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Google-Bewertungen von Nichtmandanten – negative Bewertung

Ein verärgerter Geschäftspartner gibt einer Kanzlei eine 1-Stern-Bewertung – doch das Gericht pfeift ihn zurück. Das Oberlandesgericht Oldenburg stärkt das Recht auf Meinungsäußerung, fordert aber mehr Transparenz bei Online-Bewertungen von Anwälten. Nicht-Mandanten dürfen ihre Erfahrungen teilen, müssen aber ihren Status offenlegen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Gericht befasste sich mit der Rechtmäßigkeit einer negativen Google-Bewertung einer Anwaltskanzlei durch einen Beklagten, der kein Mandant war.
  • In diesem Fall stellte sich die Frage, ob der Beklagte die Bewertung abgeben durfte, ohne auf den fehlenden Mandantenstatus hinzuweisen.
  • Schwierigkeit bestand darin, die Interessen der Klägerin an ihrem Gewerbebetrieb und die Meinungsfreiheit des Beklagten abzuwägen.
  • Die Entscheidung des Gerichts stellte klar, dass die Klägerin einen Anspruch auf Unterlassung der Bewertung hat, sofern kein Mandantschaftsverhältnis bestand und dies nicht in der Bewertung erwähnt wurde.
  • Das Gericht entschied, dass eine unzutreffende Bewertung, die den Wahrheitsgehalt nicht berücksichtigt, einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb der Klägerin darstellt.
  • Der Eingriff in die Meinungsfreiheit wird durch das Schutzrecht des Gewerbebetriebs der Klägerin begrenzt, wenn kein Mandantenverhältnis besteht.
  • Es wurde festgelegt, dass der Beklagte künftig eine negative Bewertung nur unter bestimmten Bedingungen veröffentlichen darf.
  • Die wetterbedingte Möglichkeit, Ordnungsgelder oder Haftstrafen zu verhängen, verdeutlicht die Ernsthaftigkeit des gerichtlichen Verbots.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Praxis der Veröffentlichung von Bewertungen im Internet, insbesondere in Bezug auf die Informationspflicht von Bewertenden.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und es wurde keine Revision zugelassen, was die endgültige Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit der Entscheidung unterstreicht.

Negative Google-Bewertungen: Rechtliche Herausforderungen und Strategien für Unternehmen

Google-Bewertungen spielen heute eine entscheidende Rolle für die Online-Reputation von Unternehmen. Insbesondere negative Bewertungen können, wenn sie nicht angemessen behandelt werden, erheblichen Schaden an der Markenreputation anrichten. Kundenfeedback, das auf Plattformen wie Google hinterlassen wird, beeinflusst nicht nur das Vertrauen potentieller Neukunden, sondern auch die bestehende Mandantenbindung. Ein durchdachtes Bewertungsmanagement und die richtige Response auf Bewertungen sind für Unternehmen essenziell, um die Kundenzufriedenheit zu fördern und einen positiven Eindruck zu hinterlassen.

Der Umgang mit Kritik ist entscheidend, um im Wettbewerbsumfeld bestehen zu können. Negative Bewertungen können zwar belastend sein, bieten aber auch eine Chance zur Schadensbegrenzung, sofern sie konstruktiv angegangen werden. Bewertungsstrategien, die auf eine transparente Kommunikation mit den Kunden abzielen, tragen dazu bei, ein positives Image zu bewahren. Besonders wichtig ist dabei, den Einfluss von Bewertungen zu verstehen und diese aktiv in die Servicestrategien zu integrieren, um das langfristige Vertrauen der Kunden zu sichern.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der auf die Herausforderungen eingeht, die sich aus einer negativen Google-Bewertung von Nichtmandanten ergeben haben, und die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Anwaltskanzlei erstreitet Teilsieg in Bewertungsstreit

Bewertungsmanagement von Anwaltskanzleien
Google-Bewertungen von Anwälten: Nicht-Mandanten müssen ihre Beziehung zur Kanzlei offenlegen, um die Aussagekraft von Bewertungen zu gewährleisten und eine faire Einschätzung der Kanzlei zu ermöglichen. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Rechtsstreit zwischen einer Anwaltskanzlei und einem Geschäftspartner einer ihrer Mandanten ein Urteil gefällt, das die Grenzen von Online-Bewertungen neu definiert. Der Fall drehte sich um eine 1-Stern-Bewertung auf Google, die der Beklagte für die Kanzlei hinterlassen hatte.

Hintergrund des Falls

Die Klägerin, eine Anwaltskanzlei, vertrat die DD GbR in Geschäftsbeziehungen mit dem Beklagten, der Futter an die GbR verkauft hatte. Die Kanzlei war beauftragt, die Rechnungslegung des Beklagten zu prüfen und die Zahlung vorzubereiten. Aufgrund formeller Bedenken verzögerte sich zunächst die Begleichung der Rechnung. Dies führte zu direktem Kontakt zwischen dem Beklagten und der Kanzlei, einschließlich eines Telefonats und schriftlicher Kommunikation zur Klärung der Rechnungsdetails.

Rechtliche Kernfragen

Das Gericht musste abwägen zwischen dem Recht der Kanzlei auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und dem Recht des Beklagten auf Meinungsäußerungsfreiheit. Zentral war die Frage, ob der Beklagte als Nicht-Mandant berechtigt war, eine Bewertung abzugeben, und wenn ja, unter welchen Bedingungen.

Gerichtsentscheidung und Begründung

Das OLG Oldenburg entschied teilweise zugunsten der Kanzlei. Es urteilte, dass der Beklagte die 1-Stern-Bewertung mit dem Kommentar „Nein“ nur dann veröffentlichen darf, wenn er deutlich macht, dass er kein Mandant der Kanzlei ist. Das Gericht begründete:

  1. Die Bewertung stelle einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Kanzlei dar.
  2. Dieser Eingriff sei rechtswidrig, solange kein Mandatsverhältnis besteht und der Beklagte dies nicht offenlegt.
  3. Die Bewertung sei als Meinungsäußerung einzustufen, die grundsätzlich geschützt sei, aber auch tatsächliche Behauptungen enthalte.
  4. Anders als in vorherigen Fällen habe hier ein relevanter geschäftlicher Kontakt zwischen dem Beklagten und der Kanzlei bestanden.
  5. Die Eigenart des Rechtsanwaltsberufs und die Erwartungen potenzieller Mandanten an Bewertungen seien zu berücksichtigen.

Bedeutung für Online-Bewertungen von Anwälten

Das Urteil differenziert zwischen Bewertungen von Mandanten und Nicht-Mandanten. Es erkennt an, dass auch Nicht-Mandanten legitime Erfahrungen mit einer Kanzlei machen können, die eine Bewertung rechtfertigen. Gleichzeitig betont es die Notwendigkeit der Transparenz bezüglich der Art der Geschäftsbeziehung.

Das Gericht unterstreicht, dass Bewertungen von Rechtsanwälten primär für potenzielle Mandanten relevant sind. Daher müssen Nicht-Mandanten ihren Status offenlegen, um eine angemessene Einordnung der Bewertung zu ermöglichen.

Auswirkungen des Urteils

Die Entscheidung schafft einen Ausgleich zwischen Meinungsfreiheit und Schutz des Geschäftsbetriebs. Sie erlaubt Bewertungen auch von Nicht-Mandanten, fordert aber Transparenz über die Art der Beziehung zur Kanzlei. Dies dürfte die Aussagekraft von Online-Bewertungen für Rechtsanwälte erhöhen und Nutzern eine bessere Einschätzung ermöglichen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil des OLG Oldenburg schafft einen wichtigen Ausgleich zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz des anwaltlichen Gewerbebetriebs bei Online-Bewertungen. Es erlaubt Bewertungen von Nicht-Mandanten, fordert aber Transparenz über die Art der Beziehung zur Kanzlei. Diese Differenzierung trägt der Besonderheit des Anwaltsberufs Rechnung und stärkt die Aussagekraft von Bewertungen für potenzielle Mandanten. Die Entscheidung setzt neue Maßstäbe für die Zulässigkeit und Gestaltung von Anwaltsbewertungen im digitalen Raum.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für Anwaltskanzleien und Personen, die diese bewerten möchten. Als Nicht-Mandant dürfen Sie eine Anwaltskanzlei nun auch dann bewerten, wenn Sie nur indirekten Kontakt hatten, müssen aber klar offenlegen, dass Sie kein Mandant sind. Für Anwaltskanzleien bedeutet dies, dass sie negative Bewertungen von Nicht-Mandanten nicht mehr grundsätzlich löschen lassen können, aber ein Recht auf Transparenz haben. Das Urteil stärkt somit die Meinungsfreiheit, fordert aber gleichzeitig mehr Offenheit bei Online-Bewertungen. Es schafft einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Kanzleien und dem Informationsinteresse potenzieller Mandanten.


Weiterführende Informationen

Sie suchen nach fundierten Informationen zum Bewertungsmanagement von Anwaltskanzleien? Hier finden Sie Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen. Unsere FAQ-Rubrik bietet Ihnen umfassendes Wissen und praxisnahe Einblicke in die komplexen Themen rund um die Bewertung von Kanzleien.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Welche rechtlichen Grenzen gelten für Online-Bewertungen von Anwaltskanzleien?

Online-Bewertungen von Anwaltskanzleien unterliegen einem Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs. Grundsätzlich sind Bewertungen als Meinungsäußerungen geschützt, müssen aber bestimmte Grenzen einhalten:

Zulässigkeit von Mandantenbewertungen

Wenn Sie als Mandant eine Anwaltskanzlei bewertet haben, genießt Ihre Äußerung einen hohen Schutz durch die Meinungsfreiheit. Sie dürfen Ihre subjektiven Eindrücke schildern und auch Kritik äußern, solange Sie keine unwahren Tatsachenbehauptungen aufstellen oder Beleidigungen aussprechen. Ihre Bewertung sollte sich auf die konkret in Anspruch genommene Dienstleistung beziehen.

Einschränkungen für Nicht-Mandanten

Als Nicht-Mandant unterliegen Ihre Bewertungsmöglichkeiten stärkeren Einschränkungen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass Bewertungen von Nicht-Mandanten nur zulässig sind, wenn ein leistungs- bzw. mandatsbezogener geschäftlicher Kontakt bestand. Wenn Sie also lediglich als Prozessgegner mit der Kanzlei zu tun hatten, dürfen Sie keine Bewertung abgeben, die den Eindruck erweckt, Sie seien Mandant gewesen.

Offenlegungspflicht für Nicht-Mandanten

Haben Sie als Nicht-Mandant einen relevanten geschäftlichen Kontakt zur Kanzlei gehabt, müssen Sie bei Ihrer Bewertung offenlegen, dass kein Mandatsverhältnis bestand. Dies dient dazu, den Aussagegehalt Ihrer Bewertung für andere Nutzer einordbar zu machen.

Schutz vor falschen Tatsachenbehauptungen

Anwaltskanzleien haben das Recht, sich gegen nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen in Bewertungen zu wehren. Wenn Sie als Bewerter Aussagen treffen, die sich als unwahr herausstellen, kann die Kanzlei die Löschung oder Berichtigung verlangen.

Grenzen der Anonymität

Obwohl Sie Bewertungen grundsätzlich anonym abgeben dürfen, besteht bei rechtswidrigen Äußerungen ein Auskunftsanspruch der betroffenen Kanzlei. In solchen Fällen kann die Plattform verpflichtet sein, Ihre Identität offenzulegen.

Wenn Sie eine Anwaltskanzlei bewerten möchten, achten Sie darauf, Ihre Erfahrungen sachlich und wahrheitsgemäß zu schildern. Vermeiden Sie pauschale Urteile und konzentrieren Sie sich auf konkrete Aspekte der anwaltlichen Leistung. So tragen Sie zu einer fairen und hilfreichen Bewertungskultur bei.


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Wie können Anwaltskanzleien gegen unbegründete negative Bewertungen vorgehen?

Anwaltskanzleien haben mehrere Möglichkeiten, gegen unbegründete negative Bewertungen vorzugehen:

Prüfung der Bewertung

Zunächst sollten Sie die Bewertung sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Nicht jede negative Bewertung ist automatisch unzulässig. Erlaubt sind grundsätzlich Meinungsäußerungen und wahre Tatsachenbehauptungen. Unzulässig sind hingegen unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Bewertungen von Personen, die nie Mandanten waren.

Dokumentation und Beweissicherung

Sichern Sie die Bewertung durch Screenshots oder andere geeignete Methoden. Notieren Sie das Datum der Veröffentlichung und den genauen Wortlaut. Diese Informationen sind wichtig für mögliche rechtliche Schritte.

Kontaktaufnahme mit dem Bewertungsportal

Wenden Sie sich an den Betreiber des Bewertungsportals, in diesem Fall Google. Erklären Sie sachlich, warum die Bewertung Ihrer Ansicht nach unzulässig ist. Viele Portale haben eigene Richtlinien und Prozesse für solche Fälle. Bei Google können Sie über das Hilfecenter eine Überprüfung der Bewertung beantragen.

Rechtliche Schritte

Wenn das Portal nicht reagiert oder die Löschung ablehnt, können Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen:

  • Abmahnung: Fordern Sie den Verfasser der Bewertung zur Löschung und Unterlassung auf.
  • Einstweilige Verfügung: In dringenden Fällen kann ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht gestellt werden.
  • Klage: Als letztes Mittel kommt eine Klage auf Unterlassung und Schadensersatz in Betracht.

Proaktives Reputationsmanagement

Parallel zu rechtlichen Schritten ist es sinnvoll, die eigene Online-Reputation aktiv zu pflegen:

  • Ermutigen Sie zufriedene Mandanten, positive Bewertungen abzugeben.
  • Reagieren Sie professionell und sachlich auf Kritik, ohne dabei Mandantengeheimnisse zu verletzen.
  • Pflegen Sie Ihre Online-Präsenz durch regelmäßige Updates Ihrer Website und Social-Media-Profile.

Bedenken Sie, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist. Die rechtliche Bewertung hängt stark vom konkreten Inhalt der Bewertung und den Umständen des Einzelfalls ab.


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Welche Besonderheiten gelten für Bewertungen von Nicht-Mandanten?

Bewertungen von Nicht-Mandanten unterliegen besonderen rechtlichen Einschränkungen. Grundsätzlich dürfen auch Personen, die keine Mandanten einer Kanzlei sind, eine Bewertung abgeben. Allerdings müssen dabei wichtige Regeln beachtet werden:

Offenlegungspflicht

Nicht-Mandanten müssen in ihrer Bewertung klar erkennbar machen, dass kein Mandatsverhältnis bestand. Dies dient der Transparenz und verhindert, dass bei Lesern ein falscher Eindruck entsteht. Wenn Sie also als Nicht-Mandant eine Bewertung abgeben möchten, sollten Sie dies explizit erwähnen, z.B. durch einen Zusatz wie „Ich war kein Mandant, hatte aber Kontakt zur Kanzlei“.

Erfordernis eines geschäftlichen Kontakts

Für eine zulässige Bewertung durch Nicht-Mandanten ist ein konkreter geschäftlicher Kontakt zur Kanzlei notwendig. Dies kann beispielsweise ein Beratungsgespräch, eine telefonische Anfrage oder ein E-Mail-Austausch sein. Reine Vermutungen oder Hörensagen reichen nicht aus, um eine fundierte Bewertung abzugeben.

Einschränkungen des Bewertungsinhalts

Nicht-Mandanten können in der Regel nur eingeschränkt die fachliche Qualität der anwaltlichen Arbeit beurteilen. Ihre Bewertung sollte sich daher auf die tatsächlich erlebten Aspekte beschränken, wie etwa die Freundlichkeit des Empfangs, die Reaktionszeit auf Anfragen oder die Verständlichkeit der Erklärungen im Erstgespräch.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Wenn eine Bewertung von einem Nicht-Mandanten stammt und dies nicht kenntlich gemacht wird, kann die betroffene Kanzlei die Löschung oder Änderung der Bewertung verlangen. In solchen Fällen überwiegt das Interesse der Kanzlei an einer fairen Darstellung gegenüber dem Recht auf freie Meinungsäußerung des Bewertenden.

Beachten Sie, dass diese Regeln dem Schutz der Kanzleien und der Informationsqualität für potenzielle Mandanten dienen. Wenn Sie als Nicht-Mandant eine Bewertung abgeben möchten, stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Status offenlegen und sich auf die Aspekte beschränken, die Sie tatsächlich beurteilen können.


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Welche Rechte haben Anwaltskanzleien bei der Löschung oder Änderung von Online-Bewertungen?

Anwaltskanzleien haben bei der Löschung oder Änderung von Online-Bewertungen grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Unternehmen. Sie können gegen rechtswidrige Bewertungen vorgehen und deren Entfernung oder Änderung verlangen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht.

Voraussetzungen für einen Löschungsanspruch

Ein Anspruch auf Löschung oder Änderung einer Bewertung besteht, wenn diese rechtswidrig ist. Dies ist insbesondere der Fall bei:

  • Unwahren Tatsachenbehauptungen
  • Beleidigungen oder Schmähkritik
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten
  • Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen

Wichtig ist, dass reine Meinungsäußerungen grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt sind. Wenn Sie als Anwaltskanzlei eine negative, aber sachliche Bewertung erhalten, müssen Sie diese in der Regel hinnehmen.

Vorgehen bei rechtswidrigen Bewertungen

Wenn Sie eine rechtswidrige Bewertung Ihrer Kanzlei entdecken, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Kontaktieren Sie zunächst den Plattformbetreiber (z.B. Google) und fordern Sie die Löschung der Bewertung.
  2. Legen Sie dabei detailliert dar, warum die Bewertung rechtswidrig ist.
  3. Der Plattformbetreiber muss dann die Bewertung prüfen und bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit löschen.

Reagiert der Plattformbetreiber nicht oder lehnt die Löschung ab, können Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen. In diesem Fall müssen Sie die Rechtswidrigkeit der Bewertung nachweisen.

Besonderheiten für Anwaltskanzleien

Als Anwaltskanzlei unterliegen Sie besonderen berufsrechtlichen Regelungen. Sie müssen bei der Reaktion auf Bewertungen stets die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht beachten. Das bedeutet, Sie dürfen in Ihrer Antwort auf eine Bewertung keine Mandatsgeheimnisse preisgeben, selbst wenn dies zur Richtigstellung nötig wäre.

Grenzen des Löschungsanspruchs

Beachten Sie, dass nicht jede negative Bewertung automatisch rechtswidrig ist. Sachliche Kritik, auch wenn sie hart formuliert ist, müssen Sie in der Regel akzeptieren. Zudem haben Sie keinen Anspruch auf Löschung von Bewertungen, nur weil der Verfasser anonym ist oder Sie sich nicht an einen konkreten Mandanten erinnern können.


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Wie können Anwaltskanzleien ihr Online-Bewertungsmanagement rechtssicher gestalten?

Anwaltskanzleien können ihr Online-Bewertungsmanagement durch folgende Maßnahmen rechtssicher gestalten:

Rechtmäßige Bewertungsaufforderungen

Formulieren Sie Bewertungsaufforderungen neutral und ohne Beeinflussung. Bitten Sie Mandanten um eine ehrliche Bewertung ihrer Erfahrungen, ohne positive Bewertungen zu suggerieren oder zu belohnen. Versenden Sie Bewertungsanfragen nur an tatsächliche Mandanten und holen Sie deren Einwilligung zur Kontaktaufnahme ein. Wenn Sie Bewertungsaufforderungen per E-Mail versenden, beachten Sie die Vorgaben des UWG zur Werbung per E-Mail.

Transparente Bewertungsrichtlinien

Erstellen Sie klare Richtlinien für Bewertungen auf Ihrer Kanzlei-Website. Legen Sie darin fest, welche Inhalte zulässig sind und welche nicht. Untersagen Sie beispielsweise Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen und die Nennung von Mandantennamen. Veröffentlichen Sie diese Richtlinien gut sichtbar, damit sich Bewertende daran orientieren können.

Sorgfältige Prüfung eingehender Bewertungen

Überprüfen Sie neue Bewertungen zeitnah auf ihre Zulässigkeit. Achten Sie besonders auf Fake-Bewertungen von Nicht-Mandanten und offensichtlich rechtswidrige Inhalte. Löschen Sie nur Bewertungen, die nachweislich gegen Ihre Richtlinien oder geltendes Recht verstoßen. Dokumentieren Sie Ihre Prüfung und Entscheidung, um im Streitfall Ihre Vorgehensweise belegen zu können.

Professioneller Umgang mit negativen Bewertungen

Reagieren Sie auf negative Bewertungen sachlich und lösungsorientiert. Gehen Sie auf die Kritik ein, ohne dabei die anwaltliche Schweigepflicht zu verletzen. Bieten Sie dem Bewertenden an, das Problem im persönlichen Gespräch zu klären. Vermeiden Sie emotionale oder aggressive Antworten, die Ihrem Ruf schaden könnten.

Regelmäßige Überwachung relevanter Plattformen

Beobachten Sie kontinuierlich die für Ihre Kanzlei relevanten Bewertungsportale. Richten Sie Benachrichtigungen für neue Bewertungen ein, um schnell reagieren zu können. So erkennen Sie problematische Bewertungen frühzeitig und können gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Wenn Sie diese Maßnahmen umsetzen, können Sie Ihr Online-Bewertungsmanagement rechtssicher gestalten und gleichzeitig von den Vorteilen positiver Bewertungen profitieren. Bedenken Sie stets, dass Transparenz und Fairness im Umgang mit Bewertungen nicht nur rechtlich geboten, sondern auch vertrauensfördernd für potenzielle Mandanten sind.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Meinungsäußerungsfreiheit: Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. Es erlaubt Menschen, ihre Meinung öffentlich und in jeder Form zu äußern, soweit dies nicht gegen andere Gesetze verstößt. Dies schließt sowohl Lob als auch Kritik ein. Ein Beispiel ist das Veröffentlichen von Bewertungen online. Diese Freiheit hat allerdings Grenzen, wenn die Äußerungen etwa Beleidigungen oder unwahre Behauptungen enthalten.
  • Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb: Dieses juristische Konzept schützt ein Unternehmen vor Eingriffen, die seinen Betrieb stören oder schädigen könnten. Dazu gehören z. B. falsche Behauptungen oder negative Bewertungen, die den Ruf schädigen und somit Kunden vertreiben können. In gesetzlichen Texten wird oft betont, dass Eingriffe in den Gewerbebetrieb nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind, um die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen zu sichern.
  • Nicht-Mandanten: Als Nicht-Mandanten werden Personen bezeichnet, die keine direkten Kunden bzw. keinen Vertrag mit einem Anwalt oder einer Kanzlei haben, aber dennoch Erfahrungen oder Kontakte mit dieser haben könnten. Ein Beispiel wäre eine Person, die im Rahmen einer Geschäftsbeziehung in Kontakt mit der Kanzlei gekommen ist und auf Basis dieser Erfahrung eine Bewertung abgibt.
  • Relevanter geschäftlicher Kontakt: Diese Bezeichnung deutet darauf hin, dass zwischen zwei Parteien eine bedeutsame Geschäftsbeziehung bestand, die über private oder nicht wesentliche Kontakte hinausgeht. Im Kontext von Bewertungen bedeutet dies, dass auch Personen, die keine direkten Mandanten sind, aber relevante Geschäftsinteraktionen hatten, eine Bewertung abgeben dürfen.
  • Transparenz bei Online-Bewertungen: Transparenz bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Person, die eine Bewertung abgibt, klar und ehrlich offenlegt, in welcher Beziehung sie zur bewerteten Kanzlei steht. Dies ist notwendig, damit andere Leser die Bewertung korrekt einordnen und deren Wert einschätzen können. Beispielsweise sollte ein Nicht-Mandant angeben, dass er die Kanzlei nur aus geschäftlichen Gründen und nicht als deren direkter Kunde kennengelernt hat.
  • Schutzzweck der Meinungsfreiheit: Dieser Begriff beschreibt die grundlegende Idee hinter der Meinungsfreiheit: den Schutz der Möglichkeit, frei und offen Gedanken, Ideen und Kritik auszutauschen, ohne aus Sorge vor staatlicher Repression oder rechtlichen Konsequenzen eingeschränkt zu werden. In Rechtsfällen wird oft eine Abwägung vorgenommen zwischen diesem Schutz und anderen wichtigen Rechten, wie dem Schutz der wirtschaftlichen und beruflichen Existenz von Unternehmen.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog: Dieser Paragraph regelt den Unterlassungsanspruch bei einer Verletzung eines Rechts. Analogie bedeutet, dass die Rechtsnorm auf einen Fall angewendet wird, für den sie ursprünglich nicht gedacht war, jedoch ähnliche Merkmale aufweist.
  • § 823 Abs. 1 BGB: Dieser Paragraph schützt das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor Verletzungen. Eine Verletzung kann durch falsche, beleidigende oder unwahre Äußerungen erfolgen, die den Ruf des Unternehmens schädigen oder die Geschäftsbeziehung zu Kunden beeinträchtigen.
  • Art. 12 Abs. 1 GG: Dieser Artikel garantiert das Recht, ein Gewerbe zu betreiben. Er schützt die freie Berufswahl und die freie Erwerbswahl, worunter auch der Schutz des gewerblichen Rufes fällt.
  • Art. 19 Abs. 3 GG: Dieser Artikel schützt das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Einschränkung von Meinungsäußerungen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, beispielsweise wenn sie gegen die öffentliche Ordnung oder die Rechte anderer verstoßen.
  • Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 10 EMRK: Diese Normen garantieren ebenfalls die Meinungsfreiheit, die sich auch auf Kritik und Kritik übende Bewertungen erstreckt. Allerdings muss die Meinungsäußerung mit den Grundsätzen des Rechtsstaatsprinzips vereinbar sein. Im vorliegenden Fall wird die Meinungsfreiheit des Beklagten mit dem Recht der Klägerin am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb abgewägt, um einen angemessenen Ausgleich zu finden.

Das vorliegende Urteil

 

OLG Oldenburg – Az.: 13 U 110/23 – Urteil vom 04.06.2024


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