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Grundstückskaufvertrag – ungenehmigte Bauwerke können Sachmangel sein

Ein Haus gekauft, doch plötzlich ein böses Erwachen: Illegale Bauten auf dem Grundstück! Ein Albtraum für Immobilienkäufer, denn plötzlich steht mehr als nur das eigene Heim auf dem Spiel. Wer trägt die Schuld und wer zahlt die Zeche für Schwarzbauten im Gartenparadies?

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Hamburg
  • Datum: 08.07.2024
  • Aktenzeichen: 5 U 97/23
  • Verfahrensart: Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Rechtsmittelverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Kostenrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragsteller im Rechtsmittelverfahren: Diese Partei stellte am 18.07.2023 den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Finanzierung der beabsichtigten Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Erfolgsaussichten der Berufung nicht hinreichend sind.
    • Partei, die im vorinstanzlichen Verfahren obsiegt hat: Diese Partei gewann vor dem Landgericht, wobei das vorhandene Rechtsschutzbedürfnis, unter anderem in Höhe von 338.800 € nachgewiesen, eine wichtige Rolle spielte.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Antragsteller beantragte Prozesskostenhilfe zur Finanzierung seiner beabsichtigten Berufung gegen das Urteil des Landgerichts vom 13.07.2023, in dem eine Klage zugunsten der gegnerischen Partei bestätigt wurde.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Rechtsverfolgung in der zweiten Instanz ausreichende Erfolgsaussichten bietet, um Prozesskostenhilfe zu rechtfertigen – also ob das angefochtene Urteil in materieller Hinsicht tatsächlich zu ändern sei.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt und die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.
    • Begründung: Das Gericht begründete, dass die beabsichtigte Berufung in der zweiten Instanz keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, wie es § 114 ZPO verlangt. Als Rechtsmittelführer musste der Antragsteller nachvollziehbar darlegen, warum das Urteil des Landgerichts falsch sei und abgeändert werden müsse.
    • Folgen: Der Antragsteller muss die Berufung ohne staatliche finanzielle Unterstützung vorantreiben, wodurch das Urteil des Landgerichts in vollem Umfang bestehen bleibt.

Der Fall vor Gericht


Grundstückskaufvertrag: Ungenehmigte Bauwerke als Sachmangel im Immobilienrecht

Käufer entdeckt nicht genehmigten Anbau auf seinem neuen Grundstück. Besorgter Gesichtsausdruck und unordentliche Umgebung.
Ungenehmigte Bauwerke als Sachmangel im Immobilienrecht | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat mit Beschluss vom 08.07.2024 (Az.: 5 U 97/23) entschieden, dass ungenehmigte Bauwerke auf einem Grundstück einen Sachmangel im Sinne des Kaufrechts darstellen können. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für Käufer und Verkäufer von Immobilien, da sie die Mängelhaftung bei Kaufverträgen und das Bauordnungsrecht betrifft. Der folgende Artikel beleuchtet die Hintergründe, die Entscheidungsgründe des Gerichts und die Auswirkungen dieser Entscheidung für den Immobilienkauf.

Der Fall: Streit um Mängelansprüche beim Immobilienkauf

Im vorliegenden Fall ging es um einen Streit zwischen einem Käufer und einem Verkäufer eines Grundstücks. Der Käufer hatte das Grundstück erworben und später festgestellt, dass sich auf dem Grundstück ungenehmigte Bauwerke befanden. Der Käufer forderte daraufhin vom Verkäufer die Beseitigung dieser Mängel bzw. Schadensersatz. Der Verkäufer weigerte sich, da er der Auffassung war, dass keine Mängel vorlägen oder er zumindest nicht dafür hafte. Das Landgericht gab der Klage des Käufers statt. Der Verkäufer beantragte daraufhin Prozesskostenhilfe für seine beabsichtigte Berufung, die jedoch vom OLG Hamburg abgelehnt wurde.

Kern des Streits: Vorliegen eines Sachmangels und Verkäuferpflichten

Zentraler Streitpunkt war die Frage, ob die ungenehmigten Bauwerke einen Sachmangel im Sinne des Kaufrechts darstellen. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache bei Übergang des Risikos nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Ist keine Beschaffenheit vereinbart, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Der Verkäufer argumentierte, dass die Bauwerke zwar möglicherweise nicht genehmigt seien, dies aber keinen Sachmangel darstelle, da das Grundstück ansonsten die üblichen Eigenschaften aufweise. Der Käufer hingegen argumentierte, dass die fehlende Baugenehmigung die Nutzung des Grundstücks einschränke und somit einen Sachmangel darstelle.

Entscheidungsgründe des OLG Hamburg: Bedeutung des Bauordnungsrechts

Das OLG Hamburg teilte die Auffassung des Landgerichts und wies den Antrag des Verkäufers auf Prozesskostenhilfe zurück. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Beklagten keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe. Das Gericht führte aus, dass ein Sachmangel vorliegt, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit aufweist.

Das Gericht stellte fest, dass die fehlende Baugenehmigung die rechtliche und tatsächliche Nutzung des Grundstücks beeinträchtigt. Der Käufer kann die Bauwerke möglicherweise nicht in der gewünschten Weise nutzen oder muss mit Anordnungen der Baubehörde rechnen, die die Beseitigung oder Änderung der Bauwerke verlangen. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzbarkeit des Grundstücks dar und somit einen Sachmangel.

Das OLG Hamburg betonte, dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer ein mangelfreies Grundstück zu verschaffen. Dazu gehört auch, dass die auf dem Grundstück befindlichen Bauwerke rechtmäßig errichtet wurden und keine baurechtlichen Hindernisse bestehen. Der Verkäufer muss sich über den rechtmäßigen Zustand der Immobilie informieren und diese Informationen an den Käufer weitergeben. Unterlässt er dies, haftet er für die daraus entstehenden Schäden.

Konsequenzen für Immobilienkäufer und -verkäufer: Rechtliche Unsicherheiten vermeiden

Diese Entscheidung des OLG Hamburg hat weitreichende Konsequenzen für den Immobilienkauf. Sie verdeutlicht, dass Verkäufer von Grundstücken verpflichtet sind, über den rechtmäßigen Zustand der auf dem Grundstück befindlichen Bauwerke aufzuklären. Unterlassen sie dies, haften sie für die daraus entstehenden Schäden.

Für Käufer bedeutet dies, dass sie vor dem Kauf eines Grundstücks sorgfältig prüfen sollten, ob alle Bauwerke genehmigt sind. Sie sollten sich die Baugenehmigungen vorlegen lassen und gegebenenfalls selbst bei der Baubehörde Erkundigungen einziehen. Bei Zweifeln ist eine grundstücksrechtliche Beratung durch einen Anwalt ratsam.

Die Entscheidung des OLG Hamburg unterstreicht die Bedeutung des Bauordnungsrechts und die Notwendigkeit, vor dem Kauf eines Grundstücks alle relevanten Informationen einzuholen. Nur so können Käufer und Verkäufer rechtliche Unsicherheiten vermeiden und sicherstellen, dass der Kaufvertrag ordnungsgemäß abgewickelt wird.

Vorkaufsrecht, Erbverzichtsverträge und Prozesskostenhilfe: Zusätzliche Aspekte im Immobilienrecht

Neben der Frage des Sachmangels bei ungenehmigten Bauwerken gibt es im Immobilienrecht zahlreiche weitere Aspekte, die für Käufer und Verkäufer von Bedeutung sind. Dazu gehören beispielsweise das Vorkaufsrecht, das bestimmten Personen das Recht einräumt, ein Grundstück vorrangig zu erwerben, sowie Erbverzichtsverträge, die die Erbfolge beeinflussen können. Auch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann in einem Rechtsstreit von entscheidender Bedeutung sein, da sie es einkommensschwachen Personen ermöglicht, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen.

Für Personen, die in einen Rechtsstreit im Immobilienrecht verwickelt sind, ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen. Ein erfahrener Anwalt kann die rechtliche Situation beurteilen, die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels einschätzen und die Interessen des Mandanten effektiv vertreten. Nur so können die eigenen Rechte gewahrt und finanzielle Schäden vermieden werden.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht drei zentrale Punkte: Erstens muss für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Berufung eine hinreichende Erfolgsaussicht bestehen und nachvollziehbar dargelegt werden, warum die Vorinstanz falsch entschieden haben soll. Zweitens entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage nicht allein dadurch, dass der Gegner einen Teilbetrag anerkennt. Drittens wird bei Ausübung eines Vorkaufsrechts ein neuer Kaufvertrag zu den gleichen Bedingungen wie der ursprüngliche Vertrag geschlossen, wobei vereinbarte Preisminderungen nur gelten, wenn die dafür festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Prozesskostenhilfe für eine Berufung beantragen möchten, müssen Sie konkret darlegen können, warum das erste Urteil falsch sein soll – eine bloße Unzufriedenheit reicht nicht aus. Bei Immobiliengeschäften mit Vorkaufsrecht sollten Sie besonders auf die vereinbarten Bedingungen achten, denn diese gelten unverändert auch für den neuen Kaufvertrag. Vereinbarte Preisnachlässe bekommen Sie nur, wenn Sie die dafür festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Lassen Sie sich nicht davon abhalten zu klagen, nur weil die Gegenseite einen Teil der Forderung anerkennt – Sie haben Anspruch auf eine rechtlich gesicherte Position durch ein Urteil.

Benötigen Sie Hilfe?

Unklarheiten bei ungenehmigten Bauwerken klären

Ungenehmigte Bauwerke können erhebliche Auswirkungen auf den Wert und die Nutzung eines Grundstücks haben. Eine detaillierte Bewertung der baurechtlichen Situation und der vertraglichen Vereinbarungen ist daher unerlässlich, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre individuelle Situation sachlich zu beurteilen und etwaige Risiken systematisch zu identifizieren. Vertrauen Sie auf eine präzise Analyse, die Ihnen hilft, Ihre Rechte zu wahren und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Ersteinschätzung anfragen

Symbolbild für Rechtsfragen (FAQ): Allegorische Justitia mit Waage und Richterhammer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche rechtlichen Folgen hat der Kauf eines Grundstücks mit ungenehmigten Bauwerken?

Der Kauf eines Grundstücks mit ungenehmigten Bauwerken stellt einen Sachmangel dar, der erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn Sie eine solche Immobilie erwerben, müssen Sie mit folgenden rechtlichen Folgen rechnen:

Behördliche Konsequenzen

Die Bauaufsichtsbehörde kann auch nach dem Kauf eine Nutzungsuntersagung aussprechen und ein Bußgeld verhängen. Im schlimmsten Fall droht eine Rückbauverfügung, die Sie als neuer Eigentümer zum Abriss des ungenehmigten Bauwerks verpflichtet. Ein Bestandsschutz für Schwarzbauten existiert grundsätzlich nicht, sodass die Behörde auch Jahre nach dem Kauf noch tätig werden kann.

Käuferrechte bei Sachmängeln

Als Käufer stehen Ihnen bei einem ungenehmigten Bauwerk verschiedene Rechte zu:

  • Nacherfüllung durch nachträgliche Einholung einer Baugenehmigung
  • Kaufpreisminderung entsprechend der nicht genehmigten Fläche
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Schadensersatz bei arglistiger Täuschung

Haftung und Gewährleistung

Die Möglichkeit einer nachträglichen Baugenehmigung ändert nichts am Vorliegen eines Sachmangels. Selbst wenn im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, können Sie Ansprüche geltend machen, falls der Verkäufer die fehlende Baugenehmigung arglistig verschwiegen hat.

Versicherungsschutz

Bei ungenehmigten Bauwerken besteht ein erhebliches Versicherungsrisiko. Im Schadensfall kann der Versicherungsschutz entfallen oder die Leistung gekürzt werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie als Käufer die fehlende Genehmigung nicht kannten.


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Welche rechtlichen Folgen hat der Kauf eines Grundstücks mit ungenehmigten Bauwerken?

Der Kauf eines Grundstücks mit ungenehmigten Bauwerken stellt einen Sachmangel dar, der erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn Sie eine solche Immobilie erwerben, müssen Sie mit folgenden rechtlichen Folgen rechnen:

Behördliche Konsequenzen

Die Bauaufsichtsbehörde kann auch nach dem Kauf eine Nutzungsuntersagung aussprechen und ein Bußgeld verhängen. Im schlimmsten Fall droht eine Rückbauverfügung, die Sie als neuer Eigentümer zum Abriss des ungenehmigten Bauwerks verpflichtet. Ein Bestandsschutz für Schwarzbauten existiert grundsätzlich nicht, sodass die Behörde auch Jahre nach dem Kauf noch tätig werden kann.

Käuferrechte bei Sachmängeln

Als Käufer stehen Ihnen bei einem ungenehmigten Bauwerk verschiedene Rechte zu:

  • Nacherfüllung durch nachträgliche Einholung einer Baugenehmigung
  • Kaufpreisminderung entsprechend der nicht genehmigten Fläche
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Schadensersatz bei arglistiger Täuschung

Haftung und Gewährleistung

Die Möglichkeit einer nachträglichen Baugenehmigung ändert nichts am Vorliegen eines Sachmangels. Selbst wenn im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, können Sie Ansprüche geltend machen, falls der Verkäufer die fehlende Baugenehmigung arglistig verschwiegen hat.

Versicherungsschutz

Bei ungenehmigten Bauwerken besteht ein erhebliches Versicherungsrisiko. Im Schadensfall kann der Versicherungsschutz entfallen oder die Leistung gekürzt werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie als Käufer die fehlende Genehmigung nicht kannten.


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Welche Prüfungen sollten Käufer vor dem Grundstückskauf durchführen?

Prüfung der Grundstücksbeschaffenheit

Die Bodenbeschaffenheit des Grundstücks erfordert eine gründliche Analyse. Ein Bodengutachten gibt Aufschluss über die Tragfähigkeit des Untergrunds und mögliche Verunreinigungen aus früherer Nutzung. Die Beschaffenheit des Bodens beeinflusst direkt die späteren Baukosten, besonders bei schwierigem Lehmboden oder Hanglage.

Die Lage und Umgebung des Grundstücks spielt eine zentrale Rolle. Prüfen Sie die Verschattung durch Nachbargebäude oder Bäume sowie die Infrastruktur in der Umgebung. Achten Sie auf potenzielle Lärmquellen wie Einflugschneisen oder geplante Bauvorhaben.

Rechtliche Prüfungen

Der Grundbuchauszug muss sorgfältig geprüft werden. Kontrollieren Sie die Eintragungen in allen Abteilungen, insbesondere:

  • Eigentumsverhältnisse
  • Grundschulden in Abteilung III
  • Dienstbarkeiten in Abteilung II
  • Mögliche Erbbaurechte

Die baurechtliche Situation erfordert besondere Aufmerksamkeit. Prüfen Sie den Bebauungsplan hinsichtlich:

  • Zulässiger Geschosszahl
  • Maximaler Gebäudehöhe
  • Vorgaben zur Dachform und Firstausrichtung
  • Regelungen zu PKW-Stellplätzen

Erschließung und Nutzungsmöglichkeiten

Die Erschließungssituation beeinflusst die Nutzbarkeit des Grundstücks maßgeblich. Klären Sie die vorhandenen Anschlüsse und anfallende Erschließungskosten. Die Nutzungsmöglichkeiten müssen mit Ihren Bauabsichten übereinstimmen. Prüfen Sie:

  • Art der zulässigen Nutzung (reines Wohngebiet oder Mischgebiet)
  • Einzuhaltende Grenzabstände
  • Möglichkeiten zur gewerblichen Nutzung

Kostenfaktoren

Die finanziellen Aspekte gehen über den reinen Kaufpreis hinaus. Berücksichtigen Sie:

  • Erschließungskosten
  • Kommunale Gebühren und Abgaben
  • Zusätzliche Baukosten durch besondere Grundstückssituation
  • Bestehende Verbindlichkeiten, die auf den Käufer übergehen

Ein besonderes Augenmerk sollten Käufer auf eventuell vorhandene Schwarzbauten oder nicht genehmigte Anbauten legen. Diese können als Sachmangel erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.


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Welche Mängelrechte hat der Käufer bei ungenehmigten Bauwerken?

Eine fehlende Baugenehmigung stellt einen Sachmangel der Immobilie dar, da die Baubehörde die Nutzung jederzeit untersagen kann. Dies gilt unabhängig davon, ob eine nachträgliche Genehmigung möglich wäre.

Grundsätzliche Mängelrechte

Wenn Sie als Käufer einen ungenehmigten Bau entdecken, stehen Ihnen folgende Rechte nach § 437 BGB zu:

  • Nacherfüllung: Der Verkäufer muss eine nachträgliche Baugenehmigung erwirken
  • Kaufpreisminderung: Reduzierung entsprechend des Quadratmeterpreises der nicht genehmigten Fläche
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Schadensersatz

Besonderheiten beim Gewährleistungsausschluss

In den meisten Kaufverträgen für Bestandsimmobilien findet sich ein Gewährleistungsausschluss („gekauft wie gesehen“). Dennoch können Sie Ihre Rechte in folgenden Fällen geltend machen:

Der Verkäufer haftet trotz Gewährleistungsausschluss, wenn er:

  • den Mangel arglistig verschwiegen hat
  • eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat

Voraussetzungen für Ansprüche

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche müssen Sie nachweisen, dass der Verkäufer:

  • positive Kenntnis von der fehlenden Baugenehmigung hatte oder
  • dies zumindest für möglich hielt und
  • wusste oder damit rechnete, dass Sie als Käufer bei Kenntnis den Vertrag nicht geschlossen hätten

Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers reicht für die Ansprüche nicht aus. Der Sachmangel entfällt nur dann, wenn die Immobilie Bestandsschutz genießt oder eine behördliche Entscheidung vorliegt, die der vertraglich vorausgesetzten Nutzung nicht entgegensteht.


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Wie können sich Käufer und Verkäufer bei ungenehmigten Bauwerken absichern?

Absicherung für Verkäufer

Bei Bestandsimmobilien sollten Verkäufer besondere Vorsicht walten lassen. Eine Garantie für die Zulässigkeit der vorhandenen Bebauung sollte nicht vertraglich zugesichert werden, wenn Unsicherheiten bestehen.

Verkäufer müssen bekannte Schwarzbauten offenlegen, da deutsche Gerichte eine Offenbarungspflicht bejaht haben. Das Verschweigen von bekanntem Schwarzbau kann zu erheblichen Folgen führen, wie Kaufpreisminderung, Schadensersatz oder sogar Rücktritt vom Kaufvertrag.

Im Kaufvertrag sollte eine präzise Formulierung zur Haftungsbeschränkung aufgenommen werden. Eine übliche Formulierung wie „Das Kaufobjekt wird verkauft wie besichtigt, ohne Gewähr für eine bestimmte Größe und Beschaffenheit“ ist sinnvoll.

Absicherung für Käufer

Wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten, sollten Sie folgende Aspekte prüfen:

Der qualifizierte Bebauungsplan gibt Auskunft über zulässige Baumaßnahmen auf dem Grundstück. Überprüfen Sie, ob die bestehenden Bauten mit den Vorgaben übereinstimmen.

Bei Verdacht auf Schwarzbauten können Sie:

  • Eine nachträgliche Genehmigung prüfen lassen
  • Vom Verkäufer den Rückbau vor dem Kauf verlangen
  • Das Risiko bewusst einkalkulieren und in den Kaufpreis einberechnen

Vertragliche Gestaltung

Die Beschaffenheitsvereinbarung im Kaufvertrag ist entscheidend. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Zusicherung über genehmigte Gebäude die konkrete Nutzung einschließen.

Ein Sachmängelausschluss schützt den Verkäufer nicht bei arglistigem Verschweigen. Selbst wenn eine nachträgliche Baugenehmigung möglich wäre, liegt zum Zeitpunkt der Übergabe ein Sachmangel vor, wenn keine Genehmigung besteht.

Die Höhe möglicher Ansprüche richtet sich nach dem Aufwand für eine nachträgliche Genehmigung oder nach dem Quadratmeterpreis der nicht genehmigten Fläche.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Juristisches Glossar: Symbolbild der Justitia mit Waage und Richterhammer.

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Sachmangel

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit einer Kaufsache von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit abweicht. Dies ist im Kaufrecht nach § 434 BGB geregelt. Bei Immobilien kann ein Sachmangel beispielsweise durch fehlende Baugenehmigungen, versteckte Baumängel oder Altlasten entstehen.

Beispiel: Ein Gartenhaus wurde ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet. Dies stellt einen Sachmangel dar, da die rechtmäßige Nutzung nicht gewährleistet ist.


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Prozesskostenhilfe

Eine staatliche Unterstützung für Personen, die sich einen Rechtsstreit finanziell nicht leisten können. Sie ist in §§ 114 ff. ZPO geregelt und wird nur bewilligt, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Die Höhe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

Beispiel: Eine Person möchte gegen ein Urteil Berufung einlegen, kann aber die Gerichtskosten nicht aufbringen und beantragt daher Prozesskostenhilfe.


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Rechtsschutzbedürfnis

Ein grundlegendes Erfordernis für die Zulässigkeit einer Klage. Es liegt vor, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Entscheidung hat und seine Rechte nicht auf einfachere, kostengünstigere Weise durchsetzen kann. Dies ist ein wesentliches Prozessführungsrecht nach § 194 BGB.

Beispiel: Ein Käufer klagt auf Schadensersatz wegen ungenehmigter Bauwerke, nachdem Verhandlungen mit dem Verkäufer gescheitert sind.


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Aufklärungspflicht

Die rechtliche Verpflichtung des Verkäufers, den Käufer über alle wesentlichen Umstände zu informieren, die für dessen Kaufentscheidung bedeutsam sind. Dies basiert auf §§ 241 Abs. 2, 311 BGB. Bei Immobilien umfasst dies insbesondere Informationen über rechtliche und tatsächliche Mängel.

Beispiel: Ein Verkäufer muss den Käufer darüber informieren, dass für den Wintergarten keine Baugenehmigung vorliegt.


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Rechtsmittelführer

Die Person oder Partei, die ein Rechtsmittel (wie Berufung oder Revision) gegen eine gerichtliche Entscheidung einlegt. Der Rechtsmittelführer trägt nach § 520 ZPO die Darlegungs- und Beweislast für die Begründetheit des Rechtsmittels.

Beispiel: Der Kläger legt als Rechtsmittelführer Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil ein und muss die Fehlerhaftigkeit des Urteils nachweisen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 114 ZPO (Prozesskostenhilfe): Die Prozesskostenhilfe ermöglicht mittellosen Parteien die Prozessführung, wenn ihre Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Die Erfolgsaussicht wird anhand einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage beurteilt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Antrag des Beklagten auf Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt, da seine beabsichtigte Berufung keine hinreichende Erfolgsaussicht bot.
  • § 464 BGB (Ausübung des Vorkaufsrechts): Das Vorkaufsrecht wird durch einseitige Erklärung gegenüber dem Verpflichteten ausgeübt und begründet einen Kaufvertrag zu den Bedingungen des Vertrags mit dem Dritten. Die Ausübungserklärung bedarf nicht der Form des ursprünglichen Kaufvertrags. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Beklagte übte sein Vorkaufsrecht wirksam durch Schreiben vom 10.08.2020 aus, wodurch ein Kaufvertrag zu denselben Bedingungen wie mit dem Drittkäufer zustande kam.
  • § 433 Abs. 1 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag): Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat Anspruch auf Zahlung von 550.000 € gegen Auflassung des lastenfreien Grundstücks aufgrund des durch Vorkaufsrecht zustande gekommenen Kaufvertrags.

Das vorliegende Urteil


OLG Hamburg – Az.: 5 U 97/23 – Beschluss vom 08.07.2024


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