Skip to content

Gurtpflicht ab Juli 2004 auch in Bussen und Nutzfahrzeugen?

 

Die EU-Kommission hat im Juni 2003 einen neuen Richtlinienvorschlag angenommen, der ab Juli 2004 den Einbau von Sicherheitsgurten auch in Klein- und Omnibussen, leichten Nutzfahrzeugen, Lastkraftwagen und weiteren Fahrzeugtypen vorschreibt. Spätestens ab dem 09.05.2006 soll für Kinder unter 3 Jahren das Anlegen eines Sicherheitsgurts sowie die Verwendung spezieller Rückhaltesysteme vorgeschrieben sein.

Die EU-Kommission hat ferner im Juni einen neuen Richtlinienvorschlag angenommen, der neue technische Normen für die „Verbesserung der Sicherheit von Kraftfahrzeugen“ vorsieht. Die Maßnahmen beziehen sich in erster Linie auf Nutzfahrzeuge (Lieferwagen, Lastkraftwagen, Anhänger usw.) und Omnibusse. Zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit müssen die Fahrzeuge u.a. ausgestattet sein mit: ABS, leistungsfähigeren Rückspiegeln, stärkerer Lichtsignalanlage und einem verbesserten Seitenschutz (um zu verhindern, dass Radfahrer oder Fußgänger unter das Fahrzeug geschleudert werden). Ein weiterer Punkt dieses Vorschlags ist, dass Stadt- und Reisebusse behindertengerecht ausgelegt sein müssen. Zudem müssen reservierte Plätze und zweckdienlich angeordnete Stellplätze für Rollstuhlfahrer vorhanden sein. Reisebusse müssen ferner bei seitlichem Kippen ausreichenden „Überlebensraum“ aufweisen. Zudem ist die Zulassung von Abschleppvorrichtungen, Reifen, Scheiben usw. strengeren Vorschriften unterworfen. Diese Bestimmungen werden ab Januar 2006 eingeführt, wobei je nach Fahrzeugtyp eine Frist gesetzt wird, die spätestens 2010 ausläuft. Von dieser Richtlinie werden jedoch lediglich Neufahrzeuge erfasst.


Nähere Informationen finden Sie unter:

http://europa.eu.int/comm/enterprise/automotive/index.htm

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelle Jobangebote


Stand: 25.06.2024

Rechtsanwaltsfachangestellte (n) / Notarfachangestellte(n) (m/w/d) in Vollzeit

 

jetzt bewerben

 


 

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)

als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

 

mehr Infos