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Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB – Voraussetzungen

Ein bekannter Rapper musste seinen Ex-Manager auf Grundbuchberichtigung verklagen – es ging um ein millionenschweres Immobilien-Portfolio mit 80 Wohneinheiten. Der Streit der beiden ehemaligen Geschäftspartner landete vor dem Oberlandesgericht Brandenburg, das dem Rapper teilweise Recht gab, aber hohe Auflagen erteilte. Der Ex-Manager muss zwar im Grundbuch ausgetragen werden, erhält aber über eine Million Euro und weitreichende Freistellungen von finanziellen Verpflichtungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei dieser Entscheidung geht es um die Berichtigung eines Grundbuchs gemäß § 894 BGB, konkret um die Richtigstellung des Eigentümers in einem Grundbuch.
  • Der Kläger begehrt die Eintragung als Eigentümer anstelle der bisherigen Eigentümer, einer Firma und ihren Gesellschaftern.
  • Eine Schwierigkeit besteht darin, dass die Berichtigung Zug um Zug gegen erhebliche Zahlungs- und Freistellungsverpflichtungen des Klägers erfolgen soll.
  • Das Gericht hat entschieden, dass dem Kläger die Berichtigung des Grundbuchs zusteht.
  • Die Entscheidung beruht darauf, dass der Kläger einen Anspruch auf Berichtigung hat und alle erforderlichen Bedingungen gemäß § 894 BGB erfüllt sind.
  • Als Folge der Entscheidung muss der Beklagte dem Antrag auf Grundbuchberichtigung zustimmen, wenn der Kläger die im Urteil genannten Verpflichtungen erfüllt.
  • Die Auswirkungen umfassen die Eigentumsübertragung auf den Kläger und die Befreiung des Beklagten von bestimmten finanziellen und vertragsrechtlichen Verpflichtungen.

Grundbuchberichtigung im Immobilienrecht: Ein Fall beleuchtet die Herausforderungen

Die Grundbuchberichtigung gemäß § 894 BGB ist ein essenzieller Bestandteil des deutschen Immobilienrechts, der sicherstellt, dass die im Grundbuch verzeichneten Eigentumsverhältnisse stets aktuell und korrekt sind. Eine solche Berichtigung kann notwendig werden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse ändern, etwa durch eine Eigentumsübertragung, die durch eine Rechtsnachfolge notwendig wird. Insbesondere bei Auseinandersetzungen innerhalb einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann es vorkommen, dass Gesellschafter ausgeschlossen werden, was dann eine Grundbuchänderung und ggf. eine Klage auf Grundbuchberichtigung erforderlich macht. Die Voraussetzungen für eine solche Berichtigung sind oft komplex und erfordern eine sorgfältige Prüfung der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall näher betrachtet, der diese Thematik ausführlich beleuchtet und die entscheidenden juristischen Fragestellungen herausarbeitet.

Der Fall vor Gericht


Grundbuchstreit zwischen Rap-Musiker und Ex-Manager landet vor Gericht

Ein langjähriger Streit zwischen einem bekannten Rap-Musiker und seinem ehemaligen Manager über Immobilieneigentum wurde vom Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Im Zentrum des Falls stand die Frage der Grundbuchberichtigung für ein Grundstück mit sieben Gebäuden und insgesamt 80 Wohneinheiten.

Vorgeschichte und Ausgangssituation

Grundbuchberichtigung und Eigentumskonflikt
Der Kläger fordert die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung und Schadensersatz, nachdem er den Beklagten aus ihrer Gesellschaft ausgeschlossen hat und finanzielle Streitigkeiten entstanden sind. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Der klagende Rap-Musiker und sein früherer Manager, der seit 2004 für ihn tätig war, hatten am 1. April 2010 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Diese Gesellschaft wurde als Eigentümerin mehrerer Flurstücke im Grundbuch eingetragen. Die betreffenden Immobilien, die aus dem Jahr 1938 stammen und 2011 modernisiert wurden, umfassen sieben Einzelgebäude mit 80 Wohneinheiten.

Rechtliche Auseinandersetzung

Nach dem Ausschluss des Beklagten aus der Gesellschaft forderte der Kläger die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte in erster Instanz bereits ein Urteil gefällt, gegen das der Beklagte Berufung einlegte. Das Oberlandesgericht Brandenburg musste nun über diese Berufung entscheiden.

Gerichtliche Entscheidung und Auflagen

Das Oberlandesgericht gab der Klage teilweise statt. Der Beklagte wurde verpflichtet, der Grundbuchberichtigung zuzustimmen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Diese umfassen die Zahlung von über einer Million Euro nebst Zinsen sowie umfangreiche Freistellungsverpflichtungen. Der Kläger muss den Beklagten insbesondere von Verbindlichkeiten aus einem Darlehensvertrag mit einer Bank sowie von weiteren bankbezogenen Verpflichtungen freistellen.

Kostenverteilung und Vollstreckbarkeit

Die Prozesskosten wurden zwischen den Parteien aufgeteilt. Für die erste Instanz muss der Kläger ein Viertel und der Beklagte drei Viertel der Kosten tragen. In der Berufungsinstanz wurde eine Verteilung von einem Drittel zu Lasten des Klägers und zwei Dritteln zu Lasten des Beklagten festgelegt. Das Urteil wurde für vorläufig vollstreckbar erklärt, wobei beide Parteien die Möglichkeit haben, die Vollstreckung durch entsprechende Sicherheitsleistungen abzuwenden.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das OLG Brandenburg hat einen bedeutsamen Grundsatz im Gesellschaftsrecht bekräftigt – der Ausschluss eines GbR-Gesellschafters berechtigt grundsätzlich zur Grundbuchberichtigung, jedoch nur gegen angemessenen Ausgleich. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Zustimmungspflicht zur Grundbuchberichtigung an die vollständige wirtschaftliche Auseinandersetzung zwischen den Gesellschaftern geknüpft ist, insbesondere hinsichtlich der Freistellung von Verbindlichkeiten.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil verdeutlicht, dass bei einem Streit um die Eigentümerschaft und Korrektur des Grundbuchs entscheidend ist, ob alle relevanten Parteien die Umstände des Eigentumsübergangs klar belegen können. Wenn Sie in eine ähnliche Situation geraten, ist es wichtig, nachvollziehbare Beweise für Ihre Ansprüche vorzulegen, insbesondere wenn es um finanzielle Einlagen oder Entnahmen geht, die die Eigentumsverhältnisse beeinflussen. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, alle finanziellen Transaktionen transparent zu dokumentieren und rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um unberechtigte Eintragungen im Grundbuch erfolgreich anzufechten. Zudem müssen relevante Darlehensverpflichtungen berücksichtigt und eventuell bestehende Sicherheiten geregelt werden, um Ihre Ansprüche abzusichern. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, dass alle notwendigen rechtlichen Vereinbarungen schriftlich fixiert sind, um zukünftige Auseinandersetzungen zu vermeiden und Ihr Immobilienvermögen zu schützen.


FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Grundbuchberichtigung und wann kann sie beantragt werden?

Eine Grundbuchberichtigung ist die Korrektur des Grundbuchs, wenn dessen Inhalt nicht mit der tatsächlichen Rechtslage übereinstimmt. Sie kommt zum Beispiel in Betracht, wenn ein Eigentümer fälschlicherweise im Grundbuch eingetragen ist oder wenn bestehende Rechte nicht oder falsch eingetragen wurden.

Voraussetzungen für eine Grundbuchberichtigung

Die Berichtigung des Grundbuchs setzt eine Unrichtigkeit voraus. Diese liegt vor, wenn eine Diskrepanz zwischen der formellen Rechtslage (Grundbucheintrag) und der materiellen Rechtslage (tatsächliche rechtliche Situation) besteht. Ein typischer Fall wäre, wenn Sie ein Grundstück wirksam erworben haben, aber noch der Verkäufer als Eigentümer eingetragen ist.

Durchführung der Berichtigung

Die Berichtigung erfolgt durch einen Antrag beim Grundbuchamt. Dabei sind zwei Wege möglich:

Der einfachste Weg ist die Berichtigung durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, mit denen Sie Ihre Rechtsstellung nachweisen können. In diesem Fall können Sie direkt beim Grundbuchamt die Berichtigung beantragen.

Wenn der eingetragene Berechtigte nicht freiwillig zustimmt, steht Ihnen der Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB zu. Mit diesem können Sie die erforderliche Zustimmung zur Berichtigung gerichtlich durchsetzen.

Schutz während des Berichtigungsverfahrens

Um Ihre Rechtsposition während des Berichtigungsverfahrens zu schützen, können Sie einen Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eintragen lassen. Dies verhindert, dass zwischenzeitlich ein gutgläubiger Dritter Rechte am Grundstück erwirbt.

Der Grundbuchberichtigungsanspruch ist nach § 898 BGB unverjährbar, Sie können ihn also zeitlich unbegrenzt geltend machen.


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Welche Kosten entstehen bei einer Grundbuchberichtigung?

Bei einer Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall gilt eine wichtige Zwei-Jahres-Frist: Wenn Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt einreichen, ist die Berichtigung vollständig gebührenfrei.

Kosten nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist

Nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist richten sich die Gebühren nach dem Wert der Immobilie. Bei einem Grundstückswert von:

  • 100.000 Euro fallen etwa 200 Euro an
  • 250.000 Euro betragen die Gebühren rund 450 Euro
  • 500.000 Euro entstehen Kosten von circa 1.200 Euro
  • 750.000 Euro belaufen sich die Gebühren auf etwa 1.700 Euro.

Zusätzliche Kostenaspekte

Die Gebührenbefreiung innerhalb der Zwei-Jahres-Frist gilt unabhängig von den Gründen für eine mögliche Verzögerung. Selbst wenn ein langwieriges Erbscheinsverfahren die Ursache ist, entfällt die Gebührenbefreiung nach Fristablauf.

Zeitpunkt der Antragstellung

Für die Gebührenbefreiung ist der Eingang des Antrags beim Grundbuchamt maßgeblich, nicht der Zeitpunkt der tatsächlichen Eintragung. Die Frist beginnt mit dem Todestag des Erblassers. Bei einer Vor- und Nacherbschaft ist der Zeitpunkt des Nacherbfalls entscheidend.


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Wie läuft ein Grundbuchberichtigungsverfahren ab?

Ein Grundbuchberichtigungsverfahren beginnt mit der Feststellung der Unrichtigkeit des Grundbuchs, wenn also die Eintragung nicht mit der tatsächlichen Rechtslage übereinstimmt.

Einleitung des Verfahrens

Der wahre Rechtsinhaber fordert zunächst den zu Unrecht im Grundbuch Eingetragenen zur Abgabe einer Zustimmungserklärung für die Grundbuchberichtigung auf. Diese Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden und den Formvorschriften der Grundbuchordnung entsprechen.

Freiwillige Berichtigung

Wenn der eingetragene Berechtigte zustimmt, kann die Berichtigung des Grundbuchs auf einfachem Weg erfolgen. Dafür ist ein Antrag beim Grundbuchamt zu stellen, dem die Zustimmungserklärung beigefügt wird. Das Grundbuchamt prüft dann die Voraussetzungen und nimmt bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen die Berichtigung vor.

Gerichtliches Verfahren

Verweigert der Eingetragene seine Zustimmung, muss der wahre Berechtigte Klage auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung erheben. Nach einem rechtskräftigen Urteil ersetzt dieses die erforderliche Zustimmungserklärung. Mit dem Urteil kann dann beim Grundbuchamt die Berichtigung beantragt werden.

Vorläufiger Rechtsschutz

Während des laufenden Verfahrens kann der wahre Berechtigte einen Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eintragen lassen. Dies verhindert, dass der zu Unrecht Eingetragene das Grundstück an gutgläubige Dritte überträgt.

Besonderheiten bei Gesellschaften

Seit dem 01.01.2024 gelten für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) besondere Regelungen: Eine Berichtigung des Grundbuchs bezüglich der Gesellschafter ist nur noch möglich, wenn die GbR zuvor im Gesellschaftsregister eingetragen wurde.

Der Grundbuchberichtigungsanspruch ist unverjährbar, sodass er jederzeit geltend gemacht werden kann. Die Berichtigung des Grundbuchs ist innerhalb von zwei Jahren nach dem auslösenden Ereignis (zum Beispiel einem Erbfall) gebührenfrei.


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Welche Dokumente sind für eine Grundbuchberichtigung erforderlich?

Für eine Grundbuchberichtigung benötigen Sie einen schriftlichen Berichtigungsantrag beim zuständigen Grundbuchamt sowie spezifische Nachweisdokumente.

Erforderliche Hauptdokumente

Der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs muss durch grundbuchtaugliche Dokumente erfolgen. Als Nachweis dienen:

  • Die Ausfertigung eines Erbscheins (keine beglaubigte Kopie)
  • Eine beglaubigte Abschrift eines notariellen Testaments oder Erbvertrags mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Ein Europäisches Nachlasszeugnis bei Erbfällen mit Auslandsbezug

Besondere Dokumentenanforderungen

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind zusätzlich erforderlich:

Der Gesellschaftsvertrag in notarieller Form sowie notariell beglaubigte Erklärungen der Erben des verstorbenen Gesellschafters und der übrigen Gesellschafter über die geltenden Regelungen beim Tod eines Gesellschafters.

Formale Anforderungen

Der Antrag muss persönliche Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Antragstellers
  • Grundbuch- und Grundbuchblattbezeichnung
  • Angaben zum Erblasser und Todestag
  • Bei Miterben deren persönliche Daten

Wenn Sie ein eigenhändiges Testament besitzen, reicht dieses allein nicht aus – in diesem Fall ist immer ein Erbschein erforderlich.


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Wer muss einer Grundbuchberichtigung zustimmen?

Die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung muss von demjenigen erteilt werden, dessen Recht durch die Berichtigung betroffen wird. Dies ist in der Regel der im Grundbuch eingetragene Berechtigte (Buchberechtigte), dessen Recht durch die Anpassung des Grundbuchinhalts beseitigt oder geschmälert wird.

Formelle Anforderungen

Die Zustimmung muss in Form einer Bewilligung gegenüber dem Grundbuchamt erfolgen. Diese Bewilligung muss den formellen Anforderungen der Grundbuchordnung entsprechen und öffentlich beglaubigt sein.

Besondere Konstellationen

Wenn Sie beispielsweise als wahrer Eigentümer nicht im Grundbuch eingetragen sind, benötigen Sie die Zustimmung des fälschlicherweise eingetragenen Eigentümers. Bei einer falschen Grundschuldeintragung ist die Zustimmung des eingetragenen Grundschuldgläubigers erforderlich.

Durchsetzung der Zustimmung

Verweigert der Buchberechtigte seine Zustimmung, können Sie diese durch eine Klage erzwingen. Nach einem rechtskräftigen Urteil gilt die Zustimmungserklärung als abgegeben, sodass das Grundbuchamt die Berichtigung vornehmen kann.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Grundbuchberichtigung

Die Grundbuchberichtigung ist ein Verfahren, um falsche Eintragungen im Grundbuch zu korrigieren. Nach § 894 BGB kann eine Berichtigung erforderlich sein, wenn z. B. ein Eigentümerwechsel nicht ordnungsgemäß eingetragen wurde. Ziel ist, die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch wiederzugeben.

Beispiel: Wenn jemand durch einen Erbfall Eigentümer eines Grundstücks wird, das aber im Grundbuch noch auf den verstorbenen Eigentümer eingetragen ist, ist eine Grundbuchberichtigung notwendig.

Im vorliegenden Fall ist die Berichtigung notwendig, um den Rapper als rechtmäßigen Eigentümer einzutragen, nachdem sein Ex-Manager aus der Gesellschaft ausgeschlossen wurde.


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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine einfache Form der Personengesellschaft, die durch einen Vertrag zwischen mindestens zwei Personen gegründet wird. Sie ist nicht rechtsfähig, wird aber als Träger von Rechten und Pflichten angesehen.

Beispiel: Zwei Freunde gründen eine GbR, um gemeinsam ein Café zu betreiben. Sie teilen die Gewinne und haften gemeinsam für Verluste.

Im Kontext des Textes hatten der Rapper und sein Manager eine GbR gegründet, um die Immobilien zu verwalten, was später zu Konflikten führte.


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Ausschluss aus der Gesellschaft

Unter dem Ausschluss aus der Gesellschaft versteht man das rechtliche Herausdrängen eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft, was oft eine Änderung im rechtlichen Status und der Eigentumsverhältnisse nötig macht.

Beispiel: Ein Gesellschafter, der wiederholt gegen die Interessen der Gesellschaft handelt, kann nach ordnungsgemäßer Beschlussfassung ausgeschlossen werden.

Im aktuellen Fall führte der Ausschluss zur Forderung nach Grundbuchberichtigung, da die Eigentumsverhältnisse innerhalb der früheren GbR geändert wurden.


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Freistellungsverpflichtung

Eine Freistellungsverpflichtung ist die vertragliche Pflicht, jemanden von bestimmten Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen zu entlasten. Häufig betrifft sie finanzielle oder rechtliche Aspekte.

Beispiel: Ein Partner verpflichtet sich, den anderen Partner von den verbleibenden Verpflichtungen eines Darlehens freizustellen.

In diesem Fall musste der Rapper den Ex-Manager von Darlehensverbindlichkeiten freistellen, was eine Bedingung für die Grundbuchberichtigung war.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Vorläufige Vollstreckbarkeit bedeutet, dass ein Urteil vollstreckt werden kann, obwohl es noch nicht rechtskräftig ist, um sofortige Rechtswirkungen zu ermöglichen.

Beispiel: Ein Gerichtsurteil zur Räumung eines Mieters ist vorläufig vollstreckbar, damit der Vermieter die Wohnung schnell zurückerhält.

Hier ist das Urteil bereits vollstreckbar, was bedeutet, dass die Parteien trotz eventueller weiterer Rechtsmittel die auferlegten Verpflichtungen sofort umsetzen müssen, wie z. B. die Zahlung von Kompensationen.


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Prozesskosten

Prozesskosten sind die Kosten, die im Verlauf eines Gerichtsverfahrens entstehen, einschließlich Gerichtsgebühren und Anwaltskosten. Sie werden in der Regel nach dem Ausgang des Verfahrens zwischen den Parteien geteilt.

Beispiel: Wenn ein Kläger vor Gericht verliert, muss er normalerweise die Prozesskosten des Beklagten sowie seine eigenen tragen.

Im behandelten Fall wurden die Prozesskosten zwischen dem Rapper und seinem Ex-Manager aufgeteilt, was zeigt, dass trotz teilweisem Obsiegens eine Kostenbeteiligung besteht.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 894 BGB (Berichtigung des Grundbuchs): Diese Vorschrift regelt die Berichtigung von Eintragungen im Grundbuch, wenn eine Person als Eigentümer eingetragen ist, die nicht (mehr) Eigentümer ist oder in anderen Fällen, in denen die Eintragung unrichtig ist. Die Vorschrift setzt voraus, dass die Berichtigung notwendig ist, um den tatsächlichen Zustand des Eigentumsverhältnisses wiederzugeben. Im vorliegenden Fall wurde eine Berichtigung beantragt, um den Kläger als Eigentümer der Grundstücke im Grundbuch zu vermerken, was zeigt, dass die vorherige Eintragung nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprach.
  • § 55 GBO (Gesetz über das Grundbuch): Dieser Paragraph legt fest, wer im Grundbuch eingetragen werden kann und welchen Anforderungen die Eintragung genügen muss. Er regelt außerdem die Voraussetzungen zur Berichtigung von Eintragungen im Grundbuch. Der Bezug zu diesem Fall ergibt sich aus der Tatsache, dass die Eintragungen im Grundbuch geändert werden sollten, um die Eigentumsverhältnisse korrekt darzustellen, was durch die geltenden Bestimmungen des GBO legitimiert ist.
  • § 985 BGB (Eigentumsherausgabeanspruch): Diese Vorschrift ermöglicht es dem Eigentümer, von einem Besitzer Herausgabe der Sache zu verlangen. Sie ist relevant, wenn die Eigentumsverhältnisse strittig sind. Im vorliegenden Fall könnte der Kläger, nachdem seine Bitte um Berichtigung des Grundbuchs erfolgreich war, auf dieser Grundlage die Herausgabe der Immobilien vom Beklagten fordern, da nun rechtlich festgelegt ist, dass er Eigentümer ist.
  • § 812 BGB (Ungerechtfertigte Bereicherung): Dieser Paragraph beschreibt die Grundsätze der Rückforderung von Leistungen, die ohne einen rechtlichen Grund erbracht wurden. Wenn der Beklagte also aufgrund eines fehlerhaften Eigentumseintrags ungerechtfertigt Vorteile aus dem Grundstück gezogen hat, könnte das zur Anwendung dieses Paragraphen führen, um gegebenenfalls bereits erhaltene Zahlungen zurückzufordern.
  • § 241 BGB (Pflichten aus dem Schuldverhältnis): Hier wird geregelt, dass aus einem geschlossenen Vertrag Pflichten für beide Vertragsparteien entstehen. Der Fall zeigt, dass zwischen den Parteien auch vertragliche Verpflichtungen hinsichtlich eines Darlehens bestanden, und eine Verwirkung oder ein Verzug bei der Zahlung kann die Rechte und Pflichten aus diesen Beziehungen beeinflussen. Insbesondere könnte sich der Beklagte auf diese Bestimmungen berufen, um seine Position zu verteidigen.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 7 U 215/20 – Urteil vom 26.06.2024


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