Am 27.01.1880 wurde Herrn Thomas Alva Edison das Patent der „Electric Lamp“ mit der Nr. 223.898 in den USA ausgestellt. Nunmehr soll diese „Electric Lamp“ = Glühbirne „aussterben“. Nach dem Willen der EU und ihres Umweltschutzprogrammes sollen ab dem 01.09.2009 Glühbirnen mit mehr als 100 Watt Leistung nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Restbestände sollen aber noch verkauft werden dürfen. Ab dem 01.09.2010 soll das Verbot auf Glühbirnen ab 75 Watt ausgeweitet werden, ab dem 01.09.2011 soll das Verbot sodann für Glühbirnen ab 60 Watt gelten und ab dem 01.09.2012 schließlich für Glühbirnen über 25 Watt. Ab dem 01.09.2016 sollen zudem keine Halogenlampen mehr verkauft werden dürfen.
Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz



