urteil
LG Flensburg – Az.: 3 T 1/23 – Beschluss vom 28.03.2023
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.
→ Lesen Sie hier den vollständigen Urteilstext…

Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz