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Auf Glatteis gestürzt? Jetzt Schmerzensgeld sichern!

Ein Sturz auf Glatteis kann schwere Folgen haben – doch Sie müssen das nicht einfach hinnehmen!

Rechtsanwalt Kotz prüft Ihren Fall kostenlos und setzt Ihre Schmerzensgeldansprüche durch.

Kostenlose Ersteinschätzung
Schnelle und professionelle Durchsetzung
Erfahrung mit Schadensersatzfragen
Kein Kostenrisiko mit Rechtsschutz

Nutzen Sie jetzt unser Formular und lassen Sie Ihre Ansprüche unverbindlich prüfen!

Beispiel aus der Praxis:

  • Eine Frau stürzte auf einem ungestreuten Gehweg und erlitt eine schwere Knieverletzung.
  • Das Oberlandesgericht Karlsruhe sprach ihr 12.500 Euro Schmerzensgeld sowie über 1.100 Euro Verdienstausfall zu.
  • Quellen: Urteil vom 08.04.2015 – 7 U 188/14 und BGH Urteil vom 10.07.2018 – VI ZR 259/15).
Auf Straße liegender Mann, der gestürzt ist

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Glatteisunfall? Wir holen ein Schmerzensgeld für Sie heraus!

Ein unachtsamer Moment, glatter Untergrund und schon ist es passiert: Ein Sturz auf Glatteis kann schmerzhafte Folgen haben und zu langwierigen Verletzungen führen. Neben den körperlichen Beschwerden kommen oft hohe Kosten auf Sie zu – für Arztbesuche, Medikamente und möglicherweise sogar Verdienstausfall.

Doch Sie müssen die Folgen nicht alleine tragen!

Wussten Sie, dass Sie bei einem Glatteisunfall Anspruch auf Schmerzensgeld haben können? Wenn der Unfall durch mangelnde Räum- und Streupflicht verursacht wurde, stehen wir Ihnen zur Seite und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

Was wir für Sie tun:

  • Unverbindliche Ersteinschätzung: Wir prüfen Ihren individuellen Fall und ermitteln Ihre Ansprüche.
  • Professionelle Vertretung: Wir übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite und den Versicherungen.
  • Umfassende Unterstützung: Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Schadensmeldung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht.

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute! Wir helfen Ihnen, Ihr Recht auf Schmerzensgeld durchzusetzen und die finanziellen Folgen des Unfalls zu minimieren. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Fordern Sie noch heute unsere Ersteinschätzung an – wir sind für Sie da!

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

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info@ra-kotz.de
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Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

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